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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Messstelle DUISBURG-RUHRORT, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT DUISBURG.

Messstelle COCHEM, MOSEL

Messstelle betrieben von STANDORT KOBLENZ.

Pegel im Rheingebiet: Basel, Rheinhalle, Rhein

Der Lattenpegel Basel, Rheinhalle wird seit 1958 als Wasserstandspegel betrieben. Es handelt sich um einen Schreibpegel (Messprinzip pneumatisch und radar). Vorgängerpegel in der näheren Umgebung sind die Pegel Basel, Schifflände (Fluss-km: ca. 167) und Basel, St. Alban (Fluss-km: ca. 166). Am Pegel Basel, Schifflände erfolgten ab 1808 regelmäßige Wasserstandsbeobachtungen und ab 1869 auch Durchflussmessungen. Aufgrund von Unsicherheiten der Messgenauigkeit, flussmorphologischen Veränderungen und der späteren Rückstaueinflüsse durch das Wasserkraftwerk Kembs (Inbetriebnahme 1932) wurden die Durchflussdaten für den Pegel Basel, Schifflände ab 1891 aus den ab 1933 erfolgenden Durchflussmessungen am Pegel Rheinfelden unter Berücksichtigung weiterer Messstationen rechnerisch ermittelt. Im Zeitraum 1945-1982 wurden die für den Rhein bei Basel berechneten und im Hydrologischen Jahrbuch der Schweiz veröffentlichten Durchflussdaten auf den Wasserstandspegel Basel, St. Alban bezogen, von 1983 bis 1996 wiederum auf den Pegel Basel, Schifflände. Da der Pegel Basel, Rheinhalle in geringerem Maße von den Rückstaueffekten des Kraftwerks Kembs beeinflusst wird, werden die Durchflussdaten für den Rhein bei Basel in jüngerer Zeit für den Pegel Basel, Rheinhalle berechnet und veröffentlicht. Diese Durchflussdaten sind seit Jahrgang 1997 im Hydrologischen Jahrbuch der Schweiz und im (DGJ) enthalten. Durch nachträgliche Bearbeitung entstand für den Rhein bei Basel eine bis 1808 zurückreichende Datenreihe von täglichen Durchflusswerten, die den hier vorgenommenen Auswertungen zugrunde liegt. Quellen: Centralbureau Meteorol. Hydrogr. Ghzgt. Baden (Hrsg.)(1884): Beitr. Hydrogr. Ghzgt. Baden 1 Spreafico, M. & Stadler, K. (1986): Hochwasserabflüsse in schweizer. Gewässern I. - Landeshydrol. -geol. Mitt. 7 Sprokkereef, E. (1989): Verzeichn. der für internat. Organisat. wichtigen Meßstellen im Rheingebiet. - Kat. 1 KHR Engel, H. et al. (1990): Abflußermittlung im Rheingebiet im Bereich der Landesgrenzen. - Ber. I-8 KHR

Großer Havelländischer Hauptkanal, Rhinsmühlen, Wehr OP (5886400)

Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Gewässerbauwerke Hamburg

Bauwerke in und an Gewässern der FHH Hamburg verfügt als wassergeprägte Metropole über ein dichtes und vielfältiges System von Gewässern, das von Tideflüssen wie der Elbe über Nebenflüsse, Kanäle bis hin zu kleineren Bächen und Gräben reicht. Zur Steuerung, Nutzung und Sicherung dieser Gewässer kommt eine Vielzahl technischer Anlagen – die sogenannten Gewässerbauwerke – zum Einsatz. Zu den wichtigsten Gewässerbauwerken in Hamburg zählen unter anderem Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Pumpwerke, Fischaufstiegsanlagen sowie Durchlässe und Stauanlagen. Diese Bauwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen, die eng miteinander verzahnt sind: Hochwasserschutz: Insbesondere entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sichern Sperrwerke und Deichanlagen die Stadt vor Sturmfluten und steigenden Wasserständen. Wasserstandsregelung: Wehre und Schleusen stabilisieren Wasserstände in Binnengewässern und Kanalsystemen und ermöglichen eine kontrollierte Ableitung von Niederschlagswasser. Entwässerung und Regenwassermanagement: Pumpwerke und steuerbare Bauwerke gewährleisten den Abfluss von Oberflächenwasser, insbesondere in tiefer liegenden Stadtteilen. Schifffahrt und Nutzung: Schleusen in Fleeten und Kanälen ermöglichen die Durchgängigkeit für Boote und unterstützen die historische sowie aktuelle Nutzung der Wasserwege. Ökologische Funktionen: Moderne Bauwerke integrieren zunehmend Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit, etwa durch Fischaufstiegsanlagen oder naturnahe Umgestaltungen. Hamburg steht dabei vor besonderen Herausforderungen: Neben dem Einfluss der Gezeiten erfordern Klimawandel, Starkregenereignisse und steigende Meeresspiegel eine kontinuierliche Anpassung und Modernisierung der Gewässerinfrastruktur. Die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Gewässerbauwerke erfolgen im Rahmen eines integrierten Gewässermanagements. Ziel ist es, technische Sicherheit, urbane Nutzung und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen und so die nachhaltige Entwicklung der Stadtlandschaft zu gewährleisten.

Messstelle RUST, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT FREIBURG.

Fließgewässermessstelle Br. oh Emdg. Sulzach, Wörnitz

Die Messstelle Br. oh Emdg. Sulzach (Messstellen-Nr: 2617) befindet sich im Gewässer Wörnitz in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands, des Grundwasserstands in tieferen Grundwasserstockwerken.

Wasser_Internet - Messstellen Pegel

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Messstelle Oberflächenwasser Pegel; Betrachtungsobjekt im GDZ, punkthafte Featureklasse (GDZ2010.wlowpgl);exportiert in Filegeodatabase Außer zahlreichen Datenbankinterenen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: PGLG1 = Pegel Lage (Entfernung von der Mündung) PGLG2 = Pegel Lage (Entfernung und Seite oberhalb der Mündung) PGNP = Pegelnullpunkt MSTNR = Messstellennummer MSTBEM = Messstelle Bemerkung

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