Blattschnitte der Detailkarten des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gemäß dem Gesetz vom 11.11.2020.
1. Übersichtskarten - Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2),
2. Detailkarten - verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3).
Dümmer/ Landkreis Diepholz. Die Feuchtwiesen am Dümmer im Ochsenmoor und im Osterfeiner Moor (Landkreis Diepholz und Vechta) gehören europaweit zu den wenigen Gebieten, in denen seltene Wiesenvögel wie die Bekassine erfreulicherweise wieder steigende Bestandszahlen aufweisen. Die Natur ist allerdings ständig im Wandel und die Tiere werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert, wie beispielsweise dem Klimawandel. Um die Wiesenvögel weiterhin schützen zu können, ist es notwendig, die Bestandsentwicklung dauerhaft im Blick zu behalten und möglichst viele Daten zu sammeln. Dieser Aufgabe geht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach. Die Feuchtwiesen am Dümmer im Ochsenmoor und im Osterfeiner Moor (Landkreis Diepholz und Vechta) gehören europaweit zu den wenigen Gebieten, in denen seltene Wiesenvögel wie die Bekassine erfreulicherweise wieder steigende Bestandszahlen aufweisen. Die Natur ist allerdings ständig im Wandel und die Tiere werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert, wie beispielsweise dem Klimawandel. Um die Wiesenvögel weiterhin schützen zu können, ist es notwendig, die Bestandsentwicklung dauerhaft im Blick zu behalten und möglichst viele Daten zu sammeln. Dieser Aufgabe geht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach. Im Juni durchschritten Mitarbeitende des EU-LIFE-Projekts „GrassBirdHabitats“ die Feuchtwiesen am Dümmer. Das gesuchte Objekt: Bekassinen-Nester. „Der ehemals überall im Wiesenland häufige Sumpfvogel ist extrem selten geworden“, berichtet Heinrich Belting vom NLWKN. Er leitet das EU-LIFE- Projekt, das dem Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel dient. „Die Aktion ist nur eine von vielen in den Schutzgebieten und zeigt erneut auf: Flächenhoheit, hohe Wasserstände, wiesenvogelgerechte Grünlandbewirtschaftung, Feldarbeit und Forschung bleiben unser Schlüssel zum Erfolg im Wiesenvogelschutzgebiet“, so Belting. Ein möglichst umfangreiches Wissen über die Bestandsentwicklung ist wichtig, um schnellstmöglich auf Veränderungen, wie zum Beispiel sich verändernde Einflüsse durch Beutegreifer, anhaltende Trockenperioden oder Belastungen durch Umweltgifte, reagieren zu können. „Hier am Dümmer brüten wieder über 100 Paare. Während die Balzflüge und der rhythmische Ruf, das charakteristische „tücke-tücke“, sehr auffällig sind, ist das Gelege der Bekassine gut versteckt und auch durch intensives Beobachten der Altvögel nicht zu finden. Daher müssen Probeflächen systematisch abgesucht werden“, erklärt Belting. Die akribische Suche nach den Bekassinen-Nestern startet in den frühen Morgenstunden. Dabei sind Vorsicht und höchste Aufmerksamkeit erforderlich, denn die Bekassine fliegt erst auf, wenn sich die Suchtrupps bereits wenige Schritte vor dem Gelege befinden. Gefundene Nester werden punktgenau erfasst, die brutökologischen Daten, wie beispielsweise die Anzahl der Eier, deren Maße und der Bebrütungsfortschritt, werden aufgenommen. Das weitere Schicksal des Geleges wird durch einen Kontrollbesuch am berechneten Schlupftag verfolgt. Einige Jungvögel werden mit kleinen Sendern ausgestattet, um auch deren Lebensweg nachverfolgen zu können. Altvögel bekommen Farbringe an die Füße, oder einen GPS-Sender. Diese liefern wertvolles Wissen über die Nutzung der Brut- und Aufzuchtlebensräume und tragen damit zum zielgerichteten Management der vernässten Grünlandflächen bei. Zudem dienen die gewonnenen Forschungsdaten zur Aufklärung der Zugwege, sowie der Ermittlung von Überlebens- und Rückkehrraten der außerhalb der Brutzeit doch sehr heimlich lebenden Bekassine. Ziel ist es, auch in Zukunft die richtigen Konzepte und Projekte entwickeln und Entscheidungen treffen zu können, damit der niedersächsische Wiesenvogelschutz auch neuen Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimawandel gewachsen ist. Hintergrundinformationen zum Monitoring des NLWKN Hintergrundinformationen zum Monitoring des NLWKN Am Dümmer wird umfassendes Monitoring an verschiedenen Arten und Artengruppen durchgeführt. Ganz allgemein bezeichnet Monitoring die Naturbeobachtung über die Zeit. So werden jedes Jahr die Brutvögel am Dümmer und in vielen anderen Gebieten erfasst. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig zu wissen, wie erfolgreich die Wiesenvögel brüten. Hierfür werden seit einigen Jahren Gelege von Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel und Rotschenkel gesucht. Der Schlupferfolg, der die durchschnittliche Anzahl geschlüpfter Küken je Art und Jahr beschreibt, war lange Zeit viel zu gering. Dadurch nahmen die Bestände der Wiesenvögel bis zum Ende des letzten Jahrhunderts auch am Dümmer trotz Vernässung immer weiter ab. Durch intensive Forschung wurde in den letzten Jahren erkannt, dass neben der Bewirtschaftung und Austrocknung der Landschaft auch Prädation eine zunehmend wichtige Rolle spielt: Beutegreifer hatten in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen und fraßen die Eier und Küken der Wiesenvögel. Durch ein professionelles Prädationsmanagement konnten die Verluste an Gelege und Jungvögeln jetzt auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Informationen zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Informationen zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgten.
In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.
Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg.
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreitende Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorlandkante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deckwerk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert.
Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionenlahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, Erforderliche Kompensation- und Kohärenzmaßnahmen.
Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus.
Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.
Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 17.04.2025 zu der Planung äußern.
Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Onlinekonsultation ausgewertet.
Aufgrund § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c VwVfG wird nunmehr eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt.
Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern.
Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen der Träger des Vorhabens.
Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 22.10.2025 bis zum 11.11.2025 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht.
Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.11.2025 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG).
Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Onlinekonsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Onlinekonsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Onlinekonsultation anfordern. Es gilt das Ende der o. g. Äußerungsfrist.
Die Teilnahme an der Onlinekonsultation für Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, eröffnet nicht die Möglichkeit zur Erhebung einer erstmaligen Einwendung.
Über die Onlinekonsultation wurde mit gemeinsamer ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Stadt Cuxhaven informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen.
Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.
Rechtliche Gliederung (Zonierung) im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer und benachbarter Gebiete.
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