In der kreisfreien Stadt Coburg mit 41.000 Einwohner:innen werden in der Altstadt umfassende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, so auch im Quartier rund um den Steinweg in der Nördlichen Innenstadt. Dieses Gebiet wird von der Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungstreuhänder betreut und als Sanierungsträger in den kommenden Jahren umfassend saniert. Entstehen soll ein lebendiges und sozial vielfältiges Quartier mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität. Im Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ werden seit dem Jahr 2019 durch die Wohnbau Stadt Coburg städtische Ladenflächen an Zwischennutzer:innen vermietet. „Zwischenzeit Steinweg“ ist ein Leerstandsprojekt der Stadtmacher Coburg. Die Stadtmacher sind ein Zusammenschluss aus Citymanagement, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg mbH und der Wohnbau Stadt Coburg GmbH (WSCO). Im Dezember 2020 gab es einen Stadtratsbeschluss zur Einsetzung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ in Coburg. Das Stadtmacher-Team besteht seit Januar 2021 unter dem Dach der Wohnbau. Nach einer zweijährigen Testphase zur Belebung der Innenstadt, die unter anderem von Strukturwandel und Funktionsveränderungen, dem Wandel beim Einkaufsverhalten, Veränderungen durch Corona und eine Leerstandsproblematik gekennzeichnet ist, wurden die Stadtmacher ab 2023 fest etabliert. Seiher bilden sie eine eigene Abteilung und ein eigenes Geschäftsfeld bei der Wohnbau Stadt Coburg. Die wird aus städtischen Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln aus Bundes- und Landesprogrammen finanziert. Die Zwischenzeit-Leerstände werden von der Wohnbau Stadt Coburg als Sanierungstreuhänder gegen ein geringes Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt. Interessierte haben die Möglichkeit, sich ohne weitreichende wirtschaftliche Risiken auszuprobieren. Die zuvor teils jahrelang leerstehenden Ladengeschäfte dienten als Metzgerei, Teppichgeschäft, Elektrofachhandel oder Dönerimbiss. Je nach Zustand des Gebäudes stehen den Zwischennutzer:innen nun die Erdgeschossflächen oder auch nur die Schaufenster zur Verfügung. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen Eigentümerin und Nutzer:in regelt Nutzungsdauer, Flächennutzung, Entgelt, Energieversorgung, Versicherung und Übergabe. Die Flächen sind durch eine einheitliche Beklebung am Schaufenster erkennbar und lassen sich bei einem Spaziergang rund um den Steinweg erkunden. Mit einem Online-Leitfaden für die Gründung eines Pop-Up Stores in der Coburger Innenstadt hat das Stadtmacher Team wichtige Informationen zur Gründung eines Pop-Up Stores zusammengestellt, die alle Schritte von der Idee bis zur Eröffnung eines Ladens sowie die dazugehörigen Kontaktpersonen umfassen. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“, das verschiedene kreative Zwischennutzungen ermöglicht, lebt von einer partizipativen Stadtgestaltung. Vereine, Studierendengruppen, Kreativschaffende und Jungunternehmer:innen schaffen Begegnungsräume und werden sichtbar. Das Zwischennutzungsprojekt ist eng mit dem Projekt „Design findet Stadt“ des Coburger Designforums Oberfranken e.V. verknüpft, das Nachwuchskräften der Hochschule ein „Schaufenster“ und eine „Spielfläche“ für künstlerische Aktivitäten in Leerständen bietet. Durch „Zwischenzeit Steinweg“ wurde die Vielfältigkeit und Kreativszene in der nördlichen Innenstadt gestärkt. Insgesamt 25 Zwischennutzungen wurden seither in elf Zwischenzeit-Objekten auf 1294 m² Fläche initiiert. Mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen läuft das Projekt in Coburg sukzessive aus. Zum Jahresende 2025 bestanden noch vier aktive Zwischennutzungen. Dadurch gewinnen leerstehende Gewerbeobjekte privater Immobilienbesitzer:innen auch für kreative Pop-up-Nutzungen zunehmend an Bedeutung. Langfristiges Ziel des Projekts ist die Belebung und Aufwertung der Gebäude im Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt in Coburg. Erwartet wird, dass der alternative Charakter des Quartiers auch nach Abschluss der Sanierung fortbesteht und „Zwischenzeit Steinweg“ die Coburger Subkultur über alle Generationen hinweg stärken kann. Die Stadtmacher sind mit dem Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Mitglied des bundesweiten „Netzwerks Zwischennutzung (NZN)“, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie von der Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gefördert wird. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ hat nach Einschätzung der Stadtmacher positive Auswirkungen auf die Leerstandssituation im Sanierungsgebiet Steinwegvorstadt, da die leerstehenden Räume individuell belebt und sinnvoll genutzt wurden beziehungsweise werden. Neue Nutzungskonzepte finden Platz in der Innenstadt und schaffen ein Experimentierfeld. Die Evaluation des Projekts im Jahr 2022 hat ergeben, dass die Nutzer:innen hauptsächlich durch Bekannte, und weniger durch Öffentlichkeitsarbeit wie Presseberichte, den Internetauftritt oder die Fensterbeklebung, auf das Projekt aufmerksam wurden. Die Zwischennutzer:innen bewerten „Zwischenzeit Steinweg“ sehr positiv und verknüpfen positive Erfahrungen mit ihrer Flächennutzung. Einige haben sich persönlich beziehungsweise beruflich im Zuge der Zwischennutzung weiterentwickeln können. Insgesamt wurde ein positives Miteinander geschaffen, bei dem die Nutzer:innen auch untereinander Kontakte knüpfen. Zwischennutzer:innen vernetzen sich und nehmen an Stadtfesten beziehungsweise Händleraktionen teil. Sie sind Teil des Quartiers. Die Evaluation hat ergeben, dass die Stadtbevölkerung zwar wahrnimmt, dass die Leerstände durch die Kreativszene bespielt werden und dadurch ein innovatives, kreatives Angebot rund um den Steinweg entstanden ist. Dennoch spricht das Projekt eher eine Zielgruppe von kreativschaffenden Menschen an. Zwischennutzungen: Einrichtung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ Nutzungsvereinbarungen zwischen Eigentümerin und Nutzer:innen Sanierung: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Coburg Innenstadt“ Vorbereitende Untersuchungen Sanierungsgebiet II/VII Nördliche Innenstadt/Steinwegvorstadt Coburg Junges Wohnen (Steinweg 35, 37, Lohgraben 12, 14 und 16 sowie die Schenkgasse 2a) und Mehrgenerationenwohnen (Steinweg 25, 27, 29, Lohgraben 4 und 6) als städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet VII Nördliche Innenstadt städtische Eigenmittel Quartiersfonds für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt von Coburg Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ Die Stadtmacher haben für andere Projektumsetzungen Mittel weiterer Förderprogramme erhalten, darunter fällt allerdings nicht das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“: Sonderfonds „Innenstädte beleben“, Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Förderinitiative „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte 2025“ Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Projektflyer „Zwischenzeit Steinweg“ Stadtmacher Coburg Pop-Up Leitfaden Coburg Netzwerk Zwischennutzung (NZN)
Zur weiteren Deckung der Rohstoffversorgung für das Betonwerk des Unternehmens Godelmann GmbH & Co. KG beantragte das Tochterunternehmen Naabkies GmbH & Co. KG, Industriestraße 1, 92269 Fensterbach den Kiesabbau auf den Flur-Nr. 1657, 1656, 1661, 1660, 1665/1, 1658 (TF), 1659, 1678, 1676, 1677/1, 1677 und 1679 der Gemarkung Schwarzenfeld, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf. Der Sand- und Kiesabbau erfolgt in zwei Stufen, wobei die Fläche der Stufe I 113.112 m² (11,31 ha) beträgt, die Fläche der Stufe II 205.629 m² (20,56 ha). Ursprünglich wurde ein „Wasserrechtlicher Antrag“ für einen Teilbereich der hier vorliegenden Planung gestellt (im Bereich der Flur-Nr. 1657 und 1656, Gemarkung Schwarzenfeld), sowie im weiteren Verfahrensablauf ein frühzeitiger Abbaubeginn für eine Teilfläche der beantragten Fläche genehmigt. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen des gewinnbaren Bodenschatzes wurde festgestellt, dass eine bergrechtliche Genehmigung notwendig ist. Auf Wunsch des Abbauunternehmens soll nunmehr das Abbaugebiet ausgeweitet werden und bergrechtlich als obligatorischer Rahmenbetriebsplan genehmigt werden. Der Abbau soll nach § 52 Abs. 2b stufenweise zugelassen werden. Die Stufe I entspricht dabei dem ursprünglichen Umfang des wasserrechtlichen Antrages. Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes – BBergG – vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Art. 4 G zur Änd. des RaumordnungsG und anderer Vorschriften vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV –) vom 09.11.2013 (GVBl. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern –. Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des vorgenannten BBergG, in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben – UVP-V Bergbau – vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) und bb) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein Gewässer hergestellt wird und eine Abbaufläche von mehr 25 ha erfolgt. Das Unternehmen Naabkies GmbH & Co. KG hat mit den vorgelegten Unterlagen gemäß § 57 b BBergG die Zulassung des vorzeitigen Beginns für eine Teilfläche beantragt. Diese Teilfläche entspricht dem Bereich der Flurnummern 1656 und 1657, Gemarkung Schwarzenfeld des ursprünglich gestellten „Wasserrechtlichen Antrages“, in dem bereits damals der vorzeitige Beginn genehmigt wurde. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wurde begründet; der Antragsteller hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, alle bis zur Entscheidung durch die Ausführung des Vorhabens verursachten Schäden zu ersetzen und, falls das Vorhaben nicht planfestgestellt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Die Planunterlagen liegen in der Markt Schwarzenfeld nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.
Historische Digitale Orthophotos (DOP) sind vollständig entzerrte, maßstabsgetreue Luftbilder auf Grundlage der Bayernbefliegung von 2009. Das DOP steht in Echtfarben (RGB) und als gedruckte Luftbildkarte zur Verfügung.
Bereits im Jahr 2020 stellte das Staatliche Bauamt Bayreuth für die vorliegende Maßnahme einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwendungen erforderten umfangreiche Umplanungen, die die Durchführung eines neuen Anhörungsverfahrens notwendig machen. Mit Beschluss der Regierung von Oberfranken wurde das (ursprüngliche) Planfeststellungsverfahren eingestellt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen den Neubau einer Ortsumgehung von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof im Zuge der B 289. Die B 289 verläuft jeweils ca. zur Hälfte auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt und auf dem Gebiet des Marktes Mainleus. Die Trasse schließt am Baubeginn (Bau-km 0+000) kurz nach der Kreuzung der B 289 mit dem Häckergrund und der Mainecker Straße (LIF 18) an die bestehende B 289 an. Sie verläuft zunächst ca. 130 m bestandsorientiert im Trassenbereich der B 289. Anschließend schwenkt die Trasse in nördliche Richtung vom Bestand ab und schneidet in den angrenzenden Hang ein. Bei ca. Bau-km 0+400 schwenkt die Trasse über einen Rechtsbogen mit R = 500 m in Richtung Maintal ab und kreuzt bei Bau-km 0+843 die Bahnstrecke Bamberg - Hof, die mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt wird. Bei Bau-km 0+680 wird die bestehende B 289 (alt) von Mainroth über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Im weiteren Verlauf schwenkt die Trasse über einen Linksbogen und anschließenden Rechtsbogen mit jeweils R = 550 m zurück an die bestehende Bahnstrecke. Von hier aus verläuft die Trasse in einer Geraden parallel zur Bahnstrecke. Im Bereich von ca. Bau-km 1+500 bis 2+900 befinden sich die Ortsumgehung und die Bahnstrecke auf etwa gleicher Höhe, wobei die Schienenoberkante ca. 0,5 m über dem linken Fahrbahnrand der B 289 liegt. Die Trasse verläuft parallel zur Bahnstrecke bis zur Kreuzung mit der Gemeindeverbindungsstraße von Rothwind nach Witzmannsberg bei ca. Bau-km 3+100. Die Gemeindeverbindungsstraße wird in den Bereich der Landkreisgrenze verlegt und bei Bau-km 2+502 mit einem neuen Brückenbauwerk überführt. Bei Bau-km 3+060 wird der Rohrbach mit einem neuen Brückenbauwerk unterführt. Anschließend schwenkt die Neuplanung über einen Rechtsbogen mit R = 600 m zunächst in südlicher Richtung von der Bahnstrecke ab, um diese anschließend in einem Linksbogen mit R = 600 m bei Bau-km 3+859 mit einem neuen Brückenbauwerk erneut zu überqueren. Die B 289 (alt) von Rothwind / Fassoldshof wird bei Bau-km 4+272 über eine Einmündung an die neue Trasse angebunden. Nach Durchquerung landwirtschaftlicher Nutzflächen schleift die Trasse, ca. 200 m östlich der bestehenden Einmündung der Kreisstraße KU 30 nach Schwarzach bei Kulmbach über einen Rechtsbogen mit R = 500 m wieder in die bestehende B 289 ein. Die Baustrecke endet unmittelbar vor der Brücke im Zuge der B 289 über die Pfarrgasse. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Bayreuth die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern, die Verkehrssicherheit des gesamten Streckenzuges erhöhen und die Lebensqualität innerhalb der Ortsdurchfahrten von Mainroth, Rothwind und Fassoldshof verbessern. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 UVPG), da sie vom Vorhabenträger beantragt wurde und die Regierung von Oberfranken als zuständige Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet (§ 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 UVPG).
Untersuchungen zur Verbreitung der Wildbienen und anderer aculeater Hymenopteren in heimischen und anderen europäischen, insbesondere mediterranen Regionen. In Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten werden Beiträge zur Aktualisierung von Faunenkatalogen (Oberfranken, Peloponnes/Griechenland, West-Türkei, Südfrankreich, Südportugal, Tunesien) geleistet und gleichzeitig eine eigene umfassende systematisch-taxonomische Belegsammlung der aculeaten Hymenopteren erstellt.
Biologische und morphologische Bewertung von Fließgewässern unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Fischertrages
| Organisation | Count |
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| Bund | 88 |
| Kommune | 2 |
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| Weitere | 4 |
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| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
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| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
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