Dieses klassische Modell nach HUET (1949) nimmt eine längszonale Einteilung der Fließgewässer auf Basis des Gefälles und der Gewässerbreite vor. Es ist schematisch und generalisiert, biologische Komponenten werden nicht berücksichtigt. Die Bezeichnung der einzelnen Regionen erfolgt nach der typischer Weise dort vorkommenden Hauptfischart. Klassifikation der Fischregionen nach Gefälle und Gewässerbreite: - Forellenregion - Äschenregion - Barbenregion - Bleiregion
Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.
Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.
Das Shape bildet eine Voraussetzung für die Darstellung in iDA, da hier OWK-bezogen die Links zu Ergebnis-PDF Morphologische Habitatqualität bereitgestellt werden. Die OWK-Geometrien sind abgestimmt und für den 3. Bewirtschaftungszeitraum WRRL aktualisiert.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen. Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen. Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der im Jahr 2022 angepassten Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber der gesamten Phosphoreinträge wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Durch eine neue Methode in der Neufassung der AVV GeA (08/2022) hat sich der Flächenzuschnitt der eutrophierten Gebiete, insbesondere an den Rändern, leicht geändert. Für die o.g. eutrophierten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen der Landwirtschaft vor. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe/Flächen dient das aktualisierte Thema in Verbindung mit den Feldblöcken in ELWAS-Web.
Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierte Gebiete (Stand: 05/2022) des Landes NRW nach § 13a Düngeverordnung (DüV 2020). Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Teilauswertungen zur Phosphat-Bewertung, Biologie-Bewertung und zu den signifikanten Nährstoffeinträgen gemäß AVV GeA. Enthalten sind jene OFWK, die alle Kriterien zur Ausweisung als eutrophiertes Gebiet erfüllen (für Informationen zur Vorgehensweise s. Dokument „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“). Für die Phosphat- und Biologie-Bewertung ist jeweils die herangezogene WRRL-Messstelle angegeben, deren Ergebnisse ausschlaggebend für die Ausweisung waren. Die Messstellen sind auch im Geodatensatz „GLDE-Ausweisungsmessnetz-eutrophierte-Gebiete-NRW_ETRS25832_Shape.zip“ enthalten. Teilweise wurden für die Phosphat- und Biologie-Bewertung unterschiedliche Messstellen herangezogen, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig und sinnvoll war. Für Phosphat ist jeweils angegeben, ob bei der Ausweisung die Ergebnisse für Orthophosphat-Phosphor oder für den Ersatzparameter Gesamtphosphat-Phosphor herangezogen wurden. Bei der Biologie-Bewertung sind die Bewertungen für alle zu untersuchenden biologischen Qualitätskomponenten angegeben. Dabei ist immer mindestens eine mit „mäßig“ oder schlechter bewertet. In den letzten Spalten der Tabelle sind die Ergebnisse zum signifikanten Nährstoffeintrag angegeben, der aus der MEPhos-Modellierung (https://www.flussgebiete.nrw. de/growa-nrw-2021-4994) hervorgeht. Dabei geht es sowohl um den Anteil der landwirtschaftlichen P-Einträge am Gesamteintrag, der hier mindestens 20 % beträgt, als auch um die Höhe der landwirtschaftlichen P-Einträge, die bei Überschreitung des Ökoregion-Vergleichswertes (s. letzte Spalte) ebenfalls ein Kriterium für die Ausweisung eines OFWK-Einzugsgebietes als eutrophiertes Gebiet darstellt. Bei den OFWK, die in der Spalte „Gewässertyp“ als Talsperren-Oberlieger gekennzeichnet sind, wurden für Phosphat und Biologie die Ergebnisse der unterhalb liegenden Talsperre herangezogen (s. Schritt 6 in „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“
Messstellen der Oberflächenwasserkörper zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. WRRL-Messstellen an Oberflächengewässern zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete des Landes NRW nach §13a Düngeverordnung. Der Datensatz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes, die zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete hinsichtlich Phosphat- und Biologie-Bewertung herangezogen wurden. Alle ausweisungsrelevanten Messstellen sind hinsichtlich ihrer Eignung für das WRRL-Monitoring überprüft worden. Für das WRRL-Monitoring nicht geeignete Messstellen wurden ausgesondert und dementsprechend hier auch nicht berücksichtigt (Kenntnisstand 05/2022). Für die Aktualisierung der eutrophierten Gebiete im Dezember 2022 wurden keine Änderungen am Ausweisungsmessnetz vorgenommen, weshalb dieses im Gegensatz zu den eutrophierten Gebieten und den darin liegenden Feldblöcken noch den Stand 05/2022 behält.