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Nahverkehrsplan 2019–2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019–2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.
Das Projekt 'COOPERATE' zielt darauf ab, die Energie- und Umweltkosten additiv gefertigter, metallischer Bauteile für Nutzfahrzeuge, insbesondere Stadt- und Reisebusse (z.B. eCitaro), zu minimieren und die Ressourceneffizienz durch Leichtbau und Kreislaufstrategien (R-Strategien) zu steigern. Es wird erwartet, dass im Rahmen des Projekts etwa 100 kg Gewicht pro Bus eingespart werden, was in der Nutzungsphase eine Energieeinsparung von 2.100 kWh pro Bus bedeutet. In der Herstellungsphase liegt das Energieeinsparpotenzial mit den verwenden Verfahren pro Bus bei ca. 13.500 kWh. Diese Einsparungen sollen durch Leichtbaudesigns, prädiktive Lebenszyklusanalysen und Prozessoptimierungen für R-Strategien erreicht werden. Im Nutzfahrzeugbereich sind Leichtbau-Ansätze ('Reduce'-Strategie) aufgrund der Elektrifizierung besonders wichtig, um die Antriebsenergie zu reduzieren. Die langlebigen Fahrzeuge bergen Potenziale für R-Strategien wie 'Repair' und 'Remanufacturing', um den Einsatz von Primärrohstoffen zu minimieren. Die prädiktive Lebenszyklusanalyse (LCA) spielt dabei eine zentrale Rolle, da 80 % der ökologischen Kosten während der Produktentwicklung bestimmt werden. Das Projekt setzt auf zwei Standorte, um additive Prozessketten mit dem Laser Powder Bed Fusion (LPBF)-Verfahren und Sensorik zur bauteilspezifischen Messung von Energie- und Materialverbräuchen abzubilden. Im Rahmen des Projektes werden ca. 25 Bauteile untersucht und fünf davon umfassend ökologisch und ökonomisch bilanziert. Folgende Themenbereiche werden adressiert: (1) R-Strategien im Produktdesign, um den Materialeinsatz zu reduzieren, (2) die Anwendung und Optimierung von AM-Bauteilen in der Nutzungsphase und (3) die Bewertung von End-of-Life-Szenarien und R-Strategien hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Vorteile.
Das Projekt 'CO2OPERATE' zielt darauf ab, die Energie- und Umweltkosten additiv gefertigter, metallischer Bauteile für Nutzfahrzeuge, insbesondere Stadt- und Reisebusse (z.B. eCitaro), zu minimieren und die Ressourceneffizienz durch Leichtbau und Kreislaufstrategien (R-Strategien) zu steigern. Es wird erwartet, dass im Rahmen des Projekts etwa 100 kg Gewicht pro Bus eingespart werden, was in der Nutzungsphase eine Energieeinsparung von 2.100 kWh pro Bus bedeutet. In der Herstellungsphase liegt das Energieeinsparpotenzial mit den verwenden Verfahren pro Bus bei ca. 13.500 kWh. Diese Einsparungen sollen durch Leichtbaudesigns, prädiktive Lebenszyklusanalysen und Prozessoptimierungen für R-Strategien erreicht werden. Im Nutzfahrzeugbereich sind Leichtbau-Ansätze ('Reduce'-Strategie) aufgrund der Elektrifizierung besonders wichtig, um die Antriebsenergie zu reduzieren. Die langlebigen Fahrzeuge bergen Potenziale für R-Strategien wie 'Repair' und 'Remanufacturing', um den Einsatz von Primärrohstoffen zu minimieren. Die prädiktive Lebenszyklusanalyse (LCA) spielt dabei eine zentrale Rolle, da 80 % der ökologischen Kosten während der Produktentwicklung bestimmt werden. Das Projekt setzt auf zwei Standorte, um additive Prozessketten mit dem Laser Powder Bed Fusion (LPBF)-Verfahren und Sensorik zur bauteilspezifischen Messung von Energie- und Materialverbräuchen abzubilden. Im Rahmen des Projektes werden ca. 25 Bauteile untersucht und fünf davon umfassend ökologisch und ökonomisch bilanziert. Folgende Themenbereiche werden adressiert: (1) R-Strategien im Produktdesign, um den Materialeinsatz zu reduzieren, (2) die Anwendung und Optimierung von AM-Bauteilen in der Nutzungsphase und (3) die Bewertung von End-of-Life-Szenarien und R-Strategien hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Vorteile.
Auf dem Weg zur Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft ist die Verfügbarkeit großer Mengen 'grünen' Wasserstoffs von entscheidender Bedeutung. Bis 2030 erwartet die Bundesregierung einen nationalen Wasserstoffbedarf von rund 90 bis 110 TWh. Der zusätzliche Verbrauch wird im Industriesektor (z.B. Stahlproduktion) und im Mobilitätsbereich mit Brennstoffzellen (z.B. Busse, Flugzeuge) benötigt. Da die nationale Produktion an grünen Wasserstoff in Deutschland jedoch für die nationalen Dekarbonisierungsziele nicht ausreicht, setzt die Bundesregierung auf umfangreiche Importe aus Regionen mit günstigen erneuerbaren Energien. Für einen energieeffizienten Wasserstofftransport ist die Umwandlung von Wasserstoff in Ammoniak, das eine hohe Wasserstoffdichte aufweist, sinnvoll. Die Rückgewinnung des Wasserstoffs aus Ammoniak erfolgt am Zielort über das sogenannte Ammoniak Cracking. Stand der Technik ist, dass die Ammoniakspaltung industriell bisher nur für kleine Nischenanwendungen, mit nur geringen Wasserstoffströmen (typische Größe: 1 - 2 t pro Tag) angewendet wird. Vor dem Hintergrund der nationalen Klimaschutzziele, der angestrebten Reduktion der CO2-Emissionen und der angespannten Versorgungslage mit Energierohstoffen, strebt das Forschungsprojekt HyPAC eine Transformation der deutschen Wirtschaft auf Wasserstoff-Basis an. Im Rahmen von HyPAC soll ein neues Verfahren zur Wasserstofferzeugung aus Ammoniak, entwickelt und erstmalig in einer Miniplant demonstriert werden. Linde strebt einen industriellen, leicht skalierbaren und energieeffizienten Ammoniak Cracking Prozess an, um im großen Maßstab Wasserstoff (~ 500 t pro Tag) in hoher Reinheit und zu attraktiven Preispfaden zentral zu erzeugen und für große industrielle Abnehmer, wie chemische Industrie, Wasserstoff-Pipeline-Netz oder Gasturbinen, bereitzustellen. Bei Projekterfolg kann das Verfahren einen großen Beitrag zur signifikanten Reduktion der CO2-Emissionen aus Stromerzeugung, Verkehr und Industrie, leisten.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Auf der Basis umfangreicher, teil automatisierter, Verkehrszählungen werden für das übergeordnete Straßennetz „tägliche durchschnittliche Verkehrsstärken“ (DTV), bezogen auf das jeweilige Erhebungsjahr, dargestellt. Der ausgewertete Kfz-Bestand wird abschnittsbezogen entsprechend seiner Zusammensetzung in Pkw, Busse, Lieferwagen etc. unterteilt. 07.01 Verkehrsmengen DTV Weitere Informationen
Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (kurz: MWU Sachsen-Anhalt) befasst sich mit den großen Zukunftsaufgaben unserer Zeit: der erfolgreichen Gestaltung der Energiewende, dem Klimaschutz, nachhaltigem Wirtschaften sowie dem Umweltschutz. Um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern, bedarf es vielfältiger wissenschaftlicher Expertise. Deshalb wird es das Ziel des Ministeriums sein, die erstklassige Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalts weiterzuentwickeln. Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Telefon: +49 391 567-1916 E-Mail: VzMin(at)mwu.sachsen-anhalt.de Leiter des Ministerbüros Stefan Busse Telefon: +49 391 567-1970 E-Mail: stefan.busse(at)mwu.sachsen-anhalt.de Persönliche Referentin des Ministers Sara Wichmann Telefon: +49 391 567-1971 E-Mail: sara.wichmann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Pressesprecher Matthias Stoffregen Telefon: +49 391 567-1951 E-Mail: matthias.stoffregen(at)mwu.sachsen-anhalt.de Stellvertretender Pressesprecher Robin Baake Telefon: +49 391 567-1953 E-Mail: robin.baake(at)mwu.sachsen-anhalt.de Staatssekretär Thomas Wünsch (Amtschef) Telefon: +49 391 567-1961 Staatssekretär Dr. Steffen Eichner Telefon: +49 391 567-1969 Petra Heydrich Telefon: +49 391 567-3420 Sandra Neumann Vorsitzende des Hauppersonalrats beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Telefon: +49 391 567 1863 E-Mail: sandra.neumann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Zur Webseite des Hautpersonalrates Anne-Christin Barthel Abteilungsleiterin Vorzimmer Telefon: +49 391 567-1778 E-Mail: VzAL1(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 11 - Organisation, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung, OZG Jan Dittrich Referat 12 - Personal, Bildungs- und Gesundheitsmanagement Antje Bartels Referat 13 - Haushalt, Koordinierung EU-Fonds Dr. Jörg Fenchel Referat 14 - Justitiariat, Beteiligungsverwaltung, LHO-Betriebsprüfung, Internationale Zusammenarbeit Michael Strampe Referat 15 - IT, Umweltinformationsmanagement, Geoinformation N. N. Referat 16 - Innerer Dienst N. N. Dr. Ekkehard Wallbaum Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1551 E-Mail: VzAL2(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 21 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Landesbetriebe und Anstalten Michael Janssen Referat 22 - Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasserriskomanagement-Richtlinie Sven Schulz Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie Sabine Neubauer Referat 24 - Arten- und Biotopschutz, Natura 2000, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung Christian Bank Referat 25 - Naturschutzförderung, Großschutzgebiete, Grünes Band Reinhold Sangen-Emden Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Ulrike Hursie Uwe Zischkale Abteilungsleiter Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1611 E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 31 - Grundsatzangelegenheiten, Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Nachhaltigkeit und Bildung für nachhaltige Entwicklung, EU-Förderprogramme im Bereich Energie Jenny Schwarz Referat 32 - Energieerzeugung, Energiemärkte Thomas Gerke Referat 33 - Energieaufsicht, Energieregulierung Stefan Köster Referat 34 - Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier, Umweltallianz Monique Hofbauer Referat 35 - Energieverwendung, Wasserstoffwirtschaft, Energieeffizienz, Wärmewende N. N. Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt (LRB) Stefan Köster Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-1506 E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 41 - Allgemeine und Rechtsangelegenheiten der Abteilung, Fachübergreifendes Umweltrecht Aleksander Hinkel Referat 42 - Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung Stefan Behrend Referat 43 - Bodenschutz und Altlasten N. N. Referat 44 - Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Dr. Claudia Hauffe-Kloss Referat 45 - Strahlenschutz, Atomrecht Bernd Köhler Referat 46 - Klimawandel, Klimaschutz Steffi Mitschke N. N. Abteilungsleitung Kontakt zum Vorzimmer: Telefon: +49 391 567-3477 E-Mail: Vz5MWU(at)mwu.sachsen-anhalt.de Referat 51 - Wissenschaftspolitik, grundsätzliche Angelegenheiten der Hochschulen, Gremien Thomas Neumann Referat 52 - Hochschulaufsicht und Angelegenheiten der Hochschulverwaltung Christoph Börner Referat 53 - Hochschulmedizin, Hochschulrecht, Hochschulgesetzgebung, Qualitätssicherung Uwe Paul, m.d.W.d.G.b. Referat 54 - Forschung und Technologietransfer, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Uwe Paul Referat 55 - Hochschulzugang, Studentenwerke, Digitalisierung, Ausbildungsförderung, PG "OZG-Umsetzung - Studium und Weiterbildung", Hochschulpersonal und Hochschuldienstrecht Frank Anhalt Projekt- und Koordinierungsstelle BAföG-Digital Stefan Kirst
Geologische Karte des Hamburger Raums (Busse 1989), untergliedert nach: 1. geologische Kürzel, 2. Genese, 3. Kaltzeiten, 4. Erdzeitalter, 5. pethrograhpischer Hauptgemengteil.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 798 |
| Europa | 32 |
| Kommune | 24 |
| Land | 316 |
| Weitere | 120 |
| Wissenschaft | 151 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 631 |
| Hochwertiger Datensatz | 6 |
| Taxon | 4 |
| Text | 405 |
| Umweltprüfung | 59 |
| unbekannt | 89 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 443 |
| Offen | 755 |
| Unbekannt | 24 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1152 |
| Englisch | 140 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 19 |
| Datei | 39 |
| Dokument | 195 |
| Keine | 575 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 20 |
| Webseite | 484 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 584 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1012 |
| Luft | 1222 |
| Mensch und Umwelt | 1222 |
| Wasser | 431 |
| Weitere | 1135 |