API src

Found 94 results.

Related terms

Wasserrechte für Grundwasser und Oberflächengewässer Hamburg

Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit #02.2025# nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „#Wasserbuch Hamburg#“ zu finden. Die ca. 30.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

Strategische Begleitforschung und Weiterentwicklung der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030, Analyse und wissenschaftsbasiertes Co-Design am Policy-Science Interface zur Weiterentwicklung von Interaktionsformaten 1

BiodivProtect: Umweltgerechtigkeit als Treiber für Biodiversitäts- und Ökosystemschutz (BIO-JUST)

Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt

Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Dieter Frank und Peer Schnitter (Hrsg.) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Gesamtdatei "Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt" (PDF) Inhalt (PDF) "Allgemeiner Teil" (PDF) "Spezieller Teil" (als Einzeldateien) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (PDF) Armleuchteralgen (Characeae) (PDF) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (PDF) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (PDF) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (PDF) Schleimpilze (Myxomycetes) (PDF) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (PDF) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (PDF) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (PDF) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (PDF) Lurche (Amphibia) (PDF) Kriechtiere (Reptilia) (PDF) Vögel (Aves) (PDF) Säugetiere (Mammalia) (PDF) Egel (Hirudinea) (PDF) Regenwürmer (Lumbricidae) (PDF) Weichtiere (Mollusca) (PDF) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (PDF) Asseln (Isopoda) (PDF) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (PDF) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (PDF) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (PDF) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (PDF) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (PDF) Springschwänze (Collembola) (PDF) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (PDF) Libellen (Odonata) (PDF) Steinfliegen (Plecoptera) (PDF) Ohrwürmer (Dermaptera) (PDF) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (PDF) Heuschrecken (Orthoptera) (PDF) Zikaden (Auchenorrhyncha) (PDF) Wanzen (Heteroptera) (PDF) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (PDF) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (PDF) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (PDF) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (PDF) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (PDF) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (PDF) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (PDF) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (PDF) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (PDF) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (PDF) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (PDF) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (PDF) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (PDF) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (PDF) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (PDF) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (PDF) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (PDF) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (PDF) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (PDF) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (PDF) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (PDF) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (PDF) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (PDF) Köcherfliegen (Trichoptera) (PDF) Schmetterlinge (Lepidoptera) (PDF) Schnabelfliegen (Mecoptera) (PDF) Flöhe (Siphonaptera) (PDF) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (PDF) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (PDF) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (PDF) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (PDF) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (PDF) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (PDF) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (PDF) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (PDF) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (PDF) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (PDF) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (PDF) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (PDF) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (PDF) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (PDF) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (PDF) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (PDF) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (PDF) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (PDF) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Schlachthof Recklinghausen GmbH

Die Schlachthof Recklinghausen GmbH hat am 10.10.2024 beantragt, im Vorfeld eines Genehmigungsverfahrens nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festzustellen, ob für die von ihr beabsichtigten Änderungen am Betriebsstandort Bruchweg 53 in 45659 Recklinghausen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. In Anwendung des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG ergab sich: Da eine Änderung eines Vorhabens beantragt werden soll, für das bisher keine UVP durchgeführt wurde, während die Tätigkeit in Anlage 1 UVPG unter Ziffer 7.13.1 mit „A“ gekennzeichnet ist, war hier – gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UVPG – eine Allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 7 UVPG durchzuführen. Dabei ist überschlägig zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Genehmigungsbehörde hat nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und eigenen Ermittlungen festgestellt, dass das hier nicht der Fall ist. Wesentlich für diese Entscheidung war zunächst, dass der Betriebsstandort und sein Umfeld eine historisch gewachsene, extreme Gemengelage bilden, wobei dem Schlachthof die älteren Nutzungsrechte zugesprochen werden müssen. Es wurde gutachterlich belegt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere für die angrenzende Wohnbebauung aus-geschlossen werden können. Relevant war hierbei vor allem die Betrachtung der Geruchs- und Schallemissionen; in beiden Fällen gilt, dass die Immissions-(richt-)werte an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden. Im Gegenteil soll das Vorhaben die geruchliche Belastung des Umfelds verringern; gemäß gutachterlicher Einschätzung sind Verbesserungen um bis zu 6 % Jahres-Geruchstundenhäufigkeit zu erwarten. Besondere Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die allgemeine Sicherheit sind nicht zu besorgen. Die Anlage unterfällt nicht dem Störfallrecht. Gefährliche Stoffe werden nur in kleinen Mengen und unter angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gehandhabt bzw. gelagert. Das Infektionsrisiko mit Legionellen aus der Verdunstungskühlanlage ist im Sinne der anzuwendenden Verordnung minimal. Relevante Tier- und Pflanzenpopulationen sind nicht gefährdet. Die Baufläche ist bereits verdichtet, versiegelt und in Benutzung; Abwässer werden vollständig der öffentlichen Kanalisation zugeführt; ein relevanter Einfluss auf Fläche, Boden und Gewässer kann ausgeschlossen werden. Die betrieblichen Auswirkungen auf Luft und Klima werden durch die Änderungen geringfügig verbessert. Relevante landschaftliche Auswirkungen sind nicht erkennbar. Mit Blick auf besonders schützenswerte Gebiete und Objekte war für die Entscheidung außer-dem ausschlaggebend, dass erstens tatsächliche physikalische Veränderungen (wie etwa durch bauliche Maßnahmen) in/an den nächsten Gebieten/Objekten ausgeschlossen sind; zweitens die abgegebenen Emissionen jeweils wegen ihrer Art (in der Hauptsache Schall, Geruch) und/oder der gegebenen Entfernung nicht zu relevanten Fernwirkungen imstande sind.

ThWIC: Wasserverteilungskonflikte in Deutschland: soziologische Fallanalysen (WaVe)

Wasserbuch (allgemein)

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.

Datenbank Vogelberingung

Mittels Vogelberingung werden Eigenschaften, Verhalten und Leistungen von Vogelindividuen und von Vogelpopulationen beschrieben. Die entsprechende Datenbank hat zwei Teile: a) Beringungsdatensätze: individuelle Ringnummer des Vogels, Vogelart, Alter, Maße, Status (z. B. Brutvogel), Datum, Ort, geogr. Koordinaten, individuelle Kennnummer des Beringers. b) Wiederfunddatensätze mit den jeweils entsprechenden Daten, vermehrt um Rechenwerte: verstrichene Zeit, Entfernung zwischen Beringungs- und Wiederfundort (Orthodrome) und Startwinkel der absolvierten Wanderung. Die Datenbank umfaßt zwei Teildatenbanken (Beringung: derzeit 2,1 Mio Datensätze (digital) und 1,3 Mio (analog) mit jährlichem Zugang um ca. 100.000 Wiederfunde: ca. 130.000 Datensätze digital und ca. 30.000 analog, mit jährlichem Zugang um ca. 13.000. Beide Teildatenbanken werden geführt a) für Vögel, die in den fünf östlichen Bundesländern beringt werden (Hiddensee-Ringe) und b) für Vögel, die im Ausland beringt wurden und in diesem geographischen Gebiet wiedergefunden wurden. Die Nutzungsrechte an der Datenbank sind durch Übereinkünfte der finanzierenden Bundesländer geregelt.

KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen - Innovationslabor - KI gestützte Optimierung der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen, Teilprojekt: Rechtliche Analyse ausgewählter Aspekte der digitalisierten Kreislaufwirtschaft

1 2 3 4 58 9 10