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Moos des Jahres 2014 ist das Wimpern-Hedwigsmoos

Das Wimpern-Hedwigsmoos, Hedwigia ciliata, ist das Moos des Jahres 2014. Sie ist auf der Roten Liste Deutschlands als "gefährdet" eingestuft, wobei sich bei den Listen der Bundesländer ein deutliches Süd-Nord-Gefälle bemerkbar macht: In der Schweiz und in Österreich, in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland gilt sie als ungefährdet, während sie in den nördlichen deutschen Bundesländern als "gefährdet" bis "ausgestorben" eingestuft wird.

Wasser/Hydrogeologie: Hydrogeologische Landesaufnahme

Ziel der hydrogeologischen Landesaufnahme ist es flächenhaft Fachdaten zu erheben und hydrogeologische Modellvorstellungen zu entwickeln und darzustellen. Diese werden auf allen Planungsebenen durch Ingenieurbüros, bei Verwaltungs- und Genehmigungsbehörden, in der Wissenschaft und durch interessierte Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Die hydrogeologische Landesaufnahme trägt damit zu einer umweltschonenden Nutzung der Ressource Grundwasser, zum optimierten Schutz des Grundwassers und zu Kosten sparenden Planungen bei. In Hessen besteht eine lange Tradition der hydrogeologischen Landesaufnahme. Dies spiegelt sich in den hydrogeologischen Beiträgen der Erläuterungen der Geologischen Karten (GK 25) von Hessen wider. In den Erläuterungen zur Geologischen Karte 1 : 25 000 wird für die Fläche eines jeden Kartenblattes ein umfassender hydrogeologischer Überblick zu den Themen Grundwasserleiter, Grundwasserfließrichtungen, Grundwasserneubildung, Grundwasserbeschaffenheit und Wassergewinnung zusammengestellt. Bei der früher auf Blattschnitte bezogenen Landesaufnahme wurden durch die Blattränder häufig hydrogeologische Einheiten geteilt. Infolge dessen wurden immer nur Teile einer oder mehrerer hydrogeologischer Einheiten bearbeitet. Dem Verständnis des Gesamtsystems der Einheiten wurde diese Vorgehensweise nicht immer gerecht. Seit Mitte der 1990er Jahre wird in Hessen blattschnittfrei hydrogeologisch kartiert. Ziel ist die Erarbeitung einer umfassenden Systembeschreibung der hydrogeologischen Einheiten (z. B. Vogelsberg, Odenwald, Untermainebene). Dieses Konzept hat den Vorteil, dass alle Informationen, die zur Beschreibung und zum Verständnis einer bestimmten hydrogeologischen Einheit notwendig sind, in einem überschaubaren Zeitraum erhoben und ausgewertet werden. Die Themen Hydraulik, Grundwasserneubildung, Grundwasserbeschaffenheit und Wasserwirtschaft werden zu einer sich ergänzenden Systembeschreibung zusammengefasst, wobei vorhandene Daten aufbereitet und neue Daten erhoben werden. Grundwassermessstellen, Wassergewinnungsanlagen und Quellen werden beprobt und analysiert, um die Beschaffenheit und das Grundwasseralter zu bestimmen. Zur Ermittlung der Grundwasserneubildung kann es sinnvoll sein, in Oberflächengewässern Niedrigwasserabflussmessungen durchzuführen. Die Kartierung von Trockenfallstrecken und Grundwasseraustritten in Zeiten mit niedrigen Grundwasserständen (im Spätsommer/Frühherbst), kann wesentlich zum hydrogeologischen Systemverständnis beitragen. In Hessen erfolgt durch die hydrogeologische Landesaufnahme eine umfassende Systembeschreibung der hydrogeologischen Teilräume . Bereits veröffentlicht wurden die Teilräume Vogelsberg, Odenwald und Sprendlinger Horst soweie Taunus und Idsteiner Senke: Hydrogeologie von Hessen – Taunus und Idsteiner Senke (2023) Hydrogeologie von Hessen – Odenwald und Sprendlinger Horst (2017) Die Hydrogeologie des vulkanischen Vogelsberges (2001) Eine kurze Beschreibung aller hydrogeologischen Teilräume von Hessen  befindet sich im Geologischen Jahrbuch Hessen 130 (2002) (Seite 5 bis 19). Diese Veröffentlichungen können Sie auch in gebundener Form beziehen: Publikationen Das Hessische Umweltministerium hat in Zusammenarbeit mit dem HLNUG folgenden Bericht veröffentlicht: Grundwasser im Vogelsberg (2000) Dr. Dieter Kämmerer Tel.: 0611-6939 753 Hydrogeologie von Hessen – Taunus und Idsteiner Senke (2023) Hydrogeologie von Hessen – Odenwald und Sprendlinger Horst (2017) Erstellung der HÜK 200 in Hessen (2002) Wasserbilanz Nordhessen (2002) Die Hydrogeologie des vulkanischen Vogelsberges (2001) Grundwasser im Vogelsberg (2000) GruSchu Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) in Vöhl und Lichtenfels

Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA); davon 4 WKA in der Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, und 2 WKA in der Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg; Vorranggebiet KB 85 gemäß Teilregionalplan Energie Nordhessen Die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für Erneuerbare Energien mbH, Arolser Landstraße 27, 34497 Korbach, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N149/4.0-4.5 mit je 4.000 bis 4.500 kW Nennleistung, 164 m Nabenhöhe, 149 m Rotordurchmesser und 238,5 m Gesamthöhe in der Gemeinde Vöhl sowie in der Stadt Lichtenfels, Landkreis Waldeck-Frankenberg. WKA 1: Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstück 1/1 WKA 2: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 2, Flurstück 8/1 WKA 3: Stadt Lichtenfels, Gemarkung Fürstenberg, Flur 14, Flurstück 1/1 WKA 4: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 16, Flurstück 1 WKA 5: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 17, Flurstück 50/1 WKA 6: Gemeinde Vöhl, Gemarkung Herzhausen, Flur 2, Flurstück 8/1 Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.

Antwort des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie an die BGE - Anfrage nach weiteren Daten sowie Ergänzung und Präzisierung bereits gelieferter Daten (PDF)

SG02101/7-2/11-2020#3 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie von Poststelle 11. Feb. 2020 Bereich Standortauswahl Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Postfach 32 09, D-65022 Wiesbaden BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben): 89-0100 40/17 Bearbeiter/in: 0611/6939 Durchwahl: hlnug.hessen.de E-Mail: Fax: 0611/6939- Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: 31224 Peine Datum: Mail vom 05.11.2012019 05. Februar 2020 Weitere Daten für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungs­ kriterien gemäß Standortauswahlgesetz sowie Ergänzung und Präzisierung bereits gelieferter Daten. Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen mit Schreiben vom 12.08.2019 angefragten Daten zu hydrochemi­ schen Eigenschaften von Tiefenwässern liegen jetzt als Excel-Datei vor (GW-Analy- sen gr 250 m Anfrage_l_2020.xlsx; siehe Anlage). Beim Treffen am 18.10.2019 und in der Mail vom 05.11.2019 baten Sie weiterhin um Ergänzung und Präzisierung bereits gelieferter Daten, die Sie anbei erhalten: 1. Mit diesem Schreiben sende ich Ihnen weitere Stammdaten und Schichten­ verzeichnisse von Bohrungen der K+S Minerals and Agriculture GmbH als pdf oder docx-Dokument zu. 2. Bei den shape-Dateien der Erdfälle bzw. Lösungserscheinungen unterscheidet man zwischen Punktdaten, die aus Veröffentlichungen und Beschreibungen stammen und Polygonen, die auf Kartenwerke zurückzuführen sind. In der Attributtabellen-Spalte „Bemerkungen" handelt es sich um Anmerkungen der Bearbeiter/in, die im Gelände gemacht wurden und sich nicht konsequent um Tiefen oder Durchmesser handeln. Diese Spalte kann gelöscht werden. 3. Die geophysikalischen Bohrlochmessungen sind nun auch als txt-Dateien an­ gefügt. 4. Auf der CD ist außerdem das Hessen 3D-Modell, soweit uns die Daten vorlie­ gen, beigefügt. Die Quartärbasis im 3D-NORG-Modell liegt deutlich oberhalb Schichtmarker wurden daher von mir nicht separiert. 5. Der Ordner rung enthält alle wesentlichen Daten der mitteltiefen Boh­ . Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden Telefon (0611) 69 39-0 Telefax (0611) 69 39-555 Besuche bitte nach Vereinbarung 6. In dem von der TU Darmstadt erstellten Modell Hessen 3D 1.0 wurden sowohl Plutonite, Metamorphite als auch schwach metamorphe, gefaltete Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges als „Präperm" bezeichnet. In dem mir noch nicht vorliegenden Projekt Hessen 3D 2.0 wurde im Rahmen einer noch nicht fertig gestellten Dissertation beabsichtigt, dies zu differenzieren. Die Grenzen zwischen Rhenoherzynikum - Nördliche Phyllitzone - Saxothuringikum kön­ nen den Arbeiten von Reinhold (2005, siehe Anlage) und Klügel (1997, Geo­ metrie und Kinematik einer variszischen Plattengrenze.- Geol. Abh. Hessen, Bd. 101) entnommen werden (Abbildung als PDF angefügt). Diese Arbeiten sind aber ebenfalls nur aus den Ihnen bereits übermittelten Tiefbohrungen abgeleitet. 7. Anbei auch die seit der letzten Datenlieferung erstellten Stellungnahmen zu Vorhaben mit Prüfung hinsichtlich § 21 Standortauswahlgesetz. Folgende Anmerkungen: Hessen hat zum Thema „Aktive Störungen" die auf den geologischen Karten GK 25 und GÜK 300 dargestellten Störungen an die BGE geliefert und dazu vermerkt, dass keine exakten Angaben über das Alter der Störungen vorliegen, dass aber ange­ nommen wird, dass die meisten davon aktiv sind, weil sie oberflächlich gut kartier­ bar waren. Bei der Vorführung von vorläufigen Ergebnissen der BGE-Datenaufbe- reitung für die SGD im "DarkRoom" der BGE in Goslar am 07./08.11.2019 zeigte sich dann, dass im hessischen Oberrheingrabenanteil mit seinen mit Sicherheit ak­ tiven jungen Störungen so gut wie keine aktiven Störungen auf der Karte dargestellt waren. Ich vermute, dass die Ursache darin liegt, dass die GÜK 300 und GK 25 von Hessen gerade wegen der noch aktiven Tektonik eine entsprechend mächtige quar­ täre Überdeckung in diesem Gebiet hat, die diese Störungen verdeckt, während z.B. in Festgesteinsgebieten die Störungen viel engräumiger und zahlreicher an der Oberfläche zu kartieren sind. Ich empfehle daher unbedingt die Rücksprache mit den Geologen/Geologinnen des HLNUG zur Interpretation und kartenmäßigen Dar­ stellung der gelieferten digitalen Daten. Wie in meinem Schreiben vom Februar 2018 ausgeführt, sind zudem die Störungen im Oberrheingraben, die im Modell Hes­ sen 3 D bis in die tertiären Schichten reichen, generell als jung und aktiv anzusehen und müssen daher mit in eine Darstellung einbezogen werden. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlage: 1 Daten DVD

E-Mail-Verlauf zwischen BGE und HMWEVW – Anfrage zu Karten zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (PDF)

Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: @wirtschaft.hessen.de Freitag, 6. Mai 2022 11:55 @wirtschaft.hessen.de; @wirtschaft.hessen.de; @wirtschaft.hessen.de; @rpgi.hessen.de; @rpda.hessen.de; @rpks.hessen.de Anfrage Bundesgesellschaft für Endlagerung; Karten zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten 2022_04_01_Hess Minst f. Wirtsch Energ Verkehr u Wohnen_HE.pdf Sehr geehrte Damen und Herren, die Ihre Anfrage betreffenden Geodaten samt ergänzender Informationen haben Sie vom Regierungspräsidium Kassel für Nordhessen bereits erhalten. In Ergänzung hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Planungsregionen Mittelhessen und Südhessen Ihre Anfrage ebenfalls geprüft haben. Da sich hieraus keine räumliche Betroffenheit ergab, wurden Ihnen von den Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen auch keine Geodaten zur weiteren Verwendung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Referatsleiter Raumordnung und Regionalplanung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Ministry of Economics, Energy, Transport and Housing – State of Hessen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 Fax: +49 (611) 32 717 E-Mail: @wirtschaft.hessen.de https://wirtschaft.hessen.de 1 Von: @wirtschaft.hessen.de> Gesendet: Donnerstag, 7. April 2022 14:14 An: @wirtschaft.hessen.de> Cc: @wirtschaft.hessen.de>; @wirtschaft.hessen.de>; @wirtschaft.hessen.de>; @wirtschaft.hessen.de> Betreff: Anfrage Bundesgesellschaft für Endlagerung; Karten zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten I 2 – 4200 – 209 # 14 Sehr geehrte , beigefügtes, heute bei mir vorab per E-Mail eingegangenes Schreiben der Bundesgesellschaft für Endlagerung leite ich Ihnen zuständigkeitshalber zur weiteren Veranlassung weiter. Darin bittet die Bundesgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben um Bereitstellung folgender Geodaten: 1. Karte der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung/-gewinnung. 2. Karte der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die geothermische Nutzung des 3. Karte der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Nutzung des Untergrundes als Erdspeicher (hier Poren- und Kavernenspeicher zur Untertage-Gasspeicherung). Soweit mir bekannt ist, könnten bei den RP derartige Daten vorliegen. Das Umweltressort wurde von der Bundesgesellschaft mit anderen Anforderungen gesondert angeschrieben. Mit freundlichen Grüßen Tel. Von: Info (HMWEVW) <info@wirtschaft.hessen.de> Gesendet: Donnerstag, 7. April 2022 09:06 An: @wirtschaft.hessen.de> Betreff: WG: 2022_04_01_Hess Minst f. Wirtsch Energ Verkehr u Wohnen_HE Von: @bge.de> Gesendet: Mittwoch, 6. April 2022 12:58 An: Info (HMWEVW) <info@wirtschaft.hessen.de> Cc: @bge.de>; Betreff: 2022_04_01_Hess Minst f. Wirtsch Energ Verkehr u Wohnen_HE Sehr geehrte Damen und Herren, 2 @bge.de> anbei übermitteln wir Ihnen ein Schreiben der Bundesgesellschaft für Endlagerung im Zuge der Datenabfragen zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zur weiteren Verwendung. Das Original befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen. Sollten Sie bezüglich der Terminierung oder den Lieferumfängen Fragen haben, steht Ihnen @bge.de bzw. ) gerne zur Verfügung. ( Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen i.A. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Christian Kühn 3

E-Mail des RPKS an die BGE – Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien | Antworten auf Nachfragen der BGE (PDF)

Von: Gesendet: An: Cc:@rpks.hessen.de Freitag, 6. Mai 2022 10:53 Betreff: Anlagen:Ihre Anfrage VR_oberfl_Lager_Verschn.zip Entwicklung von Methoden für die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 25 StandAG) in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens - Datenanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die von Ihnen gestellten Fragen beantworten. Im Anhang finden Sie die von Ihnen angefragten Daten. Die Überschneidung des Teilgebietes mit dem Regierungsbezirk Nordhessen beträgt 1068 ha. • Abfragekennzeichen: p09_01a_HE _01 Karte der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung/-gewinnung. Der Regionalplan Nordhessen 2009 weist in diesem Bereich keine Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten aus. Das Teilgebiet überschneidet sich an zwei Stellen mit Vorbehaltsgebieten oberflächennaher Lagerstätten: KRS_Nr. 1552, Kiessand 10,6 ha KRS_Nr. 239, Kiessand 17,9 ha • Wie aktuell sind die Karten bzw. die zugrundeliegenden Daten? Datengrundlage ist der gültige Regionalplan Nordhessen 2009. Im Rahmen der Regionalplan-Neuaufstellung sind derzeit keine Änderungen bekannt. • In welchem Erfassungsmaßstab liegen die zugrundeliegenden Daten vor? 1:100.000 • Welche geologischen Daten liegen den Raumordnungsgebieten zugrunde? Grundlage ist die Karte Rohstoffsicherung des HLNUG • Werden die Raumordnungsgebiete landesweit einheitlich anhand gleicher Merkmale/ einer gleichen Methodik festgelegt oder können sich die Kriterien zur Festlegung zwischen den Regionalverbänden unterscheiden? Innerhalb der hessischen Planungsregionen basiert die Festlegung auf gleichen Grundlagen, in der Umsetzung bestehen Unterschiede. • Verfügen Sie in Ihrem Haus über Kenntnisse zu Rohstoffabbau, der nicht raumgeordnet ist, da z.B. die zu genehmigende Fläche eine bestimmte Größe unterschreitet? • Ist zu erwarten, dass den Planungsbehörden Rohstoffabbauflächen nicht bekannt sind? 1 Beides ist nur bei kleinflächigen, nicht raumbedeutsamen Abbaugebieten nicht ausgeschlossen. • Können Abbautätigkeiten von einzelnen Rohstoffen auch außerhalb der Vorranggebiete liegen? Ja, wenn Abbaugebiete über ein Zielabweichungsverfahren zugelassen wurden, dies ist in dem Teilgebiet nicht der Fall. Zum • Abfragekennzeichen: p09_01b_HE_01 • Abfragekennzeichen: p09_01c_HE_01 liegen uns keine Daten vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dezernat Regionalplanung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft Regierungspräsidium Kassel Am Alten Stadtschloss 1 34117 Kassel Tel.: +49 (561) 106 Fax: +49 Web: www.rp-kassel.hessen.de E-Mail: @rpks.hessen.de Unter diesem Link gelangen Sie zu der allgemeinen Datenschutzerklärung 2

Errichtung und Betrieb von 18 Windkraftanlagen (WKA) im Forstgutsbezirk Reinhardswald, Oberförstereien Karlshafen und Gottsbüren; Vorranggebiete KS 4a und 4b gemäß Teilregionalplan Energie Nordhessen

Die EAM Natur GmbH, Maibachstraße 7, 35683 Dillenburg, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 18 Windkraftanlagen (WKA) des Typs VESTAS V150 mit je 5.600 kW Nennleistung, 166 m Nabenhöhe, 241 m Gesamthöhe und 150 m Rotordurchmesser im Forstgutsbezirk Reinhardswald, Landkreis Kassel (gemeindefrei). WKA 3: Gemarkung Oberförsterei Karlshafen, Flur 5, Flurstück 13 WKA 4: Gemarkung Oberförsterei Karlshafen, Flur 5, Flurstück 4 WKA 5: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 6: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 7: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 8: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 7, Flurstück 8/11 WKA 9: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 10: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 11: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 12: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 13: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 2 WKA 14: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 15: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 3/1 WKA 16: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 3/1 WKA 17: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 8, Flurstück 6/3 WKA 18: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 WKA 19: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 WKA 20: Gemarkung Oberförsterei Gottsbüren, Flur 9, Flurstück 5 Die Windkraftanlagen sollen nach Erteilung der Genehmigung errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Kassel. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Die UVP wird zugleich für das Vorhaben „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 10 ha oder mehr Wald“ durchgeführt.

Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den Neubau der Nordumgehung Wehretal-Reichensachsen im Zuge der Bundesstraße 452, Werra-Meißner-Kreis, von Bau-km 0+400 bis Bau-km 2+193, mit Anschluss an die Bundesstraße 27, Anschluss der Landesstraße 3403 und Anschluss des Ortsteils Reichensachsen einschließlich landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gemeinde Wehretal und der Stadt Eschwege sowie einer externen Ökopunktemaßnahme in der Gemeinde Herleshausen

Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesfernstraßenverwaltung – endvertreten durch Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement –, Dienststelle Eschwege, plant den Neubau einer nördlichen Umgehungsstraße der Gemeinde Wehretal, Ortsteil Reichensachsen (Werra-Meißner-Kreis), im Zuge der Bundesstraße 452. Die Baustrecke ohne Anschlüsse beträgt 1.787 m. Der Neubau dieser Ortsumfahrung ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Projekt des vordringlichen Bedarfs enthalten. Das Planfeststellungsverfahren für die geplante Maßnahme wurde am 05.08.2002 begonnen. Aufgrund einer umfassenden Überarbeitung der ursprünglichen Planunterlagen hat Hessen Mobil die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens und eine Neueinleitung des Verfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in Wehretal und Eschwege in Anspruch genommen. Der Wehrefluss wird durch ein Brückenbauwerk überquert (ca. 100 m lichte Weite). Im Anschluss verläuft die Trasse in westlicher Richtung bis zur Bahnstrecke Göttingen – Fulda in Dammlage mit einer Dammhöhe von ca. 13 m. Die Bahnstrecke und die B 27 werden durch ein ca. 120 m weites Brückenbauwerk überführt.

KomPass-Newsletter - Nr.: 30

Geehrte Leserinnen und Leser, die Aprilausgabe des KomPass-Newsletters beschäftigt sich im Themenschwerpunkt mit den Ergebnissen des aktuellen IPCC-Bericht. Inhaltlich liefern wir Ihnen wie gewohnt umfangreiche und aktuelle Mitteilungen aus den Bereichen Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen. In der Regel werden Originaltexte im – ggf. übersetzten und gekürzten – Wortlaut abgedruckt. Das Umweltbundesamt möchte mit diesem Dienst das Wissen zu Klimafolgen und Anpassung in Deutschland verbreiten. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. INHALT 1_ KomPass - In eigener Sache 1.01_ CIRCLE2 Workshop zu sektorenübergreifenden Klimafolgenbewertungen 1.02_ Dokumentation zum Nationalen Dialog „Infrastrukturen im Klimawandel“ online 2_ Thema: Der aktuelle IPCC-Bericht 3_ Neues aus Bund und Ländern 3.01_ Nordrhein-Westfalen macht seine Wälder „Fit für den Klimawandel“ 3.02_ Thüringen: Neue Broschüre informiert über Klimaanpassung 3.03_ Sachsen: Interaktives Klimakompendium jetzt auch online verfügbar 3.04_ Berlin: Charta zur kommunalen Klimaanpassung vorgelegt und neue Broschüre veröffentlicht 4_ Aus Forschung und Praxis REGIONAL 4.01_ Sieger des Wettbewerbs „Fit für den Klimawandel“ 2014 gekürt 4.02_ Veranstaltungsdokumentation der CLARR 2014 veröffentlicht 4.03_ KLIMZUG-NORD-Abschlusskonferenz: „Kursbuch Klimaanpassung“ vorgestellt NATIONAL 4.04_ Gemeinsames Forschungsprojekt zu Radarklimatologie vereinbart 4.05_ Wahrnehmung des Klimawandels in deutschen Großunternehmen 4.06_ Beiträge der 4. CSC-Jahrestagung online GLOBAL 4.07_ Österreich: Klimawandel – Was tun? 4.08_ Schweiz: Auf dem Weg zu quantifizierten Klimafolgen-Szenarien 4.09_ Auswirkungen des Klimawandels auf globale Versorgungsketten 4.10_ EU: Anpassungsinitiative europäischer Städte und Gemeinden gestartet 4.11_ Großbritannien: Leitfäden für die Evaluation von Anpassungsmaßnahmen 4.12_ Nordirland: Programm zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht 5_ Veröffentlichungen DEUTSCHSPRACHIGE 5.01_ Modellregion Nordhessen: Neue Wege zur Anpassung an den Klimawandel 5.02_ Anpassung an regionale Klimafolgen kommunizieren 5.03_ Vergleichendes Lexikon des CSC in 2. Fassung erschienen 5.04_ Das Klima unter der Lupe ENGLISCHSPRACHIGE 5.05_ Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel 5.06_ Klimaanpassungskommunikation – aktueller Stand und Lehren aus zehn OECD-Ländern 5.07_ Europa: Verdoppelung der durch Extremfluten verursachten Kosten bis 2050 5.08_ Anpassungskonzepte europäischer Städte im Vergleich 6_ Veranstaltungen/Termine Hier geht es zum KomPass-Newsletter

Physarum pulcherripes Berk. & Ravenel Schleimpilze Kein etablierter Nachweis

Nach Eiser et al. (1980) ein Nachweis aus Nordhessen, Angabe aber zweifelhaft und nicht mehr nachprüfbar (Flatau 1990: 113).

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