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s/ofg/IFG/gi

Strandung Wal Dokumnete

Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle folgende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte um Übersendung folgender Dokumente im Zusammenhang mit dem gestrandeten Buckelwal „Timmy" (Strandung Niendorf/Ostsee ab 23. März 2026, Strandung Insel Poel ab 31. März 2026): Das Beauftragungsschreiben oder die Beauftragungsdokumentation, mit der das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) und/oder das Deutsche Meeresmuseum Stralsund mit der Erstellung des Gutachtens vom 7. April 2026 beauftragt wurden, einschließlich Datum und Auftraggeber. Die gesamte Korrespondenz des Ministeriums mit dem IWC Strandings Expert Panel (IWC SEP) im Zeitraum 1. März bis 14. April 2026, einschließlich des Briefes des IWC SEP an Minister Backhaus vom 7. April 2026 sowie aller vorausgehenden oder nachfolgenden Schreiben. Die interne Dokumentation zur Entscheidung, einen Rettungsversuch mit einem Katamaran nicht durchzuführen (Zeitraum 5.–6. April 2026). Ich bitte Sie, vor Bearbeitung Kontakt aufzunehmen, falls die voraussichtlichen Kosten den Betrag von 15 Euro übersteigen sollten. In diesem Fall möchte ich die Anfrage gegebenenfalls einschränken.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Mikroplastik, gesundheitliche Risiken und ressortübergreifende Koordinierung.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Gesamtheitlicher Antrag auf Bereitstellung von Verkehrsgrundlagen, Straßenzustand und Erhaltungsberechnungen (Tempelhofer Damm) nach § 13 EGovG Bln (Open Data) und § 3 IFG Bln

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und § 13 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) in Verbindung mit der Open-Data-Verordnung Berlin (OpenDataV). Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt die Bürgerinitiative: Erhalt und Schutz der Bäume am Tempelhofer Damm Zugang zu den Verkehrsgrundlagen, Zustandserfassungen sowie den Modellberechnungen zur Erhaltungsplanung für den nachfolgend beschriebenen Streckenabschnitt: Untersuchungsabschnitt: Tempelhofer Damm im Bereich zwischen dem S-/U-Bahnhof Tempelhof (Ringbahn) und dem Platz der Luftbrücke. Um die Planungsgrundlagen für diesen Bereich umfassend nachvollziehen zu können, bitten wir um die Bereitstellung folgender aufeinander aufbauender Datenbestände und Modellergebnisse: ● Straßenzustandserfassung (ZEB): Digital aufbereitete Roh- und Auswertungsdaten der flächendeckenden Zustandserfassung und -bewertung (z. B. Kennwerte für Belagszustand, Ebenheit, Rissbildung und Längs-/Querprofil). ● Verkehrsprognose & Verkehrsmodellierung: Aktuelle Prognosedaten zur Verkehrsbelastung (z. B. DTV-Werte, LKW-/Schwerverkehrsanteil, Modal Split) aus dem Berliner Verkehrsmodell im offenen Format (GeoJSON, Shapefile, CSV). ● Modellberechnung zur optimalen Instandhaltungsmaßnahme (Pavement Management System / PMS): ○ Berechnungsergebnisse zur Verfallsmodellierung der Fahrbahn unter Einwirkung der prognostizierten Verkehrsbelastung. ○ Der mathematisch / modelltechnisch ermittelte optimale Zeitpunkt sowie die optimale Sanierungsmaßnahme (z. B. Erhaltungsoptionen wie Deckenerneuerung vs. grundhafte Erneuerung). ○ Angabe der verwendeten Software/Methodik sowie eine verständliche Zusammenfassung bzw. Gegenüberstellung der geprüften Handlungsalternativen. Rechtsgrundlage: Der Anspruch stützt sich primär auf § 13 E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) in Verbindung mit der Open-Data-Verordnung Berlin (OpenDataV). Danach sind öffentliche Stellen verpflichtet, Rohdaten als Open Data im Datenportal (daten.berlin.de) bereitzustellen. Hilfsweise und ergänzend stützen wir dieses Ersuchen auf den allgemeinen Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch nach § 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln). Falls die angefragten Daten bereits im Datenportal des Landes Berlin veröffentlicht sein sollten, bitten wir um Zusendung der direkten Zugriffs-Links. Sollte die Bereitstellung im Open-Data-Portal noch ausstehen, bitten wir um Übermittlung im digitalen Format per E-Mail. Sollten für die Bearbeitung nach dem IFG Bln Gebühren anfallen, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass die Erstbereitstellung von Open-Data-Beständen gemäß § 13 EGovG Bln kostenfrei erfolgen soll. Wir bitten höflich um Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie um eine Rückmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Erhalt und Schutz der Bäume am Tempelhofer Damm Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 IFG SH – Behördenübergreifende Koordination und fachliche Begleitung des Buckelwals (März/April 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein Zugang zu den amtlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Management des Buckelwals in der Ostsee im Zeitraum März bis April 2026. Ich ersuche insbesondere um Einsicht in folgende Unterlagen: Beauftragung externer Expertise: Sämtliche Unterlagen, Aktenvermerke und E-Mails bezüglich der Einbindung von Frau Dr. Stephanie Groß als wissenschaftliche Beraterin. Dies schließt die Begründung ihrer Auswahl sowie Informationen über etwaige Verträge oder Zusagen zur wissenschaftlichen Datennutzung (z. B. für Publikationen oder Habilitationszwecke) ein. Ablehnung von Hilfsangeboten: Dokumentation über die Bewertung und Ablehnung der angebotenen Unterstützung durch Robert Marc Lehmann. Ich ersuche um Einsicht in die fachliche Begründung, warum diese Ressourcen nicht in den Einsatz integriert wurden. Länderübergreifende Kommunikation: Der vollständige Schriftverkehr zwischen dem MEKUN SH und dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM MV) bezüglich der Wanderung des Tieres, der Übergabe der Einsatzleitung und der Weitergabe von fachlichen Empfehlungen. Weisungen an Kommunen: Sämtliche Kommunikation zwischen dem Ministerium und der Gemeinde Timmendorfer Strand bezüglich der Einsatzstrategie im März 2026, insbesondere Anweisungen zum Stopp oder zur Behinderung aktiver Rettungsversuche. Umgang mit zivilgesellschaftlicher Kritik: Interne Stellungnahmen oder Vermerke bezüglich der durch die Gruppe „Stranded No More“ veröffentlichten Vorwürfe und Informationen. Ich bitte um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die den Betrag von 30 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine Kostenschätzung.

Allgemeinverfügung zur Wassernutzung vom 14. Juli 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich durch die Münchener Stadtwerke von Ihrer Allgemeinverfügung zur Wassernutzung erfahren. Mich wundert, dass Sie nicht ausführen, welche Kapazitäten München zur Verfügung stehen sondern, Ihrer Nachricht nach, lediglich den erhöhten Wasserverbrauch der letzten Tage heranziehen. Ich möchte es allerdings gerne verstehen und deshalb bitte ich Sie gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz um folgende Informationen: - Welche Kapazitäten stehen München an Wasser zur Verfügung? - Auf Basis welcher Hochrechnung des Verbrauchs sehen Sie eine drohende Knappheit? - Sie schreiben in Ihrer Nachricht vom Wasserverbrauch/Tag. Das scheint mir ein sehr volatiles Maß zu sein für eine Hochrechnung die eine derartige Maßnahme auslöst. Welcher Grenzwert bezogen auf welchen Zeitraum ziehen Sie zur Beurteilung heran? - Können Sie den Wasserverbrauch historisch einordnen? Bspw. der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Tag im Juli der vergangenen 10 Jahre sowie die zur Verfügung stehende Kapazität? Ich verstehe, dass das recht detaillierte Fragen sind, aber die Daten dazu müssten sich ja recht einfach abziehen und auswerten lassen. Ich danke Ihnen im Voraus und freue mich, die Wassersituation durch Ihre Antwort besser verstehen zu können.

Resistivity models inverted from Time-Domain Controlled-Source Electromagnetic (TD-CSEM) data from the southeastern North Sea acquired during expedition AL611

Surface-towed time-domain controlled-source electromagnetic (TD-CSEM) data were acquired during expedition AL611 in the southeastern North Sea to map subseafloor electrical resistivity. The survey used a 100 m horizontal electric-dipole transmitter and two inline electric-field receivers towed at ~250 m and ~500 m offsets (SWAN system, Pestoressa et al., 2023). Transients (2 s period, 50% duty) were processed for timing alignment, transient selection and filtering, DC-offset removal, stacking, and logarithmic gating. Two-dimensional resistivity models were obtained with an extended time-domain implementation of MARE2DEM (Haroon et al., 2018; Key, 2016); parameter details are documented in the metadata. The dataset includes processed TD-CSEM inputs and inversion results both as SEGY and XYZ files with embedded positions.

Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050

Die Biotoptypenkarten 2020 für die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 basieren auf hochauflösenden RGBI-Luftbildern (räumliche Auflösung 2 cm) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Auf Basis der Spektralkanälen der Luftbilder sowie auf den Berechnungen von Vegetationsindex, Oberflächenrauhigkeit und Oberflächenhöhe wurde zunächst eine überwachte Klassifikation durchgeführt. Die hierdurch vordefinierten Vegetationsklassen dienten im Feld, um nach dem Niedersächsischen Kartierschlüssel Drachenfels 2020 die Biotoptypen inkl. Untereinheiten zu kartieren. Die Biotoptypenklassen sind in den BfG-Kartierschlüssel übersetzt worden. Ebenso enthält die Attributtabelle die zwei dominantesten Pflanzenarten pro Biotopfläche. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Biotoptypenkarten 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Btty2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Folgende Dateien sind im Download enthalten: - 2020_Btty_Asd_P_V4m.shp -2020_Btty_Asd_R_V4m.shp -2020_Btty_Bra_P_V4m.shp -2020_Btty_Bra_R_V4m.shp -2020_Btty_Nen_P_V4m.shp -2020_Btty_Nen_R_V4m.shp -2020_Btty_Nue_P_V4m.shp -2020_Btty_Nue_R_V4m.shp -2020_BTTY_Drachenfels_gesamt.lyr -2020_BTTY_Bericht_V2.pdf The biotope type maps 2020 for the pilot stretches (P) and reference stretches (R) are based on high-resolution RGBI aerial photographs (spatial resolution 2 cm) for the riparian areas Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 u. 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221.400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). Based on the spectral channels of the aerial photographs and on the calculations of vegetation index, surface roughness and surface height, a supervised classification was first carried out. The vegetation classes predefined by this were used in the field to map the biotope types according to the Lower Saxony mapping key Drachenfels 2020. The biotope type classes have been translated into the BfG mapping key. Likewise, the attribute table contains the two most dominant plant species per biotope area. For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplanems. info/massnahmen/uferentwicklung

Bauvorhaben Rumbach

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die schriftliche Dokumentation der Alternativenprüfung (Variantenvergleich) gemäß den geltenden Richtlinien für Wasserbaumaßnahmen für den Rumbach. Dies schließt insbesondere Gutachten ein, die bauliche Alternativen untersuchen. 2) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs bis zum Erwerb des Grundstücks Riemelsbeck 158. 3) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs zum Stand dieser Anfrage (März 2026). 4) Das übergeordnete Bewirtschaftungs- und Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf des Rumbachs, einschließlich der ökologischen Entwicklungsplanung. 5) Vorhandene Kriterienkataloge, Leitlinien oder behördliche Vermerke, die die Notwendigkeit von Flächenankäufen entlang des Rumbachs begründen, sowie eine Übersicht, für welche weiteren Abschnitte des Bachlaufs analoge Erwerbsabsichten bestehen. 6) Die behördlichen Niederschriften, Beschlussvorlagen (auch nicht-öffentliche Teile, soweit sie das Projekt betreffen) und Abwägungsprotokolle, aus denen die Erforderlichkeit des Flächenerwerbs Riemelsbeck 158 hervorgeht. Ich finde, gerade in Zeiten klammer Stadtkassen sind diese Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur effizienten Planung dieses Großprojekts mehr als gerechtfertigt. Da es sich um Informationen über Maßnahmen handelt, die sich auf Umweltbestandteile wie Wasser und Boden auswirken, stütze ich diesen Antrag primär auf das UIG NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) – Status der Lichtsignalanlage Haltestelle Nixenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen bezüglich der Verkehrssituation und Straßeninfrastruktur im Bereich An der Wuhlheide / Nixenstraße (12459 Berlin): Im Geoportal Berlin ist im Datensatz/Layer der Lichtsignalanlagen (LSA) an besagtem Standort eine Ampel eingetragen, die vor Ort aktuell nicht existiert (LSA-ID 550). Existiert für diesen Standort bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) oder eine konkrete Bau- und Ausführungsplanung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage? Falls ja: Welcher Zeitplan ist für die bauliche Umsetzung und die finale Inbetriebnahme dieser Anlage vorgesehen? Steht die im Geoportal verzeichnete Anlage im Zusammenhang mit der Reduzierung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 sowie des dortigen tödlichen Verkehrsunfalls am 26. Juni 2025? Sollte die Zuständigkeit für einzelne Teilfragen nicht bei Ihrer Behörde liegen, bitte ich darum, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Reden, Redemanuskripte des Ministers

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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