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Greenpeace-Studie: Lessons from Fukushima

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace veröffentlichte am 28. Februar 2012 in Tokio den wissenschaftlichen Bericht "Lessons from Fukushima", der die Geschehnisse nach der Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 nachvollzieht und aufzeigt, dass nicht die Naturkatastrophe für das Ausmaß des Unglücks verantwortlich war, sondern das institutionelle Versagen der japanischen Regierung, der Aufsichtsbehörden und der Atomindustrie.

Japanischer Gouverneur genehmigt Inbetriebnahme von Reaktoren

Der Gouverneur von Kagoshima, Yuichiro Ito, gab am 7. November 2014 die Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme der ersten Reaktoren seit der Katastrophe von Fukushima im März 2011. Zwei Reaktoren der Anlage im südjapanischen Sendai könnten trotz der Bedenken einiger lokaler Anwohner wieder gestartet werden, sagte er. Für die Anlage gelten neue, strengere Sicherheitsvorkehrungen.

Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland : Bericht der Leitstellen des Bundes und des Bundesamtes für Strahlenschutz ; Stand 2014

Der vorliegende Bericht enthält die Beiträge der Leitstellen für die Jahre 2011 bis 2013. Für diesen Berichtszeitraum liegt der Schwerpunkt, wie auch in den Vorjahren, auf der Darstellung aktueller Untersuchungen und Entwicklungen sowie auf der Betrachtung übergreifender radioökologischer Zusammenhänge. Messwerte, die im Jahr 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima ermittelt wurden, sind ebenfalls im vorliegenden Bericht enthalten. Durch die große Entfernung zum Quellort und die damit verbundene Verdünnung war die nach Deutschland verfrachtete Menge radioaktiven Materials gesundheitlich unbedenklich und nur mit empfindlichen Methoden messbar. Eine detaillierte Darstellung und Diskussion dieser Messwerte wurde in den vorangegangenen Bericht aufgenommen.

Vergleich aktuell eingesetzter Modelle zur Beschreibung der atmosphärischen Ausbreitung radioaktiver Stoffe : Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 im Projekt A510 der Strahlenschutzkommission

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 führte die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des BMU mehrere Projekte im Umfeld der mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland verbundenen Risiken durch. Die Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppe A510 („Erfahrungsrückfluss Fukushima“) bezog sich auf die nukleare Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Zur Bearbeitung dieses Themas wurden sieben Teilbereiche und 42 Arbeitspakete eingerichtet. Der hier vorgelegte Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 befasst sich mit dem Themenkomplex Ausbreitungsmodelle, deren Ergebnisse eine wesentliche Grundlage bei der Ermittlung der radiologischen Lage im Ereignisfall bilden. Untersucht werden die Modelle, die aktuell im Rahmen des Notfallschutzes in Deutschland und in der Schweiz operationell eingesetzt werden (ABR, ADPIC, ARTM, LASAIR, LPDM, RODOS, SAFER). Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse bilden die Grundlage für das Thema Ausbreitungsrechnung in der SSK-Empfehlung zur „Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima“.

On the home straight

As work progresses on the Konrad repository, a key building block of the National Waste Management Programme for radioactive waste is becoming a reality. The repository will allow the safe final disposal of waste that is currently stored overground in interim storage facilities at over 30 locations in Germany or that continues to arise during the dismantling of nuclear power plants. The Konrad repository therefore represents a significant contribution to the phase-out of nuclear power. Construction of the Konrad repository has reached an advanced stage. All of the new buildings at Konrad Shaft 1 have been built, and the underground spaces needed to operate the repository are almost complete. The buildings that will later be used to handle the radioactive waste are being built step by step at the Konrad 2 site. Preparing the Konrad 2 emplacement shaft is a vital step towards the site’s completion. In a reassessment of outstanding building work, the BGE has reached the conclusion that, as of summer 2023, work on Shaft 2 is running about two years behind schedule. Through intensive dialogue, the aim is now to look for ways of speeding up the work. However, it will no longer be possible to complete it by 2027 – as envisaged by the BGE. View press release of 13 June 2023 View "State of completion of Konrad repository" (PDF, 3,7 MB, German only) (PDF, 3,7MB) More time needed for completion There are various reasons for the delayed completion of the Konrad repository. The three main reasons are summarised below: 1.    It took the BGE longer to restructure contractual relationships with the general planners than was expected when the BGE was founded. The general planners are drawing up the plans for the buildings and installations at Konrad 2 on behalf of the BGE. 2.    Following the Fukushima nuclear disaster, improvements were made to the safety requirements for nuclear facilities in Germany, as well as to the safety requirements aimed at protecting against earthquakes. The BGE underestimated the task of incorporating these improved safety requirements into the implementation plans for all buildings, which is proving to be particularly demanding for all parties involved. 3.    All of the buildings’ implementation plans are made on the basis of the Konrad repository licence. In many cases, the plans are accompanied by approval procedures under nuclear law. In practice, it has become clear that these procedures cannot be carried out within the time frames that were assumed during scheduling. Chemnitzer Str. 27 38226 Salzgitter phone: +49 5341 4016050 Email: info-konrad(at)bge.de Opening times Wednesday and Thursday: 10:00 a. m. – 5:00 p. m. and by appointment Despite the scheduling challenges, many subprojects are still running according to the original schedule. Many of them are now complete: In recent years, numerous buildings have been completed at Konrad Shaft 1. Most recently, construction work has been completed on the guardhouse, the central heating plant and the workshop. The administration and staff building was completed in 2020. All buildings on the Konrad 1 site have therefore been implemented as new constructions. Work is still outstanding on replacing the guide frame in Konrad Shaft 1 and on building a conveyor and loading system to transport rock during emplacement operations. Underground, all of the mine excavations needed for operation have been created. Special expansion measures are needed in the vicinity of the future control area – an area in which radioactive materials are handled during repository operations. This work, most of which is almost complete, will be followed by the technical installations, systems and components – for example, the necessary radiation protection facilities in the future control area, the washing station facilities, the concrete plant installations for sealing the emplacement chambers, and the technology for ventilating the mine. So far, at the Konrad 2 site, work has been completed on the building and service yard as well as on a mine water transfer station. The latter is the first building to be constructed according to nuclear regulations. Work is yet to be completed on the central buildings for handling radioactive waste, which must be planned and built according to strict specifications under nuclear law. These buildings include the reloading hall, in which radioactive waste arrives and is reloaded, as well as the winding tower, which is used to transport the waste underground. The deadline-critical project is the conversion of Konrad Shaft 2 and the construction of the new winding tower. As well as work on the surface installations and inside the mine, it is necessary to plan and build vehicles for operating the Konrad repository. These include the flatbed truck that will transport the radioactive waste within the operational control area as well as various stacking trucks for handling the waste packages and the straddle carrier – a container crane for transferring waste packages at the pit bottom, where the containers are moved out of the shaft and into the transport galleries. Status: 13 June 2023

Der Atomausstieg in Deutschland

Der Atomausstieg in Deutschland Am 30. Juni 2011 legt der Beschluss des Bundestags zum Atomausstieg die Grundlage für den Neustart der Endlagersuche. Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wechselten in den Nachbetrieb, an den sich der Rückbau anschließt. Abschaltung nach befristeten Streckbetrieb Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte in Deutschland für eine neue Debatte über die Energieversorgung und eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der letzten drei Atomkraftwerke. Der Bundestag hat am 11.11.2022 die Änderung des Atomgesetzes beschlossen: Demnach konnten die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb noch bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden und sind dann abgeschaltet worden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Debatte um die Laufzeitverlängerung, die zu dem befristeten Streckbetrieb geführt hat. Bundestagsbeschluss von 2011: Das Ende der Hochrisikotechnologie Atomkraft Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 für den Ausstieg aus der Atomenergie ebnete den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland. Dieser Bundestagsbeschluss fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit und hatte deshalb eine besondere Qualität: Erstmals waren sich Atomenergiebefürworter und -gegner einig. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg den Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten damals eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die deutsche Bundesregierung leitete nach dem katastrophalen Unfall im März 2011 umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: In einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke neu bewertet werden. Betrachtet wurden Szenarien, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima ableiten ließen. Weitere Details zum deutschen Atomausstieg finden sich in der BASE-Publikation: „Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben“ . Die Meilensteine des Atomausstiegs: Von 2002 bis 2023 © pa/dpa | Wolfgang Kumm In Deutschland hatte man bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke bis spätestens 15. April 2023 ist der Atomausstieg in Deutschland vollzogen. 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Zwischenlagerung und Entstehung. Mit einem Klick auf die Karte, gelangen Sie zur interaktiven Karten-Anwendung. Sicherheitsfragen als Treiber für den Atomausstieg Zentral für die Entscheidung für den Atomausstieg war der Sicherheitsaspekt: Die Nutzung von Atomenergie verursacht für Mensch und Umwelt hochgefährliche radioaktive Strahlung und hinterlässt hochgiftige Abfälle. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Gewinnung des Rohstoffes Uran , über die Herstellung des Brennstoffs, den Betrieb von Atomkraftwerken bis zur Entsorgung – müssen hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Nur so können Risiken für Mensch und Umwelt reduziert und Missbrauch verhindert werden. Mehrfach in der Geschichte kam es allerdings zu schweren Unfällen, mit katastrophalen Folgen für die Gesellschaft und die betroffene Umwelt. In der Vergangenheit hat die deutsche Gesellschaft deshalb durch den Atomausstieg entschieden, dass die Risiken dieser Technologie den Nutzen übersteigen. Die weltweit bis heute ungelöste Endlagerfrage von hochradioaktiven Abfällen war in Deutschland ein zweiter zentraler Grund für den Ausstieg aus der Atomenergie. Denn hierzu gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Verwahrung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. Was also passiert mit den hochradioaktiven Abfällen? Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager gefunden werden – ergebnisoffen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit . 2022 – Krieg in der Ukraine wirft neue Sicherheits-Bedenken auf Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine sind kerntechnische Anlagen nun das erste Mal zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Das zentrale Argument für den Atomausstieg – das Risiko katastrophaler Unfälle – hat sich in Deutschland und anderen Ländern damit verschärft. Atomausstieg: zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche © pa//dpa | Mohssen Assanimoghaddam Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. www.endlagersuche-infoplattform.de Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Alle Informationen zum Thema Endlagersuche sind auf der Infoplattform des BASE gebündelt. Neue Technologien als Alternativen zur Endlagerung? © picture alliance / dpa | Uli Deck BASE-Gutachten bewertet SMR-Konzepte In jüngster Zeit werden immer wieder kleine, modulare Reaktoren, die Small Modular Reactors ( SMR ) , im Kontext neuer Reaktorkonzepte thematisiert. Sie versprechen günstige Energie, Sicherheit und wenig Abfälle. Das BASE hat diese Konzepte und die hiermit verbundenen Risiken in einem Gutachten bewerten lassen. Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Einschätzung zu möglichen Einsatzbereichen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen. Es kommt zu dem Schluss, dass der Bau von SMR nur bei sehr hohen Stückzahlen wirtschaftlich und bei weiter Verbreitung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Gutachten beantwortet Fragen zu Partitionierung und Transmutation (P&T) Auch zu Fragen von Partitionierung und Transmutation hat das BASE ein Gutachten erstellen lassen. Diesbezügliche Konzepte werden seit Jahrzehnten international als Möglichkeit diskutiert, um langlebige radioaktive Abfallstoffe abzutrennen (zu partitionieren) und diese in kurzlebige Abfallstoffe umzuwandeln (zu transmutieren). Die verschiedenen Konzepte sind jedoch bis heute nicht im industriellen Maßstab umsetzbar. Zudem ist davon auszugehen, dass Partitionierung und Transmutation nicht auf alle langlebigen Bestandteile des Abfalls anwendbar sein werden. Ein Endlager , das für eine Million Jahre von der Umwelt isoliert werden muss, wird daher weiterhin erforderlich bleiben. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren Weitere Details zum deutschen Atomausstieg Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Entwicklungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Position des Bundesumweltministeriums 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall Endlagersuche-Infoplattform Pressemitteilungen zum Atomausstieg 10 Jahre Atomausstieg: Ein großer Erfolg, aber es gibt noch viel zu tun Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken

Auf der Zielgeraden

Mit dem Endlager Konrad wird ein zentraler Baustein des Nationalen Entsorgungsprogramms für radioaktive Abfälle Realität. Die Abfälle, die derzeit in den Zwischenlagern an mehr als 30 Orten in Deutschland über Tage lagern oder noch beim Rückbau der Kernkraftwerke anfallen, können dann sicher endgelagert werden. Damit leistet das Endlager Konrad einen wesentlichen Beitrag zum Atomausstieg. Der Bau des Endlagers Konrad ist weit fortgeschritten. Alle neuen Gebäude auf der Schachtanlage Konrad 1 sind gebaut, die für den Betrieb des Endlagers notwendigen Räume unter Tage sind fast fertig. Auf dem Betriebsgelände Konrad 2 entstehen Schritt für Schritt die Gebäude, in denen später mit den radioaktiven Abfällen umgegangen wird. Entscheidend für die Fertigstellung ist die Herrichtung des Einlagerungsschachtes Konrad 2. In einer Neubewertung der noch anstehenden Bauarbeiten kommt die BGE im Sommer 2023 zu der Einschätzung, dass die Arbeiten am Schacht 2 etwa zwei Jahre im Verzug sind. Im intensiven Dialog soll nun nach Beschleunigungspotenzialen gesucht werden. Aber eine Fertigstellung bis 2027, wie es von der BGE angestrebt war, ist nicht mehr möglich. Zur Pressemitteilung vom 13. Juni 2023 Zum Bericht "Stand der Fertigstellung des Endlagers Konrad" (PDF, 3,7 MB) Die Fertigstellung braucht mehr Zeit Die Gründe für die spätere Fertigstellung des Endlagers Konrad sind vielfältig. Zusammengefasst lassen sich drei Hauptgründe nennen: Die BGE hat für die Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Generalplanern länger gebraucht, als bei Gründung der BGE erwartet. Die Generalplaner erarbeiten im Auftrag der BGE die Pläne für die Gebäude und Anlagen auf Konrad 2. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden die Sicherheitsanforderungen für kerntechnische Anlagen in Deutschland verbessert. Dies betrifft auch die Sicherheitsanforderungen zum Schutz gegen Erdbeben. Die Aufgabe, die höheren Sicherheitsanforderungen in die Ausführungsplanungen aller Bauwerke einzubringen, ist von der BGE unterschätzt worden und bringt für alle Beteiligten besondere Anstrengungen mit sich. Die Ausführungsplanungen für alle Bauwerke erfolgen auf Basis der Genehmigung für das Endlager Konrad. In vielen Fällen werden die Planungen von atomrechtlichen Zustimmungsverfahren begleitet. Hier hat sich gezeigt, dass die in der Terminplanung angenommenen Verfahrensdauern in der Praxis nicht umzusetzen sind. In Ausgabe 19 des Einblicke-Magazins (externer Link) erläutern wir die Gründe noch einmal und zeigen den komplexen Bauablauf der Herrichtung des Einlagerungsschachtes Konrad 2. Der Neurowissenschaftler Martin Korte von der Technischen Universität Braunschweig spricht in einem Interview darüber, warum es bei Großprojekten häufig länger dauert als geplant und was die BGE für die weiteren Arbeiten noch lernen kann. Chemnitzer Str. 27b 38226 Salzgitter Telefon: 05341 4016050 E-Mail: info-konrad(at)bge.de Öffnungszeiten Mittwoch u. Donnerstag: 10:00 – 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Die Informationsstelle Konrad öffnet am 19. Dezember 2024 letztmalig in diesem Jahr und heißt Sie ab dem 8. Januar 2025 wieder herzlich willkommen. Trotz der terminlichen Herausforderungen gibt es zahlreiche Teilprojekte, die auch weiterhin im ursprünglichen Zeitplan sind, viele von ihnen sind fertig: In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Gebäude auf der Schachtanlage Konrad 1 entstanden. Zuletzt wurden das Wachgebäude, die Heizzentrale und die Werkstatt fertig gebaut. 2020 wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäude fertiggestellt. Somit sind alle Gebäude auf Konrad 1 im Neubau umgesetzt. Ausstehend sind der Wechsel des Führungsgerüstes im Schacht Konrad 1 und der Bau einer Band- und Verladeanlage zum Transport von Gestein während des Einlagerungsbetriebs. Unter Tage sind alle Grubenräume hergestellt worden, die für den Betrieb gebraucht werden. Im Bereich des zukünftigen Kontrollbereiches - ein Bereich, in dem im Endlagerbetrieb mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird - sind besondere Ausbaumaßnahmen erforderlich. Ein Großteil dieser Arbeiten ist fast abgeschlossen. Im Anschluss folgen die technischen Anlagen, Systeme und Komponenten - etwa die notwendigen Strahlenschutzeinrichtungen im zukünftigen Kontrollbereich, die Waschplatzeinrichtungen, die Anlagen für das Betonwerk zum Verschluss von Einlagerungskammern und die Wettertechnik zur Belüftung des Bergwerks. Auf dem Betriebsgelände Konrad 2 sind bisher der Bau- und Betriebshof sowie eine Grubenwasser-Übergabestation entstanden. Letztere ist das erste nach kerntechnischem Regelwerk errichtete Gebäude. Offen sind die zentralen Gebäude für die Handhabung der radioaktiven Abfälle, die nach den strengen atomrechtlichen Vorgaben geplant und errichtet werden müssen. Dazu gehören unter anderem die Umladehalle, in der die radioaktiven Abfälle ankommen und umgeladen werden, sowie der Förderturm, mit dem die Abfälle nach unter Tage transportiert werden. Das terminführende Vorhaben ist der Umbau von Schacht Konrad 2 und die Errichtung des neuen Förderturms. Neben den Arbeiten an den Tagesanlagen und im Bergwerk müssen Fahrzeuge für den Betrieb des Endlagers Konrad geplant und gebaut werden. Darunter der Plateauwagen, der die radioaktiven Abfälle innerhalb des betrieblichen Kontrollbereichs transportiert, unterschiedliche Stapelfahrzeuge zur Handhabung der Abfallgebinde und der Portalhubwagen, ein Containerkran zum Umschlag der Abfallgebinde im Füllort – also an der Stelle, an der die Behälter aus dem Schacht in die Transportstrecken bewegt werden. Stand: 13. Juni 2023 Aus Transparenzgründen finden Sie frühere Informationsstände zur Fertigstellung des Endlagers Konrad im archivierten Themenschwerpunkt .

BfS-Magazin: „Einblicke Nummer 15 | Informationen über ein Endlager“ (PDF, nicht barrierefrei)

Asse E i n blicke Nr. 15 November 2011 Informationen über ein endlager Foto: Michael Fittkau Alles für die Sicherheit: Blick vom Preventer in den Arbeitsbereich vor Kammer 7 GASTBEITRAG Ethisches Problem ersten Ranges Die Bilder von den verheerenden Wirkungen des Erd­bebens und des Tsunami in Japan, die eingetretene Kernschmelze in einem der Blöcke des Atomkraftwerkes – all das hat uns mit Schrecken und Entsetzen erfüllt. Wir haben Anteil am Leid der Menschen und fürchten, dass wir die Folgen der Dinge, die wir herstellen, nicht mehr absehen und verantworten können. Schon vor der Reaktorkatastrophe von Fukushima war klar, dass die Nutzung der Kernenergie ein ethisches Problem ersten Ranges darstellt. Bereits der Atomunfall von Tschernobyl 1986 war eine deutliche Warnung. Und wir stehen nicht zuletzt vor der drän- genden Frage, wie die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu klären ist. Das alles bewegt auch die Menschen, die in der Asse arbeiten und mit ihren Möglichkeiten Schaden abwenden und möglichst große Sicherheit herstellen wollen. Das Unglück in Japan legt aber unsere Unsicher­heit und Angst bloß. Es ist fragwürdig, was trägt und hält, wenn die Heimat, in der wir leben und zu Hause sind, in der unsere Kinder groß werden und unsere Häuser stehen, auf einmal für gefähr- lich gehalten wird. Und schließlich belastet uns unser besseres Wissen. Denn wir haben ja verstanden, dass es sauberen, ethisch einwandfreien Strom nicht zu den gewohnt niedrigen Preisen geben wird. Wir wissen, dass unser Lebensstil und unsere Ansprüche globale Gerechtigkeit genauso gefährden wie die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat be- reits 1987 die Auffassung vertreten, dass die Kernenergiegewinnung „mit dem biblischen Auftrag, die Erde zu bebauen und zu bewahren, nicht zu vereinbaren ist“. Gleichzeitig sprach sie sich dafür aus, „so bald wie möglich auf andere Energieträger umzusteigen“. Und die Synode der Landeskirche Braunschweig hat sich zuletzt im März 2010 für einen Ausstieg aus der Kernenergie zum nächst­- mög­lichen Zeitpunkt ausgesprochen. Die bevorzugte Nutzung der Kern­ energie sei kein verantwortlicher Beitrag zum Klimaschutz und behindere den notwendigen Umbau der Energieversorgung, hieß es. Abfälle zu produzieren, die über Millionen von Jahren tödliche Wir- kungen auf Mensch und Natur ausüben können, erzeugt ein ethisches Problem ersten Ranges. Es zeigt, dass die Folgen der Kernenergie letztlich nicht abschätzbar und deshalb auch nicht beherrschbar sind. Vor diesem Hintergrund war die Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke die richtige politische Entscheidung. In der Asse wird nun versucht, den allergrößten Schaden zu ver­meiden, indem die dort eingelagerten 126.000 Fässer wieder herausgeholt werden sollen. Doch wohin mit ihnen? Sollen sie in ein oberir­disches Zwischenlager oder steht die Einlagerung im benachbarten Schacht Konrad bei Salzgitter an? Wir fordern ein transparentes Vorgehen in diesem Prozess, damit die hier Lebenden Vertrauen zurückgewinnen können, nicht ohne damit zu rechnen, dass uns das ethische Problem der Kernenergie in absehbarer Zeit noch dramatischer vor Augen steht als bisher. Prof. Dr. Friedrich Weber Landesbischof von Braunschweig Verschlusssache Die erste Bohrung in Einlagerungskammer 7 auf der 750-Meter-Sohle steht bevor. So sollen erste Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und wie sich die Rückholung umsetzen lässt D er Vergleich drängt sich einfach auf: Als vor fast 90 Jahren die Grab- kammer des ägyptischen Pharaos Tutenchamun 1922 geöffnet wurde, da wussten die Archäologen nicht, was sie erwartet. Das Ausmaß des Schatzes übertraf schließlich ihre Vorstellungen. Wenn nun in der Asse erstmals eine Einlagerungskam- mer angebohrt wird, ist die Spannung eine ganz ähnliche. Keinen Schatz gilt es zu ber- gen, sondern die Hinterlassenschaft einer Ära, in der man es mit der sicheren Unter- bringung des Atommülls aus heutiger Sicht nicht so genau nahm. Dazu gehört auch, dass Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Abfall in einem Bergwerk lagern, welches abzu­ saufen droht. Es gibt deutliche Hinweise, dass eintretende Wässer bereits die Abfäl- le erreicht haben. Die Korrosion dürfte dafür gesorgt haben, dass bereits Fässer zerstört sind. Selbst die Behälter, die mit einer Betonabschirmung eingelagert wur- den, sind wahrscheinlich durch den Ge- birgsdruck schon beschädigt. In den vergangenen Monaten hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Geneh- migungen eingeholt und Auflagen erfüllt. Monate der Vorbereitung liegen hinter den Arbeitern in 750 Metern Tiefe. Eine Zelt- konstruktion, die sogenannte Einhausung, mit Personen- und Materialschleusen wur- de aufgebaut. Dadurch wird der Arbeitsbe- reich vom restlichen Grubengebäude ge- trennt. Die Luft aus der Einhausung wird mit einem Lüfter abgesaugt und gefiltert in das restliche Grubengebäude wieder zu- rückgeleitet. Somit können keine radioak- tiven Stoffe aus dem Zelt unkontrolliert entweichen. Installiert sind Messcontainer, in denen später das erbohrte Material un- tersucht wird, Geräte zur Überwachung des Arbeitsbereichs und Messgeräte, um die Mitarbeiter radiologisch zu überwa- chen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass beim Anbohren ein Brand in der Ein- lagerungskammer ausgelöst wird, steht Stickstoff zur Verfügung. Der Stickstoff würde die sauerstoffhaltige Luft verdrän- gen und einen Brand ersticken. Ende Sep- tember ist bereits vier Meter in das Ver- schlussbauwerk der Einlagerungskammer 7 gebohrt worden, um das Standrohr zu verankern. Das Standrohr wurde in das Bohrloch einbetoniert und dient als Befesti- gung für den Preventer. Der Preventer ist die zentrale Schutzeinrichtung beim An- bohren der Einlagerungskammer – er dich- tet die Bohrung während der Bohrarbeiten ab und sorgt dafür, dass keinerlei Gase und Partikel durch das Bohrloch unkontrolliert nach außen dringen. Schließlich ist unklar, wie gefährlich die Atmosphäre in der Kam- mer ist. Die Bohrungen sollen darüber nun erste Erkenntnisse liefern. Das BfS rechnet damit, dass die Abfallbehälter beschädigt sind. Auch darauf ist die etwa zehnköpfige Schichtmannschaft unter Tage eingestellt. Sobald der Preventer montiert ist, kann die Bohranlage endgültig aufgebaut und eingerichtet werden. Im Anschluss werden dann die Druckluftleitungen, Sicherungs- einrichtungen und Anlagen für den Trans- port des Bohrmaterials aufgebaut. Zum Schluss werden alle Messgeräte und Über- wachungseinrichtungen aufgestellt, mit denen die Luft im und aus dem Arbeitsbe- reich kontinuierlich überwacht wird. Zur späteren Überwachung des Bohrma­terials wurden spezielle Messcontainer vor Ort errichtet, in denen hochempfindliche Messgeräte vorhanden sind, die selbst kleinste Spuren von radioaktiven Stoffen nachweisen können. Auch das Bohren selbst wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Arbeiter am Ende nur sehr langsam vorangehen können. Schritt für Schritt soll sich der Bohrer in Richtung Kammer vorarbeiten – durch eine rund 20 Meter dicke Schutzwand aus Beton, Asphalt und Steinen. In regelmäßigen Ab- ständen wird das Material aus dem Bohrloch auf Radioaktivität überprüft. Zum Schluss wird nur noch in 10-cm-Schritten gebohrt. Die Messungen sind zeitaufwendig. Wenn sich der Bohrer der Einlagerungskammer nä- hert, muss mit Messsonden sicher­gestellt werden, dass nicht versehentlich ein Fass angebohrt wird. Hierfür muss zunächst der Bohrer ausgebaut und eine Messsonde ein- gebaut werden. Steigt die Radioaktivität im Bohrmaterial stark an oder befindet sich ein Fass direkt vor der Bohrkrone, wer- den die Bohrarbeiten sofort unterbrochen. Dann kommen die Mess­spezialisten zum Einsatz. Sie nehmen Gasproben aus dem Bohrloch und untersuchen diese auf gefähr- liche Stoffe. Eine Kamera soll Bilder aus dem Bohrloch liefern. Da die Kammer 7 nach der Einlagerung weitgehend mit zermahlenem Salz verfüllt wurde, ist unklar, ob überhaupt Hohlräume zu finden sind. Sobald die ersten Ergebnisse aus Kam- mer 7 vorliegen, werden diese bewertet. Dabei kommen vorher festgelegte Kriterien in den Bereichen Strahlenschutz, technische Machbarkeit und bergbauliche Sicherheit zum Einsatz. Besonderes Augenmerk gilt der Strahlenbe­lastung für das Personal. Die Gesamtdosis für die Beschäftigten bei der Rückholung soll die Größenordnung nicht überschreiten, die beim Rückbau kerntech- nischer Anlagen in Deutschland aufgetreten ist. Der Entwurf des Kriterienberichtes zur Probe­phase (Faktenerhebung) wurde vom BfS Anfang des Jahres vorgestellt. Er dient als Diskussionsgrundlage, zu der Ände- rungs- oder Ergänzungsvorschläge einge- bracht werden können. Bevor erste Ergeb- nisse aus den Einlagerungskammern vorliegen, wird der Kriterienbericht ab- schließend veröffentlicht. asse einblicke nr. 15 November 2011 KAMMER 7 Preventer Bohrkleinbunker Verschlussbauwerk Radiologische Filter 1 15. Bohrstangenlager DER ARBEITSBEREICH VOR EINLAGERUNGSKAMMER 7 Für die Bohrarbeiten in 750 Metern Tiefe wurde ein neuer Arbeitsbereich eingerichtet. Der Gefahrenbereich ist durch eine Zeltkonstruktion, die soge- nannte Einhausung, vom restlichen Grubengebäude abgetrennt. Die Bohr- mannschaft kann den Arbeitsbereich nur durch Schleusen betreten oder ver- lassen. Das Schaubild zeigt die wichtigsten Be- standteile der Ausrüstung sowie die Bereiche, in denen gebohrt, das he- rausgebohrte Material aufgefangen und auf seine Strahlung hin untersucht wird. Wichtig sind auch die Zufuhr von Frischluft und das Absaugen der verbrauchten Luft. Ein großer Ventila- tor saugt die Abluft über ein 60 Zenti- meter dickes Rohr aus der Einhausung ab. Die abgesaugte Luft wird dabei durch einen radiologischen Filter ge- leitet und gereinigt, bevor sie wieder in das Bergwerk zurückgeführt wird. Frischluft strömt über eine Öffnung in den eingehausten Bereich nach. Die Bohrmaschine wird hydraulisch betrie- ben. Dafür müssen ebenfalls Leitungen verlegt werden. Eine Druckluftanlage sorgt dafür, dass das beim Anbohren entstehende Bohrmehl aus dem Bohr- loch geblasen wird. Das Bohrmehl wird dabei in einem für diesen Zweck er- richteten Sammelbehälter, dem Bohr­ kleinbunker, wieder aufgefangen. Über eine separate Leitung kann im Notfall auch Stickstoff in das Bohrloch geleitet werden. Falls beim Anbohren in der Einlagerungskammer ein Brand aus- brechen sollte, könnte dieser sofort mit Stickstoff gelöscht werden. Beim Verlassen des Arbeitsbereiches werden die Arbeiter auf mögliche Kontamina- tionen hin untersucht. Dasselbe gilt für das Material, das aus dem Bohr­ bereich kommt. Pausen können die Arbeiter in einem eigens aufgestellten Personalcontainer machen, denn das Essen und Trinken ist in Strahlen- schutzbereichen verboten. Bohranlage 12 BohrortStrecke Von hier frisst sich der Bohrer Stück für Stück durch die ca. 20 Meter dicke Wand bis zur Einlagerungskammer. Vor Beginn der Bohrarbeiten wird ein Stahlrohr etwa vier Meter in die Wand einbetoniert, das sogenannte Standrohr. Darauf wird der Preventer gesetzt. Das ist eine Schutzvorrichtung, die verhindert, dass beim Bohren gefährliche Stoffe unkontrolliert austreten können.Im Bereich unmittelbar vor dem Bohrort wird u. a. das Bohrgestänge gelagert. Auf der linken Seite ist der radiologische Filter zu sehen, durch den die gesamte Abluft geleitet wird. Hier werden mögliche kontaminierte Schwebstoffe herausgefiltert. Mit Druckluft wird das Bohrmehl zu einem Sammelbehälter gefördert und auf­ gefangen. In regelmäßigen Abständen wird das Bohrmehl beprobt und im Messcontainer radiologisch untersucht. asse einblicke nr. 15 November 2011 Personalcontainer Druckluftregler 6 Druckluftspeicher Antriebsaggregat Heiße Materialschleuse Heiße Personalschleuse Messcontainer 2 2 4 5 Personalumkleide Kompressor Schleuse für Großgeräte Messcontainer 1 3 Elektro- versorgung 3456 MesscontainerSchleusenDoppelkompressorObere Ebene Auf diesem Bild sieht man den Messcontainer 1, der neben mobilen Messgeräten auch über zwei Wisch­ testplätze verfügt. Mit den Wischtests können alle Oberflächen (z. B. vom Bohrgestänge) auf radioaktive Stoffe kontrolliert werden. Von hier aus werden auch der gesamte Arbeitsbereich und die Luftführung überwacht. Im Messcontainer 2 stehen zwei hochemp- findliche Messgeräte, mit denen kleinste Mengen an radio­aktiven Stoffen nachgewiesen werden können. Mit diesen Messgeräten wird das Bohrmehl untersucht, das beim Durchbohren des Kammerverschlusses anfällt.Jeder Mitarbeiter, der den Arbeitsbereich betreten oder verlassen will, muss eine Personenschleuse passieren. Beim Verlassen wird er in der „heißen Schleuse“ auf Konta- minationen hin untersucht. In der Schleuse befindet sich eine Dusche, in der sich der Mitarbeiter im Falle einer Kon- tamination reinigen kann. Erst wenn keine Kontaminati- onen mehr gemessen werden, darf er die Schleuse verlas- sen. Das Reinigungswasser wird aufgefangen, gesammelt und entsorgt. Auch alle Materialien, die in den und aus dem Bereich gebracht werden, müssen die Schleusen passieren.Außerhalb der Einhausung stehen die beiden elektrisch angetriebenen Kompressoren, die die Druckluft für das Ausspülen und den Transport des Bohrmehls erzeugen. Die erzeugte Druckluft wird in Druckluftspeichern (auf der oberen Ebene) gesammelt. Für die Drucklufter­ zeugung reicht ein Kompressor aus. Der zweite dient als Reserve. So können die Kompressoren auch bei lau- fendem Bohrbetrieb gewartet werden.Hier steht der Personalcontainer, in dem die Arbei- ter ihre vorgeschriebenen Pausen machen können. Nur hier ist das Essen und Trinken erlaubt. Neben dem Personalcontainer befinden sich die Druck­ luftspeicher. Sie sorgen dafür, dass auch bei einem Stromausfall immer ausreichend Druckluft vor­ handen ist, um die Bohrarbeiten sicher einstellen zu können.

"Wenn die Endlagersuche ein Song wäre - welcher wäre es?" Unterrichtsmaterial zur Endlagersuche für das Schulfach Erdkunde (PDF)

2023/24 IN ZUSAMMENARBEIT MIT WENN DIE ENDLAGERSUCHE EIN SONG WÄRE – WELCHER WÄRE ES? Unterrichtsmaterial zur Endlagersuche – künstlerische Fächer Endlagersuche - Künstlerische Fächer 2023/24 INHALT Inhalt 2 Endlagersuche - Künstlerische Fächer 2023/24 EINLEITUNG UND LERNZIELE Einleitung: Thema und Lernziele Unter den Eindrücken der Nuklearkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 mit einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit den Ausstieg aus der Atomenergie. Am 15. April 2023 gingen schließlich die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz. Die öffentliche Aufmerk- samkeit ruht seitdem auf anderen Themen, und insbesondere die junge Generation richtet ihr Engage- ment verstärkt auf den Klimaschutz. Auch wenn die Atomkraft in Deutschland keine Rolle mehr spielt, so werden uns die hochradioaktiven Abfälle, das sind in erster Linie die Brennstäbe, noch lange beschäftigen. Der Beschluss zur Endlager- suche im Jahr 2017 ist der Startpunkt für einen geregelten, transparenten, wissenschaftsbasierten und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit ablaufenden Prozess, um einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Die Endlagersuche wird Jahrzehnte in Anspruch nehmen und daher die nachfolgenden Generationen in besonderem Maße betreffen. Bürgerbeteiligung ist im Prozess der Endlagersuche gesetzlich angelegt, erfordert aber die Beschäftigung breiter Bevölkerungsteile mit dem Thema. Die Bedeutung des Themas wird kontinuierlich zunehmen, spätestens wenn durch Ausschluss weiter Landesteile die Konkretisierung des Endlagerstandorts fortschreitet. Umso wichtiger ist es, dass sich Jugendliche mit dem wissenschaftlichen Auswahlprozess, aber auch mit der Herausforderung der indivi- duellen Betroffenheit und den damit verbundenen Gefühlen und Emotionen frühzeitig auseinandersetzen. 3

Stellungnahme des Kreises Borken zum Zwischenbericht Teilgebiete (PDF)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin (kommunen@bfe.bund.de) Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin (geschaeftsstelle@fachkonferenz.info) Burloer Str. 93 D - 46325 Borken Internet: http://www.kreis-borken.de Facheinheit: 66 - Natur und Umwelt Fachabteilung: 66.2 - Abfall, Abwasser und Bodenschutz Aktenzeichen: 67.33.20-054 Auskunft erteilt: Durchwahl: +49 2861 681- E-Mail: @kreis-borken.de Telefax: +49 2861 681- Zimmer: Datum: 19.08.2021 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine (dialog@bge.de) Onlinebeteiligung zur Fachkonferenz Teilgebiete (Registrierung erforderlich!) (www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de) Stellungnahme des Kreises Borken zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28.09.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat der Deutscher Bundestag am 30.06.2011 den Ausstieg aus der Atomenergienutzung beschlossen. Das novellierte Standortauswahlgesetz (StandAG) vom 05.05.2017 regelt die einzelnen Verfahrensschritte für die Suche sowie die Auswahl eines Standortes für ein Endlager für die angefallenen hochradioaktiven Stoffe in Deutschland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat bei der Endlagersuche zwei Aufgaben: Zum einen ist es Kontroll- und Aufsichtsbehörde bei der Suche nach einem Endlager und zum anderen beteiligt es die Öffentlichkeit. Es bewertet die Vorschläge und Erkundungsergebnisse des Vorhabenträgers, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und schlägt nach Prüfung der Bundesregierung den Endlagerstandort vor. Es begleitet den Suchprozess aus wissenschaftlicher Sicht und überwacht, dass die Suche so abläuft, wie sie im Gesetz festgelegt ist. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert das BASE die Busverbindungen H Nordring + 10 Min. Fußweg, aus Isselburg (61), Bocholt, Rhede, mit Linie S 75 bis H H Kreishaus, aus Gronau, Heek, Ahaus, Stadtlohn, Südlohn mit Linie R 76 bis H H Kreishaus; aus Oeding, Burlo mit Linie 754, Stadtverkehr Borken Linien 853, 854 bis H weitere Auskünfte gibt die „Schlaue Nummer“ 0180 6 50 40 30 www.rvm-online.de Öffnungszeiten Konto des Kreises Borken Mo – Mi 8.00 – 12.30 Uhr Sparkasse Westmünsterland 14.30 – 16.00 Uhr BIC: WELADE3WXXX Do 8.00 – 18.00 Uhr IBAN: DE52 4015 4530 0000 0078 49 Fr 8.00 – 12.30 Uhr USt-ID-Nr.: DE124164543 Seite: -2- zum Schreiben vom: 19.08.2021 gesetzlich festgelegten Konferenzen und Gremien, wie die Fachkonferenz Teilgebiete (§ 9 StandAG). Mit Datum vom 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den „Zwischenbericht Teilgebiete gem. § 13 StandAG“ veröffentlicht. Dieser stellt das Ende von Schritt 1 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens dar und wurde in den drei Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete (05.-07.02.2021, 10.-12.06.2021 und 06.-07.08.2021) erörtert. Aus Sicht des Kreises Borken sind zum Zwischenbericht Teilgebiete kritische Anmerkungen im Allgemeinen aber auch bezüglich der Teilgebietsausweisung innerhalb des Kreises erforderlich. 1. Betroffenheit des Kreises Borken Im Kreis Borken sind Steinsalz und Tongesteine weit verbreitet und lassen nach dem Zwischenbericht Teilgebiete günstige geologische Voraussetzungen für die Endlagerung erwarten. Es verwundert daher nicht, dass sich im Kreisgebiet 5 Teilgebiete wiederfinden.      Steinsalz des Zechstein, oberes Perm (Teilgebiet 078_06TG_197_06IG_S_f_z) Tongesteine des Unterjura (Teilgebiet 006_00TG_188_00IG_T_f_ju) Tongesteine des mittleren Jura (Teilgebiet 005_00TG_055_00IG_T_f_jm) Tongesteine der Unterkreide (Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru) Tongesteine der Oberkreide (Teilgebiet 008_02TG_204_02IG_T_f_kro) Abbildung 1: Karte der Teilgebiete im Kreis Borken Etwa 80 % der Kreisfläche sind einem oder mehreren Teilgebieten zugeordnet (Abbildung 1). Sämtliche Kommunen im Kreis Borken sind betroffen. Seite: -3- zum Schreiben vom: 19.08.2021 2. Bewertung vorliegender Ergebnisse des Zwischenberichtes Teilgebiete für den Kreis Borken Da die Festlegung der Teilgebiete nur anhand geologischen Kriterien erfolgte, hat der Kreis eine umfassende Stellungnahme hierzu erstellt (vgl. Anlage 1). Nachfolgend werden die wesentlichen Anmerkungen und Kritikpunkte daher nur aufgelistet: a. Es erscheint aufgrund der unterschiedlichen Datendichte nicht plausibel, dass für alle Gebiete in Deutschland eine ausreichende Datenlage vorliegen soll. b. Im StandAG werden die möglichen Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein lithologisch festgelegt. Der stratigraphische Ansatz der BGE bei der Abgrenzung der Teilgebiete ist daher nicht nachvollziehbar; die ausgewiesenen Teilgebiete sind zwangsläufig viel zu groß. c. Die vorliegenden geologischen Daten (Schichtenverzeichnisse, Seismik, 3-D-Modell) wurden nur zum Teil berücksichtigt. Eine ausreichend valide Ausweisung und Abgrenzung von Teilgebieten ist dadurch nicht möglich. Als Folge sind ca. 54 % der Fläche Deutschlands als Teilgebiet ausgewiesen worden, obwohl durch eine umfassende Auswertung der vorliegenden Daten eine deutliche Reduzierung der Teilgebiete bzw. deren Flächen möglich gewesen wäre. d. „Dogger-Tongesteine“ – eine ausreichende Mächtigkeit liegt im Kreis Borken nach den vorliegenden Schichtenverzeichnissen nicht vor. Die Mindestanforderungen nach StandAG werden nicht erfüllt. Im weiteren Suchverfahren ist das Teilgebiet räumlich anzupassen. e. Die Ausweisung der „Lias-Tongesteine“ als Teilgebiet im Kreis Borken ist anhand der wenigen vorliegenden Schichtenverzeichnisse nicht nachvollziehbar und sollte überprüft werden. Unklar ist insbesondere, inwieweit ausreichend mächtige, reine Tongesteine (>100 m) vorliegen, oder ob hier eine Wechsellagerung mit anderen Sedimenten vorliegt. f. Die Datenlage der Verbreitung der „Unterkreide-Tongesteine“ im Kreis Borken ist auch laut Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) vom 08.02.2021 sehr gering. Der GD-NRW weist auf die tektonische Beanspruchung im Bereich Gronau hin. Der Kreis Borken weist in diesem Zusammenhang auf die Untersuchungen in Zusammenhang mit dem Ölschaden an der Kaverne S5 in Gronau-Epe hin. Diese haben die starke tektonische Beanspruchung der Unterkreide-Tongesteine bestätigt; vorhandene Scherbrüche könnten unter Druck („Gasentwicklung beim radioaktiven Abbau“) aufreißen und einen Aufstieg radioaktiver Wässer an die Oberfläche ermöglichen. In den ergänzenden Karten der BGE ist der Großteil der im Kreis Borken ausgewiesenen Flächen an Unterkreide-Tonsteinen nicht als günstig bzgl. der Überschneidung von günstiger Teufe und Mächtigkeit dargestellt. g. Der stratigraphische Ansatz führt laut Stellungnahme des GD NRW vom 08.02.2021 bei den „Oberkreide-Tongesteinen“ zu einer deutlich zu großen Ausweisung des Teilgebietes. Anhand der vorliegenden Schichtenverzeichnisse muss das Vorhandensein ausreichend mächtiger Oberkreide-Tongesteine im Tiefenbereich von 300-1500 m für das gesamte Kreisgebiet Borken angezweifelt werden. h. Die „Zechstein-Salze“ sind im Kreisgebiet lokal sehr gut erschlossen (Kavernenfeld Gronau-Epe). Hier zeigen sich die auf kurzer Entfernung stark schwankenden Mächtigkeiten, die tektonische Beanspruchung und die wechselnde Reinheit der Steinsalz- Schichten. Insgesamt ist die Datendichte allerdings zu gering, um belastbare Aussagen

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