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Endlagersuche: Infobrief für Kommunen (Stand Juli 2025)

Endlagersuche: Infobrief für Kommunen Juli 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle schreitet weiter voran. In diesem Infobrief informieren wir Sie als zuständiges Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über wichtige Entwicklungen und geben Ihnen einen Ausblick auf anstehende Ereignisse, wie zum Beispiel die nächste Veröffentlichung vorläufiger Arbeitsstände oder die Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Wie gewohnt möchten wir Sie dabei besonders auf zentrale Beteiligungsmöglichkeiten für kommunale Vertreter:innen aufmerksam machen. Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Das BASE ist davon überzeugt, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus sicherheits- und gesellschaftspolitischen Gründen bis spätestens Mitte des Jahrhunderts gefunden werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BASE dem Bundesumweltministerium im März 2025 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens vorgelegt und sich dabei auch mit den Vorschlägen anderer Akteure und Institutionen beschäftigt. Ziel ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann. Vorgeschlagen werden u. a.:     Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten idealerweise maximal sechs Standortregionen sein. Vorbereitende Arbeiten zu bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlags zeitlich verschränkt werden. Erkundungs- und Betretungsrechte für die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), sollten erleichtert werden. Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette Erkundungsbergwerke aufzufahren. Darauf aufbauend könnten die Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden. Auch die BGE hält eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts durch Beschleunigung für möglich. Die Regionalkonferenzen werden ab Vorliegen des Vorschlags für Standortregionen der BGE das zentrale gesetzliche Format zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort sein. Sie sind damit ein zentraler Gelingensfaktor für das Endlagersuchverfahren insgesamt. Das BASE arbeitet bereits intensiv an deren Vorbereitung, damit ein zügiger und erfolgreicher Aufbau der Regionalkonferenzen in den zukünftigen Standortregionen gelingen kann. Geschäftszeichen B 1 - BASE - BASE38101/005#0033 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin kommunen@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 4 Beteiligungskonzept bis zum Start der Regionalkonferenzen Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist das Beteiligungskonzept des BASE. Am 24. März 2025 hat das BASE die überarbeitete Fassung des Konzepts in einer digitalen Veranstaltung mit rund 250 Teilnehmenden vorgestellt. Das Konzept konkretisiert die Strategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens und beschreibt, wie Informations-, Dialog- und Beteiligungsmaßnahmen bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen gestaltet werden sollen. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurden aufgenommen und fließen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein. Das Beteiligungskonzept folgt dem Grundsatz eines lernenden Verfahrens: Alle Formate werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist ein gut vorbereiteter Start der gesetzlichen Beteiligungsformate. Erfahrungsaustausch zu den Regionalkonferenzen in der Schweiz Die Regionalkonferenzen sind ein in Deutschland bislang einmaliges Beteiligungsformat. Im Rahmen des Schweizer Endlagersuchverfahrens existieren jedoch bereits seit 2011 Regionalkonferenzen, die in manchen Aspekten den Vorgaben für die Regionalkonferenzen in Deutschland ähneln. Um die Erfahrungen aus der Schweiz in die konzeptionellen Überlegungen einfließen zu lassen, hat sich das BASE im Mai 2025 im Rahmen eines Besuchs mit dem verantwortlichen Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Schweizer Regionalkonferenzen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass die Kommunen eine zentrale Rolle im Schweizer Verfahren spielten und deren frühzeitige und umfassende Einbindung ganz wesentlich zum Erfolg der Regionalkonferenzen beitrug. Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE am 3. November 2025 Damit der Auswahlprozess bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027 transparent und nachvollziehbar bleibt, hat die BGE am 4. November 2024 erstmals Arbeitsstände veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichungen hat die BGE für den 3. November 2025 angekündigt. Die Arbeitsstände sind als Blick in die Werkstatt von vorläufiger Natur und rechtlich nicht verbindlich, geben jedoch Einblick in die Methodik und Entscheidungswege der BGE. Das BASE wird Sie im Vorfeld erneut zu einer digitalen Informationsveranstaltung einladen, bei der die Bedeutung dieser Arbeitsstände erläutert und Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Sie erhalten rechtzeitig weitere Informationen dazu. 4. Forum Endlagersuche am 21. und 22. November 2025 Außerdem besteht beim Forum Endlagersuche für alle Interessierten erneut die Gelegenheit, die aktuellen Arbeitsstände der BGE öffentlich zu diskutieren. Das Forum bietet kommunalen Vertreter:innen, Fachöffentlichkeit und interessierten Bürger:innen einen Raum für Austausch, Information und Vernetzung. Vorbereitet und gestaltet wird die Veranstaltung vom Planungsteam Forum Endlagersuche. Nach den erfolgreichen Veranstaltungen der Vorjahre wird das Forum in diesem Jahr am 21. und 22. November 2025 in Hannover ausgerichtet. Seite 2 von 4 Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:     die neuen Arbeitsstände der BGE Fragen der Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung der Regionalkonferenzen Themen der Aufsicht bei der Endlagersuche Am Vorabend des Forums, am 20. November 2025, findet ein Vernetzungstreffen statt. Zusätzlich bietet eine digitale Veranstaltungsreihe, die so genannten Forumstage vom 10. bis 14. November 2025, die Gelegenheit, sich vertiefend mit verschiedenen Aspekten der Endlagersuche auseinanderzusetzen. Eine Einladung zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im Herbst. Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro 2025) Gemäß der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2011/70/EurATOM aktualisiert die Bundesregierung derzeit turnusgemäß das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro). Das NaPro ist eine Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu identifizieren und darzustellen. Deren Ergebnisse sind in einem Umweltbericht dargestellt. Seit dem 5. Juni 2025 können Behörden sowie Bürger:innen für einen festgelegten Zeitraum von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht einreichen. Alle Informationen zum NaPro und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums. Hintergrund: Stand der Endlagersuche Derzeit befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die BGE hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt. Aktuell arbeitet die BGE im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10 Standortauswahlgesetz einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht werden sollen. Seite 3 von 4

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition Die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten. Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001. Sie finden die Dosiskoeffizienten auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission ). Zusätzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Dosiskoeffizienten erstellt: Dosiskoeffizienten für beruflich exponierte Personen für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Dosiskoeffizienten für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Erläuterungen und Rechenbeispiele unterstützen beim Umgang mit den Dosiskoeffizienten. Stand: 06.05.2025

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

Standort-Zwischenlager Neckarwestheim - Aufbewahrung des BE GN2 0860 R und weitere Inventaraspekte für die Behälterbauart CASTOR® V/19

ID: 5043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.11.2018 hat die EnBW Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim die Aufbewahrung von einem Nicht-Standard-Brennelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor ® V/19 beantragt. Erweitert wurde der Antragsgegenstand mit Schreiben vom 02.12.2021 um die Aufhebung von kritikalitätsbedingten Teilbeladungen und mit Schreiben vom 15.05.2023 um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Änderungsvorhaben durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Neckarwestheim Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 27.05.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Dokument Dokument Endfassung UVP-Vermerk GKN Nicht-Standard-BE_27.05.2025_zur_Veröffentlichung.pdf

§ 1 Kosten

§ 1 Kosten (1) Für Amtshandlungen der Bundesbehörden und der Landesbehörden nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und den auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, der Prüfstellen nach § 9 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 12 Absatz 1 Nummer 8 der Gefahrgutverordnung See, der Benannten Stellen nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See, der Benannten Stellen für Druckgefäße nach § 13 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See, der amtlich anerkannten Sachverständigen und Technischen Dienste nach § 14 Absatz 4 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der zuständigen Stellen oder Personen nach § 14 Absatz 5 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der Zulassungsbehörden nach § 14 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der zuständigen Stelle nach § 16 Absatz 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, der Marktüberwachungsbehörden nach § 22 Absatz 6 Satz 1 und § 22a Absatz 5 Satz 1 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Behörden zählen nicht die in den Absätzen 2 bis 5 aufgeführten Behörden. (2) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und im Rahmen der Zuständigkeit nach § 13 der Gefahrgutverordnung See erhebt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 2 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit Anlage 1 zu dieser Verordnung. (3) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 8 Absatz 1 und 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und im Rahmen der Zuständigkeit nach § 12 Absatz 1 und 2 der Gefahrgutverordnung See erhebt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 3 und für Widerspruchsverfahren aus der Gebührenfestsetzung nach § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. (4) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 14 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt erhebt das Kraftfahrt-Bundesamt Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 4 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. (5) Für Amtshandlungen im Rahmen der Zuständigkeit nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt erhebt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Gebühren und Auslagen. Die Gebühren ergeben sich aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 5 und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Stand: 21. Dezember 2024

Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung

Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.

Formen der Konfliktbearbeitung in der nuklearen Entsorgung (KonE)

Systematic sensitivity analysis for mechanistic geochemical models using field data from crystalline rock, Teilprojekt A

Systematic sensitivity analysis for mechanistic geochemical models using field data from crystalline rock, Teilprojekt B

Einfluss von Vergletscherung, Permafrost und tektonischen Bedingungen auf die Ausbreitung von Radionukliden im Fernfeld eines Tiefenlagers nach einem potenziellen Schadensfall

Die Entsorgung nuklearer Abfälle in geologischen Tiefenlagern muss in Gebieten erfolgen, die vom Grundwasserstrom ausreichend isoliert bleiben. Andernfalls können Fluidströmungsprozesse bei einer gestörten Entwicklung des Endlagers die Migration von Radionukliden in die Biosphäre begünstigen. Nur wenige Studien befassen sich mit den Folgen des weiträumigen Radionuklidtransports in solchen Worst-Case-Szenarien. Die hydrogeologischen Bedingungen des Gesamtsystems in der Nachbetriebsphase werden sich jedoch letztendlich von denen zum Zeitpunkt des Endlagerbaus unterscheiden und werden sowohl von äußeren Faktoren (z.B. Klimawandel) als auch von intrinsischen Beckeneigenschaften stark beeinflusst. Dieses Vorhaben im Bereich der Umweltrisiken zielt darauf ab, die Auswirkungen von (i) Vereisung, (ii) Permafrost und (iii) tektonischen Ereignissen auf die hydrologischen und hydromechanischen Grenzen zu untersuchen, die den großräumigen Grundwasserfluss in der Nähe von hypothetischen Abfalldeponien bestimmen. Zu diesem Zweck dient der Yeniseisky-Standort (YS) in Russland, ein potenzielles geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in kristallinem Gestein, als Fallstudie, der auf einzigartige Weise alle drei oben genannten Merkmale der geologischen Umgebung umfasst. Multiphysikalische Simulationen von thermisch-hydraulisch-mechanisch-chemisch gekoppelten Prozessen (THM-C) werden angewendet, um Szenarien der Fernfeld-Radionuklidentwicklung im Extremfall eines Endlagerstörfalls zu liefern. Die Neuartigkeit der THM-C-Modelle und der Zugang zu einer einzigartigen Datenbank der YS werden das klassische Verständnis von anomaler Fluid-, Wärme- und Massentransportvorgänge innerhalb tektonisch aktiver Becken erweitern. Während sich das vorgeschlagene Vorhaben auf die Thematik der nuklearen Entsorgungsforschung bezieht, können die den entwickelten Modellen zugrunde liegenden physikalischen und numerischen Konzepte auf eine Vielzahl von Nutzungsszenarien der Geosphäre (z.B. CO2-Speicherung, Abfallentsorgung, Entstehung seismischer Ereignisse) angewendet werden. Darüber hinaus sind entsprechende Benchmarkstudien in ähnlichen kristallinen geologischen Formationen geplant.

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