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Einfluss von Prozessfaktoren auf den Nachweis viraler Gastroenteritiserreger in Lebensmitteln unter Berücksichtigung der Infektiosität - Antrag auf Verlängerung mit dem Schwerpunkt Noroviren

Das Projekt "Einfluss von Prozessfaktoren auf den Nachweis viraler Gastroenteritiserreger in Lebensmitteln unter Berücksichtigung der Infektiosität - Antrag auf Verlängerung mit dem Schwerpunkt Noroviren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Im Rahmen des Projektes 'Nachweis viraler Gastroenteritiserreger 27/04' UGV04040802072 wurden bereits routinetaugliche Methoden zum Nachweis von Noro-, Rota- und Hepatitis-A Viren in Lebensmitteln entwickelt und etabliert. Im Zuge dieser Forschungsarbeiten wurde deutlich, dass verschiedene prozesstechnische Faktoren bei der Lebensmittelherstellung den Virusnachweis aus den Lebensmitteln maßgeblich beeinflussen. So kann einerseits der molekularbiologische Nachweis inhibiert werden und dadurch zu falsch negativen Ergebnissen führen, andererseits ist es derzeit nicht möglich, im Falle eines positiven Testergebnisses eine Aussage über die Infektiosität der nachgewiesenen Viren zu treffen, da mit den angewandten molekularbiologischen Methoden lediglich die virale Nukleinsäure detektiert wird. Um Sicherheit im Hinblick auf die lebensmittelrechtliche Beurteilung und weitere Behandlung viruspositiver Proben zu erlangen, muss der Einfluss von Prozessfaktoren wie: Temperatur, pH-Wert, Strahlen (UV-Licht), Fett- und Salzgehalt sowie Konservierungsstoffe auf den molekularbiologischen Nachweis der vom Virus stammenden Nukleinsäure und die Infektiosität der Viren geklärt werden. Im ersten Abschnitt des Forschungsvorhabens wurde ein aufwändiges Zellkulturmodell etabliert, das eine Quantifizierung der Viruspartikel erlaubt. Im Laufe des zweiten Projektabschnitts werden verschiedenste Lebensmittel (z. B. Milch und Milchprodukte, Beerenfrüchte) im Hinblick auf den Einfluss der Prozessfaktoren getestet. Nachdem dieses Vorhaben den bisher geplanten und bewilligten Zeitrahmen übersteigt, wird die Verlängerung des Projektes um ein Jahr beantragt.

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