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Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7918 Stuttgart - Süd

Auf Blatt Stuttgart-Süd dominieren die mesozoischen Sedimentgesteine der Süddeutschen Schichtstufenlandschaft. Der Jura der Schwäbische Alb quert das Kartenblatt von Südwest nach Nordost und nimmt die größte Fläche ein. Durch ihre blaue Farbgebung heben sich die Kalk-, Mergel- und Tonsteine deutlich von ihrer Umgebung ab. Nach Nordwesten, vom Albvorland über die Gäue bis zum Nordschwarzwald, setzen sich die Schichtstufen in den Ausbissen von Keuper, Muschelkalk und Buntsandstein fort. In den Niederungen und Senken ist das Mesozoikum der Schichtstufenlandschaft z. T. von känozoischen Sedimenten überlagert, wie pleistozänem Löss, Verwitterungslehm, Hangschutt oder pliozänen Schottern der Ur-Donau. Im Kartenblatt ist zudem das Urach-Kirchheimer Vulkanitgebiet mit seinen Vulkanschloten erfasst. Es stellt eine Besonderheit zwischen den umgebenden Sedimentgesteinen dar. Ein verstärkter Magmatismus bewirkte hier im Tertiär das Aufdringen von Basalten und Basalttuffen. Nach Südosten tauchen die mesozoischen Gesteine der Schichtstufenlandschaft unter die Molassesedimente des Alpenvorlandes. Das Molassebecken, der Schutttrog der Alpen, ist mit tertiären Ablagerungen der Süßwasser-, Brackwasser- und Meeresmolasse verfüllt. Diese werden weitflächig von pleistozänen Deckschichten überlagert, z. B. von Schottern der Schmelzwasserflüsse bzw. Löss und Lösslehm. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil beginnt im Nordschwarzwald und quert in seinem Verlauf die Oberen Gäue, Schönbuch, Albvorland, die Schwäbische Alb sowie das Molassebecken des Alpenvorlandes. Eine strukturgeologische Karte mit eingetragenen Störungslinien, Erdbebenzonen, Epizentren und dem tertiären Vulkanitgebiet zwischen Bad Urach und Kirchheim veranschaulicht die endogenen Aktivitäten im Untergrund.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7110 Mannheim

Auf Blatt Mannheim ist der nördliche Oberrheingraben mit seinen mesozoischen Flanken dargestellt. Die dominierende Baueinheit im Kartenausschnitt ist der Oberrheingraben. Er durchzieht von Südsüdwest nach Nordnordost das Kartenblatt und lässt sich durch seine Randverwerfungen klar abgrenzen. Die tertiäre Sedimentfüllung der Grabenstruktur tritt nur vereinzelt unter der quartären Deckschicht aus fluviatilen Ablagerungen, Löss- und Flugsanden zu Tage. Geomorphologisch lässt sich der Oberrheingraben in zwei Gebiete unterteilen: das Vorderpfälzer Tiefland und die Rheinaue. Das Vorderpfälzer Tiefland ist eine altpleistozäne Flussterrasse, die in West-Ost-Richtung von den Schwemmfächern der Pfälzerwalder Bäche zerschnitten wird. Die jüngere Rheinaue ist in diese altpleistozäne Flussterasse eingetieft und mit holozänen Auesedimenten verfüllt. Im westlichen Teil des Kartenausschnitts ist das linksrheinische Mesozoikum angeschnitten, das sich zwischen den Grundgebirgsaufbrüchen des Rheinischen Schiefergebirges und der Vogesen erstreckt. Aufgeschlossen sind Ausläufer der Saar-Nahe-Senke, die Westricher Hochfläche, der Pfälzer Wald und die Zaberner Senke. Östlich des Oberrheingrabens sind die mesozoischen Schichten (hauptsächlich Trias) der Kraichgau-Senke erfasst. Sie reichen südlich bis zu den Ausläufern des Nordschwarzwaldes (Oberrotliegend). Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologisches Profil zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die West-Ost-verlaufende Schnittlinie kreuzt die Westricher Hochfläche, den Pfälzer Wald und den Oberrheingraben.

Nationalpark Schwarzwald offiziell eingeweiht

Am 3. Mai 2014 eröffnete der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Nationalpark Schwarzwald. Mit der Eröffnung wird das rund 10.000 Hektar große Gebiet im Nordschwarzwald zum ersten Nationalpark Baden-Württembergs.

LEADER Aktionsgebiete Baden-Württemberg

Enthält die 18 LEADER-Aktionsgebiete der Förderperiode 2014-2020 in Baden-Württemberg.

Lebensmittelautomaten LEADER Baden-Württemberg

Enthält die über LEADER und das Regionalbudget geförderten Lebensmittelautomaten in den LEADER-Aktionsgebieten in Baden-Württemberg. Die Metadaten der Aktionsgebiete haben den Ressourcenidentifikator http://www.lgl-bw.de/9780c6d9-6ec4-4279-844a-9d671faf8b61 .

Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz

Die vorliegende Studie will der Naturschutzkommunikation neue bzw. zusätzliche Wege erschließen, die über die bisher dominierenden Nutzenaspekte hinausgehen. Bislang werden Naturschutzanliegen aus strategischen Gründen überwiegend als Frage der Klugheit kommuniziert: Naturschutz erscheint nicht als Akt der Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer Menschen (oder gar nicht-menschlicher Lebewesen), sondern als Frage des (zunehmend ökonomisch gefassten) Eigeninteresses. Letztlich, so die Kernbotschaft, sei es in "unser aller" Interesse, den Reichtum der Natur zu bewahren und ihn mit größerer Sorgfalt zu bewirtschaften. Eine auf Klugheitserwägungen beschränkte Kommunikation widmet aber möglichen Interessenkonflikten zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Abwägung unterschiedlicher Interessen verbundene Gerechtigkeitsfragen können so nicht hinreichend in den Blick geraten. Moralische Empörung und der notwendige Ausgleich von Interessen, die in Naturschutzkonflikten sowie bei komplexen Entscheidungsprozessen stets auch eine wichtige Rolle spielen, können dadurch nicht in angemessenem Umfang Gegenstand der Kommunikation werden. Diese Anliegen greift die vorliegende Studie auf. Im Anschluss an die Publikation "Klugheit, Glück, Gerechtigkeit - Ethische Argumentationslinien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (BfN-Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 107) erläutert sie, was mit der Kategorie Gerechtigkeit gemeint ist und wie sie für Argumentationen im Naturschutz erschlossen werden kann. Sie unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Gerechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren, wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der geplante Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben. Ausgehend von diesen Beispielen werden Empfehlungen für eine ethisch fundierte Naturschutzkommunikation entwickelt.

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung zur beantragten Erweiterung und Rekultivierung des Steinbruchs in Mühlacker-Enzberg der Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG

Die Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG, Brettener Straße 80, 75417 Mühlacker-Enzberg (kurz: NSN) beabsichtigt, ihren bestehenden, unter Verwendung von Sprengstoffen betriebenen, insgesamt ca. 26,7 ha großen und davon auf ca. 3 ha bereits vollständig rekultivierten Muschelkalk-Steinbruch an der Brettener Straße auf Gemarkung Enzberg, Stadt Mühlacker, in ostnordöstlicher Richtung auf den Flurstücken 2517-2520, 2522-2528, 2606-2612, 2614-2618 und 2662-2673 (jeweils vollständig) sowie 2505, 2515, 2613, 2659 und 2795 (jeweils teilweise) um ca. 5 ha bzw. um ca. 5,7 ha (Flächenbedarf incl. Abstandsflächen und Ersatzwegen) zu erweitern, was bei vorgesehenen Abbautiefen von ca. 53 m im Norden bis ca. 85 m im Südosten, einem Gesamtabbauvolumen von ca. 3 Mio. m³, Rohstoffmächtigkeiten von im Mittel ca. 50 m, einem Kalksteinvolumen von ca. 2 Mio. m³ und einer Abbaurate von ca. 250.000 m³/a einer Folgelaufzeit bzgl. der Rohstoffproduktion von ca. 8 Jahren entspricht. Mit der noch vorhandenen bzw. bereits genehmigten Abbaureserve, die einen Abbauzeitraum von ca. 4 Jahren sicherstellt, ergibt sich somit in der Summe aus heutiger Sicht (diesseits der Brettener Straße) eine Restabbaudauer von ca. 12 Jahren. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise, d.h. mit dem Abbau einhergehende weitgehende Wiederverfüllung und Rekultivierung des gesamten Abbaugeländes mit Bodenmaterial im Wesentlichen bis zur ursprünglichen Geländetopographie (Wiederherstellung des Landschaftsbildes) mit dem Ziel einer landwirtschaftlichen Folgenutzung, wofür ein Zeitbedarf von zusätzlich ca. 15-20 Jahren anzusetzen ist. Die Restlaufzeit in Bezug auf die ca. 3 ha umfassende Kernbetriebsfläche mit dem darauf befindlichen Schotterwerk und Außenlager ist derzeit nicht abzuschätzen. Der Beginn der Abbauarbeiten auf der Erweiterungsfläche ist zeitnah ab Erteilung der Genehmigung geplant. Für die Ableitung bzw. die Einleitung des auf dem Betriebsgelände anfallenden, überschüssigen und in Absetzbecken im Bereich des Steinbruchtiefsten gefassten Oberflächenwassers mit einer max. Ableitungsmenge von 10 l/s über den Straßengraben entlang der L 1173 zum sog. „Schlupfgraben“ strebt NSN die Neuerteilung der im Jahr 2003 bis zum 31.12.2018 befristet erteilten wasserrechtliche Erlaubnis an. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V. mit den §§ 1 und 2 sowie Anhang 1 Nr. 2.1.1 (Verfahrensart „G“) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die für die Durchführung des Änderungsgenehmigungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Immissionsschutzbehörde ist das Landratsamt Enzkreis. Die NSN hat beim Landratsamt Enzkreis am 27.12.2018 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG für das Vorhaben beantragt, was öffentlich bekannt gemacht wird. Aufgrund von § 2 Abs. 1 Nr. 1a der 4. BImSchV ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des § 10 BImSchG und der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist dabei nach Maßgabe des § 10 Abs. 3, 4, 6 bis 8 sowie der §§ 8 bis 10 und 12 ff der 9. BImSchV zu beteiligen. Für das Änderungsvorhaben ist nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. mit Nr. 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, was gemäß § 5 Abs. 1 UVPG festgestellt wurde. Die UVP ist nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Mit dem Antrag vom 27.12.2018 und den diesen beigefügten Unterlagen wurde gem. § 4e und der Anlage zu § 4e der 9. BImSchV daher auch ein unter Berücksichtigung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen erstellter Bericht zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der 9. BImSchV genannten Schutzgüter vorgelegt.

immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Probebetrieb der Gasverdichterstation Nordschwarzwaldleitung, Rheinstetten

Die terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Probebetrieb einer Gasverdichterstation an der Nordschwarzwaldleitung mit den dazugehörigen Nebenanlagen und baulichen Anlagen (1. Teilgenehmigung). Die beantragte Gesamtfeuerungswärmeleis-tung beträgt maximal 54 MW. Der für das Vorhaben vorgesehene Standort liegt im östlichen Randbereich des Hardtwalds am Verkehrsknoten L 566/ B 3, südlich der L 566 und westlich der BAB A 5 (Gemeinde Rheinstetten, Gemarkung 3551 Mörsch, Flurstück 3819). Mit der geplanten Verdichterstation Nordschwarzwaldleitung soll die Transportleistung der Gashochdruckleitung Nordschwarzwald gesteigert werden. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsgemäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Inbetriebnahme soll im September 2023 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) sowie der Nummer 1.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Für eine solche Anlage ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. Ziff. 1.4.1.2 der Anlage 1 zum UVPG grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Nach § 7 Abs. 3 UVPG entfällt die Vorprüfung, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer UVP beantragt und die zuständige Behörde zustimmt. Der Antrag des Vorhabenträgers vom 09.03.2020, ergänzt am 16.04.2020, auf „freiwillige UVP“ ist beim Regierungspräsidium Freiburg am 10.03.2020 (Ergänzung am 17.03.2020) eingegangen. Das Entfallen der Vorprüfung wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht somit gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Pflicht. Ein Bericht zur UVP nach § 16 UVPG wurde dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt

Sanierung Retentionsraum Oberfüllbruch

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.1 – Landesbetrieb Gewässer hat die Sanierung des Retentionsraums Oberfüll-bruch beantragt. Der Retentionsraum liegt im Stadtgebiet von Karlsruhe und ist komplett be-waldet. Er grenzt im Westen an den Pfinzentlastungskanal und die Pfinz, im Nordwesten an die Pfinz-Überleitung, im Nordosten an den Gießbach, sowie im Osten an die Bundesautobahn A 5. Der Retentionsraum ist Bestandteil der Pfinz-Saalbach-Korrektion und wurde in den 1930er Jahren errichtet. Im Bedarfsfall wird der Retentionsraum genutzt, um das in der Region Nordschwarzwald entstandene Hochwasser zurückzuhalten, damit dieses im Anschluss geord-net in Richtung Rhein abgeführt werden kann. Die Beanspruchung des Retentionsraums er-folgt durch die Aufstauung des Pfinzentlastungskanals und die Befüllung über eine Damm-scharte auf einer Länge von 800 Metern. Das Volumen des Retentionsraums zur Zurückhaltung von Hochwasser liegt bei 2.068.000 Kubikmetern. Im Rahmen der vertieften Sicherheitsprüfung im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die um-schließenden Dämme des Retentionsraums nicht mehr standsicher sind und daher saniert wer-den müssen. Um die sich aus der fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen zu reduzieren, wurde für den Zeitraum bis zur Sanierung die maximale Stauhöhe im Retentions-raum um 0,5 Meter auf 112,95 Meter NHN reduziert. Durch die beantragte Sanierung wird erreicht, dass der Retentionsraum die ursprünglich an ihn gestellten Anforderungen wieder erfüllt. Hierbei werden das aktuelle technische Regelwerk und die öffentlich-rechtlichen Belange berücksichtigt. Nach der Sanierung wird im Retentions-raum wieder eine maximale Stauhöhe von 113,45 Metern NHN gewährleistet. Das Sanierungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die bauliche Ertüchtigung der Dämme so-wie die Errichtung von technischen Anlagen zur gezielten Befüllung und Entleerung des Re-tentionsraums.

Tortula lingulata Lindb. Moose Extrem selten

Hauptareal vom Baltikum und Weißrussland an ostwärts, in Mitteleuropa von je einer Stelle in Tschechien und im Nordschwarzwald (BW). In Europa gefährdet. Nur an einer Stelle im Nordschwarzwald (s. Meinunger & Schröder 2007).

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