Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.
Zwischen 1838 und 1871 wurden die Potsdamer Eisenbahn im Westen, die Anhaltinische Eisenbahn im Osten und die Ringbahn gebaut. Die Fernbahnstrecken endeten in fünf Kopfbahnhöfen. Der Güterverkehr wurde über neun Rangierbahnhöfe abgewickelt, darunter der bis 1889 gebaute Rangier- und Werkstättenbahnhof Tempelhof. Die politischen Entwicklungen nach Kriegsende 1945 bestimmten sein weiteres Schicksal. Ab 1950 waren Gütertransporte der DDR durch die Westsektoren untersagt. Die Reichsbahn stellte den Rangierbetrieb circa 1952 vollständig ein. Über Jahrzehnte konnte sich die Natur hier ungestört entwickeln. Begehrlichkeiten zur Wiederinbetriebnahme des Geländes durch die Reichsbahn kommen Mitte der 1970er-Jahre auf. Eine Rahmenvereinbarung mit der DDR sah im Gegenzug das Nutzungsrecht des Berliner Senats für Teile des Gleisdreiecks für den Bau der Stadtautobahn (Westtangente) vor. Die Bürgerinitiativen “Schöneberger Südgelände” und “Westtangente”, Kleingärtner/innen und Speditionsfirmen wehren sich erfolgreich gegen diese Projekte. Gutachten belegen den unersetzbaren ökologischen Wert des Schöneberger Südgeländes. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Als nach der Wiedervereinigung für Baumaßnahmen im zentralen Bereich Ausgleichsflächen benötigt werden, gelingt es, das Gelände verbindlich zu sichern.
Die Erteilung der Ausnahmen vom Friedhofszwang wird als bezirksübergreifende Aufgabe einheitlich für ganz Berlin beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin bearbeitet: Kerstin Habermann E-Mail Alle anderen Aufgaben der Verwaltung von landeseigenen Friedhöfen (zum Beispiel die Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten) nehmen die jeweiligen Bezirksämter wahr. Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen / Pflege, Unterhaltung, Entwicklung Friedhofsinspektion: Jonas Daniel Straße des 17. Juni 31 10785 Berlin E-Mail an Straßen- und Grünflächenamt E-Mail an Friedhofsverwaltung (Dieser Bezirk verfügt nicht über landeseigene Friedhöfe) Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Landeseigene Friedhöfe Friedhofsverwaltung Marita Ambrosius Am Bürgerpark 24 13156 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Friedhofsverwaltung Anke Kraft-Postelmann Kalischer Str. 7 10713 Berlin E-Mail Abteilung Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Friedhofsverwaltung Verwaltungsleitung der Friedhöfe: Nicole Schliemann Pionierstr. 82 13589 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Friedhofsverwaltung Gruppenleitung Friedhofswesen: Johannes Kühne Hartmannsweilerweg 63 14163 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Friedhofsverwaltung Bettina Erdmann Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 12107 Berlin Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz 10820 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Straßen- und Grünflächenamt Grünflächen / Friedhöfe Friedhofsverwaltung Hüfnerweg 39 12349 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Friedhofsverwaltung Matthias Umann Neue Krugallee 4 12435 Berlin E-Mail Zuständig für die Friedhöfe Baumschulenweg und Adlershof Sabine Gansauge E-Mail Zuständig für die anderen städtischen Friedhöfe Kerstin Habermann E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, Straßen- und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün, Freiflächen und Friedhöfe Friedhöfe E-Mail Abteilung Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächenmanagement Friedhofsverwaltung / -inspektion Kai-Uwe Riesner Alt-Friedrichsfelde 60 10365 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Verwaltung Friedhofsverwaltung Elke Heritz Waidmannsluster Damm 13 13509 Berlin E-Mail (gesamtstädtische Aufgaben, Grundsatzangelegenheiten) Friedhöfe und Begräbnisstätten
Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Dieter Frank und Peer Schnitter (Hrsg.) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesamtdatei "Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt" (PDF) Inhalt (PDF) "Allgemeiner Teil" (PDF) "Spezieller Teil" (als Einzeldateien) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (PDF) Armleuchteralgen (Characeae) (PDF) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (PDF) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (PDF) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (PDF) Schleimpilze (Myxomycetes) (PDF) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (PDF) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (PDF) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (PDF) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (PDF) Lurche (Amphibia) (PDF) Kriechtiere (Reptilia) (PDF) Vögel (Aves) (PDF) Säugetiere (Mammalia) (PDF) Egel (Hirudinea) (PDF) Regenwürmer (Lumbricidae) (PDF) Weichtiere (Mollusca) (PDF) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (PDF) Asseln (Isopoda) (PDF) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (PDF) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (PDF) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (PDF) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (PDF) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (PDF) Springschwänze (Collembola) (PDF) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (PDF) Libellen (Odonata) (PDF) Steinfliegen (Plecoptera) (PDF) Ohrwürmer (Dermaptera) (PDF) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (PDF) Heuschrecken (Orthoptera) (PDF) Zikaden (Auchenorrhyncha) (PDF) Wanzen (Heteroptera) (PDF) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (PDF) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (PDF) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (PDF) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (PDF) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (PDF) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (PDF) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (PDF) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (PDF) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (PDF) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (PDF) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (PDF) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (PDF) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (PDF) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (PDF) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (PDF) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (PDF) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (PDF) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (PDF) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (PDF) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (PDF) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (PDF) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (PDF) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (PDF) Köcherfliegen (Trichoptera) (PDF) Schmetterlinge (Lepidoptera) (PDF) Schnabelfliegen (Mecoptera) (PDF) Flöhe (Siphonaptera) (PDF) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (PDF) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (PDF) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (PDF) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (PDF) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (PDF) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (PDF) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (PDF) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (PDF) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (PDF) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (PDF) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (PDF) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (PDF) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (PDF) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (PDF) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (PDF) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (PDF) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (PDF) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (PDF) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 52 |
| Kommune | 3 |
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| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 37 |
| Gesetzestext | 1 |
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| License | Count |
|---|---|
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| Language | Count |
|---|---|
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