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Found 237 results.

Uranprospektion im Hessischen Teil des Odenwaldes

Das Projekt "Uranprospektion im Hessischen Teil des Odenwaldes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Saarberg-Interplan Uran.Uranprospektion: Bohren; Schuerfen; geologische Kartierung.

Regionale Agenda 21 Starkenburg (Gewinner des Wettbewerbs 'Regionen der Zukunft' des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung - BBR)

Das Projekt "Regionale Agenda 21 Starkenburg (Gewinner des Wettbewerbs 'Regionen der Zukunft' des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung - BBR)" wird/wurde gefördert durch: AG Starkenburg / Interessengemeinschaft Odenwald. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Auswirkung und Zusammenhaenge zwischen Tektonik und Hydrogeologie bei den Wasserverhaeltnissen im Bereich des suedlichen Muemling (Odenwald)

Das Projekt "Auswirkung und Zusammenhaenge zwischen Tektonik und Hydrogeologie bei den Wasserverhaeltnissen im Bereich des suedlichen Muemling (Odenwald)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachbereich 11 Geowissenschaften, Geologisch-Paläontologisches Institut.

Mykofloristische Untersuchungen im suedlichen Hessen

Das Projekt "Mykofloristische Untersuchungen im suedlichen Hessen" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachbereich 10 Biologie, Institut für Botanik.Nachdem eine pilzfloristische Untersuchung des Odenwaldes vorlaeufig abgeschlossen worden war, konnten deren Ergebnisse mit einzelnen weit verstreuten frueheren Befunden verglichen und dabei gezeigt werden, dass eine groessere Zahl selbst von auffaelligen Arten im Lauf der letzten Jahrzehnte als offenbar im Gebiet ausgestorben gelten muss. Andere z.T. nicht haeufige Arten haben sich jedoch seit rund 50 Jahren an oft eng begrenzten Wuchsorten mit erstaunlicher Ortstreue gehalten, einige wenige Arten scheinen heute sogar wesentlich haeufiger zu sein als seinerzeit. Die pilzfloristischen Befunde gehen zum grossen Teil in die von der Deutschen Mykologischen Gesellschaft getragene Kartierung der mitteleuropaeischen Grosspilze (= groessere Fruchtkoerper bildende Art) mit ein. - Neu in Angriff genommen wurden mykologische bzw. mykofloristische Arbeiten in der Rheinebene, und zwar mit Untersuchungen ueber holzzersetzende 'niedere' (='aphyllophorale') Basidiomyceten, eine Artengruppe, die fuer das Oekosystem Wald eine entscheidende Rolle im Rahmen seiner Stoffumsaetze spielt. Die Rheinebene stellt besonders mit ihren Auenwaeldern hinsichtlich der Aphyllophoralen ein noch weitgehend unerforschtes Gebiet dar.

Modellvorhaben zur Erprobung extensiver Betriebsformen fuer die nebenberufliche Landwirtschaft in standortunguenstigen Gruenlandgebieten

Das Projekt "Modellvorhaben zur Erprobung extensiver Betriebsformen fuer die nebenberufliche Landwirtschaft in standortunguenstigen Gruenlandgebieten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.Bei diesem Projekt geht es darum, Organisationsformen der nebenberuflichen Landwirtschaft zu finden und zu erproben, die zugleich dem betriebswirtschaftlichen Rentabilitaetsziel als auch den agrarpolitischen Teilzielen der Landschaftspflege und der Marktentlastung Rechnung tragen. Entsprechend wird die Erprobung dieser Modellvorhaben vornehmlich in standortunguenstigen Mittelgebirgslagen vorgenommen.

Ingenieurhydrologische Untersuchung der oberirdischen Abflussverhaeltnisse im Hinblick auf Grundwasseranreicherungen im Hessischen Ried

Das Projekt "Ingenieurhydrologische Untersuchung der oberirdischen Abflussverhaeltnisse im Hinblick auf Grundwasseranreicherungen im Hessischen Ried" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Darmstadt, Institut für Wasserbau, Fachgebiet Ingenieurhydrologie und Hydraulik.Zur Verbesserung der Grundwasserverhaeltnisse im Hessischen Ried sind verschiedene Massnahmen technisch moeglich und teilweise in Ansaetzen verwirklicht. Ziel dieser Untersuchung ist, die fuer wirtschaftlich-technische Nutzen-Kosten-Vergleiche und -Optimierungen notwendigen hydrologischen Grundlagen zu erarbeiten. Dazu sind zunaechst wahrscheinlichkeitstheoretisch belegte Aussagen ueber die insgesamt in dem Odenwald-Vorfluter zur Verfuegung stehenden Wassermengen zu erarbeiten. Dann soll ein Niederschlag-Abfluss-Modell erstellt werden, das unter Beruecksichtigung ortsvariabler qualitaetsbedingter Mindestabfluesse und Entnahmen fuer die Versickerung die Simulation des Abflusses und der Beaufschlagung der Versickerungseinrichtungen fuer verschiedene Systemvarianten gestattet. Auf diese Weise koennen verschiedene Standorte, Versickerungssysteme und Betriebsweisen bezueglich ihrer Effektivitaet und Wirtschaftlichkeit verglichen und langfristige Aussagenueber die Absolutwerte der Grundwasseranreicherungsmengen erhalten werden.

Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Vorhaben Erhöhung der Deponie Sansenhecken (DK II) in Buchen (Odenwald)

Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald Kreises mbH (AWN) hat die erforderliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG für das im Folgenden beschriebene Vorhaben beantragt: Der Neckar-Odenwald-Kreis plant auf der mit Datum vom 02.08.1983 planfestgestellten Deponie Sansenhecken, Sansenhecken 1, 74722 Buchen, innerhalb der 1983 planfestgestellten Grenzen eine Deponieerhöhung, um auch mittelfristig die Entsorgungssicherheit anfallender DK II-Abfälle zu gewährleisten. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Volumenoptimierung (DK II und DK 0). Durch die Deponieerhöhung soll ein Mehrvolumen von ca. 958.000 m³ DK II-Material und ca. 130.000 m³ DK 0-Material geschaffen werden (bisher genehmigtes Ablagerungsvolumen: 2.200.000 m³). Die Laufzeit des Erhöhungsvorhabens beträgt rechnerisch ca. 25 Jahre (bei 38.000 m³ jährlichem Abfallaufkommen). Die Erhöhung beläuft sich durch das Vorhaben auf 34,5 m (388 m ü. NN auf 422,5 m ü. NN). Von der beantragten Planfeststellung betroffen sind die Flurstücke 8654, 1029/1, 10292, 10293, 10296, 10299, 10300 und 10301 innerhalb der bereits bestehenden planfestgestellten Grenzen. Durch die Erhöhung der bestehenden Deponie entsteht demnach kein zusätzlicher Flächenverbrauch. Die betroffenen Flurstücke stehen im Eigentum der Stadt Buchen (Odenwald). Gegenstand des Planfeststellungsantrags ist die Herstellung der Erhöhung und Endgestaltung (geänderte Höhenkubatur) der Deponie. Damit verbunden sind Maßnahmen zur Profilierung und Zwischenabdichtung der Verfüllabschnitte (VA) IV, V/VI und VII sowie nach Abschluss der Verfüllung zur Profilierung des gesamten überhöhten Deponiekörpers und zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems nach den Anforderungen DK II. Weitere mit dem Vorhaben verbundene Maßnahmen sind der Neubau und Anschluss der geplanten Entwässerung der geplanten Zwischenabdichtung, die Anpassung des vorhandenen Gasfassungssystems sowie die Rekultivierung der Deponieoberfläche. Des Weiteren wird eine dauerhafte Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) mitbeantragt. Hierzu wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) die forstrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung dargelegt.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74746 Höpfingen (HÖP-1 und HÖP-2) durch die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bau-land Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in 74736 Hardheim-Bretzingen (HAR-1 und HAR-2) durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,8 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

Windpark Kornberg-Dreimärker / Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 74736 Hardheim-Bretzingen (HAR-3) durch die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG

Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Schloßplatz 6, 74736 Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Heidelberger Str. 23, 74746 Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“ mit insgesamt fünf Windkraftanlagen. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die zwei getrennte Anträge auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurden: • zwei Windkraftanlagen (HAR-1, HAR-2) innerhalb des FFH-Gebietes „Odenwald und Bauland Hardheim“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen • eine Windkraftanlage (HAR-3) auf dem Grundstück, Flst.Nr. 5409, Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die drei Standorte befinden sich in dem Walddistrikt „Bergholz“ zwischen den Ortschaften Hardheim, Bretzingen, Waldstetten und Höpfingen. Die beantragten Anlagen des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weisen eine Nabenhöhe von 130,80 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 199,90 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG plant auf dem Gebiet der Gemeinde Höpfingen und einem Teilbereich der Gemeinde Hardheim die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, für die ein gemeinsamer Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • Windkraftanlage (HÖP-1) auf Grundstück Flst.Nr. 16055, Gemarkung Höpfingen und Flst.Nr. 5409 Gemarkung Hardheim-Bretzingen (jeweils teilweise) im Walddistrikt „Kornberg“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-115 EP-3 E3 weist eine Nabenhöhe von 148,80 m, einen Rotordurchmesser von 115,71 m, eine Gesamthöhe von 206,65 m und eine Nennleistung von 4,0 MW auf. • Windkraftanlage (HÖP-2) auf Grundstück Flst.Nr. 6618, Gemarkung Höpfingen-Waldstetten, Walddistrikt „Hardheimer Höhe“. Die beantragte Anlage des Typs Enercon E-138 EP-3 E2 weist eine Nabenhöhe von 160 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m, eine Gesamthöhe von 229,13 m und eine Nennleistung von 4,2 MW auf. Es sind Vorhaben derselben Art von mehreren Vorhabenträgern, die in einem engen Zusammenhang stehen. Daher handelt es sich um kumulierende Vorhaben im Sinne des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die beiden Bürgerenergiegesellschaften Hardheim und Höpfingen haben nach § 7 Abs. 3 UVPG jeweils einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesen Anträgen hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 23.01.2018 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Am 21.02.2018 führten die beiden Antragsteller die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung in Hardheim durch. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 15.03.2018 statt. Insgesamt liegen dem Landratsamt seit dem 29.11.2019 drei Anträge vor, für die jeweils ein eigenes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die am 29.11.2019 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 15.04.2021 vollständig.

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