Die Folgen des Klimawandels bergen ökonomische Risiken für Unternehmen. Die physische Klimarisiken - insb. Extremwetterereignisse, veränderte Niederschlagsmuster und erhöhte Durchschnittstemperaturen - können zu Produktionsrückgängen, steigenden Rohstoffkosten und Gebäudeschäden führen. Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts berichten nur etwa die Hälfte der DAX-30-Unternehmen zu diesen Risiken. Dabei schätzt allein diese Gruppe die potenziellen Schäden auf einen Gesamtwert von mehreren Milliarden Euro. Über das Risikobewusstsein in anderen Unternehmen, insbesondere KMU, ist wenig bekannt. Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Machbarkeitsstudie für die Befragung von Unternehmen bezüglich Klimarisiken und des Umgangs mit Klimawandelanpassung zu erstellen. Dabei sollen die Möglichkeiten eine repräsentative Erhebung, etwa im Rahmen existierender Unternehmenspanels, eruiert, mögliche Fragenkomplexe entworfen sowie ein handbares Konzept erstellt werden. Auch sollen vergleichbare Erhebungen in anderen OECD-Ländern als Benchmark recherchiert werden. In einer Themenkonferenz im 3. Projektjahr sollen Zwischenergebnisse mit der Zielgruppe diskutiert werden.
The objective of this study is to present an alternative and more realistic view of the chances of the future uses of renewable energies in the global energy supply. The scenarios in this study are based on the analysis of the development and market penetration of renewable energy technologies in different regions in the last few decades. The scenarios address the question of how fast renewable technologies might be implemented on a worldwide scale and project the costs this would incur. Many factors, such as technology costs and costreduction ratios, investments and varying economic conditions in the worlds regions, available potentials, and characteristics of growth have been incorporated in order to fulfil this task. Off course the scenarios describe two possible developments among other possibilities, but they represent realistic possibilities that give reason for optimism. The results of both scenarios show that - until 2030 - renewable capacities can be extended by a far greater amount and that it is much cheaper than most scientist and people actually think. The scenarios do explicitly not describe a maximum possible development from the technological perspective but show that much can be achieved with even moderate investments. The scenarios do not pay attention to the further development of Hydropower, except for incorporating the extensions that are planned actually. This is not done to express our disbelief in the existence of additional potentials or to ignore Hydropower, but due to the fact that reliable data about sustainable Hydropower potentials were not available. Consequently, the figures in this study show how much can be achieved, even if Hydropower remains on today's levels more or less. Higher investments into single technologies, e.g. Hydropower or Biomass, or in general than assumed in the REO 2030 scenarios will result in higher generating capacities by 2030. On the global scale scenario results for 2030 show a 29 percent renewable supply of the heat and electricity (final energy demand) in the High Variant . According to the Low Variant over 17 percent of the final electricity and heat demand can be covered by renewable energy technologies. Presuming strong political support and a barrier-free market entrance, the dominating stimulus for extending the generation capacities of renewable technologies is the amount of money invested. Within the REO scenarios we assume a growing 'willingness to pay' for clean, secure and sustainable energy supply starting with a low amount in 2010. This willingness to pay gets expressed as a target level for annual investments per inhabitant (capita) that will be reached by the year 2030. The targeted amounts differ for the various regions of the world. In global average 124 € 2006 are spent in 2030 per capita in the 'High Variant'. In the 'Low Variant' the target for 2030 is half that amount (62 € 2006 per capita and year). ...
Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) macht unmissverständlich klar: Inakzeptable Klimafolgen, die sich jenseits der 2°C-Leitplanke häufen dürften, können nur vermieden werden, wenn der weitere Anstieg der Treibhausgaskonzentration so bald wie möglich gestoppt wird. Der WBGU empfiehlt daher, die CO2-Emissionen aus fossilen Energieträgern bis spätestens 2070 auf Null zu senken. Dies ist ein ebenso ehrgeiziges wie prägnantes Politikziel, denn jedes Land, jede Kommune, jedes Unternehmen und jeder Bürger müssen die Null schaffen , wenn die Welt als Ganzes klimaneutral werden soll. Die 2°C-Linie kann allerdings nur gehalten werden, wenn zahlreiche Akteure - insbesondere die OECD-Staaten - schon deutlich früher ihre Emissionen herunterfahren. Der Weltgesellschaft als Ganzes steht ein eng begrenztes Kohlenstoffbudget zur Verfügung, so dass der Scheitelpunkt der Emissionen möglichst bis 2020, auf alle Fälle aber in der dritten Dekade erreicht werden sollte. Der WBGU umreißt in diesem Gutachten eine Doppelstrategie für den globalen Klimaschutz, die auf das Zusammenspiel von Multilateralismus und Zivilgesellschaft setzt. Dafür sollte zum einen das für Ende 2015 angestrebte Pariser Klimaabkommen bestimmte Merkmale aufweisen, die der Beirat benennt. Insbesondere sollte ein Prozess vereinbart werden, der die Einhaltung der 2°C-Leitplanke sicherstellt. Zum anderen sollten alle gesellschaftlichen Akteure ihre spezifischen Beiträge zur Dekarbonisierung leisten. So kann eine verschränkte Verantwortungsarchitektur für die Zukunft unseres Planeten entstehen, in der vertikales Delegieren und horizontales Engagieren keinen Gegensatz bilden, sondern sich wechselseitig verstärken.
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde am 30. April 2024 verkündet und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Diese neue Verordnung gilt ab dem 21. Mai 2026. Jedoch gilt gemäß Artikel 86 Absatz 3 für einige Bestimmungen ein abweichender Geltungsbeginn. Die neue Verordnung enthält wie die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 insbesondere Regelungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen, und zwar zu Verbringungen innerhalb der Europäischen Union, zur Ausfuhr aus der EU, zur Einfuhr in die EU und zur Durchfuhr durch die EU aus und in Drittstaaten. Im Vergleich zu der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 enthält die neue Verordnung (EU) 2024/1157 eine Reihe von Änderungen, unter anderem in den folgenden Bereichen: Verbringungen innerhalb der EU Um das Potenzial des EU-Binnenmarkts zu erschließen, wurden Verbesserungen für Verbringungen innerhalb der EU vereinbart, etwa die Umstellung auf elektronischen Datenaustausch; damit wird der Aufwand für die Wirtschaft und die Behörden deutlich verringert. Weiterhin wurde die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen erschwert, um die Verwertung von Abfällen im Einklang mit der Abfallhierarchie zu fördern. Die Regelungen zum Verfahren der Notifizierung (Antragstellung) und Zustimmung der Behörden, die für notifizierungspflichtige Abfälle (unter anderem gefährliche Abfälle) gelten, wurden konkreter gefasst und an den elektronischen Datenaustausch angepasst. Zudem wurde das beschleunigte Verfahren für Verbringungen in sogenannte Anlagen mit Vorabzustimmung verbessert. Das Verfahren für nicht notifizierungspflichtige Abfälle wurde erweitert, um die Nachverfolgung dieser Abfälle zu verbessern. Bekämpfung der illegalen Verbringung von Abfällen Es wurden Vorschriften ergänzt, um die illegale Verbringung von Abfällen wirksamer zu bekämpfen. Zum Beispiel wurde die Europäische Kommission ermächtigt, Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchzuführen. Weiterhin wird auf EU-Ebene eine Durchsetzungsgruppe für Abfallverbringung eingerichtet, die die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und verbessern und dadurch illegale Verbringungen stärker als bisher verhindern beziehungsweise aufdecken soll. Auch die Auditierung von Anlagen in Drittstaaten außerhalb der EU (siehe unten) ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von illegalen Verbringungen. Zudem wurden die Vorschriften über Sanktionen bei illegaler Verbringung von Abfällen verschärft. Export von Abfällen aus der EU und Auditierung Weiterhin wurden die Bestimmungen zum Export von Abfällen aus der EU deutlich verschärft. Ab 21. Mai 2027 müssen EU-Unternehmen bei Exporten aus der EU den umweltgerechten Charakter ihrer Ausfuhren durch eine unabhängige Auditierung nachweisen. Hierbei muss das ausführende EU-Unternehmen einen externen Dritten damit beauftragen, die Entsorgungsanlage, in die Abfälle verbracht werden sollen, zu auditieren. Dieses EU-Unternehmen kann auch einen Bericht über ein durchgeführtes Audit erwerben. Ein externer Dritter muss über geeignete Qualifikationen verfügen und unabhängig von der Anlage sein sowie von einer nationalen amtlichen Stelle akkreditiert worden sein. Bei der Auditierung sind näher definierte Kriterien einzuhalten. Aus der EU in OECD-Staaten exportierte Abfälle werden stärker überwacht, um sicherzustellen, dass Ausfuhren keine erheblichen Umweltschäden in OECD-Staaten verursachen. Mit dieser Überwachung wurde die Kommission beauftragt; diese kann nach entsprechender Prüfung den Export bestimmter Abfälle in bestimmte OECD-Staaten mittels eines Delegierten Rechtsakts verbieten. Ab 21. Mai 2027 werden zudem Exporte aus der EU in Nicht-OECD-Staaten deutlich stärker beschränkt. Zusätzlich zu einem Verbot des Exports gefährlicher Abfälle wird auch der Export nicht gefährlicher Abfälle verboten. Jedoch gilt das Exportverbot nicht für nicht gefährliche Abfälle, die zur Verwertung bestimmt sind und in einer von der Kommission erstellten Staatenliste aufgeführt sind. In diese Liste werden auf der Grundlage einer Bewertung der Kommission Staaten aufgenommen, die einen Antrag gestellt haben, bestimmte Abfälle aus der EU entgegennehmen zu wollen. In diesem Antrag muss ein Staat detailliert nachweisen, dass die betreffenden Abfälle auf umweltgerechte Weise bewirtschaftet werden. Aufgrund der Umweltproblematik im Zusammenhang mit Kunststoffen wurden die Vorgaben für Exporte von Kunststoffabfällen schärfer als für andere Abfälle gefasst. Soweit Exporte noch erlaubt sind, müssen Behörden dem Export zustimmen. Für Exporte gering verunreinigter Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt ab 21. November 2026 zunächst ein Exportverbot. Dieses kann auf Antrag des Staates ab 21. Mai 2029 wieder gelockert werden. Die europäische Kommission prüft, ob eine umweltgerechte Entsorgung in dem jeweiligen Staat möglich ist und erlässt einen delegierten Rechtsakt mit einer entsprechenden Staatenliste. Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 der Kommission Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2571 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der in der Bescheinigung über den Abschluss eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Verwertungsverfahrens oder eines nachfolgenden vorläufigen oder nicht vorläufigen Beseitigungsverfahrens bereitzustellenden Informationen trat am 17.10.2024 in Kraft. Diese Delegierte Verordnung gilt für Wirtschaftsbeteiligte ab 21. Mai 2026, im Zusammenhang mit den ab 21. Mai 2026 geltenden neuen Regelungen zum Notifizierungsverfahren.
Das Erreichen der Sustainable Development Goals (SDG) ist eine globale Aufgabe, zu der viele Akteure aus Deutschland aufgrund ihrer hohen technologischen Kompetenz einen wichtigen Beitrag leisten können. Bislang sind deutsche Exporte von Umwelttechnologien stark auf andere OECD-Länder konzentriert. Die Studie untersucht, welche Technologien für das Erreichen konkreter SDGs in Schwellen- und Entwicklungsländern besonders wichtig sind und welche technologischen Kompetenzen Deutschland einbringen kann, um auf globaler Ebene das Erreichen der SDGs zu fördern. Daraus wird abgeleitet, wie die Innovationsaktivitäten in Deutschland stärker auf die neuen Märkte und Herausforderungen ausgerichtet werden können. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 08/2021.
Herstellung von Aluminium in Entwicklungsländern, Daten in #1 basieren auf Schätzungen für OECD-Länder nach #2. Auslastung: 6000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 10000t/h Nutzungsgrad: 100% Produkt: Metalle - NE
Der Tourismus ist eine bedeutende Wachstumsbranche, die weltweit mit über 10 Prozent zum Bruttosozialprodukt beiträgt und über 100 Millionen Menschen beschäftigt. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Tourismusbranche 8 Prozent des Bruttosozialproduktes mit über 2,8 Millionen Beschäftigten. Der internationale Tourismus hat jährlich seit den 50er Jahren eine durchschnittliche Wachstumsrate von 7 Prozent mit einem geschätztem Zuwachs von durchschnittlich 4,3 Prozent bis zum Jahr 2020. Der Trend geht verstärkt zu immer kürzeren und häufigeren Reisen zu immer entfernteren Zielen. Neben den mit dem wirtschaftlichen Erfolg der Tourismusbranche verbundenen Beschäftigungseffekten rücken die durch den Tourismus verursachten Umweltbelastungen immer stärker ins Blickfeld. Diese Umweltbelastungen hängen u.a. von den gewählten Verkehrsmitteln bei der An- und Abreise sowie der Mobilität vor Ort, der Anzahl der Reisen und Wahl der Ziele ab. Nach Schätzungen des IPPC, trägt allein der internationale Flugverkehr mit 3,5 Prozent zur globalen Erwärmung bei. Nach Prognosen der WTO wird der Anteil des touristischen Flugverkehrs am Modal-Split insbesondere bei Fernreisen weiter zunehmen. Neben dem internationalen Tourismus rücken aber auch die mit dem Freizeitverkehr verbundenen Umweltbelastungen stärker ins Blickfeld der Umweltpolitik. Freizeitreisen sind häufig Tages- oder mehrtägige Kurzreisen über mittlere Entfernungen, die überwiegend mit dem Auto zurückgelegt werden. Beim Pkw-Verkehr werden rund zwei Drittel der touristisch bedingten CO2-Emmisionen in Deutschland- ohne den grenzüberschreitenden Luftverkehr - durch die An- und Abreise sowie die Mobilität vor Ort verursacht. Daraus resultiert erhebliche Folgeprobleme für Mensch und Umwelt, wie Flächeninanspruchnahme, Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, Emissionen des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid, Unfallrisiken und Beeinträchtigungen der Aufenthalts- und Lebensqualität in den Städten. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklung im touristischen Freizeit- und Urlaubsverkehr hat sich der Workshop mit folgenden Fragestellungen und Zielen beschäftigt: -Steigerung des Bewusstseins in den OECD Mitgliedstaaten für die mit touristischem Freizeit- und Urlaubsverkehr verbundenen Umweltauswirkungen. -Wo liegen die spezifischen Umweltprobleme im Zusammenhang mit Freizeit- und Urlaubsverkehr und welche Trends sind in den in den OECD-Mitgliedstaaten zu erkennen. -Förderung des Austausches über die Ursachen der Zunahme des Freizeit- Urlausverkehrs in den OECD-Staaten sowie der zu empfehlenden Instrumente und Maßnahmen zur Beeinflussung und Veränderung des Reiseverhaltens in Richtung nachhaltige Mobilität. -Wie definieren die OECD-Staaten nachhaltigen Freizeit- und Urlaubsverkehr? -Präsentation und Diskussion von guten Fallbeispielen zur Minderung der Freizeit- und Urlaubsverkehr auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Mobilität.
In dem Entscheidungsprozess von JI koennen bislang vier relevante Akteursgruppen identifiziert werden: die Regierungsvertreter von JI-Geber- und JI-Empfaengerlaendern, die Umwelt- und Entwicklungs-NRO sowie die Wirtschaftsverbaende. Die Regierungsvertreter beider Seiten wollen Macht, Einkommen und Prestige maximieren und versuchen daher, gemaess den Praeferenzen ihrer jeweiligen Waehler (bzw. Unterstuetzer) zu handeln. Die Wirtschaftsverbaende investieren in Lobbyaktivitaeten, um das Einkommen ihrer Mitglieder zu maximieren. Die Umwelt- und Entwicklungs-NRO seien zur Vereinfachung auf das Umweltschutzziel reduziert. Unter Annahme dieser Zielfunktionen lassen sich fuer die vier Akteursgruppen bestimmte Interessenpositionen in der Klimapolitik ableiten, die sich auf ihre Einstellung zu JI auswirken. Folgende institutionelle Vorkehrungen koennen aus Public Choice-Sicht einen Schutz vor den negativen Folgen interessengepraegter Handlungsweisen gewaehren. So sollten im Rahmen eines top down-approaches die Bereiche der nationalen und internationalen Anrechenbarkeit sowie die Etablierung und Finanzierung der notwendigen Buerokratien von der Vertragsstaatenkonferenz geregelt werden. Die Projektzusammenfuehrung sollte durch ein internationales Clearing House erfolgen, das die Projektteilnehmer nach normativen Kriterien auswaehlt. Zur Gleichberechtigung wirtschaftlicher und oekologischer Interessen an dem Konzept sollte eine internationale Teilanrechnung vereinbart werden, die im Verhaeltnis der Kostenersparnis der Investoren aus JI entspricht. Ueber die Ausgestaltung der nationalen Anrechnung koennen bestimmte Projekttypen gefoerdert oder analog in ihrem Einsatz gemindert sowie die unterschiedliche Treffsicherheit verschiedener nationaler Instrumente beruecksichtigt werden. Fuer das durch JI-Projekte erfuellbare nationale Emissionsziel sollte eine Obergrenze festgelegt werden. Die im Rahmen von JI notwendigen Buerokratien sollten als Kostenbestandteil von JI-Projekten ueber Gebuehren von den Investoren finanziert werden.
Ziel der Studie ist die Darstellung der Klimaschutzpotenziale der Abfallwirtschaft in denOECD-Staaten sowie in Indien und Ägypten. Es werden drei detaillierte Treibhausgasbilanzen für die USA, Indien, Ägypten sowie eine Bilanzierung für die OECD-Staaten nach der Methode der "Ökobilanz der Abfallwirtschaft" in Anlehnung an ISO 14040/14044 vorgenommen. Dem jeweils ermittelten Status-Quo werden je zwei Zukunftsszenarien für 2030 gegenübergestellt. In Workshops mit Ökobilanz-Experten und lokalen Akteuren sind das methodische Vorgehen sowie Rahmendaten und Annahmen intensiv diskutiert worden. Es konnte ein Ansatz zurTreibhausgas(THG)-Bilanzierung entwickelt werden, der einheitliche Emissionsfaktoren zur Anrechnung von vermiedenen Emissionen durch stoffliche Verwertung verwendet.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 46 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 40 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 4 |
| Offen | 41 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 44 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 36 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 40 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 46 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 46 |