Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.
Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Aus der Clusteranalyse der Referenz-Fischzönosen ("FZG") und der Abhängigkeit von deren Gesamtanteilen resulierende, längszonale Unterteilung der sächsischen Fließgewässer OWK in Teilabschnitte ("Fischregionen"). Dabei wurden teilweise auch intermediären Fischregionen (wie z.B. "untere Forellen- bis Äschenregion") zugeordnet. Die Darstellung spiegelt die unter unbeeinträchtigten Bedingungen zu erwartende natürliche Längszonierung und nicht die der heutigen Verhältnisse wider.
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Das Kraftwerk (KW) Schkopau befindet sich im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, zwischen den Städten Halle und Merseburg, in der Gemeinde Schkopau im Saalekreis, Gemarkung Korbetha. Es liegt direkt neben einem Chemiepark mit Industriebetrieben (z. B. der DOW Olefinverbund GmbH) mit erhöhtem Energiebedarf, in ca. 700 m Entfernung zur Saale. Das Kraftwerk wurde im Juli 1996 offiziell in Betrieb genommen. Nach dem aktuellen Stand wird der Kohleausstieg für das Kraftwerk Schkopau im Dezember 2034 erwartet. Die Saale Energie GmbH (SEG) ist Eigentümer und führt den Betrieb des Braunkohlekraftwerks Schkopau mit zwei braunkohlebefeuerten Blöcken (Blöcke A und B) mit einer elektrischen Gesamtbruttoleistung von ca. 915 MW. Die Saale Energie GmbH beabsichtigt, im Zuge der Energiewende das Kraftwerk Schkopau von einem ausschließlich mit Braunkohle betriebenen Kraftwerk, das in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Prozessdampf in zwei konventionellen Dampfkraftwerksblöcken erzeugt, zu einem flexiblen und schnell auf Laständerungen reagierenden Kraftwerk auszubauen. Zukünftig soll die Herstellung von Prozessdampf, Wärme und Strom auch in einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD) sowie einer Industriegasturbinenanlage (IGT) erfolgen. Das Projekt wird unter der Bezeichnung „Zukunft Ener-gieversorgung Sachsen-Anhalt“ (ZESA) geführt. Die Errichtung der Neuanlagen soll auf vorhandenen, unbebauten Flächen südwestlich neben der Hilfskesselanlage (Baufeld 1 für das IGT-Kraftwerk), südwestlich von Kohleblock B (Baufeld 2 für das GuD-Kraftwerk) sowie in geringem Maße neben den Maschinentransformatoren Block A und B (Baufeld 3 für Schaltanlagen der IGT) erfolgen.
Dieses klassische Modell nach HUET (1949) nimmt eine längszonale Einteilung der Fließgewässer auf Basis des Gefälles und der Gewässerbreite vor. Es ist schematisch und generalisiert, biologische Komponenten werden nicht berücksichtigt. Die Bezeichnung der einzelnen Regionen erfolgt nach der typischer Weise dort vorkommenden Hauptfischart. Klassifikation der Fischregionen nach Gefälle und Gewässerbreite: - Forellenregion - Äschenregion - Barbenregion - Bleiregion
§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Flächenbezogene Informationen zu KWK-Anlagen in Bezug auf ihren Standort, Leistung und Stromeinspeisung.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1041 |
| Kommune | 7 |
| Land | 116 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 728 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 251 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 98 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 68 |
| offen | 808 |
| unbekannt | 220 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1036 |
| Englisch | 135 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 245 |
| Bild | 2 |
| Datei | 228 |
| Dokument | 260 |
| Keine | 445 |
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| Webseite | 400 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 682 |
| Lebewesen und Lebensräume | 531 |
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| Weitere | 920 |