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s/nukleare-sicherheit/Nukleare Sicherheit/gi

Modellierung Risikorelevanter Spätphasenphänomene in Leichtwasserreaktoren

Ausbau des Datenmanagements zur Digitalisierung mariner Biodiversitätsdaten am BfN (Phase 3)

NukSiFutur-Nachwuchsgruppe iCFD4NS: Innovative Algorithmen für strömungsmechanische Fragestellungen im Bereich der nuklearen Sicherheit

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Informationsveranstaltung zu einem geplanten Forschungsvorhaben zu den Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Anfang 07.07.2025 10:00 Uhr Ende 07.07.2025 11:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes und fördert Forschung zu den Themen der nuklearen Sicherheit und Entsorgung. Die Forschungsaktivitäten finden sich in der Forschungsagenda . Entsprechend des Themenfeldes „6.1 Energiesystemtransformation im Rahmen der internationalen Nachhaltigkeitsdebatte“ der Forschungsagenda beabsichtigt das BASE einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben auszuschreiben. In diesem Forschungsvorhaben soll erforscht werden, wie die Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung in Bezug auf Nachhaltigkeit zu bewerten ist. Hierbei soll eine Definition der Nachhaltigkeit auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses zugrunde gelegt werden, die die Dimensionen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit umfasst. Bei der Bewertung der Kernenergie sollen die Auswirkungen der gesamten Kette – von nuklearer Versorgung über den Betrieb bis zur nuklearen Entsorgung - berücksichtigt werden. Insbesondere müssen auch Aspekte nuklearer (Non-)Proliferation Berücksichtigung finden. Aufgrund der großen fachlichen Breite dieses Themas wird eine Bearbeitung durch einen Verbund von Auftragnehmern nötig sein. Vorstellung des Vorhabens an interessierte Auftragnehmer Am 07.07.2025 um 10:00 wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines 60-minütigen Onlinetermins (Zoom) vorgestellt. Falls Sie Interesse an dieser Ausschreibung haben, laden wir Sie ein an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Infomationen zur Teilnahme Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist freiwillig. Alle im Rahmen einer späteren Ausschreibung abgegeben Angebote werden nach den gleichen Maßstäben behandelt und bewertet werden. Die Vorstellung dient der Vorinformation zur Ausschreibung und stellt einen vorläufigen Stand dar. Verbindlich sind ausschließlich die Dokumente, die im Laufe der Ausschreibung online veröffentlicht werden; diese enthalten auch alle relevanten Informationen. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Nationale Moorschutzstrategie; 'Fachliche Begleitung der Umsetzung und Vernetzung der Akteure'

Scoping (Vorverfahren) zum geplanten Neubau eines SMR-Kernkraftwerks am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik wird der Bau und Betrieb eines SMR-Kernkraftwerks in Tušimice bei Chomutov (Region Ústí nad Labem) geplant (SMR steht für „Small Modular Reactor“). Dabei handelt es sich um Kernreaktoren mit einer reduzierten elektrischen Nettoleistung, die einzeln oder im Verbund mehrerer Einheiten betrieben werden können. Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik informierte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Mai 2025 über das Vorhaben (Notifizierung) des geplanten Neubaus eines SMR-Kernkraftwerks am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik. Das SMUL beteiligt sich am Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für den Freistaat Sachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beteiligen sich ebenfalls am Verfahren. Die Federführung obliegt dem SMUL. Zunächst wird ein Scoping-Verfahren zur Festlegung der Inhalte und Umfänge der UVP-Dokumentation eingeleitet. Das Scoping-Verfahren ist ein unselbstständiges Vorverfahren, in dem nur der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt wird. Die inhaltlich-fachlichen und technischen Fragen stehen dagegen erst im Rahmen der eigentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zur Diskussion. Stellungnahmen zum Scoping-Verfahren werden in deutscher Sprache vom Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 14. Juli 2025 angenommen (siehe auch Datei „Auslegungsinformation_Bekanntmachung“): Ministerstvo životního prostředí (Ministry of the Environment), Vršovická 1442/65, 100 10 Praha 10, Czech Republic, E-Mail: smr_tusimice@mzp.gov.cz - Mit der letzten Aktualisierung des UVP-Portals zu diesem Vorhaben wurde die Gemeinsame Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Rahmen des Scopings zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung im UVP-Portal veröffentlicht.

Internationale Entwicklungen auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Mit EU-Förderung LIFE Klimaschutz und -anpassung finanzieren

<p>Niedrigwassersituationen können zukünftig häufiger und intensiver auftreten. Sie haben große wirtschaftliche Bedeutung, da sie die Binnenschifffahrt einschränken und auch die Energiewirtschaft beeinträchtigen.</p><p>Um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, braucht es oft regionale Maßnahmen und die Beteiligung relevanter Akteur*innen. Bis 23. September 2025 haben private und öffentliche Einrichtungen aus der EU wieder die Möglichkeit, Fördermittel des LIFE-Programms für ihre Projekte zu beantragen. Das Ziel: lokale Strategien für Klimaschutz und -anpassung mit europäischem Beitrag gezielt vorantreiben.</p><p>Das LIFE-Programm („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) ist das Förderinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠. Bis heute ist es das einzige EU-Programm, das sich ausschließlich diesem Zweck widmet und das Akteur*innen vor Ort bei wegweisenden Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen sollen, die Umwelt- und Klimaziele der Europäischen Union zu erreichen. So leistet LIFE einen wichtigen Beitrag, um den European Green Deal und den Clean Industrial Deal umzusetzen.</p><p>Neben den Teilprogrammen „Naturschutz und Biodiversität“, „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“, sowie „Energiewende und Energieeffizienz“ adressiert das LIFE-Programm auch die Themen „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Der vorliegende Beitrag geht auf dieses Teilprogramm ein, das das Ziel verfolgt, den Übergang zu einer klimaneutralen und gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels resilienten Gesellschaft, Wirtschaft und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ zu fördern.</p><p>LIFE-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠-Projekte sollen innovative Lösungen entwickeln oder auch die Anwendung bewährter Best Practices vorantreiben. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die politische oder administrative Konzepte entwickeln und/oder umsetzen oder die Verwaltungsprozesse optimieren.</p><p>Zwei Beispiele zeigen aktuelle Projekte aus der LIFE-Förderung im Bereich Klima:</p><p><strong>1. LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“: Roadmaps für regionale Klimaanpassungswirtschaft</strong></p><p>Das LIFE-Projekt „Roll-out-ClimAdapt“ macht Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen (NRW) und einer niederländischen Gemeinde greifbar und praktikabel. In sieben Regionen in NRW und, um das Projekt auf Übertragbarkeit zu prüfen, in der niederländischen Gemeinde West-Overijssel wurden zunächst in einer Klimawirkungsanalyse Herausforderungen wie heiße Sommer, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>⁠ und Hochwasser untersucht. Die niederländische Beteiligung zeigt, dass sich das Vorgehen auch auf andere EU-Länder übertragen lässt.</p><p>Die ermittelten Gefahren wurden in maßgeschneiderten Anpassungsstrategien adressiert und mit Maßnahmen umgesetzt, um diese Gefahren zu mindern. Die Ergebnisse der Analysen sowie darauf basierende Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen werden langfristig in einer Roadmap gebündelt, die den regionalen Akteur*innen als Anleitung dienen soll.</p><p>Das Projekt verfolgt folgende drei Ziele:</p><p><strong>2. LIFE-Projekt CONTEMPO2: Flüsse klimaresilient und nachhaltig managen</strong></p><p>Im LIFE-Projekt CONTEMPO2 erarbeitet das regionale Energieversorgungsunternehmen Lechwerke gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum der Universität Augsburg sowie mit Kommunen, Behörden und Verbänden ein nachhaltiges Wassermanagement für den Fluss Lech. Aufgrund des Klimawandels steigt die Wassertemperatur in dem rechten Nebenfluss der Donau in Südbayern und Niedrigwasserphasen treten häufiger auf. Dies belastet sowohl die Energieerzeugung als auch die Gewässerökologie.</p><p>Ziel des Pilotprojekts ist es, ein dynamisches Gewässerökosystem zu entwickeln und zu testen, das sich an veränderte Umweltbedingungen anpassen kann. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Fischrefugien für hitzeempfindliche Arten, ein angepasstes Temperatur- und Sauerstoffmanagement sowie die Reaktivierung und ökologische Aufwertung bereits bestehender Auenflächen. Zudem soll ein Naherholungsgebiet eingerichtet werden, um die soziale Funktion und die Umweltbildung zu stärken.</p><p>Die gewonnenen Erfahrungen sollen europaweit auf ähnliche Fließgewässer übertragbar sein und langfristig zu einem klimaresilienten und nachhaltigen Management von Flüssen beitragen.</p><p><strong>LIFE auf einen Blick</strong></p><p>Einmal jährlich veröffentlicht die Europäische Kommission neue Ausschreibungen. Das aktuelle Ausschreibungsverfahren läuft von Ende April bis zum <strong>23.</strong> <strong>September 2025. </strong>Neue Projektvorschläge können über das Antragsportal der EU eingereicht werden.</p><p><strong>Voraussetzungen und Finanzierung</strong></p><p>Private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in der EU können Förderanträge für LIFE-Projekte alleine oder auch mit Partnern stellen. Internationale Kooperationen werden zwar bevorzugt, sind aber nur im Teilprogramm „Energiewende und Energieeffizienz“ zum Teil verpflichtend. Die Förderquote liegt bei Klimaprojekten in der Regel bei bis zu 60 Prozent.</p><p><strong>Flexibel mit LIFE</strong></p><p>LIFE ist bei der Projektausgestaltung im Hinblick auf Dauer, Volumen und Wahl der Projektpartner ein vergleichsweise flexibles Programm. Ein Bottom-Up-Ansatz ermöglicht es den Antragsstellenden, ihr LIFE-Projekt sehr passgenau auf den Kontext und das zu lösende Problem zuzuschneiden. Üblicherweise bewegt sich das Volumen eines LIFE-Projekts im unteren einstelligen Millionenbereich mit einer Dauer von drei bis vier Jahren (maximale Dauer: zehn Jahre). Selten werden auch Projekte im zweistelligen Millionenbereich gefördert.</p><p>Das Themenspektrum ist breit angelegt; es ist ratsam, sich an den „Priority Topics“ (Schwerpunkt-Themen) der Europäischen Union zu orientieren und das jeweilige Projekt auf ein bis maximal zwei Umweltprobleme zu fokussieren. Die möglichen Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung reichen bei LIFE von der Entwicklung und Umsetzung naturbasierter Lösungen zur Klimaanpassung in ländlichen, städtischen und Küstengebieten über die Implementierung modernster Tools zur Klimarisikobewertung, bis hin zu smartem, klima-resilientem Wassermanagement. Ziel von LIFE ist es, dass die Projekte bereits während ihrer Laufzeit erste Ergebnisse und einen messbaren Umwelteffekt bewirken.</p><p>Die bundesweite LIFE-Beratungsstelle informiert Interessierte und Antragsstellende zum EU-Förderprogramm. Sie arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und ist bei der bundeseigenen Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH angesiedelt.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Kontakt zur LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG:</strong></p><p>&nbsp;</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 96 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p><em>Autorinnen: Vanessa Apel und Julia Oldenburg</em><em>, LIFE-Beratungsstelle bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Berlin/Bonn</em></p><p><em>Alle geäußerten Ansichten sind die vorläufigen Ansichten der ZUG gGmbH und dürfen unter keinen Umständen als offizieller Standpunkt der Europäischen Kommission angesehen werden.</em></p>

Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen (REI)

In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung eine Überwachung auf radioaktive Stoffe durchzuführen. Dies ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) geregelt. Damit soll eine Beurteilung der aus Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglicht und die Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben und von Dosisgrenzwerten kontrolliert werden. Dabei werden zum einen vom Betreiber die Emissionen innerhalb der Anlage gemessen, z.B. am Abluftkamin der Anlage. Zum anderen werden zur Überwachung der Exposition der Bevölkerung die Aktivität von Proben sowie die Ortsdosen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht (Immissionsüberwachung). In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der REI zu überwachen ist: Der Forschungsreaktor BER II. Auch wenn dieser seit Dezember 2019 nicht mehr in Betrieb ist, wird das Überwachungsprogramm weiterhin durchgeführt. Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Dafür werden Proben gemessen, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen, und mit Proben aus anderen Teilen Berlins verglichen. Diese Aufgabe wird von der Strahlenmessstelle Berlin als unabhängiger Messstelle erfüllt. Untersucht werden Proben von Boden, Bewuchs, Trinkwasser, Fisch, Obst und Gemüse sowie die Dosisleistung und Radioaktivität auf der Bodenoberfläche. Zusätzlich wird das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze gemessen. Die Ergebnisse dieser Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und jährlich der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berichtet.

Durchführung des 6. REACH-Kongresses

Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sowie des Umweltbundesamtes (UBA), bei der Durchführung des 6. REACH-Kongresses.Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil.Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024).Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, BfR, BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der REACH-Verordnung in Deutschland etabliert.

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