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Export von Elektroaltgeräten

Die Bilder und Berichte über Elektroaltgeräte, die in Asien und Afrika unter schlechtesten Bedingungen „entsorgt“ werden, haben sich in den letzten Jahren gehäuft: Kinder schmelzen unter einfachsten Umständen – über einem offenen Feuer – Bestandteile ausrangierter Computer, um Metalle „zurückzugewinnen“. Frauen zerschlagen Bildschirme mit einem  Hammer und sortieren riesige Kabelberge. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Ausschlussgebiete für Osterfeuer in der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die Ausschlussgebiete der Osterfeuer in der Stadt Osnabrück. In diesen Gebieten ist es nicht erlaubt ein Osterfeuer abzubrennen. Grundsätzlich sind Osterfeuer in der Innenstadt und in den bebauten Gebieten der Stadt nicht erlaubt.

Pressemitteilung PRev. JL

PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 33/08 PRev JL - Pressemitteilung Nr.: 33/08 Burg, den 4. August 2008 Pressemitteilung PRev. JL Fahrzeug aus Verkehr gezogen Burg (gm). In der Burger Yorkstraße wurde Donnerstag gegen 19 Uhr ein Mercedes mit Ladekran einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die angebrachten Kennzeichen waren entstempelt und das Fahrzeug somit nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Der Fahrer gab an, nur Strohballen holen zu wollen. Es wurde eine Anzeige angefertigt und die Weiterfahrt untersagt. ALFF-Mitarbeiterin Bettina Weber über die Gefahren von Waldbränden: Streifen halten Feuer fern Auch wenn Hoch ¿Volker¿ vermutlich eine Verschnaufpause einlegen wird, ist durch das hochsommerliche Wetter die Gefahr von Waldbränden weiterhin sehr hoch. Über die Ermittlung der Waldbrandwarnstufen, ihre konkrete Bedeutung und das entsprechende Verhalten sprach Volksstimme-Redakteurin Uta Elste mit Bettina Weber vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark. Volksstimme: Wie wird die Waldbrandwarnstufe eigentlich festgelegt? Bettina Weber: Wir ermitteln die Warnstufe nach einem System, das schon zu DDR-Zeiten üblich war, aber im Laufe der Jahre modifiziert wurde. Wir bekommen täglich die meteorologischen Eingangsdaten wie Temperatur, Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschläge. Der Zustand der Vegetation spielt ebenfalls eine Rolle, und dann wird die entsprechende Stufe ausgerufen. Volksstimme: Die Warnung beginnt immer mit der Stufe I. Aber wenn es sehr plötzlich sehr warm wird, könnte dann die Warnung auch gleich mit der Stufe II oder III einsetzen? Bettina Weber: Es beginnt immer generell mit der Stufe I. Witterungsunbilden, die gleich eine höhere Stufe nach sich ziehen, sind eigentlich nicht vorstellbar. Volksstimme: Die Warnstufe wird immer für den gesamten Landkreis ausgerufen. Die Landkreise sind zum Teil groß. Sind die Voraussetzungen trotzdem überall gleich? Bettina Weber: Eben nicht, und das ist die Schwierigkeit, die Warnstufe für den gesamten Kreis zu berechnen, wenn es beispielsweise in Letzlingen viel Niederschlag gibt und in Arendsee fast gar nichts. Da ist viel Fingerspitzengefühl erforderlich. Volksstimme: Warum gibt es in den neuen Bundesländern die Warnstufen von I bis IV, in anderen dagegen fünf Warnstufen? Bettina Weber: Dort gab es Anpassungen an internationale Gegebenheiten. Stufe I ist dort gleichbedeutend mit ¿sehr geringer Gefahr¿. Mit unserem System würden wir da gleich bei Stufe II beginnen. Volksstimme: Welche Bedeutung haben die einzelnen vier Warnstufen? Bettina Weber: Stufe I bedeutet Waldbrandgefahr, Stufe II erhöhte, Stufe III hohe und Stufe IV höchste Gefahr. Die Stufen haben Signalwirkung für die Forst und die Bevölkerung. Die Forstmitarbeiter werten die Bilder des Kameraüberwachungssystems aus. Volksstimme: Wie muss sich die Bevölkerung bei Waldbränden verhalten? Bettina Weber: Wichtig ist, dass im Wald kein offenes Feuer entfacht und nicht gegrillt wird. Rauchen ist natürlich auch verboten, und Autofahrer sollten keine brennenden Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen. Außerdem müssen die Zufahrtswege frei gehalten werden, so dass Rettungsfahrzeuge, aber auch Holztransportfahrzeuge passieren können. Und Katalysatorautos sollten nicht auf Heu oder Gras abgestellt werden. Das sind eigentlich simple Sachen, die jeder berücksichtigen kann. Wenn jemand ein Feuer im Wald bemerkt, sollte er sofort die zuständige Einsatzleitstelle oder die nächste Forstdienststelle informieren. Volksstimme: In den vergangenen Tagen kam es immer wieder zu Stoppelbränden. Nun wechseln sich in der Region viele Waldstücke mit Ackerfl ächen ab. Welche Vorsichtsmaßnahmen können hier getroffen werden? Bettina Weber: Die Waldbrandschutzverordnung sieht für Felder, die weniger als 30 Meter vom Wald entfernt sind, die Anlage von Schutzstreifen vor. Diese fünf Meter breiten Pfl ugstreifen sollen bei der Ernte des Getreides angelegt werden, allerdings nur, wenn dann die Warnstufen III oder IV gelten. Im Interesse aller Waldbesitzer und der Allgemeinheit sollten die Landwirte die Forderung bei der bestehenden Wetterlage möglichst sofort umsetzen, um so eine drohende Waldbrandgefahr aktiv zu minimieren. Immerhin musste die Forstbehörde des ALFF Altmark schon Feuer auf Getreideschlägen registrieren, die auf Wälder übergriffen und dort zum Teil erhebliche Schäden anrichteten. Schutzstreifen hätten diese vermutlich verhindern können. Zwei neue Projekte Straßen- und Brückenbau Burg/Genthin (mk). Mit zwei Bauvorhaben wird in den nächsten Tagen der Ausbau der Kreisstraße zwischen Tucheim und Magdeburgerforth fortgesetzt, teilte die Kreisverwaltung mit. Zum einen erfolgt der grundhafte Ausbau in der Ortsdurchfahrt Magdeburgerforth. Die Straße wird auf eine Breite von 6,50 Metern neu errichtet. Zum anderen muss die Brücke über den Gloinebach einem Neubau weichen. Eine Sanierung ist nicht möglich. Beide Projekte beginnen am 11. August und werden bis zum November andauern. Eine Vollsperrung der Kreisstraße ist unumgänglich. In dieser Zeit wird der Durchgangsverkehr über Ziesar umgeleitet. Die Kosten für die genannten Baumaßnahmen betragen rund 700 000 Euro. Die Summe wird durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert. Fünf Verletzte Theeßen (bsc). Auf der Bundesautobahn 2 ereignete sich am Freitag gegen 5.35 Uhr, Fahrtrichtung Hannover, nahe der Ortschaft Madel, ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Pkw, besetzt mit zwei Erwachsenen und drei Kindern, war aus bisher noch unbekannter Ursache unter einen vor ihm fahrenden Sattelzug geraten. Der Pkw verklemmte sich dabei unter dem Lkw und wurde etwa 100 Meter weit mitgezogen. Anschließend löste sich das Auto, schleuderte nach links über die Fahrbahn und prallte gegen die Mittelleitplanke. Die vier Kameraden der herbeigerufenen Freiwilligen Feuerwehr Theeßen befreiten eine noch eingeklemmte Person mit Hilfe eines hydraulischen Rettungsgerätes. Die Rettungssanitäter und Notärzte versorgten alle fünf Pkw-Insassen. Sie wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht. Es entstand ein Sachschaden von rund 35 000 Euro. Die Autobahn war für die Rettungsmaßnahmen rund eine Stunde voll gesperrt. Nach knapp drei Stunden konnten die Theeßener Kameraden ihren Einsatz beenden. Pumpe entwendet Drewitz (bsc). Den Diebstahl einer Pumpe zeigte eine Grundstückseigentümerin aus der Lübarser Straße bei der Polizei an. Der oder die Täter hatten sich Zutritt zu dem Grundstück verschafft und das Hauswasserwerk aus dem Pumpenhaus entwendet. Der Sachschaden beträgt etwa 250 Euro. Stapler brennt Stresow (bsc). Bedingt durch einen technischen Defekt brannte am Donnerstagnachmittag auf dem Gelände eines Getreidelagers ein Gabelstapler. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Rietzel und Stresow kamen zum Einsatz. Sie konnten ein Übergreifen des Feuers auf die angrenzenden Gebäude verhindern und löschten den Brand. Den entstandenen Sachschaden bezifferte die Polizei auf rund 250 Euro. Ladendiebstahl Möckern (bsc). Nach einem Ladendiebstahl wurde am Donnerstag in Möckern ein 26-Jähriger gestellt. Er hatte gegen 17 Uhr in einem Markt Bräunungscreme entwendet und wurde durch Mitarbeiter festgehalten, informierte die Polizei. Fahrradfahrer mit 3,17 Promille ertappt Gommern (mk). Mit einem Alkoholgehalt von 3,17 Promille wurde am Donnerstagabend gegen 22.45 Uhr im Gommeraner Kellerberg ein Fahrradfahrer ertappt. Die Beamten waren auf den Mann aufmerksam geworden, weil er neben der auffälligen Fahrweise auch kein Licht am Rad hatte. Jetzt droht ein Strafverfahren. Einbruch in das alte Schulgebäude Gommern (mk). Unbekannte sind zwischen dem 10. und 31. Juli in das alte Gommeraner Gymnasiumsgebäude in der Gartenstraße eingebrochen. Ob etwas entwendet wurde, ist noch unklar. Anzeige gegen Fahrzeugführer Nielebock (sp). Am Donnerstag um 10.15 Uhr fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung auf der Straße nach Nielebock ein landwirtschaftlicher Zug auf, dessen vorn angebrachte Schippe in Betrieb war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten erhebliche Mängel an der Bereifung und der Bremsanlage fest. Gegen den Fahrzeugführer und den verantwortlichen Halter werden Anzeigen gefertigt. Tempo-Kontrolle in Jerichow Jerichow (sp). In Jerichow wurde am Donnerstag auf der Bundesstraße 1 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Von 661 gemessenen Fahrzeugen waren 75 zu schnell. Den Rekord schaffte ein Pkw-Fahrer mit gemessenen 183 km/h. Ihn erwartet neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot. Hohes Gras im Kreuzungsbereich Brettiner Chaussee Ohne Auftrag: Ärgernis ist verschwunden Von Simone Pötschke Genthin. Das hohe Gras im Bereich der Gleisanlagen in Altenplathow ¿ Kreuzungsbereich Brettiner Chaussee ¿ hat sich gestern den Motorsensen beugen müssen. Endlich. Die Genthiner Baumschulen hatten ein Erbarmen. Das Unternehmen mähte ¿ ohne dass ein öffentlicher Auftrag erteilt worden war ¿ das bedrohlich hochgeschossene Grün. Es hatte sich auf scheinbar unberührten Flächen breitgemacht, für die eigentlich das Straßenbauamt verantwortlich ist. Baumschulen-Chefin Gunda Hofmann aus Brettin beobachtete vor einigen Tagen, das hier fast ein Kind angefahren wurde, weil ein Kraftfahrer in seiner Sicht durch das Gras behindert war. ¿Der Bereich¿, sagt sie, ¿ist einfach kreuzgefährlich, zumal hier auch aus Brettin/Schlagenthin Schulbusse ankommen und Kinder munter durch das hohe Gras laufen. Das kann man nicht mit ansehen. Es ärgert mich, dass hier einfach nichts passiert und scheinbar niemand von der Gefahrenquelle Notiz nehmen will¿, sagte Gunda Hofmann und schickte deshalb ein Zwei-Mann-Mähkommando auf den Weg, das in nur kurzer Zeit der etwa 50 Quadratmeter großen Fläche vorerst Herr wurde. Noch am Nachmittag reagierte Genthins Bürgermeister Wolfgang Bernicke auf die Initiative der Baumschulen-Chefin. Sie würde ihre Namen ¿Unternehmerin¿ zu recht tragen, denn sie unternehme etwas, schrieb er in einem Dankesbrief an Gunda Hofmann. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - PRev Jerichower Land Pressestelle Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Tel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 304 Mail: ralph.voelker@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Jerichower Land  Bahnhofstraße 29 b 39288 Burg Beauftragter für PressearbeitTel: +49 3921 920 198 Fax: +49 3921 920 305 Mail: za.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de

Übersicht Pressemitteilungen 2005

Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 01-2005 Dicke Luft durch Silvesterböller 02-2005 Viel Sonne, trotzdem hohe Feinstaubbelastung 03-2005 Luftverschmutzung in Sachsen-Anhalt 04-2005 Weltwassertag 2005 - Aktionstag des Landes Sachsen-Anhalt 05-2005 Osterfeuer trieben Feinstaubbelastung hoch 06-2005 Ich bin doch nicht laut - 8. Internationaler Noise Awareness Day - Tag gegen den Lärm 07-2005 Anhaltend hohe Feinstaubkonzentration 08-2005 Deutlicher Anstieg der Ozonbelastung 09-2005 EU-Feinstaubgrenzwert in Halle überschritten 10-2005 Spätsommer sorgt für hohe Feinstaub- und Ozonbelastung 11-2005 Clever pendeln - weniger Feinstaub 12-2005 Gefahrenabschätzung in den Auenböden der Elbe oder ist der Bodenschutz bezahlbar?

Erhebung der Größen und Zusammensetzung von Brauchtums- und Lagerfeuern durch kommunale Befragungen

Im Projekt führten die Auftragnehmenden eine repräsentative Online-Befragung durch, um Mengenangaben zu Brauchtumsfeuern und Lagerfeuern für die Emissionsberichterstattung abzuleiten. Deutschlandweit wurden Gemeinden zu ihren Brauchtums- und Lagerfeueraktivitäten befragt, wonach mittels ⁠Median⁠ und Mittelwert die Ergebnisse auf Deutschland hochgerechnet wurden. Aufgrund von großen Schwankungen der Angaben liegt die geschätzte Anzahl zwischen 103.024 und 316.459 Feuern. Für die Berechnung von damit verbundenen Luftschadstoffemissionen erfolgte zusätzlich eine Bewertung der zeitlichen Entwicklung. Die Ergebnisse werden für die Veröffentlichung von Emissionsberechnungen im Jahre 2019 dienen.

Regeln

Der Hobrechtswald ist das ganze Jahr geöffnet und hat für jeden etwas zu bieten. Um den vielfältigen Nutzungsinteressen gerecht zu werden und dabei den Lebensraum der Pflanzen und Tiere zu wahren, sind im gegenseitigen Respekt einige Regeln zur Erholung, zum Radfahren sowie zu Hunden im Wald einzuhalten. Lassen Sie keine Abfälle im Wald zurück und verschmutzen Sie die Gewässer nicht! Tiere könnten die Abfälle fressen und davon krank werden. Vermeiden Sie unnötigen Lärm! Der Wald ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Wenn Sie leise sind, bekommen Sie außerdem die Möglichkeit scheue Waldtiere zu entdecken. Halten Sie Hunde an der Leine! Zu allen Jahreszeiten sind Hunde im Wald anzuleinen. Nur in ausgeschriebenen Hundeauslaufflächen können Sie Ihren Hund freilaufen lassen. Lassen Sie Ihren Hund außerdem nicht in Gewässern schwimmen. Zünden Sie im Wald niemals ein Feuer an! Ein offenes Feuer ist sehr gefährlich und kann leicht zu Waldbränden führen. Auch Rauchen ist in allen Berliner Wäldern ganzjährig verboten. Halten Sie sich bei Gewitter nicht im Wald auf! Sie könnten von herunterfallenden Ästen oder einem durch Blitzeinschlag umstürzenden Baum verletzt werden. Autos und Motorräder müssen stets draußen bleiben! Es sei denn, Sie haben eine Genehmigung des Forstamtes. Parken Sie bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen, da Sie sonst Rettungswagen und Holztransporter behindern könnten. Fahren und reiten Sie nicht abseits der Wege! Das Radfahren und Reiten ist im Wald nur auf breiten bzw. speziell ausgewiesenen Wegen erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger und Wanderer. Umgehen Sie niemals forstliche Absperrungen! Bei Fällarbeiten besteht Lebensgefahr durch herabstürzende Bäume. Klettern Sie nicht auf Hochsitze! Jagdliche Einrichtungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Steigen Sie nicht über Kulturzäune! Vermeiden Sie auf junge Pflanzentriebe zu treten und brechen Sie keine Äste ab. Damit schädigen Sie die Natur. Ritzen Sie die Rinde der Bäume nicht ein! Der Stamm eines Baumes ist an beschädigten Stellen ungeschützt. Pflücken Sie keine geschützten Pflanzen! Nur wenn Sie Blumen und Kräuter kennen und wissen, dass sie nicht unter Naturschutz stehen, können Sie diese pflücken sowie Früchte sammeln. Streicheln Sie keine zutraulichen Tiere! Es besteht Tollwutgefahr. Die Berliner Forsten weisen außerdem auf besondere Regeln für Reiter hin. Beachten Sie bitte auch die Verhaltenshinweise an den Eingängen der Weideflächen .

Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland

Entsorgung gefährlicher Abfälle in Deutschland Schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht einfach ins Ausland geschafft und dort entsorgt werden. Das regelt das Basler Übereinkommen. Seit 25 Jahren regelt das Basler Übereinkommen weltweit die Zulässigkeit, Genehmigung und Kontrolle der Exporte und Importe, also der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen. Deutschland wurde Mitte 1995 Vertragsstaat des Basler Übereinkommens. Mitte der 1970er Jahre gab es in den industrialisierten Staaten nur eine unzureichende Infrastruktur für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Kurzerhand brachten manche den gefährlichen Müll ins Ausland. Mit schweren Folgen für Umwelt und Gesundheit, insbesondere in Afrika, Osteuropa und anderen Regionen. Die Verschiffung gefährlicher Abfälle durch „toxic ships“ hatte zu dieser Zeit ein Ausmaß erreicht, das internationalen Handlungsbedarf erforderte. Der Seveso-Unfall 1983 und die folgende unkontrollierte Verbringung der Abfälle aus diesem Unfall sind in die Geschichte eingegangen. Letztendlich führten die Giftmüllskandale zum Basler Übereinkommen. In Deutschland wurde die Wende mit einer gemeinsamen Erklärung der Umweltminister des Bundes und der Länder zum Thema "Abfallexport" im September 1992 eingeleitet. Im Mai 1994 war die Europäische Abfallverbringungsverordnung in Kraft getreten und im Oktober 1994 richtete das Umweltbundesamt die Anlaufstelle Basler Übereinkommen ein. Sie entscheidet seitdem  u.a. über die Abfallverbringung durch Deutschland. Pro Jahr erteilt sie über 500 Transitgenehmigungen, erstellt die jährliche Statistik über verbrachte Mengen, beantwortet Informationsfragen und berät Behörden und Wirtschaft. 2013 wurden unter behördlicher Überwachung 1,9 Millionen Tonnen deutscher Abfälle zur Entsorgung ins Ausland verbracht und 5,9 Millionen Tonnen Abfälle anderer Staaten in Deutschland entsorgt. Ca. 70 % der nach Deutschland importierten Abfälle wurden verwertet. Der überwiegende Teil kommt aus den europäischen Nachbarstaaten oder wurde dorthin verbracht. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-⁠ OECD ⁠-Staaten ist verboten. Somit konnte der Transport gefährlicher Abfälle aus Europa in sich entwickelnde Länder unterbunden werden. Der Abfallimportüberschuss zeigt, dass Deutschland bereits seit Jahren über eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur verfügt. Aufgrund der vorhandenen Entsorgungsinfrastruktur sowie der Vorab  und Verbleibskontrolle der grenzüberschreitend verbrachten Abfälle konnten illegale Verbringungen mit Beeinträchtigungen von Umwelt und Gesundheit weitestgehend verhindert werden. Inzwischen gibt es ein neues, in den letzten Jahren entstandenes Problem: Berge von Elektroschrott. Ein Teil gebrauchstauglicher Geräte landet zwar bei neuen Nutzern im außereuropäischen Ausland. Aber ein großer Teil gelangt ohne fachgerechte Entsorgung auf unkontrollierten Müllkippen von Entwicklungs- und Schwellenländern. Häufig werden Geräte zerlegt und Komponenten über offenem Feuer herausgelöst, um an Rohstoffe zu gelangen. Dies führt zu schweren Gesundheitsschäden und hohen Umweltbelastungen. Deshalb ist es derzeit wichtig, Verwertungsstrukturen in diesen Staaten zu fördern. Deutschland unterstützt daher den Aufbau einer geeigneten Entsorgungsinfrastruktur in den Entwicklungsländern durch Kooperationsangebote, Informationsvermittlung, Technologietransfer und Thematisierung in internationalen Gremien.

Lagerfeuer, Feuerschalen

Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche ⁠Atmosphäre⁠, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige ⁠Dioxine⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠Gemisch⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.

Pflanzenkohle

Pflanzenkohle möglichst umweltfreundlich kaufen oder herstellen Was Sie bei Pflanzenkohle beachten sollten Kaufen Sie nur zertifizierte Pflanzenkohle (EBC-Siegel). Dies garantiert, dass Schadstoffgehalte geprüft und Grenzwerte eingehalten werden. Wenn Sie selbst Pflanzenkohle herstellen wollen, nutzen Sie dafür geeignete Behälter (z. B. Kon-Tikis) und halten Sie sich streng an die Herstellervorgaben, um gesundheitsschädliche Emissionen gering zu halten. Geben Sie Gehölzschnitt in die öffentliche Grünschnittabfuhr und legen Sie nach Möglichkeit Totholzhecken in ihrem Garten an. Gewusst wie Pflanzenkohle entsteht durch die unvollständige Verbrennung ("Verkohlung" bzw. "Pyrolyse") von Pflanzenmaterial wie z.B. Gehölzschnitt. Der Einsatz von Pflanzenkohle kann zur CO 2 -Bindung beitragen, die Wasserspeicherkapazität des Bodens erhöhen und den Humusaufbau unterstützen. Bei unsachgemäßer Herstellung können aber auch Grenzwerte für Schadstoffe in der Pflanzenkohle überschritten werden. Darüber hinaus entstehen bei der Herstellung von Pflanzenkohle Luftschadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid, aber auch klimaschädliches Methan. Siegel beachten: Kaufen Sie für die Anwendung im Garten nur Pflanzenkohle, die mit dem EBC-Siegel zertifiziert ist. Dieser Standard garantiert, dass die Pflanzenkohle bei der Herstellung und bezüglich Schadstoffgehalt allgemeinen Umweltanforderungen entspricht. Die Herstellung in modernen Pyrolyseanlagen hat gegenüber handwerklichen Herstellungsmethoden den Vorteil, dass der Pyrolyseprozess technisch kontrolliert und gesteuert werden kann. Zudem können auch die "⁠ Nebenprodukte ⁠" (Pyrolyseöle, Pyrolysegase und Abwärme) genutzt werden. Dadurch haben moderne Pyrolyseanlagen einen höheren Wirkungsgrad und die Schadstoffgehalte in der Abluft und in der Pflanzenkohle liegen unter den Grenzwerten. Dauerhafte CO 2 -Bindung durch Zusatzzertifikate: Pflanzenkohle kann – z.B. kleinteilig in den Boden ausgebracht – dauerhaft CO 2 speichern. Im Rahmen der freiwilligen CO 2 -Kompensation können entsprechende Projekte unterstützt werden. Hierfür gibt es Plattformen wie Carbonfuture , die nicht nur die Qualität der Pflanzenkohle (EBC-Siegel), sondern auch die nicht-rückholbare Ausbringung zertifizieren. Das ist für den Klimaschutznutzen wichtig, da Pflanzenkohle prinzipiell auch verbrannt werden kann, so dass der Kohlenstoff wieder vollständig als CO 2 entweichen würde. Bei eigener Herstellung an Herstellerempfehlungen halten: Wenn Sie Pflanzenkohle selbst herstellen möchten, sollten Sie sich vorab intensiv mit dem Herstellungsprozess und der richtigen Praxis vertraut machen. Das Ithaka Institut in der Schweiz bietet z. B. entsprechende Hintergrundinformationen und eine Bedienungsanleitung an. Am besten lassen Sie sich den Herstellungsprozess von erfahrenen Personen zeigen. So schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie nicht nur eine möglichst große Ausbeute, sondern auch eine Pflanzenkohle mit guter Qualität und geringer Schadstoffbelastung erhalten. Denn auch wenn das Grundprinzip einfach ist und seit Jahrtausenden praktiziert wird, kann man aus Umweltsicht einiges falsch machen. Statt eines korrekt ablaufenden Verkohlungsprozesses kann ein qualmendes Lagerfeuer mit unnötiger Schadstoffbelastung das Resultat sein. Folgende Punkte sind für eine gute Verkohlung besonders entscheidend: Geeignetes Gefäß: Sie benötigen ein geeignetes Gefäß wie z. B. ein Kon-Tiki (trichter-/ zylinderförmiges, häufig doppelwandiges Brenngefäß), das u.a. eine gute Verbrennung der austretenden Brenngase ermöglicht und den Anforderungen z. B. bei der Ablöschung des Feuers standhält (Korrosionsschutz). Geeignetes Ausgangsmaterial: Sie dürfen grundsätzlich nur unbehandeltes Holz verwenden. Das Material sollte gut getrocknet, relativ homogen im Durchmesser und vor Regen geschützt gelagert worden sein. In der Regel wird Schnittgut von Ziergehölzen oder Obstbäumen verwendet, was schlecht kompostierbar ist. Verwenden Sie keinen frischen Grünschnitt, Blätter oder nährstoffreiche Ausgangsmaterialien. Diese sollten kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Stetige Prozessführung: Es sollten immer nur dünne Holzschichten aufgelegt werden, wenn die oberste Schicht zu veraschen beginnt. Das erfordert eine kontinuierliche Betreuung und Beobachtung des Vorgangs. Zügiger Anzündvorgang von oben: Das Anzünden sollte von oben mit geeigneten und möglichst pflanzlichen oder naturnahen Anzündhilfen (z.B. wachsgetränkter Holzwolle) erfolgen, um die Rauchentwicklung gering zu halten. Ablöschen von unten: Nach dem Herstellen der letzten Schicht Pflanzenkohle muss diese (wenn möglich von unten) abgelöscht werden, um den Kohleausbrand zu stoppen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten eignet sich die handwerkliche Herstellung von Pflanzenkohle am ehesten für Gartengemeinschaften wie z. B. Kleingartenvereine. Verschiedene Vereine oder Verbände bieten Seminare oder Informationen hierzu an. Abstand halten: Bedenken Sie bezüglich der Rauchentwicklung, dass Sie genügend Abstand zu Lüftungsöffnungen (Fenster und Türen), zu Gartennachbarn sowie zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen) einhalten. Wie bei jedem offenen Feuer sollte mindestens eine Person das Feuer immer im Blick haben, um eingreifen zu können, falls etwas passiert. Entsorgen Sie Grünschnitt fachgerecht: Kleinere Mengen an Grünschnitt können Sie fachgerecht z.B. über die Biotonne entsorgen oder selber kompostieren. Durch die Untermischung von holzigem Material wird die Durchlüftung und damit der Rotteprozess des Komposts verbessert. Für größere Mengen Grünschnitt bieten Kommunen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten an. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem Garten haben, können Sie eine ⁠Totholz⁠(h)ecke anlegen. Sie schaffen damit einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum u.a. für Kleingetier wie Kröten und Eidechsen sowie für viele Insekten. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie beim Kauf von Pflanzenkohle Anbieter aus Ihrer Nähe. Beachten Sie unsere Tipps zu Feuerschalen , Kaminöfen , Gartenhäcksler und Kompost . Hintergrund Umweltsituation: Pflanzenkohle stellt eine Option zur Entnahme von CO 2 aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ ("Removal") und zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff dar, wenn sichergestellt werden kann, dass sie nicht verbrannt wird. Die Pflanzenkohle wird durch Pyrolyse, also Verkohlung von ⁠Biomasse (z.B. Holz) ⁠hergestellt. Dabei entstehen – neben der Pflanzenkohle – auch unerwünschte Abgase und Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dem Nutzen für das ⁠Klima⁠ stehen demnach Risiken wie die Belastung der Böden, der Luft und des Grundwassers mit Schadstoffen gegenüber. Vor allem durch Fehlbedienung kann es zu einer ungewollten Qualm-Entwicklung und zu unnötiger Schadstoffbelastung der Pflanzenkohle mit Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) kommen. Daher ist es aus Umweltsicht besonders wichtig, hohe Anforderungen bezüglich des Ausgangsmaterials, der Herstellung als auch in Bezug auf die Ausbringung z. B. in Böden zu legen. Im European Biochar Certificate (EBC) werden Anforderungen an das Ausgangsmaterial als auch Grenzwerte für einzelne Schadstoffe in der Pflanzenkohle sowie der Kontrollumfang an die herstellenden Anlagen festgelegt. Gesetzeslage: Pflanzenkohle ist in der EU als Bodenhilfsstoff zugelassen. Die detaillierten Voraussetzungen und Anforderungen sind in der EU-Düngemittelverordnung ( EU-Verordnung 2019/1009 ) geregelt.

Bauleitplanung: Osterode am Harz, Stadt

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren | Stadt Osterode am Harz Osterode am Harz ↑ Sie sind hier: Rathaus / Bekanntmachungen Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren 04.12.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr.74 „Herzberger Straße“ 1.Änderung 02.10.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8 (Lerbach) „Campingplatz Lerbach“ und 23. Änderung des Flächennutzungsplanes 26.09.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr.74 „Herzberger Straße“ 1. Änderung 24.09.2024 Bekanntmachung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Sösepromenade" der Stadt Osterode am Harz 24.09.2024 Bekanntmachung Bekanntmachung: Planfeststellung für den Umbau des Knotenpunktes B 241 / L 525 „Feldbrunnen" westlich von Osterode am Harz 10.09.2024 Bekanntmachung Lärmaktionsplan 4. Stufe (10.09.2024) Öffentliche Bekanntmachung Endfassung des Lärmaktionsplans der Stadt Osterode am Harz vom 29.08.2024 gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz 31.07.2024 Bekanntmachung B-Plan Nr. 02 (Schwiegershausen) „Am Steilen Berge“ 1. Änderung und Erweiterung 25.06.2024 Bekanntmachung Auslegung des Entwurfes der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes 31.05.2024 Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 03 (Petershütte) "An der Bremke" 3. Änderung 17.05.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Sösepromenade“ 16.05.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 74 „Herzberger Straße“ 1. Änderung 16.05.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 14 „Heinrich-Sohnrey-Straße“ 3. Änderung 10.05.2024 Bekanntmachung Flächennutzungsplan 21. Änderung (10.05.2024) Die Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses (Beschluss des Rates der Stadt Osterode am Harz vom 22.02.2024) erfolgte am 10.05.2024 im Amtsblatt des Landkreises Göttingen. Mit Bekanntmachung tritt die 21. Änderung in Kraft. 26.04.2024 Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 93 „EE-Innovationsprojekt Agrophotovoltaik“ (26.04.2024) Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Beschluss des Rates der Stadt Osterode am Harz vom 22.02.2024) erfolgte am 25.04.2024 im Amtsblatt des Landkreises Göttingen. Mit Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 04.03.2024 Bekanntmachung Bebauungsplanes Nr. 02 (Schwiegershausen) „Am Steilen Berge“ 1. Änderung und Erweiterung (04.03.2024) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 (Schwiegershausen) „Am Steilen Berge“ 1. Änderung und Erweiterung, der Stadt Osterode am Harz gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Links GEOPORTAL Landkreis Göttingen Ansprechpartner/in Herr D. Junker Fachbereich Bauen - Bauverwaltung und StadtentwicklungRathaus - Harzkornmagazin, Zimmer 5.15 // 5. OG Eisensteinstraße 1 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 318-309 Telefax: 05522 318-216 E-Mail: stadtentwicklung@osterode.deE-Mail: junker.d@osterode.de Rathaus Verwaltung Aktuelle Meldungen Bekanntmachungen Amtsblatt des Landkreises Göttingen Ausschreibungen Politik Finanzen/Haushalt Städtische u. 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