Alkylphenolethoxylate (APEO) sind nicht-ionische Tenside, die in Industrie und Technik vielfältig eingesetzt werden Einige ihrer Ausgangs- und Abbauprodukte sind in der Umwelt persistent, bioakkumulierend, endokrin wirksam und hochtoxisch für aquatische Organismen. Seit dem Verzicht der deutschen Industrie auf APEO in Reinigungsmitteln in den Jahren 1986 und 1992 ist die Belastung von Brassen aus Rhein, Elbe und Saar mit APEO und ihren Abbauprodukten deutlich gesunken. Miesmuscheln aus Nord- und Ostsee wiesen im Allgemeinen niedrigere Konzentrationen auf, die im Untersuchungszeitraum weiter abnahmen. Die wirtschaftlich bedeutendsten Alkylphenole und Alkylphenolethoxylate sind die 4-Nonyl- und 4-Octylverbindungen. In Kläranlagen werden die Ethoxylate sukzessive zu kürzerkettigen Homologen und schließlich zu den entsprechenden Alkylphenolen abgebaut. Wegen ihrer negativen Effekte auf die Umwelt verzichtet die deutsche Industrie seit 1986 bzw. 1992 auf den Einsatz von APEO in Haushalts- und Industriereinigern. Auf europäischer Ebene folgten entsprechende Maßnahmen in Bezug auf Nonylphenolethoxylate in den Jahren 1995 (Haushaltsreiniger) und 2000 (Industriereiniger). Darüber hinaus werden seit 2002 europaweit keine APEO-haltigen Flockungsmittel mehr in Kläranlagen eingesetzt. Um die Belastung aquatischer Organismen zu erfassen und die Wirksamkeit der regulatorischen Maßnahmen zu überprüfen, wurden Brassen aus deutschen Fließgewässern und Miesmuscheln aus Nord- und Ostsee auf 4-Nonylphenol (4NP), 4-Nonylphenolmonoethoxylat (4NP1EO), 4-tert-Octylphenol (4tOP)und 4-tert-Octylphenolmonoethoxylat (4tOP1EO) untersucht. Entsprechend dem höheren Marktanteil der NPEO-Produkte im Vergleich zu den OPEO-Produkten war die Belastung der Fische durch Nonylverbindungen höher als durch Octylverbindungen (Faktoren von 5 bis 93). Von den hier untersuchten Flüssen ist die Exposition mit AP und APEO in der Saar am höchsten. Besonders auffällig sind die hohen 4NP1EO-Konzentrationen in Fischen von der Staustufe Güdingen, die sich im Untersuchungszeitraum 1992 bis 2001 über einen Bereich von 29 - 324 ng/g Frischgewicht (FG) erstreckten. Brassen aus Rhein und Elbe wiesen deutlich niedrigere Gehalte auf, die teilweise auch unterhalb der Bestimmungsgrenzen lagen. Im Untersuchungszeitraum nahm die Belastung an allen Probenahmeflächen ab. Miesmuscheln aus der südlichen Nordsee (Eckwarderhörne) wiesen höhere Belastungen auf als Muscheln aus dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer und der Ostsee. Die 4NP-Gehalte in Muscheln aus Eckwarderhörne lagen im Bereich von unterhalb der Bestimmungsgrenze (< 2 ng/g) bis zu 9,7 ng/g FG. Im Untersuchungszeitraum 1986 bis 2001 konnte eine deutliche Abnahme beobachtet werden: nach 1997 lagen die Konzentrationen unterhalb der Bestimmungsgrenze. 4NP1EO wurde bereits seit 1990 nicht mehr in Muscheln nachgewiesen. Die Gehalte an 4tOP waren generell gering (< 0,2 bis 0,5 ng/g FG) und 4tOP1EO konnte zu keinem Zeitpunkt quantifiziert werden. Die Untersuchungen belegen den Erfolg der verschiedenen freiwilligen Maßnahmen zur Verminderung der Alkylphenolethoxylat- und Alkylphenol-Einträge in Oberflächengewässer. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen ergibt, dass im Jahr 2001 die Nonylphenol- und Octylphenolkonzentrationen unterhalb der im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Umweltqualitätsnormen für 4-Nonylphenol (0,3 µg/L) und für 4-tert-Octylphenol (0,1 µg/L Binnengewässer bzw. 0,01 µg/L sonstige Oberflächengewässer) lagen und somit nicht von einer Gefährdung der aquatischen Umwelt durch diese Stoffe auszugehen war. Aktualisiert am: 12.01.2022 Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche
The proposed project aims at a rational development of scientifically based ecotoxicological effects assessment methodology as required for refinement of water quality objectives in EC countries. The combined utilization of novel cell culture technology with conventional whole animal experiments represents an innovative approach in establishing markers for the early diagnosis of exposure and sublethal effect. The proposal can achieve this task because it assembles a unique group of European experts in cell culture technology and whole animal physiology. The proposed programme has been targeted at freshwater organisms, particulary fish and amphibia. A comparison between these evolutionary related animal groups with clearly different life history will illustrate fundamental processes of toxicant action as well as the value of cellular markers for diagnosis of pollutant exposure and effect. The design of the work programme integrates a cell-to-organism approach - establishing diagnostic markers in studies with isolated cells and asking whether these markers still work in the intact animal - with an organism-to-cell approach - using animals exposed to low levels of toxicants and asking whether the diagnostic markers are expressed in their cells: 1) Mechanisms and characteristics of chemical action will be studied in isolated cells (alternative models) thar are targets of toxicant uptake, metabolism or effect (skin, gills, gut, liver, muscle, spermatogonia, leucocytes, macrophages), 2) The ecotoxicological implications of accumulation and effect of chemicals will be assessed by a) differentiation between protective (tolerance) and pathologic (disease) processes, and by b) validating the in vitro findings in in vivo studies, using both field sampling (agricultural areas, Elbe floodplains) and laboratory experiments. Cells and organisms will be exposed to single chemicals and to mixtures. A set of four reference chemicals has been selected including substances of low water solubility or reducing surface tension: nonoxynol, 2,4-dichlorophenol, pentachlorophenol, copper. Basic research on identification of suitable cellular markers will be accompanied by pre-competitive research on the potential development of these markers into routine diagnostic tools for environmental testing and monitoring.
Nach der europäischen PRTR-Verordnung ( E-PRTR-Verordnung ) müssen Betriebe über zu 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen berichten. Dabei wird unterschieden zwischen Freisetzungen in Luft, Gewässer und Boden, wobei unterschiedliche Schwellenwerte gelten. Diese Schwellenwerte geben an, ab welcher Menge an freigesetzten Schadstoffen ein Betrieb tatsächlich seine Daten an die zuständigen Behörden berichten muss, ab wann er also berichtspflichtig wird – sie haben nichts mit einer potentiellen Gefährlichkeit des Stoffes zu tun. Dies soll dazu dienen, kleine Betriebe nicht unnötig zu belasten. Die Schwellenwerte sollen so gesetzt sein, dass ca. 90% der Freisetzungen damit erfasst werden. Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 – Anhang II Nr. CAS-Nummer Schadstoff (1) Schwellenwerte für die Freisetzung in die Luft (Spalte 1a) kg/Jahr in Gewässer (Spalte 1b) kg/Jahr in den Boden (Spalte 1c) kg/Jahr 1 74-82-8 Methan (CH 4 ) 100.000 — (2) — 2 630-08-0 Kohlenmonoxid (CO) 500.000 — — 3 124-38-9 Kohlendioxid (CO 2 ) 100 Mio. — — 4 Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKWs) (3) 100 — — 5 10024-97-2 Distickoxid (N 2 O) 10.000 — — 6 7664-41-7 Ammoniak (NH 3 ) 10.000 — — 7 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) 100.000 — — 8 Stickoxide (NO x /NO 2 ) 100.000 — — 9 Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFKWs) (4) 100 — — 10 2551-62-4 Schwefelhexafluorid (SF 6 ) 50 — — 11 Schwefeloxide (SO x /SO 2 ) 150.000 — — 12 Gesamtstickstoff — 50.000 50.000 13 Gesamtphosphor — 5.000 5.000 14 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) (5) 1 — — 15 Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) (6) 1 — — 16 Halone (7) 1 — — 17 Arsen und Verbindungen (als As) (8) 20 5 5 18 Cadmium und Verbindungen (als Cd) (8) 10 5 5 19 Chrom und Verbindungen (als Cr) (8) 100 50 50 20 Kupfer und Verbindungen (als Cu) (8) 100 50 50 21 Quecksilber und Verbindungen (als Hg) (8) 10 1 1 22 Nickel und Verbindungen (als Ni) (8) 50 20 20 23 Blei und Verbindungen (als Pb) (8) 200 20 20 24 Zink und Verbindungen (als Zn) (8) 200 100 100 25 15972-60-8 Alachlor — 1 1 26 309-00-2 Aldrin 1 1 1 27 1912-24-9 Atrazin — 1 1 28 57-74-9 Chlordan 1 1 1 29 143-50-0 Chlordecon 1 1 1 30 470-90-6 Chlorfenvinphos — 1 1 31 85535-84-8 Chloralkane, C 10 – C 13 — 1 1 32 2921-88-2 Chlorpyrifos — 1 1 33 50-29-3 DDT 1 1 1 34 107-06-2 1,2-Dichlorethan (EDC) 1.000 10 10 35 75-09-2 Dichlormethan (DCM) 1.000 10 10 36 60-57-1 Dieldrin 1 1 1 37 330-54-1 Diuron — 1 1 38 115-29-7 Endosulfan — 1 1 39 72-20-8 Endrin 1 1 1 40 Halogenierte organische Verbindungen (als AOX) (9) — 1.000 1.000 41 76-44-8 Heptachlor 1 1 1 42 118-74-1 Hexachlorbenzol (HCB) 10 1 1 43 87-68-3 Hexachlorbutadien (HCBD) — 1 1 44 608-73-1 1,2,3,4,5,6- Hexachlorcyclohexan (HCH) 10 1 1 45 58-89-9 Lindan 1 1 1 46 2385-85-5 Mirex 1 1 1 47 PCDD + PCDF (Dioxine + Furane) (als Teq) (10) 0,0001 0,0001 0,0001 48 608-93-5 Pentachlorbenzol 1 1 1 49 87-86-5 Pentachlorphenol (PCP) 10 1 1 50 1336-36-3 Polychlorierte Biphenyle (PCBs) 0,1 0,1 0,1 51 122-34-9 Simazin — 1 1 52 127-18-4 Tetrachlorethen (PER) 2.000 10 — 53 56- 23-5 Tetrachlormethan (TCM) 100 1 — 54 12002-48-1 Trichlorbenzole (TCB) (alle Isomere) 10 1 — 55 71-55-6 1,1,1-Trichlorethan 100 — — 56 79-34-5 1,1,2,2- Tetrachlorethan 50 — — 57 79-01-6 Trichlorethylen 2.000 10 — 58 67-66-3 Trichlormethan 500 10 — 59 8001- 35-2 Toxaphen 1 1 1 60 75-01-4 Vinylchlorid 1.000 10 10 61 120 -12-7 Anthracen 50 1 1 62 71-43-2 Benzol 1.000 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 63 Bromierte Diphenylether (PBDE) (12) — 1 1 64 Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (NP/NPEs) — 1 1 65 100-41-4 Ethylbenzol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 66 75-21-8 Ethylenoxid 1.000 10 10 67 34123-59-6 Isoproturon — 1 1 68 91-20-3 Naphthalin 100 10 10 69 Zinnorganische Verbindungen (als Gesamt-Sn) — 50 50 70 117-81-7 Di-(2-ethylhexyl)phtalat (DEHP) 10 1 1 71 108-95-2 Phenole (als Gesamt-C) (13) — 20 20 72 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (14) 50 5 5 73 108-88-3 Toluol — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 74 Tributylzinn und Verbindungen (15) — 1 1 75 Triphenylzinn und Verbindungen (16) — 1 1 76 Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C oder CSB/3) — 50.000 — 77 1582-09-8 Trifluralin — 1 1 78 1330-20-7 Xylole (17) — 200 (als BTEX) (11) 200 (als BTEX) (11) 79 Chloride (als Gesamt-Cl) — 2 Mio. 2 Mio. 80 Chlor und anorganische Verbindungen (als HCl) 10.000 — — 81 1332-21-4 Asbest 1 1 1 82 Cyanide (als Gesamt-CN) — 50 50 83 Fluoride (als Gesamt-F) — 2.000 2.000 84 Fluor und anorganische Verbindungen (als HF) 5.000 — — 85 74-90-8 Cyanwasserstoff (HCN) 200 — — 86 Feinstaub (PM 10 ) 50.000 — — 87 1806-26-4 Octylphenole und Octylphenolethoxylate — 1 — 88 206-44-0 Fluoranthen — 1 — 89 465-73-6 Isodrin — 1 — 90 36335-1-8 Hexabrombiphenyl 0,1 0,1 0,1 91 191-24-2 Benzo (g,h,i)perylen — 1 — (1) Sofern nicht anders festgelegt, wird jeder in Anhang II aufgeführte Schadstoff als Gesamtmenge gemeldet oder, falls der Schadstoff aus einer Stoffgruppe besteht, als Gesamtmenge dieser Gruppe. (2) Ein (—) bedeutet, dass der fragliche Parameter und das betreffende Medium keine Berichtspflicht zur Folge haben. (3) Gesamtmenge der Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe: Summe von HFKW 23, HFKW 32, HFKW 41, HFKW 4310mee, HFKW 125, HFKW 134, HFKW 134a, HFKW 152a, HFKW 143, HFKW 143a, HFKW 227ea, HFKW 236fa, HFKW 245ca und HFKW 365mfc. (4) Gesamtmenge der Perfluorierten Kohlenwassestoffe: Summe von CF 4 , C 2 F 6 , C 3 F 8 , C 4 F 10 , c- C 4 F 8 , C 5 F 12 und C 6 F 14 . (5) Gesamtmenge der Stoffe, die in der Gruppe VIII des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 244 vom 29.9.2000, S. 1) aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1804/2003 (ABl. L 265 vom 16.10.2003, S. 1). (6) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen I und II des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (7) Gesamtmenge der Stoffe, die in den Gruppen III und VI des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 aufgelistet sind, einschließlich ihrer Isomere. (8) Sämtliche Metalle werden als Gesamtmenge des Elements in allen chemischen Formen, die in der Freisetzung enthalten sind, gemeldet. (9) Halogenierte organische Verbindungen, die von Aktivkohle adsorbiert werden können, ausgedrückt als Chlorid. (10) Ausgedrückt als I-TEQ. (11) Einzelne Schadstoffe sind mitzuteilen, wenn der Schwellenwert für BTEX (d. h. der Summenparameter von Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) überschritten wird. (12) Gesamtmenge der folgenden bromierten Diphenylether: Penta-BDE, Octa-BDE und Deca-BDE. (13) Gesamtmenge der Phenole und substituierten einfachen Phenole, ausgedrückt als Gesamtkohlenstoff. (14) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft als Benzo (a)pyren (50-32-8), Benzo(b)fluoranthen (205-99-2), Benzo(k)fluoranthen (207-08-9), Indeno(1,2,3-cd)pyren (193-39-5) zu messen (hergeleitet aus der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 5)). (15) Gesamtmenge der Tributylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Tributylzinn-Menge. (16) Gesamtmenge der Triphenylzinn-Verbindungen, ausgedrückt als Triphenylzinn-Menge. (17) Gesamtmenge der Xylene (Ortho-Xylene, Meta-Xylene, Para-Xylene).
Für die Herstellung von Textilien und Stoffschuhen großer Bekleidungsmarken werden Nonylphenolethoxylate (NPE) verwendet. Zu diesem Ergebnis kommt eine großangelegte Laboranalyse von Sport- und Freizeitbekleidungsartikeln im Auftrag von Greenpeace, die am 23. August 2011 veröffentlicht wurde. Die als Tenside in der Textilproduktion genutzten NPE wandeln sich durch Abbauprozesse in giftiges Nonylphenol (NP) um. Nonylphenol ist eine langlebige Chemikalie mit hormonell wirksamen Eigenschaften. Sie reichert sich in der Nahrungskette an und ist auch in sehr niedrigen Konzentrationen schädlich. Greenpeace hat über 78 Sport- und Freizeitbekleidungsartikel sowie Schuhe mit den Logos der 15 führenden Sportbekleidungsmarken von einem führenden unabhängigen Labor auf NPE untersucht.
Verbraucher müssen über REACH-Kandidaten Auskunft erhalten Die REACH-Kandidatenliste umfasst jetzt 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Deutschland hatte auf Initiative des Umweltbundesamtes (UBA) die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen. Darunter ist die Perfluoroktansäure (PFOA), die sich oft in wetterfesten und wasserresistenten Textilien wiederfindet. Sie gilt seit langem als umweltschädlich. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Besonders besorgniserregende Chemikalien gehören nicht in die Umwelt und sollten auch in Verbraucherprodukten ersetzt werden. Durch die Aufnahme eines Stoffes in die REACH-Kandidatenliste erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher besondere Auskunftsrechte, von denen sie auch Gebrauch machen sollten.“ Am einfachsten geht das mit der Online-Anfrage unter www.reach-info.de. Insgesamt sind nun fast 12.000 Chemikalien in der EU registriert. Ein Großteil der Registrierungen stammt aus Deutschland. Die EU-Mitgliedstaaten bestätigten den gemeinsamen Vorschlag aus Deutschland und Norwegen, Perfluoroktansäure und das Salz dieser Säure (APFO) in die REACH -Kandidatenliste aufzunehmen. PFOA ist ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien, den PFC . Diese kommt unter anderem in imprägnierten Textilien wie Outdoorjacken, Teppichen oder Möbelbezügen vor, die wasser-, schmutz- und fettabweisend sind. Die Chemikalie kann sich in Nahrungsketten anreichern und wird regelmäßig im menschlichen Blut nachgewiesen. In der Umwelt ist der Stoff so stabil, dass er sich weltweit, auch in der Tiefsee und der Arktis wiederfindet, zum Beispiel in Eisbären, Robben und Seevögeln. Ebenfalls auf UBA -Vorschlag wurden die in Harzen und Lacken vorkommenden Nonylphenolethoxylate in die Kandidatenliste aufgenommen. Aus ihnen entsteht in Kläranlagen und Gewässern das hormonell wirksame Nonylphenol, das die Fortpflanzung von Fischen schädigt. Auf Vorschlag Schwedens wurden das giftige Schwermetall Cadmium und Cadmiumoxid als besonders besorgniserregend identifiziert. Auch der Weichmacher Dipentylphthalat steht nun auf der Kandidatenliste. Über vier weitere UBA-Vorschläge wurde noch nicht entschieden. Ein Ziel der europäischen REACH-Verordnung ist es, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder -technologien zu ersetzen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Aufnahme derartiger Stoffe in die REACH-Kandidatenliste nach Bestätigung der besonders besorgniserregenden Eigenschaften durch die EU-Mitgliedstaaten. Mit der Aufnahme entstehen Pflichten der Hersteller und Lieferanten. Da PFOA nun in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurde, muss der Handel Verbrauchern und Verbraucherinnen – auf Nachfrage – mitteilen, ob ein Produkt PFOA oder einen anderen besonders besorgniserregenden Stoff in Anteilen über 0,1 Prozent enthält. Über das UBA-Portal www.reach-info.de lässt sich diese Anfrage einfach online erledigen. Zusätzlich möchten die norwegische Umweltbehörde und das UBA vorschlagen, die Herstellung und Verwendung dieser Chemikalie EU-weit zu beschränken. Dies würde auch importierte Produkte umfassen. Insgesamt sind in der EU heute fast 12.000 Chemikalien registriert. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von einer bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. In der am 31.05.2013 beendeten zweiten REACH-Registrierungsperiode legten die verantwortlichen Unternehmen 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien vor. Fast ein Drittel aller Registrierungen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten kommt aus Deutschland. Das Umweltbundesamt wird auch weiterhin umweltrelevante Chemikalien für die REACH-Kandidatenliste vorschlagen und so ihre Substitution beschleunigen.
Risiken für die Natur und den Endverbraucher bestehen durch Schadstoffe, die mit der Klärschlammverwertung auf die Fläche gelangen. In diesem Kontext nehmen aus der heterogenen Gruppe der organischen Schadstoffe die Nonylphenolethoxylate und - als deren Metabolite - die verschiedenen Isomere des Nonylphenols (NP) mit seinem toxischen und endokrinen Wirkpotential als Schadstoff vorrangiger Relevanz eine besondere Stellung ein. Dieser Relevanz stehen nur wenige Daten zur Verfügbarkeit oder zur Aufnahme in die Pflanze gegenüber. Um Aussagen über das Gefahrenpotential östrogenanaloger Nonylphenole durch den Eintrag mit dem Klärschlamm in die Nahrungskette zu treffen, sind mit dem beantragten Vorhaben Verfügbarkeitsstudien von NP und NP-ethoxylaten im Boden und ihrer möglichen Aufnahme in landwirtschaftliche Nutzpflanzen geplant. Die Bioverfügbarkeit von technischem Nonylphenol sowie dem Nonylphenoldiethoxylat (NP2EO) wird anhand von Sorptionsexperimenten an verschiedenen Böden und organischen Siedlungsabfällen beschrieben. Besondere Berücksichtigung findet hierbei der mögliche Übergang der Nonylphenole in die Gasphase. Mittels geschlossener Systeme soll die Aufnahme in die Pflanze anhand markierter Substanzen geprüft werden; hierbei kann mittels speziellen Versuchsaufbaus zwischen systematischer Aufnahme und der Aufnahme über oberirdische Pflanzenorgane (Blatt) unterschieden werden. Analyseverfahren wie HPLC-FLD und GC-MS wie auch radiochemische Verfahren werden kombiniert, um den Verbleib der Substanzen qualitativ und quantitativ zu beschreiben.
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 50 ein Stofffluss- und Expositionsmodell für Nonylphenolethoxylate und seine Abbauprodukte erstellt. Dieses Modell soll nun ausgeweitet werden, sodass es für eine integrative Risikobeurteilung von einer Vielzahl von hormonaktiven Stoffen verwendet und die Gesamtexposition von Mensch und Tier berechnet werden kann. Das Modell soll einerseits die lokale Region des Greifensees und Glattals andererseits des Thunersees abbilden. Das Modell soll als Werkzeug für das Risikomanagement und der Massnahmenplanung im Bereich der hormonaktiven Stoffe eingesetzt werden können. In einem ersten Schritt soll das bestehende Modell für Nonylphenolethoxylate mit den Emissionsszenarien, Verteilungsmodellen und Expositionsszenarien anderer hormonaktiver Stoffe ergänzt werden. Im Vordergrund stehen hier estrogenaktive UV-Filter, ausgewählte Flammschutzmittel, Bisphenol A und Atrazin. Das Modell soll anhand von vorhandenen Messdaten für die Region Greifensee/Glattal validiert und eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt soll das Thunerseemodell erstellt werden. Für beide Regionen sollen mögliche präventive Massnahmen zur Reduktion der estrogenen Belastung der Gewässer erarbeitet werden. Projektziele: Das BAFU beteiligt sich in den Jahren 2006 und 2007 an den Kosten der Studie 'Integrative risk assessment for endocrine disruptors in Switzerland', die im Rahmen des NFP 50 von der Firma BMG Engineering AG durchgeführt wird. Die Ausführung der Studie richtet sich nach dem bewilligten Projektvorschlag Nr. 4050-111392. Der SNF ist für die Überweisung des BAFU-Beitrags an den Projektleiter verantwortlich. Zwischenberichte und der Schlussbericht sind dem BAFU zuzustellen.
Ziel des Vorhabens ist es, mit 14C markiertem Nonylphenol-Verbindungen den Boden-Pflanze-Pfad näher zu untersuchen.
Im geplanten Vorhaben sollen die oekologischen und gesundheitlichen Risiken ausgewaehlter organischer Schadstoffe, die in den Wirtschaftsduengern Guelle und Jauche, im Kompost und in Klaerschlaemmen vorkommen, pfadspezifisch anhand von Literaturdaten ermittelt werden. Es sollen Qualitaetskriterien entwickelt werden, die die Umsetzung des Vorsorgeziels, durch Bewirtschaftungsmassnahmen (insbesondere Aufbringung von Klaerschlamm, Guelle und anderem Wirtschaftsduenger, mineralischem Duenger und Kompost) keine Anreicherung von Schadstoffen im Boden zuzulassen, erleichtern. Wirtschaftsduenger: Im Rahmen dieses Vorhabens sollen Literaturdaten zur Beurteilung prioritaerer organischer Schadstoffe aus Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in Guelle ermittelt und ausgewertet werden. Vertiefte Risikobewertungen sollen beispielhaft fuer einige Einzelstoffe, die als besonders problematisch hinsichtlich der Gefaehrdung der Bodenfunktionen eingestuft werden, erfolgen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sind hier unter anderem Nonylphenolethoxylate sowie LAS zu beachten. Klaerschlamm aus Kompost: Die Anforderungen der Klaerschlammverordnung werden zur Zeit ueberprueft, um sie mit den Anspruechen eines vorsorgenden Bodenschutzes abzustimmen. Die Klaerschlammverordnung wird so geaendert, dass allenfalls noch sehr schadstoffarme Klaerschlaemme fuer Duengezwecke zugelassen werden, wobei die Untersuchungsparameter bei den organischen Schadstoffen erweitert werden sollen. Deshalb sind in diesem Vorhaben nicht Klaerschlaemme allgemein, sondern nur sehr schadstoffarme Klaerschlaemme (Klaerschlaemme aus laendlichen Regionen sowie Klaerschlammkomposte und Gaerrueckstaende aus der Konvergaerung von Klaerschlamm und Bioabfall) zu beruecksichtigen. Bioabfallkomposte sollen ebenfalls bezueglich der fuer sie charakteristischen organischen Schadstoffe beruecksichtigt werden. Die UMK-AG 'Verbesserung der Klaerschlammqualitaet, Massnahmenplan' hat zusaetzlich zu den in der AbfklaerV geregelten Stoffe die Stoffe Tributylzinnverbindungen, Benzo(a)pyren, Diethylhexylphthalat, Nonylphenol und lineare Alkylbenzolsulfonate (LAS) als vorrangig relevant im Hinblick auf eine moegliche Gefaehrdung eingestuft. Fuer diese fuenf Stoffe ist beispielhaft eine Risikoanalyse durchzufuehren. In den Risikobewertungen sollen die Auswirkungen der ausgewaehlten organischen Schadstoffe auf die menschliche, tierische und pflanzliche Gesundheit, die Qualitaet von Grundwasser und Oberflaechengewaessern, die nachhaltige Qualitaet der Boeden und die Artenvielfalt der im Boden lebenden Mikroorganismen anhand von Literaturdaten ermittelt werden. Weiterhin wird die Untersuchung von Wechselwirkungen der organischen Schadstoffe untereinander sowie zwischen den organischen Schadstoffen und den Schwermetallen des Klaerschlammes erwartet.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Nonylphenolethoxylate. Stoffart: Stoffklasse.
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