In der kreisfreien Stadt Coburg mit 41.000 Einwohner:innen werden in der Altstadt umfassende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, so auch im Quartier rund um den Steinweg in der Nördlichen Innenstadt. Dieses Gebiet wird von der Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungstreuhänder betreut und als Sanierungsträger in den kommenden Jahren umfassend saniert. Entstehen soll ein lebendiges und sozial vielfältiges Quartier mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität. Im Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ werden seit dem Jahr 2019 durch die Wohnbau Stadt Coburg städtische Ladenflächen an Zwischennutzer:innen vermietet. „Zwischenzeit Steinweg“ ist ein Leerstandsprojekt der Stadtmacher Coburg. Die Stadtmacher sind ein Zusammenschluss aus Citymanagement, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg mbH und der Wohnbau Stadt Coburg GmbH (WSCO). Im Dezember 2020 gab es einen Stadtratsbeschluss zur Einsetzung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ in Coburg. Das Stadtmacher-Team besteht seit Januar 2021 unter dem Dach der Wohnbau. Nach einer zweijährigen Testphase zur Belebung der Innenstadt, die unter anderem von Strukturwandel und Funktionsveränderungen, dem Wandel beim Einkaufsverhalten, Veränderungen durch Corona und eine Leerstandsproblematik gekennzeichnet ist, wurden die Stadtmacher ab 2023 fest etabliert. Seiher bilden sie eine eigene Abteilung und ein eigenes Geschäftsfeld bei der Wohnbau Stadt Coburg. Die wird aus städtischen Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln aus Bundes- und Landesprogrammen finanziert. Die Zwischenzeit-Leerstände werden von der Wohnbau Stadt Coburg als Sanierungstreuhänder gegen ein geringes Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt. Interessierte haben die Möglichkeit, sich ohne weitreichende wirtschaftliche Risiken auszuprobieren. Die zuvor teils jahrelang leerstehenden Ladengeschäfte dienten als Metzgerei, Teppichgeschäft, Elektrofachhandel oder Dönerimbiss. Je nach Zustand des Gebäudes stehen den Zwischennutzer:innen nun die Erdgeschossflächen oder auch nur die Schaufenster zur Verfügung. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen Eigentümerin und Nutzer:in regelt Nutzungsdauer, Flächennutzung, Entgelt, Energieversorgung, Versicherung und Übergabe. Die Flächen sind durch eine einheitliche Beklebung am Schaufenster erkennbar und lassen sich bei einem Spaziergang rund um den Steinweg erkunden. Mit einem Online-Leitfaden für die Gründung eines Pop-Up Stores in der Coburger Innenstadt hat das Stadtmacher Team wichtige Informationen zur Gründung eines Pop-Up Stores zusammengestellt, die alle Schritte von der Idee bis zur Eröffnung eines Ladens sowie die dazugehörigen Kontaktpersonen umfassen. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“, das verschiedene kreative Zwischennutzungen ermöglicht, lebt von einer partizipativen Stadtgestaltung. Vereine, Studierendengruppen, Kreativschaffende und Jungunternehmer:innen schaffen Begegnungsräume und werden sichtbar. Das Zwischennutzungsprojekt ist eng mit dem Projekt „Design findet Stadt“ des Coburger Designforums Oberfranken e.V. verknüpft, das Nachwuchskräften der Hochschule ein „Schaufenster“ und eine „Spielfläche“ für künstlerische Aktivitäten in Leerständen bietet. Durch „Zwischenzeit Steinweg“ wurde die Vielfältigkeit und Kreativszene in der nördlichen Innenstadt gestärkt. Insgesamt 25 Zwischennutzungen wurden seither in elf Zwischenzeit-Objekten auf 1294 m² Fläche initiiert. Mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen läuft das Projekt in Coburg sukzessive aus. Zum Jahresende 2025 bestanden noch vier aktive Zwischennutzungen. Dadurch gewinnen leerstehende Gewerbeobjekte privater Immobilienbesitzer:innen auch für kreative Pop-up-Nutzungen zunehmend an Bedeutung. Langfristiges Ziel des Projekts ist die Belebung und Aufwertung der Gebäude im Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt in Coburg. Erwartet wird, dass der alternative Charakter des Quartiers auch nach Abschluss der Sanierung fortbesteht und „Zwischenzeit Steinweg“ die Coburger Subkultur über alle Generationen hinweg stärken kann. Die Stadtmacher sind mit dem Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Mitglied des bundesweiten „Netzwerks Zwischennutzung (NZN)“, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie von der Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gefördert wird. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ hat nach Einschätzung der Stadtmacher positive Auswirkungen auf die Leerstandssituation im Sanierungsgebiet Steinwegvorstadt, da die leerstehenden Räume individuell belebt und sinnvoll genutzt wurden beziehungsweise werden. Neue Nutzungskonzepte finden Platz in der Innenstadt und schaffen ein Experimentierfeld. Die Evaluation des Projekts im Jahr 2022 hat ergeben, dass die Nutzer:innen hauptsächlich durch Bekannte, und weniger durch Öffentlichkeitsarbeit wie Presseberichte, den Internetauftritt oder die Fensterbeklebung, auf das Projekt aufmerksam wurden. Die Zwischennutzer:innen bewerten „Zwischenzeit Steinweg“ sehr positiv und verknüpfen positive Erfahrungen mit ihrer Flächennutzung. Einige haben sich persönlich beziehungsweise beruflich im Zuge der Zwischennutzung weiterentwickeln können. Insgesamt wurde ein positives Miteinander geschaffen, bei dem die Nutzer:innen auch untereinander Kontakte knüpfen. Zwischennutzer:innen vernetzen sich und nehmen an Stadtfesten beziehungsweise Händleraktionen teil. Sie sind Teil des Quartiers. Die Evaluation hat ergeben, dass die Stadtbevölkerung zwar wahrnimmt, dass die Leerstände durch die Kreativszene bespielt werden und dadurch ein innovatives, kreatives Angebot rund um den Steinweg entstanden ist. Dennoch spricht das Projekt eher eine Zielgruppe von kreativschaffenden Menschen an. Zwischennutzungen: Einrichtung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ Nutzungsvereinbarungen zwischen Eigentümerin und Nutzer:innen Sanierung: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Coburg Innenstadt“ Vorbereitende Untersuchungen Sanierungsgebiet II/VII Nördliche Innenstadt/Steinwegvorstadt Coburg Junges Wohnen (Steinweg 35, 37, Lohgraben 12, 14 und 16 sowie die Schenkgasse 2a) und Mehrgenerationenwohnen (Steinweg 25, 27, 29, Lohgraben 4 und 6) als städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet VII Nördliche Innenstadt städtische Eigenmittel Quartiersfonds für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt von Coburg Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ Die Stadtmacher haben für andere Projektumsetzungen Mittel weiterer Förderprogramme erhalten, darunter fällt allerdings nicht das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“: Sonderfonds „Innenstädte beleben“, Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Förderinitiative „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte 2025“ Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Projektflyer „Zwischenzeit Steinweg“ Stadtmacher Coburg Pop-Up Leitfaden Coburg Netzwerk Zwischennutzung (NZN)
Zur weiteren Deckung der Rohstoffversorgung für das Betonwerk des Unternehmens Godelmann GmbH & Co. KG beantragte das Tochterunternehmen Naabkies GmbH & Co. KG, Industriestraße 1, 92269 Fensterbach den Kiesabbau auf den Flur-Nr. 1657, 1656, 1661, 1660, 1665/1, 1658 (TF), 1659, 1678, 1676, 1677/1, 1677 und 1679 der Gemarkung Schwarzenfeld, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf. Der Sand- und Kiesabbau erfolgt in zwei Stufen, wobei die Fläche der Stufe I 113.112 m² (11,31 ha) beträgt, die Fläche der Stufe II 205.629 m² (20,56 ha). Ursprünglich wurde ein „Wasserrechtlicher Antrag“ für einen Teilbereich der hier vorliegenden Planung gestellt (im Bereich der Flur-Nr. 1657 und 1656, Gemarkung Schwarzenfeld), sowie im weiteren Verfahrensablauf ein frühzeitiger Abbaubeginn für eine Teilfläche der beantragten Fläche genehmigt. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Auf Wunsch des Abbauunternehmens soll nunmehr das Abbaugebiet ausgeweitet werden und bergrechtlich als obligatorischer Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Der Abbau soll nach § 52 Abs. 2b stufenweise zugelassen werden. Die Stufe I entspricht dabei dem ursprünglichen Umfang des wasserrechtlichen Antrages. Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) und bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein Gewässer hergestellt wird und eine Abbaufläche von mehr 25 ha erfolgt. Das Unternehmen Naabkies GmbH & Co. KG hat mit den vorgelegten Unterlagen gemäß § 57 b BBergG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für eine Teilfläche beantragt. Diese Teilfläche entspricht dem Bereich der Flurnummern 1656 und 1657, Gemarkung Schwarzenfeld des ursprünglich gestellten „Wasserrechtlichen Antrages“, in dem bereits damals der vorzeitige Beginn genehmigt wurde. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde begründet; der Antragsteller hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Die Planunterlagen liegen in der Markt Schwarzenfeld nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.
Sitze und Zuständigkeitsbereiche der bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern angesiedelten Bergämter Nord- und Südbayern.
Die Firma Kiesgesellschaft Josephsthal OHG betreibt im Raum Pressath den durch das Bergamt Nordbayern genehmigte Quarzsand-Tagebau Zunderschlag I und plant einen Neuaufschluss zur Gewinnung von Sand und Kies im Nassabbau im Abbaugebiet "Zunderschlag II" auf der Fl.Nr. 476 Gemarkung Dießfurt, Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Das zum Abbau vorgesehene Grundstück umfasst eine Fläche von gut 10 ha. Abzüglich der Abstandsflächen zu den angrenzenden Flurstücken und Verkehrswegen verbleibt eine Netto-Abbaufläche von rund 8,04 ha. Hiervon wurde ein Teil (Bereich A) mit einer Größe von 5,15 ha bereits trocken ausgebeutet, sodass hier nur noch ein Nassabbau stattfinden wird. Die weitere Fläche wird in einem zweiten Bereich (B) zunächst trocken und anschließend nass abgebaut. Zur Genehmigung dieses Vorhabens beantragt die Kiesgesellschaft Josephsthal OHG die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes und die damit verbundene Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -. Das Abbaugebiet „Zunderschlag II“ grenzt westlich an das Abbaugebiet „Zunderschlag“ an und liegt süd-westlich des Ortsteils Dießfurt zwischen der Bundesstraße B470 und dem Ortsrand. Dießfurt befindet sich im Gemeindegebiet der Stadt Pressath im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Das geplante Abbauvorhaben wird in Form eines Tagebauaufschlusses durchgeführt. Auf einer Teilfläche, die bereits vor mehreren Jahren trocken abgebaut wurde, erfolgt nun ein Nassabbau. Die weitere, westliche Teilfläche wird zunächst trocken und anschließend ebenso nass abgebaut. Eine Freilegung des Grundwassers erfolgt insgesamt in einem Bereich von rund 7,90 ha. Durch eine teilweise Wiederverfüllung verbleibt eine Wasserfläche von maximale 5,25 ha. Durch Ufergestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Renaturierung reduziert sich diese Fläche noch um bis zu 5.000 m². Zur Wiederherstellung einer Waldfläche wird ein Teilbereich während des Abbaugeschehens sowie in den darauffolgenden Jahren mit nicht verwertbaren Lagerstättenbestandteilen sowie unbelastetem Fremdmaterial verfüllt. Der Abbau erfolgt in mehreren Abschnitten, die dazu erforderlichen Rodungsarbeiten finden ebenfalls abschnittsweise statt. Der vorhandene Abraum wird später zur Ufergestaltung sowie Überdeckung einer wiederverfüllten Teilfläche verwendet. Der Abbau erfolgt mittels Schleppschaufelbagger. Die Aufbereitung des Rohstoffes erfolgt in nahegelegenen Wasch- und Sortieranlagen. Darüber hinaus kommen Hydraulikbagger, Radlader, Dumper und Lastkraftwagen zum Einsatz. Die Gesamtdauer für den Abbau beträgt zwischen 6 bis 9 Jahren.
Untersuchungen zur Verbreitung der Wildbienen und anderer aculeater Hymenopteren in heimischen und anderen europäischen, insbesondere mediterranen Regionen. In Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten werden Beiträge zur Aktualisierung von Faunenkatalogen (Oberfranken, Peloponnes/Griechenland, West-Türkei, Südfrankreich, Südportugal, Tunesien) geleistet und gleichzeitig eine eigene umfassende systematisch-taxonomische Belegsammlung der aculeaten Hymenopteren erstellt.
Biologische und morphologische Bewertung von Fließgewässern unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Fischertrages
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 79 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 36 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 20 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
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| unbekannt | 12 |
| License | Count |
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