Blatt Cottbus bildet das Norddeutsche Tiefland im Grenzgebiet zu Polen ab und erfasst Teile des Lausitzer Berglands als seine südliche Begrenzung. Die Niederlausitz ist im Nordwesten, die Oberlausitz im Südwesten des Kartenblattes angeschnitten. Besonders auffällig ist hier die Vielzahl der durch Tage- oder Bergbau veränderten Gebiete, die in der Karte als grau karierte Flächen dargestellt sind. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt, wobei sich z. T. mehrere glaziale Serien überlagern. Zu den eiszeitlichen Sedimenten, die den Kartenausschnitt dominieren, zählen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, Aufschüttungen der Endmoräne, fluviatile bzw. glazifluviatile Sande und Schotter sowie äolische Flug- und Dünensande. Die am Nordrand des Kartenblattes verstärkt auftretenden Ablagerungen der Weichselkaltzeit werden im zentralen und südlichen Teil zunehmend von Saale- und Elster-glazialen Relikten abgelöst ein Fakt, der das reduzierte Vordringen der jüngeren Eisvorstöße reflektiert. Zur känozoischen Deckschicht des Kartenblattes zählen ebenfalls die holozänen Ablagerungen in den Flussniederungen und Senken (Faulschlamm, Kalkmudde, Aue- und Moorsedimente) sowie die regional eng begrenzten Aufbrüche tertiärer Sedimente (Pliozän/Miozän, z. T. mit Braunkohleflözen). Am Südrand des Kartenausschnitts treten Magmatite, Metamorphite und Sedimentite des Lausitzer Berglandes unter der känozoischen Deckschicht zu Tage. Hier sind die ältesten Gesteine des Kartenblattes aufgeschlossen, die präkambrischen Grauwacken der Lausitzer Antiklinalzone. Zum Lausitzer Granodiorit-Massiv, dem größten Plutonitgebiet im variszischen Gebirge Mitteleuropas, zählen die Vorkommen cadomischer Magmatite und Anatexite (Oberproterozoikum bis Unterkambrium). Die Biotit-Monzogranite des Königshainer Gebirges intrudierten erst synvariszisch im Oberkarbon. Tertiärer Vulkanismus (Nephelinit, Olivinbasalt) ist in der Gegend um Baruth belegt. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungsfälle anschaulich zusammen. Zwei Profilschnitte, beide Südwest-Nordost-orientiert, gewähren zudem Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Eine Übersichtskarte gibt zusätzliche Informationen zur regionalgeologischen Gliederung des Gebietes. Lausitzer Triasscholle, Ostbrandenburgische und Nordsudetische Kreidemulde, Görlitzer Synklinorium und Lausitzer Block werden hierbei unterschieden.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Fuer die Waelder der Waldgemeinschaft 'Kirchenforst Oberlausitz' wird eine naturnahe Bewirtschaftung angestrebt. Wegen massiver Immissionsschaeden ist ein den gegebenen Rahmenbedingungen angepasstes Betriebskonzept zu entwickeln. Dieses soll die Dynamik oekologischer wie oekonomischer Faktoren gleichermassen beruecksichtigen. Fuer die langfristige Bestockungsplanung, die mittelfristige Nachhaltssicherung und die operative Massnahmenplanung und Betriebsfuehrung sind Datengrundlagen, Entscheidungshilfen und Steuerungsinstrumente bereitzustellen. Gleichzeitig ist eine oekonomisch differenzierte Holzaufkommensprognose fuer das Biomassekraftwerk Ostritz abzuleiten. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Zur Gewinnung einer Datenbasis fuer betriebliche Planungen wird zunaechst ein angepasstes Inventurverfahren entwickelt. Eine permanente Stichprobeninventur ermoeglicht die Erfassung dynamischer Veraenderungen und naturnaher Waldstrukturen. Das entprechende Inventurdesign wird vom Institut entwickelt, in einem Teilbereich erprobt und dann auf der Gesamtflaeche durch die Waldgemeinschaft durchgefuehrt. Boden- und Nadelanalysen, die in Abstimmung mit der Saechsischen Landesanstalt fuer Forsten an ausgewaehlten Probepunkten durchgefuehrt werden, dokumentieren insbesondere den Einfluss der Immissionen auf Oekosystem und Betrieb. Ein geographisches Informationssystem dient der Integration und Auswertung flaechenbezogener Daten aus Standorts- und anderen Kartierungen sowie von Bestockungsinformationen aus Luftbildern. Damit lassen sich einerseits die bodenoekologischen Erkenntnisse mit Methoden der Regionalisierung auf die Gesamtflaeche uebertragen und andererseits koennen ueber eine variable Typenbildung Ergebnisse der Stichprobeninventur auf Waldbestaende bezogen werden. Durch die Ableitung von typenweisen Behandlungsprogrammen und die darauf aufbauende Simulation der weiteren betrieblichen Entwicklung wird die Gesamtplanung optimiert und eine operative waldbauliche Einzelplanung programmiert. Gezielt vereinfachte Bestandesbegaenge werden dann durch die Revier- bzw. Betriebsleiter in enger Zusammenarbeit mit dem Institut durchgefuehrt. Mit der Integration aller Inventur- und Planungsmodule in ein betriebliches Informationssystem soll dem Betrieb ein oekologisch ausgerichtetes Managementinstrument zur Verfuegung gestellt werden.
Blatt Riesa erfasst das Norddeutsche Tiefland mit dem eiszeitlichen Höhenzug des Flämings im Nordwesten und der Nieder- und Oberlausitz im Osten. Die Elbe quert das Kartenblatt von Nordwest nach Südost. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt, wobei sich z. T. mehrere glaziale Serien der Elster-, Saale- und Weichselkaltzeit überlagern. Zu den eiszeitlichen Sedimenten, die im Kartenausschnitt dominieren, zählen Geschiebelehm/-mergel der Grundmoräne, Aufschüttungen der Endmoräne, fluviatile bzw. glazifluviatile Lockersedimente sowie äolische Löss-, Flug- und Dünensande. Die am Nordrand des Kartenblattes verstärkt auftretenden Ablagerungen der Weichselkaltzeit werden im zentralen und südlichen Teil zunehmend von Saale- und Elster-glazialen Relikten abgelöst ein Fakt, der das reduzierte Vordringen der jüngeren Eisvorstöße reflektiert. Holozäne Ablagerungen, wie Auesedimente oder limnische Kalk-, Schluff-, Ton- und Detritusmudde, konzentrieren sich auf die Flussniederungen und Senken. Älterer Gesteine ragen verstärkt am Südrand des Kartenblattes unter der quartären Deckschicht zu Tage. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, fasst ein Überlagerungsschema alle oberflächennahen Überlagerungen anschaulich zusammen. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Südwest-Nordost-Profil kreuzt den Nordwestsächsischen Eruptivkomplex, die Elbe-Zone, die Lausitzer Antiklinalzone, die Torgau-Doberluger Synklinalzone, die Mitteldeutsche Kristallinzone bis zum Lausitzer Abbruch.
Aufgrund des positiven Echos, den das im Institut entwickelte und im Entsorgungsverband Vogtland getestete Verfahren zur Biologisch - Mechanischen Aufbereitung von Restabfall mit dem integrierten Dombelueftungsverfahren bei bestimmten Entscheidungstraegern gefunden hat, wurde die Professur beauftragt, dieses Verfahren fuer die besonderen Bedingungen des RAVON zu modifizieren. In der ersten Projektstufe erfolgt eine verfahrensbezogene Iststandsanalyse fuer die territoriale Restabfallentsorgung. Im Ergebnis der Untersuchungen werden ein oder mehrere Standorte festgelegt, auf denen ein technischer Versuch zur Ermittlung der erreichbaren abfallwirtschaftlichen Effekte durchzufuehren ist.
Am Beispiel der bundesweit vom Aussterben bedrohten bzw. gefährdeten Großmuschelarten (GMA), Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera, FPM) und Malermuschel (Unio pictorum, MM), sollen Managementmaßnahmen zur nachhaltigen Etablierung und Wiederansiedlung umgesetzt werden. Zur Analyse, Bewertung und Lösung der sehr komplexen Gefährdungsursachen der GMA wird eine GMA-Datenbank entwickelt, welche das dezentrale Expertenwissen zusammenfasst und validiert. Ein auf der GMA-Datenbank aufbauendes Entscheidungshilfewerkzeug (EHW) wird zur Identifikation von Habitatdefiziten bzw. von geeigneten Pilothabitaten zur Wiederansiedlung der GMA entwickelt. Bei der Habitatauswahl werden zusätzlich die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Notwendige Maßnahmen zur Optimierung identifizierter Habitate werden mit Hilfe eines Decision Support Systems (DSS) definiert und priorisiert. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation von Umsetzungs- und Wissenschaftspartnern als Best Practice-Beispiele für die Bestandssicherung der GMA-Populationen in Niederbayern und im sächsischen Vogtland erarbeitet, die dann Vorbildfunktion für Maßnahmen in anderen aktuellen oder potentiellen GMA-Lebensräumen haben (z.B. Hotspot OHT).
ID: 4277 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahmen ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) nebst einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung der Vorhaben erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 02.05.2024 an den Staatsbetrieb Sachsenforst, Abteilung obere Forst- und Jagdbehörde hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG eröffnet und festgestellt, dass für die beantragten Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: VIC Landschafts- und Umweltplanung GmbH 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.07.2024 Datum der Vorprüfung: 26.06.2020 Datum der Entscheidung: 29.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Vorhabenträger Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Fabrikstraße 48 02625 Bautzen Deutschland Homepage: http://www.sib.sachsen.de/ Organisationseinheit: Niederlassung Bautzen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i. d. O. L., Weißkeißel und Rietschen sowie Stadt Rothenburg/Oberlausitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz im Bereich des Eingangsfoyers Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel Rathaus der Gemeinde Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen im Versammlungsraum Stadtverwaltung Rothenburg/Oberlausitz, Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/ Oberlausitz im Sekretariat (Raum 102) Eröffnungsdatum der Auslegung 23.07.2024 Enddatum der Auslegung 23.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen die Vorhaben zur Ausführung gelangen sollen, liegen in den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc , Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt unter: www.uvp-portal.de/node/4277 . 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Gemeindeverwaltungen Krauschwitz i.d.O.L., Weißkeißel und Rietschen sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu den Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu den Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei den geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Termin erörtert. 6) Die Behörden, der Träger der Vorhaben, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Onlinekonsultation Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn Granatmaschinenwaffen; Truppenübungsplatz Oberlausitz Ort der Erörterung Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz sowie in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 21.11.2024 hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 02.12.2024 bis zum 16.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel sowie in der Stadt Rothenburg/Oberlausitz im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 bis zum 16.12.2024, auch im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 29.11.2024 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)
Früher mancherorts sehr häufig, lokal oft die häufigste der großen Mistkäferarten, heute extrem selten. Ältere Nachweise aus fast allen Regionen, aktuell Pfalz: Bienwald, Neulauterberg 2007, Büchelberg 2007 und 2008 (Köhler mdl. 2019), Nordrhein-Westfalen: Wesel 2016 (Hörren mdl. 2020), Wiederfund nach gut 30 Jahren in Brandenburg: Lawitz, Weißer Berg 2013 ( Esser 2013), Jämlitz 2019 (Liebscher mdl. 2020), Sachsen: Rothenburg (Oberlausitz) 2018 ( Liebscher 2018), Neu-Krauscha, Daubitz und Wossinka 2019 (Liebscher mdl. 2020), Baden: Schwarzwald, Gengenbach 2018, Ottenhöfen 2019 (Buse mdl. 2019). An vielen Kotarten, besonders Pferd und Rind.
Das als Unterart von L. erythrocephalus C. L. Koch, 1847 beschriebene Taxon L. schuleri Verhoeff, 1927 wurde 1994 in den Artstatus erhoben (Zapparoli 1994). In der vorherigen Roten Liste (Decker et al. 2016) lagen noch keine Daten zur Verbreitung der Art in Deutschland vor, so dass L. schuleri noch nicht von L. erythrocephalus getrennt betrachtet wurde. Die beiden Arten sind sich morphologisch sehr ähnlich, unterscheiden sich aber molekulargenetisch sehr deutlich (Decker et al. 2025). Es sind daher noch weitere taxonomische Arbeiten zur eindeutigen morphologischen Differenzierung der beiden Arten in den (sub)montanen Lagen nötig. Die Verbreitung dieser Art konnte nur teilweise geklärt werden (Decker et al. 2025). Mittels DNA-Barcoding gesicherte Nachweise von L. schuleri stammen alle aus den hochmontanen bis hochalpinen Lagen Bayerns (Decker et al. 2025). Im Gegensatz dazu stammen die sicheren Nachweise von L. erythrocephalus aus der planaren bis submontanen Stufe. Bei mehreren Populationen in der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und in der südlichen Oberlausitz ist es bisher noch unklar, ob diese L. schuleri oder L. erythrocephalus zugerechnet werden können. Dennoch konnten die Kriterienklassen der aktuellen Bestandssituation, des langfristigen und des kurzfristigen Bestandstrends für alle übrigen Bestände eingeschätzt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 66 |
| Kommune | 1 |
| Land | 16 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 23 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 54 |
| Taxon | 4 |
| Text | 8 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 63 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 76 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 9 |
| Keine | 45 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 28 |
| Mensch und Umwelt | 74 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 69 |