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Wirkungen niedriger Kohlenmonoxidkonzentrationen auf das Kreislaufsystem

Das Projekt "Wirkungen niedriger Kohlenmonoxidkonzentrationen auf das Kreislaufsystem" wird/wurde ausgeführt durch: Universität München, Institut für Arbeits- und Umweltmedizin mit Poliklinik.Es werden die Wirkungen von Kohlenmonoxid in Konzentrationen von 150 bis 400 ppm entsprechend COHb-Werten von etwa 5 bis 30 Prozent auf Haemorheologie, Thrombozytenfunktion und Arterienwand beim Miniaturschwein untersucht. Die Miniaturschweine werden pro Tag 4 Stunden exponiert; der Schwerpunkt der Forschungen lag bisher auf der einmaligen Exposition. Zum Vergleich und als Ergaenzung werden Expositionen gegen Raumluft, Zigarettenrauch und Injektionen von Nikotin durchgefuehrt. In Zukunft sollen auch noch Wirkungen einer geringen Hypoxie untersucht werden. An Menschen werden haemorheologische Untersuchungen nach Zigarettenrauchinhalation durchgefuehrt.

Heterogen katalysierte Gasphasenoxidation von 3-Picolin an V2O5/TiO2-Katalysatoren

Das Projekt "Heterogen katalysierte Gasphasenoxidation von 3-Picolin an V2O5/TiO2-Katalysatoren" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Institut für Brennstoffchemie und physikalisch-chemische Verfahrenstechnik, Lehrstuhl für Technische Chemie und Heterogene Katalyse.Nikotinsaeure hat in der chemischen Industrie eine bedeutende Stellung. Die Nikotinsaeure ist das Provitamin zum Nikotinsaeureamid und hat die gleiche biologische Aktivitaet. Sie wird als Zusatzstoff in Nahrungs- und Futtermitteln eingesetzt. Ein herkoemmliches Verfahren zur Herstellung von Nikotinsaeure ist die homogen katalysierte Oxidation von 2-Methyl-5-ethyl-Pyridin mit HNO3 und anschliessender Decarboxylierung. Nachteil dieser zweistufigen Reaktion ist einerseits die anfallende Salzfracht und der Verlust von Geruestkohlenstoff durch Totaloxidation (Lonza-Verfahren). Das Nikotinsaeureamid wird zweistufig durch Ammoxidation des 3-Picolin zum 3-Cyanpyridin und Verseifung der Nitrilgruppe hergestellt. Beide Schritte sind heterogen katalyisiert (Degussa-Verfahren). Ein einstufiger Prozess durch Direktoxidation mit Sauerstoff ist oekonomisch wie oekologisch wuenschenswert. Die Oxidation von 3-Picolin zur Nikotinsaeure wird mit Sauerstoff bzw. Luft in einem Temperaturbereich von 250-400 Grad Celsius durchgefuehrt. In der heterogen katalysierten Oxidation von 3-Picolin wird Wasserdampf als Traegergas verwendet. Wasser ist bis auf den energetischen Aspekt ein unkritisches Loesemittel, und dient der Waermeabfuhr und der Erleichterung der Desorption des Produktes von der Katalysatoroberflaeche. Da bei der Direktoxidation keine Salzfrachten anfallen und die Nebenprodukte allein Wasser und CO2 sind, entfallen aufwendige Prozessschritte zur Reinigung des Produktes und die Entsorgung der Salze. Die Gasphasenoxidation wird in einem Integralfestbettreaktor durchgefuehrt. Im Festbett koennen wegen der exothermen Reaktion 'Hot Spots' entstehen, die eine Totaloxidation zu CO2 bevorzugen. Durch kurze Verweilzeiten und geeigneter Traegergase mit hoher Waermekapazitaet und/oder Waermeleitfaehigkeit koennen die 'Hot Spots' ganz oder teilweise vermieden werden. Die entstehenden Carbonsaeuren werden nach Austritt aus dem Reaktor aus dem Prozessgas kristallisiert und damit als Feststoff gewonnen.

Chemische Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten

Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= ⁠ Herbizide ⁠, z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende ⁠ Witterung ⁠: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa ⁠ Persistenz ⁠, Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für ⁠ Pflanzenstärkungsmittel ⁠, zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)

Urinary cotinine and exposure to passive smoke in children and adolescents in Germany - Human biomonitoring results of the German Environmental Survey 2014-2017 (GerES V)

Passive smoking is a preventable and significant cause of many serious health problems, with children being particularly at risk. In the fifth German Environmental Survey (GerES V), conducted from 2014 to 2017, information reflecting the extent of passive smoke exposure in children and adolescents was collected by interview-based questionnaires and human biomonitoring (HBM) analyses of cotinine in urine from 2260 participants, aged 3-17 years. Based on these population-representative data, we describe current passive smoke exposure stratified by different subgroups and identify specific exposure determinants using multivariate logistic regression. The questionnaire data revealed that 42% of children and adolescents lived with at least one smoker in the household. Quantifiable concentrations of cotinine could be detected in 56% of the participants. The overall median concentration of cotinine was 0.2(micro)g/L, with children and adolescents of low socioeconomic status found to be a group particularly affected by passive smoke with higher cotinine concentrations (median=1.2(micro)g/L). In the multiple analysis, the most significant predictor of cotinine levels derived from the questionnaire was passive smoking at home (odds ratio (OR) 13.07 [95CI: 4.65, 36.70]). However, parental smoking and passive smoking among friends and relatives could also be identified as independent factors influencing elevated cotinine levels. The comparison between the previous cycle GerES IV (2003-2006) on 3-14-year-olds and GerES V shows that tobacco smoke exposure of children decreased significantly. This decrease is likely an effect of extensive non-smoker protection laws being enforced 2007-2008 on federal and state level. This is reflected by a halving of urinary cotinine concentrations. Nevertheless, our results indicate that passive smoke is still a relevant source of harmful pollutants for many children and adolescents in Germany, and thus support the need for further efforts to reduce passive smoke exposure, especially in the private environment. © 2022 The Authors.

Keine erhöhte Anzahl an Armfehlbildungen Fehlbildungsmonitoring 2017 gibt für Sachsen-Anhalt Entwarnung

Magdeburg. Kommen Kinder mit Fehlbildungen zur Welt oder führen diese sogar zu einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft, ist das ein großer Schicksalsschlag. Jeder Einzelfall ist tragisch und stellt Familien und Angehörige vor ganz spezielle Herausforderungen. Aktuelle Medienberichte, wonach in Frankreich eine Häufung von Armfehlbildungen zu verzeichnen war, verunsichern zunehmend auch werdende Eltern in Deutschland. Es kommen Fragen auf: Ist mein Ungeborenes in Gefahr? Besteht für mein Kind ein höheres Risiko für eine Fehlbildung? Doch die aktuellen Zahlen der Fehlbildungsstatistik können beruhigen. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gibt das Fehlbildungsmonitoring, finanziert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, jährlich einen Bericht zur ?Häufigkeit von congenitalen Fehlbildungen und Anomalien sowie genetisch bedingten Erkrankungen? heraus und erfasst damit bereits seit 1980 landesweit Daten zu Schwangerschaften, die von angeborenen Fehlbildungen und Chromosomenstörungen betroffen sind. Dem akutellen Bericht liegen Daten von 18.030 Schwangerschaften aus dem Geburtsjahrgang 2017 zu Grunde. Von angeborenen Fehlbildungen waren im Jahr 2017 rund 4 Prozent aller Neugeborenen in Sachsen-Anhalt betroffen. Damit bleiben im Vergleich die Zahlen zum Vorjahr 2016 konstant  Auch in diesem Jahr ist das Herz am häufigsten von Fehlbildungen betroffen. Herzfehlbildungen traten etwa dreimal häufiger auf als Fehlbildungen der Nieren und des Harntraktes und etwa doppelt so häufig wie die des Muskel- und Skelettsystems. 2017 wurde eine Reduktionsfehlbildung der Extremitäten in Sachsen-Anhalt bei einem Kind/Fet pro 1.127 Geburten beobachtet. Von eben diesen Reduktionsfehlbildungen der Extremitäten, wie das Krankheitsbild von Medizinern genannt wird, ist auch in besagten Fällen aus Frankreich die Rede. Im Gegensatz zu den Meldungen aus Frankreich können die vorliegenden Zahlen des Jahresberichts 2017 diesen Trend in Sachsen-Anhalt nicht bestätigen. Im Vergleich zum Bezugszeitraum 2005 bis 2016 konnte sogar eine Verringerung festgestellt werden. Auch bei den Fehlbildungen der unteren und oberen Extremitäten finden sich rückläufige Zahlen. Insgesamt zeigen die Daten, sowohl bei den Reduktionsfehlbildungen im Allgemeinen als auch bei denen der oberen Extremität im Speziellen, keinen signifikant ansteigenden Trend. Die Auswertung der Daten für den Geburtsjahrgang 2017 geben insgesamt keinen Anhalt für eine örtlich oder zeitlich auffällige bzw. ungewöhnliche Häufung der Extremitätenfehlbildungen. Die Ursachen für das Auftreten von angeborenen Fehlbildungen sind multifaktoriell (einschließlich genetischer Ursachen) und können nicht nur auf externe Einflüsse reduziert werden. Generell gilt es jedoch bekannte Risikofaktoren  zu minimieren. So sollte z.B. auf Alkohol, Drogen und/oder Nikotin in der Schwangerschaft verzichtet werden. Auch die rechtzeitige (bereits ab Kinderwunsch) Einnahme von Folsäure stellt eine Präventionsmaßnahme dar. Weitere und ausführliche Informationen sowohl zur Risikominimierung, als auch zur statistischen Fehlbildungserfassung, unter: www.angeborene-fehlbildungen.com Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Erfassung der standortabhängigen und kulturpflanzenspezifischen Beikrautflora in Arzneipflanzenbeständen unter besonderer Berücksichtigung Pyrrolizidinalkaloid-haltiger Unkräuter, Teilvorhaben 2: Untersuchungen zum Übergang von Pyrrolizidinalkaloiden aus PA-haltigen Unkräutern in Nutzpflanzen

Das Projekt "Erfassung der standortabhängigen und kulturpflanzenspezifischen Beikrautflora in Arzneipflanzenbeständen unter besonderer Berücksichtigung Pyrrolizidinalkaloid-haltiger Unkräuter, Teilvorhaben 2: Untersuchungen zum Übergang von Pyrrolizidinalkaloiden aus PA-haltigen Unkräutern in Nutzpflanzen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Braunschweig, Institut für Pflanzenbiologie, Arbeitsbereich Angewandte Pflanzenbiologie.Pyrrolizidinalkaloid- und Nikotin-Kontaminationen pflanzlicher Rohstoffe, wie Arznei-, Gewürz- und Teepflanzen, stellen ein Problem für die Lebensmittelsicherheit dar. Untersuchungen zu den Ursachen der Nikotin-Kontaminationen zeigten, dass das Alkaloid aus verrottendem Pflanzenmaterial (Tabak) von den Wurzeln aufgenommen und in den Blättern, z. B. von Pfefferminze, akkumuliert wird. Da sich Pyrrolizidinalkaloide grundsätzlich ähnlich wie Nikotin verhalten sollten, ist davon auszugehen, dass auch für die erhöhten PA-Gehalte von Nutzpflanzen als potentieller Kontaminationspfad ein Übergang der PAs aus PA-haltigen Begleitkräutern in die Nutzpflanzen in Betracht gezogen werden kann. Dabei könnten PAs aus dem Boden aufgenommen werden, die entweder von den Wurzeln der Begleitkräuter aktiv ausgeschieden wurden, oder die aus verrottenden Pflanzen ausgewaschen wurden. In diesem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, ob und inwieweit PAs aus PA-haltigen Begleitkräutern in Nutzpflanzen übergehen; und die Kontaminationswege sollen aufgeklärt werden (siehe Antrag Dr. Plescher). 1. Analyse der Aufnahme ausgewählter PAs zur Erfassung der grundsätzlichen Zusammenhänge von PA-Konzentration im Boden und Aufnahme in die Pflanzen. In diesem Arbeitspaket soll untersucht werden, in welchem Umfang PAs aus dem Boden in ausgewählte Versuchspflanzen (Kamille, Pfefferminze, Anis und Fenchel) aufgenommen werden. 2. Untersuchungen zur Verteilung der PAs in den Pflanzen: Eine besondere Aufmerksamkeit kommt der Verlagerung und Akkumulation der aufgenommenen PAs in den Versuchspflanzen zu. In diesem Zusammenhang ist die Differenzierung der Transport-Wege Xylem und Phloem von besonderem Interesse. 3. Klärung des Freisetzungsweges: durch Co-Kultur von Tee- und Gewürzpflanzen mit PA-haltigen Begleitkräutern in Topf- und Feldversuchen soll geklärt werden, ob die PAs über Wurzel-Exsudate freigesetzt werden oder aus verrottenden Pflanzen stammen (FKZ: 22007914).

Nikotin-Belastungen pflanzlicher Lebens- und Genussmittel: Aufklärung der Kontaminationspfade am Beispiel ausgewählter Gewürz- und Arzneipflanzen um nachhaltig Abhilfe schaffen zu können

Das Projekt "Nikotin-Belastungen pflanzlicher Lebens- und Genussmittel: Aufklärung der Kontaminationspfade am Beispiel ausgewählter Gewürz- und Arzneipflanzen um nachhaltig Abhilfe schaffen zu können" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Braunschweig, Institut für Pflanzenbiologie, Arbeitsbereich Angewandte Pflanzenbiologie.In verschiedenen Veröffentlichungen wurde in den letzten Jahren auf erhöhte Nikotingehalte in unterschiedlichen Lebens- und Genussmitteln hingewiesen (Pilze, Tee, Gewürze, Arzneipflanzen). Hohe Nikotinbelastungen finden sich auch in zahlreichen pflanzlichen Produkten, die in Ägypten produziert werden. Bislang sind die Ursachen dieser Belastung ungeklärt. Prinzipiell werden - außer dem illegalen Einsatz entsprechender Insektizide - drei weitere Möglichkeiten als Nikotin-Quellen diskutiert:1) die Pflanzen produzieren unter bestimmten Bedingungen (z.B. Stress) endogenes Nikotin2) das Nikotin resultiert aus Kontaminationen durch Raucher 3) das Nikotin wird über den Boden aufgenommen (z.B. aus Zigarettenkippen). In diesem Forschungsprojekt soll am Beispiel ausgewählter Gewürz- und Arzneipflanzen ein wesentlicher Beitrag zur Aufklärung dieser Problematik geleistet werden, um die Ursachen für die Nikotinbelastungen zu klären und Abhilfe schaffen zu können. Um die Ursachen der Nikotinbelastung zu klären, sollen mehrere Topfversuche durchgeführt werden: 1)Es soll untersucht werden, ob Pflanzen unter Stress evtl. Nikotin endogen synthetisieren. 2) Ernte und Trocknen des Pflanzenmaterials sollen von (Nicht-)Rauchern durchgeführt und verglichen werden 3) Um zu prüfen, ob Pflanzen Nikotin aus dem Boden (z.B. aus Tabak) aufnehmen, sollen Mulchversuche durchgeführt werden. Basierend auf diesen Ergebnissen sollen Strategien zur Reduzierung der Kontamination erarbeitet werden.

Gesundheitsministerin Kuppe sagt dem Zigarettenqualm den Kampf an / Nichtraucherschutzgesetz vor-gelegt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 601/06 Magdeburg, den 5. Dezember 2006 Gesundheitsministerin Kuppe sagt dem Zigarettenqualm den Kampf an / Nichtraucherschutzgesetz vor-gelegt Sachsen-Anhalt bereitet als erstes ostdeutsches Bundesland ein weitgehendes Rauchverbot vor. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe legte dazu am heutigen Dienstag den Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz vor. Das Kabinett gab diesen zur Anhörung frei. Nach dem Gesetzentwurf soll das Rauchen grundsätzlich untersagt werden in allen Gebäuden der öffentlichen Verwaltung des Landes, in Krankenhäusern sowie Kur- und Reha-Einrichtungen, in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendklubs sowie in Senioren-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen. Das weit reichende Rauchverbot soll laut Gesetzentwurf zum 1. August 2007 gelten. Insbesondere Schulen haben damit Zeit zur Vorbereitung, um die neuen Regelungen dann mit Beginn des neuen Schuljahres umzusetzen zu können. Ausgenommen vom allgemeinen Rauchverbot sind dem Gesetzentwurf zufolge Justizvollzugsanstalten, Patientinnen- und Patientenzimmer im Maßregelvollzug sowie die Zimmer in Heimen, die allein den Bewohnerinnen und Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind. Nach drei Jahren wird das Gesundheitsministerium einen Erfahrungsbericht zur Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes vorlegen. Das Gesundheitsministerium ist per Dienstvereinbarung seit 1. September rauchfreies Ministerium. Kuppe betonte: ¿Rauchen ist nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden.¿ Angesichts der gravierenden Gesundheitsgefährdungen setzt Kuppe auf ein weit reichendes Rauchverbot. Die bisherigen Regelungen zum Schutze der Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die Appelle und freiwilligen Aktionen reichen nach den Worten der Ministerin nicht aus. So beteiligen sich zwar landesweit rund 35 Schulen an einem Bundesprojekt zur ¿rauchfreien Schule¿. Die Zahl der rauchenden Schülerinnen und Schüler hat sich dennoch in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Laut einer Studie rauchten 1998 etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler, im Jahr 2003 waren es etwa 37 Prozent. Das Einstiegsalter für das Rauchen liegt bei gut elf Jahren. Kuppe will mit einem Rauchverbot freiwillige Aktionen, wie sie neben den Schulen auch im Krankenhausbereich laufen, unterstützen. Zugleich betonte die Ministerin: ¿Das Gesetz unterstützt uns im Kampf gegen Zigarettenqualm. Es entbindet uns jedoch nicht davon, auch weiterhin kraftvoll in Projekte der Prävention und Gesundheitsvorsorge zu investieren.¿ Der Kampf gegen das Rauchen ist auch eines von fünf Gesundheitszielen in Sachsen-Anhalt. Demnach soll der Anteil von Raucherinnen und Rauchern in der Bevölkerung spürbar gesenkt werden. Kuppe: ¿Das Nichtraucherschutzgesetz ist der Einstieg zu einem rauchfreien Sachsen-Anhalt. Wir sind am Anfang eines längeren Weges. Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten Jahren weiter kommen werden. Noch Ende Mai zum Weltnichtrauchertag wollte das Thema kaum jemand öffentlich diskutieren, einen Monat später zur Gesundheitsministerkonferenz in Dessau war es in aller Munde. Nach Bremen sind wir das zweite Bundesland, das jetzt eine gesetzliche Regelung in Angriff nimmt. Auf Bundesebene haben sich die Koalitionsspitzen zu den Inhalten eines Nichtraucherschutzes in Deutschland verständigt.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Vier Jahre Gesundheitsziele für Sachsen-Anhalt

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 034/02 Magdeburg, den 6. März 2002 Vier Jahre Gesundheitsziele für Sachsen-Anhalt Ministerin Kuppe realistisch: Erste Erfolge, aber noch längst nicht am Ziel / Koordinierungsstelle soll weiter Schwung bringen Magdeburg. Sachsen-Anhalt lebt zunehmend gesünder. Die 2. Landesgesundheitskonferenz am Mittwoch in Magdeburg zog eine insgesamt positive Zwischenbilanz nach vier Jahren Arbeit mit Gesundheitszielen. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) sagte: "Es stimmt zuversichtlich, wenn heute mehr Frauen und Männer Möglichkeiten der ärztlichen Früherkennung nutzen als noch vor vier Jahren, die Zähne der Kinder gesünder sind oder etwa die Säuglingssterblichkeit in den zurückliegenden Jahren deutlich gesenkt werden konnte. Die Botschaft "Sorgen Sie vor, bevor Sie sich wirklich ernsthaft Sorgen machen müssen" kommt an. Persönliche Gesundheitsvorsorge ist heute stärker im täglichen Bewusstsein der Menschen verwurzelt als noch Anfang der 90er Jahre." Zugleich schätzte die Ministerin realistisch ein: "Es gibt erste Erfolge, aber wir sind noch längst nicht am Ziel. Gesundheitsziele sind nichts für einen Sprint. Wir befinden uns auf einer Marathonstrecke und brauchen einen langen Atem. Nach wie vor unzufrieden macht zum Beispiel, dass die Gefahren von Nikotin sowie eines übermäßigen Alkoholkonsums auch heute noch im Land zu oft negiert werden. Alkohol bleibt Volksdroge Nummer eins. Schwangere, die offenbar ohne Rücksichtnahme auf das werdende Leben gar mehr als zehn Zigaretten pro Tag rauchen, gehören immer noch zum Alltag. Das muss sich ändern." Ministerin Kuppe dankte allen Beteiligten für ihr Engagement bei der Umsetzung der sechs Gesundheitsziele. Sie sagte: "Ob Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Gesundheitsämter, Spezialistinnen und Spezialisten von Hochschulen und Kliniken, das Hygieneinstitut im Landesuntersuchungsamt oder die vielen Verbände, Vereine und Initiativen auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge ¿ sie alle haben die Umsetzung der Gesundheitsziele und die damit verbundene Aktion "vorsorgen" als gemeinsames Werk getragen. In Sachsen-Anhalt ist damit ein bundesweit vorbildlicher Schulterschluss aller maßgeblichen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen gelungen. Das sollte Mut machen auch für die Zusammenarbeit in anderen Bereichen." Zugleich wünschte die Ministerin weiterhin viel Kraft, Ausdauer und Elan, denn die Gesundheitsziele und das Motto "vorsorgen" bleiben auf der Tagesordnung. Ministerin Kuppe sagte: "Niemand sollte sich geruhsam zurücklehnen. Wir sind in nur vier Jahren intensiver Arbeit den Beweis angetreten, dass mehr Gesundheit möglich ist. Wir wollen die Menschen im Land auch weiterhin ermutigen und darin bestärken, etwas für sich und die Gesundheit zu tun. Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung, nicht rauchen, wenig Alkohol und mehr Bewegung sind nur einige Stichpunkte, die es gilt zu beherzigen. Da ist jeder und jede einzelne gefragt. Zugleich gehört es aber auch zur Wahrheit, dass nicht jeder Krankheit und jedem Leiden 100prozentig durch gesunde Lebensweise vorgebeugt werden kann." Um die Gesundheitsziele noch schwungvoller an die Frau und den Mann zu bringen, hat das Gesundheitsministerium eine Koordinierungsstelle an der Fachhochschule Magdeburg-Stendal eingerichtet. Diese Vorsorgen-Zentrale ist im Fachbereich Sozial- und Gesundheitswissenschaften bei Professor Hansheinz Kreuter angesiedelt und wird für zunächst drei Jahre vom Gesundheitsministerium finanziert. Ziel ist die Etablierung eines Netzwerkes "Gesundheitsziele für Sachsen-Anhalt". Zugleich sollen enge Kontakte zu ähnlichen Aktivitäten in anderen Bundesländern geknüpft werden. Zu den Gesundheitszielen: Mit der Formulierung von sechs Gesundheitszielen betrat Sachsen-Anhalt 1998 Neuland. In keinem anderen ostdeutschen Bundesland hatten es bis dahin die Beteiligten im Gesundheitswesen vermocht, sich auf vordringliche Ziele in der Gesundheitspolitik zu verständigen. Bis dato bekannt war die Arbeit mit Gesundheitszielen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die erste Landesgesundheitskonferenz Sachsen-Anhalt im März 1998 hat vorgemacht, das ein solches gemeinsames Vorgehen auch in Ostdeutschland möglich ist. Die sechs Gesundheitsziele wirken in drei Richtungen. Zum einen sollen Krankheiten rechtzeitig erkannt werden, um die Heilungschancen zu erhöhen. Zweitens geht es darum, Krankheiten durch Gesundheitspflege und Vorbeugung zu verhindern. Drittens haben sich die Beteiligten auf Strategien verständigt, um das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Informationsoffensive "vorsorgen" hat dazu ebenso einen Beitrag geleistet wie der Zahngesundheitspass für Kinder oder der neu entwickelte Vorsorgen-Pass, der eine übersicht aller im Leistungspaket der Krankenkassen enthaltener Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen bietet. Der Vorsorgen-Pass ist in einer Auflage von mehr als 20.000 Stück im Land verbreitet worden. Die Gesundheitsziele und ihre Ergebnisse Senkung der Säuglingssterblichkeit auf Bundesdurchschnitt Formal kann das Ziel als erreicht bezeichnet werden. Im Jahr 1999 lag die Säuglingssterblichkeit in Sachsen-Anhalt mit einem Wert von 3,9 auf 1.000 lebend Geborene erstmals deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 auf 1.000 lebend Geborene. Eine weitere Senkung der Säuglingssterblichkeit erscheint den Expertinnen und Experten jedoch möglich und wird angestrebt. Verbesserung der Zahngesundheit der Bürger Sachsen-Anhalts Die Zahngesundheit bei Kindern ist deutlich gestiegen. Hatte 1995 statistisch gesehen noch jedes 9-jährige Kind mehr als einen Zahn (1,3), der von Karies befallen war oder deshalb gar bereits gezogen werden musste, sank der Wert für das Jahr 2000 auf den statistischen Wert von 0,65. Nach Angaben der Zahnärztekammer entsprach das dem Bundesdurchschnitt. Nimmt man die Gesamtheit der Kinder von sechs bis zwölf Jahren, so ergeben sich für Sachsen-Anhalt ebenfalls positive Veränderungen. Da es aber auch im Bundestrend einen Ruck nach vorn gegeben hat, konnte Sachsen-Anhalt insgesamt nicht nennenswert aufholen. Etwa jedes fünfte Kind im Alter von 12 Jahren braucht eine Zahnbehandlung. Jedes dritte Kind in dem Alter hat ein kariesfreies Gebiss und kann kraftvoll zubeißen. Erreichung eines altersgerechten Impfstatus bei über 90 Prozent der Bevölkerung Als ein Gradmesser gilt der Impfstatus der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen wird deren Impfstatus seit 1994 überprüft. Gut 91 Prozent jener Mädchen und Jungen konnten im Jahr 2001 einen Impfpass vorlegen. Drei Jahre zuvor waren es rund 89 Prozent. Bei Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis wurde ein Impfschutz von 90 Prozent erreicht. Gegen Masern, Mumps und Röteln wiesen gut 94 Prozent der Kinder zwar die erste Impfung vor. Ein vollständiger Schutz wird jedoch erst mit zweimaliger Impfung erzielt. Diese hatten jedoch lediglich knapp 45 Prozent der Mädchen und Jungen erhalten. Als unzureichend wird auch der Impfstatus gegen Hepatitis B eingeschätzt. Lediglich 26 Prozent der Kinder wiesen diese Impfung auf. Zur Erklärung sei aber auch angemerkt, dass diese Impfung erst seit 1995 empfohlen wird. Reduzierung des Verbrauchs und der Auswirkungen des Konsums legaler Suchtmittel Positiv herauszustellen ist, dass der Anteil jener Verkehrsunfälle, bei denen die Hauptursache Alkohol war, deutlich zurück gegangen ist. Er hat sich von 5,11 Prozent im Jahr 1995 auf 2,8 Prozent im Jahr 2001 nahezu halbiert. Negativ schlägt hingegen zu Buche, dass im Jahr 2000 in Sachsen-Anhalt mehr als 1.100 Frauen und Männer an den unmittelbaren Folgen eines überhöhten Alkoholkonsums verstorben sind. Damit machen alkoholbedingte Sterbefälle 3,7 Prozent der Gesamtsterbefälle aus. Das ist die höchste Quote seit 1991. Unverändert besorgniserregend ist das hohe Rauchverhalten von Schwangeren. Im Jahr 2000 gaben wie bereits 1997 knapp 16 Prozent der werdenden Mütter an, trotz der Schwangerschaft zu rauchen. Die Zahl jener, die mehr als zehn Zigaretten pro Tag konsumierten, erhöhte sich gar um gut einen halben Prozentpunkt auf 3,5 Prozent. Senkung der vorzeitigen Sterblichkeit durch Krebs auf Bundesdurchschnitt Krebs ist bei Frauen die Todesursache in 21 Prozent aller Sterbefälle, bei Männern in 27 Prozent der Sterbefälle. Dennoch konnte die Krebs-Sterberate gegenüber 1991 kontinuierlich bei Männern um jährlich rund ein Prozent und bei Frauen um etwa 1,6 Prozent pro Jahr gesenkt werden. Bei Männern liegt die Sterberate an Krebs für Sachsen-Anhalt rund zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt, für Frauen liegt dieser Wert etwa zehn Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Rund 31 Prozent der Krebs-Sterbefälle bei Männern gehen auf das Konto des Lungenkrebses. Die Sterberate liegt damit etwa ein Fünftel über dem Bundesdurchschnitt. Der Brustkrebs konnte seit Anfang der 90er Jahre zurückgedrängt werden. Gemeinsam mit Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnte Sachsen-Anhalt 1999 eine Brustkrebs-Sterberate vorweisen, die rund 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt lag. Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung werden zunehmend wahrgenommen. Eine Inanspruchnahme von elf Prozent bei Männern muss dennoch als zu niedrig bezeichnet werden, selbst wenn sie gegenüber dem Wert von einem Prozent aus dem Jahr 1991 um das Elffache gestiegen ist. Rund 44,5 Prozent der Frauen ab 20 Jahren nutzen die Früherkennungs-Untersuchungen. 1991 waren es laut Statistik der Kassenärztlichen Vereinigung 8,6 Prozent der Frauen. Senkung der vorzeitigen Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf Bundesdurchschnitt Trotz starken Rückgangs der Sterblichkeit an Herz-Kreislauf-Erkrankungen weist Sachsen-Anhalt weiterhin sowohl für Männer als auch bei Frauen eine überdurchschnittlich hohe Rate auf. Umgerechnet auf die statistische Größe "standardisierte Sterblichkeit" starben pro 100.000 Männer der Bevölkerung 1996 in Sachsen-Anhalt etwa 563 Männer an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und drei Jahre später 1999 etwa 478 Männer. Für Deutschland insgesamt lauten die Werte für 1996 rund 428 und für 1999 gut 387. Bei Frauen weist der statistische Vergleich zwischen Sachsen-Anhalt und Deutschland insgesamt für das Jahr 1996 Werte von 345 zu 272 und für 1999 Werte von 313 zu 250 aus. In Sachsen-Anhalt wurden damit 1999 Herz-Kreislauf-Krankheiten etwa ein viertel Mal häufiger als Todesursache bei Männern und Frauen festgestellt als im Bundesdurchschnitt. Während das für Männer gegenüber dem Wert von 1996 (ein Drittel mehr Fälle) ein leichter Rückgang bedeutet, blieb das Zahlenverhältnis für Frauen nahezu konstant. Früherkennungsuntersuchungen gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden laut Statistik der Kassenärztlichen Vereinigung nach wie vor eher zögerlich angenommen. Untersuchungen, die Frauen und Männern ab dem 36 Lebensjahr zustehen, werden nur zu 11,45 Prozent wahrgenommen. Gegenüber 1991 ist das dennoch mehr als das Vierfache. Seinerzeit lag der Wert bei 2,49 Prozent. Impressum: Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

GUB: Globalansatz Umwelt und Gesundheit, Beitrag Deutschlands zur EU-HBM-Pilotstudie DEMOCOPHES - Chemische Analytik von Phthalatmetaboliten und Cotinin im Urin

Das Projekt "GUB: Globalansatz Umwelt und Gesundheit, Beitrag Deutschlands zur EU-HBM-Pilotstudie DEMOCOPHES - Chemische Analytik von Phthalatmetaboliten und Cotinin im Urin" wird/wurde ausgeführt durch: BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Institut der Ruhr-Universität Bochum.Im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU wird die konkrete Planung einer Studie für ein EU-weites HBM beantragt (COPHES). Das UBA ist wieder Work-Package-Leader. In 16 EU-Ländern wird jeweils eine HBM-Pilotstudie (DEMOCOPHES) durchgeführt. Die chemische Analytik der Humanproben dieser Pilotstudie umfasst neben der Analyse der Gehalte an Cadmium und Cotinin im Urin und der Bestimmung von Quecksilber in Kopfhaaren auch die Bestimmung von Phthalatmetaboliten im Urin (120 Mutter-Kind-Paare). Eine parallele Bestimmung von Phthalatmetaboliten im Urin von Frauen und deren Kindern ist bisher noch nicht erfolgt. Die Analytik der Phthalatmetabolite im Urin soll in Absprache mit dem UBA entsprechend der in COPHES zu entwickelnden Vorgaben und Guidelines erfolgen. Wesentliches Ergebnis wird ein Erfahrungsbericht sein, der vom UBA in die internationale Arbeit eingespeist wird.

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