Infopaket 40 Jahre Reaktorunfall von Tschornobyl Medieninformation des Bundesamtes für Strahlenschutz Am 26. April 2026 jährt sich der Reaktorunfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) zum 40. Mal. Der Unfall ist bis heute das schwerste Unglück in der zivilen Nutzung der Kernenergie. Auch das zweitschwerste Reaktorunglück der Geschichte, die Havarie des Kernkraftwerks Fukushima Daiichi , jährt sich in Kürze. Dieser Unfall in Japan wurde vor 15 Jahren, am 11. März 2011, von einem verheerenden Tsunami ausgelöst. Als demokratischer Staat hat Deutschland aus den Unglücken der Vergangenheit gelernt und ist heute deutlich besser vorbereitet als in der Vergangenheit. Nuklearer Notfallschutz wird nicht dadurch obsolet, dass in Deutschland keine Kernkraftwerke mehr am Netz sind. Kernkraftwerke in den Nachbarländern, neue technische Entwicklungen wie etwa Small Modular Reactors (SMRs) sowie die veränderte geopolitische Weltlage u.a. infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erfordern auch hierzulande weiterhin hohe Expertise, um in Notfällen handlungsfähig zu sein. Bürger und Bürgerinnen erwarten transparente Informationen und sollten grundlegende Maßnahmen zum Selbstschutz kennen. Mit dem folgenden Infopaket möchten wir Sie auf gut verfügbare Materialien hinweisen und Ihnen unsere Unterstützung für Ihre Berichterstattung anlässlich der Jahrestage der Reaktorunglücke von Tschornobyl und Fukushima anbieten. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an, wenn Sie weitere Informationen oder eine*n Interviewpartner*in benötigen. Gerne erläutern wir zum Beispiel, wie heute auf einen Nuklearunfall reagiert würde, wie das deutsche Radioaktivitätsmessnetz funktioniert, wie sich radioaktive Stoffe in Lebensmitteln nachweisen lassen oder wo in Deutschland noch Spuren des Reaktorunfalls von Tschornobyl zu finden sind. Außerdem ein Termin-Hinweis: Im Gedenken an das Ereignis richtet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) am 24. April 2026 in Berlin eine Veranstaltung unter dem Motto "40 Jahre Tschernobyl – Was haben wir daraus gelernt?" aus. Bei Interesse können Sie sich für den BMUKN-Eventverteiler registrieren. Hintergrund: Der Unfall in Tschornobyl markiert eine Zäsur für den nuklearen Notfallschutz, den Strahlenschutz und die Umweltpolitik. Schon wenige Wochen danach wurde im damaligen Westdeutschland das Bundesumweltministerium gegründet. Drei Jahre später folgte das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das die Kompetenzen des Strahlenschutzes, einschließlich Kerntechnik und nuklearer Entsorgung, bündelte. Maßnahmen des nuklearen Notfallschutzes wurden überprüft und die Überwachung der Umwelt auf Radioaktivität systematisiert und deutlich ausgeweitet. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima wurden die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke wie auch der radiologische Notfallschutz erneut auf den Prüfstand gestellt und – wo nötig – Konsequenzen gezogen. Heute sind nuklearer Notfallschutz und Behördenstrukturen weiterentwickelt und werden kontinuierlich den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Stand: 05.02.2026
Bild: magele-picture – stock.adobe.com Akteure im Strahlenschutz Um einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, wirken behördliche und nichtbehördliche Akteure eng zusammen. Weitere Informationen Bild: kanpisut – stock.adobe.com Medizin, Technik, Industrie In Medizin, Technik, Forschung und Industrie gibt es viele wichtige Anwendungsbereiche für Ionisierende Strahlung und radioaktive Stoffe. Weitere Informationen Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Bestimmungen, Anzeigen und Genehmigungen Sachverständige müssen von der zuständigen Behörde bestimmt werden. Und wer ionisierende Strahlung erzeugen oder radioaktive Stoffe einsetzen will, muss dies anzeigen bzw. genehmigen lassen. Weitere Informationen Bild: sp4764 – adobe.stock.com Fachkunde und Kenntnisse Personen, die eigenverantwortlich in Bereichen arbeiten, in denen sie Strahlung ausgesetzt sind oder mit Strahlenquellen umgehen, müssen über eine fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen verfügen. Sie müssen regelmäßig die dafür erforderliche Fachkunde nachweisen. Weitere Informationen Bild: CrazyCloud – stock.adobe.com Kursanerkennungen Für die Anerkennung von Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der nach Strahlenschutzrecht erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit zuständig. Weitere Informationen Bild: Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH Entsorgung Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle eingerichtet. Für die Endlagerung aller radioaktiven Abfälle ist der Bund zuständig. Weitere Informationen
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich.
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert.
Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig:
- Zentrale Orte
- Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen,
- Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle
- Vorranggebiete Straßen
- Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen
- Vorranggebiet Verkehrsflughafen
Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar.
Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000).
Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen.
Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels.
Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement.
Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.
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