Es werden die Wirkungen von Kohlenmonoxid in Konzentrationen von 150 bis 400 ppm entsprechend COHb-Werten von etwa 5 bis 30 Prozent auf Haemorheologie, Thrombozytenfunktion und Arterienwand beim Miniaturschwein untersucht. Die Miniaturschweine werden pro Tag 4 Stunden exponiert; der Schwerpunkt der Forschungen lag bisher auf der einmaligen Exposition. Zum Vergleich und als Ergaenzung werden Expositionen gegen Raumluft, Zigarettenrauch und Injektionen von Nikotin durchgefuehrt. In Zukunft sollen auch noch Wirkungen einer geringen Hypoxie untersucht werden. An Menschen werden haemorheologische Untersuchungen nach Zigarettenrauchinhalation durchgefuehrt.
Nikotinsaeure hat in der chemischen Industrie eine bedeutende Stellung. Die Nikotinsaeure ist das Provitamin zum Nikotinsaeureamid und hat die gleiche biologische Aktivitaet. Sie wird als Zusatzstoff in Nahrungs- und Futtermitteln eingesetzt. Ein herkoemmliches Verfahren zur Herstellung von Nikotinsaeure ist die homogen katalysierte Oxidation von 2-Methyl-5-ethyl-Pyridin mit HNO3 und anschliessender Decarboxylierung. Nachteil dieser zweistufigen Reaktion ist einerseits die anfallende Salzfracht und der Verlust von Geruestkohlenstoff durch Totaloxidation (Lonza-Verfahren). Das Nikotinsaeureamid wird zweistufig durch Ammoxidation des 3-Picolin zum 3-Cyanpyridin und Verseifung der Nitrilgruppe hergestellt. Beide Schritte sind heterogen katalyisiert (Degussa-Verfahren). Ein einstufiger Prozess durch Direktoxidation mit Sauerstoff ist oekonomisch wie oekologisch wuenschenswert. Die Oxidation von 3-Picolin zur Nikotinsaeure wird mit Sauerstoff bzw. Luft in einem Temperaturbereich von 250-400 Grad Celsius durchgefuehrt. In der heterogen katalysierten Oxidation von 3-Picolin wird Wasserdampf als Traegergas verwendet. Wasser ist bis auf den energetischen Aspekt ein unkritisches Loesemittel, und dient der Waermeabfuhr und der Erleichterung der Desorption des Produktes von der Katalysatoroberflaeche. Da bei der Direktoxidation keine Salzfrachten anfallen und die Nebenprodukte allein Wasser und CO2 sind, entfallen aufwendige Prozessschritte zur Reinigung des Produktes und die Entsorgung der Salze. Die Gasphasenoxidation wird in einem Integralfestbettreaktor durchgefuehrt. Im Festbett koennen wegen der exothermen Reaktion 'Hot Spots' entstehen, die eine Totaloxidation zu CO2 bevorzugen. Durch kurze Verweilzeiten und geeigneter Traegergase mit hoher Waermekapazitaet und/oder Waermeleitfaehigkeit koennen die 'Hot Spots' ganz oder teilweise vermieden werden. Die entstehenden Carbonsaeuren werden nach Austritt aus dem Reaktor aus dem Prozessgas kristallisiert und damit als Feststoff gewonnen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © monticellllo / AdobeStock Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Untersuc hte und beanstandete L ebensmittel - und B edarfsgegenständep roben 2 02 3 Produk tg ruppe B e a ns ta nde t B ea nst. in % Nüsse, -Erzeugnisse, Snacks38371,8 Obst und Gemüse1926532,8 Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee393143,6 Kräuter und Gewürze342175,0 Wein37342697,2 Fische, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse536438,0 Lebensmittel für besondere Ernährungsformen713578,0 Kosmetische Mittel660548,2 Eier und Eiprodukte269259,3 Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte174179,8 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt5736210,8 Brühen, Suppen und Saucen4244811,3 Getreide und Backwaren153918211,8 Milch und Milchprodukte114814812,9 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege sowie Reinigungs- und Pflegemittel3985213,1 Eis und Desserts4536414,1 Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse247137215,1 Zuckerwaren5999215,4 Alkoholfreie Getränke85414517,0 Spielwaren und Scherzartikel1943317,0 Zusatzstoffe3275817,7 Fette und Öle3586518,2 Fertiggerichte4469421,1 Alkoholische Getränke außer Wein57513924,2 Tabakerzeugnisse1019897,0 19590220811,3 Gesamtzahl 2 Gesamtzahl Jeder Mensch braucht Lebensmittel, um sich zu ernähren. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtli- che Lebensmittelüberwachung sorgt dafür, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesund- heitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen.So wie jeder Autohersteller und jeder Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauf- ten Fahrzeuge verantwortlich ist, so sind die Her- steller von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Pro- dukte in den Verkehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrol- leurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Krei- se und Städte in die Herstellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrol- le zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie rund 33.200 Kontrollbesuche in fast 19.000 Be- trieben durchgeführt. Zusätzlich entnehmen sie nach einem risikoorientierten Ansatz unterschied- lichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zu- ckerwaren und senden sie an das Landesuntersu- chungsamt (LUA) zur detaillierten Untersuchung. 2023 hat das LUA 19.590 Proben aus den unter- schiedlichsten Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.430. Die Beanstandungsquo- te war mit 11,3 Prozent auf dem Niveau der Vor- jahre. Die überwiegende Mehrzahl der rund 2.200 Beanstandungen betraf eine falsche oder irrefüh- rende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche Produkteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel zurückzuführen sind, sind nach wie vor selten. Im Jahr 2023 wurden 26 solcher gesundheitsschädlichen Proben identifi- ziert, im Vorjahr waren es 19 gewesen. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit 0,1 Pro- zent von allen untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Im vergangenen Jahr wiesen die Sachverständigen des LUA in neun Proben Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. In Lammwurst, Schafskäse, und zwei Proben Lammsalami wurden shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) ge- funden. Eine grobe Mettwurst aber auch pflanzli- che Produkte wie eine Probe Sprossen für den Sa- lat und eine Probe Tahin (Sesammus) waren mit Salmonellen belastet. In einem Altenheim wurde eine mit Clostridien verunreinigte Suppe identifiziert, und eine Probe Reis aus einem Reiskocher einer Speisegaststät- te war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen kön- nen. Für Menschen mit geschwächtem oder un- vollständigen Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine be- sondere Gefahr. Aus dem Einzelhandel wurde eine Probe mari- nierter Thunfisch untersucht, die sieben Mal mehr Histamin enthielt, als es der gesetzliche Grenz- wert erlaubt. Größere Mengen an Histamin füh- ren zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrö- tungen. Einen ungewöhnlichen Fund machte ein Zwölf- jähriger beim Mittagessen in der Schulmensa: In seinem Seelachsfilet im Backteig steckte ein har- tes, scharfkantiges Gebilde. Bei der histologischen Untersuchung im LUA stellte sich heraus, dass es sich nicht, wie zunächst vielleicht vermutet, um einen Fremdkörper, son- dern um den knöchernen Anteil des Fisch- skeletts © dima_pics / AdobeStock 3 Rekord bei Warnungen vor schädlichen Schlankmachern und Potenzmitteln handelte. Im Gegensatz zu kleineren Gräten oder Knorpelteilchen ist ein solches Knochenstück als Verarbeitungsfehler anzusehen und wurde auf- grund der Verletzungsgefahr als gesundheits- schädlich beurteilt. Im Bereich Kosmetik waren vier Hautbleichmit- tel auffällig, die in Supermärkten und Kiosken entnommen wurden. Alle enthielten ein hoch- wirksames Corticosteroid und Hydrochinon. Cor- ticosteoride beeinflussen direkt den Stoffwechsel und werden als Medikamente eingesetzt. Hydro- chinon ist immunotoxisch und in Kosmetikpro- dukten nicht erlaubt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer ent- sprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2023 wurden vom LUA 157 solcher Lebensmittelwarnungen übernommen, denn der Handel in Rheinland-Pfalz war ebenfalls betrof- fen. Die meisten Warnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmo- nellen, verschluckbare Fremdkörper sowie Allerge- ne, die nicht ausreichend auf der Verpackung ge- kennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Das LUA hat sich 2023 auch 29 Warnungen vor Bedarfsgegenständen und Kosme- tika angeschlossen. Die Produkte enthielten zum Beispiel giftige Schwermetalle oder gesundheits- schädliche Weichmacher. Fast alle im LUA untersuchten Tabakerzeugnisse durchgefallen Von den 101 im LUA untersuchte Proben, die der Tabakgesetzgebung unterliegen, waren 2023 le- diglich drei nicht zu beanstanden – das entspricht einer Beanstandungsquote von 97 Prozent. Zwölf Proben Nikotin pouches wurden als nicht siche- res Lebensmittel eingestuft, weil sie den gesund- heitsschädlichen Stoff Nikotin in erhöhter Kon- 4 Die Zahl der Tabakprodukte steigt - und mit ihr die Beanstandungen. © Maren Winter / AdobeStock zentration abgeben. Eine Zulassung als „novel food“ lag nicht vor. 39 Proben (Einweg-)E-Zigaret- ten und Liquids, eine exponentiell wachsende Pro- duktform, zeigten mannigfaltige Fehler, und alle im Jahr 2023 untersuchten Proben waren zu be- anstanden. Die häufigsten Beanstandungsgrün- de sind: • unzulässige Geschmacksangabe • EUCEG-Meldung ist fehlerhaft oder fehlt in Gänze • unzureichende Liste der Inhaltsstoffe • fehlende Gefahrstoffkennzeichnung • kein Steuerzeichen • fehlender/falscher Beipackzettel • psychotrope Inhaltsstoffe (HHC) • maximale Füllmenge überschritten • Werbung mit nicht belegbaren Wirkungen (CBD) Sie sind im LUA ein Dauerbrenner: Illegale Schlankheits- und Potenzmittel, die als vermeint- lich harmlose Nahrungsergänzungen also Lebens- mittel daherkommen. 2023 enttarnten die Sach- verständigen so viele Mittel in einem Jahr wie nie zuvor: Vor vier Schlankmachern und zwei Potenz- mitteln warnte das LUA öffentlich, weil die nicht deklarierten Inhaltsstoffe die Gesundheit der An- wender massiv schädigen können. In der Regel handelt es sich um Produkte, die über das Internet im Ausland bestellt werden. Bei der Einfuhrkontrolle werden sie mit zielsicherem Blick von Zollbeamten sichergestellt und zur abklären- den Untersuchung ans LUA geschickt. Leider be- stätigt sich der Verdacht immer wieder, dass es bei den Waren nicht mit rechten Dingen zugeht. Den Schlankheitsmitteln ist gemein, dass sie Si- butramin enthalten. Dieser Wirkstoff wurde frü- her in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibig- keit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appe- tithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulas- sung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch To- desfälle sind bekannt. Schlankmacher mit Sibutramin sind deshalb keine harmlosen Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackungen oft glauben machen möchten, son- dern nicht zugelassene Medikamente. Sie dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelge- setz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch die vom LUA beanstandeten Mittel „Tur- boslim“ und „Molecule“ versuchten auf irrefüh- rende Weise den Eindruck zu erwecken, es han- dele sich um rein pflanzliche Produkte. Deklariert waren etwa Zutaten wie grüner Tee, Hibiskusblü- ten oder Kaktusfeigen, der hochwirksame Arznei- stoff Sibutramin fehlte dagegen in der Auflistung. Die Verpackung von „Turboslim“ versprach den Anwendern sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten - angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation. Bei „Trex Tea“ handelte es sich um ein weißes Pul- ver, das mit heißem Wasser aufgegossen und ge- trunken werden soll. Auf der Packung deklariert waren lediglich Zutaten wie etwa Gojibeeren-, 38 Proben Zigaretten und Feinschnitt-Tabak hat- ten entweder eine zu geringe Fläche für den kom- binierten Text-Bild-Warnhinweis, eine mangelnde Rückverfolgbarkeit (Track and Trace) oder einen unzulässigen Farbstoff. 11 Proben (Wasser-)Pfeifentabak wurden bean- standet wegen unzulässiger Geschmacksangabe, fehlerhafter oder fehlender EUCEG-Meldung, un- zulässigen Zusatzstoffen (Menthol, Linalol) oder zu geringer Fläche für den kombinierten Text-Bild- Warnhinweis. Eine untersuchte Probe Snus wurde beanstandet, weil Tabak zum oralen Konsum un- zulässig ist. Unterschiedliche Verpackungen, identische Gefahr: Mehrere vom LUA untersuchte Kapseln enthielten den nicht deklarierten Arzneistoff Sildenafil - eine Gefahr für arglose Anwender. © LUA 5 Zwergpalmen- und Grüntee-Extrakt, der Arznei- stoff Sibutramin fehlte. Immerhin riet ein Warn- hinweis Schwangeren, Stillenden, Personen unter 18 Jahren, sowie Patienten mit Leber- und Nie- renerkrankungen, Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder Depressionen von der Verwendung ab - für Fachleute ein Fingerzeig, dass der „Tee“ Sibutra- min enthalten könnte. Besonders bedenklich waren auch die Kapseln mit dem Namen „Black Panther Slimming Capsule“. Sie enthielten neben Sibutramin auch noch den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Phenolphthale- in. Phenolphthalein wirkt abführend und soll da- durch einen schnellen Gewichtsverlust vorgau- keln. Der Wirkstoff wurde wegen des Verdachts auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutsch- land bereits vor Jahren vom Markt genommen. Nebenwirkungen statt Lustgewinn Ein weiteres wiederkehrendes Übel sind illega- le und gesundheitsschädliche Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil. Arzneimittel mit Silde- nafil sind in Deutschland zulassungs- und ver- schreibungspflichtig und werden zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verwendet. Sie können zahlreiche Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Verdauungs- und Sehstörungen her- vorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme mit einer Reihe von Herzmedikamenten drohen zum Teil le- bensgefährliche Wechselwirkungen. Eine solche Zulassung haben die vom LUA bean- standeten Mittel aber nicht. Weil der Wirkstoff nicht auf den Verpackungen deklariert ist, wis- sen die Anwender gar nicht, welche hochwirksa- men Substanzen sie tatsächlich zu sich nehmen. Zudem werden die im Internet bestellten Produk- te ohne ärztliche Aufsicht eingenommen, was Ne- ben- und Wechselwirkungen ganz besonders ge- fährlich macht. Ein solches Mittel war im Jahr 2023 „Stiff Bull Gold - Instant Coffee“. Dabei handelte es sich nur scheinbar um löslichen Kaffee aus Pflanzenextrak- ten - das braun-weiße Pulver enthielt tatsächlich 6 nicht deklariertes Sildenafil und war damit ein il- legales Potenzmittel. Das war auch bei „Blue Bulls Power“ der indischen Firma Walgrow der Fall. Die LUA-Fachleute wiesen auch in diesem angebli- chen Nahrungsergänzungsmittel den nicht dekla- rierten Viagra-Wirkstoff Sildenafil nach. Wie auch die Mittel zum Abnehmen sind solche Potenzmittel rechtlich gesehen keine Nahrungs- ergänzungsmittel, sondern illegale Medikamente und dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arz- neimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Frei- heits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Auch wenn der Leidensdruck noch so hoch sein mag: Das LUA rät von dubiosen Mitteln aus dem Internet ab, die schnelles Abnehmen oder schnellen Lustgewinn versprechen. Faulig statt frisch: Beschwerdeproben bei natürlichem Mineralwasser Natürliches Mineralwasser gehört wie auch Quell- oder Tafelwasser für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zu den täglichen Lebensmitteln. Viele verbinden mit natürlichem Mineralwasser ein rei- nes, ursprüngliches Produkt, und das ist es in al- ler Regel auch. Wenn aber doch einmal mit dem Wasser etwas nicht stimmt, können die Flaschen als Verbraucherbeschwerden bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen abgegeben werden. Zur Untersuchung werden diese Proben dann ans LUA geschickt. Im Jahr 2023 wurden im LUA neben circa 120 Routineproben insgesamt 16 solcher Verbrau- cherbeschwerden natürliches Mineralwasser auf sensorische Abweichungen und chemisch-physi- kalische Parameter untersucht. In 13 dieser Be- schwerdeproben wurden Abweichungen beim Ge- ruch festgestellt: von blumig/fruchtig über muffig, faulig, kohl- und knoblauchartig bis hin zu einem Geruch nach Mineralöl. Sichtbar waren in zwei Proben Schimmel und in einer Probe feine weiße Partikel, die zu einer Trübung des Wassers und da- mit zu einer Beanstandung führten. Wenn eine Verbraucherbeschwerde ins LUA-Labor gelangt, wird zunächst eine sensorische Prüfung auf Aussehen und Geruch durch drei geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgenommen. Anschließend wird versucht, den Ursachen für Ge- ruchsabweichungen auf den Grund zu gehen, und die Wässer werden auf eine Reihe von Parametern untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den folgenden Fragen: • Besteht eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher? • Ist in den Flaschen das Wasser drin, das auf dem Etikett deklariert wurde? • Ist nur eine einzelne Flasche betroffen, oder möglicherweise eine größere Partie? In vielen Proben sind die Auffälligkeiten nur in ei- ner einzelnen Flasche festzustellen. Weitere Fla- schen aus den Beständen der Verbraucher oder zu Vergleichszwecken im Handel entnommene Fla- schen der gleichen Partie sind dann unauffällig. Die Flasche selbst ist dann offensichtlich die Ursa- che für die Abweichungen. Flaschenmaterial aus Kunststoff nimmt Gerüche sehr gut an. Diese Ge- rüche können nach der Rückgabe der Mehrwegfla- schen beim Reinigen im Abfüllbetrieb nicht rest- los entfernt werden und beeinflussen das nächste eingefüllte Wasser. Ethylcarbamat in Steinobstbränden: Gute Herstellungspraxis ist wichtig Seit den 1980er Jahren ist bekannt: Bei der Des- tillation von Steinobstbränden kann gesundheits- schädliches Ethylcarbamat entstehen. Mit einer guten Herstellungspraxis lässt sich das Problem beherrschen – die Untersuchungen des LUA zei- gen allerdings, dass nicht alle Hersteller das kriti- sche Problem vollständig im Griff haben. Ethylcarbamat ist eine gesundheitlich bedenkli- che Verbindung, die von Natur aus in Steinobst- bränden und Steinobsttresterbränden vorkommt, also zum Beispiel in Kirschwasser oder Bränden aus Mirabelle, Pflaume oder Aprikose. In Stein- obstdestillaten kann Ethylcarbamat aus natürli- chen Bestandteilen der Steine, den Blausäuregly- cosiden, entstehen. Beim Einmaischen der Früchte können die Kerne zerbrechen, und die Blausäu- reglykoside können von den in der Obstmaische ebenfalls natürlich enthaltenen Enzymen zu Blau- säure oder Cyaniden abgebaut werden. Aber auch intakte Steine können bei einer länge- ren Lagerung der fermentierten Maische gerin- Bei Einwegflaschen aus Plastik verhält es sich in- dess anders. Hier ist das oft sehr dünne Flaschen- material in der Lage, Gerüche direkt an das Mine- ralwasser weiterzuleiten. Diese sorgen dann für einen auffälligen Geruch und/oder Geschmack des Mineralwassers. Das LUA empfiehlt daher, in Flaschen abgefüll- tes Wasser nicht in stark riechenden Umgebungen (zum Beispiel in muffigen oder nach Öl riechen- den Kellern) zu lagern. Zudem sollten Mehrweg- flaschen nicht zweckentfremdet werden. Säfte, Grillsaucen, Lacke oder ähnliche Flüssigkeiten ge- hören nicht in Wasserflaschen. Zudem sollten Fla- schen, aus denen bereits getrunken wurde, rasch aufgebraucht und bis dahin im Kühlschrank auf- bewahrt werden, da sich darin sonst Keime ver- mehren können. Bei der Destillation von Steinobstbränden kann ge- sundheitsschädliches Ethylcarbamat entstehen. © EcoPim-studio / AdobeStock 7 Ethylcarbamat ist zwar nur mäßig akuttoxisch, bei Versuchen im Labor wurde jedoch seine erbgut- verändernde (mutagene) Wirkung belegt. 2007 stufte die IARC (International Agency for Research on Cancer) die Substanz außerdem als „wahr- scheinlich krebserregend für den Menschen“ ein. Auf Basis einer Risikobewertung durch die Eu- ropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beschloss die EU-Kommission 2007 des- halb, dass Maßnahmen zu treffen sind, um den Gehalt an dieser gesundheitlich bedenklichen Ver- bindung in Spirituosen zu senken. Zuletzt wurden 2016 Empfehlungen dazu veröf- fentlicht. Darin werden die Hintergründe und der Herstellungsprozess erläutert und erklärt, wie eine gute Herstellungspraxis funktioniert. So sind zum Beispiel Hygiene, Lagerungsbedingungen, Einsatz von Cyanidabscheidern und Kontrolle der (Zwischen-)Produkte genannt. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass damit Ethylcarbamatgehal- te über 1 Milligramm pro Liter (mg/L) vermeidbar sind. Dieser Gehalt wurde als „Zielwert“ formu- liert, denn es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Ethylcarbamat. 2023 wurden im Landesuntersuchungsamt 29 Spirituosen auf Ethylcarbamat untersucht. In neun Proben (31 Prozent der untersuchten Pro- ben) konnte es in Konzentrationen über 0,3 mg/L nachgewiesen werden. Die Spanne lag zwischen 0,3 und 3,9 mg/L. Über dem Zielwert von 1 mg/L lagen sechs Spirituosen (21 Prozent der unter- suchten Proben). Die sechs Produkte wurden vom LUA beanstandet. 8 Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucher- schutzes und weil es sich bei Ethylcarbamat um eine technologisch vermeidbare Kontaminante handelt, werden Steinobstbrände mit Ethylcarba- matgehalten von mehr als 1 mg/L als für den Ver- zehr inakzeptabel beurteilt und damit als nicht si- chere Lebensmittel eingestuft. Zusammen mit dem Gutachten des LUA zur Pro- be erhalten die kommunalen Überwachungsbe- hörden die Empfehlungen der Kommission von 2016, sodass sie konkrete Handlungsempfehlun- gen an der Hand haben, um eine Prozessoptimie- rung beim Hersteller zu unterstützen. Mit der ent- sprechenden guten Herstellungspraxis sollten sich die Gehalte an Ethylcarbamat in Steinobstbrän- den reduzieren lassen. Schutz für die Kleinsten: Spielzeug muss sicher sein Wer Kindern zum Beispiel an Weihnachten Spiel- zeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Das LUA über- prüft Spielzeuge deshalb regelmäßig stichproben- artig im Labor auf mögliche Gesundheitsgefahren. Das Vorgehen der Experten können sich auch Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Einkauf zu- nutze machen, denn einige Probleme lassen sich bereits im Geschäft mit bloßem Auge und einer guten Nase erkennen. Im vergangenen Jahr hat das LUA 194 Proben Spielzeug und Scherzartikel untersucht, 33 davon wurden beanstandet. Acht Proben fielen wegen chemischer Parameter auf, und 25 Proben wa- ren nicht sachgerecht gekennzeichnet. Bei einigen Proben waren sowohl Zusammensetzung als auch Kennzeichnung mangelhaft. Beim Eingang einer Spielzeugprobe im Labor spielt - trotz modernster Analysengeräte - die Sensorik nach wie vor eine entscheidende Rolle. Die Fachleute des LUA können bereits anhand des Aussehens und des Geruchs eines Spielzeugs ent- scheiden, auf welche Schadstoffe sie untersuchen sollten. Daran können sich übrigens auch Verbrau- cherinnen und Verbraucher orientieren. Schlecht verarbeitete Produkte mit scharfen Kanten oder auch stark chemisch riechende Produkte sollten im Laden stehen bleiben. Viele Substanzen können allerdings ausschließ- lich in der Laboranalyse sicher nachgewiesen wer- den. Insbesondere Kleinkinder unter 36 Monaten neigen dazu ihr Spielzeug in den Mund zunehmen, um daran zu lutschen oder zu knabbern. Dadurch können - bei entsprechend kleinen Abmessungen - Teile verschluckt oder sogar eingeatmet werden. Und es können sich bedenkliche Stoffe aus dem Spielzeug lösen und vom Kind aufgenommen wer- den. Zu den gesundheitlich bedenklichen Stof- fen, die rechtlich geregelt sind und im Labor ana- lysiert werden können, zählen Weichmacher mit hormonähnlicher Wirkung, krebserregende und erbgutverändernde polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), hautreizendes Formal- dehyd, nicht zugelassene Lösungsmittel (z.B. Ben- zol), nicht zugelassene Farbstoffe, giftige oder Al- lergie auslösende Schwermetalle (wie z.B. Blei, Cadmium und Nickel) und das hormonell wirksa- me Bisphenol A. Luftballons aus Kautschuk wer- den außerdem regelmäßig auf krebserregende N-Nitrosamine sowie N-nitrosierbare Stoffe un- tersucht, Fingermalfarben auf verbotene Farbstof- fe und nicht zugelassene Konservierungsstoffe. Alleine 2023 wurden in drei von insgesamt 32 un- tersuchten Proben Fingermalfarbe verbotene und Allergie auslösende Konservierungsstoffe nach- gewiesen und bemängelt. In weiteren vier Proben waren Farbstoffe enthalten, die streng genommen zwar nur in Kosmetik unzulässig sind - gerade in Spielzeugen für eine besonders empfindliche Ver- brauchergruppe sollten aber überhaupt keine die- ser nicht zugelassenen Stoffe zu finden sein. Erstmalig wurden in diesem Jahr Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe auf die Chlorpropano- le 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) und 3-Mo- nochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) analysiert. Das krebserregende 1,3-DCP sowie das im Tierversuch nachgewiesen nierentoxisch wirkende 3-MCPD können durch die Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen, welches beispielsweise als Ausgangs- stoff von Nassverfestigungsmitteln oder Leim- stoffen für die Papierherstellung eingesetzt wird. Zwei Proben der 20 untersuchten Spielzeugpro- ben aus Papier und Pappe waren auffällig und wurden bemängelt. Da es für diese Verbindungen derzeit aber keine gesetzlichen Grenzwerte für Spielzeuge gibt, konnten diese Proben nicht aus dem Handel genommen werden. Grundsätzlich werden alle amtlich entnommenen Proben auch auf ihre korrekte Kennzeichnung ge- prüft. Häufig fallen hier Proben z.B. durch das Feh- len der Herstellerangabe und/oder Angaben zur Identifikation auf dem Spielzeug selbst auf. Aber auch Warnhinweise werden nicht immer korrekt angegeben oder fehlen ganz. Siegel ist nicht gleich Siegel Beim Kauf von Spielzeug sollten Verbraucherin- nen und Verbraucher auf das GS-Zeichen für „Ge- prüfte Sicherheit“ achten. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wur- de. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, © Zarya Maxim / AdobeStock ge Mengen Blausäure abgeben. Während des Des- tillationsvorgangs kann sich die Blausäure in allen Fraktionen (also in allen getrennt aufgefangenen Destillaten) anreichern. Unter Lichteinfluss erfolgt eine Oxidation von Cyanid bzw. Blausäure zu Cy- anat, das wiederum mit Ethanol zu Ethylcarba- mat reagiert. Wenn diese Reaktion einmal ausge- löst wurde, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Die Bildung von Ethylcarbamat im Destillat wird durch Lichteinfluss und hohe Temperaturen geför- dert. 9
Passive smoking is a preventable and significant cause of many serious health problems, with children being particularly at risk. In the fifth German Environmental Survey (GerES V), conducted from 2014 to 2017, information reflecting the extent of passive smoke exposure in children and adolescents was collected by interview-based questionnaires and human biomonitoring (HBM) analyses of cotinine in urine from 2260 participants, aged 3-17 years. Based on these population-representative data, we describe current passive smoke exposure stratified by different subgroups and identify specific exposure determinants using multivariate logistic regression. The questionnaire data revealed that 42% of children and adolescents lived with at least one smoker in the household. Quantifiable concentrations of cotinine could be detected in 56% of the participants. The overall median concentration of cotinine was 0.2(micro)g/L, with children and adolescents of low socioeconomic status found to be a group particularly affected by passive smoke with higher cotinine concentrations (median=1.2(micro)g/L). In the multiple analysis, the most significant predictor of cotinine levels derived from the questionnaire was passive smoking at home (odds ratio (OR) 13.07 [95CI: 4.65, 36.70]). However, parental smoking and passive smoking among friends and relatives could also be identified as independent factors influencing elevated cotinine levels. The comparison between the previous cycle GerES IV (2003-2006) on 3-14-year-olds and GerES V shows that tobacco smoke exposure of children decreased significantly. This decrease is likely an effect of extensive non-smoker protection laws being enforced 2007-2008 on federal and state level. This is reflected by a halving of urinary cotinine concentrations. Nevertheless, our results indicate that passive smoke is still a relevant source of harmful pollutants for many children and adolescents in Germany, and thus support the need for further efforts to reduce passive smoke exposure, especially in the private environment. © 2022 The Authors.
Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein Pflanzenschutzmittel nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= Herbizide , z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende Witterung : Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem Pflanzenschutzmittel niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische Pflanzenschutzmittel können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa Persistenz , Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für Pflanzenstärkungsmittel , zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)
Pyrrolizidinalkaloid- und Nikotin-Kontaminationen pflanzlicher Rohstoffe, wie Arznei-, Gewürz- und Teepflanzen, stellen ein Problem für die Lebensmittelsicherheit dar. Untersuchungen zu den Ursachen der Nikotin-Kontaminationen zeigten, dass das Alkaloid aus verrottendem Pflanzenmaterial (Tabak) von den Wurzeln aufgenommen und in den Blättern, z. B. von Pfefferminze, akkumuliert wird. Da sich Pyrrolizidinalkaloide grundsätzlich ähnlich wie Nikotin verhalten sollten, ist davon auszugehen, dass auch für die erhöhten PA-Gehalte von Nutzpflanzen als potentieller Kontaminationspfad ein Übergang der PAs aus PA-haltigen Begleitkräutern in die Nutzpflanzen in Betracht gezogen werden kann. Dabei könnten PAs aus dem Boden aufgenommen werden, die entweder von den Wurzeln der Begleitkräuter aktiv ausgeschieden wurden, oder die aus verrottenden Pflanzen ausgewaschen wurden. In diesem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob und inwieweit PAs aus PA-haltigen Begleitkräutern in Nutzpflanzen übergehen; und die Kontaminationswege sollen aufgeklärt werden (siehe Antrag Dr. Plescher). 1. Analyse der Aufnahme ausgewählter PAs zur Erfassung der grundsätzlichen Zusammenhänge von PA-Konzentration im Boden und Aufnahme in die Pflanzen. In diesem Arbeitspaket soll untersucht werden, in welchem Umfang PAs aus dem Boden in ausgewählte Versuchspflanzen (Kamille, Pfefferminze, Anis und Fenchel) aufgenommen werden. 2. Untersuchungen zur Verteilung der PAs in den Pflanzen: Eine besondere Aufmerksamkeit kommt der Verlagerung und Akkumulation der aufgenommenen PAs in den Versuchspflanzen zu. In diesem Zusammenhang ist die Differenzierung der Transport-Wege Xylem und Phloem von besonderem Interesse. 3. Klärung des Freisetzungsweges: durch Co-Kultur von Tee- und Gewürzpflanzen mit PA-haltigen Begleitkräutern in Topf- und Feldversuchen soll geklärt werden, ob die PAs über Wurzel-Exsudate freigesetzt werden oder aus verrottenden Pflanzen stammen (FKZ: 22007914).
In verschiedenen Veröffentlichungen wurde in den letzten Jahren auf erhöhte Nikotingehalte in unterschiedlichen Lebens- und Genussmitteln hingewiesen (Pilze, Tee, Gewürze, Arzneipflanzen). Hohe Nikotinbelastungen finden sich auch in zahlreichen pflanzlichen Produkten, die in Ägypten produziert werden. Bislang sind die Ursachen dieser Belastung ungeklärt. Prinzipiell werden - außer dem illegalen Einsatz entsprechender Insektizide - drei weitere Möglichkeiten als Nikotin-Quellen diskutiert:1) die Pflanzen produzieren unter bestimmten Bedingungen (z.B. Stress) endogenes Nikotin2) das Nikotin resultiert aus Kontaminationen durch Raucher 3) das Nikotin wird über den Boden aufgenommen (z.B. aus Zigarettenkippen). In diesem Forschungsprojekt soll am Beispiel ausgewählter Gewürz- und Arzneipflanzen ein wesentlicher Beitrag zur Aufklärung dieser Problematik geleistet werden, um die Ursachen für die Nikotinbelastungen zu klären und Abhilfe schaffen zu können. Um die Ursachen der Nikotinbelastung zu klären, sollen mehrere Topfversuche durchgeführt werden: 1)Es soll untersucht werden, ob Pflanzen unter Stress evtl. Nikotin endogen synthetisieren. 2) Ernte und Trocknen des Pflanzenmaterials sollen von (Nicht-)Rauchern durchgeführt und verglichen werden 3) Um zu prüfen, ob Pflanzen Nikotin aus dem Boden (z.B. aus Tabak) aufnehmen, sollen Mulchversuche durchgeführt werden. Basierend auf diesen Ergebnissen sollen Strategien zur Reduzierung der Kontamination erarbeitet werden.
Im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU wird die konkrete Planung einer Studie für ein EU-weites HBM beantragt (COPHES). Das UBA ist wieder Work-Package-Leader. In 16 EU-Ländern wird jeweils eine HBM-Pilotstudie (DEMOCOPHES) durchgeführt. Die chemische Analytik der Humanproben dieser Pilotstudie umfasst neben der Analyse der Gehalte an Cadmium und Cotinin im Urin und der Bestimmung von Quecksilber in Kopfhaaren auch die Bestimmung von Phthalatmetaboliten im Urin (120 Mutter-Kind-Paare). Eine parallele Bestimmung von Phthalatmetaboliten im Urin von Frauen und deren Kindern ist bisher noch nicht erfolgt. Die Analytik der Phthalatmetabolite im Urin soll in Absprache mit dem UBA entsprechend der in COPHES zu entwickelnden Vorgaben und Guidelines erfolgen. Wesentliches Ergebnis wird ein Erfahrungsbericht sein, der vom UBA in die internationale Arbeit eingespeist wird.
Ziel: Erfassung der Faktoren, die eine flächendeckend erfolgreiche Raucherentwöhnung verhindern. Methodik: Querschnittstudie und Interviews. Ergebnisse: Es besteht eine mangelnde Kenntnis darüber, dass Rauchen oftmals eine Sucht ist, die spezialisierter Beratung bedarf, und ein mangelndes Wissen über professionelle Raucherentwöhnung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 27 |
Land | 2 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 4 |
Förderprogramm | 21 |
Text | 3 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 8 |
offen | 21 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 27 |
Englisch | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 2 |
Keine | 23 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 22 |
Lebewesen & Lebensräume | 24 |
Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 29 |
Wasser | 22 |
Weitere | 24 |