Nachdem eine pilzfloristische Untersuchung des Odenwaldes vorlaeufig abgeschlossen worden war, konnten deren Ergebnisse mit einzelnen weit verstreuten frueheren Befunden verglichen und dabei gezeigt werden, dass eine groessere Zahl selbst von auffaelligen Arten im Lauf der letzten Jahrzehnte als offenbar im Gebiet ausgestorben gelten muss. Andere z.T. nicht haeufige Arten haben sich jedoch seit rund 50 Jahren an oft eng begrenzten Wuchsorten mit erstaunlicher Ortstreue gehalten, einige wenige Arten scheinen heute sogar wesentlich haeufiger zu sein als seinerzeit. Die pilzfloristischen Befunde gehen zum grossen Teil in die von der Deutschen Mykologischen Gesellschaft getragene Kartierung der mitteleuropaeischen Grosspilze (= groessere Fruchtkoerper bildende Art) mit ein. - Neu in Angriff genommen wurden mykologische bzw. mykofloristische Arbeiten in der Rheinebene, und zwar mit Untersuchungen ueber holzzersetzende 'niedere' (='aphyllophorale') Basidiomyceten, eine Artengruppe, die fuer das Oekosystem Wald eine entscheidende Rolle im Rahmen seiner Stoffumsaetze spielt. Die Rheinebene stellt besonders mit ihren Auenwaeldern hinsichtlich der Aphyllophoralen ein noch weitgehend unerforschtes Gebiet dar.
Bei diesem Projekt geht es darum, Organisationsformen der nebenberuflichen Landwirtschaft zu finden und zu erproben, die zugleich dem betriebswirtschaftlichen Rentabilitaetsziel als auch den agrarpolitischen Teilzielen der Landschaftspflege und der Marktentlastung Rechnung tragen. Entsprechend wird die Erprobung dieser Modellvorhaben vornehmlich in standortunguenstigen Mittelgebirgslagen vorgenommen.
Uranprospektion: Bohren; Schuerfen; geologische Kartierung.
Zur Verbesserung der Grundwasserverhaeltnisse im Hessischen Ried sind verschiedene Massnahmen technisch moeglich und teilweise in Ansaetzen verwirklicht. Ziel dieser Untersuchung ist, die fuer wirtschaftlich-technische Nutzen-Kosten-Vergleiche und -Optimierungen notwendigen hydrologischen Grundlagen zu erarbeiten. Dazu sind zunaechst wahrscheinlichkeitstheoretisch belegte Aussagen ueber die insgesamt in dem Odenwald-Vorfluter zur Verfuegung stehenden Wassermengen zu erarbeiten. Dann soll ein Niederschlag-Abfluss-Modell erstellt werden, das unter Beruecksichtigung ortsvariabler qualitaetsbedingter Mindestabfluesse und Entnahmen fuer die Versickerung die Simulation des Abflusses und der Beaufschlagung der Versickerungseinrichtungen fuer verschiedene Systemvarianten gestattet. Auf diese Weise koennen verschiedene Standorte, Versickerungssysteme und Betriebsweisen bezueglich ihrer Effektivitaet und Wirtschaftlichkeit verglichen und langfristige Aussagenueber die Absolutwerte der Grundwasseranreicherungsmengen erhalten werden.
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,80 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. • Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.
Blatt Frankfurt/Main-West erfasst einen Teil des Rheinischen Schiefergebirges mit der Saar-Nahe-Senke, dem Mainzer Becken und dem Oberrheingraben in seiner südlichen bzw. südöstlichen Begrenzung. Das Rheinische Schiefergebirge wird von mehr oder weniger stark verfalteten und verschieferten Sedimentgesteinen des Devons aufgebaut. Das Kartenblatt bildet die Südwest-Nordost-streichenden Sättel des Soonwald-, Hunsrück- und Taunus-Antiklinoriums sowie die Moselmulde ab. Hier sind Sedimentgesteine (vorwiegend Tonschiefer) des Unterdevons anstehend. Am Nordrand des Kartenausschnitts sind zudem Teile der Lahnmulde erfasst, in der Sedimentschichten (Kalkstein, Tonschiefer) und Vulkanite (Diabas, Keratophyr, Schalstein) des Mittel- und Oberdevons erhalten geblieben sind. Auffällig sind hier die weitflächigen Überlagerungen durch pleistozänen Löss. Die Abgrenzung des Rheinischen Schiefergebirges nach Süden erfolgt über eine schmale, erzgebirgisch streichende Zone stark metamorph überprägter Gesteine (Metamorphikum mit Grünschiefern und Gneisen). In der Saar-Nahe-Senke im südlichen Kartenausschnitt ist das variszische Grundgebirge von permokarbonen Deckschichten überlagert. Sedimentgesteine (Ton-, Schluff- und Sandsteine) und Vulkanite (Rhyolith, Dazit, Andesit) des Rotliegenden sind hier aufgeschlossen. In den östlich gelegenen Senken des Mainzer Beckens und Oberrheingrabens lagern känozoische Sedimente dem Grundgebirge und permokarbonen Deckgebirge auf. Die Grabenstruktur des Oberrheingrabens ist mit mächtigen Schichten tertiärer Lockergesteine verfüllt, die jedoch unter der Quartärbedeckung aus fluviatilen bzw. glazifluviatilen Sanden und Schottern sowie äolischen Löss- und Flugsanden nicht zu Tage treten. Während in der südöstlichen Ecke des Kartenblattes die variszischen Plutonitgesteine (Granit, Granodiorit, Diorit, Gabbro) des kristallinen Odenwaldes angeschnitten sind, werden in der nordwestlichen Kartenecke die jungen, pleistozänen Vulkanite des Neuwieder Beckens (Phonolith, Tephrit, Bimsstein, Andesittuff) erfasst. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, bildet eine tektonische Übersichtskarte alle geologischen Großeinheiten des Kartenblattes ab. Ein Korrelationsschema zur Sedimentation im Unterdevon erleichtert zudem den Vergleich der Schichten in den verschiedenen Gebieten. Zwei geologische Schnitte gewähren Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Ein Nordwest-Südost-Schnitt längs des Mittelrheins veranschaulicht die Lagerung der Unterdevon-Schichten im Bereich zwischen Koblenz und Bingen. Ein zweiter Profilschnitt zieht sich von der Hünsrücksüdrand-Störung bis zum Rand des Odenwaldes, wobei die Saar-Nahe-Senke, das Mainzer Becken und der Oberrheingraben gekreuzt werden.
Blatt Frankfurt/Main-Ost erfasst die geologischen Gegebenheiten zwischen Frankfurt am Main und Würzburg, wobei die tertiären Vulkanitgebiete von Rhön und Vogelsberg im Norden, die Ausläufer des Taunus im Nordwesten sowie der Odenwald im Südwesten des Kartenblattes abgebildet sind. Sedimentgesteine der Trias dominieren den Kartenausschnitt. Den Tonsteinen des unteren Keupers in der Südost-Ecke schließen sich in nordwestliche Richtung Kalk-, Mergel- und Tonsteine des Muschelkalks sowie Sand- und Schluffsteine des Buntsandsteins an. Rhön, Spessart und der östliche Odenwald zählen zu den bekannten Buntsandstein-Landschaften in Deutschland. Paläozoische Sedimentgesteine sind im nordwestlichen Teil des Kartenblattes erfasst. So wird im äußersten Nordwesten das Taunus-Antiklinorium mit variszisch überprägten Sedimentgesteinen (Tonschiefer, Quarzit) des Unterdevons angeschnitten. In der Wetterau-Senke lagern mächtige Molassesedimente des Rotliegenden, die jedoch weitflächig von jüngeren Sedimentschichten und Vulkaniten überdeckt sind. Endogene Kräfte führten im Tertiär zur Absenkung der Wetterau, zur Sedimentation teils mariner, teils festländischer Sande und Tone sowie zum Aufdringen basaltischer Magmen entlang von Störungszonen. Weit verbreitet sind auch Überlagerungen durch eiszeitliche Sedimente, z. B. Löss- und Flugsande. Kristallines Paläozoikum und Präkambrium stehen in den westlichen Teilen von Odenwald und Spessart an. Während im Ostteil des Odenwaldes Buntsandstein-Sedimente zu Tage treten, lagern im Westteil Südwest-Nordost-verlaufende Zonen metamorpher und magmatischer Gesteine im Wechsel. Bei den Metamorphiten handelt es sich um variszisch überprägte Glimmerschiefer bzw. Gneise, seltener Amphibolite und Marmore. Zu den variszischen Magmatiten zählen Biotitgranite, Granodiorite, Diorite und Gabbros. Der Flusslauf des Mains trennt den Odenwald vom Spessart. An der Mündung von Kinzig und Main, östlich von Hanau und nördlich von Aschaffenburg, lagern die kristallinen Gesteine des Vorspessarts (kambrische und präkambrische Glimmerschiefer, Gneise und Quarzite). Auch hier kam es während der variszischen Deformation zur Intrusion magmatischer Gesteine (Diorite). Diese treten jedoch nur im äußersten Südosten, z. B. östlich von Aschaffenburg, in kleinen Vorkommen zu Tage. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein Nordwest-Südost-Profil Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Die Schnittlinie quert das Devon des Taunus, die Rotliegend- und Tertiärschichten der Wetterau-Senke, das Kristallin des Vorspessarts und die Buntsandstein-Formationen des Spessarts. In der geologischen Karte geben Farbe und Stil der aufgedruckten Signaturen bei Kristallingesteinen den Grad der metamorphen Überprägung und den Verlauf der Strukturen an.
null Offenland-Biotopkartierung der LUBW beginnt Karlsruhe/Baden-Württemberg. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg startet ihre diesjährigen Offenland-Biotopkartierungen. Die von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer sind in diesem Jahr in den Kreisen Rottweil, Calw sowie im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs. Kartiert wird jeweils vom Frühling bis in den Herbst. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für deren Erhalt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung in Deutschland trägt. Jeder Kreis hat besondere Kostbarkeiten Jeder dieser Kreise beherbergt bedeutende Biotope und Besonderheiten. Der Kreis Rottweil zeichnet sich aus durch eine Vielzahl an mageren Grünlandbiotopen auf teils nassen Standorten. Im Kreis Calw finden sich eine Vielzahl von Gehölzbiotopen sowie artenreiche Magerrasen. Im Neckar-Odenwald-Kreis ist ein reich strukturiertes Mosaik aus Mähwiesen, Weiden und Streuobstbeständen als Besonderheit zu verzeichnen. Einige Gemeinden in den genannten Kreisen wurden bereits 2023 kartiert. Kartierungen sind eine wichtige Grundlage für die Bewahrung von bedeutenden Biotopen „Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt ist es umso wichtiger, die verbliebenen Lebensräume zu sichern und zu erhalten. Mit der Offenland-Biotopkartierung zeichnen wir eine Schatzkarte der wertvollsten Bereiche in unserem Land. Biotope sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten und prägen unsere vielfältige Landschaft“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW und ergänzt: „Die Daten sind eine wichtige Grundlage für kommunale Planungen. Biotope werden auch in der Förderkulisse der Landwirtschaft berücksichtigt, sodass Landbewirtschaftende für eine angepasste Nutzung einen finanziellen Ausgleich erhalten.“ Kartierungen zum Schutz von Natur und Landschaft sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gesetzlich verankert. In Baden-Württemberg verantwortet die LUBW die wichtige Aufgabe der Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope. Im Rahmen der Erhebungen ist es den fachlich versierten Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, im Gelände Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die bei der Kartierung gesammelten Informationen dienen dem Schutz wertvoller Flächen und werden beispielsweise bei der Landschaftsplanung und bei der Beurteilung von Eingriffen sowie Förderkulisse verwendet. Die Daten sind aber nicht nur Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, sondern stehen nutzerfreundlich aufbereitet auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit zur Verfügung. Erste Ergebnisse und Auswertungen der Erhebungen aus den Jahren 2010 bis 2021 können auf der LUBW-Webseite „ Offenland-Biotopkartierung/Ergebnisse “ abgerufen werden. Informationsveranstaltungen Am Freitag, 24. Mai 2024 können Interessierte bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände im Kreis Calw einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen. Treffpunkte und Uhrzeit werden rechtzeitig auf der folgenden Internetseite der LUBW veröffentlicht: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/offenlandbiotopkartierung-aktuelles . Bei allgemeinen Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an die E-Mail-Adresse „ Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de “ wenden. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich gerne zu den Informationsveranstaltungen anmelden. Am Ende der Veranstaltung stehen Ihnen Mitarbeitende der LUBW für Fragen zur Verfügung. Anmeldung bitte über: pressestelle@lubw.bwl.de . Sie erhalten vor den Veranstaltungen weiterführende Informationen. Hintergrundinformation Daten und Fakten Die letzte Kampagne zur Erfassung der Offenland-Biotope in allen 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs wurde in den Jahren 1992 bis 2004 durchgeführt. Die derzeitige Kampagne startete im Jahr 2010. 862 der 1.101 Gemeinden wurden seitdem erfasst. Ende 2025 werden die Daten der diesjährigen Erhebungen der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt. Sie sind dann im online Daten- und Kartendienst der LUBW zu finden: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ . Die Kartierergebnisse aus den letzten Jahren bis einschließlich 2022 sind hier bereits abrufbar. Derzeit beherbergt Baden-Württemberg im Offenland 270.569 Biotope mit 146.464 ha Fläche (darunter 58 Biotope mit 2948 ha Fläche im Bodensee). Detaillierte Informationen zu den Zielen und Aufgaben der Offenland-Biotopkartierung sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der LUBW-Webseite: Offenland-Biotopkartierung sowie im Flyer „ Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst! “ Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Offenland-Biotopkartierung ist das Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg. Festgelegt ist eine regelmäßige Aktualisierung des Bestandes gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie). Baden-Württemberg ist danach verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden. Da es sich bei einem Großteil der FFH-Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich geschützte Biotope handelt, wird die Erhebung der geschützten Biotope und der FFH-Lebensraumtypen bei der Offenland-Biotopkartierung miteinander verknüpft. Übersicht der 2024 kartierten Gemeinden in den drei Landkreisen In folgenden Gemeinden werden im Kartierjahr 2024/2025 die Biotope im Offenland erfasst: Neckar-Odenwald-Kreis Landkreis Rottweil Landkreis Calw 1Adelsheim Dornhan Althengstett Aglasterhausen Eschbronn Bad Herrenalb Höpfingen Fluorn-Winzeln Bad Teinach-Zavelstein Limbach Hardt, Oberndorf am Neckar Bad Wildbad im Schwarzwald Mudau Schramberg Calw Neckargerach Dornhan Dobel Neunkirchen Enzklösterle Osterburken Höfen an der Enz Ravenstein Nagold Rosenberg Neubulach Schwarzach Neuweiler Seckach Simmersfeld Waldbrunn Simmozheim Walldürn Wildberg Zwingenberg In folgenden Gemeinden hat die Kartierung bereits im Vorjahr begonnen *: Landkreis Calw: Gechingen, Ostelsheim, Schömberg, Unterreichenbach Landkreis Rottweil : Aichhalden, Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dunningen, Epfendorf, Lauterbach, Rottweil, Schenkenzell, Schiltach, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Neckar-Odenwald-Kreis: Binau, Buchen (Odenwald), Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Hüffenhardt, Mosbach, Neckarzimmern, Obrigheim *Erläuterung zum zeitlichen Ablauf: Die Begehungen im Gelände sind größtenteils auf die Vegetationsperiode im ersten Jahr beschränkt. Die Abgrenzung der Biotope und die zugehörigen Sachinformationen wie Biotopbeschreibung und Artenliste werden in den Wintermonaten digitalisiert. In Einzelfällen werden Flächen im Frühjahr des Folgejahres noch nachkartiert. Nach umfangreichen Qualitätsprüfungen und Aufbereitung der Daten sind diese in der Regel im November des Folgejahres, also 1,5 Jahr nach Kartierbeginn über den Daten- und Kartendienst der LUBW https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abrufbar. In folgenden Gemeinden beginnt die Kartierung voraussichtlich im Folgejahr: Landkreis Calw : Altensteig, Bad Liebenzell, Ebhausen, Egenhausen, Haiterbach, Oberreichenbach, Rohrdorf Neckar-Odenwald-Kreis : Billigheim, Schefflenz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
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