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Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Wasserrechte für Grundwasser und Oberflächengewässer Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

ThWIC: Wasserverteilungskonflikte in Deutschland: soziologische Fallanalysen (WaVe)

Strategische Begleitforschung und Weiterentwicklung der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030, Analyse und wissenschaftsbasiertes Co-Design am Policy-Science Interface zur Weiterentwicklung von Interaktionsformaten 1

BiodivProtect: Umweltgerechtigkeit als Treiber für Biodiversitäts- und Ökosystemschutz (BIO-JUST)

Wasserbuch (allgemein)

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.

KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor - KI gestützte Optimierung der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen, Teilprojekt: Rechtliche Analyse ausgewählter Aspekte der digitalisierten Kreislaufwirtschaft

Diskussionsgrundlage für die öffentliche Sitzung am 24.09.2025

ENTWURF Diskussionsgrundlage fur die offentliche Sitzung am 24.09.2025 Ad-hoc Gruppe der gewahlten Mitglieder des PFE Zur Optimierung des Standortauswahlverfahrens Die Grundsätze des Standortauswahlgesetzes (StandAG) bewahren Das StandAG formuliert drei Hauptziele: Es soll der Standort mit der bestmoglichen Sicherheit gefunden werden. Unzumutbare Lasten und Verpflichtungen fur zukunftige Generationen sind zu vermeiden. Und das Ergebnis soll von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen und auch von den Betroffenen toleriert werden konnen. Damit hat der Gesetzgeber aus den Misserfolgen vergangener Jahrzehnte gelernt. 1) Am Ziel, den Standort mit der bestmoglichen Sicherheit im Rahmen des partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens zu finden, halten wir fest. 2) Die Sicherheit bleibt leitend fur das Standortauswahlverfahren. Entscheidungen mussen sicherheitsgerichtet und im vergleichenden (komparativen) Vorgehen getroffen werden. Es gilt das Prinzip der weißen Landkarte, die a-priori Gleichbehandlung verschiedener Wirtsgesteine und die sukzessive Eingrenzung nach vorab festgelegten Grundsatzen und klar formulierten Kriterien. 3) Der Grundsatz der Reversibilitat, die Moglichkeit von Rucksprungen und die Anforderungen der Ruckholbarkeit bzw. spateren Bergbarkeit der hochradioaktiven Abfalle durfen nicht aufgegeben werden. 4) Wir begrußen die Suche nach Optimierungsmoglichkeiten fur das Standortauswahlverfahren. Eine zugige Festlegung des Standorts fur das Endlager fur hochradioaktive Abfalle ist wunschenswert. Die oben genannten Grundsatze sind dabei immer zu berucksichtigen. 5) Bei der Optimierung durfen insbesondere Beteiligung und Rechtsschutz nicht beschnitten werden. Hohe Transparenz bleibt Voraussetzung fur Vertrauensaufbau und gelingende Partizipation. 6) Die Standortauswahl braucht einen stabilen Rechtsrahmen, soll aber nach StandAG lernend verlaufen. Optimierungen bleiben also moglich und sind erwunscht. Optimierungspotenziale, die aktuell diskutiert werden sollten i) Gliederung des Verfahrens (Werden Phase II und Phase III neu definiert? Wie wird der Ubergang zwischen ihnen gestaltet? Mussen dafur auch die Sicherheitsuntersuchungen neu strukturiert werden? Sind Partizipation und Rechtsschutz gewahrt?) ii) Ausgestaltung der Erkundungsphasen (Kann eine Erkundung abgebrochen werden, wenn die Ergebnisse ungunstig sind? Wer darf das entscheiden? Kann mit Hilfe von modernen Erkundungsmethoden auf das Auffahren von Erkundungsbergwerken verzichtet werden? Wird dadurch nur die Standortfestlegung zugiger, oder auch Genehmigung und Errichtung des Endlagers beschleunigt?) zur Diskussion: Die Zeitdauer bis zur Standortbenennung muss gestrafft werden. Darüber hinaus gilt, die gesamte Entsorgung zügig durchzuführen. Das heißt: die Suche und Standortfindung, aber auch die Errichtung des Endlagers und dessen Betrieb (Einlagerung) bis zum Verschluss des Endlagers müssen zügig durchgeführt werden. iii) „Zeitfresser“ Betretungs- und Nutzungsrechte (Konnen Verzogerungen vermieden werden? Gibt es Moglichkeiten, geringfugige Beeintrachtigungen dulden zu lassen? Gibt es Moglichkeiten, administrative Prozesse im Zusammenhang mit Nutzungsrechten zu vereinfachen?) iv) Verantwortlichkeiten und Behörden (Sollten auch Behordenstrukturen und Zustandigkeiten optimiert werden? Wie wurde sich eine Zentralisierung der Zustandigkeiten fur die Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen fur Erkundungsmaßnahmen auswirken?) v) Prozessoptimierung und Verfahrensmanagement (Gibt es weitere Moglichkeiten, Prozesse zu parallelisieren oder die Koordination zwischen den Akteuren zu verbessern, um zeitaufwandige Vorgange jeweils zum fruhestmoglichen Zeitpunkt starten zu konnen? Braucht es dazu einen verbindlichen, gemeinsamen Zeitplan aller Akteure? Konnte eine Straffung der Ablaufe dadurch erreicht werden, dass der Ressourceneinsatz im Verfahren erhoht bzw. vorgezogen wird?) vi) …

Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt

Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Dieter Frank und Peer Schnitter (Hrsg.) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesamtdatei "Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt" (PDF) Inhalt (PDF) "Allgemeiner Teil" (PDF) "Spezieller Teil" (als Einzeldateien) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (PDF) Armleuchteralgen (Characeae) (PDF) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (PDF) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (PDF) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (PDF) Schleimpilze (Myxomycetes) (PDF) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (PDF) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (PDF) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (PDF) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (PDF) Lurche (Amphibia) (PDF) Kriechtiere (Reptilia) (PDF) Vögel (Aves) (PDF) Säugetiere (Mammalia) (PDF) Egel (Hirudinea) (PDF) Regenwürmer (Lumbricidae) (PDF) Weichtiere (Mollusca) (PDF) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (PDF) Asseln (Isopoda) (PDF) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (PDF) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (PDF) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (PDF) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (PDF) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (PDF) Springschwänze (Collembola) (PDF) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (PDF) Libellen (Odonata) (PDF) Steinfliegen (Plecoptera) (PDF) Ohrwürmer (Dermaptera) (PDF) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (PDF) Heuschrecken (Orthoptera) (PDF) Zikaden (Auchenorrhyncha) (PDF) Wanzen (Heteroptera) (PDF) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (PDF) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (PDF) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (PDF) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (PDF) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (PDF) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (PDF) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (PDF) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (PDF) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (PDF) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (PDF) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (PDF) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (PDF) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (PDF) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (PDF) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (PDF) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (PDF) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (PDF) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (PDF) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (PDF) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (PDF) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (PDF) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (PDF) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (PDF) Köcherfliegen (Trichoptera) (PDF) Schmetterlinge (Lepidoptera) (PDF) Schnabelfliegen (Mecoptera) (PDF) Flöhe (Siphonaptera) (PDF) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (PDF) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (PDF) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (PDF) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (PDF) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (PDF) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (PDF) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (PDF) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (PDF) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (PDF) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (PDF) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (PDF) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (PDF) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (PDF) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (PDF) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (PDF) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (PDF) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (PDF) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (PDF) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022

Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener, die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben, durch das Land Berlin. Die Grundlage bilden § 12 Abs. 6 des Gesetzes über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins vom 01. November 1995 ( Friedhofsgesetz ) und die dazu erlassenen Ausführungsvorschriften ( AV Ehrengrabstätten ). Die Anerkennung als Ehrengrabstätte erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann in besonderen Fällen anschließend die Fortdauer der Anerkennung beschließen. Besondere Regelungen gelten für Ehrenbürger. Das zuständige Bezirksamt übernimmt die Kosten für die Grabpflege, die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sowie für die Verlängerung des Nutzungsrechts, sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden. Anregungen auf Anerkennung einer Ehrengrabstätte nimmt die Senatskanzlei entgegen. Abfrage der Ehrengrabstätten (Suche) Recherche nach Ehrengrabstätten in den Berliner Bezirken. Weitere Informationen

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