API src

Found 57 results.

Beim Osterfeuer gibt es Regeln, auch zum Tier- und Umweltschutz

In diesen Tagen sind vielerorts Gemeinden oder Vereine mit der Vorbereitung von Osterfeuern beschäftigt. Vorschriften der Gemeinden für sichere Oster- und Brauchtumsfeuer sind dabei zu beachten. Ebenso wichtig sind ein paar Regeln zum Tier- und Umweltschutz, denn schlecht durchgeführt, kann der alte Brauch große Schäden anrichten. Damit die Veranstaltung die Umwelt möglichst wenig belastet, darf ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt abgebrannt werden. Das Holz soll möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls dürfen Osterfeuer genutzt werden, um Holzabfälle zu „entsorgen“. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Einige Vogelarten haben bereits mit dem Brüten begonnen. Deshalb sollten jetzt vor Ostern, die Reisighaufen für Osterfeuer auf Vogelbruten hin kontrolliert werden. Zum Schutz der Tiere sollten Holzhaufen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, damit brütende Vögel sowie Igel, Hasen, Kaninchen und andere Kleintiere rechtzeitig fliehen können. Informationen zu erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen sowie zu weiteren örtlichen Regelungen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Zur Beurteilung sind in diesem Jahr wegen der Trockenheit die Fragen des Brandschutzes besonders bedeutend. Vor Ort ist dabei die Expertise der Feuerwehren besonders gefragt. zurück

openSenseMap: Sensor Box Klein Twülpstedt

Daten aus Feinstaub Sensor.Community. Hardw.: NodeMCU ESP8266, Feinstaubs. SDS011, BME280 für Temp. & Feuchtigkeit & Luftdruck. Softw.: airRohr-Flashing Tool. Erhöhte Feinstaubkonzentration und der typische Geruch nach Osterfeuer lassen auf Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen schliessen.

Auf Osterfeuer besser verzichten

Wegen der anhaltenden Trockenheit in diesem Frühjahr und der daher bestehenden hohen Gefahr von Vegetationsbränden bittet Senatorin Ute Bonde darum, auf Osterfeuer nach Möglichkeit zu verzichten. „So schön dieser Brauch auch ist: ein jeder sollte abwägen, ob es das Risiko wert ist“, warnt die Senatorin. Der Waldbrandbeauftragte der Berliner Forsten hat bereits mehrere Veranstalter von Osterfeuern darauf hingewiesen, dass diese derzeit keine besonders gute Idee sind und hat von der Durchführung abgeraten. Wer dennoch ein Osterfeuer entzünden möchte, sollte Folgendes beachten:

Waldbrandprävention

Die beobachteten Klimaveränderungen der letzten Jahre haben bereits höhere Temperaturen und geringere Niederschläge für das Nordostdeutsche Tiefland gezeigt. Dieser Trend wird weiter anhalten und damit das Waldbrandrisiko in Berlin weiter erhöhen. Wesentliche Strategie, um die Wälder vor Waldbränden zu schützen, ist der aktive Waldumbau von nadelholzdominierten Beständen zu Laub-Mischwäldern, da diese ein kühleres und feuchteres Waldinnenklima aufweisen. Dies betreiben die Berliner Forsten – im Rahmen des Mischwaldprogrammes und durch waldbauliche Steuerung – bereits seit 20 Jahren aktiv. In Berlin werden keine amtlichen Waldbrand-Gefahrenstufen ausgewiesen, wie etwa in Brandenburg. Über das tagesaktuelle Waldbrand-Risiko gibt – von März bis Oktober der Waldbrandgefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes Auskunft. Deutschen Wetterdienst: Waldbrandgefahren-Index Als natürliche Brandursache kommt in unseren heimischen Waldökosystemen nur der Blitzschlag vor. Dies passiert äußerst selten. Die Ursache für Waldbrände ist fast immer menschlichen Ursprungs. Das Rauch- und Feuerverbot gilt daher in den Berliner Wäldern ganzjährig. Das richtige Verhalten in den Wäldern trägt somit maßgeblich zum Brandschutz bei: Kein offenes Feuer oder glimmende Gegenstände im Wald. Dazu zählen zum Beispiel Rauchen (auch Pfeife), Grillen, Campingkocher und Lagerfeuer außerhalb offizieller Feuerstellen. Auf waldnahen Grundstücken gilt für den Grill und Feuerschalen ein Mindestabstand von 30 m zum Wald. Mit motorisierten Fahrzeugen darf nur in den Wald, wer dort arbeitet. Autos gehören auf den Parkplatz und nicht auf die Wiese oder in den Wald, da sich trockene Gräser und Laub schnell entzünden. Halten Sie die Waldwege für die Feuerwehr frei. Verstellen Sie unter keinen Umständen Waldeingänge und Schranken. Gartenabfälle können beim Kompostieren enorme Hitze entwickeln und sich selbst entzünden. Auch aus ökologischen Gründen entsorgen Sie Ihre Gartenabfälle auf Ihrem eigenen Kompost, bei der Stadtreinigung beziehungsweise einem Recyclinghof. Ob Glasscherben zusammen mit Sonneneinstrahlung einen Waldbrand verursachen können, ist nicht final geklärt. In jedem Fall haben Abfälle jeglicher Art nichts im Wald zu suchen. Wenn Sie Rauch oder Feuer im Wald bemerken, dann melden Sie es bitte schnell der 112 . Je früher die Feuerwehr einen Brand löschen kann, desto größer ist die Chance eine Katastrophe zu vermeiden. Neben der oben genannten Strategie des Waldumbaus ergreifen die Berliner Forsten unterschiedliche Maßnahmen, um die Berliner Wälder vor Waldbränden zu schützen: Am 19. Juli 2023 unterzeichneten der Leiter der Berliner Forsten, Gunnar Heyne, und der Landesbranddirektor der Berliner Feuerwehr, Dr. Karsten Homrighausen, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit und der wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden. Ziel ist es, den Berliner Erholungswald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und seine wichtigen Funktionen für ein gutes Stadtklima und unser Trinkwasser zu bewahren. Weitere Informationen Eine intakte Wegeinfrastruktur ist Voraussetzung, dass Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes zielgerichtet mit Löschtechnik zum Einsatzort gelangen. Seit 2018 nutzen die Berliner Forsten Fördermittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für Maßnahmen der Waldbrandvorsorge (Maßnahmebereich III). Im Rahmen des Förderprogramms wurden in diesem Zeitraum rund 30 Kilometer Waldwege im Forstamt Köpenick und ca. 13 Kilometer im Forstamt Pankow saniert. In 2023 wurden im Revier Ützdorf des Forstamtes Pankow (Aktenzeichen 208323000057) eine Wegelänge von 2,3 Kilometer ertüchtigt. Mit dem Bau und der Unterhaltung von Löschwasserbrunnen in den Wäldern hat die Feuerwehr die Möglichkeit, Löschwasser nah am Einsatzort zu gewinnen. Im Rahmen des ELER-Förderprogramms ist 2024 ein neuer Löschwasserbrunnen im Forstamt Grunewald, Jagen 69 fertiggestellt worden (Aktenzeichen 208323000022). Insgesamt unterhalten wir derzeit 47 Löschwasserbrunnen in den Berliner Wäldern. Zur frühzeitigen Erkennung von Waldbränden setzen Berliner Forsten – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg – auf das Monitoring-System IQ FireWatch. Ein optisches Sensorsystem ist auf den Müggelbergen installiert. Ein weiteres optisches Sensorsystem ist derzeit in Planung und wird im westlichen Teil Berlins zum Einsatz kommen. Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums Europäische Kommission

Feinstaub durch Osterfeuer

Osterfeuer sind ein traditionelles Brauchtum, das vor allem den Frühling begrüßen und das Vertreiben des Winters symbolisieren soll. Durch Osterfeuer entsteht jedoch auch gesundheitsschädlicher Feinstaub. Osterfeuer werden häufig in Gemeinschaft organisiert und sind ein wichtiger Teil der Osterfeierlichkeiten. In Deutschland gibt es jedes Jahr eine große Zahl an Osterfeuern, allerdings variiert die genaue Anzahl je nach Region und Tradition. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen 10.000 und 20.000 Osterfeuer gezündet werden. Besonders in ländlichen Gebieten und in Regionen mit starken Brauchtumstraditionen, wie zum Beispiel in Norddeutschland, sind diese Feuer weit verbreitet. In städtischen Gebieten gibt es oft größere, zentral organisierte Osterfeuer. Es gibt auch Unterschiede in der Handhabung: In manchen Regionen ist das Zünden von Osterfeuern durch strenge Auflagen und nur mit Genehmigungen geregelt, während es in anderen Gegenden eher informell und spontan passiert. Generell sind diese Feiern in Deutschland sehr beliebt und ein bedeutendes kulturelles Ereignis. Die Feinstaubbelastung durch Osterfeuer kann je nach Größe und Anzahl der Feuer, sowie den verwendeten Materialien erheblich variieren. Im Allgemeinen entstehen bei der Verbrennung von Holz und anderen Materialien hauptsächlich Partikel, die als Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ) in die Luft gelangen. Feinstaub schadet unabhängig der vorhandenen Konzentrationshöhe der Gesundheit. Die Feinstaubbelastung kann an den Tagen rund um das Osterwochenende in einigen Regionen oft höhere Werte als an normalen Tagen erreichen. In städtischen Gebieten mit vielen Osterfeuern kann die Luftqualität durch den Feinstaub in den kritischen Bereich geraten und liegt in der Regel an den Osterfeiertagen über den üblichen Werten. Zu Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub kommt es in der Regel aber nicht. Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Höhe der Feinstaubbelastung stark von lokalen Faktoren abhängt, wie der Anzahl der Osterfeuer, den verwendeten Brennmaterialien und den Wetterbedingungen (z.B. Wind, der den Feinstaub rasch verteilt oder Regen, der den Staub auswäscht). Im Jahr 2023 wurden nach Berechnungen des Umweltbundesamtes rund 77.500 Tonnen Feinstaub PM 2,5 in Deutschland freigesetzt. Abrieb- und Auspuffemissionen des Straßenverkehrs trugen dazu rund 16.300 Tonnen bei. 12.500 Tonnen entstehen durch Holzfeuerung, vor allem in den Wintermonaten. Durch Silvesterfeuerwerk wurden innerhalb weniger Stunden circa 1150 Tonnen freigesetzt. Bei Oster- und anderen Brauchtumsfeuern wurden etwa 1200 Tonnen freigesetzt. Zu beachten ist, dass die Emissionen der Brauchtumsfeuer mit einer hohen ⁠ Unsicherheit ⁠ behaftet sind. Aktuelle Messwerte und Vorhersagen zur Luftschadstoffbelastung gibt es in der ⁠ UBA ⁠-App "Luftqualität". Mit unserer App können Sie sich jederzeit über die Messwerte in Ihrer Nähe informieren und sich bei erhöhten Werten automatisch warnen lassen. Je nach Höhe der Belastung gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich.

Feinstaubfrei bis Ostern !

Pressemitteilung Nr.: 04/2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 03.04.2007 Feinstaubfrei bis Ostern ! Wie das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt informiert, ging heute Mittag aufgrund des eingetretenen Wetterwechsels und einsetzendem Nie- derschlag eine längere Episode mit anhaltend hoher Feinstaubbelastung ab- rupt zu Ende. Begonnen hatte alles vor 10 Tagen mit einer kurzzeitigen und extrem hohen Feinstaubbelastung, die durch den Herantransport von aufgewirbeltem Saha- rastaub hervorgerufen wurde. Auch an den Folgetagen war es in Sachsen-Anhalt wiederholt zu Überschreitungen des EU-Tagesgrenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gekommen. Ursache dafür war allerdings die permanent hohe Feinstaub-Grundbelastung in Verbindung mit einer zusätzlichen lokalen Luftverschmutzung, meist verur- sacht durch den Kfz-Verkehr. Wie die Messergebnisse des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) zeigten, wurde der EU-Tagesgrenzwert gestern abermals sehr deut- lich an nahezu allen Messstationen im Land überschritten, so zum Beispiel in Magdeburg und Wittenberg (je 78), Dessau (72), Burg (68), Halle (66), Wernigerode (65), Weißenfels (62) und Stendal (58). Derzeit geht das Landesamt für Umweltschutz davon aus, dass es aufgrund der vorhergesagten guten Luftaustauschbedingungen in den Tagen bis Ostern wohl nicht mehr zu Überschreitungen kommen wird. Es wird jedoch erwartet, dass die Osterfeuer am kommenden Wochenende die Belastung zumindest lokal wieder ansteigen lassen werden. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -www.lau-st.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Entwarnung: Feinstaubbelastung geht zurück Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1

Regeln

Der Hobrechtswald ist das ganze Jahr geöffnet und hat für jeden etwas zu bieten. Um den vielfältigen Nutzungsinteressen gerecht zu werden und dabei den Lebensraum der Pflanzen und Tiere zu wahren, sind im gegenseitigen Respekt einige Regeln zur Erholung, zum Radfahren sowie zu Hunden im Wald einzuhalten. Lassen Sie keine Abfälle im Wald zurück und verschmutzen Sie die Gewässer nicht! Tiere könnten die Abfälle fressen und davon krank werden. Vermeiden Sie unnötigen Lärm! Der Wald ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn Sie leise sind, bekommen Sie außerdem die Möglichkeit scheue Waldtiere zu entdecken. Halten Sie Hunde an der Leine! Zu allen Jahreszeiten sind Hunde im Wald anzuleinen. Nur in ausgeschriebenen Hundeauslaufflächen können Sie Ihren Hund freilaufen lassen. Lassen Sie Ihren Hund außerdem nicht in Gewässern schwimmen. Zünden Sie im Wald niemals ein Feuer an! Ein offenes Feuer ist sehr gefährlich und kann leicht zu Waldbränden führen. Auch Rauchen ist in allen Berliner Wäldern ganzjährig verboten. Halten Sie sich bei Gewitter nicht im Wald auf! Sie könnten von herunterfallenden Ästen oder einem durch Blitzeinschlag umstürzenden Baum verletzt werden. Autos und Motorräder müssen stets draußen bleiben! Es sei denn, Sie haben eine Genehmigung des Forstamtes. Parken Sie bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen, da Sie sonst Rettungswagen und Holztransporter behindern könnten. Fahren und reiten Sie nicht abseits der Wege! Das Radfahren und Reiten ist im Wald nur auf breiten bzw. speziell ausgewiesenen Wegen erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger und Wanderer. Umgehen Sie niemals forstliche Absperrungen! Bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr durch herabstürzende Bäume. Klettern Sie nicht auf Hochsitze! Jagdliche Einrichtungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Steigen Sie nicht über Kulturzäune! Vermeiden Sie auf junge Pflanzentriebe zu treten und brechen Sie keine Äste ab. Damit schädigen Sie die Natur. Ritzen Sie die Rinde der Bäume nicht ein! Der Stamm eines Baumes ist an beschädigten Stellen ungeschützt. Pflücken Sie keine geschützten Pflanzen! Nur wenn Sie Blumen und Kräuter kennen und wissen, dass sie nicht unter Naturschutz stehen, können Sie diese pflücken sowie Früchte sammeln. Streicheln Sie keine zutraulichen Tiere! Es besteht Tollwutgefahr. Die Berliner Forsten weisen außerdem auf besondere Regeln für Reiter hin. Beachten Sie bitte auch die Verhaltenshinweise an den Eingängen der Weideflächen .

Übersicht Pressemitteilungen 2004

Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2004 Dicke Luft am Neujahrsmorgen 02-2004 Arten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt 03-2004 Unangenehme Gerüche im Visier 04-2004 Dicke Luft durch Osterfeuer 05-2004 Mit dem Sommer kam das Ozon 06-2004 Etwa 200.000 Wasservögel in Sachsen-Anhalt 07-2004 Europäische Woche der Mobilität 16. bis 22. September Autofreier Tag "in die Stadt ohne mein Auto" am 22. September 2004 08-2004 Beißende Luft durch Gartenfeuer

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Startseite > Das LAU > Struktur und Aufgaben > Presse- und Öffentlichkeitsarbeit > Pressemitteilungen > Ältere > 2010

Die hier zum Download bereit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei. 12-2010 Pulverdampf in der Silvesternacht 11-2010 Kolloquium zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) - Gutachten bestätigen Wirksamkeit der Umweltzone 10-2010 Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung in Halle (Saale) Fachkolloquium des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) am 16. Dezember 2010 09-2010 EU-Lärmkartierung in Sachsen-Anhalt geht in die zweite Stufe 08-2010 Travel Smarter – Live Better Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ruft zur Beteiligung am autofreien Tag auf 07-2010 Erneut Nachwuchs bei Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt 06-2010 Kosten des Klimawandels in Sachsen Anhalt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung untersucht Kosten der Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels für Sachsen Anhalt 05-2010 Förderung des Bundes zur Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge 04-2010 Osterfeuer in Magdeburg trieben Feinstaubbelastung nach oben 03-2010 Einführung der elektronischen Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zum 01. April 2010 02-2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe 01-2010 Winterkälte und Feinstaub

1 2 3 4 5 6