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Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen

Die zuständige Behörde bestimmt Dritte für die Wahrnehmung von Tätigkeiten gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor der Bestimmung prüft die Behörde, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Bestimmung erfolgt ist, darf die Person oder das Unternehmen die Aufgabe ohne separate Genehmigung oder Anzeige ausüben. Die Bestimmungen nach Strahlenschutzgesetz sind Verwaltungsakte gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die oberste Landesbehörde im Strahlenschutz ist für die Bestimmung von Sachverständigen im Land Berlin zuständig. Sie bestimmt Einzelpersonen oder Organisationen als Sachverständige für folgende Tätigkeiten, die in § 172 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 StrlSchG festgelegt sind: Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (§ 19 Absatz 3 StrlSchG, § 88 Absatz 2 und Absatz 5 StrlSchV), Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (§ 56 Absatz 2 StrlSchG), Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiographie (§ 88 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchV) sowie Dichtheitsprüfung von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie von bauartzugelassenen Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten (nach §§ 25 Absatz 4, 89 Absatz 1 und 3 StrlSchV). In den §§ 177 bis 182 StrlSchV ist festgelegt, welche Anforderungen für die Bestimmung von Sachverständigen gelten. Personen, die diese Tätigkeit wahrnehmen möchten, müssen im Wesentlichen nachweisen, dass sie zuverlässig, unabhängig, fachlich qualifiziert und qualitätsgesichert arbeiten. Je nach Umfang der Prüfung müssen auch Nachweise über die erforderliche technische und organisatorische Ausstattung erbracht werden. Die notwendigen Formulare und weitere Informationen sind unter Vordrucke zu finden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bestimmung erteilt – befristet für maximal 5 Jahre. Während dieser Zeit kann der Umfang der Bestimmung auf Antrag erweitert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Wenn die Bestimmung nach Ablauf der 5 Jahre aufrechterhalten werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Sachverständigenorganisationen können die Bestimmung für mehrere prüfende Personen beantragen. Wenn Einzelsachverständige oder prüfende Personen von Sachverständigenorganisationen in einem Bundesland bestimmt werden, gilt diese Bestimmung bundesweit. Sind die Sachverständigen jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bestimmenden Behörden tätig, müssen sie dies der zuständigen Behörde vor Ort zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit mitteilen. Hierzu muss eine Kopie des Bestimmungsbescheids übermittelt werden. Die Festlegungen für Sachverständigenprüfungen nach StrlSchG und StrlSchV in den Ländern Berlin und Brandenburg finden Sie unter: In Deutschland werden Personen, die in ihrem Beruf ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, dosimetrisch überwacht. Diese Kontrollen werden von nachgewiesenermaßen qualifizierten Messstellen durchgeführt. Die Anforderungen, die eine solche Messstelle erfüllen muss, sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 169 Absatz 2 StrlSchG). Aktuell gibt es in Deutschland vier Messstellen, welche die äußere berufliche Exposition ermitteln (Personendosismessstellen). Zu diesen gehört die Personendosismessstelle Berlin . Dazu kommen etwa 20 Messstellen, welche die inneren Expositionen bei Tätigkeiten überwachen (Inkorporationsmessstellen). Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste der Inkorporationsmessstellen unter: Behördlich bestimmte Messstellen Informationen zur Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in Berlin finden Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) unter: Inkorporationsüberwachung beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen In der Nuklearmedizin, der Röntgendiagnostik und in der Strahlentherapie werden ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe am Menschen angewandt. Ärztliche und zahnärztliche Stellen überprüfen, ob hierbei die strahlenschutzrechtlichen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch Prüfung aller notwenigen Dokumente und Nachweise wird sichergestellt, dass bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen Erfordernisse und Qualitätsstandards unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft und Technik eingehalten und dokumentiert werden, die rechtfertigende Indikation gegeben ist, die Bilddarstellungs-, Bildbearbeitungs- und Auswertemethoden die aktuellen Anforderungen erfüllen sowie die vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik und in der Nuklearmedizin beachtet werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen unterbreiten weiterhin Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung und überprüfen, ob diese umgesetzt wurden. Dadurch soll das eigentliche Ziel der Strahlenanwendung sicher erreicht und gleichzeitig die Strahlenbelastung für die untersuchten Personen minimiert werden. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen sind bei den entsprechenden Ärztekammern angesiedelt. Jedes Bundesland bestimmt gemäß § 128 StrlSchV für seinen Zuständigkeitsbereich ärztliche und zahnärztliche Stellen. Dabei prüft die Behörde, ob keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit bestehen, die erforderliche personelle, technische und organisatorische Ausstattung zur Verfügung steht, das Personal der Stelle über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügt, die Arbeitsweise und Durchführung der Prüfungen eine ordnungsgemäße Durchführung erwarten lassen und den Anforderungen der medizinischen Wissenschaft entsprechen sowie angemessene Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Prüfungen vorhanden sind. Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen berichten jährlich über ihre Tätigkeit gegenüber der bestimmenden Behörde. Die Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB) und die Zahnärztliche Stelle Röntgen wurden für das Land Berlin dauerhaft bestimmt. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Ärztliche Stelle Qualitätssicherung-Strahlenschutz Berlin (ÄSQSB): Zahnärztliche Stelle Röntgen Wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies genehmigen lassen (§§ 10 und 12 Strahlenschutzgesetz). Diese Genehmigungspflicht gilt in den Bereichen Medizin, Technik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung für den Betrieb und für den Aufbau von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, den Einsatz von ionisierender Strahlung in Bestrahlungsgeräten und den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Wenn die Schwellen gemäß §§ 17 und 19 StrlSchG nicht überschritten werden, ist keine Genehmigung erforderlich, sondern es genügt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Die Beschäftigung von Fremdpersonal in Strahlenschutzbereichen nach § 25 StrlSchG sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe ab bestimmten Aktivitäten unter Berücksichtigung des Gefährdungspotentials sind gemäß § 27 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig. In Berlin ist in solchen Fällen das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Es überprüft, ob die Vorrausetzungen für die Anzeigen und Genehmigungen erfüllt sind und überwacht, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Weitere ausführliche Informationen zu den Anzeige- und Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Website des LAGetSi unter Strahlenschutz – Formulare Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird unterschieden in Kernbrennstofftransporte und in den Transport von sonstigen radioaktiver Stoffe. Die Beförderung von Kernbrennstoffen umfasst den Transport von Kernbrennstoffen außerhalb staatlicher Verwahrung, genehmigter Anlagen zur Aufbewahrung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Spaltung oder Aufarbeitung von Kernbrennstoffen. Sie ist ein streng regulierter Prozess, der spezielle Transportbehälter und strenge Sicherheitsstandards erfordert. Transporte erfolgen typischerweise per Bahn, Straße oder Schiff, unter Einhaltung internationaler Vorschriften und enger Überwachung durch Regulierungsbehörden. Für die Beförderung von Kernbrennstoffen ist eine Genehmigung erforderlich. Sie wird dem Antragsteller erteilt, wenn bestimmte Kriterien wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Beteiligten, Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, Schutzmaßnahmen gegen Störungen, und Nachweis der Nichtverfügbarkeit von nahen Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente erfüllt sind. Genehmigungen für Kernbrennstoffbeförderungen werden vom zuständigen Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt. Falls erforderlich, führt die Polizei Berlin Transportbegleitungsmaßnahmen sowie straßenverkehrsrechtliche Überprüfungen durch. Die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe umfasst den Transport radioaktiver Stoffe auf öffentlichen Straßen oder anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Wegen und bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen, die unter § 28 StrlSchG spezifiziert werden, kann eine Beförderung auch genehmigungsfrei erfolgen. Die Genehmigung für die Beförderung radioaktiver Stoffe erfolgt durch die zuständige Behörde, wenn Zuverlässigkeit, Fachkunde im Strahlenschutz, angemessenes Personal und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Die Einhaltung der Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter ist verpflichtend. Es muss außerdem Vorsorge für Schadensersatzverpflichtungen getroffen werden, und der Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) muss sichergestellt sein. Die Wahl der Beförderungsart darf die Bevölkerung nicht gefährden. In Berlin ist das Referat III A Strahlenschutz des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) als obere Strahlenschutzbehörde zuständig für die Erteilung von Beförderungsgenehmigungen sowie für die Aufsicht über die Einhaltung von Genehmigungsauflagen.

Einfluss von Vergletscherung, Permafrost und tektonischen Bedingungen auf die Ausbreitung von Radionukliden im Fernfeld eines Tiefenlagers nach einem potenziellen Schadensfall

Die Entsorgung nuklearer Abfälle in geologischen Tiefenlagern muss in Gebieten erfolgen, die vom Grundwasserstrom ausreichend isoliert bleiben. Andernfalls können Fluidströmungsprozesse bei einer gestörten Entwicklung des Endlagers die Migration von Radionukliden in die Biosphäre begünstigen. Nur wenige Studien befassen sich mit den Folgen des weiträumigen Radionuklidtransports in solchen Worst-Case-Szenarien. Die hydrogeologischen Bedingungen des Gesamtsystems in der Nachbetriebsphase werden sich jedoch letztendlich von denen zum Zeitpunkt des Endlagerbaus unterscheiden und werden sowohl von äußeren Faktoren (z.B. Klimawandel) als auch von intrinsischen Beckeneigenschaften stark beeinflusst. Dieses Vorhaben im Bereich der Umweltrisiken zielt darauf ab, die Auswirkungen von (i) Vereisung, (ii) Permafrost und (iii) tektonischen Ereignissen auf die hydrologischen und hydromechanischen Grenzen zu untersuchen, die den großräumigen Grundwasserfluss in der Nähe von hypothetischen Abfalldeponien bestimmen. Zu diesem Zweck dient der Yeniseisky-Standort (YS) in Russland, ein potenzielles geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in kristallinem Gestein, als Fallstudie, der auf einzigartige Weise alle drei oben genannten Merkmale der geologischen Umgebung umfasst. Multiphysikalische Simulationen von thermisch-hydraulisch-mechanisch-chemisch gekoppelten Prozessen (THM-C) werden angewendet, um Szenarien der Fernfeld-Radionuklidentwicklung im Extremfall eines Endlagerstörfalls zu liefern. Die Neuartigkeit der THM-C-Modelle und der Zugang zu einer einzigartigen Datenbank der YS werden das klassische Verständnis von anomaler Fluid-, Wärme- und Massentransportvorgänge innerhalb tektonisch aktiver Becken erweitern. Während sich das vorgeschlagene Vorhaben auf die Thematik der nuklearen Entsorgungsforschung bezieht, können die den entwickelten Modellen zugrunde liegenden physikalischen und numerischen Konzepte auf eine Vielzahl von Nutzungsszenarien der Geosphäre (z.B. CO2-Speicherung, Abfallentsorgung, Entstehung seismischer Ereignisse) angewendet werden. Darüber hinaus sind entsprechende Benchmarkstudien in ähnlichen kristallinen geologischen Formationen geplant.

Systematic sensitivity analysis for mechanistic geochemical models using field data from crystalline rock, Teilprojekt B

Ressortforschungsplan 2023, Zerstörungsfreie Verfahren zur Inspektion von Behältern im Kontext der Lagerung und Entsorgung (wärmeentwickelnder) radioaktiver Abfälle

Entwicklung der flexiblen Erzeugung inklusive dem Qualitäts- und Abfallmanagement theranostischer Radionuklide, TP1.3: Radiologische Bewertung und Entsorgung

Transfer langlebiger Radionuklide aus der vadosen Zone in die Rhizosphäre und deren Aufnahme in Pflanzen unter Berücksichtigung mikrobiologischer Prozesse

Transfer langlebiger Radionuklide aus der vadosen Zone in die Rhizosphäre und deren Aufnahme in Pflanzen unter Berücksichtigung mikrobiologischer Prozesse, Teilprojekt: Einfluss von natürlichen nanopartikulären Phasen auf die Radionuklidverteilung im Wirkungsgefüge Boden-Pflanze

BfS-Online-Bibliothek "DORIS"

BfS-Online-Bibliothek "DORIS" Publikationen des BfS online recherchieren - in DORIS, dem Digitalen Online-Repositorium und Informationssystem des BfS Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) macht seine wissenschaftlichen Publikationen bereits seit einigen Jahren auf elektronischem Weg zugänglich. Das "Digitale Online- Repositorium und Informationssystem" des BfS (kurz: DORIS ) ist die Online-Plattform zur zentralen Speicherung, Langzeitarchivierung und Veröffentlichung dieser Publikationen. Elektronische Publikationen des BfS in DORIS recherchieren Aktuell gibt es in DORIS drei übergeordnete Bereiche mit insgesamt elf thematischen Sammlungen. Im ersten Bereich sind die zentralen "Fachthemen" des BfS zu finden: Elektromagnetische Felder Optische Strahlung Ionisierende Strahlung Außerdem enthält der Bereich die beiden abgeschlossenen Sammlungen "Nukleare Entsorgung" und "Kerntechnik", in denen Berichte archiviert sind, die das BfS im Rahmen seiner Zuständigkeit für diese Themen bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 veröffentlicht hat. Der zweite Bereich enthält Sammlungen, die bestimmte formale Kriterien erfüllen: Berichte und Studien (Publikationen mit übergeordneter oder allgemeiner Thematik, die nicht einem Einzelthema zugeordnet werden können) Ressortforschung (Abschlussberichte aus Forschungsvorhaben des Bundesumweltministeriums zum Strahlenschutz ) Jahresbericht Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung (Ergebnisse der Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Daten der natürlichen und zivilisatorischen Strahlenexposition in Deutschland) Jahresberichte (Tätigkeitsberichte) des BfS Im dritten Bereich "Veröffentlichungen des BASE" werden die Forschungsberichte des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) veröffentlicht. Der in DORIS enthaltene Datenbestand kann nach verschiedenen Gesichtspunkten sortiert werden, z.B. nach Erscheinungsdatum, Autor*in oder Titel. Eine Suchfunktion erlaubt die Suche mit Stichwörtern, entweder als "globale Suche" (im gesamten Datenbestand) oder eingeschränkt auf einzelne Themenbereiche. URN zur dauerhaften eindeutigen Identifizierung digitaler Publikationen Um die elektronischen Veröffentlichungen des BfS eindeutig zu kennzeichnen und eine dauerhafte Zitierbarkeit zu gewährleisten, wird für jedes in DORIS veröffentlichte Dokument eine URN (Abkürzung für "Uniform Resource Name") vergeben. URNs sind vergleichbar mit der ISBN-Nummer etwa bei Büchern und dienen der dauerhaften und eindeutigen Identifizierung digitaler Publikationen. Es empfiehlt sich deshalb auch, URNs zur Verlinkung von Dokumenten in Webseiten zu verwenden, da solche URN -basierten Links niemals inaktiv werden und keiner Aktualisierung bedürfen. Stand: 30.10.2025

scienceBASEd: Kompensation für die Endlagerregion

scienceBASEd: Kompensation für die Endlagerregion Was sind die rechtlichen Grundlagen der Kompensation für die Region, in der ein Endlager gebaut wird? Anfang 29.09.2025 13:00 Uhr Ende 29.09.2025 14:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung scienceBASEd – Forschung zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung Herzlich willkommen zur neuen digitalen Vortragsreihe des BASE . Forschungsergebnisse erklären, Standpunkte austauschen, neue Forschungsfragen entwickeln – das sind zentrale Aspekte der Wissenschaft. So entstehen neue Perspektiven, Ideen und Ergebnisse. ScienceBASEd bietet eine Plattform für wissenschaftlichen Diskurs . Was sind die rechtlichen Grundlagen der Kompensation für die Region, in der ein Endlager gebaut wird? Zwar liegt der Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle noch weit in der Zukunft, doch Errichtung, Betrieb und Nachverschlussphase werden zu Belastungen in der betroffenen Region führen. Entsprechend des Standortauswahlgesetzes sollen diese Belastungen durch gezielte ausgleichende Maßnahmen zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung adressiert werden. Das Ergebnis der Diskussionen zu solchen Maßnahmen soll, unter Beteiligung der jeweiligen Standortregion, in einer „Standortvereinbarung“ resultieren. In diesem Prozess werden auch die zukünftigen Regionalkonferenzen im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eine entscheidende Rolle spielen. Die rechtlichen Grundlagen einer solchen „Standortvereinbarung“ sind im Standortauswahlgesetz nicht näher definiert. Deshalb hat das BASE dieses Konzept im Rahmen seiner Forschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive untersucht. Ergebnisse des BASE-Forschungsvorhabens „REST“ Das Forschungsvorhaben „Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)“ bearbeitete unter anderem Fragen zur Rechtsnatur, zum Inhalt und zur Beteiligung an der Erarbeitung der Vereinbarung. Außerdem wurde geprüft, ob in Anlehnung an vergleichbare Kontexte Erkenntnisse für die Entwicklung und Ausgestaltung der Standortvereinbarung gewonnen werden können. Konkret untersucht wurden der Strukturwandel in der Lausitz, der Belastungsausgleich für die Schachtanlage Asse II sowie die Kompensationsmaßnahmen bei dem geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz. Im Termin stellen wir Ihnen unsere Ergebnisse vor, diskutieren Sie mit! Agenda 13:00 Begrüßung | Stefan Hellebrandt und Monika Arzberger ( BASE ) 13:10 Forschungsvorhaben REST | Silvia Schütte (Öko-Institut e.V.) / Ulrich Smeddinck und Carolin Ossenberg (ITAS) 13:40 Rückfragen und Diskussion | Moderation durch Stefan Hellebrandt (BASE) 13:55 Abschluss | Stefan Hellebrandt (BASE) So können Sie teilnehmen Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung via Zoom ist kostenlos. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Weiterführende Information zum Forschungsprojekt Rechtswissenschaftliche Grundlagen zur Standortvereinbarung im Standortauswahlverfahren (REST)

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Informationsveranstaltung zu einem geplanten Forschungsvorhaben zu den Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Anfang 07.07.2025 10:00 Uhr Ende 07.07.2025 11:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes und fördert Forschung zu den Themen der nuklearen Sicherheit und Entsorgung. Die Forschungsaktivitäten finden sich in der Forschungsagenda . Entsprechend des Themenfeldes „6.1 Energiesystemtransformation im Rahmen der internationalen Nachhaltigkeitsdebatte“ der Forschungsagenda beabsichtigt das BASE einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben auszuschreiben. In diesem Forschungsvorhaben soll erforscht werden, wie die Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung in Bezug auf Nachhaltigkeit zu bewerten ist. Hierbei soll eine Definition der Nachhaltigkeit auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses zugrunde gelegt werden, die die Dimensionen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit umfasst. Bei der Bewertung der Kernenergie sollen die Auswirkungen der gesamten Kette – von nuklearer Versorgung über den Betrieb bis zur nuklearen Entsorgung - berücksichtigt werden. Insbesondere müssen auch Aspekte nuklearer (Non-)Proliferation Berücksichtigung finden. Aufgrund der großen fachlichen Breite dieses Themas wird eine Bearbeitung durch einen Verbund von Auftragnehmern nötig sein. Vorstellung des Vorhabens an interessierte Auftragnehmer Am 07.07.2025 um 10:00 wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines 60-minütigen Onlinetermins (Zoom) vorgestellt. Falls Sie Interesse an dieser Ausschreibung haben, laden wir Sie ein an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Infomationen zur Teilnahme Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist freiwillig. Alle im Rahmen einer späteren Ausschreibung abgegeben Angebote werden nach den gleichen Maßstäben behandelt und bewertet werden. Die Vorstellung dient der Vorinformation zur Ausschreibung und stellt einen vorläufigen Stand dar. Verbindlich sind ausschließlich die Dokumente, die im Laufe der Ausschreibung online veröffentlicht werden; diese enthalten auch alle relevanten Informationen. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online

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