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Sachstand zur Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen in der Schachtanlage Asse II (Sachstand 31. März 2017) - 1. Quartal 2017 (PDF)

Deckblatt BUN DESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG ProjektPSP-ElementAufgabeUAlfd.Nr.Rev.NAANNNNNNNNNNNAAAAAANNNNNNSeite: 1 9A34000000BCPB002800Stand : 19.10.2017 Titel der Unterlage: SACHSTAND ZUR UMSETZUNG DER VORSORGEMAßNAHMEN IN DER SCHACHTANLAGE ASSE 11 (SACHSTAND 31 .03.2017) 1. QUART AL 2017 Ersteller: Stempelfeld: bergrechtlich ve;a11}wo~ Per~on : atom rechtlich verantwortliche Person: Projektleitung: Freigabe zur Anwendung: Diese nte e unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei Beförderung und Vernichtung und darf vom Empfänger nur auftragsbezogen genutzt, vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der BGE. FB DECK REV PRUFBLATT U Stand: 26.04.2017 1 Zuständigkeit: QM Projekt • Revisionsblatt BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG PSP-ElementAufgabeUALfd . Nr.Rev.NAANNNNNNNNNNNAAAAAANNNNNNSeite: II 9A34000000BCPB002800Stand: 19.10.2017 Titel der Unterlage: SACHSTAND ZUR UMSETZUNG DERVORSORGEMAßNAHMEN IN DER SCHACHTANLAGE ASSE II {SACHSTAND 31 .03 .2017) 1. QUARTAL 2017 Rev. Rev.-Stand Datum UVST Prüfer Rev. Seite Kat.* Erläuterung der Revision Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S = substantielle Änderung mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden *) 1 FB DECK REV PRUFBLATT U 1 Stand: 26.04.2017 1 Zuständigkeit: QM ASSE ill III GM3H — PT047041 Stand: 19.10.2017 DECKBLATT VeramviOftich randelfi Blatt: 1 ProjektPSP-ElementThemaAufgabeUALfd Nr.NN AANNNNNNNNNNNNAAANNAAAANNNNNN 9A34000000BAUBCBZ001801 Kurztitel der Unterlage: Sachstand zur Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen - 1. Quartal 2017 Ersteller / Unterschrift: Prüfer / Unterschrift: Titel der Unterlage: Sachstand zur Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen in der Schachtanlage Asse II (Sachstand 31.03.2017) Freigabevermerk: Freigabedurchlauf Fachbereich: Technische Planung Unterschrift Stabsstelle Qualitätsmanagement: Unterschrift Endfreigabe: Geschäftsführung Asse-GmbH Unterschrift

EG 58 - Antragsunterlagen frequenzökonomischer Ersatzbetrieb (PDF, nicht barrierefrei) - G

Bundesamt für Strahlenschutz Genehmigungsunterlagen Konrad EG 58 Gesamte Blattzahl dieser Unterlage: ( 22 Blatt 1 Die Obereinstimmung der \I013lehe11dM Absch rift - ,a uei~Q3nei:,e11 Absd11 jft-.. i:01..k1:1pie • mit der Urschrift wird beglaubigt. Hannover, den ( ' f 5. Jan. 98 BfS 001 Bundesamt für Strahlenschutz DECKBLATT EG 58 Projekt~SP-Elem1ntObj. ICenn.AufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNN~NNNNNNNNX A A X XAAN N N NN N ·9K p 5532 EM 0801 01 Seite: Titel der Unterlage: I Antragsunterlagen f requenzökonomisch3r Ersatzbetrieb (Post) Stand: 12.03.98 Textnummer: Ersteller\ Stempelfeld: Unterlage stimmt mit Original überein r 9 Archiv Peine Datum : Unterschrift: PSP-Element TP...- ..... :.... : z~ Plan-Kapitel: 3.2.3.6 Freigabe fOr Seh6rden Freigabe Im Pro(ekt Diese Unterlage unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei Beförderung und Vernichtung und darf vom Empfänger nur auftrogsbezogen genutzt, vervielfaltigt und Dritten zugänglich gemocht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarf der ausdrüddichen Zustimmung des BfS. 002 Revisionsblatt· ProjektPSP•EltmtnlObj. ktnft. NA A NNN H NH H NNHNNHHHNN EG 58 9l< 5532 Aofoobt XAA X XUALid. Nr:A AN N H HN H pEM000100 ' Titel der Unterlage: BfS Seite: II Ant r ag su nte rl agen freq u en zöko no mi sc h er Er sa tz betrieb (Postf · Stand : 14.04 . 89 Rev. , Revisionsst. Datumverant, Stelle 01ALSI 12. 03 . 90 Gegenzeichn, Name rev. Seite Erlauterung der Revision R Titeländerung . ..... ~ •j Kategorie R - redaktionelle Korrektur- Kategorie V - verdeutlichende Verbesserung Kategorie S - substantielle Änderung· Mindestens bei der Kategorie S müssen Erlduterungen angegeben werden. •••♦

Schreiben des Bundesumweltministeriums an das BfS: „Schachtanlage Asse II: Faktenerhebung Schritt 1, atomrechtliches Genehmigungsverfahren | Zeitpunkt des Beginns der Faktenerhebung Schritt 1“ (PDF, nicht barrierefrei)

.m. ' Bundesministerium W" für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( !: Bundesmlnislerium filr Um.veiL Natursc~utz und Reaklol$lcherhaH, RSII3, Postfach 12 06 29, 5300! Bann Bundesamt fiir Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter RSflJ@bmu.bund.de www.bmu.de Schachtanlage Asse TI - Faktenerhebung Schritt 1, atomrechtliches Ge- nehmigungsverfahren. Zeitpunkt des Beginns der Faktenerhebung Schritt! Schreiben des NMU vom 23.02.2011 - Az. 43 - 40326/8/19 Thr Schreiben vom 04.03.2011.- Az. SW 1.7- 9A 13236000 DA/AC/0091/B144551000U Schreiben des NMU vom 11 .03 .2011 - Az. 43 -40326/8/19 Aktenzeichen: RSII3 - 14841/3 Bonn, 15.03.2011 Sie haben zu den im Schreiben des NMU vom 23.02.2011 genannten Aufla- gen im Zusammenhang mit den vorbereitenden Arbeiten im Bereich der Kammer 7/750 in Threm Schreiben vom 04.03.2011 Stellung genommen. Zuziebung von Sachverständigen In diesem Schreiben haben Sie u. a. ausgeführt, dass in den voraussichtli- chen Auflagen, wonach bestimmte Nachweise im Beisein des vom Bundes- amt für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung (EÜ) zugezogenen Sachverständigen erbracht werden müssen, eine unzulässige . . Verpflichtung der EÜ liege. Sie legen dar, dass die EÜ ·durch diese Auflagen in ihrem Ermessensspielraum nach§ 20 AtG in unzulässiger Weise be- schnitten würde und beziehen sich dabei zudem auf einen Beschluss des VGH Kassel vom 10.09.1991 (Az. 14 R 2081/91). Zllsleli- und Uef~adresse: Roberi-Schuman-Pfatz 3, Zufahrt Ober Helnrlch-von.Slepnan.S!raße, 53175 Bonn Verliehrsanblndung: Hallesteile Robert-Schumaii-Piatz, Sladibahnllnlen 66 und 68 •w Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Seite 2 § 20 AtG bezieht sich ausdrücklich auf die Genehm.igungs- und Aufsichts- behörden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass gemäß § S?b Abs.l AtG im Rahmen des Weiterbetriebs der Asse bis zur Stilllegung§ 19 AtG keine Anwendung fmdet, so dass derzeit keine atomrechtliche Aufsicht des Lan- des ausgeübt wird. Die Auflagen des NMU richten sich deiiU1ach nicht an eine atomrechtliche Aufsichtsbehörde im Sinne des §_19 i.V.m. § 20 AtG, sondern sollen die Antragstellerin, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfS, verpflichten. Zeitpunkt Beginn Bohrarbeiten Mit dem Schreiben des NMU vorn 11 .03.2011 wurde Ihnen der Entwurf des Genehmigungsbescheids mit sämtlichen Auflagen übermittelt. Ich bitte Sie, a) mir den Zeitpunkt des Beginns der Bohrarbeiten in die Einlagerungs- karfuner 7/750 in Ralunen der Faktenerhebung Schritt 1 unter Berück- sichtigung Ihrer bisherigen Planung zu nennen und b) für den Fall, dass best:imr'nte Auflagen aus dem Genehmigungsbe- scheid .zeitliche Auswirkungen auf Ihre bisherigen Planungen haben, mir die jeweiligen tenn.in:fi1hrenden Auflagen zu nennen, die Begründung für die Verzögerung darzulegen und den möglichen Betrag der Verzögerung abzuschätzen. ~ ~Jfür Bundesministerium Umwelt, Naturschutz .. und Reaktorsicherheft Seite 3 Ich bitte Sie, mir Thren Bericht bis zum 21 .03.2011- Dienstschluss - vorzu- legen. Im Auftrag Dr. Vorwerk

EU 137.2 - Vergleichende Bewertung der mit Sedimenten aus Deckgebirge und Nebengestein der Schachtanlage Konrad Durchgeführten Sorptions-Experimente (PDF, nicht barrierefrei)

Physikalisch-Technische Bundesanstalt DECKBLATT EU 137.2 Pt ~Jel'ltPSP ,Efement NAANNNNNN NNNNN ObJ K&nn NNNN N Aufgab• N 9K UA XAAXXA A MRRB L !C .~,~ @ .. NNN'i'i>I 000600 Seite : Ti tel der Unterlage : r. Vergleichende Bewertung der mit Sedimenten aus Deckgebirge und Nebengestein der Schach tanlage Konrad durchgeführten Sorpt i ons- experimente S tand : 07 / 87 Textnummer: Ersteller : PTB Stempelfeld: PSP.Element TP.. ..9K/21285 ... .. . zu Plan-Kapitel : PL 3 •9 PL 01.07.87 Diese Unterlage unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei BefOrderung und Vernichtung und darf vom Emptanger nur auttragsbezogen genutzt, vervielfattigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarf der ausdrOcklichen Zustimmung der PTB. Revisionsblatt Projekt PSP-Element NAANiNNNNNNNNNN EU 137.2 Obj. Kenn.Aufgabe NNNNNNX A A X X UA I Lid. Nr. 1 9K MR 1 Titel der Unterlage: RB [ 0006 Seite: Vergleichende Bewertung der mit Sedimenten aus Deckgebirge und Nebengestein der Schachtanlage Konrad durchgeführten Sorptions- experimente II. Stand: 07/87 Rev. Revisionsst. Datum verant. Stelle Gegenzeichn. Name rev. Seite Kat. *) *) Kategorie R - redaktionelle Korrektur Kategorie V - verdeutlichen9e Verbesserung Kategorie S - substantielle Änderung Mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden. V 89 / 782 / 1 Erläuterung der Revision Rev. 1 00 Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin Juni 1987 - SE 1.2 - Vergleichende Bewertung der mit Sedime nten a us Dec kgebir ge und Nebengestein der Schachtanlage Konrad durchgeführten Sorptions- e xperimente 1. Einleit ung Der Nac h weis der Langze i tsicherheit des geplanten Endlagers Konrad basiert auf der Mode llierung der Rad ion uklidausbrei- tung aus dem Bereich des Grubengebäudes durch die Geosphä re bis in obe rfl ächennahe Grundwässer. Der Transpo r t der Radio- nuklide wird u . a. durch Sorptionsvorgänge a n den Gesteinen des Ausbrei tungs weges gegenüber dem Tra nsportmittel Wasser verzöge rt . Um diese Rüc khal tu ng der Radionuklide im Deckge- birge und Nebengestein in den Modell r echnungen berücksichti- gen zu können, wurden die Sorptionse i genschaften der stand- ortspezifischen Gesteins - /Grundwasser-Systeme in einem um- fangreichen e xpe r imentellen Pr ogramm untersucht. Die dabei eingesetzten Exper imentiertechniken sind in / 1/ beschrieben. Detai lliert e Erläuterungen der Versuchsdurchführung und auswertung f inden sich in / 2/, /3/, /4/ u nd /5/ . Nach folgend wer den ein e ve rgl eichen d e Bewertung de r Experimentiertechni- ken vorgenommen sowie die Argume nte zusammengefaßt , di e für die Heranziehung der Sorption skoe ffi zienten der Batch-Ver - suche (R 5 -Wert e) für die Mode l l r echnungen maßgebend waren .

Schreiben des BfS an das BMU: „Konzept- und Genehmigungsplanung für ein übertägiges Zwischenlager | Bearbeitungskonzept für den Vergleich der Strahlenexposition durch Asse-nahe Zwischenlagerung und Transport" (PDF, nicht barrierefrei)

I Verantwortung für Mensch und Umwelt IBundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 SalzgitterBundesami für Strahlenschutz Wllly-Brandl-Streße S 38226 Salzgitter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit RS 1115 Postfach 12 06 29 53048 Bon n Postfach 1 0 01 49 38201 Salzgitter Telefon: 030 18333 • 0 Telefax: 030 18333 • 1885 E-Mail; ePost@bfs.de Internet www.bfs.de Datum und Ze1chen Ihres Schreibens· Mein Zeichen SE /9A/23420000/BB/AAJ0095 82110127 Dl!tCilW:ll11 • 1600 Datum: 04.04.2014 Schachtanlage Asse II - Konzept~ und Genehmigungsplanung f Or ein Obertägiges Zwischenlager Bearbeitungskonzept fOr den Vergleich der Strahlenexposition durch Asse-nah e Zwischenlagerung und Transport Im Rahmen des LenkungskreisesAsse wurde zum Zwischenlagerstandort vereinbart, dass die aus dem Zwischenlager resultierende Direktstrahlung im Normalbetrieb für zwei fiktive Standorte in unterschiedlichen Abständen zur Wohnbebauung verglichen werden soll. Dabei wird vorausgesetzt, dass alle anderen festgelegten Kriterien gemäß des Kriterienberichtes des BfS gleich bewertet sind. Das hierfür von mir vorgesehene Bearbeitungskonzept ist wie folg t beschrieben: Im Rahmen der Studie werden auf Basis eines Quellterms die Dosis bzw. Dosisleistung aus der Direktstrahlung (z. B. Gamma-Strahlung) für den bestimmungsgemä ßen Betrieb berechnet und festgestellt, in welcher Entfernung von dem Zwischenlager (unter konservativen Annahmen) gegenüber der Hintergrundstrahlung keine relevanten Expositionen mehr zu erwarten sind. Des Weiteren werden die ermittelten Dosiswerte mit den bei den Transporten auftretenden Strahlenexpos itionen verglichen (fOr die Bevölkerung und die Beschäftigten). Die Bearbeitungsdauer wird ca. 6 Wochen nach Auftragserteilung und Festlegung des Bearbeitungskonzepts betragen . 1. Berücksichtigte Vergleichsparameter Di rektstr~hlung Streustrahlung zusätzliche Belastung der Beschäftigten für Transportbereitstellung zusätzliche Belastung von Anwohnern der Transportstrecke 2 Alle weiteren Bewertungsgrößen des Berichtes .. Kriterienbericht Zwischenlager - Kriterien zur Bewertung potenzieller Standorte für ein Obertägiges Zwischenlager für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse 11" (9A/2342000/GHB/RB/0026/00) werden als gleich angenommen, da der Vergleich mit fiktiven Standorten erfolgt. Eine Berücksichtigung der Exposition aus der Ableitung eines Zwischenlagers und möglicher Störfälle erfolgt nicht, da diese nur anhand konkreter Standorte verglichen werden kann (Orographie, Meteorologie usw.). 2. Parameter der Standortvarianten Angenommene fiktive Entfernungsdaten für den Variantenvergleich Asse-naher Standortalternativer StandortAAlternativer Standort B Abstand des Zwischenlagers zur nächsten Wohnbebauung1 km0,5 km3km Transportstrecke zum Zwischenlager nach Konditionierung-30 km / 80 km30 km / 80 km 3. Beschreibung der Vergehensweise Für die oben genannten 'fiktiven Standorte werden zum Vergleich die folgenden Schritte durchgeführt: Ermittlung des Quellterms zur Bestimmung der Leitnuklide, Bestimmung der repräsentativen Dosisleistung an den Gebinden Ermittlung der zu erwartenden Strahlenexposition aus Direktstrahlung (einschließlich Skyshine) für die Bevölkerung bei Lagerung der Gebinde in einem Zwischenlager unter Berücksichtigung der Abschirmung durch das Gebäude und die Verpackung oan einem Asse·nahen Standort (Wohnbebauung im Abstand von ca. 1 km) oan einem alternativen Standort A mit eine r angenommenen Wohnbebauung im Abstand von ca. 0,5 km oan einem alternativen Standort 8 mit einer angenommenen Wohnbebauung im Absta nd von ca. 3 km Die oben ermittelten Werte für die Strahlenexpositionen der Bevölkerung werden in Abhängigkeit von:' Abstand zum jeweiligen Lagerort ermittelt und je Standort graphisch in einem Dosis-Abstand-Diagramm dargestellt. Diese Werte werden dabei jeweils in Relation zu relevanten Dosisleistungen bzw. Jahresdosen I Grenzwerten gesetzt und bewertet (z. B. natürliche Strahlenbelastung, 10 ~Sv De-Minimis-Dosis, etc.). Die Bestimmung der Strahlenexposition des Betriebspersonals aus den Handhabungen für die Transportabfertigung wird fOr einen Zeitpunkt direkt nach durchgeführter Konditionierung dl!rchgeführt. Ermittelt wird die bei der Abfertigung der Gebinde auftretende Dosis. Berücksichtigt wird auch die Dosis bei der Annahme der Gebinde an den fiktiven Zwischenlagerstandorten. Die Strahlenexpositionen der Bevölkerung durch die Tra nsporte der Gebinde zu den oben genannten fiktiven Zwischenlagerstandorten werden wie folg t abgeschi:ltzt. Ermittelt wird die Dosisleistung bei einer angenommenen Bebauung von einem Haus pro Kilometer 3 Tra nsportweg. Die abgeschätzten Dosiswerte werden für zwei verschiedene Strecken (siehe Tabelle) zusammengefasst. Die Bestimmung der Strahlenexposition des Betriebspersonals aus den Handhabungen fü r die Transportabfertigung in das Endlager wird für einen Zeitpunkt nach langj~hriger Zwischenlagerung durchgeführt. Der Zerfall der radioaktiven Stoffe wird dabei berücksichtigt. Ermittelt wird die bei der Abfertigung der Gebinde auftretende Dosis. Die Strahienexposiüonen der Bevölkerung durch die Transporte der Gebinde zu einem Endlager werden in gleicher Weise abgeschätzt. Dabei wird der Zerfall der radi oaktiven Stoffe bis zum Transport berücksichtigt. Ermittelt wird die Dosis fOr einen repräse ntativen Transportweg von z.B. 250 km. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengestellt, mit geeigneten Dosiswerten verglichen (z. B, natürliche Strah lenexposition etc.) und bewertet. . he ÜberSIC . ht u"b er di e d· urchzuf üh ren den Dos1 .sbestl mmunaen Ja beII ansc Übersicht der Dosisbestimmungen - Asse- naher Standortalternativer Standort Aalternativer Standort B Zwischenlagerung (Dosis pro Jah r für die Bevölkerung)XXX Transportabfertigung zum Zwischenlager nach Konditionierung (Dosis des Betriebspersonals pro Gebi nde )-XX Transport zum Zwischenlager nach Konditionierung (Dosis der Bevölkerung pro Transport)-XX Transportabfertigung zum Endlager nach Zwischenlagerung (Dosis des Betriebspersonals pro Gebinde)XXX Transport zum Endlager nach Zwischenlagerung (Dosis der Bevölkerung pro Transport)XXX 4. Beispiele für die Darstellung d er Ergebnisse Diagramme Für jeden Standort kön nte in einem Diagramm der Verlauf der Dosis in Abhängigkeit von der Entfernung zum Zwischenlager dargestellt werden. Zum Verg leich könnten geeignete Dosiswerte (z. B. natürliche Strahlenexpositlon, Grenzwerte nach StrlSchV, 10 ~Sv De-Minimis-Dosis, ODL Asse) dargestellt werden.

Informationen zu Chemikalien in Verbraucherprodukten

Informationen zu Chemikalien in Verbraucherprodukten Sportartikel können Stoffe enthalten, die besonders schädlich für Umwelt oder Gesundheit sind Quelle: photophonie / Fotolia.com So sind Stoffe und Gemische gekennzeichnet, die schädlich oder giftig für die Umwelt sind Quelle: Markus Marb / Fotolia.com Vermeiden Sie Biozide wenn irgend möglich Quelle: Gerhard Seybert / Fotolia.com Erste Wahl sind frische, regionale, unverarbeitete Lebensmittel aus biologischem Anbau Quelle: Bernard Bailly / Fotolia Nutzen und Risiken sind abzuwägen, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden Quelle: Zsolt Bota Finna / Fotolia.com Verbraucherprodukte können feste Gegenstände, Flüssigkeiten, Pasten oder Pulver sein und zu unterschiedlichen Produktgruppen gehören. Wo finden Sie Informationen über Chemikalien in allen diesen Produkten? Gebrauchsgegenstände Grundsätzlich finden Sie für alle Non-Food-Produkte im Schnellwarnsystem „Safety Gate“ Informationen über gefährliche Produkte, die die nationalen Überwachungsbehörden entdeckt und für die sie Maßnahmen getroffen haben. Definition : Gemäß Europäischer Chemikalienverordnung REACH ist ein Gebrauchsgegenstand ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Einen Schweißdraht, eine Kerze oder eine Knickleuchte zählt REACH zu den Gemischen. Kugelschreiber und Drucker-/Tonerkartuschen sind „Gemische in einem Behälter“, ein Nassreinigungstuch ein „Gemisch auf einem Trägermaterial“. Relevante EU Gesetzgebung : Das REACH Auskunftsrecht erlaubt Ihnen, vom Produktanbieter Informationen über “besonders besorgniserregende Chemikalien” (SVHCs) in den meisten Gebrauchsgegenständen zu erhalten (wenn deren Konzentration 0,1 Gewichtsprozent (pro ⁠ Stoff ⁠) übersteigt). Zu diesen Gegenständen zählen zum Beispiel Haushaltsgegenstände, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerartikel, Spielzeug, Elektrogeräte, Autos, Fahrräder oder Verpackungen. Ausgenommen von diesem Auskunftsrecht sind Gemische wie flüssige, pastenartige oder pulverförmige Produkte (zum Beispiel Farben und Lacke) oder bestimmte separat regulierte Produkte wie Kosmetika, Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel), Medizinprodukte, Arzneimittel, Nahrungs- und Futtermittel. Unter REACH hat ein ⁠ Gemisch ⁠ keine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Empfehlungen : Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht⁠! Das geht schnell und einfach mit der Smartphone-App Scan4Chem oder der Scan4Chem Web-App . Damit machen Sie deutlich, dass Sie Produkte, die SVHCs enthalten, nicht kaufen wollen. Achten Sie beim Kauf auf Gütesiegel für umwelt- und verbraucherfreundliche Produkte, zum Beispiel das Umweltzeichen „ Blauer Engel “. Lesen Sie regelmäßig Umwelt- und Verbrauchermagazine – auch online. Darin finden Sie viele Informationen zur Sicherheit von Produkten und Chemikalien und Testberichte. Besuchen Sie das ⁠ UBA ⁠-Konsumportal „ Umweltbewusst leben: Der Verbraucher-Ratgeber “. Den größten Gefallen erweisen Sie der Umwelt, wenn Sie möglichst langlebige Produkte kaufen, beziehungsweise wenig kaufen und verbrauchen. Dann werden weniger Rohstoffe benötigt, weniger Chemikalien gelangen in Umwelt und Nahrung und es entsteht weniger Abfall. Verlängern Sie die Nutzungszeit von Produkten, zum Beispiel indem Sie sie reparieren (lassen) anstatt gleich neue zu kaufen. Chemische Stoffe und Chemikaliengemische Definitionen : Ein chemischer ⁠ Stoff ⁠ ist ein chemisches Element (zum Beispiel Natrium) oder eine chemische Verbindung (zum Beispiel Natriumchlorid) in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von produktionsbedingten Lösungsmitteln. Ein ⁠ Gemisch ⁠ besteht aus zwei oder mehr chemischen Stoffen. In manchen Fällen werden chemische Stoffe an Verbraucher*innen verkauft, zum Beispiel Zitronensäure, die als Entkalker verwendet wird. Chemikaliengemische, die an Verbraucher*innen verkauft werden sind zum Beispiel Waschpulver, Rostentferner oder Farben und Lacke. Relevante EU Gesetzgebung : Haben solche Produkte Eigenschaften, die zu ihrer Einstufung als “gefährlich” gemäß der Europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ( CLP Verordnung ) führen, müssen sie mit entsprechenden Piktogrammen und Informationen zum sicheren Umgang versehen werden. Eine Erklärung der Piktogramme finden Sie hier . Darüber hinaus verbietet es Anhang XVII der Europäischen Chemikalienverordnung ( REACH ) bestimmte chemische Stoffe zu verwenden oder zu vermarkten. So dürfen zum Beispiel Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden (CMR-Stoffe) und Gemische, die solche Stoffe enthalten, in der Regel nicht an die breite Öffentlichkeit verkauft werden. Empfehlung : Studieren Sie die Verpackung, den Beipackzettel bzw. alle verfügbaren Informationen und Gebrauchsanweisungen, bevor Sie chemische Stoffe oder Gemische kaufen oder verwenden. Vermeiden Sie Produkte mit gefährlichen Stoffen so weit wie möglich. Detergenzien Definition : Ein Detergens ist ein ⁠ Stoff ⁠ oder ein ⁠ Gemisch ⁠, welcher/welches Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Detergenzien müssen gemäß ⁠ CLP ⁠ Verordnung (siehe 2) und Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden. Gemäß Detergenzienverordnung müssen Detergenzien, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden, folgende Bestimmungen für die Kennzeichnung auf der Verpackung erfüllen: 1. Die folgenden Kategorien gegebenenfalls beigefügter Bestandteile sind unabhängig von ihrer Konzentration anzugeben: Enzyme, Desinfektionsmittel, optische Aufheller, Duftstoffe. 2. Allergene Duftstoffe (aus der Liste in Anhang III der Europäischen Kosmetikverordnung, siehe 4) sind anzugeben, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent beigefügt werden. 3. Die folgenden Bestandteile und die Bereiche ihrer Gewichtsanteile müssen angegeben werden, wenn sie in Konzentrationen über 0,2 Gewichtsprozent zugefügt sind: Phosphate, Phosphonate, anionische Tenside, kationische Tenside, amphotere Tenside, nichtionische Tenside, Bleichmittel auf Sauerstoffbasis, Bleichmittel auf Chlorbasis, ⁠ EDTA ⁠ (Ethylendiamintetraessigsäure) und deren Salze, NTA (Nitrilotriessigsäure) und deren Salze, Phenole und Halogenphenole, Paradichlorbenzol, aromatische Kohlenwasserstoffe, aliphatische Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Seife, Zeolithe, Polycarboxylate. Für solche Bestandteile müssen die Gewichtsanteile als Prozentbereich wie folgt angegeben werden: unter 5 Prozent, 5 Prozent und darüber, jedoch weniger als 15 Prozent, 15 Prozent und darüber, jedoch weniger als 30 Prozent, 30 Prozent und darüber. Darüber hinaus müssen die Hersteller auf einer Website alle in einem Waschmittel verwendeten Inhaltsstoffe in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeben. Die Adresse der Website muss auf der Verpackung angegeben werden. Der Zugang zur Website darf keinen Einschränkungen oder Bedingungen unterliegen, und der Inhalt der Website muss auf dem neuesten Stand gehalten werden. Empfehlung : Informationen über umweltbewusstes Waschen und Reinigen finden Sie hier auf der Website des Umweltbundesamtes. Kosmetika Definition : Kosmetikprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen (zum Beispiel Mundspülung), und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß Europäischer Kosmetikverordnung müssen Kosmetikprodukte, die in der EU vermarktet werden, bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. Potenzielle Umweltauswirkungen werden von der Kosmetikverordnung nicht erfasst. Sie werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ berücksichtigt, allerdings ohne entsprechende Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika. Kosmetikprodukte sind von der ⁠ CLP ⁠-Verordnung (siehe 2) ausgenommen. In Anhang II der Kosmetikverordnung werden mehr als 1600 Stoffe gelistet, die wegen ihrer potenziellen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in Kosmetikprodukten nicht verwendet werden dürfen. Anhang III umfasst mehr als 320 Stoffe, die in gewissem Umfang in Kosmetikprodukten beschränkt sind. Darüber hinaus müssen Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter, einschließlich solcher, die Nanomaterialien sind, vor ihrer Verwendung in Kosmetikprodukten von der Europäischen Kommission ausdrücklich zugelassen werden. Die Verwendung von als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) in Kosmetikprodukten ist in Ausnahmefällen nach einer Bewertung durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) zulässig (Neubewertung alle fünf Jahre). In diesen Fällen ist für eine besondere Kennzeichnung Sorge zu tragen, um den Missbrauch des Kosmetikproduktes zu verhindern, und zwar unter Berücksichtigung möglicher Risiken im Zusammenhang mit der Anwesenheit gefährlicher Stoffe und der Expositionswege. Kosmetikprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn auf der Verpackung eine Liste der Bestandteile angegeben wird. Ein Bestandteil ist jeder ⁠ Stoff ⁠ oder jedes ⁠ Gemisch ⁠, der bzw. das absichtlich im Herstellungsprozess des Kosmetikproduktes verwendet wird. Wenn sie aus praktischen Gründen nicht auf der Verpackung angegeben werden kann, kann die Liste der Bestandteile auch auf einem dem Kosmetikprodukt beigepackten oder an ihm befestigten Zettel, Etikett, Papierstreifen, Anhänger oder Kärtchen aufgeführt werden. Bei sehr kleinen Kosmetikprodukten können die betreffenden Angaben auch auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Behältnisses, in dem das Kosmetikprodukt zum Verkauf angeboten wird, angebracht werden. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe zum kosmetischen Mittel aufgeführt. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als 1 Prozent können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen mit einer Konzentration von mehr als 1 Prozent aufgeführt werden. Riech- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe werden als „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben. Außerdem muss das Vorhandensein bestimmter beschränkter Stoffe (Anhang III der Kosmetikverordnung) in der Liste der Bestandteile zusätzlich zu den Begriffen „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben werden. Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Die Namen dieser Bestandteile müssen in der Liste mit “(nano)” gekennzeichnet werden. Weitere Informationen über Nanomaterialien in Kosmetika finden Sie bei der Beobachtungsstelle der Europäischen Union für Nanomaterialien (EUON) . Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, können in beliebiger Reihenfolge nach den anderen kosmetischen Bestandteilen aufgeführt werden. Bei dekorativen Kosmetika, die in einer Palette von Farbnuancen vermarktet werden, können alle in der Palette verwendeten Farbstoffe außer solchen, die zum Färben von Haar bestimmt sind, aufgeführt werden, sofern die Worte „kann … enthalten“ oder das Symbol „+/-“ hinzugefügt werden. Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen müssen nicht aufgelistet werden. Die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen eines verbotenen Stoffes, die sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, dem Herstellungsprozess, der Lagerung oder der Migration aus der Verpackung ergibt und die bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist, ist erlaubt. Voraussetzung dabei ist, dass das Produkt bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung weiterhin sicher ist und den Bestimmungen der Kosmetikverordnung entspricht. Die quantitative Zusammensetzung des Kosmetikprodukts und bei Riech- und Aromastoffen die Bezeichnung und die Code-Nummer dieser Zusammensetzung sowie vorhandene Daten über unerwünschte Wirkungen und schwere unerwünschte Wirkungen , die durch das Kosmetikprodukt bei seiner Anwendung hervorgerufen werden, sind der Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich zu machen. Die zugänglich zu machenden quantitativen Angaben über die Zusammensetzung des Kosmetikproduktes beschränken sich jedoch auf Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als gefährlich eingestuft sind. Empfehlung : Vermeiden Sie unnötige Kosmetikprodukte. Beschränken Sie sich auf die Verwendung weniger Produkte und prüfen Sie deren Zusammensetzung bevor Sie sie kaufen. Dabei können Ihnen auch bestimmte Smartphone-Apps helfen, die zum Beispiel angeben welche Inhaltsstoffe auf das Hormonsystem wirken oder ob Mikroplastik in dem Produkt enthalten ist. In der App COSMILE geben die Unternehmen selbst Auskunft über die Inhaltsstoffe ihrer kosmetischen Produkte. Dennoch sollte gerade bei bekannten Unverträglichkeiten immer auf die rechtsverbindlichen Angaben auf den Produkten selbst geachtet werden. Bitte melden Sie schwerwiegende und unerwünschte Wirkungen von Kosmetika entweder selbst (siehe BVL-Flyer , " Checkliste " bzw. Formular ) oder über Ihren Arzt. Biozide Definition : Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die dem Zweck dienen, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Eine mit Biozidprodukten behandelte Ware kann ebenfalls unter diese Definition fallen, sofern dem Artikel eine primäre Biozidfunktion zuzuschreiben ist. Hierunter ist eine beabsichtige externe biozide Funktion beim Verwender zu verstehen. Der biozide Wirkstoff wird von der Ware nach außen abgegeben, um außerhalb Schadorganismen zu bekämpfen. Oft zitiertes Beispiel ist ein mit einem Insektenschutzmittel behandeltes Moskitonetz. Biozidprodukte können als Desinfektionsmittel (für Menschen, Tiere, Materialien, Lebensmittel, Trinkwasser usw.), als Konservierungsmittel, die die Entwicklung von Mikroben und Algen verhindern (zum Beispiel in Oberflächenbeschichtungen für Holz oder andere Materialien), als Produkte zur Schädlingsbekämpfung (zum Beispiel von Nagetieren, Weichtieren oder Insekten), als Antifouling-Produkte oder als Flüssigkeiten für Einbalsamierer und Präparatoren verwendet werden. Relevante EU Gesetzgebung : Biozidprodukte dürfen nicht in der EU vermarktet oder verwendet werden, wenn sie nicht gemäß Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen wurden. Das Zulassungsverfahren folgt einem schrittweisen Ansatz. Zuerst müssen die in Biozidprodukten verwendeten Wirkstoffe in der Europäischen Union (EU) zugelassen sein. Dann müssen die Biozidprodukte, die diese Wirkstoffe enthalten, in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden. Die Liste der Wirkstoffe und den Status ihrer Zulassung können Sie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur ( ECHA ) einsehen. Biozidprodukte müssen gemäß ⁠ CLP ⁠ Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die folgenden Informationen auf dem Etikett oder dem Beipackzettel angegeben werden: Name und Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs, Information über enthaltene Nanomaterialien, gekennzeichnet als „(nano)”, Verwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist, Gebrauchsanweisung, Details möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, gegebenenfalls die Kategorien von Verwendern, auf die das Biozidprodukt beschränkt ist, Informationen zu spezifischen Gefahren für die Umwelt, insbesondere zum Schutz von Nichtzielorganismen (zum Beispiel Bienen) und zur Vermeidung der Kontamination von Umweltkompartimenten. Die Biozidprodukteverordnung enthält auch Bestimmungen zu ‘ behandelten Waren ’, d.h. zu allen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder die ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich enthalten. So gelten beispielsweise Socken, die Silberfasern zur Geruchsverhinderung enthalten, oder Farben, die ein Konservierungsmittel enthalten, als behandelte Waren. Gemäß BPR dürfen Waren nur mit Biozidprodukten behandelt werden, die in der EU für die jeweilige Produktart und Verwendung zugelassene Wirkstoffe enthalten. Hersteller und Importeure von behandelten Waren müssen sicherstellen, dass diese sowohl gemäß der CLP-Verordnung (siehe 2) als auch gemäß den in der BPR festgelegten zusätzlichen Anforderungen gekennzeichnet sind. Die BPR verpflichtet Hersteller und Importeure von behandelten Waren diese zu kennzeichnen, wenn: behauptet wird, dass der behandelte Gegenstand biozide Eigenschaften hat, dies eine Zulassungsbedingung für den Wirkstoff ist, der in dem Biozidprodukt enthalten ist, das zur Behandlung der Waren verwendet wird. Sofern dies aufgrund der Größe oder der Funktion der behandelten Waren erforderlich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder der Garantie aufgedruckt sein. Die Kennzeichnung muss für Verbraucher*innen leicht verständlich und sichtbar sein. Ungeachtet dieser Kennzeichnungsvorschriften muss der Lieferant einer behandelten Ware Verbraucher*innen auf deren Wunsch innerhalb von 45 Tagen kostenlos Informationen über die Biozid-Behandlung der behandelten Ware zur Verfügung stellen. Empfehlung : Biozidprodukte können auch dann ein Risiko für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen, wenn sie ordnungsgemäß angewendet werden, daher sollte ihre Verwendung so weit wie möglich minimiert werden. Informationen über vorbeugende Schutzmaßnahmen und nicht-chemische Alternativen zum Einsatz von Bioziden finden Sie zum Beispiel beim Biozidportal und auf der SCOTTY Website (nur Englisch) des Umweltbundesamtes. Pflanzenschutzmittel Definition : Pflanzenschutzmittelprodukte sind chemische oder biologische Produkte, die dazu dienen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schäden durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie zum Beispiel Pilzkrankheiten zu bewahren. Auch Produkte, die zur Beseitigung unerwünschter Wildkräuter auf dem Feld eingesetzt werden, zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe und andere Beistoffe (Stoffe, die sich positiv auf die Produktion, Lagerung oder Verwendung eines Produkts auswirken sollen). Relevante EU Gesetzgebung : Gemäß EU Pflanzenschutzmittelverordnung , müssen Pflanzenschutzmittel (PSM) zugelassen werden bevor sie in der EU vermarktet werden können. Das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entsteht, muss akzeptabel sein. Außerdem müssen sie eine ausreichende Wirksamkeit aufweisen. Diese Punkte werden im Zulassungsverfahren überprüft. Im Allgemeinen werden PSM immer für eine oder mehrere spezifische Anwendungen zugelassen, zum Beispiel für Apfelbäume oder für Tomaten, entweder nur im Gewächshaus oder auf dem Feld. Diese spezifische Verwendung bestimmt auch die maximale Aufwandmenge und den Zeitpunkt der Anwendung des PSM, je nach Wachstumsstadium der Kultur. Eine Zulassung kann Anwendungsbedingungen und Maßnahmen zur Risikominderung enthalten, zum Beispiel Abstände zu Oberflächengewässern oder zu Flächen außerhalb des Feldes, die obligatorische Verwendung von abdriftmindernden Düsen beim Spritzen, Wartezeiten vor der Ernte nach der Anwendung usw. Dies gilt als die erste Säule der EU-Rechtsvorschriften. Informationen über in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel finden Sie hier . Pflanzenschutzmittel müssen auch gemäß ⁠ CLP ⁠ Verordnung (siehe 2) eingestuft und gekennzeichnet werden. Es gibt jedoch einige gravierende Lücken in der Bewertung des Umweltrisikos, das durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird. So ist zum Beispiel das Risiko, das durch die Kombination von Pflanzenschutzmitteln verursacht wird, die im Laufe einer Saison an einer Kulturpflanze eingesetzt werden, nach wie vor unklar, und die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt durch Effekte in der Nahrungskette werden nicht bewertet. Daher ist die EU bestrebt, den Gesamt-Einsatz und das Gesamt-Risiko durch Pflanzenschutzmittel zu verringern. Im Jahr 2009 trat die EU-Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Kraft. Sie hat das Ziel, die Regeln des integrierten Pflanzenschutzes als Standardkonzept in der Landwirtschaft einzuführen und damit den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Dies wird als zweite Säule der EU-Gesetzgebung betrachtet. Die EU-Mitgliedsstaaten haben diese Vorgaben in nationale Aktionspläne umgesetzt. Den aktuellen deutschen Nationalen Aktionsplan finden Sie hier . 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre “Farm to Fork Strategy”. Eine 50-prozentige Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 ist eine ihrer zentralen Forderungen. Im Jahr 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Sie soll die EU-Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ersetzen und wird direkt in den Mitgliedstaaten gelten, d.h. eine nationale Umsetzung ist nicht notwendig. Ausführlichere Informationen über Pflanzenschutzmittel, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Regulierung finden Sie auf der UBA website . Empfehlung : In der Praxis werden Pflanzenschutzmittel hauptsächlich an Fachleute verkauft und von diesen verwendet. Aber auch Hobbygärtner können Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden, wenn diese ausdrücklich für den Einsatz in Gärten und Kleingärten zugelassen sind. Sie können aber auch ohne Pflanzenschutzmittel gesunde Pflanzen und Kulturen anbauen. Informationen, wie Sie Ihre Pflanzen auch ohne Pflanzenschutzmittel vor Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten schützen können, finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes oder in dieser Broschüre des Umweltbundesamtes. Nahrungsmittel (Informationen von der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , November 2023) Definition : Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Relevante EU Gesetzgebung : Wie Lebensmittel generell zu kennzeichnen sind und welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich in der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung geregelt. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann von den Mitgliedsstaaten in bestimmten Punkten ergänzt oder präzisiert werden. Generell gilt, dass alle in einem vorverpackten Lebensmittel enthaltenen Zutaten im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung aufgeführt sein müssen. Das Zutatenverzeichnis besteht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. In bestimmten Fällen muss der prozentuale Gewichtsanteil einer Zutat angegeben werden, zum Beispiel wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt oder durch Bilder auf der Verpackung hervorgehoben wird. Das Zutatenverzeichnis muss alle verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen enthalten. Lebensmittelzusatzstoffe müssen in der Regel mit dem Namen ihrer Kategorie, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder E-Nummer, aufgeführt werden. Der Name der Kategorie verdeutlicht, welchen Zweck der ⁠ Stoff ⁠ im Lebensmittel erfüllt (zum Beispiel Farbe), und die chemische Bezeichnung oder E-Nummer gibt den genauen Stoff an (zum Beispiel Curcumin oder E 100). Das Vorhandensein der 14 wichtigsten Stoffe oder Produkte, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, wie zum Beispiel Nüsse oder Soja, muss in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Außerdem muss der Alkoholgehalt von alkoholischen Getränken über 1,2 Volumenprozent angegeben werden, ebenso wie die Verwendung von Lebensmittelimitaten, die Herkunft von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie Koffein oder Formfleisch und -fisch. Alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig aufgeführt werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen. Vorverpackte Lebensmittel müssen grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration versehen sein. Diese muss in der Regel in Form einer Tabelle dargestellt werden. Um den Vergleich zu erleichtern, muss sich der Nährstoffgehalt immer auf 100 g oder 100 ml beziehen. So viel zu den Informationen, die auf der Verpackung der Lebensmittel angegeben werden müssen. Aber was ist mit Kontaminanten in Lebensmitteln? Kontaminanten sind Stoffe, die dem Lebensmittel nicht absichtlich zugesetzt werden, sondern infolge der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung, Lagerung oder infolge einer Umweltkontamination in ihm vorhanden sind. Die Konzentrationsgrenzen für solche Kontaminanten sind in der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgelegt. In Deutschland sind für die Regelungen in diesem Bereich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie (für Umweltkontaminanten) das Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zuständig. Das BMUV gibt auf seiner Website Verbrauchertipps . Die Überwachung der Lebensmittel erfolgt durch die zuständigen Länderbehörden. Die Überwachungsbehörden veröffentlichen Informationen über Lebensmittel, die von den Herstellern zurückgerufen oder von den Behörden zurückgewiesen wurden, in ihren nationalen Schnellwarnsystemen. Wenn diese Lebensmittel in mehr als einem europäischen Land vermarktet wurden, werden die Informationen auch im europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) veröffentlicht. In Deutschland werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung gemeinsam von Bund und Ländern repräsentative Daten über das Vorkommen von gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln sowie Bedarfsgegenständen erhoben (Quelle hier ). Bei den gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen handelt es sich zum Beispiel um Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Tierarzneimitteln sowie um Schwermetalle, Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) und verschiedene organische Stoffe oder Mikroorganismen. Im nationalen Portal lebensmittelwarnung.de finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln, die in Deutschland zurückgerufen oder von den Behörden beanstandet wurden. Gemäß der Europäischen Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jährlich über die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände . Mehr Informationen zur Lebensmittelsicherheit finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft , des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz , des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstituts für Risikobewertung . Empfehlung : Wählen Sie eine gesunde, abwechslungsreiche Mischkost und bevorzugen Sie frische, regionale, möglichst unverarbeitete Lebensmittel, wenn möglich aus biologischem Anbau. Medizinprodukte, Arzneimittel Grundsätzlich müssen Nutzen und Risiken abgewogen werden, bevor Arzneimittel oder Medizinprodukte angewendet werden. Lesen Sie immer den Beipackzettel von Arzneimitteln und lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder Ihrem Apotheker/Ihrer Apothekerin beraten.

Teil 2a - Landesweite Karten

Oberirdische Gewässer Band 35 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) Nährstoffe in niedersächsischen Oberflächengewässern - Stickstoff und Phosphor - Gewässerüberwachungssystem Niedersachsen (GÜN) – Nährstoffe in niedersächsischen Oberflächengewässern Teil II Kartenteil Landesweite Darstellungen Karte 1: Übersicht über alle verwendeten Messstellen (in der hinteren Umschlagtasche) Karte 2: Trends der Nährstoffbelastung (MANN-KENDALL-Trendtest) an 249 ausgewählten Messstellen für TP, TN und NO3-N von 2000 bis 2010 Karte 3Ergebnisse des MANN-KENDALL-Trendtests an den 38 GÜN- Überblicksmessstellen für Gesamtstickstoff (TN) Karte 4Ergebnisse des MANN-KENDALL-Trendtests an den 38 GÜN- Überblicksmessstellen für Nitratstickstoff (NO3-N) Karte 5: Ergebnisse des MANN-KENDALL-Trendtests an den 38 GÜN- Überblicksmessstellen für Gesamtphosphor (TP) Karte 6: Klassifizierung nach LAWA und Abgleich mit dem BLMP-Ziel für Gesamtstickstoff (TN) 2008 bis 2011 Karte 7: Klassifizierung nach LAWA und Abgleich mit dem BLMP-Ziel für Gesamtstickstoff (TN) in 2011 Karte 8: Abgleich mit der Umweltqualitätsnorm (UQN) der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für Nitrat (NO3) für 2008 bis 2011 Karte 9: Abgleich mit der Umweltqualitätsnorm (UQN) der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für Nitrat (NO3) in 2011 Karte 10: Klassifizierung nach LAWA und Abgleich mit dem RaKon Orientierungswert (OW) für Gesamtphosphor (TP) 2008 bis 2011 Karte 11: Klassifizierung nach LAWA und Abgleich mit dem RaKon Orientierungswert (OW) für Gesamtphosphor (TP) in 2011 3.500.000 Em $ Nette 48852098, Billerbeck > ! l me Sc h R h um r 48822999, Odertalsperre 48822075, Hilkerode Maßstab: 1:600.000 0 Gar Le ine 48822042, Gerblingerode W r 48812210, J " Reckershausen Thüringen ± > Genaue Lage einer Messstelle (nur bei nah aneinander liegenden Mess- stellen, bei denen sich die Symbole gegenseitig überdecken würden) 3.400.000 3.450.000 3.500.000 5.800.000 Al le $ $ 48822555, Seeburger See te 48812275, B 27 48822552, Auekrug a i ed W J " 48812377, Gartemühle r be O der 48812402, Stegemühle $ e $ $ a B od 48822290, Rollshausen Göttingen 42992094, Hann.-Münden 3.550.000 5.900.000 5.850.000 Oh r e en kanal Elbe-Se it 48222999, $ $ Eckertalsperre $ $ Si d er > ! ! > 48812457, Bovenden wü Fuld a 48242133, Hornburg III rm e 43642065, Steimke e se Ländergrenzen ! > > ! 48212100, Probsteiburg 48212999, Okertalsperre am Harz 48822858, Berka 48822712, Lindau O e 48822315, Lindau 43352010, Hemeln en-Ost > ! ! > W L eine 48822869, 48812661, Leineturm 43902010, Wahmbeck 48232888, Baggersee Schladen WRRL-relevante Seen Tidebeeinflusste Bereiche von Ems, Weser und Elbe (Übergangsgewässer) Goslar Bad Harzburg $ 48822813, Kamschlacken Osterode $ 48822777, Sösetalsperre 48822814, Eisdorf Northeim $ " Rh um J W e s er 48232050, Börßum I S ch iffg rab 56882196, Söllingen I Sachsen- Anhalt Fließgewässer > ! > ! 5.700.000 ted e rau -Seiten ka nal cht e La > ! 48862888, $ $ Innerstetalsperre 48862999, Granetalsperre 48212054, Goslar rs te Ilme 48852178, Kreiensen 56882072, Söllingen II $ $ 48232027, Schladen 48862105, Langelsheim I n ne 48842108, Markoldendorf 48862433, Rhüden 48832057, Salzderhelden 48822888, Gr. See bei Northeim $ 48812650, Höckelheim > ! Ah le 3.350.000 5.950.000 E Lu he u Le n n e Weser 48852269, Wispenstein 48262083, Wendessen > ! ! > Börßum II n erst e 48852189, Greene 48842265, Einbeck 45362050, Holzminden Hessen e Helmstedt 56882470, 56882039, Hötensleben Offleben $ Sö s e an al Fuhs e al Hil d 48862660, Wesseln hs 48252090, Ohrum 48412040, Heerte $ 48252068, 48862230, 48412888, Heiningen Baddeckenstedt Heerter See > ! 48242188, 48862681, 48862557, Heinde Derneburg In 48852270, Alfeld 48282331, Schöppenstedter Turm 48272010, 48862229, Hohenrode 45382105, Forst Nordrhein-Westfalen Salzgittersee Hildesheim 48852327, Brüggen 45492012, Bodenwerder 48282105, Groß Steinum 48282091, Süpplingenburg 48272076, Eisenbüttel Lebenstedt Wolfenbüttel $ 48432888, $ Fu Watenstedt Wolfenbüttel tte Ne 45392350, 2-3km unterhalb Glesse 48482020, Üfingen 48862794, Ahstedt 48432059, Broistedt Rhein Weitere Inhalte 48112229, Saalsdorf 48282207, Glentorf Braunschweig 48862830, Borsumer Paß 48852522, Elze 48862213, Hammersteins Hütte 45692064, Emmern 45512027, Hajen J " 48852542, Poppenburg Peine 48542024, Mehrum Flussgebietseinheiten 5.750.000 > ! 48452034, Peine 48862750, Groß Giesen 48132055, Grafhorst 3.600.000 3.650.000 5.700.000 > ! 45722132, Afferde II er m Is e e Lein Wietze We s W es er ue elde e nf Ör e e 48852602, Holtensen Hameln 33462034, Schwege Ör tz n Hu te Hu nte S ied 45782007, Unterhalb Zerse 48282500, 48292018, Groß J Harxbüttel Schwülper " > ! 48482079, Wendeburg Seen-Messstelle des GÜN mit Messtellennummer und Seenname Weser Vorsfelde ter J " 45752064, Hessisch Oldendorf al J " n Sch u W eser 48852622, Hallerburg 48852607, Oberlauf $ 49612998, + Dümmer n rabe er La n dg Wolfsburg All e r 48132102, Danndorf ka na l Mittellan d 48132157, Wab e e k tter 45892019, Rinteln se Messstelle für regionale Betrachtungen mit Messtellennr. und -name Elbe !! > > te r hun Sc dk an $ J " 45742078, Flakenholz 5.750.000 Lehrte 48872900, Koldinger Kiessee $ 48862863, Sarstedt Barsinghausen 48882184, oberh. Wiersen an Maschsee Leine 46642026, 918 - Melle $ $ 48872901, st er E l se 48872233, Herrenhausen 38842791, Espern 57812152, Brome 48132270, 48132180, Warmenau II Warmenau I A ll e r al Salz gi S tic hka n 47252018, Evesen 48872211, Oberricklingen Hannover Operative Messstellen des GÜN mit Messtellennr. und -name Ems r Oke > ! Stadthagen 48162282, Gifhorn " J $ a an l el M it t > ! i In n Georgsmarienhütte 49612025, Saurierfährten dk la n 36152044, Lüstringen Hase 36232019, Georgsmarienhütte 36142075, 331 - Schledehausen 48882068, Lauenhagen Le 48452034, Peine 48142015, Westerbeck 48292051, Seershausen Gifhorn 48182315, $ Brenneckenbrück II 48182888, 48482104, Tankumsee Ohof Fu h 36162026, Osnabrück 47282019, Nordholz al Wathlingen 48872244, Letter 48872379, 48882226, Rehren Lohnde e J 48332010, Langlingen " " 48492040, J Burgdorf Langenhagen Garbsen 48882372, Düendorf Re e ke 47412023, Volksdorf 48722106, Hainhaus e sheim Hach e Le da Dortmund-Ems-Kan a l Em Ems 47812950, Meerbach h Wi e A J 48542230, Ehlershausen " J 48892026, Neustadt " $ 59252060, Teplingen ch Lü o w Überlicksmessstellen des GÜN mit Messtellennr. und -name 43352010, J Hemeln " 48162045, Kiekenbruch Er se h le 47812999, Steinhuder $ Meer 48882394, Liethe 48362044, Steinhorst 48592033, 48532010, Oldau Boye/Westtangente 48362825, Wietze Lachendorf 48542320, 48722285, Wieckenberg Hambühren 48342990, Offensen ller Celle Stichk an s Em -Em s Do r tm un d D i kel n 47822025, Loccum r ll 5.800.000 47812098, Hütten $ be El 47532001, Baggersee Stolzenau $ 49612127, Bohmte ka n 48922070, Meißendorf 48692093, Stedden 48722235, Meitze/Mohnmühle 48892254, Basse 59262156, Luckau In Fließgewässern In Seen ch 47862020, Schessinghausen 47842408, Brokeloh l tze 47692305, Sarninghausen 59152021, Schnackenburg 48362124, Marwede tte 36182045, Haste Osnabrück !> !> 36232072, 350 - Hellern 47692123, Steyerberg " J 59152010, Schnackenburg Ise Mi tte l la nd Mi 36192016, Eversburg 49612271, Schäferhof > ! 47642191, Kattelingerort er lbe 59252024, Unterlandwehr 59412109, Niendorf II 48642950, Müden I Fuhs e r 36312038, Achmer Ha se h te ec 92862013, Samern 92863750, > ! V Schüttorf-Samern 33952011, Salzbergen > ! 47652038, Ströhen > ! 47682141, Voigtei Al le 59162014, Nienwalde E Ste derau ne e ten ps Ho Aa $ $ 36332013, Verteiler-Bauwerk RHB al Mittellan dkan 49612103, Espeloge 49612108, 010N - Kemphauser Moor 47652049, Ströhen II > ! ue 47892010, Nienburg h nb ac 34372017, Beesten 34242030, 816 - Voltlage ag W 49612998, $ 36342052, Westendorf Dümmer $ 49612999, Dümmer 36352010, Ablauf RHB 36332998, Alfsee 47652140, Varrel rA 48962041, Rodewald I Nienburg (Weser) c h t e r Mü 34492030, Hesselte Große A a $ $ G ro ße A > ! e rau $ 59162040, Gartower See $ ba 59252017, Lübbow me B öh 48892296, Bothmer > ! e Je 36352069, 427 - Thiene 48662950, Müden II Seeg e Branden- burg J " en 36372018, Bersenbrück 48942215, Ützingen 59422206, Hansen 59442730, Woltersburg M n er ü hl 48632300, Poitzen, Örtze l Fuh se k ana 34122034, 803 - Fürstenau Freibad 47672046, 47662075, Barenburg II 47672160, Barenburg I Allerbruch 49632010, Hoopen 49612329, Lehmder Damm 47922063, Holtorf 47682120, Maasen da er Uelzen L ü b el p 640 - Nortrup 49642159, Düste U Nordhorn 49632097, Cornau 59422290, Stadorf 59162080, Meetschow 59272690, Jamelner Mühle 59382021, Bevensen S G >! ! > L öcknitz Wip O ch t Lingen (Ems) 35102018, Hanekenfähr 92862148, Frenswegen 92862115, Hesepe Vechta J " Klein e A u e h te Vec 36762106, Pegel Lotten 36942014, Altenlingen > >! ! ! > > ! Hase 35492014, Lingen 36742108, Pegel Andrup Lage 49652119, Rüssen 36442088, Südholz 36662100, Klein 36412087, Dinklage Mimmelage 36392060, Lohne Quakenbrück 36392065, (Oldenburg) 513 - ag er Wohld 36662053, se Ha 35512010, Wachendorf n B öh m er es Leth e 92862498, Georgsdorf 36692203, Hengelage 36712014, Herzlake H ase 36442135, Bakum 36472012, Uptloh L J " 92862523, Emlichheim 92862410, Scheerhorn J " 36582064, 525 - Duderstadt Mühle e tz 48942088, Tetendorf 48942982, Böhme I 48932018, A ll r 48922950, e Hodenhagen Hodenhagen 48962110, Frankenfelderbruch 48962980, Rethem 48962198, Anderten 47912026, Drakenburg 47962024, Bücken 59462020, Dahlenburg J " Munster Soltau 59362897, Rosien J " 59482128, Bockum e Messtellen 59362536, Sückau 59312490, Neu Darchau 59462062, Marienau al de 59292010, Seerau 48942022, Heber Neuenkirchen te me s 36592014, Werwe 36872056, Mündung se Ha Meppen 92862512, Eschebrügge 36912024, Bokeloh 36722053, Augustenfeld 48942383, Böhme 59452251, Bienenbüttel Luhe W m 37232105, Pegel Apeldorn 49652163, Colnrade Lüneburg Su Elb e 59462120, Süttorf > ! 59452410, oberhalb Lüneburg Es te e 49412159, Fintau-Mündung Hu Jü $ J " 92862250, Neuenhaus Wüm m Bremen s Em 37342012, Rütenbrock 92862716, Wielen > ! 59582306, oberhalb Kakenstorf f Ti e Nieder- lande 92862534, Laar > ! 59362988, Besitz 59472429, Echem 59452430, Lüner Rennbahn 59472200, unterhalb B4 Elbe me $ El b e > ! Os t 49412485, Lauenbrück 49482303, Tietjens Hütte 59472190, Schleuse Fahrenholz O ker 49692292, Lienen 59522280, Hörsten e e 59822100, Zeven lbe 59492010, Stöckte 59482310, Roydorf 59522244, Marxen Nordheide 59812131, Gr. Meckelsen 59812200, Weertzen mm k Sc h te J " 59582348,Buchholz unterhalb in der Kakenstorf 59832045, Brauel (Krhs.) 49482052, Ahrensdorf 59522277, Jehrden 59582007, Emmen Os te Dre p 49752022, Brake, Gütestation e ve r 38842189, > ! Detern > ! 49692981, 38822043, Zwis chenahner 38832017, 49412192, Meer $ 49692041, 37942020, 38722235, Holte Dreisielen 38822035, Halfstede > ! Leda J " > ! Detern-Scharrel 38842101, Scheeßel Huntorf Coldemüntje Heisingen 49472037, Au e-G odensh J " o 38692010, Potshausen lt 38822045, Oldenburg W er e se r > ! Truperdeich > ! e 49462102, Hunt Wümme Zwischenahner Meer -Süd 38822170, 38392016, Osterhausen (Oldenburg) " J Mündung 49562050, Katjenbüttel Lohorst 49692157, 38822871, Wörpe 49682084, 38822160, Reithörne 49292013, > ! Rotenburg > ! Klempbusch Westoverledingen 49452661, 49452244, Deyekamp Oldenburg 49432043, Rotenburg 38812081, Ochtum-Sperrwerk (Wümme) 38812279, Hexenberg Ottersberg 37812950, > ! 49692071, 268 - Harkebrügge 49442750, Rotenburg 37912019, Papenburg 49652470, J " Kampe Küste nk Papenburg_KH M eh 49692891, Sandfang 49452305, südwestlich Tungeln a nal lands e 38332050, Och ba Wüm m tum Hahnenkamp ch Fischerhude Scharrel 49282122, 38812091, 217 - 49662123, 49282155, Hasbergen Delmenhorst Edewechterdamm Oberlethe 49452073, Hellwege 38192101, 37712010, 38812133, Schwaneburg Pegel J Herbrum Papenburg " 48992166, Delmenhorst Esterwegen Halsebach-Mündung 38292011, Neuscharrel 38822088, l a Achim 49152502, ka n 49232011, 225 Kü ste n J 49262089, 49282075, Holzkamp " Uesen -Kana l Dreye 48992177, - Garrel n Groß Allermündung 49242070, 49212091, Sudweyhe Mackenstedt 37492101, Walchum Leeste I 49652501, 48992155, 49112010, Intschede 49282542, 49222084, 38812999, Glane 49262361, Groß Ippener Uhlemühlen > ! > ! Horstedt II Jeebel 48992760, 38812080, 48992086, $ Thülsfelder Verden Verden > ! Ablauf 37382750, Talsperre > ! 49282042, 49652254, Wildeshausen um 49162095, (Aller) Weitzmühlen Talsperre Melstrup 48942270, Harpstedt Wildeshausen Schwarme 49222062, Mündung Bomlitz 38812053, 48982107, J " 38812020, Steimke 49652191, Stedingsmühlen 48992097, Wittlohe 37372035, 49652291, Cloppenburg Katenbäker Heide 49262090, Verden Hilter Steinloge Jü mm e Bassum-Süd 47992014, Dörverden Cloppenburg 39562042, Charlottenpolder 5.850.000 st B e 49692731, Eckfleth O H e- Ka Übersicht über alle verwendeten Messstellen i tz gn Rö Jü m 49762061, Driftsethe e- m am > !! > l na Karte 1 Hamburg a eiten k 38842791, Rastede Espern 38842731, 38822042, Mansie Zwischenahner Meer -Nord > ! L u ne Nährstoffe in niedersächsischen Oberflächengewässern - Stickstoff und Phosphor 59582300, Hove E lbe -S 38882048, Nortmoor 49692631, Pumpwerk oberhalb > ! e 59642055, 59652013, Daudieck J " Nähe Mündung Buxtehude 59842110, Bremervörde 59582213, Buxtehude Ha > ! > ! e oß Gr or d 94242075, Jader Vorwerk 94242931, Jaderkreuzmoor er 49872057, Stotel 49752055, Brake g win 59592080, Borstel Elbe 59692010, Mittelnkirchen e 38952019, Leer Leer 39112080, Leerort N 39292415, Neermoor 39332085, Terborg 5.900.000 49752044, Ovelgönne Bremervörde 59832208, Bremervörde J " 49722951, e Rodenkircher L un Wurp 94242144, Hohenberge bä ke s E m Meh e Stade u Ste de ra s äs ew J 39512011, Gandersum" Nordenham 94222056, Vareler Siel 39262040, Bagband HB 49792140, Nordenham Wese r 5.950.000 g gs ms - Ä stuar 49792162, Trumpfhörne 94212223, Schöpfwerk Petershörn 49922053, Bramel 59722119, Stade Est e $ $$ Emden J " 94212052, Etzel J " Mecklenburg- Vorpommern 59752051, Grauerort 59722130, Symphonie 59862080, Mehe-Mündung te Überg an 39892014, Buntelsweg 94142048, Wilhelmshaven 38812920, Eibenhausen al 39662510, Ems-Jade-Kan Westerende-Kirchl. 94192530, 39812201, $ Marcardsmoor 39232100, $ Großes Meer ster Mittegroßefehn $ 39812202, c K no (Nord) 39882301, Großes Meer Hieve 39462048, Oldersum ef Ti er E Wilhelmshaven Aurich 39812015, Bedekaspel 49942094, Weddewarden Os 39812717, Leysiel $ 59922055, Bederkesaer See Gewässergüte - Nährstoffe 59752220, Wischhafen J 59872220, " Oberndorf 59882135, Balksee eser rW $ $ gs Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz e E lb 39662101, Ewiges Meer 94142092, Rüstersiel 59872450, Mühlenwisch $ $ rga n de > ! be J 93912880, " Nenndorf er ss wä 93512777, Leybuchtsiel 59922095, Dahlemer/Halemer See ge 93512755, N.-Gastmarschersiel 94122084, Nenndorf 93812863, Helsenwarfen be 59882090, $ 59872219, Rönndeich Am Balksee 59872190, 59922260, Stinstedt 59872360, Neuland Hemmoor-Schlichten 59922170, Bederkesa $$ $ $ $ Ü 93512083, Norden-Ekel H a rl e Norden 59922090, 59922105, Dahlemer/Halemer Flögelner See $ See 94122175, Schöpfwerk Wangerland El 3.650.000 Schleswig- Holstein te Os 93712860, Gr. Holum 93722833, Esens-Holtgast e Elb rg an gsgew ässer) 59882106, 59942126, Bahnhof Otterndorf " J Neuhaus 59962101, Süderende 59922184, 59942100, Ihlienworth Bülkau 49962020, Altendeich 93712810, Dornum-Altensiel Elb e (Ü be 3.600.000 eve Cuxhaven 3.550.000 Se 3.450.000 e 3.400.000 Au 3.350.000 Koordinatensystem: DHDN / Gauß-Krüger, Zone 3 10 Aufgestellt: Aufgabenbereich III.4 Hannover, September 2013 20 40 60 80 Kilometer

ffh34_Karte1_Teil2_Schutzgebiete.pdf

Legende Nationale Schutzgebiete FFH0232LSA Stendaler Rohrwiesen # Internationale Schutzgebiete Flächennaturdenkmal (FND)Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH) linear Biosphärenreservat (BR)Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH) Naturschutzgebiet (NSG)EU-Vogelschutzgebiet (SPA) Landschaftsschutzgebiet (LSG)Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) FND0029SDL Heerener Karpfenteich FND0016SDL Vogelschutzgebiet Dahrenstedt ng Ta rla A nte S L U 34 d 00 - un H l FF itte -M er uf LSG0006SDL Untere Havel LSG0092JL_ Elbtalaue ng Ta SA nt 4L d U 03 un H0 l- FF itte -M er FIB0003LSA Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow SPA0011LSA Elbaue Jerichow FFH0157LSA Elbaue zwischen Derben und Schönhausen la er uf NSG0043___ Bucher Brack-Bölsdorfer Haken BR_0004LSA Mittelelbe Bearbeitungsgebiet Managementplan für das FFH-Gebiet "Tanger-Mittel- und Unterlauf", FFH0034LSA, DE 3536 302 NSG0193___ Elsholzwiesen LSG0097SDL Tanger - Elbeniederung Karte 1: Schutzgebiete - Teil 2 Maßstab: 1:20.000 Dokumentpfad: F:\Projekte\FB5\fb505720_MP_Tanger_M_U_Lauf\bt\GIS\Karte1_Schutzgebiete.mxd 0 250 500 1.000 Meter ´ Auftraggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich 4 FFH0036LSA Süppling westlich Weißewarte Auftragnehmer/in: IHU Geologie und Analytik GmbH Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 23 39576 Hansestadt Stendal Bearbeiter/in: J. Schickhoff / K. Habendorf Genehmigungsnummer: DTK10 (s/w) © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2018 / 010312] Quelle: Schutzgebiete, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Stand 31.12.2018 Datum der Ausfertigung: 28.07.2021 Natura 2000-Managementplanung im Land Sachsen-Anhalt NSG0010___ Schelldorfer See

8 - Chemische Erzeugnisse

8 - Chemische Erzeugnisse 81 Chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und - hydroxid) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 811 Schwefelsäure 8110 Schwefelsäure (Oleum), Abfallschwefelsäure X X S 812 Ätznatron 8120 Ätznatron (Natriumhydroxid, fest), Ätznatronlauge (Natriumhydroxid) in Lösung, Natronlauge, Sodalauge A 813 Natriumcarbonat 8130 Natriumcarbonat (kohlensaures Natrium), Natron, Soda A 814 Calciumcarbid 8140 Calciumcarbid (Vorsicht: Bei Kontakt mit Wasser Explosionsgefahr!) X X S 819 Sonstige chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und -hydroxid) 8191 Acrylnitril, Alaune, Aluminiumfluorid, Äthylenoxid, verflüssigt, Bariumcarbonat, Bariumchlorid (Chlorbarium), Bariumnitrat, Bariumnitrit, Bariumsulfat, Bariumsulfid, Benzolkohlenwasserstoffderivate ( z. B. Äthylbenzol), Bleiglätte, Bleioxid, Bleiweiß (Bleicarbonat), Calciumhypochlorit (Chlorkalk), Caprolactam, Chlor, verflüssigt (Chlorlauge), Chlorbenzol, Chloressigsäure, Chlorkohlenwasserstoffe, nicht spezifiziert, Chlormethylglykol, Chloroform (Trichlormethan), Chlorothene, Chlorparaffin, Chromalaun, Chromlauge, Chromsulfat, Cumol, Cyanide (Cyansalz), Dimethyläther (Methyläther), Dichloräthylen, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), ETBE (Ethyl-tertButylether), Flusssäure, Glykole, nicht spezifiziert, Hexachloräthan, Hexamethylendiamin, Kaliumchlorat, Kaliumhypochloritlauge (Kalibleichlauge), Kaliumsilikat (Wasserglas), Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Kohlensäure, verdichtet, verflüssigt, Kresol, Mangansulfat, Melamin, Methylchlorid (Chlormethyl), Methylenchlorid, Monochlorbenzol, MTBE (Methyl-tertButylether), Natriumchlorat, Natriumfluorid, Natriumnitrit (salpetrigsaures Natrium), Natriumnitritlauge, Natriumsilikat (Wasserglas), Natriumsulfid (Schwefelnatrium), Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium), Natronbleichlauge, NTA (Nitrilotriessigsäure), Perchloräthylen, Phenol, Phosphorsäure, Phtalsäureanhydrid, Retortenkohle, Ruß, Salpetersäure, -abfallsäure, Salzsäure, -abfallsäure, Schwefel, gereinigt, Schwefeldioxid, schwefelige Säure, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Surfynol ( TMDD = 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol), Tallöl, Tallölerzeugnisse, Terpentinöl, Tetrachlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Trichlorbenzol, Triphenylphosphin, Vinylchlorid, Waschrohstoffe, Zinkoxid, Zinksulfat X X S 8192 Aceton, Adipinsäure, Alkohol, rein (Weingeist), Aluminiumacetat (essigsaure Tonerde), Aluminiumformiat (ameisensaure Tonerde), Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde), Ameisensäure, Ammoniakgas (Salmiakgeist), Ammoniumchlorid (Salmiak), Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat, salpetersaures Ammoniak), Ammoniumphosphat, Ammoniumphosphatlösung, Äthylacetat, Ätzkali (Kaliumhydroxid, Kalilauge), Branntwein (Spiritus), vergällt, Butanol, Butylacetat, Calciumchlorid (Chlorcalcium), Calciumformiat (ameisensaurer Kalk), Calciumnitrat (Kalksalpeter), Calciumphosphat, Calciumsulfat (Anhydrit, synthetisch), Citronensäure, Eisenoxid, Eisensulfat, Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Fettalkohole, Glykole (Äthylenglykol, Butylenglykol, Propylenglykol), Glyzerin, Glyzerinlaugen, Glyzerinwasser, Harnstoff, künstlich (Carbamid), Holzessig, Isopropylalkohol (Isopropanol), Kaliumcarbonat (Pottasche), Kaliumnitrat, Kaliumsulfatlauge, Magnesiumcarbonat, Magnesiumsulfat (Bittersalz), Methanol (Holzgeist, Methylalkohol), Methylacetat, Natriumacetat, (essigsaures Natrium), Natriumbicarbonat (doppelkohlensaures Natrium), Natriumbisulfat (doppelschwefelsaures Natrium), Natriumformiat, Natriumnitrat (Natronsalpeter), Natriumphosphat, Propylacetat, Titandioxid (z. B. künstliches Rutil) X A 8193 Graphit, Graphitwaren, Silicium, Siliciumcarbid (Carborundum) A 8199 Sonstige chemische Grundstoffe und Gemische, nicht spezifiziert X X S 82 Aluminiumoxid und -hydroxid Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 820 Aluminiumoxid und -hydroxid 8201 Aluminiumoxid A 8202 Aluminiumhydroxid (Tonerdehydrat) A 83 Benzol, Teere u. ä. Destillationserzeugnisse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 831 Benzol 8310 Benzol X X S 839 Peche, Teere, Teeröle u. ä. Destillationserzeugnisse 8391 Nitrobenzol, Benzolerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S 8392 Öle und andere Erzeugnisse von Steinkohlenteer, z. B. Anthracen, Anthracenschlamm, Decalin, Naphthalin, raffiniert, Tetralin, Xylenol, Solventnaphtha, Toluol, Xylol (Ortho-, Meta- und Paraxylol und Mischungen davon) X X S 8393 Pech und Teerpech aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerpech, Holzteerpech, Mineralteerpech, Petroleumpech, Steinkohlenteerpech, Teerpech, Torfpech, Torfteerpech, Kreosot X X S 8394 Pech- und Teerkoks aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerkoks, Steinkohlenpechkoks, Steinkohlenteerkoks, Teerkoks X X S 8395 Gasreinigungsmasse X X S 8396 Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfteer, Holzteer, Holzteeröl, z. B. Imprägnieröl, Karbolineum, Kreosotöl, Mineralteer, Naphthalin, roh X X S 8399 Sonstige Destillationserzeugnisse, z. B. Rückstände von Braunkohlen- und Steinkohlenteerschweröl X X S 84 Zellstoff und Altpapier Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 841 Holzschliff und Zellstoff 8410 Holzstoff (Holzschliff), Holzzellulose, Zellulose, -abfälle X A 842 Altpapier und Papierabfälle 8420 Altpapier, Altpappe X A 89 Sonstige chemische Erzeugnisse ( einschl. Stärke) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 891 Kunststoffe 8910 Kunstharze, Kunstharzleim, Mischpolimerisat aus Acrylnitril, aus Butadien, aus Styrol, Polyester, Polyvinylacetat, Polyvinylchlorid X X S 8911 Kunststoffabfälle, Kunststoffrohstoffe, nicht spezifiziert X X S 892 Farbstoffe, Farben und Gerbstoffe 8921 Farbstoffe, Farben, Lacke, z. B. Eisenoxid zur Herstellung von Farben, Emailmasse, Erdfarben, zubereitet, Lithopone, Mennige, Zinkoxid X X S 8922 Kitte X X S 8923 Gerbstoffe, Gerbstoffauszüge, Gerbstoffextrakte X X S 893 Pharmazeutische Erzeugnisse, ätherische Öle, Reinigungs- und Körperpflegemittel 8930 Apothekerwaren (Arzneimittel), pharmazeutische Erzeugnisse X X S 8931 Kosmetische Erzeugnisse, Reinigungsmittel, Seife, Waschmittel, Waschpulver X A 894 Munition und Sprengstoffe 8940 Munition und Sprengstoffe X X S 896 Sonstige chemische Erzeugnisse 8961 Abfälle von Chemiefäden, -fasern, -garnen, von Kunststoffen, auch geschäumt, auch thermoplastisch, nicht spezifiziert, Abfallmischsäuren aus Schwefel- und Salpetersäure, Elektrodenkohlenabfälle, -reste, Kohlenstoffstampfmasse X X S 8962 Abfälle und Rückstände der chemischen Industrie, der Glasindustrie, eisenoxidhaltig, Sulfitablauge X X S 8963 Sonstige chemische Grundstoffe, Härtemittel für Eisen, für Stahl, Entkalkungsmittel für die Lederbereitung, Härtergemische für Kunststoffe, Kabelwachs, Leime, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, nicht spezifiziert, radioaktive Stoffe, nicht spezifiziert, Weichmachergemische für Kunststoffe X X S 8969 Chemikalien, chemische Erzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Stand: 01. Januar 2018

NLWKN_2021_Quantifizierung_von_Phosphonaten_in_Sediment-_und_Schwebstoffproben_sowie_deren_Beitrag_am_extrahierbaren_organischen_Gesamtphosphor_(EOP).pdf

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Quantifizierung von Phosphonaten in Sediment- und Schwebstoffproben sowie deren Beitrag am extrahierbaren organischen Gesamtphosphor (EOP) Landesweiter Überblick und Identifikation von Belastungsschwerpunkten 2021 Dieser Bericht wurde im Auftrag des NLWKN und in Zusammenarbeit mit dem TZW Karlsruhe erstellt. TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser Karlsruher Straße 84 76139 Karlsruhe Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim An der Scharlake 39 31135 Hildesheim Autoren: Dr. Oliver Happel, Dominic Armbruster, Beat Schmutz, Dr. Karsten Nödler, Rebekka Schmid, Dr. Mario Schaffer, November 2021 TZW Karlsruhe TZW Karlsruhe TZW Karlsruhe TZW Karlsruhe NLWKN Hannover-Hildesheim NLWKN Hannover-Hildesheim Verzeichnis verwendeter Abkürzungen und Synonyme ATMP CFA DTPMP DVGW EDTPMP EOP ESI-MS/MS HEDP IC ICP-OES IKW LAWA MQ NTA P PBTC PFAS SMT-Protokoll TZW UBA Phosphonat: Aminotris(methylenphosphonsäure) Continuous Flow Analysis Phosphonat: Diethylentriaminpenta(methylenphosponsäure) Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs Phosphonat: Ethylendiamintetra(methylenphosphonsäure) Extrahierbarer organischer Phosphor Elektrospray-Ionisation gekoppelt an Tandem-Massenspekrometrie Phosphonat: Hydroxyethandiphosphonsäure Ionenaustausch-Chromatographie Induktiv gekoppeltes Plasma gekoppelt an optische Emissionsspektromerie Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V. Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser Langjähriger mittlerer Abfluss einer Oberflächengewässermessstelle Nitrilotriessigsäure (phosphorfreier Komplexligand) Phosphor Phosphonat: Phosphonobutantricarbonsäure Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen Extraktionsvorschrift entwickelt im Rahmen des „standard, measurement and tes- ting programme“ der Europäischen Union DVGW-Technologiezentrum Wasser Umweltbundesamt

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