Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Die ca. 20.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Die hier bereitgestellten Daten beinhalten eine Kartendarstellung und einen Download-Dienst mit den Orten und wesentlichen Inhalten der Wasserrechte. Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Der WebMapService (WMS) Wasserbuch stellt die, von den zuständigen Wasserbehörden, eingetragenen ca. 20.000 Wasserrechte und übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der WebFeatureService (WFS) Wasserbuch stellt die, von den zuständigen Wasserbehörden, eingetragenen ca. 20.000 Wasserrechte und übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser zum Downloaden bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Mittels Vogelberingung werden Eigenschaften, Verhalten und Leistungen von Vogelindividuen und von Vogelpopulationen beschrieben. Die entsprechende Datenbank hat zwei Teile: a) Beringungsdatensätze: individuelle Ringnummer des Vogels, Vogelart, Alter, Maße, Status (z. B. Brutvogel), Datum, Ort, geogr. Koordinaten, individuelle Kennnummer des Beringers. b) Wiederfunddatensätze mit den jeweils entsprechenden Daten, vermehrt um Rechenwerte: verstrichene Zeit, Entfernung zwischen Beringungs- und Wiederfundort (Orthodrome) und Startwinkel der absolvierten Wanderung. Die Datenbank umfaßt zwei Teildatenbanken (Beringung: derzeit 2,1 Mio Datensätze (digital) und 1,3 Mio (analog) mit jährlichem Zugang um ca. 100.000 Wiederfunde: ca. 130.000 Datensätze digital und ca. 30.000 analog, mit jährlichem Zugang um ca. 13.000. Beide Teildatenbanken werden geführt a) für Vögel, die in den fünf östlichen Bundesländern beringt werden (Hiddensee-Ringe) und b) für Vögel, die im Ausland beringt wurden und in diesem geographischen Gebiet wiedergefunden wurden. Die Nutzungsrechte an der Datenbank sind durch Übereinkünfte der finanzierenden Bundesländer geregelt.
Einräumung des Nutzungsrechts für Bild- und Filmmaterial des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Die Nutzung von Fotos, Grafiken, Animationen und Filmen (nachfolgend BASE-Material), deren Urheberrechte beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) liegen, ist durch Dritte nur zulässig nach vorheriger Zustimmung und unter Beachtung folgender Vorgaben: −Einfaches Nutzungsrecht: Mit der Überlassung des BASE-Materials wird ein einfaches nach den nachfolgenden Vorgaben örtlich, zeitlich und sachlich bestimmtes Nutzungsrecht wie folgt eingeräumt: −Keine Übertragbarkeit: Ein Nutzungsrecht hat nur derjenige, dem das BASE die Nutzung eingeräumt hat. Eine Übertragung des Nutzungsrechts ist unzulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. −Quellenangabe: Bei jeder Nutzung des BASE-Materials ist als Urheberbezeichnung die Quelle „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ anzugeben. −Unveränderbarkeit: Das zur Verfügung gestellte BASE-Material darf nicht verändert werden. Das BASE verbietet jede Bearbeitung, Entstellung oder andere Beeinträchtigung seines Materials. −Nutzungszweck: Das BASE-Material wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, jeweils nur für die nachfolgende Nutzung und nur für die der Genehmigung zugrunde liegenden vereinbarten Nutzungsarten und Nutzungszwecke zur Verfügung stellen: oDatum der Ausstrahlung: oDauer der Ausstrahlung: oVeröffentlichungsmedium (Sender, Sendung, Internetseite, Mediathek etc.): −Unentgeltlichkeit: Das einfache Nutzungsrecht wird unentgeltlich eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. −Haftungsausschluss: Für aus der Nutzung von BASE-Material durch Dritte (Nutzer) diesen oder weiteren Personen entstehende Schäden übernimmt das BASE keine Haftung. Jede weitere Nutzung von BASE-Material ist dem BASE anzuzeigen. Bei Nutzung in einer Print- Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an die unten stehende Adresse. Bei Nutzung in einer elektronischen Veröffentlichung (z.B. Internet) senden Sie bitte die elektronische Veröffentlichung per Email oder Datenträger an die unten stehende Email-Adresse. Die Nichteinhaltung der Vorgaben stellt eine Rechtsverletzung und einen Vertragsverstoß dar. Für diesen Fall behält sich das BASE das Recht vor, den Vertrag über die Einräumung des Nutzungsrechts außerordentlich fristlos zu kündigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Pressereferat Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: +49 30 18 767676 5555 E-Mail: presse@base.bund.de
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Der Präsident Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Postfach 51 01 53,30631 Hannover Bundesges. für Endlagerung mbH (BGE) Peine Eschenstraße 55 31224 Peine Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vomMein Zeichen (Bei Antwort angeben)TelefonnummerHannover SG02101/17-3/10-2019#37B3.5/B50160-04/2017-0002/0270511764316.03.2020 E-Mail endlagerung@bgr.de Nutzung des Strukturgeologischen 3D-Modells für den Tieferen Untergrund des Nord deutschen Beckens (TUNB-Modell) Sehr geehrter Herr sehr geehrter Herr Dr. mit Schreiben vom 12. Februar 2020 teilte ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bezüglich Lieferung von Arbeitsständen des strukturgeologischen 3D-Modells für den Tieferen Untergrund des Nord deutschen Beckens (TUNB-Modell) rechtlich geprüft und dies einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Wir sind uns bewusst, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zur Erfüllung der Anforderungen nach StandAG auf die Nutzung notwendiger Daten angewiesen ist. Diese Anforderung unterstützt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) best möglich. Wir erkennen den Zeitdruck, unter dem die BGE arbeitet, an und sind natürlich be strebt, allfällige Verzögerungen zu verhindern. Die BGR erstellt im Projekt TUNB in Zusammenarbeit mit den Geologischen Diensten der nord deutschen Bundesländerein Strukturgeologisches 3D-Untergrundmodell des Norddeutschen Beckens. Die Zusammenarbeit ist mit jedem Dienst über eine Verwaltungsvereinbarung gere gelt. In dieser Vereinbarung ist in § 4 (Nutzungsrechte) geregelt, unter welchen Bedingungen gewonnene Ergebnisse während der Laufzeit der Vereinbarung genutzt werden dürfen. Demzu folge dürfen Ergebnisse während der Laufzeit der Leistungserbringung nach vorheriger schriftli cher einvernehmlicher Abstimmung zwischen beiden Parteien durch die BGR in bearbeiteter oder umgestalteter Form veröffentlicht, verwertet oder in sonstiger Weise genutzt werden. Eine Dienstgebäude GEOZENTRUM HANNOVER Stilleweg 2 30655 Hannover Verkehrsanbindung Stadtbahnlinie 7 bis Pappel- wiese Telefon 0511 643-0 Telefax 0511 643-2304 E-Mail Poststelle@bgr.de Internet http://fwww.bgr.bund.de Bankverbindung Bundeskasse Halle Deutsche Bundesbank - Filiale Leipzig IBAN DE38 8600 0000 0086 0010 40 SWIFT-BIC: MARKDEF1860 Steuemummer Steuernummer beim Finanzamt Hannover Nord 25/202/27510 USt. - ID- Nummer: DE 811289832 Leitweg-ID: 991-01484-64 solche einvernehmliche Abstimmung besteht bislang nicht. Ich bitte Sie, in diesem Zusammen hang auch zur Kenntnis zu nehmen, dass die BGR weit über den Kontext des Standortauswahl verfahrens hinaus eine langjährige und intensive Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologi schen Diensten (SGD) der Länder pflegt und Irritationen daher zu vermeiden versucht. Wir schlagen daher folgendes Vorgehen vor: Kurzfristig führt die BGR bei den Partnern des TUNB-Projekts zum Stand der bereits an die BGR übersandten Modellkacheln eine Abfrage mit dem Ziel durch, diejenigen Modellkacheln be nannt zu bekommen, die bis zum 30.06.2020 nicht weiter bearbeitet werden müssen oder nicht weiter bearbeitet werden können. Wir erwarten dabei einen hohen Anteil an der Gesamtsumme der Modellkacheln. Die benannten Modellkacheln werden sodann von der BGR an die BGE übermittelt Danach fertiggestellte Modellkacheln werden in gleicherweise von der BGR an die BGE übermittelt. Bei der Nutzung der Daten ist von der BGE Folgendes zwingend zu beachten: - Die gelieferten Daten (Modellkacheln) sind weder abschließend qualitätsgesichert noch auf Konsistenz geprüft. Die BGR und ihre Projektpartner, die SGD der Länder, übernehmen keine Haftung für Schäden aller Art, die aufgrund der Verwendung oder Verwertung dieser Daten entste hen. Die gelieferten Daten können von der BGE intern genutzt werden, dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Eine Erstveröffentlichung bleibt der BGR und ihren Projektpartnern vorbehalten. Die BGR wird die BGE über den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung informieren. Mit Ver öffentlichung durch die BGR und ihre Partner steht das Modell der Öffentlichkeit zur Ver fügung. Ich möchte Sie um kurzfristige Rückmeldung zum vorgeschlagenen Vorgehen bitten. Danach werde ich die beteiligten Partner in Kenntnis setzen. Für Rückfragen stehen ich und die TUNB-Projektleitung Ihnen gerne zur Verfügung. Mitfreundlichen Grüßen B3.5/B50160-04/2017-0002/027
Einzelvertrag Forschung- und Entwicklungsauftrag BGE / XXX Stand: 29.03.2023 www.bge.de 2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung § 1 Vertragsgegenstand § 2 Vertragslaufzeit, Ausführungsfristen § 3 Vergütung § 4 Nutzungsrechte, Verwertung, Veröffentlichung § 5 Lieferadressen und Rechnungsstellung § 6 Ansprechpartner § 7 Vertragsbestandteile § 8 Inkrafttreten Stand: 29.03.2023 www.bge.de 3 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine - nachfolgend BGE – und XXX Anschrift - nachfolgend: XXX - schließen unter der Auftragsnummer [ ] folgenden Vertrag: Vorbemerkung 1.Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der BGE. Der BGE obliegt die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle umzusetzen. Zudem ist die BGE Betreiberin der Schachtanlage Asse II, des Endlagers Konrad, des Endlagers Morsleben und des Bergwerks Gerieben. 2.Die XXX ist eine unabhängige wissenschaftliche, der Allgemeinheit verpflichtete Einrichtung / Organisation mit den Aufgaben …. . (Bei Spin Offs / privatwirtschaftlichen Unternehmen zusätzlich: Die XXX erklärt, dass der Wissenschaftseinrichtung, an der sie tätig ist, der Vertragsschluss bekannt ist.) 3.Die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche der BGE und XXX führen dazu, dass sie in ähnlichen oder sich überschneidenden Forschungs- und Entwicklungsbereichen tätig sind. 4.Die Parteien möchten deshalb im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsarbeit zusammenarbeiten. Hierzu soll die nachfolgende Forschungs- und Entwicklungsauftrag geschlossen werden. 5.Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Vorgaben des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) keine Anwendung finden, da die Voraussetzungen der Ausnahmevorschriften des § 116 Absatz 1 Nr. 2 GWB bzw. § 1 Absatz 2 UVgO erfüllt sind. 6.Der Abschluss dieses Einzelauftrags schließt eine Beteiligung der XXX an Ausschreibungsverfahren des Bundes nicht aus. Stand: 29.03.2023 www.bge.de
BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG BCE I Eschenstraße 55 | 31224 Peine Landrat des Landkreises Aurich Herrn FISCHTEICHWEG 7- 13 26603 AURICH PER E-MAIL: An: @landkreis-aurich.de CC: info@landkreis-aurich.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl - Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen STA_20231123_2069 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 21. Dezember 2023 Gutachten des Büros terra Geoservice Sehr geehrter Herr Landrat aus der Presseberichterstattung haben wir von dem Gutachten des Büros terra Geoservice erfahren. Mit dem Gutachten hat der Landkreis Aurich seine geologische Eignung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle überprüfen lassen. Wir freuen uns, dass sich ihr Landkreis intensiv mit der Thematik beschäftigt und dass das Gutachten unser Vorgehen in weiten Teilen nachvollziehen und bestätigen kann. Die BGE ist an einer größtmöglichen Transparenz im Standortauswahlverfahren interessiert. Dies betrifft auch die Kommunikation mit öffentlichen Institutionen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Die BGE möchte daher das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten mit diesem Schreiben als wesentliche Unterlagen auf der Internetseite www.bge.de unter Einhaltung des Datenschutzes für personenbezogene Daten veröffentlichen. Selbstverständlich werden personenbezogene Daten vor der Veröffentlichung geschwärzt. Sollte das Gutachten darüber hinaus noch weitere Gründe enthalten, die einer Veröffentlichung entgegenstehen beziehungsweise Daten, welche vor Veröffentlichung geschwärzt werden müssten (zum Beispiel Geodäten, Urheber-, Bild- oder Nutzungsrechte, Betriebs - oder Geschäftsgeheimnisse, laufende Gerichtsverfahren oder Ermittlungen), bitten wir um einen entsprechenden Hinweis und Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang dieses Schreibens. Die BGE unterstützt zudem den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Sie lädt regelmäßig zu Veranstaltungen ein, in denen sie ihr Vorgehen und ihre Erkenntnisse veröffentlicht. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC CENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Grundsätzlich stehen wir auch jederzeit für Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung, beispielsweise im Rahmen kommunaler Gremiensitzungen. Sollten Sie daran Interesse haben, teilen Sie uns dies gerne mit, am besten verknüpft mit einem konkreten Terminwunsch. Wir prüfen dann unsere Verfügbarkeit und werden Ihnen gerne Rede und Antwort stehen. Das vom Landkreis Aurich in Auftrag gegebene Gutachten kritisiert mehrmals, dass für die Teilgebiete lokale Daten nicht ausreichend ausgewertet worden seien. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass diese lokalen Daten nahelegen, die Teilgebiete, in denen der Landkreis Aurich liegt, seien für ein Endlager ungünstig. Unsere Suche nach dem bestmöglichen Standort verläuft nach wissenschaftlichen und gesetzlich festgelegten Kriterien. Diese sind im Standortauswahlgesetz beschrieben. In der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens darf die BGE noch keine eigenen Daten erheben. Die Datenbasis stellen daher die vorhandenen geologischen Daten der staatlichen geologischen Dienste dar. Die Datenlage in und zwischen den einzelnen Teilgebieten ist nicht homogen. In Schritt 1 des Verfahrens hat sich die BGE zunächst auf die Frage konzentriert: Wo ist welches Wirtsgestein (Salz, Ton oder Kristallin) zu finden und wo erfüllt dieses die erforderlichen Mindestanforderungen? Im Schritt 2 der Phase I geht es nun um eine erste Sicherheitsbewertung möglicher Standorte. Die BGE muss die Geologie im Einzelnen beschreiben und Aussagen dazu treffen, wie sich die Wirtsgesteinsformationen zusammensetzen, um sicherzustellen, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich vorhanden ist. Die BGE vollzieht daher im Schritt 2 einen Perspektivwechsel. Stand in Schritt 1 die Ablagerungsgeschichte der Gesteine (stratigrafische Verteilung) im Fokus, ist es nun die lithologische Verteilung der Wirtsgesteine in den Untersuchungsräumen. Das heißt: Nun werden Daten daraufhin ausgewertet, wie das betreffende Gestein anzutreffen ist. Diese Untersuchungsräume werden im Schritt 2 zunächst im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen kategorisiert. Gebiete der Kategorie A verstehen wir dabei als Gebiete, die wir als vielversprechend ansehen. Auf unsere Methodik ist das Gutachten eingegangen. Seite 2 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG Gestatten Sie uns den Hinweis auf unsere Veranstaltung im Oktober dieses Jahres, in der wir das methodische Vorgehen und das Zusammenspiel aller Werkzeuge auf dem Weg zu den Standortregionen vorgestellt haben. Die Aufzeichnung der Veranstaltung „Betrifft: Standortauswahl - Von Teilgebieten zu Standortregionen" ist auf Youtube veröffentlicht (Link). Um größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, hat sich die BGE entschieden, die Öffentlichkeit an der Anwendung ihrer erarbeiteten Arbeitsmethoden teilhaben zu lassen. Die BGE plant, ab dem Jahr 2024 regelmäßig Arbeitsstände zur konkreten Prüfung und Bewertung von Teilgebieten und der daraus resultierenden Einengung zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit einen Einblick in den aktuellen Stand der Arbeiten zu ermöglichen. Die BGE versteht das als Einladung zum Dialog über diese Arbeitsstände. Am Ende von Schritt 2 wird die BGE ihren Vorschlag für die Standortregionen dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermitteln. Nach erfolgter Prüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit wird das BASE den Standortregionenvorschlag an das Bundesumweltministerium weiterleiten, das daraus einen Gesetzentwurf entwickelt. Anschließend entscheidet der Bundesgesetzgeber über das weitere Vorgehen im Standortauswahlverfahren. Wir freuen uns, wenn sich der Landkreis Aurich weiter interessiert, konstruktiv und kritisch am Verfahren beteiligt und dazu beiträgt, eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu lösen. Mit freundlichen Grüßen Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl i. A. Referent Öffentlichkeitsarbeit Standortauswahl Seite 3 von 3 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GEN0DEF1W0B USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
Einräumung von Nutzungsrechten für Bild- und Filmmaterial der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Die Verwendung von Bild- und Filmmaterial, dessen Urheberrechte bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH liegen, ist genehmigungspflichtig. Folgende Auflagen sind einzuhalten: -Einfaches Nutzungsrecht: Mit der Überlassung des Bild- bzw. Filmmaterials wird das einfache Nutzungsrecht an dem überlassenen Material erteilt. -Quellenangabe: Bei der Verwendung ist die Quelle „Foto: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ bzw. „Grafik: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH“ anzugeben. -Unveränderbarkeit: Die Darstellung/die Darstellungen in den Produkten darf/dürfen nicht verändert werden. -Verwendungszweck: Das Material wurde für eine einmalige Verwendung und nur für den vereinbarten Verwendungszweck weitergegeben. Jede Verwendung ist der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH anzuzeigen. Bei Nutzung in einer Print-Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an die untenstehende Adresse. Bei Nutzung in einer elektronischen Veröffentlichung (z. B. im Internet) senden Sie diese bitte per E-Mail oder Datenträger an die unten aufgeführte Adresse. Die Nichteinhaltung der Auflagen stellt eine Rechtsverletzung und einen Vertragsverstoß dar. Für diesen Fall behält sich die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH das Recht vor, den Vertrag über die Einräumung der Nutzungsrechte zu kündigen. Bei Fragen zum Nutzungsrecht wenden Sie sich bitte an: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Eschenstraße 55 31224 Peine E-Mail: presse@bge.de Telefon: 05171 43-0 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, einget ragen beim Handelsregist er AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsit zende der Geschäft sführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Laut sch Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt- Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/ 210/ 05728
Origin | Count |
---|---|
Bund | 58 |
Land | 45 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 38 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 27 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 28 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 48 |
offen | 45 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 94 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 1 |
Dokument | 10 |
Keine | 60 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 4 |
Webseite | 30 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 56 |
Lebewesen & Lebensräume | 75 |
Luft | 31 |
Mensch & Umwelt | 96 |
Wasser | 35 |
Weitere | 90 |