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s/nuclearmedizin/Nuklearmedizin/gi

Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen

Die zuständige Behörde bestimmt Dritte für die Wahrnehmung von Tätigkeiten gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor der Bestimmung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Bestimmung erfolgt ist, darf die Person oder das Unternehmen die Aufgabe ohne separate Genehmigung oder Anzeige ausüben. Die Bestimmungen nach Strahlenschutzgesetz sind Verwaltungsakte gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die oberste Landesbehörde im Strahlenschutz ist für die Bestimmung von Sachverständigen im Land Berlin zuständig. Sie bestimmt Einzelpersonen oder Organisationen als Sachverständige für folgende Tätigkeiten, die in § 172 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 StrlSchG festgelegt sind: Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 19 Absatz 3 StrlSchG, § 88 Absatz 2 und Absatz 5 StrlSchV), Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (§ 56 Absatz 2 StrlSchG), Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (§ 88 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchV) sowie Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (nach §§ 25 Absatz 4, 89 Absatz 1 und 3 StrlSchV). In den §§ 177 bis 182 StrlSchV ist festgelegt, welche Anforderungen für die Bestimmung von Sachverständigen gelten. Personen, die diese Tätigkeit wahrnehmen möchten, müssen im Wesentlichen nachweisen, dass sie zuverlässig, unabhängig, fachlich qualifiziert und qualitätsgesichert arbeiten. Je nach Umfang der Prüfung müssen auch Nachweise über die erforderliche technische und organisatorische Ausstattung erbracht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen sind unter Vordrucke zu finden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bestimmung erteilt – befristet für maximal 5 Jahre. Während dieser Zeit kann der Umfang der Bestimmung auf Antrag erweitert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Bestimmung nach Ablauf der 5 Jahre aufrechterhalten werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sachverständigenorganisationen können die Bestimmung für mehrere prüfende Personen beantragen. Wenn Einzelsachverständige oder prüfende Personen von Sachverständigenorganisationen in einem Bundesland bestimmt werden, gilt diese Bestimmung bundesweit. Sind die Sachverständigen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bestimmenden Behörden tätig, müssen sie dies der zuständigen Behörde vor Ort zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. Hierzu muss eine Kopie des Bestimmungsbescheids übermittelt werden. Die Festlegungen für Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG und StrlSchV in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie unter: In Deutschland werden Personen, die in ihrem Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, dosimetrisch überwacht. Diese Kontrollen werden von nachgewiesenermaßen qualifizierten Messstellen durchgeführt. Die Anforderungen, die eine solche Messstelle erfüllen muss, sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 169 Absatz 2 StrlSchG). Aktuell gibt es in Deutschland vier Messstellen, welche die äußere berufliche Exposition ermitteln (Personendosismessstellen). Zu diesen gehört die Personendosismessstelle Berlin . Dazu kommen etwa 20 Messstellen, welche die inneren Expositionen bei Tätigkeiten überwachen (Inkorporationsmessstellen). Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der Inkorporationsmessstellen unter: Behördlich bestimmte Messstellen Informationen zur Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Berlin finden Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter: Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen In der Nuklearmedizin, der Röntgendiagnostik und in der Strahlentherapie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen angewandt. Ärztliche und zahnärztliche Stellen überprüfen, ob hierbei die strahlenschutzrechtlichen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch Prüfung aller notwenigen Dokumente und Nachweise wird sichergestellt, dass bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Erfordernisse und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik eingehalten und dokumentiert werden, die rechtfertigende Indikation gegeben ist, die Bilddarstellungs-, Bildbearbeitungs- und Auswertemethoden die aktuellen Anforderungen erfüllen sowie die vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin beachtet werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen unterbreiten weiterhin Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und überprüfen, ob diese umgesetzt wurden. Dadurch soll das eigentliche Ziel der Strahlenanwendung sicher erreicht und gleichzeitig die Strahlenbelastung für die untersuchten Personen minimiert werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind bei den entsprechenden Ärztekammern angesiedelt. Jedes Bundesland bestimmt gemäß § 128 StrlSchV für seinen Zuständigkeitsbereich ärztliche und zahnärztliche Stellen. Dabei prüft die Behörde, ob keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen, die erforderliche personelle, technische und organisatorische Ausstattung zur Verfügung steht, das Personal der Stelle über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügt, die Arbeitsweise und Durchführung der Prüfungen eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten lassen und den Anforderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechen sowie angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Prüfungen vorhanden sind. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen berichten jährlich über ihre Tätigkeit gegenüber der bestimmenden Behörde. Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) und die Zahnärztliche Stelle Röntgen wurden für das Land Berlin dauerhaft bestimmt. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB): Zahnärztliche Stelle Röntgen Wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies genehmigen lassen (§§ 10 und 12 Strahlenschutzgesetz). Diese Genehmigungspflicht gilt in den Bereichen Medizin, Technik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung für den Betrieb und für den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, den Einsatz von ionisierender Strahlung in Bestrahlungsgeräten und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Wenn die Schwellen gemäß §§ 17 und 19 StrlSchG nicht überschritten werden, ist keine Genehmigung erforderlich, sondern es genügt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Strahlenschutzbereichen nach § 25 StrlSchG sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe ab bestimmten Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials sind gemäß § 27 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig. In Berlin ist in solchen Fällen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Es überprüft, ob die Vorrausetzungen für die Anzeigen und Genehmigungen erfüllt sind und überwacht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Weitere ausführliche Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Website des LAGetSi unter Strahlenschutz – Formulare Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird unterschieden in Kernbrennstofftransporte und in den Transport von sonstigen radioaktiver Stoffe. Die Beförderung von Kernbrennstoffen umfasst den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung, genehmigter Anlagen zur Aufbewahrung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Spaltung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Sie ist ein streng regulierter Prozess, der spezielle Transportbehälter und strenge Sicherheitsstandards erfordert. Transporte erfolgen typischerweise per Bahn, Straße oder Schiff, unter Einhaltung internationaler Vorschriften und enger Überwachung durch Regulierungsbehörden. Für die Beförderung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung erforderlich. Sie wird dem Antragsteller erteilt, wenn bestimmte Kriterien wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Beteiligten, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, Schutzmaßnahmen gegen Störungen, und Nachweis der Nichtverfügbarkeit von nahen Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente erfüllt sind. Genehmigungen für Kernbrennstoffbeförderungen werden vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Falls erforderlich, führt die Polizei Berlin Transportbegleitungsmaßnahmen sowie straßenverkehrsrechtliche Überprüfungen durch. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe umfasst den Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Wegen und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen, die unter § 28 StrlSchG spezifiziert werden, kann eine Beförderung auch genehmigungsfrei erfolgen. Die Genehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Zuverlässigkeit, Fachkunde im Strahlenschutz, angemessenes Personal und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die Einhaltung der Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter ist verpflichtend. Es muss außerdem Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen getroffen werden, und der Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) muss sichergestellt sein. Die Wahl der Beförderungsart darf die Bevölkerung nicht gefährden. In Berlin ist das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) als obere Strahlenschutzbehörde zuständig für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie für die Aufsicht über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.

Pruefung biochemischer Vorgaenge am Reticulo-Endothelial-System mit Radioisotopen zur Klaerung autoimmunologischer Vorgaenge bzw. der Metastasierung boesartiger Tumorzellen

Im Institut fuer Medizin (IME) wurde ein 3-Compartmentmodell der Phagozytose eines 99m-Tc-markierten Testcolloids in v. Kupfferschen Sternzellen der Leber des Menschen entwickelt. Durch Compartmentanalyse koennen die entsprechenden Uebergangsraten sowie der Zeitverlauf der Phagozytose beim Menschen in vivo bestimmt werden. Es werden Patienten mit metastasierenden Tumoren und Erkrankungen, an denen das Immunsystem beteiligt ist, untersucht.

Strahlentoxikologie der Actiniden

Zweck: Erarbeitung experimenteller Grundlagen fuer die Festsetzung der Grenzwerte fuer die maximal zulaessige Belastung des Menschen sowie fuer die Therapie von Inkorporationsfaellen. Ziele: 1. Minidosimetrie zur Abschaetzung der Strahlenbelastung im kritischen Organ. 2. Extrapolation tierexperimenteller Daten auf die Verhaeltnisse beim Menschen. 3. Optimierung der Chelattherapie. 4.Studium der Absorption, Verteilung und Ausscheidung der Actiniden.

Ressortforschungsplan 2023, Studie zur Verbesserung der individuellen Datenlage des strahlenschutzüberwachten medizinischen Personals für eine genauere personen- und tätigkeitsbezogene Expositionsanalyse

Umweltradioaktivität und Strahlenschutz

Die in unserer Umwelt auftretende radioaktive Strahlung kann natürlichen Ursprungs sein (natürliche Radioaktivität, Sonnenstrahlung) oder aber sie ist die Folge zielgerichteter zivilisatorischer Tätigkeiten (Energiegewinnung durch Kernspaltung, Nuklearmedizin). Im Ergebnis der Einwirkung der Strahlung auf Mensch, Tier und unbelebte Natur kann die Wechselwirkung der betroffenen Materie mit der eingetragenen Energie zu Substanzschädigungen, insbesondere zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen führen. Durch das zuständigen Dezernat des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt werden die notwendigen Messungen durchgeführt, bewertet und daraus abzuleitende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt vor der Einwirkung radioaktiver Strahlung erarbeitet. letzte Aktualisierung: 02.05.2019

Antragstellung auf Genehmigung bis 30.06.2025

Antragstellung auf Genehmigung bis 30.06.2025 Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden (in Zusammenschau mit anderen Unterlagen zum Forschungsvorhaben wie z.B. dem Prüfplan) die Grundlage für die Antragsprüfung durch das BfS. Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Formblätter sind für Einreichungen von Erstanträgen seit dem 01.07.2025 nicht mehr gültig. Planen Sie eine Ersteinreichung ab dem 01.07.2025 oder die Änderung eines ab dem 01.07.2025 erstmalig eingereichten Verfahrens, finden Sie die entsprechenden Formblätter hier . Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske werden nicht zur Prüfung angenommen . Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung haben uns zu Ende Juni 2025 zahlreiche Anzeigen nach § 32 StrlSchG in der bis zum 30.06.2025 geltenden Fassung (a.F.) erreicht. Um diese Verfahren möglichst zügig prüfen zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass mit der angezeigten Anwendung erst begonnen werden darf, wenn die unter § 33 Absatz 3 StrlSchG (a.F.) genannten Voraussetzungen erfüllt und die gesetzlichen Fristen für die Prüfung abgelaufen sind. Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Bitte ordnen Sie die von Ihnen geplanten studienbedingten medizinischen Strahlenanwendungen einer der aufgeführten Fallgruppen zu. Welche Antragsunterlagen für welche Strahlenanwendung? Diagnostische Strahlenanwendungen: Allgemeine Diagnostik (AD) - Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-AD (MedWissAngaben–AD) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–AD Anlage 2 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Röntgenuntersuchungen) Anlage 3 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Durchleuchtungsuntersuchungen) Anlage 4 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für CT-Untersuchungen) Anlage 5 zu FB MedWissAngaben–AD (nur für Knochendichtemessungen) Anlagen 6 a-c zu FB MedWissAngaben–AD (nur für offene radioaktive Stoffe): Anlage 6a Anlage 6b Anlage 6c FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin (je nach Anwendung) FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Radiologie (je nach Anwendung) FB Unterschrift Studienkoordination Therapeutische Strahlenanwendungen - Nuklearmedizinische Therapie (NT) Strahlentherapie (ST) Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-NT (MedWissAngaben–NT) Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Nuklearmedizin FB Unterschrift Studienkoordination Formblatt (FB) Antrag auf Genehmigung FB Administrative Angaben zum Genehmigungsantrag FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben FB Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen FB Medizinisch-Wissenschaftliche Angaben-ST (MedWissAngaben–ST) Anlage 1 zu FB MedWissAngaben–ST Patienteninformation Prüfplan FB Unterschrift Biostatistiker FB Unterschrift Fachkundiger Arzt Strahlentherapie FB Unterschrift Studienkoordination Änderung einer genehmigten Anwendung - Formblatt (FB) Änderungsantrag / Sonstige Informationen über Veränderungen Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten wie beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung . Ergänzende Unterlagen Ergänzen Sie die Antragsunterlagen durch: Unterlagen zur atomrechtlichen Deckungsvorsorge (Versicherungsbestätigung über den Abschluss einer (Zusatz-) Strahlen-Haftpflichtversicherung - die Vorlage eines Versicherungsangebotes ist nicht ausreichend - oder Bestätigung über die Anwendung des Prinzips der Selbstversicherung bei Einrichtungen des Bundes oder eines Landes - Deckungsvorsorgebefreiung - oder Nachweise zu sonstigen finanziellen Sicherheiten z. B. Garantieerklärung des Bundes und / oder eines Landes), die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG registrierten Ethikkommission zum Forschungsvorhaben, die Bestätigung des jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen, den Fachkundenachweis ( ggf. Aktualisierungen) für den Arzt, der die jeweilige Strahlenanwendung leiten soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), die Umgangsgenehmigung für jeden radioaktiven Stoff, der im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben), den Nachweis zum befugten Betrieb für jede Röntgeneinrichtung bzw. jede Therapieeinrichtung, die im jeweiligen Studienzentrum zum Einsatz kommen soll (zum FB Zentrumsbezogene Genehmigungsangaben) und gegebenenfalls die Kostenübernahmeerklärung eines Dritten (Sponsor). Eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antrags- / Anzeigevervollständigung . Stand: 09.07.2025

Krankenhäuser Saarland

Standorte von Krankenhäusern im Saarland und im Grenzbereich nach Rheinland -Pfalz. Erklärung der Attribute: - KREIS ---- : Landkreisnummer - RW ------- : Rechtswert - HW ------- : Hochwert - PLZ ------ : Postleitzahl - ORT NAME - : Ortsname - STR NAME - : Straßenname - HAUS NR -- : Hausnummer - KRANKENHAU : Name des Krankenhaus - KH TRAEGER : Krankenhausträger - BETTEN_GESAMT : Bettenanzahl Gesamt - Betten_Vollstationär : Bettenanzahl Vollstationär - Betten_Teilstationär : Bettenanzahl Teilstationär - Augenheilkunde : Augenheilkunde - CH_Allgemeine_Chirurgie : Chirurgie - CH_Gefäßchirurgie; - CH_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - CH_Plastische_Chirurgie_u__Ästhetische_Chirurgie; - CH_Kinderchirurgie; - CH_Herz__u__o__Thoraxchirurgie; - Frauenheilkunde; - Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - HNO_Heilkunde; - Haut__u__Geschlechtskrankheiten; - IM_Innere_Medizin__allgemein; - IM_Kardiologie; - IM_Nephrologie; - IM_Pneumologie; - IM_Hämatologie_u__Onkologie; - IM_Gastroenterologie_u__Diabetologie_u__Endrokrinologie; - IM_Rheumatologie; - IM_Endokrinologie_u__Diabetologie; - Intensivmedizin; - Kinder__u__Jugendmedizin; - Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - Mund___Kiefer__u__Gesichtschirurgie; - Neurochirurgie; - Neurologie; - Nuklearmedizin; - Psychiatrie_u__Psychotherapie; - Spezielle_Schmerztherapie_Palliativmedizin; - Strahlentherapie; - Urologie; - Geriatrie; - Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Dialyse; - TK_HNO_Cochlear; - TK_Kinder__u__Jugendpsychiatrie_u___psychotherapie; - TK_Kinderonkologie; - TK_Kinder__u__Jugendmedizin; - TK_Onkologie; - TK_Psychiatrie_u__Psychotherapie; - TK_Schwindelzentrum; - TK_Geriatrie; - TK_Innere_Medizin; - TK_Psychosomatische_Medizin_u__Psychotherapie; - TK_Orthopädie_u__Unfallchirurgie; - TK_Frauenheilkunde_u__Geburtshilfe; - TK_Innere_Medizin__Kardiologie;TK_Neurologie - Daten_Erfassung; - Stroke_Unit; - Rettungshubschrauber: - Standort_Notarzt_durchgehende_Versorgung; - Standort_Notarzt_teilweise_Versorgung; - IK-Nr.; Zusätzlich wurden im Grenzbereich nach Rheinland - Pfalz folgende Krankenhäuser mit erfasst: -- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,in Trier -- Klinikum Idar-Oberstein GmbH, in Idar-Oberstein -- Westpfalz - Klinikum VK Kaiserslautern / Kusel, Standort: Kusel -- Städtisches Krankenhaus Pirmasens gGmbH, Pirmasens

Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte

Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte Sie finden hier die aktuelle Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte die Leitfäden für die Ärztlichen Stellen zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte Erläuterungen zu den Jahresmeldungen Elektronische Vorlagen der Tabellen für die Jahresmeldungen Diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen Die diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen wurden in einem Rundschreiben des Bundesumweltministeriums vom 23. November 2022 bekanntgegeben. Am 11. Januar 2023 erschienen sie auch im Bundesanzeiger. Sie können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen (PDF, 266 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Der Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik wurde am 15. November 2023 vom Fachausschuss Strahlenschutz verabschiedet und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik (NEU) (PDF, 404 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Untersuchungscodes finden Sie im Anhang des Leitfadens. Zusätzlich finden Sie sie auch als Einzeldokument: Untersuchungscodes zur Handhabung der DRW für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen Wie in dem Leitfaden ausgeführt, sollen die von den Ärztlichen Stellen erhobenen Dosisparameter dem BfS als Jahresmeldung zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende elektronische Vorlage für die Jahresmeldung wird vom BfS als Excel-Datei zur Verfügung gestellt: Röntgenuntersuchungen (ohne DVT) Für die Einreichung von DVT-Daten der zahnärztlichen Stelle ist eine Sondervorlage zu nutzen: DVT-Untersuchungen Alternativ dürfen stattdessen auch die folgenden Vorlagen benutzt werden, die in Absprache mit dem Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hiermit zur Verfügung gestellt werden: Röntgen und CT Durchleuchtungsuntersuchungen DVT-Untersuchungen Pädiatrische Untersuchungen Mammographie Nuklearmedizinische Untersuchungen Die Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen wurde am 15. Juni 2021 bekannt gegeben und am 06. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 06.07.2021 B4). Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen (PDF, 252 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Eine Übersicht mit den aktuellen Codes für nuklearmedizinische Untersuchungen wird vom BfS als PDF -Datei zur Verfügung gestellt: Codes für nuklearmedizinische Untersuchungen Der Leitfaden für die Ärztlichen Stellen zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin wurde aktualisiert und im Rundschreiben des Bundesumweltministeriums vom 24.06.2022 (Az. S II 4 – 1530/002-2020.0002) bekanntgegeben. Der aktualisierte Leitfaden kann hier heruntergeladen werden: Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin (PDF, 333 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Wie in dem Leitfaden ausgeführt, sollen die von den Ärztlichen Stellen erhobenen Aktivitätswerte dem BfS als Jahresmeldung zur Verfügung gestellt werden. Für eine bessere Übersicht und Praktikabilität wurden die DRW dafür in folgende Kategorien unterteilt: DRW mit Absolutwerten (Untersuchungscodes 1-31) Gewichtsadaptierte DRW (Untersuchungscodes 101-106) DRW für auxiliäre CT -Aufnahmen (Untersuchungscodes 201-208). Für jede Kategorie gibt es eine eigene zugehörige elektronische Vorlage für die Jahresmeldung. Die Vorlage für gewichtsadaptierte DRW kann für die Untersuchungscodes 1-31 und 101-106 auch für pädiatrische Patienten verwendet werden. Die Vorlagen werden vom BfS als Excel-Dateien zur Verfügung gestellt: Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der für die Überprüfung relevanten applizierten Aktivitäten - DRW mit Absolutwerten Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der für die Überprüfung relevanten applizierten Aktivitäten - gewichtsadaptierte DRW Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter für die Überprüfung– DRW für auxiliäre CT -Aufnahmen. Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an das Bundesamt für Strahlenschutz wenden unter drw@bfs.de . Stand: 30.10.2025

Feststellung des Verlaufs der allgemeinen 137-Cs-Inkorporation des Menschen sowie Kontrolle des Auftretens weiterer 'Fallout'-Produkte

In vivo-Messung von Personen mit dem Ganzkoerperzaehler.

Nuklearmedizinische Entwicklung

Im Institut fuer Medizin (IME) erfolgt die Untersuchung des Verhaltens von Spurenelementkonzentrationen in menschlichen Koerperfluessigkeiten in Antwort auf unterschiedliche Belastungen (koerperliche Arbeit, Ernaehrung, Medikamente) unter besonderer Beruecksichtigung spezieller Organleistungen wie z.B. Bauchspeicheldruese, zur Verbesserung der klinischen Diagnostik. - Messung der genetisch bedingten und umweltbedingten Spurenelementkonzentrationsaenderungen in Saeugetierorganen und Korrelation zu verschiedenen Erkrankungen.

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