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Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!, Teilprojekt: Projektgebiet Oberfranken

Charakterisierung und Bewertung von Fließgewässern in Oberfranken

Biologische und morphologische Bewertung von Fließgewässern unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Fischertrages

Innovation aus Tradition - Transferstrukturen für nachhaltiges und klimagerechtes Bauen im Bestand und in der Denkmalpflege, TP3: Handwerk, Netzwerkbildung und -verstetigung

Innovation aus Tradition - Transferstrukturen für nachhaltiges und klimagerechtes Bauen im Bestand und in der Denkmalpflege, TP2: Bauen im Bestand, Transfer in die Praxis

Innovation aus Tradition - Transferstrukturen für nachhaltiges und klimagerechtes Bauen im Bestand und in der Denkmalpflege, TP1: Denkmalforschung, Entwicklung und Innovation

Planfeststellungsverfahren für die Änderung der 110-kV Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg-Nr. E10007) vom Umspannwerk Kastenweiher bei Erlangen bis zur Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken

Die 110-kV Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg-Nr. E10007) wurde in den Jahren 1972-1974 errichtet, umfasst eine Gesamtlänge von ca. 62 km und führt vom Umspannwerk Kastenweiher bei Erlangen in Mittelfranken in Richtung Oberfranken und endet am Umspannwerk Eltmann in Unterfranken. Die Freileitung besteht aus insgesamt 177 Masten, die im ersten Abschnitt von Mast 21 bis Mast 135 nur mit einem Stromkreis beseilt sind. Die Vorhabensträgerin, die Bayernwerk Netz GmbH, möchte die Übertragungskapazität dieser Leitung erweitern. Dadurch soll die Möglichkeit zur Aufnahme und Verteilung von Erträgen aus Quellen erneuerbarer Energie erhöht und eine sichere Stromversorgung gewährleistet werden. Die Vorhabensträgerin plant, ab Mast 21 bis zur Regierungsbezirksgrenze zwischen Mittel- und Oberfranken einen zweiten 110 kV-Stromkreis zuzubeseilen. Zur Anbindung der Umspannwerke Kastenweiher und Höchstadt werden die Maste 1A und 78 A als Abzweigmaste neu errichtet. Zudem werden die Maste Nr. 4, 22, 51, 58, 60 und 78 standortgleich – aber mit Masterhöhungen im Vergleich zum Bestand – ersatzneugebaut.

Digitales Orthophoto 2011

Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2011. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.

B 289, Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Mainroth – Rothwind – Fassoldshof, Landkreise Lichtenfels und Kulmbach

Bereits im Jahr 2020 stellte das Staatliche Bauamt Bayreuth für die vorliegende Maßnahme einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen erforderten umfangreiche Umplanungen, die die Durchführung eines neuen Anhörungsverfahrens notwendig machen. Mit Beschluss der Regierung von Oberfranken wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsverfahren eingestellt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen den Neubau einer Ortsumgehung von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof im Zuge der B 289. Die B 289 verläuft jeweils ca. zur Hälfte auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt und auf dem Gebiet des Marktes Mainleus. Die Trasse schließt am Baubeginn (Bau-km 0+000) kurz nach der Kreuzung der B 289 mit dem Häckergrund und der Mainecker Straße (LIF 18) an die bestehende B 289 an. Sie verläuft zunächst ca. 130 m bestandsorientiert im Trassenbereich der B 289. Anschließend schwenkt die Trasse in nördliche Richtung vom Bestand ab und schneidet in den angrenzenden Hang ein. Bei ca. Bau-km 0+400 schwenkt die Trasse über einen Rechtsbogen mit R = 500 m in Richtung Maintal ab und kreuzt bei Bau-km 0+843 die Bahnstrecke Bamberg - Hof, die mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt wird. Bei Bau-km 0+680 wird die bestehende B 289 (alt) von Mainroth über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Im weiteren Verlauf schwenkt die Trasse über einen Linksbogen und anschließenden Rechtsbogen mit jeweils R = 550 m zurück an die bestehende Bahnstrecke. Von hier aus verläuft die Trasse in einer Geraden parallel zur Bahnstrecke. Im Bereich von ca. Bau-km 1+500 bis 2+900 befinden sich die Ortsumgehung und die Bahnstrecke auf etwa gleicher Höhe, wobei die Schienenoberkante ca. 0,5 m über dem linken Fahrbahnrand der B 289 liegt. Die Trasse verläuft parallel zur Bahnstrecke bis zur Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße von Rothwind nach Witzmannsberg bei ca. Bau-km 3+100. Die Gemeindeverbindungsstraße wird in den Bereich der Landkreisgrenze verlegt und bei Bau-km 2+502 mit einem neuen Brückenbauwerk überführt. Bei Bau-km 3+060 wird der Rohrbach mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt. Anschließend schwenkt die Neuplanung über einen Rechtsbogen mit R = 600 m zunächst in südlicher Richtung von der Bahnstrecke ab, um diese anschließend in einem Linksbogen mit R = 600 m bei Bau-km 3+859 mit einem neuen Brückenbauwerk erneut zu überqueren. Die B 289 (alt) von Rothwind / Fassoldshof wird bei Bau-km 4+272 über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Nach Durchquerung landwirtschaftlicher Nutzflächen schleift die Trasse, ca. 200 m östlich der bestehenden Einmündung der Kreisstraße KU 30 nach Schwarzach bei Kulmbach über einen Rechtsbogen mit R = 500 m wieder in die bestehende B 289 ein. Die Baustrecke endet unmittelbar vor der Brücke im Zuge der B 289 über die Pfarrgasse. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Bayreuth die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern, die Verkehrssicherheit des gesamten Streckenzuges erhöhen und die Lebensqualität innerhalb der Ortsdurchfahrten von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof verbessern. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 UVPG), da sie vom Vorhabenträger beantragt wurde und die Regierung von Oberfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet (§ 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 UVPG).

Zur Faunistik europäischer Wildbienen

Untersuchungen zur Verbreitung der Wildbienen und anderer aculeater Hymenopteren in heimischen und anderen europäischen, insbesondere mediterranen Regionen. In Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten werden Beiträge zur Aktualisierung von Faunenkatalogen (Oberfranken, Peloponnes/Griechenland, West-Türkei, Südfrankreich, Südportugal, Tunesien) geleistet und gleichzeitig eine eigene umfassende systematisch-taxonomische Belegsammlung der aculeaten Hymenopteren erstellt.

Rahmenbetriebsplan Quarzsandtagebau "Asbach", Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf

Zur weiteren Deckung der Rohstoffversorgung für das Betonwerk des Unternehmens Godelmann GmbH & Co. KG beantragte das Tochterunternehmen Naabkies GmbH & Co. KG, Industriestraße 1, 92269 Fensterbach den Kiesabbau auf den Flur-Nr. 1657, 1656, 1661, 1660, 1665/1, 1658 (TF), 1659, 1678, 1676, 1677/1, 1677 und 1679 der Gemarkung Schwarzenfeld, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf. Der Sand- und Kiesabbau erfolgt in zwei Stufen, wobei die Fläche der Stufe I 113.112 m² (11,31 ha) beträgt, die Fläche der Stufe II 205.629 m² (20,56 ha). Ursprünglich wurde ein „Wasserrechtlicher Antrag“ für einen Teilbereich der hier vorliegenden Planung gestellt (im Bereich der Flur-Nr. 1657 und 1656, Gemarkung Schwarzenfeld), sowie im weiteren Verfahrensablauf ein frühzeitiger Abbaubeginn für eine Teilfläche der beantragten Fläche genehmigt. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Auf Wunsch des Abbauunternehmens soll nunmehr das Abbaugebiet ausgeweitet werden und bergrechtlich als obligatorischer Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Der Abbau soll nach § 52 Abs. 2b stufenweise zugelassen werden. Die Stufe I entspricht dabei dem ursprünglichen Umfang des wasserrechtlichen Antrages. Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) und bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein Gewässer hergestellt wird und eine Abbaufläche von mehr 25 ha erfolgt. Das Unternehmen Naabkies GmbH & Co. KG hat mit den vorgelegten Unterlagen gemäß § 57 b BBergG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für eine Teilfläche beantragt. Diese Teilfläche entspricht dem Bereich der Flurnummern 1656 und 1657, Gemarkung Schwarzenfeld des ursprünglich gestellten „Wasserrechtlichen Antrages“, in dem bereits damals der vorzeitige Beginn genehmigt wurde. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde begründet; der Antragsteller hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Die Planunterlagen liegen in der Markt Schwarzenfeld nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

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