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Klärung technischer und rechtlicher Fragestellungen bei der Beseitigung radioaktiv kontaminierter Abfälle landwirtschaftlicher Produkte nach Ereignissen mit nicht unerheblich radiologischen Konsequenzen

Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können zu einer großflächigen Kontamination der Umgebung mit radioaktiven Stoffen und dazu führen, dass große Mengen an kontaminierten landwirtschaftlichen Produkten für den Markt unbrauchbar werden. Es ist dann die Behandlung und Entsorgung großer Mengen kontaminierter landwirtschaftlicher Produkte erforderlich. Mögliche Entsorgungswege sind: - Verbrennung von pflanzlichen und tierischen Produkten, - Deponierung, - Ausbringung von kontaminierten organischen Materialien, - Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten, - Verklappen von kontaminierten Flüssigkeiten, - Kompostierung, - Unterpflügen, - Vergraben von Tierkörpern und - Biologische Behandlung. Die technischen und rechtlichen Fragen für eine Beseitigung der möglichen Mengen bei Eintreten eines solchen Falles sind derzeit nicht vollständig geklärt. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische Fragen geklärt und darauf aufbauend ein erster Entwurf für eine Notverordnung formuliert werden. Eine solche Notverordnung würde dann im Ereignisfall in Kraft gesetzt, um eine rechtliche Grundlage für die notwendigen Entsorgungsmaßnahmen zu haben. In die Bearbeitung ist vor allem der Bereich UR&G mit einbezogen, außerdem für Fragestellungen aus der Landwirtschaft die HGN Hydrogeologie GmbH als Unterauftragnehmer.

Einfluss von Vergletscherung, Permafrost und tektonischen Bedingungen auf die Ausbreitung von Radionukliden im Fernfeld eines Tiefenlagers nach einem potenziellen Schadensfall

Die Entsorgung nuklearer Abfälle in geologischen Tiefenlagern muss in Gebieten erfolgen, die vom Grundwasserstrom ausreichend isoliert bleiben. Andernfalls können Fluidströmungsprozesse bei einer gestörten Entwicklung des Endlagers die Migration von Radionukliden in die Biosphäre begünstigen. Nur wenige Studien befassen sich mit den Folgen des weiträumigen Radionuklidtransports in solchen Worst-Case-Szenarien. Die hydrogeologischen Bedingungen des Gesamtsystems in der Nachbetriebsphase werden sich jedoch letztendlich von denen zum Zeitpunkt des Endlagerbaus unterscheiden und werden sowohl von äußeren Faktoren (z.B. Klimawandel) als auch von intrinsischen Beckeneigenschaften stark beeinflusst. Dieses Vorhaben im Bereich der Umweltrisiken zielt darauf ab, die Auswirkungen von (i) Vereisung, (ii) Permafrost und (iii) tektonischen Ereignissen auf die hydrologischen und hydromechanischen Grenzen zu untersuchen, die den großräumigen Grundwasserfluss in der Nähe von hypothetischen Abfalldeponien bestimmen. Zu diesem Zweck dient der Yeniseisky-Standort (YS) in Russland, ein potenzielles geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle in kristallinem Gestein, als Fallstudie, der auf einzigartige Weise alle drei oben genannten Merkmale der geologischen Umgebung umfasst. Multiphysikalische Simulationen von thermisch-hydraulisch-mechanisch-chemisch gekoppelten Prozessen (THM-C) werden angewendet, um Szenarien der Fernfeld-Radionuklidentwicklung im Extremfall eines Endlagerstörfalls zu liefern. Die Neuartigkeit der THM-C-Modelle und der Zugang zu einer einzigartigen Datenbank der YS werden das klassische Verständnis von anomaler Fluid-, Wärme- und Massentransportvorgänge innerhalb tektonisch aktiver Becken erweitern. Während sich das vorgeschlagene Vorhaben auf die Thematik der nuklearen Entsorgungsforschung bezieht, können die den entwickelten Modellen zugrunde liegenden physikalischen und numerischen Konzepte auf eine Vielzahl von Nutzungsszenarien der Geosphäre (z.B. CO2-Speicherung, Abfallentsorgung, Entstehung seismischer Ereignisse) angewendet werden. Darüber hinaus sind entsprechende Benchmarkstudien in ähnlichen kristallinen geologischen Formationen geplant.

Entwicklung experimenteller Methoden für die Untersuchung innovativer Ansätze zur Behandlung hochradioaktiver Abfälle und zur Reaktorsicherheit

Projekt zur Entwicklung einer laserbasierten Neutronenquelle für die zerstörungsfreie Prüfung von industriell relevanten Objekten (PLANET), Teilvorhaben: Systemintegration der Laserneutronenquelle und Demonstration der Anwendbarkeit

Entwicklung experimenteller Methoden für die Untersuchung innovativer Ansätze zur Behandlung hochradioaktiver Abfälle und zur Reaktorsicherheit, NAUTILUS: Entwicklung experimenteller Methoden für die Untersuchung innovativer Ansätze zur Behandlung hochradioaktiver Abfälle und zur Reaktorsicherheit

Endlagersuche: Infobrief für Kommunen (Stand Juli 2025)

Endlagersuche: Infobrief für Kommunen Juli 2025 Sehr geehrte Damen und Herren, das Verfahren zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle schreitet weiter voran. In diesem Infobrief informieren wir Sie als zuständiges Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über wichtige Entwicklungen und geben Ihnen einen Ausblick auf anstehende Ereignisse, wie zum Beispiel die nächste Veröffentlichung vorläufiger Arbeitsstände oder die Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Wie gewohnt möchten wir Sie dabei besonders auf zentrale Beteiligungsmöglichkeiten für kommunale Vertreter:innen aufmerksam machen. Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Das BASE ist davon überzeugt, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle aus sicherheits- und gesellschaftspolitischen Gründen bis spätestens Mitte des Jahrhunderts gefunden werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BASE dem Bundesumweltministerium im März 2025 konkrete Vorschläge zur Beschleunigung des Standortauswahlverfahrens vorgelegt und sich dabei auch mit den Vorschlägen anderer Akteure und Institutionen beschäftigt. Ziel ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann. Vorgeschlagen werden u. a.:     Die am Ende der Phase I identifizierten Standortregionen sollten idealerweise maximal sechs Standortregionen sein. Vorbereitende Arbeiten zu bergrechtlichen Zulassungsverfahren sollten stärker mit der Vorlage des Standortregionenvorschlags zeitlich verschränkt werden. Erkundungs- und Betretungsrechte für die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), sollten erleichtert werden. Moderne Erkundungsverfahren und Bohrtechniken sollten zur untertägigen Erkundung eingesetzt werden, anstatt wie im Gesetz vorgesehen, komplette Erkundungsbergwerke aufzufahren. Darauf aufbauend könnten die Phasen II und III des Standortauswahlverfahrens zusammengefasst werden. Auch die BGE hält eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts durch Beschleunigung für möglich. Die Regionalkonferenzen werden ab Vorliegen des Vorschlags für Standortregionen der BGE das zentrale gesetzliche Format zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort sein. Sie sind damit ein zentraler Gelingensfaktor für das Endlagersuchverfahren insgesamt. Das BASE arbeitet bereits intensiv an deren Vorbereitung, damit ein zügiger und erfolgreicher Aufbau der Regionalkonferenzen in den zukünftigen Standortregionen gelingen kann. Geschäftszeichen B 1 - BASE - BASE38101/005#0033 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin kommunen@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 4 Beteiligungskonzept bis zum Start der Regionalkonferenzen Ein zentraler Baustein dieser Vorbereitung ist das Beteiligungskonzept des BASE. Am 24. März 2025 hat das BASE die überarbeitete Fassung des Konzepts in einer digitalen Veranstaltung mit rund 250 Teilnehmenden vorgestellt. Das Konzept konkretisiert die Strategie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens und beschreibt, wie Informations-, Dialog- und Beteiligungsmaßnahmen bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen gestaltet werden sollen. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation wurden aufgenommen und fließen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen ein. Das Beteiligungskonzept folgt dem Grundsatz eines lernenden Verfahrens: Alle Formate werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Ziel ist ein gut vorbereiteter Start der gesetzlichen Beteiligungsformate. Erfahrungsaustausch zu den Regionalkonferenzen in der Schweiz Die Regionalkonferenzen sind ein in Deutschland bislang einmaliges Beteiligungsformat. Im Rahmen des Schweizer Endlagersuchverfahrens existieren jedoch bereits seit 2011 Regionalkonferenzen, die in manchen Aspekten den Vorgaben für die Regionalkonferenzen in Deutschland ähneln. Um die Erfahrungen aus der Schweiz in die konzeptionellen Überlegungen einfließen zu lassen, hat sich das BASE im Mai 2025 im Rahmen eines Besuchs mit dem verantwortlichen Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) sowie mit aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Schweizer Regionalkonferenzen ausgetauscht. Ein Ergebnis ist, dass die Kommunen eine zentrale Rolle im Schweizer Verfahren spielten und deren frühzeitige und umfassende Einbindung ganz wesentlich zum Erfolg der Regionalkonferenzen beitrug. Veröffentlichung der Arbeitsstände der BGE am 3. November 2025 Damit der Auswahlprozess bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027 transparent und nachvollziehbar bleibt, hat die BGE am 4. November 2024 erstmals Arbeitsstände veröffentlicht. Die nächste Veröffentlichungen hat die BGE für den 3. November 2025 angekündigt. Die Arbeitsstände sind als Blick in die Werkstatt von vorläufiger Natur und rechtlich nicht verbindlich, geben jedoch Einblick in die Methodik und Entscheidungswege der BGE. Das BASE wird Sie im Vorfeld erneut zu einer digitalen Informationsveranstaltung einladen, bei der die Bedeutung dieser Arbeitsstände erläutert und Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Sie erhalten rechtzeitig weitere Informationen dazu. 4. Forum Endlagersuche am 21. und 22. November 2025 Außerdem besteht beim Forum Endlagersuche für alle Interessierten erneut die Gelegenheit, die aktuellen Arbeitsstände der BGE öffentlich zu diskutieren. Das Forum bietet kommunalen Vertreter:innen, Fachöffentlichkeit und interessierten Bürger:innen einen Raum für Austausch, Information und Vernetzung. Vorbereitet und gestaltet wird die Veranstaltung vom Planungsteam Forum Endlagersuche. Nach den erfolgreichen Veranstaltungen der Vorjahre wird das Forum in diesem Jahr am 21. und 22. November 2025 in Hannover ausgerichtet. Seite 2 von 4 Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:     die neuen Arbeitsstände der BGE Fragen der Optimierung und Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung der Regionalkonferenzen Themen der Aufsicht bei der Endlagersuche Am Vorabend des Forums, am 20. November 2025, findet ein Vernetzungstreffen statt. Zusätzlich bietet eine digitale Veranstaltungsreihe, die so genannten Forumstage vom 10. bis 14. November 2025, die Gelegenheit, sich vertiefend mit verschiedenen Aspekten der Endlagersuche auseinanderzusetzen. Eine Einladung zu allen Veranstaltungen erhalten Sie im Herbst. Aktualisierung des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro 2025) Gemäß der Vorgabe der europäischen Richtlinie 2011/70/EurATOM aktualisiert die Bundesregierung derzeit turnusgemäß das Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro). Das NaPro ist eine Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, um potenzielle Umweltauswirkungen zu identifizieren und darzustellen. Deren Ergebnisse sind in einem Umweltbericht dargestellt. Seit dem 5. Juni 2025 können Behörden sowie Bürger:innen für einen festgelegten Zeitraum von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms und zum Umweltbericht einreichen. Alle Informationen zum NaPro und zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums. Hintergrund: Stand der Endlagersuche Derzeit befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase I ist abgeschlossen: Die BGE hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Die BGE hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt. Aktuell arbeitet die BGE im zweiten Schritt der Phase I daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen. Das BASE wird in allen dann vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10 Standortauswahlgesetz einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase I mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen Standortregionen in der Phase II vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht werden sollen. Seite 3 von 4

Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.

Längerfristige trockene Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster hochradioaktiver Abfälle

Transfer langlebiger Radionuklide aus der vadosen Zone in die Rhizosphäre und deren Aufnahme in Pflanzen unter Berücksichtigung mikrobiologischer Prozesse

Formen der Konfliktbearbeitung in der nuklearen Entsorgung (KonE)

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