BfS - Mitteilung Bauartzulassung und Betrieb von Vakuumschaltkammern gemäß §§ 5, 8 und Anlage 2 Nr. 5 Röntgenverordnung (RöV) hier: Vakuumschaltkammern, normale Betriebsbedingungen, Betriebsparameter, Bei den §§ 5, 8 und Anlage 2 Nr. 5 RöV sind folgende Randbedingungen zu beachten: 1. Zu der in § 5 RöV Abs. 2 und 3 festgelegten Spannung zur Beschleunigung der Elektronen von 30 kV ist für Vakuumschaltkammern als Vergleichsgröße die Bemessungsspannung (Scheitelwert) heranzuziehen. Dies hat zur Folge, dass die Bauarten von Vakuumschaltkammern mit dem Scheitelwert der Bemessungsspannung von ≤ 30 kV für einen genehmigungs- und anzeigefreien Betrieb keiner Bauartzulassung bedürfen. Auch in diesem Fall darf bei dem den normalen Betriebsbedingungen entsprechendem Effektivwert der Bemessungsspannung die Ortsdosisleistung von 1 Mikrosievert durch Stunde im Abstand von 0,1 Meter von der berührbaren Oberfläche nicht überschritten werden. Auf dem Störstrahler (Vorrichtung) ist auf die unter § 5 Abs. 2 Nr. 2 RöV geforderten Angaben ausreichend hinzuweisen. 2. Bei dem im § 5 Abs. 2 Nr. 1 und in der Anlage 2 Nr. 5.1 RöV angegebenen Abstand von 0,1 Meter ist bei den unter Spannung stehenden Vakuumschaltkammern von der tatsächlich berührbaren Oberfläche des Schaltgerätes bzw. der Schaltanlage auszugehen, wobei die vorhandenen elektrotechnischen Sicherheitseinrichtungen bzw. –vorrichtungen berücksichtigt werden können. Bei Vakuumschaltkammern mit einem Scheitelwert der Bemessungsspannung von größer 30 kV ist der Nachweis (Gewährleistung des Abstandes, Einhaltung der Ortsdosisleistung) für die beantragte Vorrichtung im jeweiligen Bauartzulassungsverfahren zu führen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, ist wie bisher die Oberfläche der Vakuumschaltkammer zugrunde zu legen. 3.Nach § 6 Abs. 1 RöV ist die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandhaltung (Nr. 1) und die Prüfung und Erprobung beim Hersteller (Nr. 2) von Vakuumschaltkammern anzeigebedürftig, unabhängig davon, ob nach RöV für den Betrieb der Vakuumschaltkammern eine Bauartzulassung oder Genehmigung erforderlich ist. 4.Bei der Bauartprüfung von Vakuumschaltkammern durch die PTB wird ab sofort als Prüfspannung nicht mehr die Bemessungs-Kurzzeit- Stehwechselspannung, sondern die Bemessungsspannung (Effektivwert) zugrunde gelegt. Berlin, den 9. August 2005
Antrag auf Bauartzulassung nach Röntgenverordnung (RöV) Technische Angaben für Störstrahler (nach Anlage 2 Nr. 5 RöV) Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter www.bfs.de. In zweifacher Ausführung vorzulegen beim Bundesamt für Strahlenschutz, Bauartzulas- sungen, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter, (Kontakt: bauartzulassung@bfs.de) ACHTUNG! Details, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu behandeln sind und nicht in der Zulassung wiedergegeben werden sollen, sind zu kennzeichnen. 1. Antragsteller/in (Firma, Anschrift, Kontaktpartner mit E-Mail oder Telefon) Hersteller/in Einführer/in 2.Angaben zur Vorrichtung 2.1Typbezeichnung / Handelsname 2.2Hersteller/in (Firma, Anschrift, falls abweichend von Nr. 1) 2.3Gerätekategorie / Verwendung Vakuumschaltkammer Elektronenstrahlanlage / Elektronenmikroskop Sonstige Verwendung: ____________________________________________ 1/4 - Technische Angaben für Bauartzulassungsverfahren nach RöV, Anlage 2 Nr. 5 (Störstrahler) - 2.4 Maximale Betriebsbedingungen Angaben für Vakuumschaltkammern Angaben für andere Störstrahler Die BfS-Mitteilung vom 09.08.2005 ist zu beachten! (siehe S.4) Mindestkontaktabstand: _________ mm Effektivwert der Bemessungsspannung (Prüfwert): Maximale Spannung zur Beschleunigung der Elektronen (Hochspannung) : _______kV Angaben zur Betriebsweise: _________ Veff Weitere Angaben: 2.5 Beschreibung der Vorrichtung z.B. Bauform, Konstruktion und verwendetes Material, Entstehung und Abstrahlverhalten der Störstrahlung, wesentliche Merkmale für den Strahlenschutz, ggf. Angaben zur Kapselung, zum Isoliergas bzw. Angaben zur tatsächlich berührbaren Oberfläche der Vorrichtung (siehe Seite 4: BfS-Mitteilung 09.08.2005, Punkt 2.) Ergänzende Unterlagen als Anlage beigefügt 3.Unterlagen zur Festlegung der Bauart 3.1Bauartzeichnungen der Vorrichtung Normgerechte technische Zeichnungen, aus denen Konstruktion, Maße und Material der Vorrichtung in Be- zug auf die wesentlichen Merkmale für den Strahlenschutz vollständig und deutlich ersichtlich sind Zeichnungsnummer Gegenstand 2/4 Ausgabe /Datum - Technische Angaben für Bauartzulassungsverfahren nach RöV, Anlage 2 Nr. 5 (Störstrahler) - 3.2 Weitere Antragsunterlagen (Zusätzlich, sofern vorhanden, Zeichnungen und Dokumente in elektronischer Form) Dokumentationsnummer / Daten- träger 3.3 Dokumentationsname / Gegenstand Ausgabe / Datum Zusätzliche technische Maßnahmen Sofern erforderlich, Darstellung zusätzlicher technischer Maßnahmen und Sicherheitseinrichtungen zur Ge- währleistung des Strahlenschutzes, ggf. Hinweis auf weiter gehende technische Vorschriften 3.4 Betriebsanleitung Die Vorrichtung wird eigenständig betrieben, eine deutschsprachige Betriebsanleitung ist vorhanden, in der auf die dem Strahlenschutz dienenden Merkmale hingewiesen wird. Titel: _________________________________________________ Nr. ___________________________________________________Ausgabe vom______________ Strahler ist zum Einbau in Röntgeneinrichtungen vorgesehen, Bemerkungen: ___________________________________________________________________________ Unterlagen bzw. Kopien in der Anlage beigefügt Eine deutschsprachige Betriebsanleitung wird nachgereicht Weitere Angaben: ____________________________________________________________________ DatumUnterschrift und Firmenstempel 3/4
Besonders hohe Belastungen mit per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) (damals „PFC“ oder „PFT“) sind in NRW erstmalig im Jahr 2006 in Einzugsgebieten von Möhne und Ruhr festgestellt worden. Die Stoffe waren im Hochsauerland aufgrund krimineller Abfallverbringungen, als „Biodünger“ getarnt, über landwirtschaftliche Nutzflächen in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und nicht zuletzt auch in das Trinkwasser gelangt. Landesweite PFAS-Untersuchungen wurden daraufhin in Oberflächengewässern, im Trinkwasser sowie in Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen und industriellen Direkteinleitungen und im Grundwasser veranlasst. Oberflächengewässer und Grundwasser Routinemäßige PFAS-Untersuchungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers in NRW wurden nach Bekanntwerden der besonderen Belastungen im Frühjahr 2006 als erstes im Einflussbereich der mit Abfallgemischen der Firma GW Umwelt beaufschlagten Flächen gestartet. Am stärksten davon betroffen waren die Ruhr, insbesondere das obere Ruhr- und Möhneeinzugsgebiet, sowie Zuflüsse zur Lippe. In diesen Bereichen wurde seither ein intensives Gewässermonitoring an strategisch ausgewählten Messstellen durchgeführt. In den betroffenen Gewässern bzw. Gewässerabschnitten wurde als Hauptkomponente vor allem PFOA festgestellt. Landesweit wurden die PFAS-Gewässeruntersuchungen ab Herbst 2006 nach einem Stufenplan auch auf weitere Gewässer in NRW ausgedehnt: In der Folge wurden mindestens einmalig im Herbst 2006 landesweite Messstellen untersucht, die sich im Abstrom einer Kläranlage und im Zustrom auf ein Wasserwerk befinden. Inzwischen sind die Gewässer, die eine besondere Bedeutung für die Trinkwasserversorgung besitzen, mit mindestens einmaliger Stichprobe an geeigneter Messstelle untersucht worden. Die gemäß Leitfaden Oberflächengewässer NRW zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig zu untersuchenden Überblicksmessstellen wurden ebenfalls auf PFAS untersucht. Ausgewählte Grundwassermessstellen des Landes wurden abhängig von ihrer Lage (potenzielle PFAS-Eintragsquelle, Lage in einem Trinkwassereinzugsgebiet) sukzessive auf PFAS untersucht. Landesweit liegen in Nordrhein-Westfalen Untersuchungen zu mehr als 400 Messstellen an über 100 unterschiedlichen Fließgewässern vor. Auf diese Weise wurden im Gewässernetz NRW weitere Eintragsquellen für PFAS identifiziert, denen jeweils weiter nachgegangen wurde. Reduzierungsmaßnahmen wurden insbesondere im Bereich der Abwassereinleitungen (industrielle und gewerbliche Indirekteinleiter) in großem Umfang umgesetzt. Trinkwasser Die Wasserwerke im Ruhreinzugsgebiet, bei denen Trinkwasser aus Möhne oder Ruhr oder aus einem betroffenen Grundwassereinzugsgebiet gewonnen wird, wurden über einen langen Zeitraum regelmäßig untersucht. Soweit dies weiterhin erforderlich ist, werden diese Untersuchungen fortgeführt. Überall wird das Konzentrationsniveau auch weiterhin beobachtet. Für das Trinkwasser gelten seit Inkrafttreten der neuen TrinkwV am 24.06.2023 verbindliche Trinkwassergrenzwerte zur Begrenzung der PFAS-Kontaminationen im Trinkwasser nach einer ausgewiesenen Übergangszeit. Für die Summe von 20 PFAS-Substanzen (Summe PFAS-20) gilt ab dem 12.01.2026 ein Trinkwassergrenzwert von 0,1 µg/L. Für die Summe aus den 4 PFAS-Substanzen (Summe PFAS-4) Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) gilt ab dem 12.01.2028 der Trinkwassergrenzwert von 0,02 µg/L. Seit Inbetriebnahme der Aktivkohlefilteranlage bei den Wasserwerken Möhnebogen und Eickeloh und weiterer Maßnahmen zur Regulierung der PFAS-Belastung der Ruhr sind in NRW seit August 2006 keine Überschreitungen der jeweils geltenden, gesundheitlich duldbaren Leitwerte oder gesundheitlichen Orientierungswerte im Trinkwasser (s. PFAS / Bewertungsmaßstäbe, Trinkwasser) festgestellt worden. Dies gilt nach heutiger Kenntnis und Datenlage auch für weitere – z.B. kürzer- und längerkettige - PFAS-Verbindungen, sowie für den PFOS-Ersatzstoff H4PFOS. Auch der langfristige Zielwert von 0,1 µg/l (Grenzwert für die Summer von 20 perfluorierte Alkylsubstanzen „Summe PFAS-20“ gemäß Trinkwasserverordnung) wird mittlerweile im Trinkwasser aus Ruhr und Möhne eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Es ist darauf hinzuweisen, dass der in Löschmitteln und in der Galvanik eingesetzte PFOS-Ersatzstoff H 4 PFOS (6:2 Fluortelomersulfonsäure) im Einzugsgebiet der Ruhr (Lenne, Baarbach) sowie in anderen Gebieten vermehrt in die Gewässer eingeleitet wird. Dieser Stoff ist jedoch –entgegen aktuellen Wissens – leider nicht Bestandteil des Untersuchungs- und Regulierungsumfangs gemäß TrinkwV 2023 (PFAS-20) geworden. Daher ist die bisherige Datenlage zu Vorkommen und Relevanz dieses Stoffes im Trinkwasser bisher gering und wird sich möglicherweise auch nicht nennenswert verbessern. Abwasser Im Abwasser treten PFAS wahrscheinlich schon seit etwa 60 Jahren auf. Sie stammen insbesondere aus Produktionsprozessen der Chemiebranche, von Galvanik- und Druckbetrieben, Papier- und Lederfabriken sowie Textilveredlern und aus bestimmten Deponien. PFAS werden insbesondere eingesetzt im Bereich der Oberflächenveredelung, z.B. als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung und Herabsetzung der Oberflächenspannung, zur wasser-, öl- und fettabweisenden Ausrüstung von Textilien (z. B. Outdoor und Arbeitskleidung, Sitzbezüge, Teppiche), zur Beschichtung von Papieren für Lebensmittelverpackungen oder im Bereich der Spezialchemie, z.B. zur Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe. Je nach Einsatzbereich können PFAS während des Herstellungsprozesses in das betriebliche Abwasser gelangen. Aber auch infolge der Nutzung relevanter Produkte durch Industrie und Gewerbe sowie in Privathaushalten kann PFAS-haltiges Abwasser anfallen. Grundsätzlich sind daher auch Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen zu betrachten. Die Belastung ist dort jedoch im Vergleich zu Betriebsabwässern meist wesentlich geringer. Außerdem können PFAS bei Brandereignissen auch zusammen mit dem Löschwasser in das Abwasser gelangen, wenn bei der Brandbekämpfung filmbildende PFAS-haltige Feuerlöschschäume eingesetzt wurden. PFAS-Untersuchungen im Abwasser finden seitens des LANUV sowohl für Direkt- als auch für Indirekteinleitungen statt. Basis hierfür sind zum einen im jeweiligen Wasserrecht festgelegte Überwachungswerte oder anlassbezogene Messprogramme, welche durch die Bezirksregierungen beauftragt werden. Hintergründe für solche Messprogramme können z.B. hohe PFAS-Konzentrationen im Kläranlagen-Zulauf, eine Bestandsaufnahme vor der Erteilung eines neuen Wasserrechts oder auffällige Befunde im Gewässer sein. Darüber hinaus werden PFAS-Untersuchungen im Abwasser im Rahmen der Selbstüberwachung durchgeführt. Seit den PFAS-Funden im Sauerland setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, für den Abwasserbereich Regelungen zu PFAS-Verbindungen rechtsverbindlich auf den Weg zu bringen. Für die Festsetzung rechtlich verbindlicher Grenzwerte für Abwassereinleitungen (Abwasserverordnung) liegt die Regelungskompetenz jedoch beim Bund. Da eine erforderliche Regelung auf Bundesebene nicht absehbar war und auch bis heute nicht erfolgt ist, aber eine fachliche Notwendigkeit zum Handeln gesehen wurde, wurden für Nordrhein-Westfalen sogenannte Orientierungswerte eingeführt. Die Orientierungswerte für PFAS im Abwasser wurden in Nordrhein-Westfalen über die letzten 16 Jahre fortgeschrieben und weiterentwickelt. So wurde der ursprüngliche Ansatz von 2006 mit einem Orientierungswert in Höhe von 0,3 µg/L nur für die Summe aus den beiden Einzelsubstanzen PFOS und PFOA erweitert. Von 2007 bis 2012 wurden zunächst zusätzlich die Summe von zehn Einzelsubstanzen (inkl. PFOS und PFOA) mit einem Orientierungswert in Höhe von 1,0 µg/l herangezogen. Seit 2012 wurden in NRW dann die folgende Orientierungswerte für die Summe von 14 PFAS in Abwasser vor Einleitungen in Gewässer angewandt und mit dem Erlass „Gewässerbelastung durch die Einleitung von perfluorierten Verbindungen (insbesondere PFOA und PFOS) - Neubewertung der PFT- Substanzen“ des Umweltministeriums vom 16.06.2014 behördlich eingeführt: Summe 2 PFAS = Summe PFOA+ PFOS: 0,3 µg/L bzw. 10 g/Tag und Summe PFAS = Summe aller gemessenen PFAS (14): 1,0 µg/L bzw. 35 g/Tag. An dem Orientierungswert für die Summe der PFAS mit 1,0 µg/l wurde seit 2007 festgehalten. Die Hinzunahme weiterer PFAS-Einzelstoffe stellte immer eine Verschärfung dar. Eine Übersicht über die regelmäßig in Abwassereinleitungen gemessenen PFAS-Einzelsubstanzen gibt Tabelle 1 (Stand 03/2022) wieder. Diese Werte sind keine gesetzlich verbindlichen Konzentrations- bzw. Frachtgrenzwerte, sondern dienen in Nordrhein-Westfalen als behördliches Kriterium. Reduzierungsmaßnahmen können folglich bislang prinzipiell nur im Dialog mit den Betreibern auf den Weg gebracht werden. Daher sind auch höhere Einträge möglich, wenn auch fachlich ausdrücklich nicht erwünscht.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GEOlogik Wilbers & Oeder GmbH durchgeführt. Bisher ist es der Umwelttechnikbranche nicht gelungen, effiziente Umweltsanierungsverfahren zur Elimination der persistenten PFC zu entwickeln. Neben der Eliminierung der PFC stellen die LCKW weiterhin eine Umweltgefährdung dar. Insbesondere bei vorliegender Phase sind die herkömmlichen Sanierungstechniken in ihrer Wirkung begrenzt. Mittels des Einsatzes von Polymerkondensaten kann die Oberflächenspannung des Wassers herabgesenkt werden, so dass die Stoffe einfacher in die fluide Phase überführt werden können. Bislang stehen keine geeigneten Monitoringstrategien und Prognosetools zur Erfassung der Wirkung und Ausbreitung der Kondensate zur Verfügung. Für die Entfernung von LCKW und PFC sollen Biopolymerkondensate eingesetzt werden, welche aufgrund ihrer strukturellen Besonderheiten große Vorteile für die gewünschte Mobilisierung und Adsorption auch von in der ungesättigten Zone (z.B. Ackerböden) befindlichen Schadstoffen aufweisen. Aufgrund der Struktur resultiert eine Vielzahl an möglichen Wechselwirkungen mit gelösten Stoffen. Im Rahmen der anlagentechnischen Entwicklung des Projektes ist sowohl der Bau und Einsatz einer Mobilisationstechnik für CKW und PFC aus Bodenmaterialien, dem Monitoring inkl. modellhafter Darstellung als auch der Aufbereitungstechnik für PFC-haltiges Grundwasser projektiert. Folgende Arbeitspakete (AP) sind definiert: AP 1: Materialauswahl und Weiterentwicklung AP 2: Aufbau und Betrieb einer einstufigen Pilotanlage (Phase 1: Mobilisation), Weiterentwicklung AP 3: Anpassung der identifizierten Verfahrenstechnik an Praxisanforderungen und Funktionalitätstests AP 4: Aufbau und Betrieb einer zweistufigen Pilotanlage (Phase 2: Mobilisation und Aufbereitung / Rückgewinnung), Abschluss und Dokumentation
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sensatec GmbH durchgeführt. Bisher ist es der Umwelttechnikbranche nicht gelungen, effiziente Umweltsanierungsverfahren zur Elimination der persistenten PFC zu entwickeln. Neben der Eliminierung der PFC stellen die LCKW weiterhin eine Umweltgefährdung dar. Insbesondere bei vorliegender Phase sind die herkömmlichen Sanierungstechniken in ihrer Wirkung begrenzt. Mittels des Einsatzes von Polymerkondensaten kann die Oberflächenspannung des Wassers herabgesenkt werden, so dass die Stoffe einfacher in die fluide Phase überführt werden können. Bislang stehen keine geeigneten Monitoringstrategien und Prognosetools zur Erfassung der Wirkung und Ausbreitung der Kondensate zur Verfügung. Für die Entfernung von LCKW und PFC sollen Biopolymerkondensate eingesetzt werden, welche aufgrund ihrer strukturellen Besonderheiten große Vorteile für die gewünschte Mobilisierung und Adsorption auch von in der ungesättigten Zone (z.B. Ackerböden) befindlichen Schadstoffen aufweisen. Aufgrund der Struktur resultiert eine Vielzahl an möglichen Wechselwirkungen mit gelösten Stoffen. Im Rahmen der anlagentechnischen Entwicklung des Projektes ist sowohl der Bau und Einsatz einer Mobilisationstechnik für CKW und PFC aus Bodenmaterialien, dem Monitoring inkl. modellhafter Darstellung als auch der Aufbereitungstechnik für PFC-haltiges Grundwasser projektiert. AP 1: Materialauswahl und Weiterentwicklung AP 2: Aufbau und Betrieb einstufige Pilotanlage (Phase 1: Mobilisation), Weiterentwicklung AP 3: Anpassung der identifizierten Verfahrenstechnik an Praxisanforderungen und Funktionalitätstests AP 4: Aufbau und Betrieb zweistufigen Pilotanlage (Phase 2: Mobilisation und Aufbereitung / Rückgewinnung), Abschluss und Dokumentation
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät III - Prozesswissenschaften, Institut für Prozess- und Verfahrenstechnik, Fachgebiet Anlagen- und Sicherheitstechnik durchgeführt. Bisher ist es der Umwelttechnikbranche nicht gelungen, effiziente Umweltsanierungsverfahren zur Elimination der persistenten PFC zu entwickeln. Neben der Eliminierung der PFC stellen die LCKW weiterhin eine Umweltgefährdung dar. Insbesondere bei vorliegender Phase sind die herkömmlichen Sanierungstechniken in ihrer Wirkung begrenzt. Mittels des Einsatzes von Polymerkondensaten kann die Oberflächenspannung des Wassers herabgesenkt werden, so dass die Stoffe einfacher in die fluide Phase überführt werden können. Bislang stehen keine geeigneten Monitoringstrategien und Prognosetools zur Erfassung der Wirkung und Ausbreitung der Kondensate zur Verfügung. Für die Entfernung von LCKW und PFC sollen Biopolymerkondensate eingesetzt werden, welche aufgrund ihrer strukturellen Besonderheiten große Vorteile für die gewünschte Mobilisierung und Adsorption auch von in der ungesättigten Zone (z.B. Ackerböden) befindlichen Schadstoffen aufweisen. Aufgrund der Struktur resultiert eine Vielzahl an möglichen Wechselwirkungen mit gelösten Stoffen. Im Rahmen der anlagentechnischen Entwicklung des Projektes ist sowohl der Bau und Einsatz einer Mobilisationstechnik für CKW und PFC aus Bodenmaterialien, dem Monitoring inkl. modellhafter Darstellung als auch der Aufbereitungstechnik für PFC-haltiges Grundwasser projektiert. AP 1: Materialauswahl und Weiterentwicklung AP 2: Aufbau und Betrieb einstufige Pilotanlage (Phase 1: Mobilisation), Weiterentwicklung AP 3: Anpassung der identifizierten Verfahrenstechnik an Praxisanforderungen und Funktionalitätstests AP 4: Aufbau und Betrieb zweistufigen Pilotanlage (Phase 2: Mobilisation und Aufbereitung / Rückgewinnung), Abschluss und Dokumentation
Das Projekt "Einwirkung von Bauten auf die Lawinendynamik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Institut für Mechanik, Arbeitsgruppe III durchgeführt. Wir schlagen vor, die Wirkung von Bauten auf die Dynamik von Fließlawinen zu untersuchen. In der Praxis werden Keile und Wände zur Ablenkung von Lawinen aus einer eingenommenen Bahn verwendet. Von Interesse in diesem Vorhaben sind die Bestimmung der Geometrie der abgelenkten Bahn für einerseits stationäre Zuflussbedingungen und andererseits Zufluss einer endlichen Masse granularen Materials. Als Hindernisse werden Tetraheder und gerade bzw. gekrümmte Wände in einer zylindrischen Lawinenbahn (mit in einer Vertikalebene liegendem Talweg) verwendet mit symmetrischem und unsymmetrischem Hinderniseinbau. Berechnet und im Experiment festgehalten werden die veränderten Lawinenbahnen und -deponien wie auch die dynamischen Spannungen an den beaufschlagten Oberflächen der Hindernisse. Weitere Berechnungen und Versuche sollen auch für gekrümmte und tordierte Bahnen mit Einbauten durchgeführt werden. Als Modell dienen die Savage-Hutter Gleichung bzw. ihre Erweiterungen.
Das Projekt "Machbarkeitsuntersuchung über den Einsatz von Hot Dry Rock Geothermie zur Elektrizitätserzeugung mit Hilfe von superkritischem CO2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Geologie, Professur für Hydrogeologie und Hydrochemie durchgeführt. Es soll Geothermische Stromerzeugung mit superkritischen CO2 als Arbeitsmittel auf Machbarkeit untersucht werden. Recherchen und Modellrechnungen in den Bereichen: - Geowissenschaften und Geoingenieurwesen; - Kraftwerkstechnik; - Wirtschaftlichkeitsberechnung; - Pilotprojekt. CO2 bietet bei HDR folgende Vorteile gegenüber Wasser: - Hochdruckkreislauf mit Effizienzvorteilen; - Kein zusätzlicher ORC/Kalina-Kraftwerksprozess; - Dichteunterschiede -- geringere Pumpenleistung, - geringe Viskosität/Oberflächenspannung -- höhere Wäremausbeute aus Gestein. April - November Geowissenschaftliche und geotechnische Aufg.; April - November: Bohrtechnische Aufg.; April - November: Kraftwerkstechnik; August - Dezember Wirtschaftlichkeitsberechnungen; Nov. - Dez. Vorschlag Pilotprojekt. Basierend auf den Ergebnissen der Studie soll letztlich für ein Pilotprojekt sowohl ein Standort als auch eine angepasste Technik und Technologie abgeleitet und vorgeschlagen werden. In diesem Kontext sind auch Fördermöglichkeiten (z.B. BMBF, EU) zu prüfen und aufzuzeigen. Da es sich um ein in verschiedensten Bereichen hoch innovatives Projekt handelt, wird davon ausgegangen, dass eine Realisierung nur mit Fördermitteln umsetzbar sein wird.
Das Projekt "Teil B: Solubilisierung und kontrollierte Mobilisierung von CKW" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Wasserbau durchgeführt. Ziel dieses Projektes ist es, eine innovative In-situ-Sanierungstechnologie zu entwickeln, um CKWs effizient aus der gesättigten Bodenzone zu entfernen. Durch gezielte Injektion mittels eines Grundwasserzirkulationsbrunnens (GZB) soll ein Alkoholcocktail in den Boden injiziert werden und den kontaminierten Bereich durchströmen, so dass der Schadstoff durch Solubilisierung und kontrollierte Mobilisierung anschließend aus dem Grundwasserleiter entfernt werden kann. Das Institut für Hydromechanik der Universität Karlsruhe (IfH) beschäftigt sich dabei mit der 'Hydraulischen Steuerung der gezielten Alkoholinjektionen' mittels eines Grundwasserzirkulationsbrunnens. Am Institut für Wasserbau der Universität Stuttgart wird die 'Solubilisierung und kontrollierte Mobilisierung von CKW' untersucht. Basierend auf verschiedenskaligen Versuchen und mit Unterstützung numerischer Simulationen soll eine effiziente Sanierungstechnologie entwickelt werden. In Batch- und Säulenversuchen wurde ein geeigneter Alkholcocktail ausgewählt und sein Verhalten im Boden und sowie in Bezug auf den Schadstoff untersucht. Rinnen- und großskalige Behälterversuche dienten dazu das hydraulische System während der Alkoholspülung weiter zu erforschen, um die Sanierungsdauer abzuschätzen zu können. Die verschiedenskaligen Versuche dieten zudem der Weiterentwicklung von Partitioning Tracer Tests (PTT) zur Detektion von DNAPL Schadensherden. Die aus den Versuchen gewonnen Daten wurden zur Weiterentwicklung des numerischen Modells MUFTE (Multiphase Flow, Transport and Energy Model - Unstructured Grid) verwendet. Dabei wurden Gleichungen für die relevanten Einflussparameter des 2-Phasen / 4- Komponenten-Gemisches abgeleitet (Dichte-, Viskositätsänderung, Phasenübergänge und Änderung der Grenzflächenspannung), die in das numerische Modell implementiert wurden. Ferner wurde einem Großversuch im VEGAS-Blockmodell (Länge: 9 m, Breite: 6 m, Höhe: 4,5 m) durchgeführt. Hierbei wurden in einem Bereich von ca. 1,5 m * 0,7 m* 0,9 m (L*B*H) 15,36 kg (= 9,5 l) PCE eingebracht. Bei einer Porosität von 0,33 ergab dies eine mittlere Schadstoffsättigung von 3% des Porenraums. Durch den Schadensherd wurde ein Grundwasserzirkulationsbrunnen (GZB) gerammt. Über diesen GZB wurde zunächst ein Alkoholcocktail, bestehend aus 54% 2-Propanol, 23% Wasser und 23% 1-Hexanol, mit einer Pumprate von 540 l/h über 8 Stunden zugegeben. Anschließend wurde eine Wasser / Propanol Mischung mit einer Pumprate von 330 l/h über 6 Stunden zugegeben, bevor 12 Stunden lang mit der selben Pumprate Wasser in das Blockmodell injiziert wurde. Die Versuchsdauer betrug insgesamt 26 Stunden. Durch diese Alkoholspülung konnte der Schadstoff PCE innerhalb kurzer Zeit sicher und effizient aus dem künstlichen Aquifer entfernt werden. Der nächste Schritt ist die Übertragung der gewonnen Kenntnisse auf einen realen Schadensfall (Pilotprojekt).
Das Projekt "Teilvorhaben: Thermochemie und -physik (TCP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GTT Gesellschaft für Technische Thermochemie und -physik mbH durchgeführt. Der Fokus des Verbundvorhabens soll auf die Weiterentwicklung und Erprobung verschiedener Vergasungstechnologien (Flugstrom, Hochtemperatur-Winkler, Festbett, COORVED, Zweibett-Wirbelschicht) gelegt werden, um eine verlässliche technische und ökonomische Bewertung dieser Technologien zu ermöglichen. Eine besondere Herausforderung für die Reststoffvergasung besteht in der Variabilität der Zusammensetzung der Reststoffe, die zu unterschiedlichen Ascheverhalten (Schmelzverhalten, Spurenelementfreisetzung) führen. Um einen stabilen Prozess auch bei flexiblem Betrieb in Bezug auf Brennstoff-, Produkt- und Betriebsflexibilität erreichen zu können, muss der Einfluss der Reststoffzusammensetzung und ihrer Variation auf das Ascheverhalten und die Rohgaszusammensetzung vorhergesagt werden können. Diese Vorhersage kann für viele Kohlen heute bereits mit der GTT-eigenen Datenbank GTOx getroffen werden. Da die hier betrachteten Reststoffe aber deutlich andere Aschezusammensetzungen, -zusammensetzungsvariationen und Spurenstoffe aufweisen als Kohlen, sind umfangreiche Arbeiten an der thermochemischen Datenbank nötig. Darüber hinaus sind für eine praxistaugliche Modellierung der Schlacken auch Modelle für andere Eigenschaften - Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität - nötig. Damit übernimmt die GTT die Hauptarbeit am Teilziel 'Thermochemische Bewertung von Reststoffen, ihres Einflusses auf Schlacke- und Ascheeigenschaften sowie des Verhaltens der beinhalteten Spurenstoffe'. Die GTT wird sich in diesem Rahmen mit der Erstellung einer konsistenten thermochemischen und thermophysikalischen Datenbank sowie der Entwicklung und Bereitstellung von einfach zu nutzender Software für die Überprüfung bzw. Abschätzung des für den Gesamtprozess sehr wesentlichen Aschschmelzverhalten befassen.
Origin | Count |
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Bund | 51 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 49 |
Text | 2 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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geschlossen | 3 |
offen | 49 |
Language | Count |
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Deutsch | 52 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
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Keine | 36 |
Webseite | 16 |
Topic | Count |
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Boden | 38 |
Lebewesen & Lebensräume | 36 |
Luft | 42 |
Mensch & Umwelt | 52 |
Wasser | 36 |
Weitere | 52 |