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Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host

Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host Anfang 26.03.2024 10:00 Uhr Ende 26.03.2024 17:00 Uhr Der „World Nuclear Industry Status Report” (WNISR) berichtet seit 2007 jährlich über den aktuellen Stand der weltweiten Atomindustrie: aktuelle Reaktorneubauprojekte, der Fortschritt beim Rückbau von Kernkraftwerken oder neue Entwicklungen im Betrieb werden vorgestellt. Ein besonderer Fokus des aktuellen Reports liegt auf einer umfassenden Analyse wirtschaftlicher Aspekte der Atomkraftnutzung. Der Report wurde u.a. aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Autoren der TU Berlin waren an der Erstellung des Reports maßgeblich beteiligt. Zeit: Dienstag, 26.03.2024, 10:00 – 12:00 Uhr Ort: TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude, Raum H3143 Am Nachmittag des gleichen Tages findet eine öffentliche Fachkonferenz von 15:00 – 17:00 Uhr im Hörsaal H0107 des Hauptgebäudes statt. Im Pressegespräch am Vormittag werden die zentralen Ergebnisse des WNISR2023 plus Updates vorgestellt und diskutiert von: Jochen Ahlswede Abteilungsleiter Forschung und Internationales des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Mycle Schneider Unabhängiger Energie- und Atompolitik-Analyst, Paris, Frankreich, Projektleiter des WNISR Antony Froggatt Stellvertretender Leiter des Environment and Society Programs, Chatham House, London, Großbritannien, WNISR2023 Co -Lead Doug Koplow Gründer-Direktor von Earth Track, Cambridge, USA , WNISR2023 Co -Autor Alexander Wimmers Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, Technische Universität Berlin, WNISR2023 Co -Autor Kurzbiografien der Autor:innen Kann ein neuerlichen Ausbau der Atomkraft den Kampf gegen die Klimakrise unterstützen, wie jüngste Beschlüsse auf der UN -Klimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 (COP28) suggerierten? Fünf Tage nach dem geplanten „Nuclear Energy Summit“ der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA am 21. März 2024 in Brüssel besteht bei der Vorstellung des World Nuclear Industry Status Report in Berlin die Möglichkeit, dies mit führenden unabhängigen Experten zu diskutieren. Der WNISR2023 liefert dazu die Fakten: Im Jahr 2022 wurde der größte Rückgang des nuklearen Anteils an der weltweiten Stromerzeugung seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima festgestellt. Er sank um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2021 auf einen Anteil von 9,2 Prozent. Zum Vergleich: Das historische Maximum lag 1996 bei 17,5 Prozent, der Anteil von Wind und Solar lag 2022 bei 11,7 Prozent. 2023 gingen fünf neue Atomkraftwerke ( AKW ) ans Netz, fünf wurden endgültig abgeschaltet. Daraus resultiert eine Nettoreduktion von einem Gigawatt elektrischer Leistung. Zum Vergleich: Die Leistung von Solaranlagen stieg im Jahr 2023 um 440 Gigawatt. Anfang 2024 sind 213 Reaktoren weltweit offiziell abgeschaltet – zurückgebaut sind aber nur 22 Reaktoren in Deutschland, Japan und den USA . Unabhängige Meta-Analysen, die unter anderem auch an der TU Berlin durchgeführt wurden, gehen von regelmäßig unterschätzten Kosten für die Atomenergie aus. So kann nach Ergebnissen des WNISR2023 Strom aus Atomkraftwerken bis zu viermal so teuer sein bei Betrachtung aller Kosten wie Strom aus Off-Shore-Windkraftanlagen. Hinweis: Der WNISR2023 wurde erstmals am 06.12.2023 in Brüssel vorgestellt. Nach diesem internationalen Launch diskutieren maßgebliche Autor*innen in Länderkonferenzen mit Stakeholdern vor Ort die Ergebnisse und erste Erkenntnisse zum Jahresende. Eine Vorstellung fand bereits am 6. März 2024 an der „Sciences Po“ in Paris statt. Neben den Events in Berlin wird es zudem Konferenzen in Dänemark und an vier Universitäten in Schweden geben (8. – 12. April 2024) sowie mit der Princeton University in Washington D.C. in den USA (2. Mai 2024). Adresse TU Berlin Hauptgebäude, Raum H3143 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Der WNISR-Report 2023 zum Download World Nuclear Industry Status Report 2023 Kurzbiografien der Autor:innen World Nuclear Industry Status Report - Who We Are

Unterstützung bei technisch-wissenschaftlichen Fragestellungen zum Ausgleich frustrierter Investitionen

Rückblick auf 2022: Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten

Rückblick auf 2022: Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten In Deutschland wurde 2022 intensiv über die Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke diskutiert. Im Zentrum standen die Sicherheitsfragen bei einem Weiterbetrieb. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte im Jahr 2022 in Deutschland u.a. für eine neue Debatte über die Energieversorgung und die damit einhergehende Versorgungssicherheit mit Gas. Unter anderem durch den großen Anteil von Gas- und Ölheizungen war Deutschland in hohem Maße von fossilen Brennstoffen aus Russland abhängig. Atomgesetz geändert Das Bundeskabinett beschloss am 19.10.2022 den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Der Bundestag hat diese Gesetzesnovelle am 11.11.2022 mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen verabschiedet (661 abgegebene Stimmen). Der Gesetzentwurf bekam Ende November auch die Zustimmung des Bundesrates. Damit waren die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen. Nach einer intensiven gesellschaftlichen Debatte wurden daraufhin die drei damals noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 länger am Netz belassen. Dieser befristete Streckbetrieb stand unter der Maßgabe, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen waren. Der Einsatz oder Erwerb neuer Brennelemente war nicht zulässig. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs war für den Weiterbetrieb keine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) vorzulegen. Der Staat übernahm keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Am 15. April 2023 haben diese drei Kraftwerke ihren Leistungsbetrieb eingestellt. Deutschland ist seitdem aus der Nutzung der Atomenergie ausgestiegen. Zur Pressemitteilung des Bundesumweltminiseriums Zum Hintergrund Prüfung einer Laufzeitverlängerung Vor diesem befristeten Streckbetrieb hatte die Bundesregierung geprüft, inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten zur Energiesicherheit beitragen könnte. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken wurde im März 2022 eine Laufzeitverlängerung zunächst abgelehnt (zum Prüfvermerk des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und BMUV). Stresstest: Analyse der Stromversorgung Dennoch wurde durch die Bundesregierung ein sogenannter Stresstest in Auftrag gegeben, der im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber analysierten im Rahmen dieses Stresstests die voraussichtliche Versorgungslage mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Sicherheitsaspekte waren im Gegensatz zu dem Prüfvermerk nicht Gegenstand der Betrachtung. Im Ergebnis wurde laut BMWK eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im Winter 2022/23 zwar als sehr unwahrscheinlich angenommen, hätte aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Auf Basis des Stresstests wurde daher die Ausgangslage neu bewertet und mündete schließlich in der 19. Novelle des Atomgesetzes und dem damit verbundenen Streckbetrieb der drei AKW. Laufzeitverlängerung für AKW? Die Leiterin der Abteilung Nukleare Sicherheit im BASE Dr. Mareike Rüffer ordnet im Video aus dem Jahr 2022 zentrale Aspekte der damaligen Laufzeitdebatte ein: Sie erläutert u.a. welche zentrale Rolle der Stand von Wissenschaft und Technik bei einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung spielt, über die im Zuge der AKW-Laufzeitverlängerung diskutiert wurde. Die Rolle des BASE bei der Laufzeit-Debatte Das BASE hat den gesetzlichen Auftrag, die Sicherheit von nuklearen Anlagen und nuklearen Abfällen stets im Blick zu behalten. Dementsprechend standen für die Bewertung des BASE in der Debatte die Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Die Nutzung von Atomenergie erzeugt für Mensch und Umwelt bereits im Normalbetrieb Hochrisikostoffe und hinterlässt langfristig hochgiftige und strahlende Abfälle. Ein folgenschwerer Unfall mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt durch Verlust von Kontrolle über das Kraftwerk kann nie komplett ausgeschlossen werden. Das Ziel aller Sicherheitsmaßnahmen ist daher eine Minimierung des Unfallrisikos. Stand von Wissenschaft und Technik elementar für die Schadensvorsorge Das deutsche Atomgesetz forderte für die damals in Betrieb befindlichen Anlagen daher, dass regelmäßig die gültige Sicherheitsarchitektur entsprechend angepasst werden muss. Die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit müssen mit den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen schritthalten. Für in Betrieb befindliche Atomkraftwerke mussten technische Anpassungen an die neuesten Sicherheitsentwicklungen alle zehn Jahre durch eine periodische Sicherheitsüberprüfung bestimmt und durchgeführt werden. Ziel war es, die nukleare Sicherheit der Anlage kontinuierlich zu verbessern. Die an Atomkraftwerke gestellten Anforderungen waren damit höher als an konventionelle Kraftwerke. Atomanlagen sind nicht gegen kriegerische Angriffe ausgelegt Mit dem Krieg in der Ukraine sind zivile kerntechnische Anlagen zum ersten Mal indirekt zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Kerntechnische Anlagen können gegen diese Form der Bedrohung nicht ausgelegt werden. Russlands Angriffskrieg macht deutlich, dass internationale Regeln, die Kriegshandlungen rund um Atomkraftwerke untersagen, nur so lange Bestand haben können, wie sich alle Akteure daran gebunden fühlen. Atomanlagen können in kriegerischen Auseinandersetzungen zu einer besonderen Bedrohung werden. Ihre Nutzung ist in vielen Atomstaaten zudem eng mit dem militärischen Gebrauch verbunden. Die militärische Nutzung, sei es durch Nuklearwaffen oder auch indirekt durch Beschuss einer Anlage, stellt eine Erhöhung der Risiken für eine Gesellschaft dar. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Stellungnahme des BASE-Präsidenten Wolfram König zur Laufzeitverlängerungsdebatte Stellungnahme des BASE-Präsidenten: Eine Frage der Sicherheit Interview mit Dr. Mareike Rüffer zur Laufzeitverlängerungsdebatte Mareike Rüffer in der Berliner Morgenpost: „Maßstab muss die Sicherheit sein“ Zum Thema Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium legen Prüfung zur Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken vor Vermerk: Zur Kritik am Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken Informationen zur nuklearen Situation in der Ukraine Atomkraftwerke in der Ukraine

Standortauswahlverfahren

Standortauswahlverfahren Wie läuft die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland ab? Alle deutschen Bundesländer und Regionen werden in die Suche einbezogen. Die in Frage kommenden Gebiete werden untersucht, bewertet und verglichen. Ziel ist, ein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung. Im April 2023 gingen die letzten Atomkraftwerke vom Netz. Übrig bleiben u.a. 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen , die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen. Laut Gesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden - ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz ( StandAG ). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im Mai 2017 in Kraft. Zum Start der Endlagersuche wurde gesetzlich festgelegt, dass eine Standortentscheidung im Jahr 2031 angestrebt wird. Die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nehmen nach aktuellen Angaben der BGE aber erheblich mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Verfahren werden nun von den beteiligten Institutionen ausgewertet. Ablauf der Suche Das Standortauswahlverfahren begann 2017 mit einer „weißen Landkarte“: Von Beginn an wurden alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle einbezogen. Die Gebiete wurden zunächst auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht. In den folgenden Phasen geschieht dies mittels Erkundungsprogrammen. © BASE 1. Ermittlung von Teilgebieten In der 1. Phase sammelt die BGE , das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE, welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben. Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE einen Zwischenbericht zur Diskussion. Sie hat diesen am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wird sichtbar, welche Gebiete aus Sicht des Unternehmens aufgrund der geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das passiert erst zum Ende der ersten Phase. Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete . Sie richtete sich an Bürger:innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler:innen. Die Fachkonferenz begann mit einer Auftaktveranstaltung des BASE im Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz-Teilnehmer:innen anzustoßen. Es folgten drei Beratungstermine, auf welchen der Zwischenbericht zur Diskussion stand. Nach Abschluss der Beratungen übermittelte die Fachkonferenz ihre Ergebnisse an die BGE , die diese wiederum bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat. Nach der Anwendung weiterer Kriterien und vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen übermittelt die BGE am Ende der ersten Phase einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE . Das BASE prüft den Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz ein. Sie sind die wichtigsten Gremien zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort und können beispielsweise Stellungnahmen abgeben, Nachprüfaufträge anfordern oder wissenschaftliche Expertise einholen. Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Erst wenn ein Gebiet endgültig aus dem Auswahlverfahren ausscheidet, löst sich die zugehörige Regionalkonferenz auf. 2. Übertägige Erkundung In der 2. Phase finden übertägige Erkundungen in den Standortregionen statt. Die BGE untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE ein genaues Bild der Geologie. Auf dieser Basis schlägt sie vor, welche Standorte in der dritten Phase untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber. 3. Untertägige Erkundung In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE . Geolog:innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit. So geht die Endlagersuche Deutschland steht am Beginn eines der anspruchsvollsten Umweltprojekte der kommenden Jahre: der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall. Dieses Video erklärt den Ablauf des Verfahrens. Gesetzliche Grundlage Standortauswahlgesetz Herunterladen (PDF, 546KB, barrierefrei⁄barrierearm) Endlagerkommission Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz Stand der Suche auf endlagersuche-infoplattform.de Aktueller Stand der Endlagersuche

WD 8 - 035/18 Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem Kernkraftwerk Gundremmingen Aufgrund der Reaktorkatastrophe in Fukushima und der in diesem Zusammenhang festgestellten Mängel wurden auch deutsche Kernkraftanlagen auf ihre Sicherheit hin überprüft: „Die Europäi- sche Kommission initiierte nach dem Unfall in Fukushima Daiichi einen europaweiten Stresstest für Kernkraftwerke (EU-Stresstest). Bis Ende 2011 bewerteten alle Betreiber von Kernkraftwerken in der Europäischen Union das Verhalten ihrer Kernkraftwerke auf extreme Situationen. Insbe- sondere die verfügbaren Maßnahmen zur Situationsbewältigung nach einem möglichen Ausfall der Sicherheitsfunktionen sind überprüft und bewertet worden. Als Ergebnis des Stresstests hat jeder Mitgliedstaat der EU, der Kernkraftwerke betreibt, in einem Nationalen Aktionsplan alle identifizierten Verbesserungsmöglichkeiten aufgelistet, die in den Kernkraftwerken umgesetzt werden sollen.“ Bundesamt für Strahlenschutz „Welche Konsequen- zen hat der Unfall in Japan für Kernkraftwerke in Europa?“, http://www.bfs.de/Shared- Docs/FAQs/BfS/DE/ion/fukushima-kerntechnik/konsequenzen-eu.html Weitere Informationen gibt es beispielsweise unter: Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) Stel- lungnahme 11. – 14.05.2011 (437. RSK-Sitzung) „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Ja- pan)“, http://www.rskonline.de/sites/default/files/reports/rsksnsue20110516hp.pdf und RSK- Stellungnahme (496. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 06.09.2017) „Bewer- tung der Umsetzung von RSK-Empfehlungen im Nachgang zu Fukushima“, http://www.rskon- line.de/sites/default/files/reports/epanlage1rsk496hp.pdf Die beteiligten Staaten verpflichteten sich, die Nationalen Aktionspläne zu aktualisieren. Der deutsche Nationale Aktionsplan wird alle ein bis zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht, http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/details-nukleare- sicherheit/artikel/nationaler-aktionsplan-zur-umsetzung-fukushima-relevanter-erkenntnisse-fuer- die-deutschen-kernkraftwerke/ Einen Einblick in die aktuelle Situation der Folgemaßnahmen der Fukushima - Katastrophe bzw. der Regelabweichungen des Kernkraftwerks Gundremmingen liefern beispielhaft folgende Quel- len: WD 8 - 3000 - 035/18 (24.4.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum Vergleich des Kernreaktors Fukushima mit dem Kernkraftwerk Gundremmingen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2017) „Fukushima Folge- maßnahmen“, http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicher- heit/fukushima-folgemassnahmen/ Gutachten zur Störfallbeherrschung der kerntechnischen Anlagen Gundremmingen: Prof. Dr. Manfred Mertins (2011) „Defizite und Regelwerksabweichungen des Atomkraftwerkes Gundrem- mingen“, https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/the- men_az/atomausstieg/PDF/Gutachten_Mertins_Gundremmingen.pdf , Hahn, L. (2017). „Peer Review zum Gutachten „Defizite und Regelwerksabweichungen des Atom- kraftwerks Gundremmingen“ von Prof. Dr. Manfred Mertins“, https://www.gruene-bundes- tag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/atomausstieg/PDF/Peer_Review_Hahn_- _Gundremmingen-Gutachen.pdf Kernkraftwerk Gundremmingen (KGG) (). „Fakten zum Kernkraftwerk Gundremmingen“ http://www.kkw-gundremmingen.de/fakten.php Schriftliche Frage 120 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 19/695, Seite 81 Schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 19/887, Seite 61 *** Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Fukushima-Folgen immer noch spürbar

Fukushima-Folgen immer noch spürbar Notfallschutz in Deutschland erheblich ausgeweitet Ausgabejahr 2021 Datum 23.02.2021 Blick auf das Gelände des zerstörten Kernkraftwerks Fukushima Daiichi Quelle: christian aslund/EyeEm/stock.adobe.com Die Reaktorkatastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima vor zehn Jahren hat beträchtliche Auswirkungen für Mensch und Umwelt gehabt. Rund 300 Quadratkilometer in der Region Fukushima sind weiterhin Sperrgebiet und dürfen nur eingeschränkt betreten werden. Viele Menschen leiden unter den Folgen, zu denen insbesondere auch psychische Belastungen zählen. Außerhalb des Sperrgebiets ist die zusätzliche Strahlenbelastung internationalen Angaben zufolge allerdings deutlich gesunken und damit wird sie 2021 auf einem Niveau wie die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland sein. Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betonte: "Auch wenn außerhalb der Sperrgebiete wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist, wirken die Folgen der Katastrophe bis heute und noch lange weiter nach. Direkt durch die Strahlung verursachte Krankheiten sind zwar bislang nicht aufgetreten, zahlreiche Menschen sind allerdings infolge der Evakuierung verstorben oder leiden immer noch an psychischen Erkrankungen. Und immer noch ist das Sperrgebiet ungefähr so groß wie die Stadt München." Langzeitwirkungen für die Bevölkerung als Forschungsthema für kommende Jahre Japanische Besucherin lässt im Ganzkörperzähler Berlin untersuchen, ob sie Radioaktivität aufgenommen hat. Ganzkörperzähler Wer sich heute außerhalb des Sperrgebiets aufhält, muss sich keine Sorgen um seine Gesundheit machen. Doch manche Auswirkungen auf die Gesundheit der dortigen Bevölkerung lassen sich auch heute noch nicht abschließend erfassen. Insbesondere bei Krebserkrankungen, die mit ionisierender Strahlung in Verbindung stehen, dauert es oft viele Jahre, bis sie tatsächlich auftreten. Deshalb kann auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass in den kommenden Jahren doch noch Erkrankungen als direkte Folge des Reaktorunfalls auftreten. Das BfS war in den vergangenen Jahren an der Erstellung von Berichten zu den Auswirkungen des Reaktorunfalls in Fukushima für den Wissenschaftlichen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen atomarer Strahlung ( UNSCEAR ) beteiligt. Der neueste UNSCEAR -Bericht wird noch in diesem Frühjahr erwartet. Neue Themen für Strahlenschutz und Notfallplanung, auch in Deutschland BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel In den vergangenen zehn Jahren nach dem Reaktorunglück hat auch Deutschland Konsequenzen für den Notfallschutz gezogen. Paulini betonte: "Das Unglück im japanischen Fukushima hat gezeigt, dass Kernkraft selbst für hochentwickelte Industriegesellschaften ein besonders hohes Risiko darstellt. Deshalb müssen wir im Vorfeld alles tun, um bestmöglich vorbereitet zu sein. In Deutschland ist der Notfallschutz für Unfälle oder Ereignisse mit Freisetzungen von radioaktiven Stoffen deshalb nach Fukushima grundlegend neu aufgestellt worden." Das BfS hat hier einen wesentlichen Beitrag geleistet. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hatte die Strahlenschutzkommission ( SSK ) bereits frühzeitig die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima analysiert und Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Notfallschutzes in Deutschland erarbeitet. Das BfS führte in diesem Zusammenhang umfangreiche repräsentative Ausbreitungsrechnungen für deutsche Kernkraftwerke durch und kam zu dem Ergebnis, dass die Gebiete um die Kernkraftwerke, in denen Schutzmaßnahmen konkret vorgeplant waren, ausgeweitet werden sollten, um die Bevölkerung besser zu schützen. Entsprechend wurden diese sogenannten Planungsradien dann auch angepasst. Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse neu geregelt Auch die Verteilung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse wurde neu geregelt. Wird nach einem nuklearen Vorfall radioaktives Jod frei, kann die Einnahme von hochdosierten nicht radioaktiven Jodtabletten verhindern, dass es sich in der Schilddrüse anreichert. Unter Federführung des BfS sind 2020 die Bestände deutschlandweit erneuert, erheblich aufgestockt und an die Bundesländer verteilt worden. Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) Das neue Strahlenschutzgesetz sieht außerdem die Einrichtung des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) vor, welches unter der Leitung des Bundesumweltministeriums koordinierende Aufgaben zur Krisenreaktion bei überregionalen radiologischen Notfällen hat. Das BfS ist im RLZ insbesondere für die Analyse und Bewertung der radiologischen Lage zuständig und erstellt ein sogenanntes radiologisches Lagebild, um im Krisenfall Informationen und Prognosen für die zuständige Behörden bei Bund und Ländern bereitzustellen. Dieses bildet die wichtigste Grundlage für weitere Entscheidungen. Weitere Informationen Das BfS hat die aktuelle Situation in Japan anhand international verfügbarer Daten bewertet. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die radioaktive Belastung in der Region Fukushima sowie weitere Indikatoren: Stand: 23.02.2021

Untersuchung der Kritikalität von Schüttbettkonfigurationen bei schweren Unfällen von Leichtwasserreaktoren - KEK

Abschaltung des Atomkraftwerks Grohnde

Abschaltung des Atomkraftwerks Grohnde Das Atomkraftwerk Grohnde in Niedersachsen ging am 31. Dezember 2021 vom Netz. Anfang 2024 haben die Rückbauarbeiten im Atomkraftwerk begonnen. Kurzüberblick AKW Grohnde Betreiber: PreussenElektra GmbH Status: endgültige Abschaltung – in Stilllegung Beginn Leistungsbetrieb: 1. Februar 1985 Abschalttermin: 31. Dezember 2021 (gemäß AtG ) Typ (Baureihe): Druckwasserreaktor (KWU Baulinie 3 Vor-Konvoi) Reaktorleistung: 3.900 MW thermisch Elektrische Leistung: 1.430 MW brutto / 1.360 MW netto Erzeugte Strommenge insgesamt: gut 400 Milliarden Kilowattstunden (Stand: 2021) Aufsichts- und Genehmigungsbehörde : Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Geografische Lage: Bundesland: Niedersachsen Gemeinde : Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont Gewässer : Das AKW Grohnde liegt an der Weser, deren Wasser zur Kühlung genutzt wird. Die wichtigsten Fakten zum Atomkraftwerk Grohnde Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Das Atomkraftwerk Grohnde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen wurde zum 31.Dezember 2021 endgültig abgeschaltet. Hintergrund ist die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie . Das AKW Grohnde verfügte über eine elektrische Nettoleistung von 1.360 MW. In seiner Gesamtlaufzeit von über 37 Jahren hat das KKW Grohnde seit der Netzsynchronisation im Jahr 1984 bis zur Abschaltung Ende 2021 eine Strommenge von ca. 387 Milliarden Kilowattstunden erzeugt. Am Standort des AKW Grohnde befindet sich ein Standortzwischenlager für hochradioaktive Abfälle , das als Trockenlager konzipiert ist und zur Einlagerung von bestrahlten Brennelementen in Transport- und Lagerbehältern dient. Am 27. April 2006 wurde es mit der Einlagerung des ersten Behälters (Typ CASTOR® V/19) in Betrieb genommen. Die Betriebsgenehmigung umfasst eine Kapazität von 100 Behälterstellplätzen, von denen 40 belegt sind (Stand 27. April 2023). Vom Bau bis zum Abriss Nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks schließt sich zunächst eine Nachbetriebsphase an. Diese dauert mehrere Jahre. Erst danach kann die Stilllegungsgenehmigung umgesetzt werden, mit der das Atomkraftwerk endgültig rückgebaut werden kann. Diese Stilllegung selbst dauert erneut zwischen 10 und 20 Jahren. Erst danach kann das Kraftwerk aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden. Typische Zeiträume vom Baubeginn bis zum Abriss eines Atomkraftwerks © BASE Die Phasen der Kraftwerksstilllegung Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen erfolgt am Ende der Betriebszeit und durchläuft verschiedene Phasen: Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Meldepflichtige Ereignisse im AKW Grohnde Was sind meldepflichtige Ereignisse? Bei meldepflichtigen Ereignissen handelt es sich um Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Diese Ereignisse müssen vom Betreiber der Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Während der gesamten Betriebslaufzeit kam es im Atomkraftwerk Grohnde zu 279 meldepflichtigen Ereignissen gemäß AtSMV (Stand Oktober 2021, Daten der Störfallmeldestelle). In den Monats- und Jahresberichten veröffentlicht die Störfallmeldestelle des BASE Informationen zu allen meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Grohnde – Rückblick auf eine bewegte Geschichte Das AKW Grohnde blickt auf eine bewegte Geschichte zurück: Im Jahr 1977 versammelten sich mehr als 20.000 Demonstrierende zu Protesten, um gegen den Bau des zukünftigen Atomkraftwerks zu demonstrieren. Die Situation eskalierte, es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizei. 1977: Atomkraftgegner bei den Protesten gegen den Bau des AKW Grohnde © picture-alliance / Dieter Klar Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Zum Thema Zwischenlager Grohnde Stilllegung

Vergleich aktuell eingesetzter Modelle zur Beschreibung der atmosphärischen Ausbreitung radioaktiver Stoffe : Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 im Projekt A510 der Strahlenschutzkommission

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 führte die Strahlenschutzkommission (SSK) im Auftrag des BMU mehrere Projekte im Umfeld der mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland verbundenen Risiken durch. Die Aufgabenstellung für die Arbeitsgruppe A510 („Erfahrungsrückfluss Fukushima“) bezog sich auf die nukleare Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr. Zur Bearbeitung dieses Themas wurden sieben Teilbereiche und 42 Arbeitspakete eingerichtet. Der hier vorgelegte Abschlussbericht zum Arbeitspaket AP5500 befasst sich mit dem Themenkomplex Ausbreitungsmodelle, deren Ergebnisse eine wesentliche Grundlage bei der Ermittlung der radiologischen Lage im Ereignisfall bilden. Untersucht werden die Modelle, die aktuell im Rahmen des Notfallschutzes in Deutschland und in der Schweiz operationell eingesetzt werden (ABR, ADPIC, ARTM, LASAIR, LPDM, RODOS, SAFER). Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse bilden die Grundlage für das Thema Ausbreitungsrechnung in der SSK-Empfehlung zur „Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima“.

OECD-NEA Benchmark Study of the Accident at the Fukushima Daiichi Nuclear Power Station (BSAF) Project Phase 2; here: German participation

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