Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.
Der Datensatz zeigt die Auswertungen für etwa 250 Messstellen in Deutschlands Flüssen (LAWA Messstellennetz). Grundlage für die Einstufung in die Klassen sind die rechtlich vorgegebenen Hintergrundwerte und Orientierungswerte (Zielwerte), die in der Oberflächengewässerverordnung festgeschrieben sind.
Bei der ökologischen Bewertung von Fließgewässern auf Grundlage biologischer Qualitätskomponenten nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind nach der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 2016 (https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html) allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zur Einstufung unterstützend heranzuziehen. Anlage 7 trifft hierbei u.a. Zuordnungen zwischen Fließgewässertypen und Fischgemeinschaften und beschreibt fischökologische Temperaturanforderungen für die Bewirtschaftungsziele in Abhängigkeit von den Fischgemeinschaften. Zur Umsetzung der genannten Vorgaben wurde im Jahr 2020 die baden-württembergische Fließgewässerlandschaft anhand der natürlichen Temperaturansprüche der Fischarten sowie deren Anteile in den Referenz-Fischzönosen hinsichtlich der sie besiedelnden Fischgemeinschaften charakterisiert. Die Einstufung erfolgt durch die Fischereiforschungsstelle in Langenargen (https://lazbw.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Themen/Fischgemeinschaft+nach+OGewV). Eine ausführliche Erläuterung der Einstufung finden Sie im zugehörigen Bericht, der auf der Internetseite verlinkt ist. Das Thema „Fischgemeinschaft“ basiert auf dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) mit Stand Mai 2019. Gegebenenfalls können sich dadurch Abweichungen zum jährlich aktualisierten AWGN ergeben.
Das methodische Vorgehen und die Ergebnisse und Erfahrungen der ersten Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste nach Artikel 5 der Richtlinie 2008/105/EG bzw. § 4 Absatz 2 Oberflächengewässerverordnung (prioritäre Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe) in Deutschland werden zusammengefasst. Als Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen werden Empfehlungen für zukünftige Bestandsaufnahmen formuliert. In dieser ersten Bestandsaufnahme lag neben der Abschätzung der Emissionen, Einträge und Verluste prioritärer Stoffe ein Fokus auf der Erarbeitung und Abstimmung eines in Bund-/Länder- Kooperation bundesweit koordinierten und abgestimmten organisatorischen und methodischen Vorgehens. Dieses Ziel wurde erreicht. Notwendige Arbeitsschritte, Zuständigkeiten und der Informationsbedarf wurden herausgearbeitet und transparent und nachvollziehbar in insgesamt sechs Arbeitspapieren dokumentiert. Das auf diese Weise erarbeitete organisatorische sowie fachliche Gesamtkonzept des Vorgehens war nicht nur Arbeitsgrundlage für die erste Bestandsaufnahme, sondern kann auch als solides Grundgerüst und Vorlage für die Durchführung zukünftiger Bestandsaufnahmen dienen. Veröffentlicht in Texte | 12/2016.
Die Fische in ausgewählten Fließgewässern Sachsens werden regelmäßig auf Schadstoffe nach lebensmittelrechtlichen Vorgaben und auf prioritäre Stoffe laut Oberflächengewässerverordnung (OgewV) bezüglich der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen beprobt. Für die untersuchten Gewässer werden differenzierte Verzehrempfehlungen gegeben, die sowohl lokale Besonderheiten als auch Abhängigkeiten von Art und Größe berücksichtigen.
Am 11. Mai 2016 stimmte das Bundeskabinett der neuen Oberflächengewässerverordnung zu. Die Neufassung setzt EU-Recht in deutsches Recht um. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, werden aktualisiert und vereinheitlicht. Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand werden damit europaweit angeglichen. Neu sind europaweit standardisierte Messkampagnen: für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem wird die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde gekürzt. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen für 12 neue europaweit prioritäre Stoffe und 9 neue spezifische Stoffe festgelegt. Um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken, macht die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können. Nur wenn diese eingehalten werden, lässt sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten.
Auf Grundlage der EU- Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG (WRRL) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zur Überprüfung des angestrebten guten Zustandes der Oberflächengewässser Qualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe festzulegen (Artikel 4 der WRRL). Zur Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer sind daher die Stoffe aus dem „Nichterschöpfenden Verzeichnis der wichtigsten Schadstoffe“ (siehe Anhang VIII WRRL) zu überprüfen und fortzuschreiben sowie Qualitätsnormen festzulegen. 2013 endete die Übergangsfrist für Richtlinie 2006/11/EG. Vor diesem Hintergrund initiierte das Umweltbundesamt ein Projekt, um für 10 ausgewählte Schadstoffe (flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV)) die Umweltqualitätsnormen zu aktualisieren und für 20 neue Stoffe Vorschläge für Umweltqualitätsnormen erarbeiten zu lassen. Veröffentlicht in Texte | 47/2015.
Der Dienst stellt die Einteilung der Fließgewässer nach Fischregionen, die Fischzönotische Grundauprägung und die Fischgewässertypen mit Zuordnung der Temperaturorientierungswerte nach OGewV in Sachsen dar.
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