Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.
Mit dem Net-Zero Industry Act (NZIA) hat die Europäische Union einen neuen industriepolitischen Rahmen geschaffen, um die Produktion strategisch relevanter Netto-Null-Technologien innerhalb Europas signifikant zu steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten sowie deren technologische Souveränität zu stärken. Gemäß Artikel 17 NZIA können die Mitgliedstaaten beschließen, Beschleunigungstäler für die Produktion solcher Netto-Null-Technologien (Net Zero Valleys) anzuerkennen. Die Anerkennung eines Net Zero Valleys ist dabei nicht gleichzusetzen mit konventionellen Beschlüssen der Raum- oder Bauleitplanung, sondern dient insbesondere der strategischen Bildung regionaler Cluster, um industrielle Ansiedlungs- oder Ausbauvorhaben zur Fertigung von Netto-Null-Technologien an besonders geeigneten Standorten zu bündeln. Als Netto-Null-Technologien gelten die in Artikel 4 NZIA abschließend genannten Technologien, sofern sie als fertige Produkte (Endprodukte) oder als spezielle Bauteile und Maschinen eingesetzt werden, die über-wiegend für die Herstellung entsprechender Netto-Null-Technologieprodukte benötigt werden. Damit umfasst der Begriff insbesondere die industrielle Produktion von zentralen Komponenten und Anlagen, die für die Umsetzung der Energiewende erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Bauteile und Systeme für den Ausbau erneuerbarer Energien, für Energiespeicherlösungen sowie für den Netzausbau. Ziel ist es, die industrielle Wertschöpfung entlang dieser technologischen Lieferketten gezielt in Europa zu stärken und aus-zubauen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Net Zero Valleys bei den Bundesländern. Unter Federführung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde gemeinsam mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, den Landkreisen Emsland, Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade, den kreisfreien Städten Emden, Wilhelmshaven und Oldenburg, der Stadt Cuxhaven sowie der Hansestadt Stade und den regionalen Industrie- und Handelskammern ein Antrag auf Anerkennung der Region als Net Zero Valley „NetZero Nordwest Deutschlands“ erarbeitet. Der Antrag wurde am 11. Juni 2025 bei der Niedersächsischen Staatskanzlei eingereicht. Die Valley-Region verfügt laut Antragstellung über rund 6.340 Hektar Potenzialflächen, 155 Netto-Null-Projekte und ein Investitionsvolumen von ca. 35 Milliarden Euro. Schwerpunkte sollen gesetzt werden auf der Produktion von Wasserstofftechnologien, Batterie- und Energiespeichertechnologien, Technologien für On- und Offshore-Windenergie, Solartechnologien, Stromnetztechnologien sowie von weiteren Technologien, die für die Dekarbonisierung der Industrie benötigt werden. Der Antrag wurde nach seiner Einreichung durch die zuständigen Stellen der Niedersächsischen Landesregierung fachlich geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Net Zero Valley gemäß Artikel 17 NZIA erfüllt sind. Insbesondere weist das Vorhaben eine klare räumliche Abgrenzung, eine konsistente technologische Schwerpunktsetzung sowie einen tragfähigen Maßnahmenplan zur Steigerung der Standortattraktivität und zur Beschleunigung von Genehmigungs- und Investitionsprozessen auf. Gemäß den Vorgaben des NZIA unterliegt die Anerkennung eines Net Zero Valleys zudem der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1). Eine entsprechende SUP wurde von der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt. Diese diente dazu, mögliche Umweltauswirkungen der Anerkennung auf strategischer Ebene frühzeitig zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der aus der SUP resultierende Umweltbericht stellt keine Genehmigungsgrundlage für konkrete Einzelprojekte innerhalb des Net-Zero Valleys dar und beinhaltet keine flächenscharfe Prüfung einzelner Standorte. Vielmehr fungiert der Umweltbericht als strategischer Rahmen sowie als praxisorientierte Arbeitshilfe für nachgelagerte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Ergebnis kommt die SUP zu dem Schluss, dass die mit der Umsetzung des Net Zero Valleys verbundenen Umweltauswirkungen bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden können und dem Plan für das Net-Zero Valley dementsprechend auch aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt werden kann. Auf Grundlage der durchgeführten Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung hat die Niedersächsische Landesregierung mit Beschluss vom 21. April.2026 die Anerkennung des Net Zero Valleys „NetZero Nordwest Deutschlands“ gemäß Artikel 17 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2024/1735 beschlossen. Die für die Beschlussfassung entscheidungserheblichen Unterlagen werden im Rahmen des UVP-Portals der Länder veröffentlicht und können hier nachfolgend eingesehen werden.
Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.
Die wpd Windpark 471 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg, Bauordnungsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen, als zuständige Genehmigungsbehörde nach §§ 4, 10 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Gruppenbühren beantragt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V-172-7.2 EnVetus mit einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 250 m sowie einem Rotordurchmesser von 172 m. Die Leistung je Anlage beträgt 7,2 MW. Sechs vorhandene Bestandsanlagen sollen zurückgebaut werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 UVPG eine UVP-Pflicht. Für das UVP-pflichtige Vorhaben wurde der erforderliche UVP-Bericht vorgelegt.
<p>In diesem Datensatz stellen wir die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Oldenburg zur Verfügung.</p> <p>Die Bilanz erscheint mit zeitlichem Verzug.</p> <p>Weitere Informationen zur Energie- und Klimaschutzbilanz stehen im <a href="http://buergerinfo.oldenburg.de/getfile.php?id=266662&type=do">Bericht des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima »</a> zur Verfügung.</p>
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
Die Windenergie liefert bereits heute einen bedeutenden Beitrag zum Strommix in Deutschland und wird eine der tragenden Säulen des Energiesystems sein. Damit die Energiewende gelingen kann, sind bei allen erneuerbaren Energien weitere Reduktionen der Stromgestehungskosten (LCoE) notwendig. In den vergangenen Jahren haben technologische Entwicklungen in der Anlagenauslegung, der Regelung und der Vorhersage der Windressource bereits zu signifikanten Reduktionen der LCoE geführt. Dabei spielt der Trend zu immer größeren Windenergieanlagen und Windparks, insbesondere auf See, eine wichtige Rolle. Hieraus ergeben sich enorme Herausforderungen für die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Anlagenauslegung, der Betriebsführung und der Netzeinspeisung. Numerische Strömungssimulationen und insbesondere die skalenübergreifende Modellierung und die gekoppelte Betrachtung multiphysikalischer Prozesse sind hier besonders relevant. In diesem Vorhaben werden skalenübergreifende Ansätze im Bereich mesoskaliger und mikroskaliger Simulation für die Standortbewertung, die Berechnung der Windressource und die Anlagenauslegung untersucht und erweitert. Dabei werden einerseits meteorologische, aeroelastische, ozeanografische und Wellenmodelle in einer Simulationsumgebung miteinander gekoppelt und anderseits werden die Modelle durch Machine Learning Methoden ergänzt, um sehr detaillierte und damit rechenaufwändige Simulationen zu beschleunigen und ihre Präzision zu verbessern. Die gekoppelten Methoden werden im Vorhaben zur Entwicklung neuartiger adaptiver Windparkregler eingesetzt und für die verbesserte Beschreibung der Dynamik von Lasten erprobt. Darüber hinaus werden neue Simulationsansätze höherer Ordnung für die Windenergieanwendung erforscht, die eine weitere Rechenzeitoptimierung versprechen. Um die aufwendigen numerischen Untersuchungen in diesem Vorhaben zu ermöglichen, soll ein Hochleistungsrechner der neuesten Generation an der Universität Oldenburg erweitert werden.
Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.
Standorte der Kindertagesstätten im Stadtgebiet Oldenburg
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 468 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 94 |
| Land | 523 |
| Weitere | 230 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 63 |
| Zivilgesellschaft | 22 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 18 |
| Daten und Messstellen | 132 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 268 |
| Hochwertiger Datensatz | 14 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 449 |
| Umweltprüfung | 123 |
| WRRL-Maßnahme | 14 |
| unbekannt | 215 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 681 |
| Offen | 485 |
| Unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1202 |
| Englisch | 158 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 87 |
| Datei | 21 |
| Dokument | 318 |
| Keine | 442 |
| Webdienst | 38 |
| Webseite | 424 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 693 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1204 |
| Luft | 518 |
| Mensch und Umwelt | 1145 |
| Wasser | 689 |
| Weitere | 1131 |