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Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW - Daten der Vorjahre

Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze: Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape, Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) , Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF Dies ist eine Zusammenstellung der älteren (nicht mehr aktuellen) Versionen der „Mit Nitrat belasteten Gebiete“ und der „Eutrophierten Gebiete“ und den dazugehörigen Grundlagendaten. Enthalten sind folgende Datensätze: Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) als Shape, Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) und Betroffene Feldblöcke (Stand 09/2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (01/2024) , Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Betroffene Feldblöcke innerhalb der eutrophierten Gebiete nach § 13a DüV (01/2021), Ausweisungsmessnetz zu den eutrophierten Gebieten nach §13a DüV (05/2022), Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierter Gebiete nach § 13a DüV (05/2022) und gemäß §§ 12 bis 14 AVV GeA alt (11/2020), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Betroffene Feldblöcke innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a DüV (12/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (01/2022), Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV (03/2021) Ausweisungsmessnetz zu den Mit Nitrat belasteten Gebieten nach §13a DüV (02/2021), Nitrataustragsgefährdung nach § 7 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Potenzielle Nitratausträge in kg N/(ha*a) nach § 8 AVV GeA alt (11/2020) der Referenzparzellen in NRW, Stand 01/2022 (gültig bis 30.11.2022) Immissionsbasierte Abgrenzung nach § 6 AVV GeA alt (11/2020) als PDF

Kartenlayer Zinkbelastung der Ackerböden NRW

Zinkbelastung der Ackerböden in mg pro kg

Gewässerstationierungskarte 3E NRW (Auflage 30.11.2019)

Die Gewässerstationierungskarte (GSK) mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005. Bei der Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich nicht um ein amtliches Kartenwerk, sondern um eine landesweite fachliche Arbeits- und Planungsgrundlage. Sie wird in Form von Auflagen fortgeschrieben.Bei der GSK3E mit Auflage 30.11.2019 handelt es sich um die Fortschreibung der GSK3C mit Auflage vom 30.11.2010

Kartenlayer FFH-Gebiete NRW

Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer FFH-Gebiete (nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) des Web Map Service Lanschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der FFH-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992).

Nach Abfallarten differenzierte erzeugte Abfallmenge Stadt Koeln

<p>Abfallmengen<strong> in Tonnen</strong> bezogen auf die Jahre <strong>ab</strong> 2011. Erzeugt in der Stadt Köln.</p> <p>Datenherkunft: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/glossar.php?id=abila&amp;link=1&amp;rueck=beenden" target="_blank">ABILA </a> - Kommunale Abfallbilanzen<br /> Quelle: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/" target="_blank">http://www.abfall-nrw.de/aida/</a></p> <p>Unter der angegebenen Quelle finden Sie weitere Daten auch bezogen auf weitere Gebietskörperschaften, Kreise und Städte.</p> <p>Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - <a href="http://www.lanuv.nrw.de/" target="_blank">LANUV</a></p> <p>mit * gekennzeichnete Abfälle sind gefährliche Abfälle</p> <p> </p>

Kartenlayer Bleibelastung der Ackerböden NRW

Bleibelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Benzo(a)pyrenbelastung der Waldböden NRW

Benzo(a)pyrenbelastung der Waldböden in mg pro kg

Erste Auswertungen zur Luftqualität 2023

Im Vergleich zu den beiden Vorjahren verbessert sich die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen weiter. Das zeigen erste vorläufige Auswertungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz der Messdaten aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2023 wurde Stickstoffdioxid an 136 Standorten gemessen. An den 58 Stationen mit automatischer Messung lag im Jahr 2023 die NO2 Belastung landesweit auf einem niedrigeren Niveau als in den beiden Vorjahren. Im Vergleich zu 2022 sind die Messwerte an allen Stationen mit automatischer Messung gesunken oder gleichgeblieben. An diesen Standorten wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit sicher eingehalten. Der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Für die 78 Standorte mit Passivsammlermessungen liegt die Auswertung der Daten wegen der aufwändigen Laboruntersuchungen erst im März vor. Die bisher vorliegenden Daten weisen auf eine erneute Überschreitung des Grenzwertes an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 hin. Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhr - Teilplan West, Stadt Essen, wurden im November 2023 Maßnahmen getroffen, die eine baldige Einhaltung des Grenzwertes ermöglichen sollen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A40 auf Höhe der Messstelle in beiden Fahrtrichtungen wurde auf 60 Stundenkilometer tagsüber beschränkt. An allen anderen Probenahmestellen zeigt sich für die Daten aus 2023 bisher ebenfalls eine leichte Verbesserung zu den Vorjahren, in denen es keine weiteren Grenzwertüberschreitungen gegeben hat. Bei Feinstaub zeigt sich ebenfalls eine niedrigere Belastung als in den beiden Vorjahren. An allen Probenahmestellen wurden die Grenzwerte sicher eingehalten. An einer Messstation (EIFE, Simmerath) kam es in 2023 allerdings  zu  einer Erhöhung des bisherigen  Feinstaubwertes aufgrund der Errichtung eines Windparks in der Nähe des Messcontainers. Damit ist die Station in der Eifel die einzige Station, die eine Erhöhung (+ 3 µg/m³) des PM10-Jahresmittelwerts gegenüber dem Vorjahr aufweist. Da die Abweichung durch eine temporär begrenzte Baumaßnahme auftrat, konnte kein Jahresmittelwert nach 39. BImSchV bestimmt werden. An allen anderen Messstellen ist die Belastung im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Feinstaub wird in Nordrhein-Westfalen an 72 Messorten in zwei verschiedenen Partikelklassen gemessen. In der Klasse PM10 wird die Gesamtmasse aller Partikel bis zu einem maximalen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern erfasst. Die kleinere Feinstaubfraktion bis zu einem aerodynamischen Durchmesser von maximal 2,5 Mikrometern wird als PM2,5 klassifiziert. An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurde der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM10, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Neben dem Jahresmittelgrenzwert wurde an allen PM10 Probenahmestellen auch der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für PM10 auftreten. Für die kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 wurde der Jahresmittelgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2023 an allen Messstationen sicher eingehalten. Ein Tagesmittelgrenzwert für PM2,5 existiert nicht. Zur Tabelle mit der vorläufigen Auswertung der kontinuierlichen Messungen der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/luft/immissionen/luqs/Tab_vorl%C3%A4ufige_JMW2023.pdf Die abschließende Bewertung der Luftqualität für das Jahr 2023 wird nach vollständiger Laboranalyse der Passivsammlermessungen im Laufe des Frühjahrs 2024 vorgenommen. Jahresberichte und die Daten sind auf der Internetseite des LANUV veröffentlicht. Nach Abschluss der Auswertungen werden unter folgendem Link die Ergebnisse für 2023 bereitgestellt: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte zurück

Kartenlayer Benzo(a)pyrenbelastung der Ackerböden NRW

Benzo(a)pyrenbelastung der Ackerböden in mg pro kg

Kartenlayer Zinkbelastung der Gartenböden NRW

Zinkbelastung der Gartenböden in mg pro kg

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