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Atomkraftwerk Stade geht vom Netz

Das Atomkraftwerk (AKW) Stade war seit 1972 in Betrieb. Es ist somit nach dem AKW Obrigheim, welches seit 1968 läuft, der zweitälteste Reaktor in Deutschland. Mit einer Leistung von 660 Megawatt war Stade das größte Kenkraftwerk mit einem Druckwasserreaktor in Deutschland. Mit dem AKW Stade geht nun bereits das zweite deutsche Atomkraftwerk vom Netz. Dies ist ein weiterer Schritt des vor dreieinhalb Jahren vereinbarten Atomausstiegs in Deutschland.

Castor-Transport auf dem Neckar

Am 27. Juni 2017 startete der Castor-Transport mit Brennstäben aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Obrigheim. Zum ersten Mal wurden Brennstäbe über ein deutsches Binnengewässer transportiert. Weil beide Atomkraftwerke, Obrigheim und Neckarwestheim in 50 Kilometer Entfernung am Neckar liegen, setzt die EnBW auf den Transport über den Fluss statt auf der Straße. Die Brennelemente lagen in drei Transportbehältern (den Castoren) , die auf jeweils einem Lkw gelagert und auf dem Schiff vertäut wurden. Der Transport ging mit dem Lkw direkt aufs Schiff. Von dort fuhren die Lkw weiter ins Zwischenlager. Für den Transport der 342 Brennstäbe ins Zwischenlager Neckarwestheim sind insgesamt fünf Fahrten geplant. Der erste Transport kam am 28. Juni gegen 19:10 Uhr nach 13 Stunden Fahrt an. Insgesamt sechs Schleusen musste der Transport passieren. Auf der Strecke gab es mehrere Zwischenfälle durch Atomkraftgegner. Vor dem Transport war die Gemeinde Neckarwestheim mit einem Antrag gegen die Verschiffung gescheitert. Im Eilverfahren wurde die Fahrt vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt.

Atomkraftwerk Obrigheim still gelegt

Der Atommeiler im baden-württembergischen Obrigheim wird nach 37 Jahren Betriebszeit abgeschaltet. Damit geht nach Mülheim-Kärlich (2000) und Stade (2003) der dritte Reaktor als Konsequenz des von der Bundesregierung durchgesetzten Atomausstiegs endgültig vom Netz. Von ursprünglich 49 geplanten und 20 genehmigten Atomkraftwerken laufen damit noch 17.

Model Output Statistics for Obrigheim (Q132)

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Der Atomausstieg in Deutschland

Der Atomausstieg in Deutschland Am 30. Juni 2011 legt der Beschluss des Bundestags zum Atomausstieg die Grundlage für den Neustart der Endlagersuche. Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wechselten in den Nachbetrieb, an den sich der Rückbau anschließt. Abschaltung nach befristeten Streckbetrieb Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte in Deutschland für eine neue Debatte über die Energieversorgung und eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der letzten drei Atomkraftwerke. Der Bundestag hat am 11.11.2022 die Änderung des Atomgesetzes beschlossen: Demnach konnten die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb noch bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden und sind dann abgeschaltet worden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Debatte um die Laufzeitverlängerung, die zu dem befristeten Streckbetrieb geführt hat. Bundestagsbeschluss von 2011: Das Ende der Hochrisikotechnologie Atomkraft Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 für den Ausstieg aus der Atomenergie ebnete den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland. Dieser Bundestagsbeschluss fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit und hatte deshalb eine besondere Qualität: Erstmals waren sich Atomenergiebefürworter und -gegner einig. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg den Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten damals eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die deutsche Bundesregierung leitete nach dem katastrophalen Unfall im März 2011 umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: In einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke neu bewertet werden. Betrachtet wurden Szenarien, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima ableiten ließen. Weitere Details zum deutschen Atomausstieg finden sich in der BASE-Publikation: „Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben“ . Die Meilensteine des Atomausstiegs: Von 2002 bis 2023 © pa/dpa | Wolfgang Kumm In Deutschland hatte man bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke bis spätestens 15. April 2023 ist der Atomausstieg in Deutschland vollzogen. 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Zwischenlagerung und Entstehung. Mit einem Klick auf die Karte, gelangen Sie zur interaktiven Karten-Anwendung. Sicherheitsfragen als Treiber für den Atomausstieg Zentral für die Entscheidung für den Atomausstieg war der Sicherheitsaspekt: Die Nutzung von Atomenergie verursacht für Mensch und Umwelt hochgefährliche radioaktive Strahlung und hinterlässt hochgiftige Abfälle. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Gewinnung des Rohstoffes Uran , über die Herstellung des Brennstoffs, den Betrieb von Atomkraftwerken bis zur Entsorgung – müssen hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Nur so können Risiken für Mensch und Umwelt reduziert und Missbrauch verhindert werden. Mehrfach in der Geschichte kam es allerdings zu schweren Unfällen, mit katastrophalen Folgen für die Gesellschaft und die betroffene Umwelt. In der Vergangenheit hat die deutsche Gesellschaft deshalb durch den Atomausstieg entschieden, dass die Risiken dieser Technologie den Nutzen übersteigen. Die weltweit bis heute ungelöste Endlagerfrage von hochradioaktiven Abfällen war in Deutschland ein zweiter zentraler Grund für den Ausstieg aus der Atomenergie. Denn hierzu gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Verwahrung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. Was also passiert mit den hochradioaktiven Abfällen? Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager gefunden werden – ergebnisoffen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit . 2022 – Krieg in der Ukraine wirft neue Sicherheits-Bedenken auf Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine sind kerntechnische Anlagen nun das erste Mal zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Das zentrale Argument für den Atomausstieg – das Risiko katastrophaler Unfälle – hat sich in Deutschland und anderen Ländern damit verschärft. Atomausstieg: zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche © pa//dpa | Mohssen Assanimoghaddam Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. www.endlagersuche-infoplattform.de Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Alle Informationen zum Thema Endlagersuche sind auf der Infoplattform des BASE gebündelt. Neue Technologien als Alternativen zur Endlagerung? © picture alliance / dpa | Uli Deck BASE-Gutachten bewertet SMR-Konzepte In jüngster Zeit werden immer wieder kleine, modulare Reaktoren, die Small Modular Reactors ( SMR ) , im Kontext neuer Reaktorkonzepte thematisiert. Sie versprechen günstige Energie, Sicherheit und wenig Abfälle. Das BASE hat diese Konzepte und die hiermit verbundenen Risiken in einem Gutachten bewerten lassen. Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Einschätzung zu möglichen Einsatzbereichen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen. Es kommt zu dem Schluss, dass der Bau von SMR nur bei sehr hohen Stückzahlen wirtschaftlich und bei weiter Verbreitung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Gutachten beantwortet Fragen zu Partitionierung und Transmutation (P&T) Auch zu Fragen von Partitionierung und Transmutation hat das BASE ein Gutachten erstellen lassen. Diesbezügliche Konzepte werden seit Jahrzehnten international als Möglichkeit diskutiert, um langlebige radioaktive Abfallstoffe abzutrennen (zu partitionieren) und diese in kurzlebige Abfallstoffe umzuwandeln (zu transmutieren). Die verschiedenen Konzepte sind jedoch bis heute nicht im industriellen Maßstab umsetzbar. Zudem ist davon auszugehen, dass Partitionierung und Transmutation nicht auf alle langlebigen Bestandteile des Abfalls anwendbar sein werden. Ein Endlager , das für eine Million Jahre von der Umwelt isoliert werden muss, wird daher weiterhin erforderlich bleiben. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren Weitere Details zum deutschen Atomausstieg Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Entwicklungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Position des Bundesumweltministeriums 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall Endlagersuche-Infoplattform Pressemitteilungen zum Atomausstieg 10 Jahre Atomausstieg: Ein großer Erfolg, aber es gibt noch viel zu tun Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken

BfS-Magazin: „Einblicke Ausgabe 04/2009 | Informationen über ein Endlager“ (PDF, nicht barrierefrei)

ASSE E I N BLICK E 04/2009 INFORMATIONEN ÜBER EIN ENDLAGER GÜNSTIGE GELEGENHEITOPTIONENVERGLEICHINFOGRAFIK Wie die Asse zum Endlager wurdeBundesamt stellt Diskussionspapier ins InternetWoher der Atommüll im Schacht kommt „DAS WAR REINE BILLIGENTSORGUNG“ Sie kämpft seit Jahrzehnten in der Bürgeriniative „AufpASSEn“ für eine möglichst ungefährliche Stilllegung, er trägt seit einem halben Jahr die politische Verantwortung dafür: ein Gespräch zwischen Ursula Kleber und Umweltminister Sigmar Gabriel Aus dem seit 2005 stillgelegten AKW Obrigheim kam über die Hälfte der radioaktiven Abfälle, die in der Asse lagern. Asse Einblicke: Frau Kleber, Sie schreiben so locker „Rückholung ist machbar, Herr Nachbar“ auf Ihrer Homepage. Sie haben sich also schon auf eine Option festgelegt. Sie wollen, dass der Müll raus- kommt. Kleber: Nein, wir haben uns nicht fest- gelegt. Aber wir wollen einfach zeigen, dass diese Option nicht so beängstigend ist, wie viele denken. Ansonsten sind wir für einen Optionenvergleich – dass also nun endlich vernünftig und tief gehend untersucht wird, was der beste Umgang mit dem Müll ist. Und der Optionenvergleich muss zügig zustande kommen, schon aufgrund der Stabilitätspro- bleme in der Asse. Gabriel: Wenn die Option der Rückholung keine wäre, dann wäre sie ja schon ausge- schlossen worden, aber sie wird selbst von den kritischen Wissenschaftlern aus der Bürgerinitiative nicht verworfen. Die sagen stattdessen: Ja, es ist eine Option, aber wir Foto: dpa wissen nicht, ob es die für die Langzeitsicher- heit der Bevölkerung und der Umwelt beste Option ist. Ich finde, dass es vernünftig ist, den Wissenschaftlern Zeit zu geben, und nicht das zu tun, was in der Asse viel zu häufig der Fall war, nämlich politische Vorga- ben zu machen, wie das Ergebnis auszusehen hat. Herr Gabriel, läuft denn aber die Zeit nicht weg? Könnte ein langwieriges Planfeststellungsverfahren nicht dringend gebotene Maßnahmen verzögern? Gabriel: Gesetzt den Fall, dass wir uns für eine Option entschieden haben, und ein darin enthaltenes Planfeststellungsver- fahren die Umsetzung verzögert, bliebe im Rahmen des Atomrechts immer noch die Möglichkeit im Sinne der Gefahrenabwehr, Maßnahmen einzuleiten. Ich gehe aber da- von aus, dass wir den Stand des Bergwerks so sichern können, um genug Zeit für eine ordentliche Umsetzung zu haben. Frau Kleber, Sie leben seit Jahrzehnten neben dem Berg. Haben Sie heute mehr Angst als früher? Kleber: Es ist heute eher so, dass ich weni- ger Angst habe, weil endlich etwas passiert bezüglich der Asse. Nun wird das Problem endlich wahrgenommen, nachdem wir jahre- lang auf verlorenem Posten standen und befürchtet haben, dass auf die Asse einfach ein Deckel draufkommt. Als 2001 offiziell das Flutungskonzept der GSF (Gesellschaft für Strahlen-Forschung; heute Helmholtz- Zentrum München) auf einer Veranstaltung vorgestellt wurde, die ich selbst mitorgani- siert habe, war niemand da. Keine Journa- listen und auch keine Vertreter der Politik. Und Sie, Herr Gabriel, waren von 1999 bis 2003 Ministerpräsident in Niedersachsen. Gabriel: Ich will mich da nicht rausreden, nur zwei Hinweise: Unter dem Ministerpräsi- denten Gerhard Schröder ist die erste Stütz- maßnahme überhaupt gemacht worden in der Südflanke, und als ich 2005 Bundesum- weltminister geworden bin, habe ich als Fortsetzung Seite 4 ASSE-UNTERSUCHUNGS- AUSSCHUSS NIMMT ARBEIT AUF Mitte Juni vom niedersächsischen Landtag beschlossen und bereits konstituiert, beschäftigt sich der Parlamen- tarische Untersuchungsausschuss mit der Aufklärung der Missstände im Endlager Asse. Dabei umfasst der Untersuchungsauftrag mehrere Themenblöcke: So soll das radioaktive Inventar, das in der Asse lagert, ermittelt und geklärt werden, warum das Bergwerk als Lager für radioaktive Abfälle ausgewählt wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeit des Untersuchungs- ausschusses zwei Jahre oder länger dauern wird, da auch Akten bei Bundesbehörden eingesehen werden müssen. Zur Aufklärung wird das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Asse-Untersuchungsausschuss kooperieren. Alle bereits gewonnenen Erkenntnisse und vorlie- genden Unterlagen werden offen und transparent zur Verfügung gestellt. 2 ASSE EINBLICKE R E P O R TA G E ALS DER FORTSCHRITT PAUSE MACHTE Die Atomeuphorie der 60er Jahre wurde nur durch die ungelöste Endlager- frage gedämpft. Doch plötzlich tauchte die Asse als günstige Gelegenheit auf: ein Stück deutsche Mentalitätsgeschichte Text: Oliver Gehrs Die Tür in eine Welt ohne Stromzähler schien weit offenzustehen: ein Mitarbeiter in der Personenschleuse zum Reaktorraum des Kraftwerks Lingen in Niedersachsen (1978) Als ein spanisches Forschungsschiff Anfang 1968 nur 200 Kilometer vor der spanischen Nordküste eine verstärkte Radioaktivität fest- stellte, standen die Wissenschaftler zunächst vor einem Rätsel. Erst einige Monate später hatten sie nach Anfragen bei europäischen Behörden den Grund dafür erfahren: In un- gefähr 4.000 Meter Tiefe lag ein riesiger Berg Atommüll – weit über dreitausend Fässer. Strahlende Fracht aus Atomkraftwerken in Großbritannien, Frankreich, den Niederlan- den, Belgien und Deutschland. Wobei der deutsche Anteil an der Verklap- pung noch recht bescheiden war. Als der Frachter „Topaz“ im Mai 1967 in Emden ein- gelaufen war, um 480 Fässer deutschen Atom- müll aus dem Kernforschungszentrum Karls- ruhe zu laden, lagerten in seinem Bauch bereits etliche Altlasten aus den Nachbar- ländern. Im Hafen leisteten die Arbeiter zu Beginn des Beladens Widerstand – aus Angst vor einer Kontamination. Wobei es weniger die deutschen Fässer waren, die dem Personal Sorgen bereiteten, sondern die eng- lischen, die teilweise nicht mal Deckel hatten. Doch schließlich konnte die konzertierte Akti- on reibungslos verlaufen und Anfang Juni 1967 über 1.000 Tonnen radioaktiver Müll in den Tiefen des Meeres verschwinden. Das Löschen der sensiblen Fracht auf ho- her See wirft ein grelles Licht auf die Anfänge der Entsorgung von radioaktivem Abfall, die in der allgemeinen Atomeuphorie in den 60er Jahren erst einmal Nebensache war und weitgehend in einem juristischen Niemands- land stattfand. Wichtig erschien den Indus- trieländern das Rennen um die leistungsfä- higsten Reaktoren und den billigsten Strom und weniger die Gefahr für Mensch und Natur. Selbst nüchterne Politiker beschworen ein Leben ohne Stromzähler, und den Atom- forschern fehlte noch schlichtweg das Wissen über viele Langzeitfolgen der neuen Techno- logie. So ging der friedensbewegte Physiker Carl Friedrich von Weizsäcker 1969 davon aus, dass sich der gesamte Atommüll der Bundesrepublik im Jahr 2000 in einem Kubus von der Größe eines Einfamilienhauses ent- Foto: dpa sorgen lasse. „Wenn man das gut versiegelt und verschließt und in ein Bergwerk steckt, wird man hoffen können, dass man damit dieses Problem gelöst hat.“ Doch diese Hoffnung trog gewaltig. Je mehr Meiler ans Netz gingen, desto mehr zeichnete sich ab, dass die Endlagerfrage ein zentrales Thema würde und dass es mit Blick auf die Mengen an Müll und die gestiegene Atomskepsis der Öffentlichkeit mit einer Billigentsorgung im Atlantik nicht getan sein würde. Auch wenn sich die Bundesregierung erst 1983 zusammen mit anderen Staaten auf die sogenannte „Londoner Dumping Konven- tion“ verständigte, die das Beseitigen radioak- tiver Abfälle im Meer beendete. Bereits 1955, kurz nach der Genfer Konfe- renz, die der Bundesrepublik überraschend die zivile Nutzung der Kernkraft erlaubte, wurde ein eigenes Bundesministerium für Atomfragen geschaffen und ein „Erstes deu- tsches Atomprogramm“ aufgelegt, das sich bereits mit Fragen der Entsorgung von radio- aktiven Abfällen beschäftigte. „Diese müssen 3 ASSE EINBLICKE 04/2009 sich vor allem auf die sichere Beseitigung oder Verwertung radioaktiver Rückstände sowie auf die Dekontamination von radioak- tiven Verunreinigungen erstrecken…“, hieß es darin klar und deutlich. Schon im Zuge von ersten Untersuchungen, welche geolo- gischen Formationen sich zur Aufnahme von Atommüll eignen, rückten 1960 alte Salzberg- werke in den Fokus der Behörden – wobei auf eine Suche in Bayern verzichtet wurde, um den dortigen Fremdenverkehr nicht zu stören. Die Zeit drängte bereits: Denn im selben Jahr nahm das erste deutsche Kernkraftwerk in Kahl seinen Betrieb auf – nur sechs Jahre nach der Errichtung des ersten zivilen Kern- kraftwerks der Welt im russischen Obninsk. Es folgten das AKW Rheinsberg auf dem Gebiet der DDR und im Westen der Siedewas- serreaktor Gundremmingen und der Druck- wasserreaktor Obrigheim. Zwar gab es in der allgemeinen atomaren Aufbruchstimmung vereinzelt kritische Stimmen – aber die wur- den parteiübergreifend als „Atompsychose“ von gestrigen Grüblern abgetan, die dem technischen Fortschritt engherzig im Wege standen. Selbst die SPD unter den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt unter- stützte im Großen und Ganzen die forsche Atompolitik – schon um dem von der Kern- energie restlos begeisterten ersten Atommini- ster und späteren Kanzlerkandidaten Franz- Josef Strauß Paroli zu bieten. Doch während der Bau und die Planung weiterer Meiler voranschritt, war die Entsor- gungsfrage immer noch ungelöst, wobei die politische Erarbeitung von Lösungen weitge- hend als Unterstützung einer Industrie ange- sehen wurde, die die technologische Konkur- renzfähigkeit des Landes sicherstellte. Man konnte sich nur schlecht vorstellen, dass der Fortschritt nicht auch irgendwann die Frage der Entsorgung zur Zufriedenheit aller lösen würde. Doch irgendwie kam der Fortschritt in dieser Disziplin nicht so recht voran. Erst 1973, also fast 20 Jahre nach dem Einstieg in die friedliche Nutzung der Kern- energie, legte das Bundesministerium für Forschung und Technik ein schlüssiges Konzept für den Verbleib des radioaktiven Ausschusses vor. Das sogenannte „Integrierte Entsorgungszentrum“ sollte ein geschlossenes System aus schnellem Brüter, einer Wieder- aufarbeitungsanlage und einem angeschlos- senen Endlager sein – das nicht nur das Problem der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle obsolet machen sollte, sondern auch die üblichen Transporte des hochradioak- tiven Mülls in die Wiederaufarbeitungsanla- gen in Frankreich und Großbritannien. Zu diesem Zeitpunkt aber betrieben Poli- tik und Wirtschaft schon fleißig Entsorgung – praktisch auf dem kurzen Dienstweg, und der hatte schon recht früh direkt in die Asse geführt. „Es gab eine ungelöste Entsorgung, aber eine gelöste Beseitigung,“ schreibt der Geschichtswissenschaftler Detlev Möller, der im Zuge seiner Dissertation an der Bundes- *) Detlev Möller: „Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland“; Peter Lang Verlag 2009; 390 S.; ISBN 978-3-631-57579-6; www.peterlang.com wehr-Universität Hamburg die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik untersucht hat *, und zu dem Schluss kommt, dass das zentrale Element die Asse war. Möllers Fazit, das sich auf zahlreiche Ministerial-Akten stützt: „1968 wurde die Asse trotz unklarer Langzeitsicherheit offiziell als Endlager bis zum Jahr 2000 benannt.“ Denn während sich Politiker und Wissen- schaftler bei der Umsetzung des Entsorgungs- zentrums einer Vielzahl ungelöster Probleme gegenübersahen (u. a. dem der Standort- suche, die Jahre später ergebnislos abgebro- chen wurde), hatte man von der Wintershall AG bereits Mitte der 60er Jahre ein verlo- ckendes Angebot erhalten: 700.000 DM sollte die Asse kosten, womit man der Billigentsor- gung auf offenem Meer, die nur 200 DM pro alle damals angefallenen schwach- und mit- telradioaktiven Abfälle in diesem Bergwerk endgelagert. Die Deutschen durften sich mit ihren Erfahrungen in der Asse sogar weltweit als Endlagerspezialisten fühlen, was zu Anfra- gen aus dem Ausland führte, ob man denn das alte Salzbergwerk in der Nähe von Wolfen- büttel nicht als europäisches Endlager nutzen könne. Aber da war nicht nur der Bundes- kanzler Helmut Schmidt skeptisch. Eigentlich sollte die Endlagerung in der Asse noch viel länger andauern – einer inte- ressierten Fachöffentlichkeit wurde von Amts wegen schon 1968 versichert, dass die radio- aktiven Festabfälle aus den AKWs im Umfang von einigen 100.000 Kubikmetern bis 1998 vor allem in der Asse verschwinden sollten. Doch so weit kam es nicht mehr. Nachdem die Asse als atomares Endlager ausfiel, wurde selbst in Grönland und Australien nach Ersatz gesucht Tonne gekostet hatte, finanziell betrachtet wesentlich näher kam als mit eigens ge- bohrten Kavernen im Salz – auch dies war lange Zeit eine Überlegung. Und da man die prosperierende Branche nicht durch eine allzu teure Müll-Lagerung bremsen wollte, waren sich die Behörden mit der Wintershall- AG schnell einig – obwohl deren Bergleute schon damals vor einem täglichen Wasser- zulauf von sieben Kubikmetern gewarnt hat- ten, wie Endlager-Experte Möller anhand von Sitzungsprotokollen des Atomministeriums rekonstruieren konnte. Doch die Aussicht, das deutsche Entsorgungsproblem mit einem Schlag loszuwerden, war zu verlockend. Schon 1967 begann in der Asse ein Ver- suchsprogramm mit der Einlagerung von über 2.000 Fässern – nach dem Ausbau des Schachtes 1968 stieg das Volumen des einge- lagerten Mülls kontinuierlich an. Im Novem- ber 1969 bat der Atomkraftwerks-Produzent AEG sogar schriftlich um eine „feste Zusage“ für die Abnahme schwachradioaktiver Ab- fälle, die er auch erhielt. Schon da war die ursprüngliche Deklaration der Asse II als Forschungsendlager ad absurdum geführt worden. Plötzlich sollte es nicht mehr nur fünf bis zehn Jahre als temporäres Lager dienen, sondern auf längere Sicht für große Mengen Müll zur Endstation werden. Spätes- tens als man im Berg dazu überging, die Fässer über sogenannte Salzböschungen abzukippen anstatt sie zu stapeln, war eine Rückholung nur noch theoretisch gegeben. Die Asse kam genau zum richtigen Zeit- punkt. Die Suche nach einem Standort für ein Entsorgungszentrum zog sich hin, die Tech- nik für den schnellen Brüter und die Wieder- aufarbeitungsanlage war noch unausgereift, und gleichzeitig gingen in den Siebziger- jahren so viele AKWs ans Netz, dass sich die Mengen an radioaktivem Müll vervielfachten. Von 1967 bis 1978 wurden schließlich fast 1976 wurde das Atomgesetz novelliert und der Begriff „Endlager“ erstmals juristisch defi- niert. Neue Einlagerungsgenehmigungen durften nur noch nach einem Planfeststel- lungsverfahren mit Beteiligung der Öffent- lichkeit erteilt werden. Damit war allen Beteiligten klar, dass die Entsorgung in der Asse ihrem Ende entgegenging. Die verblie- bene Zeit wurde allerdings noch einmal weidlich genutzt. Allein im letzten Jahr der Einlagerung gelangten über 30.000 Fässer durch den Förderschacht in die Tiefe – das entspricht rund einem Viertel des heutigen Gesamtinventars. Nachdem die Asse als Endlager ausfiel, wurde auch in anderen Ländern nach Ersatz gesucht und Gespräche mit den entspre- chenden Stellen in Australien, Algerien, Grönland und Iran geführt, allerdings erfolg- los. Gleichzeitig stand die Suche nach einem geeigneten Standort für das „Integrierte Ent- sorgungszentrum“, die sich auf Gorleben kon- zentriert hatte, vor dem Ende. Nach dem so- genannten Gorleben-Hearing, in dessen Zuge 1979 auch etliche Kritiker angehört wurden und das durch den Reaktorunfall im US- amerikanischen Harrisburg überschattet war, empfahl der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU), das Projekt Wiederaufarbeitung vorerst nicht weiterzuverfolgen. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung wurde ein neues Endlager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle gefunden. Nicht weit von der Asse – in Morsleben. Aber das ist eine andere, wenn auch ähnliche Geschichte. Oliver Gehrs ist Redakteur der „Einblicke“. Er schreibt u. a. für das Wirtschaftsmagazin „brand eins“ und war Wirtschafts- korrespondent des „Spiegel“ sowie leitender Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“.

Planfeststellungsverfahren zum Neubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim, Pos. XX

Die Pfalzwerke Netz AG, Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen hat für den Ersatzneubau und Betrieb einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Umspannwerk (UW) Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) von dem UW Mutterstadt zum Schaltwerk (SW) Lambsheim (Pos XX); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 9288/1, Gemarkung Mutterstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 44 auf den Flurstücken Nr. 2275 und Nr. 2279, Gemarkung Lambsheim; Länge: 12,8 km; Ersatzneubau von 19 Masten, 2 x 110-kV HTLS-Stromkreise, b) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom SW Lambsheim zum UW Grünstadt; Anfangspunkt ist Mast Nr. 228 auf Flurstück Nr. 2262, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Länge: 9 km; Ersatzneubau von 24 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise und c) Ersatzneubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Mutterstadt – UW Otterbach (Pos. XX) vom UW Grünstadt zum UW Kerzenheim; Anfangspunkt ist Mast Nr. 72 auf Flurstück Nr. 2926/4, Gemarkung Grünstadt; Endpunkt ist Mast Nr. 109 auf Flurstück Nr. 443, Gemarkung Kerzenheim; Länge: 9,6 km; Ersatzneubau von 12 Masten und Rückbau von 4 Masten, 2 x 110-kV 2er-Bündel-Stromkreise. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen (Lager-, Trommel- und Windenplätze), die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen und der temporäre Verbleib von Leitungen in einer technisch bedingten Zwischenausbaustufe sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: - Kreisfreie Stadt Ludwigshafen, Ortsbezirk Ruchheim - Kreisfreie Stadt Frankenthal - Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt; Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinde Lambsheim, Ortsgemeinde Heßheim - Landkreis Bad Dürkheim: Verbandsfreie Stadt Grünstadt, Stadtbezirk Asselheim; Verbandsgemeinde Leiningerland: Ortsgemeinde Mertesheim, Ortsgemeinde Laumersheim, Ortsgemeinde Gerolsheim, Ortsgemeinde Großkarlbach, Ortsgemeinde Obersülzen, Ortsgemeinde Obrigheim, Ortsgemeinde Albsheim an der Eis, Ortsgemeinde Quirnheim, Ortsgemeinde Ebertsheim, Ortsgemeinde Rodenbach - Landkreis Donnersbergkreis: Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz): Ortsgemeinde Kerzenheim; Verbandsgemeinde Göllheim: Ortsgemeinde Lautersheim

Abkürzungsverzeichnis von Organisationen und Standorten im Bereich radioaktiver Abfälle (AVOS) – Revision 02 (PDF)

Deckblatt BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACERUNG ProjektPSP-ElemenlFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev.NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAAN NN NNNBlatt: 1 9KE621 1MZRE000102Stand: 01.09.2023 Titel der Unterlage: Abkürzungsverzeichnis von Organisationen und Standorten im Bereich radioaktiver Abfälle (AVOS) Diese Unterlage unterliegt samt Inhalt dem Schutz des Urheberrechts sowie der Pflicht zur vertraulichen Behandlung auch bei Beförderung und Vernichtung und darf vom Empfänger nur auftragsbezogen genutzt, vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Eine andere Verwendung und Weitergabe bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der BGE. | FB_DECK_REV_PRÜFBLATT_U I Stand: 01.02.2019 | Zuständigkeit: PM Revisionsblatt ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev.NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNNBlatt: 2 9KE62 1 1MZRE00 0 102Stand: 01.09.2023 Titel der Unterlage: Abkürzungsverzeichnis von Organisationen und Standorten im Bereich radioaktiver Abfälle (AVOS) Rev.Rev.-Stand DatumVerantwortliche Stelle 0001.11.2017SE 6.2 0120.06.2019SE 6.2 Revidierte Blätter Kat.* Erläuterung der Revision Ersterstellung 4RStreichung: Strahlenschutzverordnung, Aufnahme Atomrechtliche Versorgungsverordnung 5SRechtsgrundlage angepasst: Atomrechtliche Entsorgungsverordnung statt Strahlenschutz- verordnung 5, 6RAnpassung der Buchstabenkombination: Statt EEEFFF nun EEEEEE 6RSpezifizierung des Hinweises 7RTabellenbezug geändert 9, 18RAnpassung Firmenbezeichnung: Framatome GmbH 10, 19RErgänzung: GNR 11RKürzel angepasst: JEN statt AVR 12, 20VErgänzung: KGB und KGC 12, 23RAnpassung Firmenbezeichnung: Siempelkamp 15RErgänzung: GN, GP 16SStreichung: Strahlenschutzverordnung, Aufnahme Atomrechtliche Entsorgungsverordnung *) Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S = substantielle Änderung mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden FB_DECK_REV_PRÜFBLATT_U Stand: 01.02.2019 Zuständigkeit: PM Revisionsblatt ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev.NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNNBlatt: 2a 9KE62 1 1MZRE00 0 102Stand: 01.09.2023 Titel der Unterlage: Abkürzungsverzeichnis von Organisationen und Standorten im Bereich radioaktiver Abfälle (AVOS) Rev. 02 Rev.-Stand Datum Verantwortliche Stelle Revidierte BlätterKat.*Erläuterung der Revision 9, 20RErgänzung neuer Teil des Framatome Unterneh- mens: PKT-DA.2 - - - Ergänzung von „Forschungszentrum Erlan- gen“ In Tab. 1 Spalten Verursacher und Konditi- onierer markiert Kürzel: FZE In Tab. 4 Spalte „Reg.“ für Kennzeichnung von Abfallgebinden markiert 9 R Ergänzung und Anpassung des Anlagenverzeich- nisses der BGZ In der Tabelle 1: - - Zwischenlager Ahaus, AZA, frühere Kürzel BZA, in Tab. 1 als Konditionierer und La- gerstandort markiert Zwischenlager Gorleben, AZG, frühere Kürzel ALG Lagerstandorte, in Tab. 1 entsprechend markiert: - - - - - - - - - - Brennelemente-Zwischenlager Biblis, BZB Zwischenlager Biblis 1, AB1 Zwischenlager Biblis 2, AB2 Zwischenlager Brunsbüttel, AZT, früher LasmA Zwischenlager Grafenrheinfeld, AZR Zwischenlager Krümmel, AZK, früher LasmA Standortabfalllager Neckarwestheim, AZN, früher SAL GKN Zwischenlager Obrigheim, AZO, früher Bau 39/52 Standortabfalllager Philippsburg, AZP Zwischenlager Unterweser 1, AU1, früher LUW - *) Kategorie R = redaktionelle Korrektur Kategorie V = verdeutlichende Verbesserung Kategorie S = substantielle Änderung mindestens bei der Kategorie S müssen Erläuterungen angegeben werden FB_DECK_REV_PRÜFBLATT_U Stand: 01.02.2019 Zuständigkeit: PM

Südzucker AG Werk Offstein (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Wormser Str. 11 67283 Obrigheim (Pfalz) Bundesland: Rheinland-Pfalz Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Dr. Steffen Hammer Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus pflanzlichen Rohstoffen > 300 t/d

Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Stilllegung kerntechnischer Anlagen Was passiert bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen? In Deutschland wurde bereits eine große Zahl von Leistungs- und Prototypreaktoren, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung stillgelegt. Einige Anlagen sind bereits vollständig abgebaut worden. Hierbei gibt es verschiedene Stilllegungsstrategien. Nach der endgültigen Abschaltung einer kerntechnischen Anlage schließt sich die Nachbetriebsphase an, während die Arbeiten zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt werden. Die sich an die Nachbetriebsphase anschließende Stilllegung einer kerntechnischen Anlage erfordert ein umfassendes Genehmigungsverfahren, welches insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit einschließt. Nicht nur Leistungsreaktoren werden am Ende ihrer Betriebszeit stillgelegt, sondern auch andere Arten von kerntechnischen Anlagen mit einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz , wie Prototyp- und Forschungsreaktoren sowie Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung. Das BASE führt Tabellen mit den in Stilllegung und in Betrieb befindlichen kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Luftaufnahme des seit 1995 in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerks in Greifswald (KGR) © EWN GmbH Im Atomgesetz ( AtG ) sind für die in Deutschland im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke individuelle Elektrizitätsmengen festgelegt, die die einzelne Anlage produzieren durfte, bevor ihre Betriebsgenehmigung erloschen ist. Seit August 2011 hat das Atomgesetz zudem für alle Kernkraftwerke feste Abschalttermine bestimmt. Hieraus resultierten die schrittweise Abschaltung und Stilllegung aller Leistungsreaktoren in Deutschland. Mit Ablauf des 15. April 2023 sind nun auch die letzten drei bis dahin noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke endgültig außer Betrieb gegangen. Kontamination und Aktivierung Arbeiten zur Gebäudedekontamination durch Oberflächenabtrag © EWN GmbH Jede Anlage, in der mit radioaktiven Stoffen umgegangen wurde, ist mehr oder weniger mit diesen Stoffen kontaminiert, das heißt, es finden sich Reste dieser Stoffe auf Oberflächen, in Behältern oder in Rohrleitungen. Durch geeignete Dekontaminationsverfahren können diese Kontaminationen wieder entfernt werden. Dazu werden die betroffenen Oberflächen mechanisch oder chemisch abgetragen. Wenn dies erfolgreich ist, können die entsprechenden Stoffe als nicht radioaktives Material wiederverwertet oder beseitigt werden ( vgl. Freigabe ). Als radioaktiver Abfall fällt dann nur Abfallmassen von Oberflächenabtrag und ggf. erforderlichen Hilfsstoffe an. Die Dekontamination bietet damit eine Möglichkeit das radioaktive Gesamtabfallaufkommen während der Stilllegungsphase einer kerntechnischen Anlage zu reduzieren. Bei Reaktoren tritt zusätzlich die sogenannte Aktivierung der kernnahen Materialien auf. Das heißt, dass durch die Einwirkung von Neutronen während des Reaktorbetriebes ein sehr kleiner Teil des Materials selbst radioaktiv wird. Die Aktivierung betrifft das gesamte jeweilige Materialvolumen und ist deshalb nicht durch Dekontaminationstechniken entfernbar. Diese Teile werden als radioaktiver Abfall entsorgt oder mit dem Ziel der Aktivitätsreduzierung für eine bestimmte Zeit gelagert ( vgl. Abklinglagerung). Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden. Stilllegungsstrategien Thermisches Zerlegen eines Bauteils in der Zentralen Aktiven Werkstatt © EWN GmbH Es gibt verschiedene Stilllegungsstrategien: So können Anlagen entweder direkt nach ihrer Abschaltung abgebaut oder zunächst für einige Jahre sicher eingeschlossen werden, um vor dem nachfolgenden Abbau eine Reduzierung des Aktivitätsinventars durch radioaktiven Zerfall zu erreichen (sicherer Einschluss). Das Atomgesetz fordert für Leistungsreaktoren, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen ist, diese unverzüglich stillzulegen und abzubauen. Stilllegungsstrategien können auch Mischformen aus diesen beiden grundlegenden Alternativen sein. So kann durch den Ausbau unzerlegter Großkomponenten, deren Zwischenlagerung und spätere Zerlegung der Stilllegungsablauf insgesamt optimiert werden. In Deutschland ist bereits eine große Zahl von Leistungs- und Prototypreaktoren, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffver- und Entsorgung stillgelegt worden. Einige Anlagen sind bereits vollständig abgebaut worden, das heißt, die Anlagengebäude wurden abgerissen und das Anlagengelände wurde freigegeben und rekultiviert. Es liegen in Deutschland also praktische Stilllegungserfahrungen vor. Leitfaden zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen Für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen gibt es in Deutschland kein eigenes Regelwerk. Die Stilllegung wurde vielmehr in die nukleare Gesetzgebung integriert. Um eine Übersicht über die bei der Stilllegung zu beachtenden rechtlichen Aspekte zu geben, wurde der Stilllegungsleitfaden erarbeitet. Interessenten können den Leitfaden zur Stilllegung , zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach § 7 des Atomgesetzes im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz in der Rubrik "3 Bekanntmachungen des BMUV und des vormals zuständigen BMI " herunterladen. Informationen zur Dekontamination Was ist eine Dekontamination? Wird dabei Säure verwendet? In Leichtwasserreaktoren kommt es im Primärkreislauf während des Betriebs zu einem Aktivitätsaufbau bei den Komponenten ( z.B. Rohre, Pumpen), die mit Kühlwasser in Kontakt kommen. Dadurch erhöhen sich im Umfeld des Primärkreislaufs die Dosisleistungswerte. Dies bedeutet eine potentielle Strahlenbelastung für das in diesem Anlagenbereich tätig werdende Personal, weshalb seit über 50 Jahren weltweit die sogenannte (Primärkreis-) Dekontamination in Reaktoren zur Reduzierung dieser Aktivität durchgeführt wird. Bei dieser Dekontamination werden Teile des Primärkreislaufs mittels qualifizierter Verfahren und spezieller Chemikalien, wie z.B. Säure, gereinigt. Dadurch kann die vorhandene Aktivität um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Intensität der Dekontamination und der hiermit verbundene Materialabtrag kann gesteuert werden und hängt u.a. davon ab, ob das AKW danach weiterläuft oder das AKW danach rückgebaut wird. Warum wird vor dem Rückbau eine Dekontamination durchgeführt? Zum einen wird mit einer Dekontamination die Strahlenbelastung für das Personal verringert. Zum anderen wird durch eine Dekontamination die Menge an radioaktivem Abfall reduziert, welche zwischen- und endgelagert werden muss. Es liegt im Ermessen des Betreibers , ob er zur Vorbereitung des Rückbaus die Dekontamination des Primärkreislaufs einplant. Die Durchführung muss durch die gültige Genehmigung abgedeckt sein und wird aufsichtlich durch die zuständige Behörde überwacht. Somit kann eine Dekontamination während der Nachbetriebsphase des AKW - im Rahmen der Betriebsgenehmigung - vom AKW-Betreiber beauftragt werden. Die Dekontamination kann aber auch – nach einer entsprechend erteilten Genehmigung - während der Stilllegungsphase eines AKW stattfinden. Findet die Dekontamination auch bei AKW im Ausland statt? Bei der (Primärkreis-) Dekontamination handelt es sich um ein etabliertes Verfahren, das den Stand der Technik abbildet und seit über 50 Jahren weltweit durchgeführt wird. In manchen AKW wurde der Leistungsbetrieb anschließend fortgeführt, beispielsweise im schwedischen AKW Oskarshamn 1 oder im finnischen AKW Loviisa2. Zur Vorbereitung eines Rückbaus ist die Dekontamination beispielsweise im US-amerikanischen AKW Haddam Neck und in vielen deutschen AKW ( z.B. Stade, Obrigheim, Biblis) durchgeführt worden. Weitere Informationen Stilllegungsleitfaden Herunterladen (PDF, 628KB, barrierefrei⁄barrierearm) Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Europa

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