Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen:
- Erlaubnisse und Bewilligungen
- alte Rechte und Befugnisse
- Wasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete
- Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz
In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell.
Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet.
Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte:
* Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2)
Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer:
Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben.
Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt.
Das Wasserbuch enthält Daten über:
- das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk),
- Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie
- Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG),
- Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie
- Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen.
* Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA)
Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen:
- Erlaubnisse und Bewilligungen
- alte Rechte und Befugnisse
- Wasserschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete
- Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz
In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges).
Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet.
Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte:
* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB)
Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer:
Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben.
Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U).
* Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U)
Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind.
Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für
- das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk),
- Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie
- Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG),
zum anderen um das Wasserbuch für
- Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie
- Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen.
* Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA)
Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.
Das Liegenschaftskataster
Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte
Geodatendienst Liegenschaftskataster
Landesamt
für Vermessung
und Geoinformation
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert.
Bezugsmöglichkeiten:
Aufgabe des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich-
rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf-
ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes-
gebietes nachgewiesen, dargestellt und
beschrieben werden. Es dient vor allem der
Sicherung des Grundeigentums, dem Grund-
stücksverkehr und der Ordnung von Grund
und Boden.
Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle-
gende Zweckbestimmungen:
• Es ist amtliches Verzeichnis der Grund-
stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund-
buchordnung und weist die Ergebnisse der
amtlichen Bodenschätzung nach.
• Es übt Basisfunktionen für andere Be-
reiche aus. So soll es den Anforderungen
des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und
der Wirtschaft gerecht werden und insbe-
sondere die Bedürfnisse der Landes- und
Bauleitplanung, der Bodenordnung, der
Ermittlung von Grundstückswerten sowie
des Umwelt- und Naturschutzes angemes-
sen berücksichtigen.
LVermGeo
Stand: 08/2026
Das Liegenschaftskataster als Basisinfor-
mationssystem mit den zugehörigen
Dokumenten wird zusammen mit dem
Geotopographischen Informationssystem im
Geobasisinformationssystem des Landes
Sachsen-Anhalt geführt.
Das Geobasisinformationssystem des Landes
dient als Raumbezugs- und Organisations-
grundlage und wird als Grundlage für die
Führung raumbezogener Fachinformations-
systeme bereitgestellt (Geodateninfra-
strukur).
Das Liegenschaftskataster enthält insbeson-
dere nachfolgende Daten.
Inhalt des Liegenschaftskatasters
Geometrische Daten:
• Angaben über Flurstücksgrenzen und
Grenzmarken
• Angaben über Gebäudegrundrisse
EigentümerInnen, Behörden und andere Personen
und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle-
gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus
dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für
Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
erhalten.
Ansprechpartner:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als
Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben
weitere Informationen zu den Dienstleistungen
unserer Behörde.
Bezeichnende Daten:
• Gemarkungsname
• Flurnummer
• FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de
Beschreibende Daten:
• Lagebezeichnung
• Flächeninhalt der Flurstücke
• Tatsächliche Nutzung
• Bodenschätzungsergebnisse und weitere
Klassifizierungen
• öffentlich-rechtliche Festlegungen
• Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89
39576 Stendal
Telefon: 03931 252-106*
Telefax: 03931 252-499
Eigentumsangaben:
• Namen der Grundstückseigentümer und
Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga-
ben
• Inhaber der im Grundbuch eingetragenen
grundstücksgleichen Nutzungsrechte an
staatlichen oder genossenschaftlichen
Liegenschaften mit ergänzenden Angaben
Grundbuchangaben:
• Grundbuchkennzeichen
• laufende Nummer des Grundstückes im
Bestandsverzeichnis
• Buchungsart
Standorte der Geokompetenz-Center:
Otto-von-Guericke-Str. 15
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 567-7864*
Telefax: 0391 567-7821
Kühnauer Straße 164 a-b
06846 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 50250-333*
Telefax: 0340 50250-320
Neustädter Passage 15
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 6912-481*
Telefax: 0345 6912-133
* Telefonnummer des Geokompetenz-Centers
Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center:
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr
sowie individuelle Terminvereinbarung
online und telefonisch
Internet:
geodatenportal.sachsen-anhalt.de
www.sachsen-anhalt.de
Das Liegenschaftsbuch
Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende
Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit
ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur,
mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen-
gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück
des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden
Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über-
einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden.
Amtliches Liegenschaftskataste-
rinformationssystem - ALKIS®
Verfahren
Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen-
Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®.
ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen
aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen
Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs-
verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
(AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards
bundeseinheitlich konzipiert.
Daten im ALKIS®
Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die
nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters
gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung
bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten
und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben.
Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer
Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal-
tung sowie der kommunalen
Gebietskörperschaften.
Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten.
Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die
Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet.
Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der
Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des
amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben
und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt
konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm-
geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden.
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster - Flurstücks-
und Eigentumsnachweis mit
Bodenschätzung
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte
Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil
des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei-
nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000.
Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende-
ckend digital vor.
Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be-
zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu
den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen
Bezugssystem ETRS89/UTM geführt.
Flurstück
und Gebäude
LVermGeo
Stand: 08/2026
Darstellung in der
Liegenschaftskarte
Führung im
Bezugssystem
Raumbezug
Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum-
bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche
Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz-
system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator
Abbildung (ETRS89/UTM).
Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts-
karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS
aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche
Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden.
Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.
de kostenfrei heruntergeladen werden.
Datenaustausch
Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan-
dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte
Austauschschnittstelle – NAS.
Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie-
genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene
Bestandsdatenaktualisierung - NBA.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen-
tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben
eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge).
Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und
beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie
die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen
Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar-
te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt.
Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem
Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine
Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21
VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl-
möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen
amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen-
schaftskatasters bereitgestellt.
Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er-
weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich.
Bezugsmöglichkeiten
Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen
Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf-
ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus-
kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit
sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche
Belange dem nicht entgegenstehen.
Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die
Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo
zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen
entgegengenommen und Auskünfte erteilt.
Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be-
stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den
Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim
LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden.
LVermGeo
Stand: 08/2026
Schutz und Benutzung
Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den
Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und
Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe-
berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt.
Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den
Bestimmungen des VermGeoG LSA.
Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters
den Nutzungsbedingungen des LVermGeo.
Der Geodatendienst Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen-
deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit
dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat)
in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern-
ment-Initiative des Landes bereit.
Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen,
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und
Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet
aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen
und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der
Liegenschaftskarte gedruckt werden.
Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach
verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu
erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig-
te Interesse des Antragsstellers.
Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in
verschiedenen Varianten eingesetzt werden:
a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für
alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe-
reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur
internen Verwendung nutzen.
b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein-
den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs-
ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi-
sinformationssystem und Auszüge aus dem
Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service
für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus
dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000
beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi-
sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt
und mit topographischen Informationen verschnitten
werden können.
c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat
für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr-
nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht
gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen.
Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm-
Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche
Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse
für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst
Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht
gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen.
Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho-
ben.
Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur
Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als
Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne
Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener
Durch die Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde 2013 ein elbeweites Sedimentmanagementkonzept fertig gestellt. In diesem Konzept wurden für Sachsen-Anhalt u.a. Handlungsempfehlungen zur Minderung des sedimentspezifischen Schadstofftransfers aus dem Einzugsgebiet der Saale in die Elbe aufgezeigt. Die Handlungsempfehlungen beinhalten Einzelmaßnahmen zur: Sanierung / Reduzierung von Schadstoffeinträgen aus Punktquellen, Sanierung / Reduzierung des Schadstofftransfers aus Altlasten in Oberflächengewässer, Sicherung / Minderung / Beseitigung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle im Gewässer und Umsetzung eines Feinsedimentmanagements für definierte Gewässerabschnitte. Als konkrete Handlungsempfehlungen zum Schwerpunkt Altsedimentdepots ist darin die Klärung der Erfolgsaussichten und Lösungsmöglichkeiten für die Seitenstrukturen der Saale enthalten. Um sicher zu stellen, dass die wirksamsten und nachhaltigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt realisiert werden, muss die Wirkung der Altsedimentdepots auf die betreffende Seitenstruktur sowie auf die Saale in ihrer Gesamtheit erfasst und bewertet werden. Da neben dem Mühlgraben in Halle noch weitere Seitenstrukturen bei der Beurteilung der von Altsedimentdepots ausgehenden Gewässerbeeinträchtigungen gleichermaßen zu berücksichtigen sind, soll vor einer Umsetzung von Maßnahmen an einzelnen Altsedimentdepots ein Gesamtkonzept beauftragt werden. Der Bericht "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" ist insoweit ein erster Baustein für das geplante Gesamtkonzept, auf dessen Basis über die Umsetzung von Maßnahmen entschieden wird. Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. Fragen u.a. zur Hydromorphologie und die Wirkung auf den Vorfluter Saale werden im Gesamtkonzept zu berücksichtigen sein. Die Ergebnisse des Gutachtens zum Mühlgraben Halle finden Sie in der folgenden Tabelle. Hier können Sie die Unterlagen der "Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle" im pdf-Format herunterladen Zum Lesen der Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader Abschlussdokumentation - Textteil pdf-Datei öffnen [ca. 3,1 MB] Anlage 1 - Lagepläne pdf-Datei öffnen [ca. 9,5 MB] Anlage 2 - Querprofile pdf-Datei öffnen [ca. 0,6 MB] Anlage 3 - Laborergebnisse pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 4 - Kubatur-Berechnungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,4 MB] Anlage 5 - Verfahrensfließschemata pdf-Datei öffnen [ca. 0,2 MB] Anlage 6 - nichtmonetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,1 MB] Anlage 7 - monetäre Bewertungsmatrix pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 8 - Fotodokumentation pdf-Datei öffnen [ca. 5,5 MB] Anlage 9 - Prüfberichte Labor pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 10 - Feldprotokolle Peilstangensondierungen pdf-Datei öffnen [ca. 0,5 MB] Anlage 11 - Stellungnahme 2-Frequenz-Echolotung pdf-Datei öffnen [ca. 1,1 MB] Anlage 12 - Probenahmeprotokolle SV pdf-Datei öffnen [ca. 1,4 MB] Anlage 13 - vorplanungsrelevante Daten pdf-Datei öffnen [ca. 0,7 MB] Anlage 14 - Eigentümer und Nutzungsrechte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht
Liegt eine Analyse der Ausgangsbedingungen und ein Konzept für die Realisierung des Nahwärmenetzes vor, geht es an die Planung und Vorbereitung der Umsetzung. Falls diese nicht bereits im Vorfeld etabliert wurde, muss spätestens zu diesem Zeitpunkt eine geeignete Organisationsform für die bis hierhin eventuell nur unverbindlich bestehende Bürgerinitiative o.ä. gefunden werden, um als Auftraggeber für Dienstleistung bzw. Vertragspartner im zukünftigen Betreibermodell zu agieren, beispielsweise durch Gründung einer Genossenschaft . Zudem sind für bestimmte Baumaßnahmen, die zur Errichtung des Nahwärmenetzes erforderlich sind, Genehmigungen einzuholen (beispielsweise Bau der Energiezentrale, Durchführung von Geothermiebohrungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen). Ebenso sind vor Baubeginn die Nutzungsrechte von Grundstücken und Wegen zu klären, die von der Errichtung des Nahwärmenetzes betroffen sein werden. Diese sind vertraglich zu regeln. Kurze Erläuterung zu behördlichen/ bezirklichen Fachämtern und den einschlägigen Kontaktstellen? Die erforderlichen Leistungen sind in der Regel durch (gegebenenfalls öffentliche) Ausschreibungen zu vergeben. Hierfür ist ebenfalls zwingend die Einbindung von Fachplanerinnen/ Fachplanern oder entsprechenden Unternehmen notwendig. Zu beachten ist, dass je nach Betreibermodell unterschiedliche Ausschreibungspflichten gelten können. Förderanträge für Maßnahmen, die durch Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind, müssen in der Regel vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Weiter zur Umsetzungsphase