Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH begreift sich als Think-Tank rund um das Thema Ladeinfrastruktur: Sie erhebt und analysiert Daten, veröffentlicht Auswertungen sowie allgemeine Informationen zum Aufbau und Betrieb öffentlicher und privater Ladeeinrichtungen. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (KfW 440) sind ca. 690.000 geförderte private Ladepunkte in den Jahren 2021 und 2022 in Betrieb gegangen. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur betrachtet private Ladeeinrichtungen, sogenannte Wallboxen, als elementaren Bestandteil zum Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Aus diesem Grund führte die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur eine umfangreiche Studie durch, in deren Rahmen Fördermittelempfangende des Förderprogramms KfW 440 befragt wurden. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Gründe der Anschaffung, die Kosten und Herausforderungen beim Aufbau privater Ladeinfrastruktur sowie über die Bedeutung des Förderprogramms selbst. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse hinsichtlich des konkreten Nutzungsverhaltens gewonnen. Insbesondere wurden der Anteil des privaten Ladens am Gesamtladevolumen, Ladehäufigkeiten und -zeitpunkte sowie die Bedeutung des öffentlichen Ladens und Ladens bei der Arbeitsstelle untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind auf der Website der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur veröffentlicht worden (https://nationale-leitstelle.de/downloads/). Die dazugehörigen Roh- und Metadaten können hier in der Mobilithek heruntergeladen werden.
UBA-Stand auf der IFA informiert über Leerlaufverluste bei Unterhaltungselektronik Vom 29. August bis 3. September ist das Umweltbundesamt (UBA) mit einem Stand auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vertreten. Das UBA informiert über Leerlaufverluste bei Geräten der Unterhaltungselektronik und zeigt, wie sich Leerlaufverluste begrenzen und Strom sparen lassen. Ein Vier-Personenhaushalt benötigt im Schnitt 3600 Kilowattstunden im Jahr, davon fallen allein 440 Kilowattstunden auf den Betrieb von Elektrogeräten im Leerlauf. Dies ist der Fall, wenn Geräte in Bereitschaft - Stand-by - oder vermeintlich ausgeschaltet sind. Jährlich sind das rund 90 Euro für Geräte, die nicht im Betrieb sind. „Die IFA gibt sich umweltbewusst. ‘Grün’ ist ein Trend, mit dem sich Produkte sehr gut vermarkten lassen. Dennoch ist nicht alles umweltverträglich, was so aussieht. Es lohnt sich bei Neuanschaffungen genau hinzugucken, auch um böse Überraschungen bei der nächsten Stromrechnung zu vermeiden”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA. Wer neue Geräte kauft, sollte sich Gedanken machen, was diese verbrauchen: Spitzenreiter sind Plasmafernseher mit im Schnitt rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Dafür könnte man ein Jahr lang 15 Kaffeemaschinen betreiben. In Deutschland betragen Leerlaufverluste in Privathaushalten und Büros etwa 22 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das kostet mehr als vier Milliarden Euro jährlich. Anders als bei so genannter weiÃßer Ware - wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern - achten Verbraucherinnen und Verbraucher bei brauner Ware - etwa Fernseher, Stereoanlagen und Computer - weniger auf den Stromverbrauch. Für Geräte der Unterhaltungselektronik gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung des Stromverbrauches. Die „Stromsparerplakette” der Aktion „No-Energy” weist Geräte aus, die keine oder nur minimale Leerlaufverluste verursachen. Nicht nur Technik, auch das Nutzerverhalten ist entscheidend: Die Nutzungsdauer und Zahl der Unterhaltungselektronik-Geräte steigt. Daher empfiehlt das UBA : bei Neuanschaffungen auf die „Stromsparerplakette” zu achten, abschaltbare Steckdosenleisten zu verwenden sowie Netzteile, etwa von Handys, aus der Steckdose zu ziehen, sobald der Ladevorgang beendet ist. Und die Geräte öfter mal ausschalten. So entfallen etwa 30 bis 40 Prozent des Stromverbrauchs bei Computern mit einem Flachbildschirm auf den Bildschirm selbst, es lohnt sich ihn auszuschalten, sobald er länger als drei Minuten nicht benutzt wird. Das UBA ist in Halle 7.2 a vertreten, Stand 101. 29.08.2008
Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Durch eine kluge Auswahl der richtigen Produkte lassen sich zusätzlich Umweltbelastung und Kosten senken: Verwaltungen sollten ihre Computerarbeitsplätze mit Mini-PCs statt mit Desktop-PCs ausstatten und Notebooks nur verwenden, wenn die Computer mobil eingesetzt werden sollen. Der Bericht des Öko-Instituts und der TU Berlin liefert erstmals belastbare Zahlen zur Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus und gibt Empfehlungen, wie der Energieverbrauch in der Nutzung realistisch berechnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 66/2016.
Daten aus 17 Jahren zeigen Trends im Gebäudebestand Häuser und Wohnungen in Deutschland werden zwar energieeffizienter, aber die Entwicklung stagniert nahezu. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der bundesweite Daten zu Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden von 2002 bis heute ausgewertet wurden. „Sanierungen im Altbau und Neubaustandards wirken und tragen mit geringerem Energieverbrauch zum Klimaschutz bei“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Energieeffizienz der Wohngebäude ist bis etwa 2012 kontinuierlich gestiegen. Seitdem verbessert sie sich allerdings – anders als bei Mehrfamilienhäusern – bei Einfamilienhäusern kaum noch. Maria Krautzberger: „Die Politik muss jetzt schnell die richtigen Anreize setzen, vor allem für Einfamilienhäuser, damit der Gebäudesektor die Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erreicht. Dafür braucht es eine ausgewogene Mischung an Instrumenten: Ordnungsrecht, Förderung und Information.“ Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Im Gebäudebestand werden in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten Endenergie verbraucht – und rund 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Von 2008 bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden, bis 2030 sollen ihre CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, und bis 2050 soll sogar ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Studie bestätigt, wie gut energetische Sanierungen wirken: Nach umfassenden Sanierungen können Altbauten fast so sparsam beheizt werden wie Neubauten. Gleichzeitig gibt es auch Neubauten und sanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch – das zeigen die immer noch sehr großen Unterschiede im Energieverbrauch innerhalb dieser Gruppen. Dabei spielt auch das Nutzerverhalten eine Rolle. Die Daten zeigen auch, wieviel effizienter Sanierungen und Neubauten sein können, wenn gute Standards gewählt und die Häuser anschließend effizient betrieben werden (siehe Abbildung „Heizenergieverbrauch alter und neuer Wohngebäude“). Damit die Klimaziele für den Gebäudesektor erreicht werden, empfiehlt das UBA eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt etwa KfW -40- bzw. KfW-55-Standard. Darüber hinaus müssen weitere Instrumente Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherstellen. Ein breites Informationsangebot, zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, transparenten Heizkostenabrechnungen und Beratungsnetzwerken, ergänzt den Instrumenten-Mix. Das Projekt „Empirische Wohngebäudedaten“ macht die Datenbank der gemeinnützigen co2online GmbH erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Inzwischen enthält sie über eine Million anonymisierte Datensätze, die während langjähriger Beratungsarbeit mit den „Energiesparchecks“ von co2online gesammelt wurden. Die Daten wurden, unterstützt durch einen Fachbeirat, wissenschaftlich überprüft und ausgewertet. Als Kennwert für die Energieeffizienz von Wohngebäuden dient der Heizenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser, bezogen auf die Wohnfläche und bereinigt von Witterungseinflüssen. Die Besonderheit der Daten: Sie verknüpfen gemessene Heizenergieverbräuche mit detaillierten Informationen über die Eigenschaften der Gebäude. Damit lassen sich Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden in Deutschland von 2002 bis heute beschreiben und auswerten, sowohl für das ganze Bundesgebiet als auch für einzelne Bundesländer.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundespreis Ecodesign 2015 unter dem Motto „Weiterdenken“ ausgeschrieben Weiterdenken – so lautet das diesjährige Motto des Bundespreises Ecodesign, den das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) in diesem Jahr zum vierten Mal ausloben. Gesucht werden Produkte, Dienstleistungen und Konzepte, die durch ihre ökologische und gestalterische Qualität überzeugen und einen nachhaltigen Konsum fördern. Bis zum 27. April 2015 können innovative Produkte und Modelllösungen aus allen Designsparten eingereicht werden. Der Bundespreis Ecodesign wird in vier Kategorien vergeben. In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Zukunftweisende Konzepte, Studien und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden, Dienstleistungen und Systemlösungen in der Kategorie „Service“. In der Kategorie „Nachwuchs“ steht der Wettbewerb Studierenden, Absolventinnen und Absolventen offen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Zukunftsfähige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum. Dafür brauchen wir Menschen mit Ideen und unternehmerischem Mut. Mit dem Bundespreis Ecodesign wollen wir dieses Engagement unterstützen und anerkennen.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Das Besondere am Bundespreis Ecodesign ist das transparente und anspruchsvolle Auswahlverfahren. Bevor die eingereichten Beiträge von der interdisziplinär besetzten Jury im Original begutachtet werden, treffen Umweltexpertinnen und -experten aus dem Umweltbundesamt und Designexpertinnen und -experten aus dem Projektbeirat eine Vorauswahl. Damit gewährleisten wir, dass nur Einreichungen ausgezeichnet werden, die sowohl hochwertig gestaltet sind, als auch herausragende Umwelteigenschaften haben.“ Aufgabe des Designs ist es nicht nur, schöne Dinge zu entwerfen. Gestalterinnen und Gestalter sind aufgefordert weiterzudenken und die Auswirkungen ihres Produktes auf die Umwelt sowie das Nutzerverhalten in ihren Entwürfen zu berücksichtigen. Mit der Entwicklung und Durchführung des Wettbewerbs wurde das Internationale Design Zentrum Berlin e. V. (IDZ) beauftragt. Bewertet werden die Einreichungen anhand einer Ecodesign-Kriterienmatrix, die von BMUB , UBA und IDZ gemeinsam entwickelt wurde. Die Preisträger und Nominierten werden bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium am 23. November 2015 geehrt und in einer Wanderausstellung auf Messen und in Museen im Bundesgebiet präsentiert. Die Ausstellung der Preisträger und Nominierten des vergangenen Jahres wird am 16. März 2015 in Ludwigsburg eröffnet. Begleitend zur Ausstellung finden Workshops und Veranstaltungen statt. Werner Aisslinger (Designer mit Schwerpunkt auf Produktdesign und Architektur) Dr. Kirsten Brodde (Autorin, Herausgeberin des Blogs Grüne Mode, Campaignerin bei Greenpeace) Dr. Thomas Holzmann (Vizepräsident des UBA) Prof. em. Günter Horntrich (Designer, emeritierter Professor für Design und Ökologie an der Köln International School of Design) Theresa Keilhacker (Architektin mit Schwerpunkt auf nachhaltigem Planen und Bauen) Dr. Dietlinde Quack (Leiterin der Gruppe Konsum im Bereich Produkte und Stoffströme und der Verbraucher-Informationskampagne EcoTopTen.de am Öko-Institut) Rita Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB) Prof. Dr. h.c. Erik Spiekermann (Kommunikationsdesigner, Schriftgestalter und Autor) Nicola Stattmann (Designerin, Materialexpertin)
Die Studie untersucht verhaltensbedingte Maßnahmen zur absoluten Energieeinsparung in Haushalten, die zusätzliche Einsparungen gegenüber bestehenden Szenarien, insbesondere „Politikszenarien VI“ erbringen könnten. Der Beitrag zu den Zielen des Energiekonzeptes wird abgeschätzt; dabei werden sowohl Investitionsverhalten als auch Nutzungsverhalten betrachtet. Da die meisten Effizienzmaßnahmen bereits in anderen Szenarien behandelt wurden, liegt ein weiterer Fokus auf Suffizienz . Analysiert werden die Bedürfnisfelder Bauen und Wohnen, Geräte, Mobilität und Ernährung sowie das Handlungsfeld Schule und Arbeitsplatz. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2016.
Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der vorliegende Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden kann. Dafür wurde ein Gestaltungsvorschlag entwickelt. Der Gestaltungsvorschlag besteht in einer kompakten Darstellung aller benötigten Daten, Diagramme und Informationen, ergänzt durch Piktogramme, Tipps und Links zu weiterführenden Informationen. Damit ist er sowohl für eine monatliche Übermittlung per Post als auch für die elektronische Darstellung auf Webportalen oder in Apps anwendbar. Der Leitfaden soll Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser dienen. Quelle: Forschungsbericht
Das Kurzgutachten analysiert Ursachen für Abweichungen zwischen dem normativ rechnerisch ermittelten Energiebedarf und dem tatsächlich messbaren Energieverbrauch eines Gebäudes. Nach einer Beschreibung von Ursachen und Treibern dieser Abweichungen wird die verfügbare Literatur ausgewertet. Indikative Berechungen quantifizieren die Größenordnung dieser Abweichungen. Schließlich werden Empfehlungen für realitätsnähere Standard-Randbedingungen für die energetische Bilanzierung von Gebäuden gegeben. Quelle: www.umwletbundesamt.de
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) wird mit der Reinigung von bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen in Berlin betraut: Die Pilotphase auf zunächst 85 Spielplätzen in allen Bezirken Berlins startet bereits in diesem April. Über den Auftakt der Pilotphase haben sich auf dem Spielplatz Eulerstraße am heutigen Donnerstag Franziska Giffey, Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende der BSR, und Umweltsenatorin Manja Schreiner sowie die BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto informiert. In einem zweiten Schritt soll mit dem geplanten Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung im Sommer dieses Jahres die Gesamtzahl der Spielplätze, die durch die BSR dauerhaft gereinigt werden, um 50 weitere Spielplätze auf dann insgesamt 135 steigen. Das neue Angebot soll für ein sauberes, sicheres und lebenswertes Umfeld bei Spiel und Spaß von Familien und ihren Kindern sorgen – denn die zunehmende Nutzung des öffentlichen Raums ist für alle Beteiligten eine steigende Herausforderung. Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe : „Wir wollen ein sauberes und lebenswertes Berlin – und dass unsere Kleinsten auf sauberen Spielplätzen spielen können. Dafür ziehen Senat, Bezirke und die BSR an einem Strang. Mit dem Frühling startet die BSR neu mit der Reinigung von 85 Spielplätzen, die nicht Teil von größeren Parks sind, und das in der ganzen Stadt. Ich freue mich, dass wir dafür Mittel aus Gewinnrücklagen der BSR zur Verfügung stellen konnten. Ab Juli kann die BSR dann zusätzlich 3 Millionen Euro jährlich einsetzen, die dafür im Doppelhaushalt festgeschrieben sind. Damit entlasten wir die Bezirke und sorgen gemeinsam dauerhaft für mehr Sauberkeit auf unseren Spielplätzen.“ Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Mit dem Frühling startet die Draußen-Zeit, gerade auch auf Spielplätzen in allen Berliner Bezirken. Gerade hier sind Sauberkeit und Sicherheit ein besonders sensibles Thema. Daher ist es gut und richtig, dass die BSR jetzt auf mehr bezirksseitig ausgewählten Spielplätzen als vorher die Reinigung übernehmen wird.“ Stephanie Otto, BSR-Vorstandsvorsitzende : „Ich freue mich über das Vertrauen, das wir als BSR vom Land und den Bezirken erhalten. Bei der Reinigung von Spielplätzen kommen uns besonders die Erfahrungen aus vielen Berliner Grünanlagen zugute. Ich danke allen Beteiligten, dass wir die Pilotphase so kurzfristig aufsetzen konnten, und insbesondere den Kolleginnen und Kollegen unse¬rer Straßenreinigung. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen weiteren wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Berlin. Klar ist aber auch: Stadtsauberkeit geht nur gemeinsam – wir alle tragen Verantwortung für ein lebenswertes Berlin.“ Die Frauen und Männer in Orange reinigen die Spielplätze bedarfsgerecht, d.h. in Abhängigkeit von Wetterverhältnissen, Besucherandrang und anfallenden Verschmutzungen. Grundsätzlich gilt dabei: Je schöner das Wetter, desto mehr große und kleine Besucher/-innen, desto mehr Müll – und desto mehr Reinigungskräfte. Diese Entwicklung zu mehr Abfall in Parks und sonstigen Grünanlagen ist auf den Trend zurückzuführen, den öffentlichen Raum immer stärker zu nutzen: Getränke und Speisen werden nicht mehr nur zu Hause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter auch Draußen im Grünen. Öffentliche Flächen sind zugleich Treffpunkt, Pausenraum und Erlebnisort. Nicht nur die Nutzungsintensität, sondern auch das Nutzerverhalten haben sich also geändert. Durch mehr finanzielle Mittel für Stadtsauberkeit im Doppelhaushalt 2024/2025 werden die Bezirke in die Lage versetzt, künftig mehr Parks und sonstige Grünanlagen (inkl. Spielplätze) durch die BSR reinigen zu lassen. Speziell für die Reinigung von Spielplätzen hat der Haushaltsgesetzgeber im Landeshaushalt 2024/2025 über die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe jährlich 3 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel kommen ab dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung im Juli 2024 zum Einsatz. In der Pilotphase kann die BSR auf zusätzliche Mittel zurückgreifen, die ihr auf Grundlage einer betrieblichen Gewinnrücklage infolge von Beschlüssen des Aufsichtsrates und der Gewährträgerversammlung der BSR zur Verfügung stehen. Die BSR säubert bereits Spielplätze, wenn diese Bestandteil einer von ihr gereinigten Grünanlage sind. Für Spielplätze außerhalb größerer Parks waren bislang grundsätzlich die Bezirke zuständig. Die neue Dienstleistung der BSR umfasst nun auch Spielplätze außerhalb von größeren Parks. Die BSR wird in der jetzt beginnenden Pilotphase vorzeitig 85 Spielplätze reinigen. Weitere 50 Spielplätze sollen nach Verabschiedung der Rechtsverordnung durch den Rat der Bürgermeister noch hinzukommen, so dass die Gesamtzahl der von der BSR gereinigten eigenständigen Spielplätze dann 135 betragen würde. Alle anderen Spielplätze verbleiben in der Verantwortung der Bezirke. Die Auswahl der Spielplätze erfolgte durch die Berliner Bezirke unter der Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – und unter Einbindung der BSR. Kriterium war hierbei eine “besondere Bedeutung für die Stadtsauberkeit”, zum Beispiel aufgrund einer hohen Nutzungsfrequenz. Da die Bezirke zunehmend gezwungen sind, nennenswerte Anteile des ursprünglich für die gärtnerische Pflege vorgesehenen Budgets stattdessen für die Reinigung auszugeben, bringt die Übernahme der Spielplatzreinigung durch die BSR eine spürbare Entlastung für die Bezirke. Das gilt auch für Parks und sonstige Grünanlagen, von denen die BSR mit Inkrafttreten einer novellierten Rechtsverordnung (voraussichtlich im Sommer 2024) weitere in ihre Reinigungsverantwortung nehmen wird. Diese novellierte Rechtsverordnung legt fest, in welchen Bereichen (Parks, sonstige Grünanlagen inkl. Spielplätze und auch Forstgebiete) die BSR für die Reinigung verantwortlich ist. Die aktuelle Fassung listet bereits 79 Grünanlagen und 17 Forstreviere mit BSR-Reinigungsschwerpunkten auf. Für eine nachhaltige Verbesserung des Sauberkeitszustands in Grünanlagen und Forsten bleibt es zudem wichtig, dass die Reinigungstätigkeit der BSR durch konsequente ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen unverbesserliche Müllsünder/-innen flankiert wird. Liste der Spielplätze, die von den Bezirken als Bedarf gemeldet und die vorzeitig von der BSR gereinigt werden. (Hinweis: Stand April 2024, Änderungen im Verordnungsverfahren möglich)
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie die Wall GmbH erproben ab dem 15. August 2022 zunächst für sechs Monate neue Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Berliner Toiletten – ohne Verwendung von Münzgeld. Etliche Toiletten werden bis zum 15. Februar 2023 damit erstmals komplett kostenfrei zugänglich sein, die übrigen werden auf reine Kartenzahlung umgestellt. Nach einer Evaluation der halbjährigen Testphase wird im Jahr 2023 entschieden, nach welchem Zugangskonzept der Toilettenbetrieb zukünftig erfolgen soll. Staatssekretär Markus Kamrad : „Die Versorgung mit öffentlichen Toiletten in Berlin ist dank des Berliner Toilettenkonzepts moderner und besser als in den meisten anderen Städten Europas. Die Nutzung von Toiletten ist ein Grundbedürfnis, deshalb ist eine kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Anlagen grundsätzlich wünschenswert. Dazu bedarf es neben einer langfristigen Finanzierung über den Haushalt aber auch eines Nutzungsverhaltens, welches das ermöglicht. Wir erproben in den kommenden Monaten, welcher Weg gangbar ist.“ Der Münzbetrieb der Berliner Toiletten (dem Nachfolgemodell der City-Toiletten) wird damit im August 2022 vorerst eingestellt. Für insgesamt 50 Toilettenanlagen im Stadtgebiet, die gleichmäßig über alle Berliner Bezirke verteilt sind, entfällt das Nutzungsentgelt vollständig – die Nutzung wird kostenfrei: Zusammen mit weiteren Bestandstoiletten stehen dann etwa 90 Toiletten kostenfrei zur Verfügung. Die übrigen automatischen Berliner Toiletten (230 von 280 Anlagen) werden künftig nur noch bargeldlos nutzbar sein: Hier kann fortan ausschließlich per Kredit-, Girokarte, Apple Pay und anderen Bezahldiensten oder auch via WC-App („Berliner Toilette“) bezahlt werden. Wichtig: Die kostenfreie Nutzung der Toiletten für körperlich eingeschränkte Personen mittels Euroschlüssel bleibt bei den auf bargeldlosen Betrieb umgestellten Anlagen unverändert sichergestellt. Seit Ende Dezember 2021 sind die Berliner Toiletten Ziel einer Einbruchserie, die hohe Geld- und Sachschäden verursacht. Im Zuge einer gemeinsamen Strategie zur Vermeidung von Ausfällen der Toilettenanlagen und zur Eindämmung der gravierenden Vandalismusschäden wird die Nutzung der Berliner Toiletten daher für den genannten Zeitraum von zunächst sechs Monaten vollständig bargeldlos erfolgen. Basierend auf den Erkenntnissen wird dann im kommenden Jahr entschieden, wie es weitergehen soll: Einerseits wird untersucht, wie hoch die Akzeptanz der elektronischen Bezahlfunktionen ist und wie sich darauf basierend die Zahlen der Nutzerinnen und Nutzer entwickeln. Andererseits wird beobachtet, wie sich der kostenlose Zutritt auf den Zustand der Toiletten, auf ihre Benutzbarkeit und ihre derzeitig hohe Akzeptanz auswirkt. Wall rüstet bereits ab dem 1. August die Toilettenanlagen technisch so um, dass diese kein Bargeld mehr annehmen. Der Zugang ist dann per NFC-Modul mit der Kreditkarte oder über die App „Berliner Toilette“ möglich. Auch in der App muss zuvor eine Geldkarte hinterlegt werden. Informationen über die geänderten Bezahlweisen und die kostenfreie Nutzung an 50 Standorten sind an jedem Standort auf einer temporären Infotafel und in der App „Berliner Toilette“ zu finden. Patrick Möller, Geschäftsführer Wall GmbH : „Wir haben mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in den letzten Wochen sehr gute und konstruktive Gespräche geführt, um zu einer Beendigung der Einbruchserie zu kommen und den Betrieb der Toilettenanlagen dauerhaft abzusichern. Wir werden in der Erprobungsphase des bargeldlosen Betriebs die notwendigen Erkenntnisse sammeln und darauf basierend an einem dauerhaft erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Betriebskonzept arbeiten, welches den Nutzern bestmöglichen Komfort bietet. Unser Dank gilt ebenso der Berliner Polizei, die durch ihre intensive Arbeit den Schaden an den Toilettenanlagen und damit für die Öffentlichkeit begrenzen konnte.“ Die Beschilderung der Toiletten wird vollständig überarbeitet, wenn entschieden ist, nach welchem Betriebskonzept zukünftig der Betrieb erfolgen soll. Aufgrund der Vielzahl der Anlagen wird die Umstellung der einzelnen Standorte einige Wochen dauern und nicht vollständig zum Stichtag 15. August abgeschlossen sein. Die Senatsverwaltung und Wall haben einen detaillierten Evaluationsprozess vereinbart, der für die Entwicklung eines zukünftigen Betriebskonzeptes die notwendigen Erkenntnisse liefern soll. Neben der Entwicklung der Nutzungszahlen wird ein besonderes Augenmerk auf den Vandalismus und die Fehlnutzungen beim kostenlosen Zugang gelegt, um entscheiden zu können, ob eine kostenlose Nutzung aller Toilettenanlagen mit vertretbarem Aufwand möglich sein wird. Eine vollständige Standortliste steht nach Abschluss der Umrüstungsarbeiten zur Verfügung. Die App zum Auffinden und Nutzen der Toilettenanlagen steht unter dem Namen „Berliner Toilette“ kostenfrei für iOS im App Store und Android bei Google Play zum Download bereit.
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