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Found 52 results.

Machbarkeitsstudie Deutschlandweite Befragung von Unternehmen zur Klimawandelanpassung

Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Die physische Klimarisiken - insb. Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen - können zu Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden führen. Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts berichten nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen zu diesen Risiken. Dabei schätzt allein diese Gruppe die potenziellen Schäden auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro. Über das Risikobewusstsein in anderen Unternehmen, insbesondere KMU, ist wenig bekannt. Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Machbarkeitsstudie für die Befragung von Unternehmen bezüglich Klimarisiken und des Umgangs mit Klimawandelanpassung zu erstellen. Dabei sollen die Möglichkeiten eine repräsentative Erhebung, etwa im Rahmen existierender Unternehmenspanels, eruiert, mögliche Fragenkomplexe entworfen sowie ein handbares Konzept erstellt werden. Auch sollen vergleichbare Erhebungen in anderen OECD-Ländern als Benchmark recherchiert werden. In einer Themenkonferenz im 3. Projektjahr sollen Zwischenergebnisse mit der Zielgruppe diskutiert werden.

Renewable Energy Outlook 2030 Energy Watch Group Global Renewable Energy Scenarios

The objective of this study is to present an alternative and more realistic view of the chances of the future uses of renewable energies in the global energy supply. The scenarios in this study are based on the analysis of the development and market penetration of renewable energy technologies in different regions in the last few decades. The scenarios address the question of how fast renewable technologies might be implemented on a worldwide scale and project the costs this would incur. Many factors, such as technology costs and costreduction ratios, investments and varying economic conditions in the worlds regions, available potentials, and characteristics of growth have been incorporated in order to fulfil this task. Off course the scenarios describe two possible developments among other possibilities, but they represent realistic possibilities that give reason for optimism. The results of both scenarios show that - until 2030 - renewable capacities can be extended by a far greater amount and that it is much cheaper than most scientist and people actually think. The scenarios do explicitly not describe a maximum possible development from the technological perspective but show that much can be achieved with even moderate investments. The scenarios do not pay attention to the further development of Hydropower, except for incorporating the extensions that are planned actually. This is not done to express our disbelief in the existence of additional potentials or to ignore Hydropower, but due to the fact that reliable data about sustainable Hydropower potentials were not available. Consequently, the figures in this study show how much can be achieved, even if Hydropower remains on today's levels more or less. Higher investments into single technologies, e.g. Hydropower or Biomass, or in general than assumed in the REO 2030 scenarios will result in higher generating capacities by 2030. On the global scale scenario results for 2030 show a 29 percent renewable supply of the heat and electricity (final energy demand) in the High Variant . According to the Low Variant over 17 percent of the final electricity and heat demand can be covered by renewable energy technologies. Presuming strong political support and a barrier-free market entrance, the dominating stimulus for extending the generation capacities of renewable technologies is the amount of money invested. Within the REO scenarios we assume a growing 'willingness to pay' for clean, secure and sustainable energy supply starting with a low amount in 2010. This willingness to pay gets expressed as a target level for annual investments per inhabitant (capita) that will be reached by the year 2030. The targeted amounts differ for the various regions of the world. In global average 124 € 2006 are spent in 2030 per capita in the 'High Variant'. In the 'Low Variant' the target for 2030 is half that amount (62 € 2006 per capita and year). ...

Sondergutachten - Klimaschutz als Weltbürgerbewegung

Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) macht unmissverständlich klar: Inakzeptable Klimafolgen, die sich jenseits der 2°C-Leitplanke häufen dürften, können nur vermieden werden, wenn der weitere Anstieg der Treibhausgaskonzentration so bald wie möglich gestoppt wird. Der WBGU empfiehlt daher, die CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern bis spätestens 2070 auf Null zu senken. Dies ist ein ebenso ehrgeiziges wie prägnantes Politikziel, denn jedes Land, jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Bürger müssen die Null schaffen , wenn die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll. Die 2°C-Linie kann allerdings nur gehalten werden, wenn zahlreiche Akteure - insbesondere die OECD-Staaten - schon deutlich früher ihre Emissionen herunterfahren. Der Weltgesellschaft als Ganzes steht ein eng begrenztes Kohlenstoffbudget zur Verfügung, so dass der Scheitelpunkt der Emissionen möglichst bis 2020, auf alle Fälle aber in der dritten Dekade erreicht werden sollte. Der WBGU umreißt in diesem Gutachten eine Doppelstrategie für den globalen Klimaschutz, die auf das Zusammenspiel von Multilateralismus und Zivilgesellschaft setzt. Dafür sollte zum einen das für Ende 2015 angestrebte Pariser Klimaabkommen bestimmte Merkmale aufweisen, die der Beirat benennt. Insbesondere sollte ein Prozess vereinbart werden, der die Einhaltung der 2°C-Leitplanke sicherstellt. Zum anderen sollten alle gesellschaftlichen Akteure ihre spezifischen Beiträge zur Dekarbonisierung leisten. So kann eine verschränkte Verantwortungsarchitektur für die Zukunft unseres Planeten entstehen, in der vertikales Delegieren und horizontales Engagieren keinen Gegensatz bilden, sondern sich wechselseitig verstärken.

Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen

Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde am 30. April 2024 verkündet und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Diese neue Verordnung gilt ab dem 21. Mai 2026. Jedoch gilt gemäß Artikel 86 Absatz 3 für einige Bestimmungen ein abweichender Geltungsbeginn. Die neue Verordnung enthält wie die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 insbesondere Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, und zwar zu Verbringungen innerhalb der Europäischen Union, zur Ausfuhr aus der EU, zur Einfuhr in die EU und zur Durchfuhr durch die EU aus und in Drittstaaten. Im Vergleich zu der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 enthält die neue Verordnung (EU) 2024/1157 eine Reihe von Änderungen, unter anderem in den folgenden Bereichen: Verbringungen innerhalb der EU Um das Potenzial des EU-Binnenmarkts zu erschließen, wurden Verbesserungen für Verbringungen innerhalb der EU vereinbart, etwa die Umstellung auf elektronischen Datenaustausch; damit wird der Aufwand für die Wirtschaft und die Behörden deutlich verringert. Weiterhin wurde die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen erschwert, um die Verwertung von Abfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie zu fördern. Die Regelungen zum Verfahren der Notifizierung (Antragstellung) und Zustimmung der Behörden, die für notifizierungspflichtige Abfälle (unter anderem gefährliche Abfälle) gelten, wurden konkreter gefasst und an den elektronischen Datenaustausch angepasst. Zudem wurde das beschleunigte Verfahren für Verbringungen in sogenannte Anlagen mit Vorabzustimmung verbessert. Das Verfahren für nicht notifizierungspflichtige Abfälle wurde erweitert, um die Nachverfolgung dieser Abfälle zu verbessern. Bekämpfung der illegalen Verbringung von Abfällen Es wurden Vorschriften ergänzt, um die illegale Verbringung von Abfällen wirksamer zu bekämpfen. Zum Beispiel wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Weiterhin wird auf EU-Ebene eine Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung eingerichtet, die die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und verbessern und dadurch illegale Verbringungen stärker als bisher verhindern beziehungsweise aufdecken soll. Auch die Auditierung von Anlagen in Drittstaaten außerhalb der EU (siehe unten) ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von illegalen Verbringungen. Zudem wurden die Vorschriften über Sanktionen bei illegaler Verbringung von Abfällen verschärft. Export von Abfällen aus der EU und Auditierung Weiterhin wurden die Bestimmungen zum Export von Abfällen aus der EU deutlich verschärft. Ab 21. Mai 2027 müssen EU-Unternehmen bei Exporten aus der EU den umweltgerechten Charakter ihrer Ausfuhren durch eine unabhängige Auditierung nachweisen. Hierbei muss das ausführende EU-Unternehmen einen externen Dritten damit beauftragen, die Entsorgungsanlage, in die Abfälle verbracht werden sollen, zu auditieren. Dieses EU-Unternehmen kann auch einen Bericht über ein durchgeführtes Audit erwerben. Ein externer Dritter muss über geeignete Qualifikationen verfügen und unabhängig von der Anlage sein sowie von einer nationalen amtlichen Stelle akkreditiert worden sein. Bei der Auditierung sind näher definierte Kriterien einzuhalten. Aus der EU in OECD-Staaten exportierte Abfälle werden stärker überwacht, um sicherzustellen, dass Ausfuhren keine erheblichen Umweltschäden in OECD-Staaten verursachen. Mit dieser Überwachung wurde die Kommission beauftragt; diese kann nach entsprechender Prüfung den Export bestimmter Abfälle in bestimmte OECD-Staaten mittels eines Delegierten Rechtsakts verbieten. Ab 21. Mai 2027 werden zudem Exporte aus der EU in Nicht-OECD-Staaten deutlich stärker beschränkt. Zusätzlich zu einem Verbot des Exports gefährlicher Abfälle wird auch der Export nicht gefährlicher Abfälle verboten. Jedoch gilt das Exportverbot nicht für nicht gefährliche Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind und in einer von der Kommission erstellten Staatenliste aufgeführt sind. In diese Liste werden auf der Grundlage einer Bewertung der Kommission Staaten aufgenommen, die einen Antrag gestellt haben, bestimmte Abfälle aus der EU entgegennehmen zu wollen. In diesem Antrag muss ein Staat detailliert nachweisen, dass die betreffenden Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaftet werden. Aufgrund der Umweltproblematik im Zusammenhang mit Kunststoffen wurden die Vorgaben für Exporte von Kunststoffabfällen schärfer als für andere Abfälle gefasst. Soweit Exporte noch erlaubt sind, müssen Behörden dem Export zustimmen. Für Exporte gering verunreinigter Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt ab 21. November 2026 zunächst ein Exportverbot. Dieses kann auf Antrag des Staates ab 21. Mai 2029 wieder gelockert werden. Die europäische Kommission prüft, ob eine umweltgerechte Entsorgung in dem jeweiligen Staat möglich ist und erlässt einen delegierten Rechtsakt mit einer entsprechenden Staatenliste. Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 der Kommission Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der in der Bescheinigung über den Abschluss eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Verwertungsverfahrens oder eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Beseitigungsverfahrens bereitzustellenden Informationen trat am 17.10.2024 in Kraft. Diese Delegierte Verordnung gilt für Wirtschaftsbeteiligte ab 21. Mai 2026, im Zusammenhang mit den ab 21. Mai 2026 geltenden neuen Regelungen zum Notifizierungsverfahren.

Umweltinnovationen made in Germany: Welchen Beitrag können sie zum Erreichen der SDG in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten?

Das Erreichen der Sustainable Development Goals (SDG) ist eine globale Aufgabe, zu der viele Akteure aus Deutschland aufgrund ihrer hohen technologischen Kompetenz einen wichtigen Beitrag leisten können. Bislang sind die deutschen Exporte von Umwelttechnologien stark auf andere OECD-Länder konzentriert. Angesicht der wachsenden Nachfrage aus Schwellen- und Entwicklungsländern und der von der deutschen Regierung vielfach konstatierten Mitverantwortung Deutschlands für eine nachhaltige Entwicklung des globalen Südens widmet sich die vorliegende Studie der Frage, welche technologischen Kompetenzen Deutschland einbringen kann, um auf globaler Ebene das Erreichen der SDGs zu fördern und wie die Innovationsaktivitäten in Deutschland stärker auf die neuen Märkte und Herausforderungen ausgerichtet werden können. Quelle: Forschungsbericht

Grüne Technologien für Entwicklungsländer

<p> <p>Umweltinnovationen aus Deutschland können einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten. Außerdem bietet die Erschließung dieser Märkte Exportchancen. Für den Innovationsprozess ist es jedoch besonders wichtig, die Anforderungen und Bedingungen des Zielmarktes von Anfang an zu berücksichtigen.</p> </p><p>Umweltinnovationen aus Deutschland können einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten. Außerdem bietet die Erschließung dieser Märkte Exportchancen. Für den Innovationsprozess ist es jedoch besonders wichtig, die Anforderungen und Bedingungen des Zielmarktes von Anfang an zu berücksichtigen.</p><p> <p>Das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) ist eine globale Aufgabe, zu der viele Akteure aus Deutschland aufgrund ihrer technologischen Kompetenz einen wichtigen Beitrag leisten können. Bislang werden diese Potenziale jedoch nicht ausgeschöpft, denn deutsche Exporte von Umwelttechnologien sind stark auf andere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oecd">OECD</a>-Länder konzentriert.</p> Stärken in den Technologiefeldern Mobilität, Energieerzeugung und -effizienz sowie Recycling <p>Die Technologiefelder Mobilität, Energieerzeugung und -effizienz sowie (teilweise) das Recycling sind Bereiche, in denen Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der SDGs in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten kann. Das zeigt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/90023">Forschungsbericht „Umweltinnovationen made in Germany: Welchen Beitrag können sie zum Erreichen der SDG in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten?“</a> im Auftrag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>. Der Bericht gleicht das deutsche Technologieprofil mit den technologischen Bedarfen von Schwellen- und Entwicklungsländern ab. Zu den Technologien, die von den Schwellen- und Entwicklungsländern als prioritär angesehen werden und in denen Deutschland über eine hohe Innovationsstärke verfügt, zählen beispielsweise umweltfreundliche Antriebe, Windkraft, Block-Heizkraftwerke (BHKW) oder Heizsysteme. Die Analyse zeigt auch, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern über ein sehr ausgeglichenes Technologieportfolio verfügt. Das kann für den Aufbau nachhaltiger Systemlösungen, bei denen verschiedene Technologien zu übergreifenden Systemlösungen kombiniert und aus einer Hand angeboten werden, ein Vorteil sein.</p> Frugale Innovationen als Lösung für Schwellen- und Entwicklungsländer <p>Sollen die Potenziale der Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern genutzt werden, geht es nicht zuletzt auch um die Entwicklung frugaler Innovationen – also erschwinglicher, robuster und funktionaler Innovationen. Dabei geht es nicht darum, lediglich einzelne Funktionen oder Merkmale des Produkts wegzulassen, die hohe Kosten verursachen. Im Gegenteil, in der Regel sind radikal neue Ansätze notwendig, um das Produkt auf die Bedingungen des Zielmarktes auszurichten. Für den Innovationsprozess ist es daher besonders wichtig, die Anforderungen und Bedingungen des Zielmarktes von Anfang an zu berücksichtigen. </p> <p>Die Berücksichtigung des "frugal design"-Gedankens in den bestehenden Innovationsprozessen deutscher Unternehmen ist jedoch noch nicht stark ausgeprägt. Zudem haben mittelständische Unternehmen teilweise Schwierigkeiten, das Thema aufzugreifen, da sie häufig keine eigenen Kapazitäten für Forschung und Entwicklung haben und in Entwicklungsländern weniger präsent sind als Großunternehmen. Hier ist eine spezielle Förderung im Rahmen staatlicher Innovationsprogramme und in der Hochschulausbildung erforderlich.</p> </p><p>Informationen für...</p>

SÖF: Politiken der Nicht-Nachhaltigkeit - National-autoritärer Populismus und neue soziale Disparitäten als gesellschaftliche Rahmenbedingungen einer sozial-ökologischen Transformation

Umweltinnovationen made in Germany: Welchen Beitrag können sie zum Erreichen der SDG in Schwellen- und Entwicklungsländern leisten?

Das Erreichen der Sustainable Development Goals (SDG) ist eine globale Aufgabe, zu der viele Akteure aus Deutschland aufgrund ihrer hohen technologischen Kompetenz einen wichtigen Beitrag leisten können. Bislang sind deutsche Exporte von Umwelttechnologien stark auf andere OECD-Länder konzentriert. Die Studie untersucht, welche Technologien für das Erreichen konkreter SDGs in Schwellen- und Entwicklungsländern besonders wichtig sind und welche technologischen Kompetenzen Deutschland einbringen kann, um auf globaler Ebene das Erreichen der SDGs zu fördern. Daraus wird abgeleitet, wie die Innovationsaktivitäten in Deutschland stärker auf die neuen Märkte und Herausforderungen ausgerichtet werden können. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 08/2021.

Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft

Ziel der Studie ist die Darstellung der Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft in denOECD-Staaten sowie in Indien und Ägypten. Es werden drei detaillierte Treibhausgasbilanzen für die USA, Indien, Ägypten sowie eine Bilanzierung für die OECD-Staaten nach der Methode der "Ökobilanz der Abfallwirtschaft" in Anlehnung an ISO 14040/14044 vorgenommen. Dem jeweils ermittelten Status-Quo werden je zwei Zukunftsszenarien für 2030 gegenübergestellt. In Workshops mit Ökobilanz-Experten und lokalen Akteuren sind das methodische Vorgehen sowie Rahmendaten und Annahmen intensiv diskutiert worden. Es konnte ein Ansatz zurTreibhausgas(THG)-Bilanzierung entwickelt werden, der einheitliche Emissionsfaktoren zur Anrechnung von vermiedenen Emissionen durch stoffliche Verwertung verwendet.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

Screening von potenziellen PBT/vPvB

Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften gelten als besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern, SVHC). Sowohl die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) wie auch die Schweizer Chemikalienverordnung (ChemV) verlangen, dass Stoffe mit solchen besonders besorgniserregenden Eigenschaften identifiziert und wenn möglich durch Stoffe mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden sollen. Damit Stoffe mit PBT- oder vPvB-Eigenschaften als solche erkannt werden können, müssen sie anhand physikalisch-chemischer, toxikologischer und ökotoxikologischer Prüfergebnisse und 'in silico' Methoden einer vertieften Beurteilung unterzogen werden. In diesem Projekt sollen ausgewählte Stoffe, für welche Indizien vorliegen, dass sie möglicherweise PBT- oder vPvB-Eigenschaften aufweisen, einem wissenschaftlichen Screening Assessment unterzogen werden, dessen Ergebnis entweder den Verdacht bestätigt, dass ein Stoff PBT- oder vPvB-Eigenschaften aufweist, oder diesen Verdacht widerlegt. Als Grundlage für die Auswahl von Stoffen, die untersucht werden sollen, dienen Listen mit PBT-/vPvB-Kandidatenstoffen, die von den Fachbehörden verschiedener OECD-Länder und von den EU-Behörden erstellt worden sind.

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