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s/ogew-v/OGewV/gi

Meeresschutz erfordert integriertes Nährstoffmanagement

<p>Geringere Nährstoffeinträge führen zu weniger Algenwachstum und ermöglichen so eine Wiederherstellung der Seegraswiesen im Wattenmeer.</p><p>Durch hohe Nährstoffeinträge sind europäische Meeresgewässer weiterhin eutrophiert und nicht im guten Zustand. Das internationale Forschungsvorhaben NAPSEA demonstriert den Vorteil eines integrierten Ansatzes von der Quelle bis zum Meer am Beispiel des Wattenmeeres. Der Policy Brief fasst Empfehlungen zusammen und zeigt, wie ambitionierte Reduktionsziele für Rhein und Elbe erreicht werden können.</p><p>Trotz jahrzehntelanger Anstrengungen sind die Nordsee und andere Meere weiterhin mit Nährstoffen, wie Stickstoff und Phosphor, überversorgt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung">eutrophiert</a>). Nationale und regionale Zielwerte hinsichtlich Eutrophierungsindikatoren werden in deutschen und niederländischen Gewässern weitgehend verfehlt. Im Vergleich zu den 1990er Jahren sind die aktuellen Fortschritte bei der Reduktion von Nährstoffeinträgen nur noch gering.</p><p>Das internationale Forschungsvorhaben NAPSEA („N and P – From Source to Sea“) untersuchte von 2022 bis 2025 unter Beteiligung des Umweltbundesamtes (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠), effektive Maßnahmen zur Eintragsreduktion am Beispiel des Wattenmeeres und seiner größten Nährstoffzuflüsse Rhein und Elbe sowie dem kleinen, stark landwirtschaftlich geprägten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a>⁠ der niederländischen Hunze. Dazu wurden drei Perspektiven eingenommen:</p><p>Anhand der Indikatoren wurden substanzielle Reduktionsbedarfe der Nährstofffrachten und -konzentrationen abgeleitet, die deutlich unter den aktuell in der nationaler <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/recht-oekonomie-digitalisierung/wasserrecht">Oberflächengewässerverordnung</a> festgelegten Zielwerten liegen. Die Auswertungen ergaben, dass (neue) Zielwerte nachvollziehbar abgeleitet sein sollten. Anschauliche Indikatoren, wie die Rückkehr des Seegrases im Wattenmeer, könnten die Akzeptanz bei Betroffenen und der Öffentlichkeit befördern.</p><p>Die Szenarien berücksichtigten mögliche Auswirkungen des Klimawandels bis 2050, verminderte Einträge durch die Einhaltung der Ziele der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/abwasser/faq-zur-kommunalabwasserrichtlinie-karl">Kläranlagen</a>- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tags/nitratrichtlinie">Nitratrichtlinien</a> sowie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tags/nec-richtlinie">Luftreinhaltepolitik</a>, den Nährstoffrückhalt durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewsserrandstreifen#alphabar">Gewässerrandstreifen</a>⁠ und Auen als „naturbasierte Lösungen“. In weitergehenden Szenarien wurden ambitioniertere (drastische) Ziele untersucht:</p><p>Die Szenarien zeigten, dass die im Rahmen aktueller Politikziele geplanten Nährstoffeintragsreduktionen nicht für die in NAPSEA abgeleiteten Reduktionsbedarfe ausreichend wären. Stattdessen sind drastische Ziele und Maßnahmen, wie eine deutliche Verringerung des Düngereinsatzes und des Tierbestandes, erforderlich. Diese systemischen Umstellungen würden nicht nur dem Meeresschutz dienen. So wirken sich niedrige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff">Nährstoffeinträge</a> aus der Landwirtschaft in die Atmosphäre und die Gewässer auch positiv auf die menschliche Gesundheit, die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ und den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ aus.</p><p>Folgende besonders wichtige Empfehlungen ergeben sich aus den Untersuchungen:</p><p>Das Umweltbundesamt wird die Projektergebnisse aktiv in die nationalen und internationalen Diskussionen zur Bekämpfung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>⁠ einbringen. Konkrete Ziele sind, dass ein integriertes Nährstoffmanagement etabliert und strengere Zielwerte für die Nährstoffeinträge der in die Nordsee mündenden Flüsse gesetzlich verankert werden.</p>

Anfrage nach Umweltinformationsgesetz zur Belastung von Biota in Oberflächengewässer mit PFAS

Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der 2016 verabschiedeten Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV), wurde die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABI.L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht u.a. die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe vor und enthält Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste. Hiermit beantrage ich nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: • Anzahl der seit dem 01.01.2022 untersuchten Biota aus Oberflächengewässer je Kreis-/kreisfreier Stadt. • Ergebnisse der vorgenommenen Analysen seit dem 01.01.2022 in Bezug auf ihren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), als derzeit einziger prioritär gefährlicher Stoff aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 in Bezug auf ihren PFAS-Gehalt in Regionen, wo eine besondere PFAS-Belastung, etwa durch Emissionen aus Produktionsstätten, zu erwarten wäre. • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 auf ihren PFAS-Gehalt in sogenannten „Hotspots“, die durch frühere Ereignisse in besonderem Maße von einer PFAS-Kontamination betroffen sind. • Sollte die Auswertung von Analysedaten für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossen sein, beantragen wir ersatzweise Informationen zu den erfragten Daten für die vergangenen fünf Jahre, also seit dem 01.01.2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich darum, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie für die Bereitstellung dieser Umweltinformationen Kosten geltend machen, bitte ich zuvor um Mitteilung unter Angabe der Kosten und der entsprechenden Rechtsgrundlage. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bedanke mich für Ihre Unterstützung. +++++

Zulassungsverfahren Abwasser und Einleitungen : enercity AG

Der Stadtwerke Hannover AG wurde am 23. Dezember 2016 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser zum Betrieb der Kraftwerke Linden, Herrenhausen und Stöcken, jeweils am Standort Hannover, erteilt. Die Erlaubnis trat am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt unbefristet. Anlass war das Auslaufen der Erlaubnis für die Kraftwerke Herrenhausen und Stöcken zum Ende des Jahres 2016. Die Gewässerbenutzung steht wegen der Auswirkungen auf das Fließgewässersystem Leine und Ihme in untrennbarem Zusammenhang mit der Erlaubnis für das Kraftwerk Linden. Um die daraus resultierenden Wärmebelastungen des Fließgewässersystems umweltverträglich steuern zu können, haben die Stadtwerke eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, die eine aufeinander abgestimmte Fahrweise aller beteiligten Kraftwerke ermöglicht und für diese Gesamtwärmeeinleitung die Auswirkungen aller Gewässerbenutzungen auf die betroffenen Wasserkörper berücksichtigt. In temperatur- oder abflusskritischen Zeiten erfolgt eine gleitende Reduzierung des Wärmeeintrages über alle Gewässerbenutzungen, so dass die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden und dennoch die Versorgung der Landeshauptstadt Hannover mit Fernwärme und Strom sichergestellt ist. Im Zusammenhang mit der Kühlwasserentnahme ist im Kraftwerk Linden eine Fischrückführleitung neu gebaut worden, um erstmals in dem Bereich den Fischschutz angemessen zu gewährleisten. In dem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Einwände. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis. Hinweis: Nach Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis hat sich die "Stadtwerke Hannover AG" in die "enercity AG" umfirmiert. Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)" zuzuordnen.

Schadstoffuntersuchungen von Fischen

Die Fische in ausgewählten Fließgewässern Sachsens werden regelmäßig auf Schadstoffe nach lebensmittelrechtlichen Vorgaben und auf prioritäre Stoffe laut Oberflächengewässerverordnung (OgewV) bezüglich der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen beprobt. Für die untersuchten Gewässer werden differenzierte Verzehrempfehlungen gegeben, die sowohl lokale Besonderheiten als auch Abhängigkeiten von Art und Größe berücksichtigen.

Fischgemeinschaften und Temperaturanforderungen nach OGewV

Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.

Uniper Kraftwerke GmbH, Errichtung und Betrieb einer H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD / Block 8) mit einer maximalen elektrischen Leistung von 890 MWel und einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 1.470 MWth sowie einer jährlichen Betriebsdauer von maximal 8.760 Stunden, RPDA - Dez. IV/F 43.1-53 u 35.11/1-2020/22

Die Uniper Kraftwerke GmbH (im Folgenden UKW) betreibt am Standort Staudinger in Hessen, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 4 und 5 und drei Hilfskesseln. Die Blöcke 1 bis 3 sind bereits seit einigen Jahren stillgelegt. Der erdgasbefeuerte Block 4 (622 MWel Nettoleistung) und der kohlebefeuerte Block 5 (522 MWel Nettoleistung) werden auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH der-zeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt. Für das Anfahren des Blocks 5 und die Besicherung der Fernwärme werden zusätzlich drei Hilfskessel zur Dampferzeugung mit einer genehmigten Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 13,38 MW (insgesamt ca. 40,14 MWth) betrieben. Außerdem werden am Standort zwei weitere mobile Hilfskessel mit jeweils 11 MWth (befristet bis zum 31. Dezember 2030) für die Auskoppelung von Fernwärme betrieben. Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) plant eine H2-Ready GuD Anlage (Block 8) am Standort des Kraftwerk Staudinger (Hanauer Landstraße 150, 63534 Großkrotzenburg). Das Vorhaben beinhaltet eine Gasturbine mit nachgeschaltetem Abhitzekessel und eine Dampfturbine (in Deutsch daher auch Gas- und Dampfturbinen Anlage oder „GuD Anlage“, und in Englisch auch als Combined-Cycle-Gas-Turbine oder „CCGT“ benannt) sowie diverse Nebeneinrichtungen und weist eine elektrische Leistung von 890 MWel bzw. eine FWL von ca. 1.470 MWth auf. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren gemäß BImSchG (vorerst nur für den Brennstoff Erdgas) wird als gestuftes Verfahren durchgeführt. Mit dem hiermit vor-gelegten Antrag wird zunächst ein Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG beantragt, in dessen Rahmen auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Entsprechend dem Planungsfortschritt soll dann im anschließenden Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG die endgültige Zulassung für die Errichtung und den Betrieb der GuD Anlage beantragt werden. Für die GuD-Anlage (Block 8) am Standort Kraftwerk Staudinger soll im Rahmen des Vorbescheides nach § 9 BImSchG ab-schließend über den Standort und einzelne Genehmigungsvoraussetzungen wie folgt entschieden werden. Entscheidung über: - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, - immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit sowie - die Vereinbarkeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.   Im Einzelnen: i: für die Brennstoffe Erdgas und Wasserstoff A. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens; es soll dabei entschieden werden über:  den Standort des Vorhabens (Flächen für Gebäude und Komponenten mit maximalen Flächenbedarf und maximaler Höhe, maximale Höhe der Schornsteine, Zufahrtswege für den Lieferverkehr und die Brandbekämpfung, Feuerwehrflächen sowie Flucht und Rettungswege zu benachbarten Anlagen und öffentlichen Straßen); in bauordnungsrechtlicher Hinsicht soll explizit der Brandschutz geprüft werden.  Vereinbarkeit mit den zugrundeliegenden Bebauungsplänen;  Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Festlegungen der für die temporären Baustelleneinrichtungsflächen zugrundeliegenden Bebauungspläne Nr. 30, 31 und 32, sofern erforderlich;  Zulassung der Errichtung der gasisolierten Schaltanlage (GIS); B. Erfüllbarkeit der sich ergebenden rechtlichen Pflichten hinsichtlich des gewählten Anlagenkonzeptes (max. Feuerungswärmeleistung, Brennstoffart, effiziente Ener-gieverwendung, Kühlkonzept, Abwärmenutzung und -einleitung, Abwasser- und Niederschlagswassereinleitung, Brauchwasserbedarf, Abfallvermeidung und -entsorgung); C. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Lärm sowie der Anforderungen an die Lagerung von wasserge-fährdenden Stoffen etc.); D. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen; E. Machbarkeit der Wasserentnahme aus und Kühlwasser- und Abwassereinleitung sowie der Wärmeeinleitung in den Main F. Vereinbarkeit mit naturschutzrechtlichen Regelungen und den wasserrechtlichen Vorschriften für die Entnahme von Oberflächenwasser und Einleitung von Kühlwasser, Abwasser und Niederschlagswasser; G. Ausnahme von den Orientierungswerten der Oberflächengewässerverordnung (OGewV); es wird die folgende Anzahl an Betriebsstunden beantragt, bei der die Orientierungswerte der OGewV für die Temperatur im Main überschritten werden dürfen:  Monat März: 500 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 13° C des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 10°C vor);  Sommermonate Juni bis August: insgesamt 1.000 Stunden eine Aufwärmung des Mains von 1 K bei maximaler Misch-Temperatur von 26° des Mains (die OGewV gibt einen Orientierungswert von 25°C vor; in der Vergangenheit und bisher gelten noch 28°C); H. Zulässigkeit der Errichtung der Regenwasserrückhaltung, die weitestgehend unter der künftigen Geländeoberkante (GOK) liegt, jedoch Geländer, bis zu 50 cm hohe Aufkantungen und eine Pumpstation über der GOK aufweisen kann, im nicht überbaubaren Teil der Versorgungsfläche 1 des Bebauungsplans Nr. 30, in Übereinstimmung mit § 23 Absatz 3 der BauNV (Zulassung von Ausnahmen) bzw. § 23 Absatz 5 der BauNV (Zulassung von Nebenanlagen); I. Erfüllbarkeit der Pflichten der Störfallverordnung; J. Ausnahmen gemäß § 32 der 44. BImSchV in Verbindung mit der Ausnahmeregelung der Technischen Anleitung Luft (Nr. 5.5.2.1 Absatz 9 TA Luft) hinsichtlich der Einzelfall-Betrachtung bei der Bestimmung der Schornsteinhöhen für Notstromaggregat, Gasvorwärmer, Hilfskessel und Gebäudeheizung; ii: für den Brennstoff Erdgas K. Erfüllbarkeit der umweltrechtlichen Pflichten hinsichtlich der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen, der Pflichten im Hinblick auf Brandschutz, Explosionsschutz so-wie im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; L. Machbarkeit in Bezug auf die Betriebssicherheitsverordnung. Die jährlichen Betriebsdauer der geplanten Gas- und Dampfturbinen-Anlage Block 8 wird mit 8.760 Stunden (inkl. An- und Abfahrprozesse) beantragt. Für das Projekt wird die am Kraftwerksstandort bereits vorhandene Infrastruktur genutzt. So erfolgt zur Zuführung des Erdgases der Anschluss an eine bereits vorhandene Erdgasstichleitung des Standortes der Open Grid Europe (OGE). Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist zur Anbindung an das 380 kV-Netz der TenneT auch die Errichtung einer erdverlegten 380 kV-Verbindungsleitung am Standort mit oder ohne einer zusätzlichen gasisolierten, eingehausten Schaltanlage (GIS) vorgesehen. Hierzu wurde ein Antrag nach § 9 BImSchG und die zugehörigen Unterlagen eingereicht. Die GuD-Anlage (Block 8) befindet sich im Kraftwerk Staudinger, Hanauer Landstraße 150, 63538 Großkrotzenburg, Gemarkung Großkrotzenburg, Flur 23, 22, 21 und 20, Flurstück 269/22 (Flur 23), 42/1 (Flur 23), 269/16 und 269/20 (Flur 23) und 269/21 (Flur 23), 220/6 (Flur 22), 220/7 (Flur 22), 55/3 (Flur 21), 520/10 (Flur 20), 564 (Flur 20), 565 (Flur 20), 77/2 (Flur 21), 78/3 (Flur 21), 80/2 (Flur 21), 82/3 (Flur 21), 83/2 (Flur 21), 84/2 (Flur 21), 87/5 (Flur 21), 93/2 (Flur 21), 94/2 (Flur 21), 95/2 (Flur 21), 100/7 (Flur 21), 114/6 (Flur 21), 129/6 (Flur 21), 132/5 (Flur 21), 134/5 (Flur 21). Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie. Zuständige Behörde für das beantragte Vorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt in Frankfurt. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, nach § 6 i. V. m. Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt und ist dort im Kapitel 20 eingebunden.

Fischgemeinschaften und Temperaturanforderungen nach OGewV

Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.

Nichtöffentliche Abwasserentsorgung

<p>Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 74 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 5.203 Millionen Kubikmeter weniger als 2019.</p><p>Abwasser aus der Wirtschaft</p><p>Die Menge des Abwassers aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Der größte Anteil davon (9,1 Mrd. m³) waren Einleitungen aus Kühlsystemen, die weitgehend unbehandelt wieder in die Oberflächengewässer zurückgeleitet wurden (8,3 Mrd. m³). Knapp 70% davon stammten aus der Energieversorgung, knapp 30% aus Betrieben des verarbeitenden Gewerbes. (siehe Abb. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen“). Gegenüber 2019 sank die gesamt eingeleitete Menge aus nichtöffentlichen Betrieben um rund 15 %.</p><p>Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse</p><p>Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2022 weisen für die meisten Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2022 mit etwa 4,4 Mrd. m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 37 % im Vergleich zum Jahr 2019.</p><p>Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung</p><p>Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/abwv/gesamt.pdf">Abwasserverordnung </a>für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Komplexbildner#alphabar">Komplexbildner</a>⁠ zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung).<br><br>Die Anlage 7 der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/index.html">Oberflächengewässerverordnung </a>enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet. <br><br>Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer.</p><p>Abwasservermeidung</p><p>Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele:</p><p>Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden.</p>

Indikator: Eutrophierung von Nord- und Ostsee durch Stickstoff

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Deutschland hat sich verpflichtet, zur Erreichung der Meeresschutzziele maximale Bewirtschaftungszielwerte für Gesamtstickstoff am Übergangspunkt limnisch-marin (Binnengewässer/Meer) einzuhalten.</li><li>Im abflussgewichteten Mittel wird diese Zielkonzentration bei den Nordseezuflüssen bereits eingehalten, für die Ostsee jedoch noch überschritten.</li><li>Einige der Nord- und Ostseezuflüsse weisen noch sehr hohe Gesamtstickstoffkonzentrationen auf.</li><li>Für die Zielerreichung ist es jedoch erforderlich, dass jeder Fluss das das Bewirtschaftungsziel erreicht.</li><li>Damit die Stickstoffkonzentrationen in den Flüssen weiter sinken, müssen vor allem Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Abwassermanagement ergriffen werden.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der „gute ökologische Zustand“ gemäß der Oberflächengewässerverordnung wird in den deutschen Gebieten der Nord- und Ostseeeinzugsgebiete weiterhin verfehlt. Die wichtigste Ursache dafür sind zu hohe Nährstoffbelastungen durch Stickstoff und Phosphor (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>⁠). Die negativen Auswirkungen der Eutrophierung sind im Rahmen des Indikators <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">„Ökologischer Zustand der Übergangs- und Küstengewässer“</a> beschrieben.</p><p>Nährstoffe werden vor allem über Flüsse in die Meere eingetragen. Der Indikator betrachtet die Konzentration des Gesamtstickstoffs der in Deutschland in Nord- und Ostsee einmündenden Flüsse und des Grenzflusses Rhein (die Oder ist ausgenommen). Witterungsbedingt können diese Konzentrationen stark schwanken, da in niederschlagsreichen Jahren mehr Stickstoff aus den Böden ausgewaschen wird. In Bezug auf den Nährstoff Phosphor wurde bisher davon ausgegangen, dass die Erreichung der Orientierungswerte in den Flüssen ausreichend für den guten Zustand der Küsten- und Meeresgewässer ist (siehe Indikator <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-von-fluessen-durch-phosphor">„Eutrophierung von Flüssen durch Phosphor“</a>).</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Um die Ziele der <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32000L0060">EU-Wasserrahmenrichtlinie</a> (WRRL 2000/60/EG) und der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1545128042942&amp;uri=CELEX:32008L0056">EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie</a> (MSRL 2008/56/EG) zu erreichen, gibt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">Oberflächengewässerverordnung</a> (OGewV 2016) für die in Nord- und Ostsee mündenden Flüsse sogenannte Bewirtschaftungszielwerte vor: 2,6 Milligramm Gesamtstickstoff pro Liter (mg/l) für in die Ostsee und 2,8 mg/l für in die Nordsee mündende Flüsse. Diese Zielwerte wurden auch für die <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der&nbsp; Bundesregierung übernommen.</p><p>Die durchschnittlichen Stickstoffkonzentrationen sind vor allem wegen der Verbesserung der Abwasserreinigung gesunken. In den letzten Jahren stagnieren sie jedoch. Während das hier gezeigte Mittel aller Flüsse sich dem Zielwert nähert oder diesen auch erreicht, liegen die maximalen Konzentrationen einzelner Flüsse noch deutlich darüber. Die Ostseezuflüsse weisen höhere maximale Konzentrationen auf als die Nordseezuflüsse. Die minimalen Konzentrationen unterschreiten die Bewirtschaftungszielwerte bereits. Zur Bewertung der Zielerreichung wird jedoch, nicht wie hier das abflussgewichtete Mittel aller Zuflüsse bewertet, sondern jeder Nord- und Ostseezufluss muss den Bewirtschaftungszielwert im langjährigen Mittel erreichen.</p><p>Der Bund gibt über Verordnungen wie die Oberflächengewässerverordnung, die Düngeverordnung und die Abwasserverordnung den Rechtsrahmen zur weiteren Reduzierung von Nährstoffeinträgen vor, die Länder setzen diese Verordnungen um und kontrollieren ihre Einhaltung. Maßnahmen zur Senkung der Nährstoffeinträge werden im Rahmen der Umsetzung der Nitrat-RL, der WRRL und der MSRL ergriffen. Gegenwärtig geht die größte Belastung von der Landwirtschaft aus. Die Novelle der Düngeverordnung wird mittelfristig zu einem Rückgang dieser Belastung führen (siehe auch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-stickstoffueberschuss-der-landwirtschaft">„Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft“</a>). Um die Zielwerte zu erreichen, sind darüber hinaus voraussichtlich noch weitere Maßnahmen in der Landwirtschaft erforderlich.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>An den Mündungen der Flüsse in Nord- und Ostsee liegen Messstellen (Gewässergütemessstellen). An diesen wird die Stickstoffkonzentration mindestens monatlich gemessen. Diese Messwerte dienen, gemittelt über ein Jahr, als Grundlage für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠. Um witterungsbedingte Schwankungen auszugleichen, wird der Indikator als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=gleitendes_Mittel#alphabar">gleitendes Mittel</a>⁠ der letzten 5 Jahre berechnet und die einzelnen Flüsse werden entsprechend ihrer Abflussspende gewichtet. Darüber hinaus werden die maximalen und minimalen Konzentrationen als gleitende 5-Jahres Mittel berechnet.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/nordsee/flusseintraege-direkte-eintraege-in-die-nordsee">"Flusseinträge und direkte Einträge in die Nordsee"</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/ostsee/naehrstoffeintraege-ueber-fluesse-direkteinleiter">"Nährstoffeinträge über Flüsse und Direkteinleiter in die Ostsee"</a>.</strong></p>

Fließgewässer – Nährstoffe und Salze (Applikation)

Die hier dargestellten Karten zeigen die Auswertungen für etwa 250 Messstellen in Deutschlands Flüssen (LAWA Messstellennetz). Grundlage für die Einstufung in die Klassen sind die rechtlich vorgegebenen Hintergrundwerte und Orientierungswerte (Zielwerte), die in der Oberflächengewässerverordnung festgeschrieben sind. Durch Auswahl der Messstelle werden in einem Fenster die Informationen zur Messstelle und ein Diagramm der Jahresmittelwerte angezeigt. Für Nitrat wird der 90-Perzentil verwendet. Die Datengrundlage steht als Download (siehe Link unter Info-Links) zur Verfügung.

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