Aus dem Labor ans Krankenbett: Mit rund vier Millionen Euro aus EU-Mitteln unterstützt das Wissenschaftsministerium den Aufbau eines neuen Instituts für Zelltherapie an der Universitätsmedizin Halle (Saale). Dort sollen innovative Verfahren und Therapeutika zur Behandlung von Krebs und altersbedingten Erkrankungen entwickelt und anschließend schnell in den Klinikalltag überführt werden. Rund 500.000 Euro der Förderung fließen in neue Geräte. Zelltherapien sind eine medizinische Zukunftstechnologie. Dabei werden menschliche Zellen transplantiert, um beschädigtes Gewebe bzw. Zellen zu ersetzen oder zu reparieren. Die Zellen können aus dem eigenen Körper stammen oder von anderen Personen. Durch die bisherigen Fortschritte können Krankheiten geheilt werden, für die es bis vor kurzem keine wirksamen Therapien gab, etwa Leukämien oder Lymphome. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont: „An der Unimedizin Halle gibt es eine gewachsene Expertise in der Zelltherapie, die wir jetzt weiter stärken. Mit der Förderung wollen wir dazu beitragen, die hochwertige Versorgung in Sachsen-Anhalt bei Krebs- und altersbedingten Erkrankungen mit modernsten Methoden weiterzuentwickeln. Auf diese Weise rüsten wir die Unimedizin Halle auch auf diesem wichtigen Zukunftsgebiet für den überregionalen Wettbewerb.“ Das neue Institut für Zelltherapie wird in das Landeszentrum für Zell- und Gentherapie integriert; es bietet als modernstes Zentrum seiner Art in Deutschland seit rund 20 Jahren erfolgreich innovative Zelltherapieverfahren wie die Stammzelltransplantation oder die sogenannte CAR-T-Zell-Therapie. Die Modifikation von Zellen und die Optimierung der dafür notwendigen Methoden versprechen vielfältige Behandlungsmöglichkeiten bei zahlreichen Krankheiten. Hier wird die Forschung am neuen Institut ansetzen: „Neben den etablierten Therapien zeichnen sich neue Verfahren ab, die z.B. bisher nicht genutzte Zellarten verwenden. Wir befassen uns zudem mit innovativen Ansätzen, die unabhängig von den Gewebemerkmalen der Patientinnen und Patienten funktionieren. Das wird eine schnelle Verfügbarkeit von Zelltherapien ähnlich wie bei klassischen Medikamenten ermöglichen“, erklärt Prof. Dr. Lutz Müller, Leiter des Bereichs für Stammzelltransplantation an der Universitätsmedizin Halle. Seine Abteilung hat bereits erfolgreich mehr als tausend zelltherapeutische Behandlungen zur Heilung von bösartigen Erkrankungen des Blut- und Lymphsystems bei Menschen unterschiedlichen Alters durchgeführt. „Die Schwerpunkte des Instituts für Zelltherapie sind die Entwicklung neuer Zell- und Gentherapeutika sowie die Verbesserung der Methoden zu deren Herstellung sowie ihre klinische Erprobung in Studien und die wissenschaftliche und wirtschaftliche Bewertung. Solche Studien bieten Chancen für Patientinnen und Patienten, für die noch keine anderen wirksamen Therapien verfügbar sind. Dabei stehen insbesondere Blutkrebserkrankungen und Erkrankungen des Immunsystems im Fokus“, sagt Prof. Dr. Michael Heuser, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin IV (Hämatologie und Onkologie). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Nitrosamine sind ausgesprochen starke Karzinogene. Ihre Bildung im Magen durch die mit der Nahrung oder Pharmakas aufgenommenen Vorstufen gilt als gesichert. In Loesungen zersetzen sie sich beim Bestrahlen mit Sonnenlicht relativ schnell. Das Vorkommen von Nitrosaminen in der Atmosphaere und damit ihr Einatmen wurde bisher nicht in Erwaegung gezogen, da man auch unter diesen Bedingungen mit einer schnellen photochemischen Zersetzung durch das Sonnenlicht rechnete. Dieser Aufnahme stehen die 1975 in der Atemluft einiger amerikanischer Grosstaedte entdeckten Nitrosaminkonzentrationen entgegen. Bis Heute liegen jedoch keine detaillierten Untersuchungen ueber das Verhalten der Nitrosamine unter atmosphaerischen Bedingungen (Gasphase) vor. Die Aufklaerung des physikalisch-chemischen Verhaltens der Nitrosamine in der Gasphase koennte der Krebsforschung und dem Gesetzgeber neue Erkenntnisse und Entscheidungshilfen geben.
Desinfektion mit UV -C-Strahlung Wenn Menschen UV -C-Strahlung ausgesetzt sind, stammt diese aus künstlichen Quellen. Die UV -C-Strahlung der Sonne wird von der Erdatmosphäre herausgefiltert. UV -C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Dafür muss jedoch die Strahlungsdosis, die die Zielorganismen erreicht, hoch genug sein. Bekannte Einsatzgebiete von UV -C-Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung. In begrenztem Umfang wird UV -C-Strahlung auch bei der Entkeimung von Lebensmitteln eingesetzt. Bei der Desinfektion mithilfe von UV -C-Strahlung geht es nicht um eine Abtötung von Bakterien oder Viren auf oder in Lebewesen. Das BfS warnt davor, UV -C-Entkeimungsgeräte am Körper einzusetzen. Für die Augen und die Haut stellt dies ein Risiko dar. UV-Desinfektionslabor Quelle: LeafenLin / iStock / Getty Images Plus UV -C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV -C-Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung. Die Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen mit UV -C-Strahlung hängt von der Dosis ab: Die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. Beim Einsatz von UV -C-Strahlung ist Vorsicht geboten. Es besteht das Risiko für Schäden an den Augen und der Haut. Wirkungsweise von UV -C-Strahlung Die energiereiche UV -C-Strahlung kann, wie auch UV -B und UV -A, sofort auftretende (akute) und erst im späteren Leben ersichtliche (chronische) gesundheitliche Folgen haben. Als akute Reaktionen auf UV -C-Bestrahlung sind schmerzhafte Entzündungen der Hornhaut oder der Bindehaut des Auges (Photokeratitis, Photokonjunktivitis) sowie der Haut (Erythem) bekannt. Auf lange Sicht gesehen kommt zum Tragen, dass die Erbsubstanz, also die DNA , geschädigt wird und derart geschädigte Zellen zu Krebszellen entarten können. Wegen dieser Wirkung hat die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) alle Wellenlängen der UV -Strahlung ( UV -C 100-280 nm , UV -B 280 – 315 nm und UV -A 315 – 400 nm ), unabhängig davon, ob sie natürlichen oder künstlichen Ursprungs sind, als krebserregend beim Menschen eingestuft. UV -C-Strahlung schädigt auch das Erbgut von Mikroorganismen und Viren. Hierauf beruht ihre Fähigkeit, Bakterien und Viren abzutöten. Die meisten derzeit verwendeten UV -C-Desinfektionsgeräte arbeiten mit Wellenlängen um 254 nm , deren erbgutschädigende Wirkung in mehreren aktuellen Studien bestätigt wurde. Desinfektion mit UV -C-Strahlung – unterschiedliche Systeme Desinfektionssysteme oder Verfahren, bei denen Personen sicher vor der UV -Strahlung geschützt sind, sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Dazu gehören Systeme, bei denen die UV -C-Quelle in einer geschlossenen Einheit verbaut ist oder durch Abschirmung der Quelle sichergestellt ist, dass anwesende Personen keiner UV -C-Strahlung ausgesetzt sind. Das können beispielsweise Systeme zur Oberflächendesinfektion von Transportbändern in der Lebensmittelproduktion oder in Rolltreppen sein, bei denen die UV -C-Quelle im Inneren der Anlage verbaut ist. Bei der Raumluftdesinfektion wären das beispielsweise Anlagen, bei denen die Raumluft an einer abgeschirmten UV -C-Quelle vorbeigeführt wird. Aus Sicht des Strahlenschutzes unbedenklich sind auch Anwendungen, bei denen Desinfektionen mit UV -C-Strahlung nur dann vorgenommen werden, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten. Vorsicht beim Einsatz von UV -C-Desinfektionssystemen, bei denen Exposition von Personen nicht ausgeschlossen ist Grundsätzlich möglich sind auch UV -C-Desinfektionssysteme, bei denen eine Exposition von Personen nicht ausgeschlossen ist. Hier rät das BfS zu Vorsicht. Akute Effekte auf Augen und Haut müssen vermieden und das Risiko für Langzeitwirkungen muss minimiert werden, beispielsweise durch Montage der Strahlungsquelle an hohen Decken, um den Abstand zwischen Strahlungsquelle und im Raum befindlichen Personen zu erhöhen. Eine einfache Lösung "von der Stange" gibt es hier nicht. Installationen müssen fachgerecht und auf die jeweiligen Anforderungen und die Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten sein. Anforderungen des Arbeitsschutzes beim Einsatz an Arbeitsstätten An Arbeitsplätzen müssen die Anforderungen des Arbeitsschutzes und die dort festgelegten Expositionsgrenzwerte für UV -Strahlung eingehalten werden. Für Fragen zum Thema "Sichere Anwendung von UV -Bestrahlungsgeräten im beruflichen Umfeld" sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) oder die Berufsgenossenschaften geeignete Ansprechpartner. Kann UV -C-Strahlung harmlos sein? Aktuell kommen UV -C-Desinfektionssysteme auf den internationalen Markt, die als "sicher" oder zumindest als risikoärmer beworben werden und in öffentlichen Räumen eingesetzt werden sollen, während sich dort Personen aufhalten (" occupied areas "). Ermöglichen sollen diese Anwendung Lampen, die kurzwellige UV -C-Strahlung im Bereich um 222 nm ("Far- UV -C") abgeben. Postuliert wird, dass die Eindringtiefe dieser Wellenlängen in Auge und Haut so gering ist, dass praktisch keine DNA -Schäden entstehen. Aktuelle Studien – überwiegend tierexperimentelle Untersuchungen an Nacktmäusen – belegen die Unterschiede zur herkömmlichen 254- nm -Strahlung. Die vorliegenden Forschungsergebnisse lassen dennoch derzeit keine belastbare Einschätzung gesundheitlicher Risiken zu. Sie ermöglichen beispielsweise keine belastbaren Erkenntnisse über Wirkungen regelmäßiger oder chronischer Exposition an verletzter oder geschädigter Haut oder auf empfindliche Personengruppen wie Kinder. Zudem spielt das abgegebene Spektrum der Desinfektionslampen für die biologischen Wirkungen eine zentrale Rolle. In den aktuellen Studien wurden UV -C-Quellen verwendet, bei denen die längerwelligen Anteile des UV -C-Spektrums herausgefiltert wurden. Ist dies nicht der Fall, muss davon ausgegangen werden, dass zumindest die längerwelligen Anteile der UV -C-Strahlung durch die Hornschicht der Haut dringen und in lebenden Zellen Schäden setzen können. Das BfS rät daher auch bei Geräten, die mit " Far - UV -C"-Quellen arbeiten, zur Vorsicht. Selbstverständlich müssen auch bei diesen Wellenlängen des " Far - UV -C" die Anforderungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Empfehlungen und Hinweise des BfS Schützen Sie sich selbst und Dritte vor schädlicher UV -Strahlung. Setzen Sie UV -C-Strahlung nicht am Körper ein. Bestrahlen Sie weder die Augen, noch die Haut. Nutzen Sie offene Geräte zur Luftdesinfektion, also Geräte, die UV -C-Strahlung in den Raum abgeben, vorsorglich nur, wenn sich keine Personen im Raum aufhalten. Richten Sie bei der Desinfektion von Oberflächen frei bewegliche UV -C-Geräte nur auf die zu desinfizierende Fläche. Für die Sicherheit seiner Produkte ist der Hersteller verantwortlich. Beachten Sie die Herstelleranweisungen zur sicheren Handhabung. UV -C-Bestrahlungsgeräte sind kein Spielzeug. Sie gehören nicht in Kinderhände. Das BfS überprüft und beurteilt nicht die Wirksamkeit von UV -C-Desinfektionsgeräten Angesichts der Vielfalt von auf dem Markt angebotenen Geräten werden jedoch allgemeine Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben, die vor dem Kauf eines Gerätes betrachtet werden sollten: Herstellerangaben zu einem Gerät sollten möglichst vollständig und konkret sein. Dazu gehören Angaben zu den eingesetzten Wellenlängen und zur Bestrahlungsstärke. Es sollte vom Hersteller dargelegt werden, wie lange und aus welchem Abstand Oberflächen oder Gegenstände bestrahlt werden müssen, damit aktive Mikroorganismen und Viren um einen bestimmten Anteil reduziert werden. Generell gilt: Es können nur Mikroorganismen und Viren abgetötet werden, die von der Strahlung mit der dafür notwendigen Dosis erreicht werden. Bei der Desinfektion von Textilien und Masken sollte belegt sein, dass die Dosis ausreicht, um auch Mikroorganismen und Viren, die tiefer im Gewebe sitzen, erfolgreich zu inaktivieren. Bei Geräten und Anlagen zur Desinfektion von Raumluft sind Angaben zum Luftzirkulationsvolumen und zur Raumgröße, für die das Gerät/die Anlage geeignet ist, wichtig. Die Luft muss einerseits oft genug, andererseits langsam genug an der UV -C-Quelle vorbeigeführt werden, damit die für die Abtötung der Mikroorganismen und Viren erforderliche Dosis im Luftstrom erreicht wird. Es sollte auch erkennbar sein, wie lange es dauert, bis ein bestimmter Desinfektionsgrad der Raumluft erreicht ist. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich auf die Herstellerangaben verlassen. Insbesondere Aussagen zur Wirksamkeit sollten daher vom Hersteller nachvollziehbar belegt werden. Stand: 07.10.2025
Krebserkrankungen Ionisierende Strahlung kann Krebs auslösen. Strahlenbedingte Krebserkrankungen können grundsätzlich in allen Geweben oder Organen des Körpers auftreten. Im klinischen Erscheinungsbild lassen sie sich nicht von spontanen Erkrankungen unterscheiden. Strahlenbedingte Krebserkrankungen treten erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Bestrahlung auf. Das heißt, zwischen der Bestrahlung und dem Erscheinen einer strahlenbedingten Krebserkrankung besteht eine Latenzzeit , die für die einzelnen Arten von Erkrankungen unterschiedlich lang ist. Durch epidemiologische Untersuchungen liegt umfangreiches Wissen zu den gesundheitsschädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung vor. Ionisierende Strahlung kann Krebs auslösen. Krebserkrankungen sind bösartige Neubildungen. Hierzu zählen bösartige Tumoren, die ein Organ betreffen, und Leukämie , eine Erkrankung des blutbildenden Systems, die sich auf den gesamten Organismus auswirkt. Ähnliches gilt für Lymphome, bösartige Neubildungen des lymphatischen Systems, die sich auch auf den gesamten Organismus auswirken. Ionisierende Strahlung kann Krebs in verschiedenen Geweben oder Organen des Körpers auslösen Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die krebsauslösende Wirkung ionisierender Strahlung in allen Geweben oder Organen des Körpers hervorgerufen werden kann. Nach UNSCEAR (2000 und 2006) ist eine Erhöhung des Krebsrisikos durch Strahlung für folgende Organe ausreichend epidemiologisch dokumentiert: Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Lunge, Knochen, Haut, weibliche Brust, Blase, Gehirn, Zentrales Nervensystem, Schilddrüse und Rachen. Gleiches gilt für Leukämien und verschiedene bösartige Neubildungen, die vom lymphatischen Gewebe ausgehen. Bisher gibt es keine epidemiologischen Hinweise für die strahlungsbedingte Induktion von Morbus Hodgkin, einer bestimmten Art von Lymphomen. Hinsichtlich der chronisch lymphatischen Leukämie ( CLL ) wurde lange angenommen, dass diese nicht strahleninduzierbar sei. Neuere epidemiologische Auswertungen legen nahe, dass dies nicht zutrifft. Aber der Zusammenhang zwischen Strahlung und CLL scheint sich deutlich von dem Zusammenhang zwischen Strahlung und anderen Leukämieformen zu unterscheiden. So ist das Risiko für CLL nach Strahlenexposition deutlich niedriger als das Risiko für die anderen Leukämieformen. Strahlenbedingte Krebserkrankungen lassen sich nur durch statistische Methoden feststellen Strahlenbedingte Krebserkrankungen treten erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Bestrahlung auf. Die Zeit zwischen Bestrahlung und Erscheinen einer strahlenbedingten Krebserkrankung wird " Latenzzeit " genannt. Im klinischen Erscheinungsbild lassen sich strahlenbedingte Krebserkrankungen nicht von spontan auftretenden Erkrankungen unterscheiden. Daher können sie nur durch statistische Methoden festgestellt werden, wenn in einer hinreichend großen Personengruppe die Häufigkeit an Erkrankungen auffällig größer ist als in einer vergleichbaren nicht bestrahlten Personengruppe. Latenzzeit ist für einzelne Krebsarten unterschiedlich Die Latenzzeit zwischen der Bestrahlung und dem vermehrten Auftreten von Krebserkrankungen ist für die einzelnen Krebsarten unterschiedlich lang. Die kürzesten Latenzzeiten werden für strahlenbedingte Leukämien und Schilddrüsenkrebserkrankungen beobachtet. Bei einer Bestrahlung im Kindesalter werden dafür Latenzzeiten von zwei bis drei Jahren angenommen. Für die anderen Krebsarten liegen die Latenzzeiten eher über zehn Jahren. Keine Schwellendosis Für das strahlenbedingte Leukämie - und Krebsrisiko ist keine Schwellendosis bekannt. Es wird allgemein angenommen, dass auch niedrige Dosen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Krebs bei bestrahlten Personen erhöhen, allerdings nur in geringem Ausmaß. Mit zunehmender Dosis erhöht sich das Erkrankungsrisiko. Studien und Untersuchungen zur gesundheitlichen Wirkung ionisierender Strahlung Durch epidemiologische Untersuchungen an Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen einer Strahlenexposition ausgesetzt waren, liegt umfangreiches Wissen zu den gesundheitsschädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung vor. Die bedeutendste Studie ist die an den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki . Sie ist bis heute die wichtigste Grundlage für die Abschätzung des Strahlenrisikos im Strahlenschutz . Weitere Erkenntnisse stammen von Untersuchungen an Personengruppen, die aus anderen Gründen einer erhöhten Strahlung ausgesetzt waren: durch ihre berufliche Tätigkeit (Radiologen, Leuchtziffernmalerinnen, Beschäftigte in kerntechnischen Anlagen, Uranbergarbeiter etc. ), als Patienten (Strahlentherapie, Röntgendiagnostik), Betroffene von Atombombentests (wie zum Beispiel auf den Marshall-Inseln oder in Kasachstan), von den radioaktiven Kontaminationen durch die kerntechnische Anlage Majak im Südural oder des Reaktorunfalls von Tschornobyl. Befunde zum Strahlenrisiko werden regelmäßig vom "Wissenschaftlichen Komitee der Vereinten Nationen über die Effekte der atomaren Strahlung " ( UNSCEAR ) sowie von der Internationalen Strahlenschutzkommission ( ICRP ) zusammengetragen und bewertet. Zusätzlich liegen umfassende Dokumentationen zum Strahlenrisiko von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ) der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) und dem National Research Council der USA (" Committee on the Biological Effects of Ionizing Radiation ", "BEIR"-Bericht) vor. Die Höhe des Risikos Für alle bösartigen Tumoren zusammen lässt sich das Risiko in der epidemiologischen Studie an den Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki bis zu einer Dosis von 3 Sievert ( Sv ) gut durch eine lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung beschreiben. Die Dosis-Wirkungs-Beziehung für Leukämie wird nach UNSCEAR dagegen am besten durch eine linear-quadratische Funktion beschrieben. Auf der Grundlage der verfügbaren epidemiologischen Daten schätzt UNSCEAR in seinem Bericht aus dem Jahr 2010 das durchschnittliche lebenslange zusätzliche Sterberisiko bei einer akuten Dosis von 100 Millisievert ( mSv ) auf 0,4 bis 0,8 % für bösartige Tumoren und auf 0,03 bis 0,05 % für Leukämie . Ein zusätzliches lebenslanges Sterberisiko von einem Prozent würde einem zusätzlichen Todesfall pro 100 Personen entsprechen. Die Wahrscheinlichkeit, an Krebs zu erkranken, ist etwa doppelt so hoch wie die an Krebs zu sterben. Soll das Risiko nicht für die Krebssterblichkeit, sondern für die Erkrankungswahrscheinlichkeit bestimmt werden, dann sind die Werte entsprechend zu verdoppeln. Während die Dosis-Wirkungs-Beziehung für bösartige Tumoren als linear beschrieben werden kann, führt bei Leukämie eine zehnfach niedrigere Dosis ( z.B. von 1.000 mSv auf 100 mSv ) zu einer 20-fachen Erniedrigung des Leukämierisikos. Welche Faktoren bestimmen das Strahlenrisiko? Die Höhe des Strahlenrisikos wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: Die Dosis : Je höher die Dosis , desto größer ist das Risiko . Die Strahlenart: dicht-ionisierende Strahlung ist bei gleicher Energiedosis wirksamer als locker-ionisierende Strahlung . Die betroffene Gewebeart beziehungsweise das betroffene Organ: Das blutbildende System, das Brustgewebe, Magen und Dickdarm sind eher strahlenempfindlich, Knochen, Muskel und Nervengewebe eher unempfindlich. Das Alter bei Bestrahlung: Kinder und Jugendliche sind im Allgemeinen empfindlicher als Erwachsene. Strahlenbedingter Anteil bei verschiedenen Krebsarten bei den japanischen Atombombenüberlebenden Die unterschiedliche Empfindlichkeit verschiedener Arten von Gewebe lässt sich bei den Studien zu den japanischen Atombombenüberlebenden auch daran erkennen, dass sich der Anteil der Krebsfälle, die auf Strahlung zurückgeführt werden können, an der Gesamtheit der aufgetretenen Krebsfälle deutlich zwischen den Krebslokalisationen unterscheidet. Die folgende Zusammenstellung zeigt, dass etwa 49 % der Leukämien (bezogen auf alle Formen außer Chronische Lymphatische Leukämie und Adulte T -Zell- Leukämie ), die bei Atombombenüberlebenden aufgetreten sind, auf die Strahlenexposition zurückgehen, während dieser Anteil bei Magenkrebs nur bei etwa 7 % liegt. Strahlenbedingter Anteil des Krebsrisikos für verschiedene Krebslokalisationen bei den japanischen Atombombenüberlebenden mit Dosen oberhalb von 5 mSv Krebslokalisation strahlenbedingter Anteil (in % ) alle bösartigen Tumore 10 Leukämien (ohne Chronisch Lymphatische Leukämie und Adulte T -Zell- Leukämie ) 49 Brust 27 Lunge 10 Darm 11 Eierstöcke 10 Speiseröhre 5 Magen 7 Angaben nach Grant 2017, Hsu 2013, Preston 2007, Cahoon 2017 und Sakata 2019 (Radiation Research) Stand: 20.05.2025
Die Universitätsmedizin Halle bildet in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) in ihrem Aufgabenverbund von Forschung, Lehre und Krankenversorgung das Fundament einer modernen und bedarfsorientieren Gesundheitsversorgung für die Menschen im südlichen Sachsen-Anhalt und darüber hinaus. Mit rund 5.500 Mitarbeitenden ist die Universitätsmedizin Halle mit 58 Kliniken, Departments und Instituten eine der größten Arbeitgeberinnen im Land Sachsen-Anhalt. Von der Expertise eines universitären Maximalversorgers profitieren vor allem Patienten mit schwierigen, schwersten und seltenen Erkrankungen sowie Verletzungen. Durch die Nähe von Forschung und Krankenversorgung fließen neuste wissenschaftliche Erkenntnisse unmittelbar in die Therapie ein und ermöglichen so eine bestmögliche Behandlung. Jedes Jahr werden am Universitätsklinikum Halle (Saale) rund 35.000 stationäre sowie 212.000 ambulante Patienten versorgt. Die Forschenden der Medizinischen Fakultät steuern besonders auf den Gebieten der Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der Onkologie Innovationen für Therapie und Diagnostik bei. Die Medizinische Fakultät blickt als eine der Gründungsfakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf eine mehr als 300-jährige Geschichte in der halleschen Medizin zurück. Sie verfügt mit Medizin, Zahnmedizin, Evidenzbasierte Pflege (B.Sc.), Gesundheits- und Pflegewissenschaften (M.Sc.) sowie Hebammenwissenschaften (B.Sc.) für insgesamt 2.200 Studierende über fünf attraktive Studiengänge, die fächerübergreifend und praxisbezogen gelehrt werden. Sachsen-Anhalt ist vom demografischen Wandel als Bundesland mit der ältesten Bevölkerung besonders betroffen. Die Medizinische Fakultät nimmt diese Gegebenheit zum Anlass, in den Bereichen Altersmedizin und Versorgungsforschung neue Schwerpunkte zu setzen. An der Universitätsmedizin Magdeburg (UMMD) bilden hochspezialisierte Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine untrennbare Einheit, die in enger Kooperation zwischen der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und dem Universitätsklinikum Magdeburg als Anstalt öffentlichen Rechts geführt wird. Mit den Forschungsschwerpunkten der „Neurowissenschaften“, „Immunologie und Molekulare Medizin der Entzündung“ sowie dem Bereich Medizintechnik gilt die UMMD als international anerkannter Wissenschaftsstandort mit einer herausragenden Stellung im Bereich der bildgebenden Verfahren. Als Krankenhaus der Maximalversorgung mit jährlich über 40.000 stationär und teilstationär sowie etwa 160.000 ambulant behandelten Patientinnen und Patienten umfasst die UMMD 47 interdisziplinär arbeitende Kliniken und Institute sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen. Die UMMD ist einer der wichtigsten Nachwuchsförderer in der Region. Mehr als 1.500 Studierende der Medizin und Immunologie sowie rund 340 Fachkräfte in den verschiedensten Gesundheitsfachberufen, kaufmännischen und technischen Berufen werden an der UMMD ausgebildet. Mit rund 4.850 Mitarbeitenden ist die UMMD zudem einer der größten Arbeitgeber der Region und damit ein wichtiger Innovationsmotor.
Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025
| Origin | Count |
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