s/nukleare-sicherheit/Nukleare Sicherheit/gi
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Eingangsformel Auf Grund des § 15 Absatz 8 Satz 1 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, der durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Wahrung der Rechte des Bundestages:
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Aarhus-Konvention Energieversorgungsunternehmen als auskunftspflichtige Stellen Zu der Frage, inwiefern Energieversorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke), die einer staatlichen Mehrheitskontrolle unterliegen, auskunftspflichtige Stellen bzw. "Behörden" im Sinne von Art. 2, Nr. 2, lit. c) der Aarhus-Konvention sind, teilt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 1 nukleare Sicherheit folgendes mit : „Energieversorgungsunternehmen, die von der öffentlichen Hand gesellschaftsrechtlich kontrol- liert (verstanden als: mehrheitlich kontrolliert) werden, sind nach den umweltinformationsrecht- lichen Regelungen des Bundes bzw. der Länder, die die Vorgaben der UN ECE Aarhus-Konven- tion umsetzen, informationspflichtige Stellen, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen bzw. öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen. Energieversorgungsunternehmen erbringen die öffentliche Aufgabe bzw. öffentliche Dienstleis- tung der Energieversorgung der Bevölkerung, die eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellt. Diese Aufgabe steht auch im Zusammenhang mit der Umwelt, denn das EnWG weist die öffentliche Aufgabe der „umweltverträgliche[n]“ Energieversorgung den Energieversorgungs- unternehmen zu (vgl. §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 EnWG). Damit sind gesellschaftsrechtlich von der öffentlichen Hand mehrheitlich kontrollierte Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich in- formationspflichtig, soweit der Antrag die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe bzw. Dienst- leistung betrifft. Etwaige Ansprüche auf Zugang zu Umweltinformationen beispielsweise für ein Stadtwerk werden in aller Regel nach den jeweiligen umweltinformationsrechtlichen Bestim- mungen des jeweils einschlägigen Landesrechts zu beurteilen sein. Im Einzelnen: Die UN ECE Aarhus-Konvention wurde von Deutschland am 15. Januar 2007 völkerrecht- lich ratifiziert und ist mit Wirkung zum 15. April 2007 für Deutschland in Kraft getreten. 1 Persönliche Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. Au- gust 2019. WD 8 - 3000 - 095/19 (3.09.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Aarhus-Konvention Die Aarhus-Konvention zählt aktuell 47 Vertragsparteien, darunter die EU und alle (der- zeit) 28 Mitgliedstaaten. Unionsrechtlich betrachtet handelt es sich also um ein sog. ge- mischtes Abkommen. Die Aarhus-Konvention enthält prozessuale Informations- und Beteiligungsrechte sowie das Recht auf Zugang zu Gericht zum Schutz der Umwelt. Das von der Auskunftsbitte adressierte Recht auf Zugang zu Umweltinformationen ist in der sog. 1. Säule der Aarhus- Konvention verankert. Für diesen Bereich hat die EU mit der Umweltinformationsrichtli- nie (RL 2003/4/EG – UIRL) harmonisierendes Sekundärrecht erlassen. In Deutschland sind die völker- und unionsrechtlichen Vorgaben zum Zugang zu Umwel- tinformationen aus Kompetenzgründen sowohl durch Regelungen des Bundes als auch der Länder umgesetzt: - Auf Bundesebene enthält das 2004 umfassend novellierte Umweltinformationsge- setz (UIG) Regelungen für informationspflichtige Stellen des Bundes. - Die Länder haben jeweils eigene Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen der Länder erlassen. Während die meis- ten der Landesgesetze Vollverweisungen auf die Regelungen des Bundes enthalten, haben einige Länder auch eigene Regelungen erlassen (etwa BW: §§ 22-35 UVwG; Transparenzgesetze in HH, RP und SH). Der Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gewährt antragstellenden Personen einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, sofern nicht ein Ablehnungsgrund vorliegt und die Einzelfallabwägung ergibt, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe vorliegt. Vo- raussetzung des Anspruchs ist unter anderem, dass der Antragsgegner eine „informations- pflichtige Stelle“ ist. Dieser durchgehend im deutschen Recht verwendete Begriff ent- spricht dem völker- und unionsrechtlichen Begriff der „Behörde“, wie er in Artikel 2 Nummer 2 Aarhus-Konvention und Artikel 2 Nummer 2 UIRL definiert ist. Der Begriff „informationspflichtige Stelle“ erfasst neben staatlichen Stellen unter be- stimmten Voraussetzungen auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Dies ist der Fall, soweit sie - öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbrin- gen, insb. solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, - die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen - und dabei der Kontrolle des Bundes bzw. Landes oder einer der Aufsicht des Bundes bzw. Landes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. Die Erstreckung der Informationspflicht auf bestimmte Private ist in Artikel 2 Nummer 2 lit. c Aarhus-Konvention, Artikel 2 Nummer 2 lit c UIRL vorgegeben und in sämtlichen Regelungen des Bundes- und Landesrechts (für den Bund: § 2 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. § 2 Absatz 2 UIG) umgesetzt. Ratio der Vorschrift ist es, ein einheitliches Zugangsregime Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zur Aarhus-Konvention zu Umweltinformationen unabhängig davon sicherzustellen, ob Vertragsparteien umwelt- bezogene öffentliche Aufgaben in ihrem nationalen Recht privatisiert haben oder nicht (vgl. The Aarhus Convention. An Implementation Guide. 2nd edition, 2014, Art. 2, para. 2, S. 47: „The provision reflects certain trends towards the privatization of public func- tions that exist in the ECE region.”). Für privatisierte Energieversorgungsunternehmen, insb. jene unter staatlicher Mehrheits- kontrolle, wird die Informationspflichtigkeit in der Regel bejaht (vgl. nur Epiney/Die- zig/Pirker/Reitemeyer, Aarhus-Konvention. Handkommentar, Art. 2 Rn. 18; Reidt/Schil- ler, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG, Rn. 29; Götze, in Götze/Engel, UIG Kommentar, 2017, § 2 UIG, Rn. 68). Zum Begriff der „öffentliche Aufgabe / öffentlichen Dienstleistung“ hat das Bundesver- waltungsgericht auf die unionsrechtliche und umweltinformationsrechtliche Prägung des Begriffes hingewiesen und zur UIRL ausgeführt: „Die EU-Kommission wollte – ohne Diffe- renzierung zwischen öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Dienstleistungen – die Er- bringung von Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einbeziehen… [Da- runter sind] alle marktbezogenen Tätigkeiten zu verstehen, die im Interesse der Allge- meinheit erbracht und daher von den Mitgliedstaaten mit besonderen Gemeinwohlver- pflichtungen verbunden werden. Erfasst ist letztlich der gesamte Bereich der Daseinsvor- sorge (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand März 2010, § 2 UIG Rn. 21 f.; Fluck/Theuer in Fluck, Informationsfreiheitsrecht, Stand Juli 2006, § 2 UIG Rn. 158)“ (BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2017 - 7 C 16.15 und 7 C 31.15, in letzterem Rn. 42 – juris). Im konkreten Fall entschied das BVerwG, dass der Schienennetzbetrieb der DB Netz AG der umweltbezogenen Daseinsvorsorge unterfällt. Gleiches ist für den Bereich der Energieversorgung zu bejahen: So nimmt das BVerfG in ständiger Rechtsprechung an, dass es sich bei der Energieversorgung um eine „typische öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge“ handelt (BVerfG, Beschluss vom 2. November 2015 – 1 BvR 1530/15, Rn. 6), deren Erfüllung „auch den privatrechtlich organisierten Energieversorgungsunternehmen durch das EnWG zugewiesen“ ist (vgl. BVerfG, Be- schluss vom 20. März 1984 – 1 BvL 28/82, Rn. 37 - juris). Zur Frage, wann eine öffentliche Aufgabe „im Zusammenhang mit der Umwelt“ steht, hat das BVerwG in den obigen Entscheidungen (aaO, Rn. 46ff) bestätigt, dass es für die An- nahme eines derartigen Zusammenhangs bereits ausreicht, dass die „Tätigkeit ihrer Art nach nicht nur beiläufig, sondern typischerweise Umweltbelange berührt“. Nicht erforder- lich ist es, dass die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe als Vollzug des Umweltrechts eingebunden ist. Die Energieversorgung weist in ihren diversen Bereichen typischerweise Umweltbezüge auf, d.h. von der Erzeugung über den Netzbetrieb bis hin zum Vertrieb. Außerdem ist Gesetzeszweck des § 1 Absatz 1 EnWG unter anderem eine „umweltverträg- liche“ Versorgung mit Strom und Gas (vgl. Schrader, in: Schlacke/ Schrader/Bunge, Aar- hus-Handbuch, 2. Auflage 2019, S. 71 Rn. 111). Hieraus lässt sich ableiten, dass der Be- reich der Energieversorgung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe „im Zusammenhang mit der Umwelt“ ist (vgl. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG, Rn. 29; Engel, in Götze/Engel, UIG Kommentar, 2017, § 2 Rn. 52). Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Seit mehreren Jahrzehnten werden international 'neue Reaktorkonzepte' erforscht. Erklärtes Ziel solcher Entwicklungen ist es, in den Bereichen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Ökonomie und Nukleare Nichtverbreitung gegenüber heutigen Kernkraftwerken deutliche Vorteile aufzuweisen. Dabei stellt neben der Weiterentwicklung von Reaktorkonzepten auch die gesamte Thematik der Brennstoffver- und -entsorgung einen integralen Bestandteil der Diskussion um neue Reaktorkonzepte dar. Im Rahmen dieser Studie werden der gegenwärtige Entwicklungsstand verschiedener ausgewählter Reaktorkonzepte dargestellt, ausgewählte historische Erfahrungen mit der Entwicklung solcher Reaktorsysteme zusammengefasst und eine grundsätzliche Bewertung der Erreichbarkeit der postulierten Vorteile der jeweiligen Systeme mit Blick auf verschiedene Bewertungskriterien (Sicherheit, Ressourcen und Brennstoffversorgung, Abfallproblematik, Ökonomie und Proliferation) vorgenommen. Bei den betrachteten System handelt es sich um Schnelle Brutreaktoren (FBR), Hochtemperatur-Reaktoren (HTR), Salzschmelze-Reaktoren (MSR) und kleine, modulare Reaktoren (SMR). Keines dieser Reaktorkonzepte konnte - trotz teilweise bereits jahrzehntelanger Forschung und Entwicklung - bisher erfolgreich am Markt etabliert werden. Übergeordnet kann festgestellt werden, dass zwar einzelne Reaktorkonzepte in einzelnen Bereichen tatsächlich potenzielle Vorteile gegenüber der heutigen Generation von Kernkraftwerken erwarten lassen. Kein Konzept ist jedoch in der Lage, gleichzeitig in allen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Vielfach stehen die einzelnen Kriterien untereinander im Wettbewerb, so dass Fortschritte in einem Bereich zu Nachteilen bei anderen Bereichen führen. So führen beispielsweise häufig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu Nachteilen im Bereich der Ökonomie, Vorteile bei der Ressourcenausnutzung stehen vielfach im Widerspruch zu einer Verbesserung im Bereich der Proliferation. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass ein Reaktorkonzept, welches nur in einzelnen Bereichen Fortschritte bietet, zu einer deutlich verbesserten gesellschaftlichen Akzeptanz der Kernenergienutzung beitragen könnte.
Regelmäßige Durchsprache der meldepflichtigen Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken. Identifizierung vertieft zu untersuchender Fragen und Mitwirkungen an der Erstellung von Weiterleitungsnachrichten, die an die Betreiber deutscher Kernkraftwerke verteilt werden.
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Ministerin besucht 1.900 Hektar großes Areal DBU-Naturerbefläche Stegskopf „Rund 95 Prozent der Moore in Deutschland werden entwässert. Sie sind für rund sieben Prozent der Treibhausgase in Deutschland verantwortlich. Indem wir Moore wiederherstellen, leisten wir einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz und Erhalten beziehungsweise stellen Biotope für viele seltene Tier- und Pflanzenarten wieder her, die an diesen Lebensraum gebunden sind“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder bei einem Besuch der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)-Naturerbefläche Stegskopf. Das rund 1.900 Hektar große Areal der gemeinnützigen DBU, dem DBU Naturerbe, ist seit 2013 Teil des Nationalen Naturerbes und dem Naturschutz gewidmet. Auf einer eineinhalbstündigen Tour über den ehemaligen Truppenübungsplatz im Westerwald erläuterten ihr Alexander Bonde, DBU-Generalsekretär und Geschäftsführer im DBU Naturerbe, sowie Susanne Belting als Fachliche Leiterin im DBU Naturerbe und Revierleiter Christof Hast vom Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel aktuelle Planungen zum Wasserrückhalt im Übergangsmoor Derscher Geschwemm sowie den Rückbau der Drainagen auf den zahlreichen ehemaligen Schießbahnen im Rahmen des Modellprojekts „NaturErbeKlima“. Außerdem stand die Kampfmittelbelastung und die daraus resultierend schwierige und kostenintensive Pflege der Offenlandflächen im Fokus. In dem europäisch geschützten NATURA 2000-Gebiet „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ müssten die Tallagen Naturerbefläche ihrem Ursprung nach deutlich feuchter sein – doch aufgrund kilometerlanger unterirdischer Drainagen werden den ehemals nassen Lebensräumen auf hunderten Hektar sehr viel Wasser entzogen. Für Tier- und Pflanzenarten, die sich auf das Leben an nassen Standorten spezialisiert haben wie die Bekassine oder das Sumpf-Blutauge als „Blume des Jahres 2025“, bedeutet das den Verlust ihres Lebensraums. Ein Zustand, den das DBU Naturerbe über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ändern möchte. Das Naturschutz-Team plant im Modellprojekt „NaturErbeKlima“, das durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt wird, die Wiedervernässung im Übergangsmoor Derscher Geschwemm sowie der 14 Schießbahnen. Teil des Projekts sind auch der Rückbau oder Verschluss der Drainagen und der Entwässerungsgräben. Die ersten Messpegel zur Bestandsaufnahme von Grundwasserständen und Wasserabfluss sind gesetzt. „Das unterirdische System ist beachtlich: Teilweise durchziehen alle zehn Meter solide ausgebaute Drainagen mit vielen Verästelungen die Fläche“, erläuterte Bonde. Derzeit rauschen große Mengen der Niederschläge durch die Entwässerungsstrukturen in die nachgeordneten Fließgewässer. Durch die geplanten Renaturierungen soll in der Fläche – einem Schwamm gleich – wieder mehr Wasser gehalten werden oder langsamer aus ihr herausfließen. Die rund 1.900 Hektar große Naturerbefläche könnte hierdurch einen nicht unerheblichen Beitrag zum Hochwassermanagement leisten. Durch die 100-jährige militärische Nutzung ist die DBU-Naturerbefläche von intensiver Landwirtschaft, Siedlungs- und Straßenbau weitgehend verschont geblieben. Besucherinnen und Besucher können auf der rund 35 Kilometer langen Wegeführung magere Wiesen und Weiden oder auch Borstgrasrasen mit Besenheide und Arnika sehen. 250 Hektar werden von Schafen offengehalten, auf 30 Hektar sind Rinder und Ziegen unterwegs, um die Lebensräume zu erhalten. Doch auf rund 450 Hektar kann nur mit kampfmittelgeschützter Technik teils über eine ferngesteuerte Raupe gearbeitet werden, damit die Fahrzeugführenden bei einer möglichen Detonation nicht verletzt werden. „Auf dem Stegskopf haben wir trotz der Kampfmittelbelastung ein gutes Pflegemanagement aufbauen können mit engagierten Pächterinnen und Pächtern“, betonte Bonde und dankte für das Engagement auch des betreuenden Bundesforstbetriebs.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Liebe*r Leser*in, haben Sie im ausgehenden Jahr Ruhe und Stille genießen können? Das Knirschen des ersten Schnees unter den Schuhen oder Vogelstimmen bei einer Winterwanderung? Ruhig und besinnlich war es bei uns im nationalen Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen eher weniger, denn wir waren viel unterwegs. Wir haben die Abschlussveranstaltung des Projektes E-Valuate besucht und dort viel positive Stimmung erlebt, genauso wie bei unserem Science Slam zum halleschen Silbersalzfestival. Jede Menge Austausch und Kommunikation gab es außerdem bei der konstituierenden umwelt.info-Beiratssitzung Ende Oktober. Über diese und kommende spannende Veranstaltungen sowie weitere Entwicklungen bei umwelt.info lesen Sie in diesem Newsletter. Wir freuen uns über Ihr Feedback unter umwelt.info@uba.de . Wenn Sie noch öfter von uns lesen möchten, besuchen Sie doch gerne unseren Blog mit Neuigkeiten oder unseren neuen Mastodon-Account. Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, ein friedliches Weihnachtsfest und einen wunderbaren Start in das Jahr 2026. Das umwelt.info -Team Neuer Beirat unterstützt umwelt.info Der neue Beirat des Nationalen Zentrums hat sich Ende Oktober in Dessau konstituiert. Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt Wir freuen uns über ein neues Gremium, das unsere Arbeit in Zukunft für strategische Fragen unterstützen wird: Ende Oktober hat sich der Beirat für umwelt.info konstituiert. Dazu sind am Umweltbundesamt in Dessau 15 Personen aus Bund, Bund-Länder-Organisationen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus ganz Deutschland zusammengekommen. Während der Sitzung ging es in den zwei Tagen vor allem um die aktuelle Entwicklung des Portals umwelt.info und des Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen. Fachliche Impulse haben Stefan Kaufmann von wikimedia e.V. (Mitglied des Beirats) zum Thema Linked Open Data und Benedikt Göller (Agora Digitale Transformation und Gast der Sitzung) zum Thema Wirkungsorientierung gegeben. Im Rahmen der Konstituierung des Beirats wurden außerdem die Geschäftsordnung verabschiedet sowie ein Vertreter des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) einstimmig als Vorsitzender gewählt. Der Beirat wird in Zukunft zweimal im Jahr zusammenkommen, die nächste Sitzung ist für April 2026 geplant. Die Beiratsmitglieder kommen unter anderem aus dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie dem Lenkungsgremium GDI-DE. Zudem sind Vertreter*innen aus den Bundesländern und von NDFI4Earth, NFDI4Biodiv sowie der Helmholtz Metadata Collaboration und dem Museum für Naturkunde Berlin dabei. Wichtig ist für uns auch, dass die Bereiche Zivilgesellschaft und Kommune vertreten sind, so sind etwa die Open Knowledge Foundation und der Wikimedia e.V. Teil des Beirats. Auf ins Fediverse: umwelt.info jetzt bei Mastodon Vernetzung, Austausch, Diskussion: Wir wollen noch näher mit Interessierten und Nutzenden in Kontakt treten. Seit ein paar Wochen sind wir deshalb auf dem Social-Media-Kanal Mastodon unterwegs. In unserem Kanal erwartet Sie Wissenswertes zu unserem Portal, unseren Datenquellen und Datensätzen. Wir geben außerdem Veranstaltungs-Tipps und teilen positive Nachrichten, folgen Sie uns jetzt im Fediverse unter: https://social.bund.de/@umwelt_info Kooperation mit NFDI4Earth ist mit einem Letter of Intent bestätigt Anja Reineke, Leiterin Zentrum, und Jörg Seegert, Projekt NFDI4Earth, mit dem Letter of Intent. Quelle: umwelt.info / UBA Ebenfalls um Austausch und Vernetzung geht es bei unserer Kooperation mit dem Konsortium NFDI4Earth. Ende Oktober 2025 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur für Erdsystemwissenschaften ( NFDI4Earth ) und dem Nationalen Zentrum für Umwelt- und Naturwissenschaften mit einem Letter of Intent zur Zusammenarbeit schriftlich fixiert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit beabsichtigen wir, gemeinsam mit dem Konsortium in Projekten zusammenzuarbeiten und in den Austausch zu gehen, unter anderem auch zur Verfügbarkeit von umweltbezogenen Daten. Wir freuen uns sehr über diese Vereinbarung zwischen beiden Seiten. Offene Umweltdaten für Alle: Am Mittwoch 17. Dezember ein gemeinsames Thema für umwelt.info und FragDenStaat (Online) Die KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat den Climate Helpdesk von FragDenStaat und umwelt.info im November 2025 zu einem Themennachmittag in Berlin eingeladen. Gemeinsam zeigten unsere Vorhaben, inwieweit wir dazu beitragen, Umweltdaten aus der öffentlichen Hand für jede Person offen zur Verfügung zu stellen und uns damit gegenseitig wertvoll zu ergänzen. So unterstützt und berät FragDenStaat Bürger*innen dabei, Umweltinformationen von Behörden im Rahmen von Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz anzufragen oder über Klagen der Öffentlichkeit bereitzustellen. Das Portal umwelt.info bündelt die öffentlich verfügbare Umweltinformationslandschaft Deutschlands in einer Metadatensuchmaschine und informiert mithilfe von Artikeln zu umweltthemenbezogener Datenverfügbarkeit. Hierfür haben wir unter anderem eine Recherche von FragDenStaat als Inspiration für eine eigene Datenanalyse genutzt. Am Mittwoch, 17. Dezember 2025 (10-12 Uhr), wird das Format online wiederholt. Wer Interesse daran hat, kann sich dafür auch kurzfristig anmelden . Aus dem Arbeitskreis datenhaltender Stellen wird das Netzwerk NeDUNa Rund 40 Teilnehmende konnten wir zum Online-Auftakttreffen unseres neuen Formates „Netzwerk Daten für Umwelt und Naturschutz“ (NeDUNa) begrüßen. In dem ursprünglich als „Arbeitskreis datenhaltende Stellen“ gestarteten Format wollen wir vor allem einen Austausch mit Open-Data-Begeisterten aus Verwaltung, Forschung, Zivilgesellschaft und Lehre sowie Interessierten an öffentlich verfügbaren Daten organisieren. Nach dem Auftakttreffen werden im Januar zunächst zwei Arbeitsgruppen starten. In der Ersten wird es allgemein um Datenflüsse, Exportstandards und Portalinfrastruktur gehen. Damit Datenhaltende aus unterschiedlichen Bereichen in den Austausch gehen können, sind dazu zwei Impulse geplant. Die zweite Gruppe wird sich mit Systemen und Prinzipien zur Anreicherung von Metadaten beschäftigen. Wenn Sie sich beteiligen möchten, schreiben Sie uns gerne per Mail oder tragen sich in den Mailverteiler ein. Branchentreff für offene Geoinformationssysteme: Wir sind in Göttingen dabei Bei dem Branchentreff für offene Geoinformationssysteme (GIS) sowie Open Source sind wir Ende März 2026 dabei. Für die FOSSGIS wurden zwei eingereichte Beiträge angenommen. So werden wir in einem Vortrag am 25. März 2026 über die Umsetzung des neuen Metadatenkatalogs des Umweltbundesamtes im Rahmen unserer Datenstrategie berichten und mit einem Poster die Arbeit an unserem Portal umwelt.info erläutern. Wir freuen uns auf den Austausch mit verschiedenen Personen aus Wissenschaft, Behörden und Wirtschaft sowie über Feedback. Umweltdaten für Grundwasser-Fachleute – Tagung zur Wassersicherheit in Leipzig Die Fachsektion Hydrologie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft (FH-DGGV) bringt in Leipzig vom 10. bis 13. März 2026 die Grundwasser-Fachleute Deutschlands zusammen. Ein zentrales Thema der FH-DGGV-Tagung ist der offene Zugang zu Daten über Grundwasser, Wasserverfügbarkeit und Extremereignisse für Forschung, Behörden und die Öffentlichkeit. umwelt.info bringt dabei seine Perspektive als offene Plattform ein und zeigt, wie transparente, nachnutzbare und standardisierte Umweltdaten eine zukunftsfähige Wasserversorgung unterstützen können. Mit etwa 100.000 erfassten Grundwassermessstellen sowie den Daten von über 16.000 Flussmessstellen bietet umwelt.info einen zentralen Einstiegspunkt in öffentlich verfügbare Messdaten. Das Fachpublikum der Tagung erfährt am Stand in Live-Demos und Datensessions, wie moderne Dateninfrastrukturen die wasserwirtschaftliche Praxis und Forschung vernetzen. Wirkungsmessung für umwelt.info verbessert Positive Energie und Aufbruchstimmung – das haben wir immer wieder mit dem Think Tank der Agora Digitale Transformation im Forschungsprojekt E-Valuate erlebt. Diese Energie war auch bei der Abschlussveranstaltung des Projekts Ende November in Berlin zu spüren. Knapp 250 Gäste waren zusammengekommen, um die zweieinhalb Jahre Arbeit Revue passieren zu lassen. Im E-Valuate Projekt ging es um eine wirkungsorientierte Ausrichtung der Ministerialverwaltungen. Dazu wurden vom Agora-Team theoretisches Wissen und praktische Empfehlungen vermittelt, die wir als E-Valuate-Pilotprojekt praxisorientiert in unsere Arbeitsweise integrieren konnten. Mit der Projektteilnahme lernten wir unsere Arbeit am Portal methodisch und wirkungszentriert zu messen und zu verbessern, um den Mehrwert von umwelt.info für Nutzende konstant zu steigern. Auf der E-Valuate-Abschlussveranstaltung konnten wir im Rahmen eines Gallery-Walk zeigen, welche konkreten Maßnahmen umwelt.info bereits wirkungsorientiert umgesetzt hat und künftig umsetzen möchte. So arbeiten wir beispielsweise an einem Programm (Shiny App), mit deren Hilfe wir messen, wie oft welche Bereiche des Portals genutzt werden. Science Slam: umwelt.info zu Gast auf dem Silbersalzfestival in Halle/Saale Unser Portal umwelt.info und unsere Ziele auf eine unterhaltsame Art und Weise präsentieren, das wollten wir – im Rahmen der OpenAcademy – gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Nachwuchs-Kommunikatorinnen*Kommunikatoren erreichen. Das Ergebnis ist ein fünfminütiger Science Slam , den wir am 1. November 2025 im Rahmen des Silbersalz-Festivals in Halle mit anderen (Forschungs-)Projekten gezeigt haben. Das Publikum im sehr gut gefüllten Saal fühlte sich offenbar unterhalten, das zeigten zumindest Reaktionen und Applaus. Danke, dass wir dabei sein durften! Neugierig geworden? Wer nicht vor Ort dabei sein konnte, der kann sich den Livestream noch einmal anschauen . Praktisches Ausprobieren: umwelt.info beim „Praxis-Freitag“ des Bundesverbandes Klimaschutz Live-Demo, Austauschen und umwelt.info als Portal kennen lernen, darum ging es im Oktober 2025 beim „Praxis-Freitag“ des Bundesverbandes Klimaschutz . Einmal im Monat kommen Vertreter*innen des Verbandes zusammen, in dem unter anderem kommunale Klimamanager*innen organisiert sind. Wir von umwelt.info konnten nicht nur unser Portal vorstellen und live mit den Teilnehmenden ausprobieren, wir haben uns auch zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Datenharmonisierung ausgetauscht. Einmalig können auch Personen ohne eine Mitgliedschaft an der Veranstaltung des Bundesverbandes teilnehmen, dafür ist eine Anmeldung notwendig. Ende-zu-Ende-Ansatz für Machine-Learning-Verfahren Sukzessive haben wir bei umwelt.info mit der Nutzung von Machine-Learning (ML)-Verfahren begonnen. Damit lässt sich zum Beispiel eine automatisierte Sprachverarbeitung umsetzen, die wir aktuell in der Bewertung von Titeln von Datensätzen nutzen. Die Verwendung von ML-Verfahren zur Sprachverarbeitung ist vergleichsweise einfach, unter Nutzung gängiger Bibliotheken wie Huggingface Transformers oder der API der großen KI-Anbieter. Aber wenn diese Prozesse im alltäglichen Betrieb zum Einsatz kommen, können rechenaufwendige Verfahren zu einem erhöhten Ressourcenaufwand in der IT führen. Dieser Aufwand würde vor allem dann entstehen, wenn wir erhöhte Hardware-Anforderungen zur Durchführung der ML-Verfahren hätten oder die API entsprechender Anbieter nutzen. Wir haben uns daher für einen Ende-zu-Ende-Ansatz entschieden: Wir nutzen kleine Modelle (DistilBERT) mit Fine Tuning für eng definierte Aufgabenstellung anstatt allgemeiner Large Language Modelle, da es dadurch von vornherein einen geringeren Ressourcenverbrauch gibt. Diesen Betrieb bestreiten wir ausschließlich mit CPU-Ressourcen aus bestehender Infrastruktur. Wichtig dabei ist eine deterministische Auswertung mittels Task Head, einerseits für eine Reproduzierbarkeit, andererseits ist dadurch effektives Caching möglich. Für die gleiche Eingabe und das gleiche Modell können wir das immer gleiche Ergebnis unbegrenzt cachen. Bei einer neuen Modellversion im Rahmen eines konfigurierbaren CPU-Budgets führen wir eine Inferenz durch, ansonsten nutzen wir das Ergebnis der Vorversion aus dem Cache. Damit wir im Rahmen unserer Kapazitäten bleiben, erfolgt beispielsweise das Rollout eines neuen Modells zur Titelbewertung im Rahmen der normalen Harvester-Läufe innerhalb einer Woche, damit wir nicht den kompletten Index von umwelt.info auf einmal verarbeiten müssen. Erweiterte Suchfunktionen: komplexe Suchanfragen einfach zusammenstellen Mithilfe des neuen Suchformulars können Nutzende verschiedene Suchelemente kombinieren. Quelle: umwelt.info / UBA Ab sofort finden Sie an unserem Suchfenster einen Button, mit dem sich ein erweitertes Suchformular öffnet. Dort können Sie verschiedene Sonderfunktionen, die unsere Suche ermöglicht, durch Eingabefelder ausprobieren und komplexe Suchanfragen zusammenstellen. So lassen sich Funktionen wie die Phrasensuche, das Ausschließen von Begriffen und die Kombination bestimmter Begriffe einfach nutzen und besser nachvollziehen. Alle Suchfunktionen sind weiterhin in unserem Artikel dazu zusammengefasst. Open-Data-Netzwerktreffen für neue Impulse Nach unserer Teilnahme am 4. Open-Data-Barcamp in Erfurt sind wir inzwischen regelmäßig bei Open-Data-Netzwerktreffen der Bertelsmann Stiftung dabei. Treffen sich Open-Data-Enthusiastinnen*Enthusiasten von Behörden, Zivilgesellschaft und Wirtschaft momentan einmal pro Jahr bei einem Barcamp vor Ort, finden im Laufe des Jahres zusätzliche kurze Mini-Barcamps online statt. Dabei gibt es kurze Kennenlern-Runden und Sessions, bei denen sich die Teilnehmenden über unterschiedliche Themen mit Open-Data-Bezug austauschen. Anfang Dezember haben wir so unser neues Netzwerk Daten für Umwelt und Naturschutz vorstellen können. Von uns gibt es eine klare Empfehlung für das Netzwerk und den Hinweis: Das nächste Live-Barcamp findet im April 2026 in Hamburg statt, wir von umwelt.info sind dabei. Netzwerktreffen: Austausch über Metadatenkataloge Welche Tools kommen im Bereich Behörden für Metadatenkataloge zum Einsatz? Welche Empfehlungen gibt es, welche Tipps und Tricks? Um sich über diese Themen auszutauschen, hat sich im November der AK Metadatenkataloge zusammengefunden. Organisiert vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), wollten beide Institutionen ursprünglich einen Austausch in ihren Ressorts zu diesem Thema anstoßen. Durch großes Interesse von anderen Akteuren, darunter Bundes- und Landesbehörden und -ämter, hat sich die Gruppe nun geöffnet. Im ersten Termin ging es um ein gegenseitiges Kennenlernen und die Teilnehmenden stellten ihre Systeme vor. Bei dem Format geht es vor allem um einen Austausch auf technischer Ebene, um sich gegenseitig zu unterstützen. Neben regelmäßigen Treffen möchte sich die Gruppe über eine Plattform vernetzen und vor allem über technische Erfahrungen und Fragen in den Austausch kommen. Wer Interesse an diesem Format hat, meldet sich gerne bei umwelt.info, der Austausch in der Gruppe soll mindestens zwei Mal pro Jahr stattfinden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1240 |
| Land | 90 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 50 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 29 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 235 |
| Gesetzestext | 7 |
| Kartendienst | 2 |
| Software | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 599 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 492 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1019 |
| offen | 347 |
| unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1206 |
| Englisch | 265 |
| Leichte Sprache | 2 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 15 |
| Datei | 45 |
| Dokument | 472 |
| Keine | 522 |
| Multimedia | 10 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 451 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 613 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1000 |
| Luft | 493 |
| Mensch und Umwelt | 1374 |
| Wasser | 456 |
| Weitere | 1208 |