s/nordfriesische-inseln/Nordfriesische Inseln/gi
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu hinzu gekommenen gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines LRT-Codes gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der EU aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten.
Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie), zu Nichtwertbiotopen (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) degradierte ehemalige Wertbiotope sowie innerhalb der Natura2000-Kulisse gelegene Nichtwertbiotope der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: BK – Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014, Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. WGL14 – Datensatz stammt aus der BKSH – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, WGL-BK – Datensatz stammt ebenfalls aus der BKSH – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen- und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. LFK - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170" alle weiteren maritim-Daten in dem separaten Geodatensatz "Marine_Daten_gesamt"; aus Gründen des Datenschutzes im vorliegenden Datensatz nicht enthalten sind zudem Vertragsnaturschutzflächen.
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Landesweite Biotopkartierung SH inkl. Register der gesetzlich geschützten Biotope (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Datensatz [Maritime_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170](/dataset/maritime-daten-ostsee-lrt-1110-und-1170) - Projektion: ETRS89, GRS80-Ellipsoid, UTM Zone 32, mit führender 32 im Ostwert (EPSG-Code: 4647) - Stand: Oktober 2023 - Erfassungsmaßstab: 1:5.000 - Nutzungsbedingungen siehe [allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/llur51/allgemeine_Nutzungsbedingungen_Naturschutzfachdaten.pdf) - Attribute siehe [SH4_BKSH_Flaechen_Attribut-Struktur.pdf](https://opendata.schleswig-holstein.de/data/lfu51/SH4_BKSH_Attribut-Struktur.pdf) ## Bemerkungen Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschüzt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2020 (BK) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden: `BK` - Datensatz stammt aus der BK Phase 2 (2015-2020), `Seen`- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, `SH2` - Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden. `WGL14` - Datensatz stammt aus der BK Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen, `WGL-BK` - Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde. `WGL17` - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert. `Salzwiesen` - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde. `LFK` - Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks- und Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor. ## Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop" Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/Geometrien, die in den Tabellenspalten `BTSCHUTZ_1` und/oder `BTSCHUTZ_2` der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten `LRT_TYP_1` und/oder `LRT_TYP_2` einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich außerhalb der Prüfkulisse der BK Phase 2 zu beachten, die nicht im vorliegenden Geodatensatz enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR Rücksprache zu halten. ## Fachliche Zuständigkeit Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de
Auf Blatt Flensburg ist der südliche Teil der Halbinsel Jütland abgebildet. Während im Westen die Nordsee mit dem Nordfriesischen Wattenmeer, den Halligen und den Nordseeinseln Amrun, Föhr, Sylt und Rømø erfasst ist, wird am Ostrand der Karte die Ostseeküste mit Eckernförder und Flensburger Bucht sowie der dänischen Insel Als dargestellt. Im Kartenblatt sind neben den Oberflächensedimenten des Festlandes auch die Ablagerungen des rezenten Meeresbodens, des Hallig- und Strandbereichs sowie der Watt- und Marschgebiete erfasst und detailliert untergliedert. Auf die marin-litoralen Faziesbereiche entfallen allein 51 der insgesamt 85 Holozän-Einheiten der Legende. Auf dem Festland treten die holozänen Ablagerungen hinter den pleistozänen Sedimenten der Weichsel- und Saale-Kaltzeit zurück. Sie finden sich nur vereinzelt in den Flussniederungen und Senken (hauptsächlich Moorbildungen). Zu den glazialen Sedimenten, die den Festlandsbereich dominieren, zählen: Geschiebelehm der Grundmoränen, glazifluviatile Sande und Schotter, glazilimnische Beckenschluffe und Flugsande. Dabei lassen sich von Ost nach West Unterschiede in der Sedimentverteilung feststellen. Während im östlichen Teil Jütlands Geschiebelehm der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne dominiert, werden im zentralen Teil weite Flächen von weichselkaltzeitlichen Sandern eingenommen. Im Westen Jütlands sind dann vermehrt auch Saale-kaltzeitliche Ablagerungen zu finden. Aufgrund der Geschlossenheit der quartären Deckschicht treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes kaum zu Tage. Pliozäner Sand und miozäner Ton sind in regional eng begrenzten Vorkommen nur auf Sylt anstehend. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei Profilschnitte zusätzliche Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Das längste Profil beginnt am Nordzipfel der Insel Sylt und kreuzt in südöstliche Richtung die Halbinsel Jütland. Die beiden kürzeren Profilschnitte queren den westlichen Teil Jütlands von Nord nach Süd bzw. von Nordwest nach Südost. In allen drei Profilen wird die Mobilität der Zechstein-Salze im Untergrund deutlich - angeschnitten sind die Salzstöcke von Sieverstedt, Süderbrarup, Waabs-Nord und Süderstapel.
Das Projekt wird im Rahmen der zweiten Förderbekanntmachung 'Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee' des BMBF-Rahmenprogramms 'Forschung für Nachhaltige Entwicklung' (FONA3) unter dem Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N - Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit gefördert. Vor dem Hintergrund, dass durch die immer intensivere Nutzung der Küstenregionen die Risiken für Menschen und Wirtschaftsgüter bei extremen Naturereignissen stetig steigen, verfolgt die Ausschreibung das Ziel die Weiterentwicklung von zukunftsorientierten Konzepten im Küstenschutz voran zu treiben. Inmitten des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres befinden sich die weltweit einzigartigen Halligen. Die kleinen Inseln haben keine Deiche und sind aufgrund ihrer exponierten Lage unmittelbar dem Einfluss von Sturmfluten und dem Meeresspiegelanstieg ausgesetzt. Bis zu 50-mal im Jahr werden die Halligen mit Ausnahme der Warften und der darauf befindlichen Gebäude überflutet. Trotz dieser häufigen Überflutungen leben gegenwärtig etwa 270 Bewohner auf den Halligen, deren Lebensweise optimal an diese speziellen Bedingungen angepasst ist. Der Klimawandel wird jedoch für eine Verschärfung der Situation in diesem Lebensraum sorgen. Im Rahmen des Vorgängerprojektes Zukunft Hallig konnte gezeigt werden, dass auf den Halligen verbleibende Sedimentablagerungen infolge regelmäßiger Überflutungen ein vertikales Anwachsen der Geländehöhen begünstigen. Gleichzeitig wurde jedoch ein stärkerer Trend im Anstieg der mittleren und extremen Wasserstände beobachtet. Prognosen über zukünftige Wasserstände deuten sogar auf noch stärkere Anstiege hin, welche durch die natürlichen Sedimentablagerungen voraussichtlich nicht kompensiert werden können. Um die Halligen nachhaltig zu sichern werden daher Strategien benötigt, die diese natürliche Anpassungsfähigkeit fördern und gleichzeitig einen unmittelbaren Schutz der Bewohner auf den Warften ermöglichen. Im Rahmen des Projektes sollen diese Strategien von einem inter- und transdisziplinären Team aus Ingenieuren, Soziologen, Ökologen, Geologen sowie Behörden und unter Berücksichtigung der lokalen Bewohner entwickelt werden.
||||||||||||||||||||| Berichte 4.3.22 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft WALDEIDECHSE 4/2015: 469 – 480 Waldeidechse – Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) Wolf-Rüdiger Grosse 1 Artsteckbrief Kennzeichen: Charakteristisch rundlich schlan- ker Kopf, kurze Beine und kurzer kräftiger Schwanz, Rückenfärbung einheitlich hell bis dunkelbraun, zuweilen schwärzlich. Auf der Rückenmitte ein dun- kelbrauner bis schwärzlicher Rückenstreifen, Flanken dunkler, braun gefärbt, von weißlichen Längsstreifen abgegrenzt. Größe: Kopf-Rumpflänge der ♂♂ 40 – 65 mm, Gesamt- länge 180 mm, 3,5 g Körpermasse und der ♀♀ 45 – 75 mm, Gesamtlängen von 110 – 140 mm, 3 – 8 g Körper- masse. Geschlechtsunterschiede/Trachten: Bei den ♂♂ Rückenstreifen häufig in Einzelelemente aufgelöst, Bauchseite der ♂♂ gelblich bis orange, deutlich schwarz gepunktet, auffallend langer Schwanz; ♀♀ Oberseite bräunlich, beige bis grau, Bauchseite ohne deutliche Fleckung weißlich, gräulich oder nur schwach gelblich gefärbt, Jungtiere deutlich kleiner, bräunlich bis rötlich gefärbt, mit schwarzbraunem Schwanz, im ersten Jahr beim Muttertier. Habitate: Strukturreiche Flächen mit häufigem Wech- sel von lichten und dichten Vegetationsstrukturen, wärmegetönte lineare Randstreifen mit Bezug zu einem Gewässer, exponierte Sonnenplätze in Form von Totholz, typische Habitate sind nasse Wiesen und sumpfige Bereiche am Waldrand, Seeufer sowie Bach- und Flussauen, Hoch- und Niedermoore, Randstreifen in Heiden, Sanddünen am Meer und im Binnenland ebenso auf alpinen Matten. Aktivität: Winterruhe (Mitteleuropa) witterungsabhän- gig von Oktober – März, an sonnigen Tagen im Winter auch unterbrochen, ♂♂ kommen zuerst aus dem Win- terquartier, meist erscheinen Jungtiere und ♀♀ später. Fortpflanzungszeit von Mitte April – Mai, lange Som- merphase der Jungtiere des ersten Jahres, lokal bis Anfang November aktiv. Wanderungen/Reviere: Altersabhängig, ♂♂ und ♀♀ zur Fortpflanzungszeit nur wenige m2, sonst Wande- rungen bis 50 m die Regel, > 150 m Ausbreitungswan- derungen, am deutlichsten bei Juvenes ausgeprägt. Fortpflanzung/Entwicklung: Entwicklungszeit 5 – 12 Wochen, stark habitat- und höhenabhängig, ebenso Geburt der Jungtiere von Ende Juli – Ende August, Junge schlüpfen selten im Mutterleib, meist sofort nach Ablage der dünnhäutigen Eier, KRL der Schlüpflinge 15 – 25 mm, Gesamtlänge 30 – 40 mm, Gewicht 100 – 250 mg, leben in ersten Wochen in der Nähe des Weibchens, „Familienverband“, Jungtiere wachsen im Folgejahr bis auf 120 mm Gesamtlänge, Geschlechtsreife frühestens nach zwei sonst nach drei Überwinterungen. Nahrung: Ganztägig, krabbelnde Insekten und deren Larven, vorwiegend Spinnen, Hundertfüßer, Heu- schrecken, Fliegen aber auch Asseln, Ringelwürmer und Nacktschnecken. Alter: 10 bis 12 Jahre. Abb. 1: Waldeidechsen beim Sonnen- baden auf Totholz (Montage, Fotos: A. Westermann). 469 ||||||||||||| WALDEIDECHSE 2Verbreitung und Ökologie 2.1Allgemeine Verbreitung 2.1.1 Areal Das Gesamtareal der Art erstreckt sich von Süd- west-Irland, Nordspanien, Frankreich und den Bri- tischen Inseln im Westen über das gesamte Europa und Asien bis nach Ostsibirien auf die Inseln Sachalin und Hokkaido in Japan im Osten (Nöllert & Nöllert 1992). Die Waldeidechse lebt jenseits des Polarkrei- ses im Norden Norwegens, geht im Süden von den Pyrenäen über Südfrankreich, Norditalien bis nach Südbulgarien, Kasachstan und Ostasien. Sie ist damit in Bezug auf die Ausbreitung in polare Regionen und der Größe ihres Areals das erfolgreichste Reptil der Welt. Ein wesentlicher Grund für diese enorme Aus- breitung der Art war sicherlich die Ovoviviparie als vorherrschende Reproduktions-Strategie der Art. Eine kleinflächig verbreitete Unterart der Waldeidechse Z. v. carniolica in Slowenien, Teilen Kroatiens und Südkärntens hat eierlegende Populationen. Allerdings tun das auch Populationen in Südwestfrankreich, den Pyrenäen und Nordwestspanien. 2.1.2 Verbreitung in Deutschland Die Waldeidechse ist in allen Bundesländern nachge- wiesen (Günther & Völkl 1996a). Sie kommt vom gesamten Norddeutschen Tiefland bis in die Alpen Süddeutschlands vor. Die meisten Vorkommen lie- gen im planaren bis kollinen Bereich. Dabei bildet die Art vor allem in den Mittelgebirgen große Bestände aus. In wärmeren Gegenden Süddeutschlands wer- den höhere Lagen bevorzugt. In den intensiv land- wirtschaftlich genutzten Gebieten Sachsen-Anhalts, Ostbrandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns sowie in den trockenwarmen Gebieten Rheinhessens, Nord-Baden-Württembergs und Nordwestbayerns ist wahrscheinlich von echten Verbreitungslücken auszu- gehen. Zudem fehlt die Waldeidechse in den Marsch- gebieten der Nordseeküste, bewohnt aber in teilweise hoher Dichte die Nordfriesischen Inseln. 2.1.3 An Sachsen-Anhalt grenzende Vorkommen Weitlückig finden sich im gesamten Westbranden- burg Vorkommen der Waldeidechse. Eine Häufung der Vorkommen ist im Südwesten Brandenburgs und Nordwestsachsen zu verzeichnen. Die Waldeidechse ist im Elbe-Mulde-Tiefland flächendeckend vorhanden (Grosse & Teufert 2015). Hauptverbreitungsgebiete sind hier die Heidegebiete, das Leipziger Land, die Els- ter-Luppe- und die Muldenaue. Lücken sind im Leip- zig-Altenburger Land. Im Anschluss an Nordthüringen ist die Waldeidechse im agrarisch genutzten Thürin- ger Becken seltener und wird erst im gesamten Harz wieder sehr häufig (Schiemenz & Günther 1994). In nördlicher Richtung in Niedersachsen, Region Braun- schweig, Helmstedt, im Elm, in weiten Teilen der Lüne- burger Heide und des Wendlands und in der Elbtal- niederung sind überall Waldeidechsen anzutreffen, was in den östlich davon liegenden Agrargebieten und Hügelländern Sachsen-Anhalts nicht der Fall ist. 2.2 Vorkommen in Sachsen-Anhalt 2.2.1 Verbreitung und Häufigkeit Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt liegen von der Waldeidechse 1.204 Datensätze zwischen 1887 und 2014 auf 131 MTB vor. Mit einer MTB-Rasterfrequenz von 63 % zählt sie zu den durchschnittlichen Arten (entspricht 270 MTBQ und 36 % MTBQ-Frequenz). Die Art wurde im Zeitraum von 2001 bis 2014 (586 Datensätze) in 83 MTB (40 %) oder 144 MTBQ (19%) festgestellt. Einschränkend muss erwähnt werden, dass die Art bei der Grunddate- nerfassung, deren Schwerpunkt die Anhangsarten der FFH-Richtlinie bildeten, nicht speziell berücksichtigt wurde. Historische Verbreitung Eine umfangreiche Übersicht historischer Angaben zur Waldeidechse im Harz stellten Knolle & Buschen- dorf (1992) zusammen. Danach führte sie bereits Rüling (1788) an. Saxesen (1834) fand sie häufig am Oberharz. Nach Rimrod (1841/42) gab es sie in und um Quenstedt. Eine ganze Reihe von Fundorten liste- ten Schulze & Borcherding (1893) auf, im Harz z. B. das Odertal unterhalb des Oderteiches, Ilsenburg, Wer- nigerode, Thale, den Falkenstein (Brehm 1846). Auch Goldfuss (1886) kannte die Art bei Thale. Wolter- storff (1893a) nennt als Fundorte der Waldeidechse Wernigerode, Ilsenburg, Thale, Waldungen von Marien- born bis Helmstedt nördlich vom Harz. Weiter schreibt er: „W. Bach erbeutete im Juli 1887, unmittelbar unter dem Gipfel des Brockens in einer Höhe von 3.200 Fuß auch ein glänzendschwarzes Exemplar (var. nigra)“. Weiter fand er die Art im Mansfelder Land, in Halle und Thürin- gen. Hoffmann (1899) erwähnt: „eine andere Spielart Tab. 1: Datengrundlagen zur Waldeidechse in Sachsen-Anhalt. Karte 1: Aktuelle Verbreitung (1990–2014) der Waldeidechse in Deutschland (modifiziert nach DGHT e. V. 2014). 470 WALDEIDECHSE Abb. 2: Hoch trächtiges Weibchen mit Schwanzregenerat (Foto: A. Schonert). (Lacerta vivipara var. montana), die mehr grünlich statt gräulich gefärbt ist, wie scheint, eine Gebirgsform, wurde bei Grund gefangen“. Die Vorkommen reichten weiter nördlich bis Salzwedel (Köhnke 1893). Wolterstorff (1928) fand sie in der Altmark noch bei Uchtspringe. Nach Dürigen (1897) findet man die Art im Oberharz: „… kommt hier auf allen sumpfigen Wiesen sehr häufig vor“. Genannt werden auch die Orte Goslar, Harzburg und der Brockengipfel. Die Waldeidechse war auch der älteren Literatur zufolge im Nordwesten der Stadt Halle nicht vorhanden. Außerhalb der Stadt am Petersberg im Abbatissine-Wäldchen kam sie noch bis etwa um 1900 vor (Goldfuss 1886, Taschenberg 1909). Beobach- tungen aus den 1960er Jahren aus dem Burgholz bei Halle-Ammendorf konnten später nicht bestätigt werden. Buschendorf (1984) beschreibt ihre Vorkommen in den waldreichen Naturräumen wie Harz, Dübener Heide, Vorfläming und im Süden des ehemaligen Kreises Zeitz. Gassmann (1984) kennt die Art aus der Altmark, dem nördlichen Vorharz ein einschließlich der Waldgebiete bei Haldensleben und aus dem Urstromtal der Elbe. Bei Krüger & Jorga (1990) sind Vorkommen im ehemals zum Bezirk Cottbus gehörigen Kreis Jessen nur für MTBQ in und um die Annaburger Heide dargestellt. Nach Schiemenz & Günther (1994) kommt die Art in Ostdeutschland von Rügen bis in die Kammlagen der Mittelgebirge vor, doch tritt sie in ausgesprochenen Landwirtschaftsgebieten nur selten auf oder fehlt auf großen Flächen. Sporadisch bis selten wurde sie in der Altmark, der Magdeburger Börde, im Östlichen und Nördlichen Harzvorland, im Weißenfelser Ackerland und auf der Querfurter Platte gefunden. Die dichteste Besiedlung weisen die Mittelgebirge auf. Für Sach- sen-Anhalt wurde eine MTB-Frequenz von 40,6 % (MTBQ-Frequenz 20 %) ermittelt. Abb. 3: Weibchen nach Eiablage mit typischen Bauchfalten an den Flanken, Elbingerode 28.07.2010 (Foto: A. Schonert). 471
||||||||||||||||||||| Berichte 4.3.25 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft RINGELNATTER 4/2015: 511 – 524 Ringelnatter – Natrix natrix (LINNAEUS, 1758) Jürgen BUSCHENDORF 1 Artsteckbrief Kennzeichen: Haut mit hornigen Schuppen/Schilden bedeckt, unbewegliche Augen- lider, mehr oder weniger abgesetzter Kopf, gekielte Rückenschuppen, beiderseits des Hin- terkopfes ein deutlicher gelber/weißer Fleck, vorn und hinten schwarz begrenzt. Größe: ♂♂ durchschnittliche Länge 70 cm (maximal 100 cm), ♀♀ durchschnittliche Länge: 85 cm, (maxi- mal 150 cm), kräftiger, dicker als ♂♂ (4 – 5 cm Körper- querschnitt). Geschlechtsunterschiede/Trachten: Oberseite: Alle Abstufungen von grau (braungrau-schwarz), oft mit 4 – 6 Längsreihen kleiner schwarzer Flecken, Unter- seite: Weiß, elfenbeinfarben mit schwarzer oder bläu- lich-schwarzer Würfelung, ♂♂ mit verdickter Schwanz- wurzel. Melanistische Exemplare sind nicht selten. Habitate: Breites Spektrum von offenen und halboffe- nen Habitaten entlang von Still- und Fließgewässern mit Eiablageplätzen, Sonnenplätzen und Tagesverste- cken, natürliche und künstliche Seen, Teiche, Rest- löcher, terrestrische Habitate: Auwälder, Feuchtgrün- land, Sümpfe. Aktivität: Hauptsächlich tagaktiv, Verlassen der Win- terquartiere März/April, Wandern zum Paarungsplatz, Paarungsaktivität Abb. 1: Oben: Auf Ast ruhende Ringelnatter (Foto: S: Eller- mann); Unten: Ringelnatter mit Gelege (Foto: P. IBe) (Montage). Mai – Juni, Aufsuchen des Eiablageplat- zes, Aufsuchen des Winterquar- tiers September/Oktober, Winterstarre. Wanderungen/Reviere: Hält sich bei günsti- gen Habitatbedingungen oft jahrelang an denselben Plätzen auf, Aktionsradius (Normalfall): 300 – 500 m, „home-range“ 8 – 30 ha, zum Aufsuchen der Eiabla- geplätze und Abwanderung von diesen werden durch- schnittlich täglich 150 m zurückgelegt, größte tägliche Wanderleistung: 460 m (Luftlinie). Fortpflanzung/Entwicklung: Paarungen Ende April bis Mai, Eiablage Ende Juni – Anfang August, schnee- weiße, von klebrigem Sekret umgebene Eier in trau- benförmigen Klumpen, Gelegegröße: am häufigsten 10 – 30 (6 – 116), Eigrößen: Länge 24 – 30 mm, Breite 14 – 20 mm. Jungtiere schlüpfen nach 30 – 33 Tagen (4 – 10 Wochen) mit 18 – 21 (13 – 23) cm Länge, 1. Häutung 1 – 14 Tage nach Schlupf, wachsen bis zur Einwinterung auf 25 cm Länge. Nahrung: Frösche (vorrangig Braunfrösche), Molche und deren Larven, auch Kröten, Fische, Kleinsäuger (Mäuse, Spitzmäuse). Alter: Im Freiland 20 – 25 Jahre, im Terrarium 28 – 35 Jahre. 511 ||||||||||||| RINGELNATTER 2Verbreitung und Ökologie 2.1Allgemeine Verbreitung 2.1.1 Areal Die Art kommt in mit Ausnahme von Irland, Schott- land, Nordskandinavien und einigen Mittelmeerinseln (Malta, Kreta, Balearen, einige Kykladen) in ganz Europa vor. Die Nordgrenze des Verbreitungsgebietes verläuft entlang des 67. Breitengrads durch England, Wales über Schweden, Norwegen und Finnland zu den Nordküsten von Ladoga- und Onegasee im euro- päischen Teil Russlands. Im Osten reicht das Areal bis zum nördlichen (burjatischen) Teil der Mongolei ca. 200 km östlich des Baikalsees. Die Südgrenze verläuft durch die Nordwestmongolei, Nord-Xinjiang (China) durch Kasachstan, Turkmenien, den nördlichen Iran bis Syrien und den nördlichen Libanon. Reliktar- tige Vorkommen wurden aus Teilen Nordwestafrikas gemeldet. 2.1.2 Verbreitung in Deutschland Die Ringelnatter ist die in Deutschland häufigste und am weitesten verbreitete Schlangenart. Es gibt aber zahlreiche Verbreitungslücken, vor allem in gewässer- armen, ausgeräumten Agrarlandschaften sowie in den Hochlagen der Mittelgebirge und der Alpen. Höchst- wahrscheinlich sind auch eine Reihe der Fehlstellen kartierungsbedingt. Die Ringelnatter wurde bisher noch nicht auf den Ostfriesischen Inseln nachgewie- sen. Von den Nordfriesischen Inseln ist sie nur auf Sylt beobachtet worden. Regionen ohne oder nur mit wenigen Nachweisen der Art sind einige Geestgebiete (Ems-Hunte und Ostfriesisch-Oldenburgische Geest), Wendland-Altmark, Nordbrandenburgisches Platten- und Hügelland, Luchland, Teile im Osten und Westen der Westfälischen Bucht, Niederrheinisches Tiefland, Kölner Bucht und Schwäbische Alb. Sehr lückige Ver- breitung der Ringelnatter weisen folgende Landschaf- ten auf: Stader Geest, Lüneburger Heide, Weser-Lei- ne-Bergland, Östliches und Nördliches Harzvorland und Börden, Fläming, Thüringer Becken, Teile des Rheinischen Schiefergebirges (Eifel, Hunsrück, Süderbergland), Nahe-Bergland, Teile des Südwest- deutschen Schichtstufenlandes und das Alpenvorland. 2.1.3 An Sachsen-Anhalt grenzende Vorkommen Die sehr lückige Verbreitung der Art entlang der östli- chen Landesgrenze setzt sich auch auf brandenbur- gischem Gebiet fort. Allerdings sind dort im mittleren Grenzabschnitt (MTB 3239 südwärts bis 3639) mehr MTB besetzt als in der Elbtalniederung Sachsen-An- halts. Südlich davon existieren bis zur sächsischen Grenze beiderseits sehr große Verbreitungslücken (Fläming und Elbe-Mulde-Tiefland). Die zahlreichen Vorkommen im Schwarze-Elster-Tal, im Dessauer Elbtal und in der Dübener Heide setzen sich auch auf sächsischem Gebiet fort. Wenige Vorkommen existie- ren im Norden der Düben-Dahlener Heide und im Rie- sa-Torgauer Elbtal. Die zahlreichen Fundpunkte an der Mulde auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden eine abgeschwächte Fortsetzung in Sachsen. Gleiches trifft auch auf das Tal der Weißen Elster zu. Ansonsten sind auf beiden Seiten des südöstlichen Grenzverlaufs kaum Vorkommen bekannt. Die Art ist im gesamten Grenzgebiet zu Niedersachsen nur an wenigen Stellen nachgewiesen. Das ist der Fall im Norden der West- lichen Altmarkplatten, im Gebiet der Jeetze, am Mit- tellandkanal bzw. der Ohre und im Harz. Die wenigen Vorkommen im Gebiet der Weißen Elster und Saale auf sachsen-anhaltischem Gebiet finden auf thüringi- scher Seite ihre Fortsetzung. Die zahlreichen Vorkom- men in den Grenzgebieten des Südlichen Harzvorlan- des und der Helme-Unstrut-Niederung setzen sich in Thüringen nur teilweise fort. Im Mittelharz-Grenzgebiet konnten sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thürin- gen mehrere Vorkommen registriert werden. 2.2 Vorkommen in Sachsen-Anhalt 2.2.1 Verbreitung und Häufigkeit Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt liegen zur Ringelnatter 1.609 Datensätze (von 9.273 Datensätzen zu Reptilien) vor. Diese bilden die Grundlage für die Errechnung der aktuellen Präsenz der Art und eine Reihe anderer Aus- sagen über die Art. Aus den 1.609 Datensätzen zur Ringelnatter konnten 1.242 Fundorte (von insgesamt 5.676 Reptilienfundor- ten in Sachsen-Anhalt) für weitere Auswertungen ver- wendet werden. Historische Verbreitung Aus dem 18. Jahrhundert berichtet Stübner (1790) über Vorkommen der Art bei Blankenburg und Walken- ried: „Wasserschlangen, welche zum Theil 4 Fuß lang sind, schwarze Hauptschilde haben, und nicht bestän- dig im Wasser, sondern mehrentheils auf dem Lande Tab. 1: Datengrundlagen zur Ringelnatter in Sachsen-Anhalt. Karte 1: Aktuelle Verbreitung (1990 – 2014) der Ringelnatter in Deutschland (modifiziert nach DGHT e. V. 2014). 512 RINGELNATTER Abb. 2: Ringelnatter in typischer Ruhestellung (Foto: S. Teufert). leben.“ Im 19. Jahrhundert sind schon mehr Infor- mationen über das Vorkommen der Ringelnatter auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt bekannt. So schreibt Zimmermann (1834): „Auf den Höhen des Oberharzes gar nicht, in den Thälern … selten; häufiger am Vorharze“. Rimrod (1856a) fand die Art „am Vorharze i. d. Thälern“ und Geitel (1881) in der Umgebung von Blankenburg und Goldfuss (1886) häufig in der Götsche bei Bitterfeld. Kohlmann (1850) schreibt von Ringelnattereierfunden bei Dessau. Wolterstorff (1888) fand eine 1,10 m lange Haut eines Stückes bei Osterburg, wo sein Bruder noch größere Stücke gesehen haben soll. Er schreibt: „Ich selbst kenne die Art nur von einen Fundort, Osterburg, genauer, wo sie in dem keineswegs großen Walde „der Klei“ sehr häufig ist.“ Alle anderen, von ihm aufgeführten Fundorte sind Angaben aus der Literatur bzw. von Gewährsleu- ten, so Naumburg, Salziger See, Seeburg, Goseck bei Weißenfels, Zöckeritz bei Bitterfeld, Friederiken- berg östlich von Tochheim bei Zerbst, bei Dessau, am Regenstein, im Selke- und Bodetal, Treseburg, am Vorharz, bei Neuhaldensleben (Bode). Köhnke (1893) schreibt von einer sicheren Beobachtung der Ringelnatter in der Umgebung von Salzwedel. Wol- terstorff (1893a) wurden Beobachtungen der Art von A. Smalian (Halle) mitgeteilt: Im Selkegebiet, z. B. bei Pansfelde, am Falkenstein, im Selketal, im südöst- lichen Teil des Harzes seltener beobachtet, Degen- ershausen, Bodetal bei Treseburg, Sägemühlenteich und Umgebung bei Blankenburg (häufig), Bodetal, im Harz weitverbreitet, aber kaum häufig, bei Eisleben ab und zu vorkommend, Steinklöbe unterhalb Wendel- Abb. 3: Ringelnatter im Angriffsverhalten (Foto: S. Ellermann). 513
Im Projekt 'PiKKoWatt' bringt der WWF gemeinsam mit Partnern aus der Wattenmeer-Region Pilotmaßnahmen zum 'Wachsen mit dem Meer' auf den Weg. Das Projekt wird durch das Bundesumweltministerium (BMUB) im Rahmen des Förderprogramms für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Was bedeutet 'Wachsen mit dem Meer'? Wattflächen und Salzwiesen sind in der Lage, sich an einen gemäßigten Meeresspiegelanstieg auf natürliche Weise anzupassen. Dort lagert sich mit jeder Überflutung feiner Meeresschlick ab. Dieses Wachstum lässt sich in den Salzwiesen oder auf den Halligen gut beobachten. Bei einem beschleunigten Meeresspiegelanstieg stößt dieses Wachstum jedoch an Grenzen: Das als Nationalpark und Weltnaturerbe geschützte Wattenmeer kann nicht schnell genug mitwachsen und droht dann zu 'ertrinken'. 'Wachsen mit dem Meer' steht also symbolisch für die Klimaanpassung des Wattenmeeres. Pilotgebiete in PiKKoWatt. Im Projekt PiKKoWatt engagiert sich der WWF für eine naturverträgliche Klimaanpassung des Wattenmeeres. Pilotgebiete sind die nordfriesischen Halligen und Inseln sowie der Husumer Dockkoog an der schleswig-holsteinischen Festlandküste. Dort geht es darum, - dem Wattenmeer dabei zu helfen, mit dem beschleunigten Meeresspiegel mit zu wachsen, und - einen naturverträglichen Küstenschutz voran zu bringen, der das Wattenmeer bei seiner natürlichen Anpassung an den Meeresspiegelanstieg bestmöglich unterstützt. Auf den nordfriesischen Halligen untersucht der WWF deshalb gemeinsam mit Partnern, wie diese einmalige und schützenswerte Landschaft trotz des Meeresspiegelanstiegs auch in der Zukunft für Mensch und Natur erhalten bleiben kann. Hierzu müssen die Halligen häufig genug überflutet werden, damit genug Meeresschlick auf die Hallig-Salzwiesen gelangt und sie so in die Höhe wachsen. Die Marschlandschaft im Husumer Dockkoog ist das zweite Pilotgebiet in PiKKoWatt. Der Dockkoog liegt zwischen der Stadt Husum und dem Wattenmeer. Hier wollen die Stadt und Vertreter aus Küstenschutz, Tourismus, Naherholung und Naturschutz gemeinsam planen, wie sich dieser Teil der Stadt am Wattenmeer naturverträglich entwickeln und auf den Meeresspiegelanstieg vorbereiteten kann. Am Ende soll ein gemeinsam getragenes Konzept für die anschließende Umsetzung stehen.
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