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Teilprojekt G: Simulation des Unfalls in Fukushima-Daiichi zur Bewertung von ATHLET-CD (SUBA), Teilprojekt F: Beiträge zur Codevalidierung anhand von SWR-Daten und zur Bewertung und Optimierung von Störfallmaßnahmen

Das Teilprojekt konzentriert sich auf die Validierung der ASTEC-Modelle zur Beschreibung des Kernverhaltens bei Kernschmelzeunfällen eines Siedewasserreaktors (SWR) anhand von SWR-relevanten CORA-Experimenten des KIT. Die verbesserten Simulationstools werden dann zur Bewertung des Störfallablaufs von Siedewasserreaktoren und zur Optimierung von Maßnahmen zur Störfallbeherrschung und Folgenminimierung angewandt werden. Das Teilprojekt F gliedert sich folgendermaßen: - AP2.1: Entwicklung eines Datensatzes für einen Deutschen Siedewasserreaktor für ASTEC für die vorgesehenen Untersuchungen und Szenarien (SBO, LOCA, Ausfall der Speisewasserversorgung, etc. ) wie z.B. Modellierung der Notkühlsysteme, Steuerung der Aktionen durch Reaktorschutz-Signale, etc.- AP2.2: Durchführung der systematischen Analysen unter Berücksichtigung unterschiedlichen Einspeisungsmöglichkeiten (Zeitpunkte, Ort der Einspeisung), Auswertung der erzielten Ergebnisse und Abfassung eines Teilberichtes. - AP3: Mitarbeit an der Ausarbeitung von Empfehlungen für optimale Notfallmaßnahmen sowie zur Bewertung Leistungsfähigkeit der Modelle aktueller Simulationscodes und die damit behafteten Unsicherheiten.

WD 8 - 035/18 Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem Kernkraftwerk Gundremmingen Aufgrund der Reaktorkatastrophe in Fukushima und der in diesem Zusammenhang festgestellten Mängel wurden auch deutsche Kernkraftanlagen auf ihre Sicherheit hin überprüft: „Die Europäi- sche Kommission initiierte nach dem Unfall in Fukushima Daiichi einen europaweiten Stresstest für Kernkraftwerke (EU-Stresstest). Bis Ende 2011 bewerteten alle Betreiber von Kernkraftwerken in der Europäischen Union das Verhalten ihrer Kernkraftwerke auf extreme Situationen. Insbe- sondere die verfügbaren Maßnahmen zur Situationsbewältigung nach einem möglichen Ausfall der Sicherheitsfunktionen sind überprüft und bewertet worden. Als Ergebnis des Stresstests hat jeder Mitgliedstaat der EU, der Kernkraftwerke betreibt, in einem Nationalen Aktionsplan alle identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten aufgelistet, die in den Kernkraftwerken umgesetzt werden sollen.“ Bundesamt für Strahlenschutz „Welche Konsequen- zen hat der Unfall in Japan für Kernkraftwerke in Europa?“, http://www.bfs.de/Shared- Docs/FAQs/BfS/DE/ion/fukushima-kerntechnik/konsequenzen-eu.html Weitere Informationen gibt es beispielsweise unter: Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) Stel- lungnahme 11. – 14.05.2011 (437. RSK-Sitzung) „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Ja- pan)“, http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/rsksnsue20110516hp.pdf und RSK- Stellungnahme (496. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 06.09.2017) „Bewer- tung der Umsetzung von RSK-Empfehlungen im Nachgang zu Fukushima“, http://www.rskon- line.de/sites/default/files/reports/epanlage1rsk496hp.pdf Die beteiligten Staaten verpflichteten sich, die Nationalen Aktionspläne zu aktualisieren. Der deutsche Nationale Aktionsplan wird alle ein bis zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht, http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare- sicherheit/artikel/nationaler-aktionsplan-zur-umsetzung-fukushima-relevanter-erkenntnisse-fuer- die-deutschen-kernkraftwerke/ Einen Einblick in die aktuelle Situation der Folgemaßnahmen der Fukushima - Katastrophe bzw. der Regelabweichungen des Kernkraftwerks Gundremmingen liefern beispielhaft folgende Quel- len: WD 8 - 3000 - 035/18 (24.4.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem Kernkraftwerk Gundremmingen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2017) „Fukushima Folge- maßnahmen“, http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicher- heit/fukushima-folgemassnahmen/ Gutachten zur Störfallbeherrschung der kerntechnischen Anlagen Gundremmingen: Prof. Dr. Manfred Mertins (2011) „Defizite und Regelwerksabweichungen des Atomkraftwerkes Gundrem- mingen“, https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/the- men_az/atomausstieg/PDF/Gutachten_Mertins_Gundremmingen.pdf , Hahn, L. (2017). „Peer Review zum Gutachten „Defizite und Regelwerksabweichungen des Atom- kraftwerks Gundremmingen“ von Prof. Dr. Manfred Mertins“, https://www.gruene-bundes- tag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/atomausstieg/PDF/Peer_Review_Hahn_- _Gundremmingen-Gutachen.pdf Kernkraftwerk Gundremmingen (KGG) (). „Fakten zum Kernkraftwerk Gundremmingen“ http://www.kkw-gundremmingen.de/fakten.php Schriftliche Frage 120 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 19/695, Seite 81 Schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 19/887, Seite 61 *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Unterstützung bei technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen zum Ausgleich frustrierter Investitionen

Fukushima-Folgen immer noch spürbar

Fukushima-Folgen immer noch spürbar Notfallschutz in Deutschland erheblich ausgeweitet Ausgabejahr 2021 Datum 23.02.2021 Blick auf das Gelände des zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi Quelle: christian aslund/EyeEm/stock.adobe.com Die Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima vor zehn Jahren hat beträchtliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt gehabt. Rund 300 Quadratkilometer in der Region Fukushima sind weiterhin Sperrgebiet und dürfen nur eingeschränkt betreten werden. Viele Menschen leiden unter den Folgen, zu denen insbesondere auch psychische Belastungen zählen. Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung internationalen Angaben zufolge allerdings deutlich gesunken und damit wird sie 2021 auf einem Niveau wie die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland sein. Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betonte: "Auch wenn außerhalb der Sperrgebiete wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist, wirken die Folgen der Katastrophe bis heute und noch lange weiter nach. Direkt durch die Strahlung verursachte Krankheiten sind zwar bislang nicht aufgetreten, zahlreiche Menschen sind allerdings infolge der Evakuierung verstorben oder leiden immer noch an psychischen Erkrankungen. Und immer noch ist das Sperrgebiet ungefähr so groß wie die Stadt München." Langzeitwirkungen für die Bevölkerung als Forschungsthema für kommende Jahre Japanische Besucherin lässt im Ganzkörperzähler Berlin untersuchen, ob sie Radioaktivität aufgenommen hat. Ganzkörperzähler Wer sich heute außerhalb des Sperrgebiets aufhält, muss sich keine Sorgen um seine Gesundheit machen. Doch manche Auswirkungen auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung lassen sich auch heute noch nicht abschließend erfassen. Insbesondere bei Krebserkrankungen, die mit ionisierender Strahlung in Verbindung stehen, dauert es oft viele Jahre, bis sie tatsächlich auftreten. Deshalb kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Jahren doch noch Erkrankungen als direkte Folge des Reaktorunfalls auftreten. Das BfS war in den vergangenen Jahren an der Erstellung von Berichten zu den Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima für den Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen atomarer Strahlung ( UNSCEAR ) beteiligt. Der neueste UNSCEAR -Bericht wird noch in diesem Frühjahr erwartet. Neue Themen für Strahlenschutz und Notfallplanung, auch in Deutschland BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel In den vergangenen zehn Jahren nach dem Reaktorunglück hat auch Deutschland Konsequenzen für den Notfallschutz gezogen. Paulini betonte: "Das Unglück im japanischen Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein besonders hohes Risiko darstellt. Deshalb müssen wir im Vorfeld alles tun, um bestmöglich vorbereitet zu sein. In Deutschland ist der Notfallschutz für Unfälle oder Ereignisse mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen deshalb nach Fukushima grundlegend neu aufgestellt worden." Das BfS hat hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hatte die Strahlenschutzkommission ( SSK ) bereits frühzeitig die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima analysiert und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Notfallschutzes in Deutschland erarbeitet. Das BfS führte in diesem Zusammenhang umfangreiche repräsentative Ausbreitungsrechnungen für deutsche Kernkraftwerke durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Gebiete um die Kernkraftwerke, in denen Schutzmaßnahmen konkret vorgeplant waren, ausgeweitet werden sollten, um die Bevölkerung besser zu schützen. Entsprechend wurden diese sogenannten Planungsradien dann auch angepasst. Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse neu geregelt Auch die Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse wurde neu geregelt. Wird nach einem nuklearen Vorfall radioaktives Jod frei, kann die Einnahme von hochdosierten nicht radioaktiven Jodtabletten verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert. Unter Federführung des BfS sind 2020 die Bestände deutschlandweit erneuert, erheblich aufgestockt und an die Bundesländer verteilt worden. Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) Das neue Strahlenschutzgesetz sieht außerdem die Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) vor, welches unter der Leitung des Bundesumweltministeriums koordinierende Aufgaben zur Krisenreaktion bei überregionalen radiologischen Notfällen hat. Das BfS ist im RLZ insbesondere für die Analyse und Bewertung der radiologischen Lage zuständig und erstellt ein sogenanntes radiologisches Lagebild, um im Krisenfall Informationen und Prognosen für die zuständige Behörden bei Bund und Ländern bereitzustellen. Dieses bildet die wichtigste Grundlage für weitere Entscheidungen. Weitere Informationen Das BfS hat die aktuelle Situation in Japan anhand international verfügbarer Daten bewertet. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die radioaktive Belastung in der Region Fukushima sowie weitere Indikatoren: Stand: 23.02.2021

Untersuchung der Kritikalität von Schüttbettkonfigurationen bei schweren Unfällen von Leichtwasserreaktoren - KEK

Nukleare Sicherheit

Nukleare Sicherheit Im April 2023 wurden die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus muss die nukleare Sicherheit auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Aufgaben der nuklearen Sicherheit in Deutschland Auch nach dem Ende des Betriebes der deutschen Kernkraftwerke und für die anschließenden Jahre des Abbaus besitzen diese Anlagen ein Gefahrenpotential und erfordern daher für den gesamten Zeitraum ein hohes Sicherheitsniveau. Darüber hinaus sind in Deutschland Forschungsreaktoren und Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung weiterhin in Betrieb. Es bleibt deswegen Aufgabe des BASE , das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMUKN ) in Fragen der nuklearen Sicherheit zu beraten und durch nationale und internationale Gremienarbeit und Forschung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Beiträge zur Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik zu leisten. Themen der nuklearen Sicherheit Atomausstieg Rückbau von Atomkraftwerken Kerntechnik Kerntechnische Sicherheit Internationales Nukleare Unfälle Statusinformationen zu kerntechnischen Anlagen Im Fokus Störfallmeldestelle Internationale Zusammenarbeit Publikationen Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 20MB, barrierefrei⁄barrierearm) 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Zu allen Publikationen Fragen & Antworten zur nuklearen Sicherheit Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Welche Reaktortypen werden in Deutschland betrieben? Seit der Abschaltung der letzten drei verbleibenden Anlagen am 15.04.2023 sind in Deutschland keine Kernkraftwerke in Betrieb. Bei den zuletzt betriebenen Anlagen handelte es sich um Druckwasserreaktoren . Informationen zu den in Betrieb befindlichen, abgeschalteten und stillgelegten kerntechnischen Anlagen finden Sie in unseren Betriebsdaten . Was passiert, wenn ein Ereignis eintritt, das nicht als Störfall vorausbedacht wurde und gegen das die Anlage nicht ausgelegt ist? Für einen solchen Fall sind bei den deutschen Kernkraftwerken anlageninterne Notfallmaßnahmen vorgesehen. Wie sind die deutschen Anlagen gegen den Ausfall der Stromversorgung gesichert? Kernkraftwerke in Deutschland verfügten über mehrere Anbindungen an das Stromnetz, vor externen Einflüssen geschützte Notstromdieselgeneratoren und eine batteriegestützte Notstromversorgung. So konnten auch bei einem Ausfall der primären Stromversorgung aus dem Netz die sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten, wie zum Beispiel Leittechnik , zuverlässig mit Strom versorgt werden. Für weiterhin in Deutschland betriebene kerntechnische Anlagen - bspw. Forschungsreaktoren -  finden diese Grundsätze in abgewandelter Form weiterhin sinngemäß Anwendung. Was ist ein Brennelement und wie setzt es sich aus den Brennstäben zusammen? Ein Brennelement ist der Teil des Reaktorkerns, in welchem sich das Spaltmaterial befindet und die Kernreaktionen stattfinden. Jedes Brennelement setzt sich dabei aus einer bestimmten Zahl von Brennstäben zusammen, wobei es sich um dünnwandige Metallrohre mit einem Durchmesser von ungefähr ein bis anderthalb Zentimetern und einer Länge von bis zu fünf Metern handelt. Sie sind aus einer Zirkonium-Legierung gefertigt und beinhalten den Kernbrennstoff. Dieser besteht aus Urandioxid oder Uran - Plutonium - Mischoxid ( sog. MOX -Brennstoff) und ist in zylindrische Pellets gepresst und gesintert. Nach dem Befüllen mit den Brennstoff-Pellets werden die Brennstäbe gasdicht verschlossen. Welche Konsequenzen hatte der Unfall in Japan für die deutschen Kernkraftwerke? Bei dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi in Japan zeigte sich, dass Ursachen hierfür unter anderem Schwachstellen in der Auslegung der betroffenen Anlagen und der dort vorhandenen Sicherheitstechnik zu finden waren. Als eine Folge dieser Erkenntnisse wurden die Kernkraftwerke in Deutschland Sicherheitsüberprüfungen unterzogen: Die deutsche Reaktor-Sicherheitskommission ( RSK ) untersuchte im Auftrag des zuständigen Bundesumweltministeriums ( BMU ) die Robustheit der Anlagen "hinsichtlich ihres Verhaltens bei gegenüber der Auslegung höheren Einwirkungen und bei postulierten Unverfügbarkeiten von Sicherheitssystemen" und hat dazu im Mai 2011 eine Stellungnahme abgegeben. Parallel zur Untersuchung durch die RSK wurde die "Ethik-Kommission Sichere Energieversorgung" einberufen, um bezüglich der Kernenergie beziehungsweise der Neuausrichtung der Energieversorgung in Deutschland "die verantwortungsethischen Entscheidungsgrundlagen und ihre Schlussfolgerungen ganzheitlich zu betrachten". Auch sie hat eine Stellungnahme abgegeben. Beide Untersuchungen fanden im Zeitraum März bis Mai 2011 statt. Als Folge beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Die letzten drei noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke sind am 15.04.2023 endgültig außer Betrieb gegangen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke . Die RSK hat die Beratungen zur Bewertung der Robustheit der deutschen Kernkraftwerke fortgeführt und im September 2012 eine Empfehlung abgegeben. Darin werden eine systematische Analyse der Sicherheitsfunktionen bei auslegungsüberschreitenden Einwirkungen sowie eine Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes präzisiert.

Vergleich aktuell eingesetzter Modelle zur Beschreibung der atmosphärischen Ausbreitung radioaktiver Stoffe : Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 im Projekt A510 der Strahlenschutzkommission

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 führte die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des BMU mehrere Projekte im Umfeld der mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland verbundenen Risiken durch. Die Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppe A510 („Erfahrungsrückfluss Fukushima“) bezog sich auf die nukleare Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Zur Bearbeitung dieses Themas wurden sieben Teilbereiche und 42 Arbeitspakete eingerichtet. Der hier vorgelegte Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 befasst sich mit dem Themenkomplex Ausbreitungsmodelle, deren Ergebnisse eine wesentliche Grundlage bei der Ermittlung der radiologischen Lage im Ereignisfall bilden. Untersucht werden die Modelle, die aktuell im Rahmen des Notfallschutzes in Deutschland und in der Schweiz operationell eingesetzt werden (ABR, ADPIC, ARTM, LASAIR, LPDM, RODOS, SAFER). Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse bilden die Grundlage für das Thema Ausbreitungsrechnung in der SSK-Empfehlung zur „Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima“.

OECD-NEA Benchmark Study of the Accident at the Fukushima Daiichi Nuclear Power Station (BSAF) Project Phase 2; here: German participation

Japanischer Gouverneur genehmigt Inbetriebnahme von Reaktoren

Der Gouverneur von Kagoshima, Yuichiro Ito, gab am 7. November 2014 die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme der ersten Reaktoren seit der Katastrophe von Fukushima im März 2011. Zwei Reaktoren der Anlage im südjapanischen Sendai könnten trotz der Bedenken einiger lokaler Anwohner wieder gestartet werden, sagte er. Für die Anlage gelten neue, strengere Sicherheitsvorkehrungen.

Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland : Bericht der Leitstellen des Bundes und des Bundesamtes für Strahlenschutz ; Stand 2014

Der vorliegende Bericht enthält die Beiträge der Leitstellen für die Jahre 2011 bis 2013. Für diesen Berichtszeitraum liegt der Schwerpunkt, wie auch in den Vorjahren, auf der Darstellung aktueller Untersuchungen und Entwicklungen sowie auf der Betrachtung übergreifender radioökologischer Zusammenhänge. Messwerte, die im Jahr 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima ermittelt wurden, sind ebenfalls im vorliegenden Bericht enthalten. Durch die große Entfernung zum Quellort und die damit verbundene Verdünnung war die nach Deutschland verfrachtete Menge radioaktiven Materials gesundheitlich unbedenklich und nur mit empfindlichen Methoden messbar. Eine detaillierte Darstellung und Diskussion dieser Messwerte wurde in den vorangegangenen Bericht aufgenommen.

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