Der vorliegende Bericht stellt die Anforderungen an die Berichterstattung von F-Gas-Emissionen entsprechend der neuesten Vorgaben der UNFCCC Reporting Guidelines sowie der methodischen Anleitungen der 2006 IPCC Guidelines jeweils im Vergleich zu den bisher gültigen Anforderungen dar. Für die bisher angewendeten Berechnungs- und Erhebungsmethoden der Emissionsberichterstattung werden Änderungen und Aktualisierungen vorgeschlagen. Neue (Unter-) Quellgruppen von F-Gas-Emissionen, etwa ORC-Anlagen und Wärmeüberträger, werden in das Emissionsinventar integriert. Auch neu zu berichtende F-Gase (z.B. HFKW-245fa, HFKW-365mfc, NF3) werden ausführlich hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Anwendungen beschrieben. Emissionen für alle neuen F-Gase werden für den Zeitraum ab 1990 abgeschätzt. Darüber hinaus werden die Stoffgruppen der perfluorierten Polyether und der Hydrofluorether erstmals in ihren Anwendungen in Deutschland beschrieben. Die produzierten, importierten und exportierten Mengen dieser Stoffe werden nach der Überarbeitung der europäischen F-Gase-Verordnung von Unternehmen berichtet. Die Veränderungen für das deutsche F-Gas-Inventar werden abschließend im Überblick dargestellt. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2015.
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, jährlich Emissionsdaten von Treibhausgasen an das UN-Klimasekretariat zu berichten. Der Berichtspflicht unterliegen auch die fluorierten Treibhausgase HFKW, FKW und SF6 ("F-Gase"). Der vorliegende Bericht stellt die Anforderungen an die Berichterstattung von F-Gas-Emissionen entsprechend der neuesten Vorgaben der UNFCCC Reporting Guidelines sowie der methodischen Anleitungen der 2006 IPCC Guidelines jeweils im Vergleich zu den bisher gültigen Anforderungen dar. Für die bisher angewendeten Berechnungs- und Erhebungsmethoden der Emissionsberichterstattung werden Änderungen und Aktualisierungen vorgeschlagen. Neue (Unter-)Quellgruppen von F-Gas-Emissionen, etwa ORC-Anlagen und Wärmeüberträger, werden in das Emissionsinventar integriert. Auch neu zu berichtende F-Gase (z.B. HFKW-245fa, HFKW-365mfc, NF3) werden ausführlich hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Anwendungen beschrieben. Emissionen für alle neuen F-Gase werden für den Zeitraum ab 1990 abgeschätzt. Darüber hinaus werden die Stoffgruppen der perfluorierten Polyether und der Hydrofluorether erstmals in ihren Anwendungen in Deutschland beschrieben. Die produzierten, importierten und exportierten Mengen dieser Stoffe werden nach der Überarbeitung der europäischen F-Gase-Verordnung von Unternehmen berichtet. Die Veränderungen für das deutsche F-Gas-Inventar werden abschließend im Überblick dargestellt.<BR>Quelle:Forschungsbericht
Die E.-H. Dirks Biogas GbR, Voßkuhler Straße 74, 26629 Großefehn hat mit Schreiben vom 19.03.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16 i. V. 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung für die Änderung der bestehenden Biogasanlage am Standort Holtmeedeweg, 26629 Großefehn, Gemarkung Aurich-Oldendorf, Flur 3, Flurstücke 1/3, 2/3, 75/3 beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind die Errichtung und der Betrieb von zwei BHKW mit jeweils einer ORC-Anlage sowie Errichtung und Betrieb einer Gasaufbereitung und eines Transformators.
Die energielenker BGA Zwei GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster hat mit Schreiben vom 15.10.2020 die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage Lüchow I gem. §§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 BImSchG am Anlagenstandort in 29439 Lüchow, Albrecht-Thaer-Straße 6, beantragt. Gegenstand der wesentlichen Änderung ist: •Ersatz des bestehenden BHKW-Containers durch einen neuen BHKW-Container mit Nebenanlagen bei gleichzeitiger Erhöhung der FWL von 2,8 MW auf 7,53 MW •Errichtung und Betrieb von zwei Pufferspeichern mit je 150 m³ •Errichtung und Betrieb einer ORC-Anlage •Errichtung eines Materialcontainers •Errichtung und Betrieb einer Holztrocknungsanlage in Containerbauweise •Errichtung und Betrieb eines Feststoffdosierers Typ Havelberg (99 m³ Fassungsvermögen) •Errichtung und Betrieb eines Trafos
Akzeptanzbescheid §23a BImSchG
Die Firma Silenos Energy Geothermie Garching a. d. Alz GmbH & Co.KG beabsichtigt, an dem o. g. Standort als Nebenanlage zur ORC-Anlage des baurechtlich genehmigten Geothermischen Kraftwerks einen Isobutan-Lagerbehälter mit einer maximalen Lagerkapazität von 60 Tonnen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben ist immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage zur Lagerung von Stoffen nach Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Es wurde ein entsprechender Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. v. m. Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgenommen.
Die Bioenergie BAGUS GmbH & Co. KG, Hof Bast, 23714 Bad Malente, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23714 Bad Malente, Hof Bast, Gemarkung Rothensande, Flur 4, Flurstück 19/7. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Errichtung und der Betrieb einer ORC-Anlage (ORC steht für Organic-Rankine-Cycle).
Die Firma FG Geothermie GmbH plant am Standort 84558 Kirchweidach, Erdlehen 7, auf dem Grundstück Fl.- Nr. 711 der Gemarkung Kirchweidach, die Errichtung und den Betrieb einer Isobutan-Versorgungsanlage für das Geothermie-Kraftwerk Kirchweidach. Dazu soll ein Isobutan-Lagerbehälter mit einem Nenninhalt von 100.000 l und einer Lagerkapazität von 49,87 t Isobutan errichtet und betrieben werden. Der Lagerbehälter dient als Speicher für das Arbeitsmedium des mit Thermalwasser aus Geothermie beheizten ORC-Prozesses (Organic Rankine Cyle). Die Flüssiggasversorgung der FG Geothermie GmbH dient der Lagerung von Isobutan als Nebenanlage zur ORC-Anlage des baurechtlich genehmigungsbedürftigen Geothermischen Kraftwerks Kirchweidach. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung nach §§ 4 Abs. 1, 10 und 13 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV und Nr. 9.1.1.1 Verfahrensart (G) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. v. m. Nr. 9.1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG (Hindenburgring 15, 89077 Ulm) hat mit Unterla-gen vom 26.04.2024 (zuletzt ergänzt am 22.05.2024) die immissionsschutzrechtliche Ge-nehmigung zur Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Zementklinker im Werk in der Fabrikstraße, 62, 89604 Allmendingen beantragt. Im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen soll zukünftig die Abwärme des Klinkerkühlers von Drehofen 4 effizient genutzt werden. Dazu sind drei neue Anlagenteile vorgesehen: - eine ORC-Anlage (Organic-rankine-cycle) zur Stromerzeugung, - eine Warmwassererzeugungsanlage für die werksinterne Heizung und - ein Trockner für Sekundärbrennstoffe (Brennstoff aus Gewerbe- und Siedlungsabfäl-len). Für die Änderungsgenehmigung bedarf es nach § 9 Absatz 2 Nummer 2 i.V.m. Anlage 1 Nummer 2.2.1 UVPG des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls.
Die Eavor Erdwärme Geretsried GmbH (kurz: Eavor GmbH) beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 703, Gemarkung Gelting. Die Flüssiggasanlage ist als Pufferspeicher für das Kältemittel des Geothermiekraftwerkes Geretsried vorgesehen, das auf demselben Grundstück errichtet werden soll. Betreiber des Geothermiekraftwerkes ist ebenfalls die Fa. Eavor GmbH. Die Baugenehmigung für das Geothermiekraftwerk wurde im Jahr 2022 erteilt. Das Geothermie-Kraftwerk wird mit einer ORC-Anlage betrieben, in der Isobutan als Arbeitsmedium zum Einsatz kommt. Für die Lagerung des Flüssiggases vor der Inbetriebnahme und zur Zwischenspeicherung bei Wartungsarbeiten soll der beantragte Lagerbehälter mit einem Nennvolumen von 220.000 l unterirdisch errichtet werden. Der maximal zulässige Füllstand des Behälters wird so begrenzt, dass eine gesamte Lagermenge von 111 Tonnen (85 % Lagervolumen) nicht überschritten wird. Die Tankanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - erdgedeckter Flüssiggaslagerbehälter mit 220.000 l Nenninhalt, - Übergabestation für Flüssiggas-Straßentankfahrzeuge, - Domschacht mit den Behälterarmaturen für alle Leitungsanschlüsse, - Druckerhöhungsanlage (Tauchpumpe) im Domschacht und - Rohrsystem bis ORC-Anlage. Im Normalbetrieb befindet sich der Großteil des Flüssiggases in der ORC-Anlage, deshalb stellt diese eine Nebeneinrichtung zur beantragten Lageranlage dar.
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