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DAM Schutz und Nutzen-2: Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Drifter als kosteneffizientes Instrument zur Überwachung der Meeresumwelt und Bewertung der Konnektivität zwischen marinen Schutzgebieten

Räumliche Lösungen für eine Nachhaltigkeitstransformation der Fischerei in der Westlichen Ostsee, Vorhaben: Bewertung des Zusammenspiels von Fischereimanagement und maritimer Raumplanung als Grundlage für eine Nachhaltigkeitstransformation

Ökosystemantworten auf kontinuierliche Offshore Schallspektren, Vorhaben: Die Auswirkungen anthropogener Unterwassergeräusche auf Verhalten und physiologische Reaktionen von marinen Invertebraten

Geplante Offshore-Windparks im Bereich „14.E.1“, „14.E.2“, „14.E.3“ und „14.E.4“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

ID: 5153 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Beteiligung gemäß UVPG: Bekanntmachung des BSH für die geplanten Offshore-Windparks im Bereich “14.E.1”, “14.E.2”, “14.E.3” und “14.E.4” in der polnischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die beantragten Vorhaben umfassen den Bau, den Betrieb und die Stilllegung von Offshore-Windparks (OWP). Die OWP werden im westlichen Teil der polnischen AWZ gelegen sein, in unmittelbarer Nachbarschaft zur dänischen AWZ (Bereich 14.E.3), in einer Entfernung von etwa 14 km zur deutschen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.2) sowie 113,5 km zur schwedischen AWZ (nächstgelegener Bereich 14.E.3). Aufgrund der Lage der geplanten Vorhaben und potenzieller grenzüberschreitender, insbesondere kumulativer Wirkungen, übermitteln wir die Unterlagen zu allen vier Offshore-Windparks zusammen. OWP 14.E.1 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.1, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 82,44 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 812 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 54. OWP 14.E.2 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.2, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 91,8 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 896 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 59. OWP 14.E.3 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.3, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 125,89 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. OWP 14.E.4 Die Fläche des Bereichs OWP 14.E.4, innerhalb dessen die Turbinen samt zugehöriger Infrastruktur installiert werden, beträgt 147,69 km². Die maximale installierte Leistung beträgt 1204 MW. Maximale Anzahl der Turbinen: 80. Die Lage des Vorhabens in einer gewissen Entfernung von den Grenzen anderer Staaten schließt grenzüberschreitende Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit Bau, Betrieb und Stilllegung nicht aus. Vorläufig identifizierte potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen betreffen Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie auf Meeressäuger und Fische. Bei Vorhaben dieser Art können die Wirkquellen u. a. Unterwasserschallemissionen sein, die bei der Installation von Fundamenten der Windturbinen und von Umspannwerken entstehen (einschließlich kumulativer Wirkungen mit anderen geplanten und realisierten Offshore-Windparks) im Hinblick auf Meeressäuger und Fische. Der Verbund von Windenergieanlagen, deren Bauwerke sich über 350 m über dem Meeresspiegel erheben, kann eine dauerhafte Zugbarriere für Vögel und Fledermäuse darstellen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 14.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: +49 40 3190 6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Stellungnahmen sind spätestens bis einschließlich 12. September 2025 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock oder elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Vorhabenträger Energa MFW 1 sp. z o.o. mit Sitz in Gdansk Energa MFW 1 sp. z o.o. al. Grunwaldzka 472 80-309 Gdansk Polen Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Bibliothek Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Str. 78 20359 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag                       09:00–15:00 Dienstag                                                                    09:00–16:00 Freitag                                                                      09:00–14:30 Uhr Weitere Ortshinweise Erdgeschoss Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Bibliothek Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: +49 40 3190 6314 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: EingangOdM@bsh.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und  Donnerstag                       08:30–11:30 und  13:00–15:00 Freitag                                                                        08:30–11:30 und 13:00–14:00 Dienstag                                                                     geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 29.08.2025 Enddatum der Auslegung 12.09.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zum Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben

Demonstration eines voll-supraleitenden Generatorsystems, Teilvorhaben: Simulative Untersuchungen zu möglichen netzseitigen Stromrichtern für die Anbindung des voll-supraleitenden Generators

Mit dem Vorhaben SupraGenSys 2 soll ein skalierter Generator auf Basis des Entwurfs als Demonstrator unter Laborbedingungen aufgebaut und somit nahtlos an das Vorläuferprojekt SupraGenSys 1 angeknüpft werden. Das ETI führt in AP 4.3 eine Studie zur Netzanbindung des Multimegawatt-Generatorentwurfs durch. Dabei soll auf die Ergebnisse zum bereits untersuchten maschinenseitigen Stromrichter aufgebaut werden. Da das Generatorkonzept besonders aufgrund der relativ geringen Ströme bei gleichzeitig sehr hohen Spannungen eine Verwendung von kommerziellen Stromrichtern nicht erlaubt, wurden in SupraGenSys1 modulare Multilevel-Konzepte vorgeschlagen. Die untersuchten Konzepte erlauben eine Anbindung sowohl an klassische AC-Mittelspannungsnetze, als auch an zukünftige DC-Netze, wie sie z.B. in Offshore-Windparks eingesetzt werden könnten. Diese Konzeptvorschläge sollen in SupraGenSys2 in konkreten Simulationsmodellen aufgebaut und näher betrachtet werden. Dabei liegt der Fokus auf dem Stromrichterteil zur Netzanbindung und dessen Betriebsführung und Regelung. Die aufgebauten Modelle sollen ebenfalls die Möglichkeit bieten, Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Stromrichter aufzuzeigen. Da DC-Mittelspannungsnetze bisher noch nicht kommerziell im Einsatz sind, soll der Fokus der Arbeiten des ETIs auf einer Anbindung an diese Netze und das Verhalten der Stromrichter für diesen Fall liegen. Die abgeleiteten Modelle für die einzelnen Stromrichter können dann simulativ in ein zukünftiges DC-Windparknetz eingebaut werden. Dies erlaubt Untersuchungen bzgl. des Stromrichterverhaltens sowohl im Normal- als auch im Fehlerfall. Die aufgebaute Simulation des Windparks soll zudem die Möglichkeit bieten das Zusammenspiel verschiedener Stromrichter näher zu betrachten, sowie Fragestellungen der DC-Netzstabilität und des sicheren Beherrschens von möglichen auftretenden Fehlerfällen adressieren.

BAW seit sechs Jahren auch 'offshore' aktiv - Die Sicherheit der Windenergieanlagen auf dem Meer muss gewährleistet sein

Da beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen großenteils technisches Neuland betreten wird, gilt es, dafür den 'Stand der Technik' zu entwickeln und in Standards und Normen festzuhalten. Den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern, ist ein wichtiges energiepolitisches Ziel der Bundesregierung. Dabei soll die Windenergie auf dem Meer einen wesentlichen Teil der zukünftigen Energieversorgung sicherstellen. Im Vergleich zu den Bedingungen an Land (onshore) treten auf dem Meer (offshore) hohe stetige Windgeschwindigkeiten auf, sodass hohe Erträge zu erwarten sind. Offshore-Windparks sollen von der Küste und den Inseln aus nicht sichtbar sein, und sie sollen außerhalb der Küsten-Nationalparks Wattenmeer und Boddengewässer liegen. Deshalb werden Windpark-Projekte vorwiegend in großer Entfernung zur Küste und in großen Wassertiefen geplant. Sie liegen damit in der sogenannten 'ausschließlichen Wirtschaftszone' (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist das Gebiet außerhalb der 12-Seemeilen-Zone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen. Die Windenergieanlagen müssen dort in Wassertiefen bis zu 50 m errichtet werden. Aufgrund der anspruchsvollen Bedingungen - große Wassertiefen, starke Wind- und Wellenbelastungen, weite Entfernungen von der Küste - ist die in Deutschland geplante und begonnene Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) weltweit einmalig. Diese schwierigen Randbedingungen machen eine sorgfältige Planung notwendig. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bisher 28 Windparks unter der Auflage genehmigt, dass die Antragsteller planungsbegleitend bis zur Baufreigabe die Einhaltung des Standes der Technik nachweisen müssen. Da hier aber großenteils technisches Neuland betreten wird, musste und muss ein solcher Stand der Technik überhaupt erst geschaffen werden. Das BSH gibt Standards als technische Regelwerke für Offshore-Windenergieanlagen heraus, die unter Mitwirkung von Expertengruppen erarbeitet und weiterentwickelt werden. In diesen Standardisierungsprozess bringt die BAW ihr vorhandenes wasserbauliches und geotechnisches Expertenwissen ein und berät das BSH bei den technischen Fragen während des Genehmigungsprozesses. So sind im Rahmen der Freigabeprozesse umfangreiche technische Unterlagen der Antragsteller zu bearbeiten. Dabei werden immer wieder wesentliche fachliche Risiken für die Errichtung und den sicheren Betrieb deutlich, die in aufwändigen Fachgesprächen und Fachbeiträgen behoben werden müssen. Sie resultieren aus der Komplexität der Aufgabenstellung und der Randbedingungen, die nachfolgend beispielhaft betrachtet werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Integration in Produktionsumgebung

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Anlagenentwicklung für das Laserstrahlschweißen mit lokalem Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles. Um LaVa in der Fertigung von Monopiles einsetzen zu können, müssen diverse Herausforderungen bewältigt werden.

Optimierung der Produktivität bei der Herstellung von Gründungsstrukturen für Offshore-Windenergieanlagen durch die Implementierung des Laserstrahlschweißens im Vakuum, Teilvorhaben: Prozessentwicklung und Vorrichtungsentwicklung für das Laserstrahlschweißen mit mobilem Vakuum

Damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden, muss in den kommenden Jahren intensiv in die Erschließung und den Aufbau neuer Offshore-Windparks investiert werden. Um diese möglichst schnell und kostengünstig aufbauen zu können, bedarf es hochproduktiver Fertigungsprozesse. Die Schweißtechnik ist nach einer Studie des deutschen Verbandes für Schweißtechnik und verwandte Verfahren (DVS) aktuell der Flaschenhals bei der Herstellung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Da die maximale Produktivität konventioneller Schweißverfahren wie dem Unterpulverschweißen erreicht ist, kann eine nennenswerte Produktivitätssteigerung nur durch echte Innovationen wie der Substitution der konventionellen Verfahren durch Hochleistungsverfahren wie dem Laserstrahlschweißen im Vakuum (LaVa) erreicht werden. Ziel des Vorhabens ist ein ganzheitlicher Anlagenentwurf zur Implementierung des LaVa-Verfahrens in der Herstellung von OWEA, konkret am Beispiel von Monopiles, um so nennenswerte Produktivitätssteigerungen zu ermöglichen.

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