Am 20. März 2015 erklärte die Internationale Agentur für Krebsforschung (IACR) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Herbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ (Gruppe 2A).
Der Downloaddienst stellt Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen bereit. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Bewirtschaftungsgebieten, Schutzgebieten, geregelten Gebieten und Berichterstattungseinheiten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden sowohl Vorrang-, als auch Vorbehaltsgebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und die Umweltzone der Stadt Leipzig.
Am 12. Juni 2012 erklärten Forscher der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass Diesel-Abgase aus Autos und Maschinen als krebserregend für Meschen eingestuft wurden. Die Forschungsgruppe ist übereinstimmend zu der Schlussfolgerung gekommen, dass Diesel-Abgase bei Menschen Lungenkrebs erzeugen. Die Studie der IARC zur Krebsgefahr durch Diesel wurde finanziert durch die US-Umweltschutzbehörde und der kalifornischen Behörde für die Reinhaltung der Luft (CARB).
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.
Am 17. Oktober 2013 wurde Luftverschmutzung von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als Krebsursache eingestuft.
Pharmazeutika können ein Problem für die Umwelt und die darin lebenden Organismen darstellen. Einige hundert Wirkstoffe wurden bereits in unterschiedlichen Umweltkompartimenten wie Oberflächenwasser, Grundwasser oder Boden im ng/L bis (my)g/L gefunden. Bislang werden alle Pharmazeutika, die eine Aktionsgrenze von 0.01 (my)g/L in der Umwelt überschreiten, einer Umweltrisikobewertung unterzogen. Es besteht allerdings die Gefahr, dass Substanzen auch in geringeren Konzentrationen Effekte auf Umweltorganismen ausüben, oder dass in der Richtlinie nicht die empfindlichsten Organismen zur Testung empfohlen werden. Um diese Fragestellung zu beantworten, wurde im Rahmen dieses Vorhabens eine Literaturstudie durchgeführt, die zunächst alle ab 2006 neu zugelassenen Wirkstoffe identifiziert und relevante Informationen zusammengefasst hat. Basierend auf diesen Daten wurden zunächst drei Wirkstoffgruppen ausgewählt, für die eine zugeschnittene Bewertungsstrategie definiert werden sollte. Die Auswahl der Gruppen beruhte auf der Anzahl der Substanzen je Wirkstoffklasse. Somit wurden Pharmazeutika der Gruppen 'Neurologie', 'Kardiologie' und 'Onkologie' ausgewählt. Durch eine weitere Literaturrecherche wurden sensitive ökotoxikologische Testsysteme basierend auf Daten von Modellsubstanzen identifiziert. Im Abschluss des Projekts wurden ca. fünf Wirkstoffe pro Substanzklasse ausgewählt, mit denen weitere praktische Studien mit den alternativen Testsystemen durchgeführt werden sollen. Voraussetzung für die Auswahl der Testsubstanzen war, dass sowohl Daten der Umweltrisikobewertung basierend auf der EMA-Richtlinie als auch Daten der alternativen Testmethoden von Modellsubstanzen mit vergleichbaren Wirkmechanismus vorlagen. Basierend auf experimentell erhobenen Daten soll im Anschluss an dieses Projekt ermittelt werden, ob für die ausgewählten Gruppen eine zugeschnittene Risikobewertung sinnvoll ist oder ob mit den Standard-Endpunkten eine ausreichend hohe Aussagekraft über das Umweltrisiko der Wirkstoffe erreicht wird. Quelle: Forschungsbericht
Ziel im Regionalplan, mit dem Gebiete für den Schutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen gefährdeter und seltener Arten (Arten- und Biotopschutz) und deren funktionale Verbindung reserviert werden Grundlage für die Sicherung und künftige Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems Datenherkunft-Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)
Aufgrund der ständig steigenden Zahl drahtlos übertragener Daten ist die Entwicklung neuerÜbertragungsstandards und höherer Frequenzen im 5G NR FR2 Band (24,3-27,5 GHz und 39,5-43,3 GHz)erforderlich. Mit der schnell wachsenden Nutzung der drahtlosen Kommunikationstechnologien hat dieöffentliche Besorgnis über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der elektromagnetischen Felderzugenommen. Im Mittelpunkt dieser Debatte stehen widersprüchliche Ergebnisse in der wissenschaftlichenLiteratur. Als Folge der widersprüchlichen Ergebnisse stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung(IARC) elektromagnetische Strahlung, die den Frequenz- und Energiebereichen des 5G-Protokollsentspricht, als möglicherweise krebserregend für den Menschen ein und empfahl eine weitere Bewertungmit hoher Priorität. Da die fehlende Verblindung und Temperaturkontrolle, die Intransparenz derstatistischen Methoden und die unzureichende Dosimetrie in früheren Studien ein Hauptkritikpunkt sind,sind Verbesserungen beim Studiendesign und der statistischen Analyse dringend erforderlich, um dieseSituation zu klären.Hier präsentieren wir die Ergebnisse einer verblindeten, temperaturkontrollierten Transkriptomik- undMethylierungs-Studie an menschlichen Keratinozyten und menschlichen dermalen Fibroblasten, die beielektromagnetischen 5G-Feldern mit unterschiedlichen Frequenzen (27 GHz und 40,5 GHz),Leistungsflussdichten (1 mW/cm2 und 10 mW/cm2 ) und Expositionszeiten (2h und 48h) exponiert wurden.Die Unterschiede in der Genexpression und Methylierung aufgrund der Exposition waren gering. Einekombinatorische Analyse wurde angewendet, bei der alle möglichen Kombinationen der Probenzuordnungauf signifikante Unterschiede getestet wurden. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich die Anzahl andifferentiell exprimierten Genen und differentiell methylierten Regionen der tatsächlichenProbenzuordnung in exponiert und scheinexponiert nicht von den zufällig gefundenen Zahlen abhebt. DieNetzwerkanalyse der wenigen signifikanten Treffer lieferte ebenfalls keine Hinweise auf einenZusammenhang der betroffenen Gene, was den Verdacht erhärtet, dass es sich bei diesen Treffern umstochastische Zufallsfunde handelt.Diese Daten deuten darauf hin, dass elektromagnetische 5G-Felder die Genexpressionsmuster oderMethylierungsprofile in keiner erkennbaren Weise verändern. Unsere Ergebnisse liefern keine Beweise fürexpositionsbedingte Schäden an menschlichen Hautzellen.
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