Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.
Die Fische in ausgewählten Fließgewässern Sachsens werden regelmäßig auf Schadstoffe nach lebensmittelrechtlichen Vorgaben und auf prioritäre Stoffe laut Oberflächengewässerverordnung (OgewV) bezüglich der Einhaltung von Umweltqualitätsnormen beprobt. Für die untersuchten Gewässer werden differenzierte Verzehrempfehlungen gegeben, die sowohl lokale Besonderheiten als auch Abhängigkeiten von Art und Größe berücksichtigen.
<p>Indikator: Eutrophierung von Nord- und Ostsee durch Stickstoff</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Deutschland hat sich verpflichtet, zur Erreichung der Meeresschutzziele maximale Bewirtschaftungszielwerte für Gesamtstickstoff am Übergangspunkt limnisch-marin (Binnengewässer/Meer) einzuhalten.</li><li>Im abflussgewichteten Mittel wird diese Zielkonzentration bei den Nordseezuflüssen bereits eingehalten, für die Ostsee jedoch noch überschritten.</li><li>Einige der Nord- und Ostseezuflüsse weisen noch sehr hohe Gesamtstickstoffkonzentrationen auf.</li><li>Für die Zielerreichung ist es jedoch erforderlich, dass jeder Fluss das das Bewirtschaftungsziel erreicht.</li><li>Damit die Stickstoffkonzentrationen in den Flüssen weiter sinken, müssen vor allem Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Abwassermanagement ergriffen werden.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der „gute ökologische Zustand“ gemäß der Oberflächengewässerverordnung wird in den deutschen Gebieten der Nord- und Ostseeeinzugsgebiete weiterhin verfehlt. Die wichtigste Ursache dafür sind zu hohe Nährstoffbelastungen durch Stickstoff und Phosphor (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>). Die negativen Auswirkungen der Eutrophierung sind im Rahmen des Indikators<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">„Ökologischer Zustand der Übergangs- und Küstengewässer“</a>beschrieben.</p><p>Nährstoffe werden vor allem über Flüsse in die Meere eingetragen. Der Indikator betrachtet die Konzentration des Gesamtstickstoffs der in Deutschland in Nord- und Ostsee einmündenden Flüsse und des Grenzflusses Rhein (die Oder ist ausgenommen). Witterungsbedingt können diese Konzentrationen stark schwanken, da in niederschlagsreichen Jahren mehr Stickstoff aus den Böden ausgewaschen wird. In Bezug auf den Nährstoff Phosphor wurde bisher davon ausgegangen, dass die Erreichung der Orientierungswerte in den Flüssen ausreichend für den guten Zustand der Küsten- und Meeresgewässer ist (siehe Indikator<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-von-fluessen-durch-phosphor">„Eutrophierung von Flüssen durch Phosphor“</a>).</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Um die Ziele der<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32000L0060">EU-Wasserrahmenrichtlinie</a>(WRRL 2000/60/EG) und der<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1545128042942&uri=CELEX:32008L0056">EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie</a>(MSRL 2008/56/EG) zu erreichen, gibt die<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">Oberflächengewässerverordnung</a>(OGewV 2016) für die in Nord- und Ostsee mündenden Flüsse sogenannte Bewirtschaftungszielwerte vor: 2,6 Milligramm Gesamtstickstoff pro Liter (mg/l) für in die Ostsee und 2,8 mg/l für in die Nordsee mündende Flüsse. Diese Zielwerte wurden auch für die<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a>der Bundesregierung übernommen.</p><p>Die durchschnittlichen Stickstoffkonzentrationen sind vor allem wegen der Verbesserung der Abwasserreinigung gesunken. In den letzten Jahren stagnieren sie jedoch. Während das hier gezeigte Mittel aller Flüsse sich dem Zielwert nähert oder diesen auch erreicht, liegen die maximalen Konzentrationen einzelner Flüsse noch deutlich darüber. Die Ostseezuflüsse weisen höhere maximale Konzentrationen auf als die Nordseezuflüsse. Die minimalen Konzentrationen unterschreiten die Bewirtschaftungszielwerte bereits. Zur Bewertung der Zielerreichung wird jedoch, nicht wie hier das abflussgewichtete Mittel aller Zuflüsse bewertet, sondern jeder Nord- und Ostseezufluss muss den Bewirtschaftungszielwert im langjährigen Mittel erreichen.</p><p>Der Bund gibt über Verordnungen wie die Oberflächengewässerverordnung, die Düngeverordnung und die Abwasserverordnung den Rechtsrahmen zur weiteren Reduzierung von Nährstoffeinträgen vor, die Länder setzen diese Verordnungen um und kontrollieren ihre Einhaltung. Maßnahmen zur Senkung der Nährstoffeinträge werden im Rahmen der Umsetzung der Nitrat-RL, der WRRL und der MSRL ergriffen. Gegenwärtig geht die größte Belastung von der Landwirtschaft aus. Die Novelle der Düngeverordnung wird mittelfristig zu einem Rückgang dieser Belastung führen (siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-stickstoffueberschuss-der-landwirtschaft">„Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft“</a>). Um die Zielwerte zu erreichen, sind darüber hinaus voraussichtlich noch weitere Maßnahmen in der Landwirtschaft erforderlich.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>An den Mündungen der Flüsse in Nord- und Ostsee liegen Messstellen (Gewässergütemessstellen). An diesen wird die Stickstoffkonzentration mindestens monatlich gemessen. Diese Messwerte dienen, gemittelt über ein Jahr, als Grundlage für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>. Um witterungsbedingte Schwankungen auszugleichen, wird der Indikator als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=gleitendes_Mittel#alphabar">gleitendes Mittel</a> der letzten 5 Jahre berechnet und die einzelnen Flüsse werden entsprechend ihrer Abflussspende gewichtet. Darüber hinaus werden die maximalen und minimalen Konzentrationen als gleitende 5-Jahres Mittel berechnet.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in den Daten-Artikeln<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/nordsee/flusseintraege-direkte-eintraege-in-die-nordsee">"Flusseinträge und direkte Einträge in die Nordsee"</a>und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/ostsee/naehrstoffeintraege-ueber-fluesse-direkteinleiter">"Nährstoffeinträge über Flüsse und Direkteinleiter in die Ostsee"</a>.</strong></p>
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.
Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.
Die Zustandsbestimmung 2021 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert. Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern . Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt. Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind im nebenstehenden Diagramm veranschaulicht. Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln. Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte nach Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Lediglich 3 Prozent der 334 Oberflächengewässerkörper Sachsen-Anhalts befinden sich zurzeit in einem guten ökologischen Zustand oder haben ein gutes ökologisches Potenzial. Defizite bestehen hier vor allem hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern (biologische Komponenten). Vielfach sind Verlauf und Struktur der Gewässer verändert oder die Durchgängigkeit unterbrochen worden. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz und bei spezifischen Schadstoffen sind noch Defizite zu verzeichnen. Eine Ursache dafür ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die damit verbundene Belastung aus diffusen Quellen. Hinsichtlich des chemischen Zustandes weist kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Hauptgrund dafür ist die bundesweit flächendeckende Überschreitung der sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und für bromierte Diphenylether (BDE) in Biota sowie für weitere ubiquitär verbreitete Stoffe im Wasser (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Perfluoroktansäure). Ohne Berücksichtigung von Quecksilber und BDE weisen 52 Prozent der Wasserkörper Sachsen-Anhalts einen guten chemischen Zustand auf. Die Defizite des chemischen Zustandes sind neben der ubiquitären Belastung vor allem auf historisch bedingte Altlasten und Altbergbau zurückzuführen. Zurück zu Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung
Die hier dargestellten Karten zeigen die Auswertungen für etwa 250 Messstellen in Deutschlands Flüssen (LAWA Messstellennetz). Grundlage für die Einstufung in die Klassen sind die rechtlich vorgegebenen Hintergrundwerte und Orientierungswerte (Zielwerte), die in der Oberflächengewässerverordnung festgeschrieben sind. Durch Auswahl der Messstelle werden in einem Fenster die Informationen zur Messstelle und ein Diagramm der Jahresmittelwerte angezeigt. Für Nitrat wird der 90-Perzentil verwendet. Die Datengrundlage steht als Download (siehe Link unter Info-Links) zur Verfügung.
Der Stadtwerke Hannover AG wurde am 23. Dezember 2016 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser zum Betrieb der Kraftwerke Linden, Herrenhausen und Stöcken, jeweils am Standort Hannover, erteilt. Die Erlaubnis trat am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt unbefristet. Anlass war das Auslaufen der Erlaubnis für die Kraftwerke Herrenhausen und Stöcken zum Ende des Jahres 2016. Die Gewässerbenutzung steht wegen der Auswirkungen auf das Fließgewässersystem Leine und Ihme in untrennbarem Zusammenhang mit der Erlaubnis für das Kraftwerk Linden. Um die daraus resultierenden Wärmebelastungen des Fließgewässersystems umweltverträglich steuern zu können, haben die Stadtwerke eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, die eine aufeinander abgestimmte Fahrweise aller beteiligten Kraftwerke ermöglicht und für diese Gesamtwärmeeinleitung die Auswirkungen aller Gewässerbenutzungen auf die betroffenen Wasserkörper berücksichtigt. In temperatur- oder abflusskritischen Zeiten erfolgt eine gleitende Reduzierung des Wärmeeintrages über alle Gewässerbenutzungen, so dass die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden und dennoch die Versorgung der Landeshauptstadt Hannover mit Fernwärme und Strom sichergestellt ist. Im Zusammenhang mit der Kühlwasserentnahme ist im Kraftwerk Linden eine Fischrückführleitung neu gebaut worden, um erstmals in dem Bereich den Fischschutz angemessen zu gewährleisten. In dem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Einwände. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis. Hinweis: Nach Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis hat sich die "Stadtwerke Hannover AG" in die "enercity AG" umfirmiert. Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)" zuzuordnen.
null Spurenstoffe in Flüssen: Zweiter Inventarbericht für Baden-Württemberg veröffentlicht GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Karlsruhe. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute ihren zweiten Spurenstoffbericht für die Flüsse im Land veröffentlicht. Der Bericht stellt eine umfassende statistische Auswertung der Untersuchungsergebnisse menschengemachter Chemikalien in baden-württembergischen Gewässern in den Jahren 2013 bis 2021 dar. Lediglich fünf der insgesamt neunzig untersuchten Spurenstoffe konnten in diesem Zeitraum nicht nachgewiesen werden. 44 der 90 Stoffe sind häufig bis regelmäßig in den Gewässern zu finden. Der Vergleich der Daten des ersten und des zweiten Inventarberichtes zeigen, dass die Belastung mit Spurenstoffen in den neun Jahren relativ konstant geblieben ist. Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: "Das Ergebnis zeigt, dass die Flüsse des Landes mit vielen unterschiedlichen Chemikalien und dazu auch noch konstant belastet sind. Wir wissen leider zu wenig über die Auswirkungen auf die Lebewesen in den Gewässern. Daher sind wir gut beraten, die Einträge zu reduzieren, beispielsweise durch die Aufrüstung von Kläranlagen besonders dort, wo der Abwasseranteil im Gewässer hoch ist. Auf Bundes- und Europaebene brauchen wir mehr Forschung zu den ökologischen Risiken und vor allem auch zu unbedenklichen Ersatzstoffen für potentiell gefährliche Chemikalien.“ Einige Spurenstoffe sind besonders auffällig Insgesamt liegen die meisten untersuchten Spurenstoffe im Mittel deutlich unter den Referenzwerten*. Bei einzelnen Stoffen werden die Referenzwerte im Landesmittel jedoch überschritten - wie dem Schmerzmittel Diclofenac, bestimmten Röntgenkontrastmitteln und Fluoranthen (entsteht über Reifenabrieb und Verbrennungsprozesse). Hinzu kommen lokale Überschreitungen bei weiteren Arzneimitteln, Pestiziden und Hormonen. Dürremonate: Spurenstoffe verschlimmern Situation für Wasserorgansimen Erstmalig bewertet der Bericht auch die Konzentrationen von Spurenstoffen mit Blick auf die Dürresommer der letzten Jahre. Niedrige natürliche Wasserstände bedeuten, dass die Einleitungen aus Kläranlagen in den Flüssen weniger verdünnt werden. Diese Spurenstoffe aus den Kläranlagenabläufen belasten dann die Wasserorganismen noch zusätzlich, die bereits Sauerstoff- und Hitzestress ausgesetzt sind. Als Folge des Klimawandels werden unsere Gewässer einem solchen Hitzestress zukünftig immer häufiger ausgesetzt sein. Vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen reduziert Spurenstoffkonzentration - Umweltministerium unterstützt Kommunen Das Spurenstoffinventar 2023 belegt, dass die Spurenstoffkonzentrationen im Gewässer deutlich sinken, wenn oberhalb liegende Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe nachgerüstet werden. Diese entfernt die Spurenstoffe gezielt. „Baden-Württemberg fördert bereits seit vielen Jahren den Ausbau von Kläranlagen, insbesondere an besonders empfindlichen Gewässern und an Belastungsschwerpunkten“, so Ministerin Walker. In Baden-Württemberg verfügen derzeit bereits 25 – meist größere – Kläranlagen über eine vierte Reinigungsstufe, die zusammen rechnerisch die Abwässer von etwa 3,6 Millionen Einwohnern beziehungsweise etwa ein Sechstel des Abwassers des Landes behandeln können. Damit ist Baden-Württemberg Vorreiter im europäischen Vergleich. Weitere 27 Anlagen befinden sich bereits im Bau oder in Planung. Das Land fördert zudem das Kompetenzzentrum Spurenstoffe Baden-Württemberg, das Kommunen, Planer und Behörden hinsichtlich Errichtung und Betrieb einer 4. Reinigungsstufe berät. Verbraucher können durch korrekte Entsorgung und ökologische Produkte Gewässer schützen „Die 4. Reinigungsstufe hilft, wir dürfen uns aber nicht komplett auf diese verlassen“, ergänzt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und erläutert: „Manche der eingebrachten Stoffe können auch in einer vierten Reinigungsstufe nicht entfernt werden oder gelangen auf anderem Wege direkt in die Gewässer. Deshalb ist die Vermeidung der Einträge an der Quelle immer noch die wichtigste Vorsorge. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise durch die Verwendung von ökologischeren Wasch- und Reinigungsmitteln, die korrekte Entsorgung von Medikamentenresten sowie den Verzicht auf Pestizide rund um ihr Zuhause einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.“ Quellen der Spurenstoffe Spurenstoffe stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel aus industriellen Prozessen, aus der Landwirtschaft, aus Haushalten oder aus Verbrennungsprozessen. Viele der Stoffe gelangen mit dem Abwasser über die Kläranlagen in die Gewässer, da sie in Kläranlagen ohne 4. Reinigungsstufe nicht ausreichend abgebaut werden. Einige Beispiele für Spurenstoffe sind Arzneimittelrückstände, Pestizide, Hormone und eine Vielzahl von Haushalts- und Industriechemikalien. „Synthetische organische Verbindungen begegnen uns in vielen Produkten unseres Alltages. Aufgrund ihrer nützlichen Eigenschaften werden sie zum Beispiel in Kleidung und Reinigungsmitteln, als Imprägnierungen, Rostschutzmittel oder als Arzneistoffe eingesetzt. Durch Gebrauch, Abrieb oder über die Luft gelangen sie in geringen Spuren in unsere Gewässer, daher spricht man von Spurenstoffen“, erläutert Maurer und ergänzt: „Viele der Verbindungen beeinträchtigen Wasserorganismen bereits in geringen Konzentrationen von weniger als ein millionstel Gramm.“ LUBW-Berichte Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg Ergebnisse der Untersuchung von Fließgewässern 2013 bis 2021 Im Publikationsdienst der LUBW kann der Bericht kostenlos als PDF-Datei über den folgenden Link heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10504 Das Spurenstoffinventar 2023 stellt eine Fortschreibung und Erweiterung des Spurenstoffinventars 2014 dar und zeigt die Ergebnisse der Beprobung von Fließgewässern der Jahre 2013 – 2021. Der Datensatz umfasst die Proben von 172 Messstellen an 114 Fließgewässern unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Charakteristika der Einzugsgebiete. Insgesamt wurden 90 Spurenstoffe untersucht aus den folgenden Stoffgruppen: Arzneimittelrückstände und Röntgenkontrastmittel, Benzotriazole, synthetische Moschusduftstoffe, synthetische Komplexbildner, synthetische Süßstoffe, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestizide, hormonell wirksame Stoffe, Flammschutz- und Imprägniermittel, Weichmacher sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die bei unvollständigen Verbrennungen in Kraftwerken, Industrie oder im Haushalt entstehen. 44 Spurenstoffe der 90 Substanzen werden im Bericht detailliert vorgestellt und ausgewertet, da sie regelmäßig oder häufig in den Gewässern nachgewiesen werden konnten. Um mögliche Risiken der gemessenen Konzentrationen einordnen zu können, wurden Referenzwerte herangezogen. Für einige Substanzen konnten neue Vorschläge für EU-Umweltqualitätsnormen** aus dem Herbst 2022 erstmalig als Bewertungsmaßstab verwendet werden. Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg Ergebnisse der Beprobungen von Fließgewässern und Kläranlagen 2012/2013 Das erste Spurenstoffinventar der Fließgewässer in Baden-Württemberg für Baden-Württemberg ist im Jahr 2014 erschienen und steht ebenfalls im Publikationsdienst der LUBW zum Download bereit: https://pd.lubw.de/29560 . Im Rahmen des Spurenstoffinventars 2014 wurden 20 Fließgewässermessstellen auf das Vorkommen und die Konzentrationen von 86 Spurenstoffen analysiert. Zusätzlich wurde die Rolle der Kläranlagen als Quelle für Spurenstoffe näher untersucht. * Referenzwerte In dem vorliegenden Bericht wurde bevorzugt die gesetzlich festgelegte Jahresdurchschnitts- Umweltqualitätsnorm als Referenzwert verwendet. Für viele der untersuchten Stoffe existiert jedoch (noch) keine Umweltqualitätsnorm. In diesem Fall wurden als Referenzwert Vorschläge für künftige Umweltqualitätsnormen der EU oder ökotoxikologisch abgeleitete Qualitätsstandards der EU oder des Umweltbundesamtes verwendet. **Umweltqualitätsnorm für Oberflächengewässer Die Umweltqualitätsnorm (UQN engl. Environmental Quality Standard) stellt gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. der Oberflächengewässerverordnung die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe dar, die in Wasser, Schwebstoffen, Sedimenten oder Biota (Fische, Muscheln) aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf. Derzeit sind europaweit UQN für 45 prioritäre Stoffe oder Stoffgruppen sowie deutschlandweit UQN für weitere 67 Stoffe und Stoffgruppen festgelegt. Dazu gehören Metalle, Pestizide und weitere Chemikalien. Spurenstoffe: Vorgehen in der EU Auf EU-Ebene werden derzeit im Rahmen des Green Deal und der Null-Schadstoff-Strategie mehrere Richtlinien überarbeitet, darunter die Industrieemissionsrichtlinie, die Kommunalabwasserrichtlinie sowie die Wasserrahmenrichtlinie. Diese Vorschläge enthalten neue Impulse auch für die Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern. Weiterführende Information: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) führt die Vorschriften der OGewV 2011 fort, soweit die EU-rechtlichen Vorgaben unverändert geblieben sind und setzt folgende neue EU-rechtliche Bestimmungen in deutsches Recht um: die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) der Beschluss 2013/480/EU der Kommission vom 20. September 2013 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/915/EG (ABl. L 266 vom 8. Oktober 2013, Seite 1) Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 311 vom 31. Oktober 2014, Seite 32) Die wichtigsten neuen Elemente der Verordnung sind: Die Regelungen über die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe Die aktualisierte Liste der Schadstoffe mit nun 67 flussgebietsspezifischen und 45 prioritären Stoffen Neue, EU-weit angeglichene Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für biologische Qualitätskomponenten, Nährstoffe und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten Die Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste Die Stoffe der Beobachtungsliste werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Mit Durchführungsbeschluss EU-2015/495 der Kommission vom 20. März 2015 liegt die erste Liste vor (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C (2015) 1756). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Liste prioritärer Stoffe Nummer 2455/2001/EG (PDF extern, 935 KB) Stoffe der Beobachtungsliste Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das OGewV.
Origin | Count |
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Bund | 48 |
Land | 91 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 11 |
Gesetzestext | 1 |
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