API src

Found 331 results.

Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern

Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern Diese Informationen richten sich an Strahlenschutzverantwortliche oder Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG , die beruflich exponierte Personen beschäftigen und die für die Beantragung von SSR -Nummern verantwortlich sind oder an Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt wurden (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet). Bei der Beantragung der SSR -Nummer erfolgt im ersten Schritt die Registrierung des Antragstellers . Im zweiten Schritt werden die Daten übermittelt - mit Hilfe einer Webanwendung oder eines Webservices. Die Ausgabe der SSR -Nummer durch das BfS erfolgt entsprechend auf demselben Weg. Die Beantragung der SSR -Nummer beim BfS ist seit dem 31.12.2018 möglich. Die Adresse des SSR -Portals zur Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) ist https://ssr.bfs.de Wie wird die SSR -Nummer beantragt? Schritt 1: Registrierung des Antragstellers Die Beantragung der SSR -Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen vom Strahlenschutzverantwortlichen oder Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG . Die Beantragung der SSR -Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich vom Antragsteller gesprochen. Als Antragsteller rufen Sie die gesicherte SSR -Internetseite https://ssr.bfs.de auf und machen folgende Angaben zu Ihrer Person : Familienname, Vornamen des Antragstellers Geschäftsadresse des Antragstellers Betriebsnummer ( § 18i SGB IV) des Beschäftigungsbetriebs des Antragstellers (optional) E-Mail-Adresse des Antragstellers (personenbezogen, keine Gruppen-Adresse) Nach Überprüfung der Angaben erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse die Zugangsdaten für Ihr Profil, über das Sie sowohl Ihr Profil verwalten als auch aktuell und in Zukunft per Webanwendung SSR -Nummern beantragen und Daten übermitteln können. Schritt 2: Datenübermittlung Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR -Nummern für eine geringe Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Bei dieser Option erfolgt die Übertragung der Datensätze durch direkte Eingabe der Daten (siehe "Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?") durch den Antragsteller über die bereits oben beschriebene SSR -Internetseite. Dafür benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Sie können die Daten manuell per Tastatur in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung eingeben. Alternativ können Sie in die Dialogmaske eine Datei (XLSX/CSV-Format) einlesen. Die Spezifikationen für die Dateneingabe finden Sie in der Datei Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. XLSX/CSV-Datei) für Antragsteller von SSR -Nummern . Die ausgegebenen Datensätze werden ebenfalls über die Dialogmaske angezeigt und sind über die Webanwendung als Datei (XLSX/CSV-Format) speicherbar. Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR -Nummern für eine größere Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen dem Betrieb und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Spezifikationen für die Nutzung des Webservices . Mit Hilfe dieser Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters direkt an das interne IT -System auf Seiten des Betriebs angebunden werden. Beispielsweise könnte ein Betrieb sein ERP-System so anpassen lassen, dass im Rahmen des regulären Einstellungsprozesses bei Bedarf eine neue SSR -Nummer automatisch generiert wird. Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten Ihres Betriebs ein IT -Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht. Für vorab durchführbare Tests des Webservice kann Ihnen vom BfS eine Testumgebung und Testdaten zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse per E-Mail an: ssr@bfs.de Was ist bei der Dateneingabe zu beachten? Plausibilitätstests bei der Dateneingabe: Während der Dateneingabe durch den Antragsteller wird eine automatische Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Sozialversicherungsnummern und Personendaten durchgeführt (mittels Prüfziffer, semantische Prüfung). Fehlerhafte Eintragungen bzw. Datensätze werden dem Antragsteller mit einem entsprechenden Vermerk über die Webanwendung bzw. über den Webservice zurückgemeldet. Vorgehen bei Eingabefehlern oder Stammdatenänderungen: Wurden bei der Beantragung einer SSR-Nummer Eingabefehler begangen oder haben sich zu einer strahlenschutzüberwachten Person Datenänderungen ergeben, so können Sie diese über das SSR-Portal zur Beantragung einer SSR-Nummer (https://ssr.bfs.de/ssrportal) nach Freischaltung durch das BfS korrigieren. Dies ist auch dann möglich, wenn die SSR-Nummer bereits von einem früheren Arbeitgeber beantragt wurde. Anschließend können Sie das korrigierte SSR-Zertifikat nach kurzer Bearbeitungszeit über das Portal abrufen. Dabei bleibt die ursprüngliche SSR-Nummer erhalten. Vorgehen bei Namensänderung, z.B. nach Heirat oder Scheidung: Bei einer Änderung des Vor- bzw. Familiennamens (z.B. nach Heirat oder Scheidung oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung) ist ein Korrekturvorgang über das SSR-Portal von unserer Seite empfohlen, aber nicht zwingend notwendig. Es genügt, wenn der neue Vor- bzw. Familienname (zusammen mit dem unveränderten Geburtsnamen und der unveränderten SSR-Nummer) bei der nächsten Dosimeter- oder Strahlenpassbeantragung der entsprechenden Messstelle bzw. Registrierbehörde übermittelt wird. Bei der darauffolgenden Dosis- bzw. Strahlenpassmeldung durch die Messstelle/Behörde an das Strahlenschutzregister wird der neue Vor- bzw. Familienname dann automatisch im Strahlenschutzregister übernommen, sowie die Zusammenführung der entsprechenden Personenbeschreibung im Strahlenschutzregister gewährleistet. Achtung: Eine Datenkorrektur der beim Strahlenschutzregister hinterlegten Stammdaten ist in diesem Fall dennoch empfehlenswert, um Missverständnisse in nachgelagerten Vorgängen, in denen die SSR-Nummer benötigt wird, zu vermeiden. Zum Beispiel wird häufig bei der Beantragung von Strahlenpässen von der zuständigen Behörde die Vorlage des SSR-Zertifikats gefordert und ein Datenabgleich mit einem offiziellen Ausweisdokument der überwachten Person durchgeführt. Zur Datenkorrektur siehe „Vorgehen bei Eingabefehlern oder Stammdatenänderungen“. Mehrfacheingabe: Der Vorgang zur Übermittlung der Personendaten des Beschäftigten und Erzeugung der SSR -Nummer sollte nur einmalig für jeden Beschäftigten erfolgen. Wird eine Sozialversicherungsnummer ( bzw. ausländische ID-Nummer) versehentlich ober absichtlich mehrfach eingegeben ( z.B. nach Betriebswechsel des Beschäftigten oder bei Verlust der SSR -Nummer), so wird kein neuer Eintrag in der Datenbank angelegt und eine entsprechende Fehlermeldung zurückgegeben. Ähnliches gilt für den Fall, dass die SSR -Nummer ausschließlich auf Basis der Personendaten erstellt wird (Typ C). Hier wird bei der Eingabe überprüft, ob die Personendaten bereits in der Datenbank existieren. Wenn dies der Fall ist, wird kein neuer Eintrag erzeugt und eine entsprechende Meldung zurückgegeben. Wie werden die Daten zurückgegeben? Im Rahmen der Datenausgabe können Sie die Datensätze als XLSX-Datei aus der Webanwendung heraus lokal abspeichern. Der Webservice gibt die entsprechenden Daten als Resultat zurück. In beiden Fällen wird zusätzlich für jede einzelne Person ein eigenes PDF -Dokument zum SSR-Nummer Zertifikat erzeugt (speicherbar aus der Webanwendung heraus oder automatisch mittels Webservice mitgeschickt). Es dient als persönliches Dokument zur SSR-Nummer zum Verbleib beim Beschäftigten und muss daher von Ihnen als Antragsteller entsprechend personenbezogen zugestellt werden. Zudem müssen die Beschäftigten über die Hintergründe und Bedeutung der SSR -Nummer informiert werden ( z.B. im Rahmen einer Strahlenschutzunterweisung). Stand: 25.03.2025

Wassergütemessnetz und Biologisches Frühwarnsystem (WGMN)

Die Daten des Wassergütemessnetzes zur Qualität der Hamburger Gewässer werden auf verschiedenen Wegen bereitgestellt. 1. Hamburg Service: Hier können alle Datensätze abgerufen werden, die dann graphisch angezeigt oder in Tabellenform ausgegeben werden. Der Online-Dienst kann mit einer kostenlosen Registrierung beim Hamburg Service genutzt werden. Anschließend ist das neue Angebot sofort verfügbar. Der Dienst kann auch ohne Registrierung genutzt werden, dann fehlen aber einige Funktionen des Hamburg Service, wie z.B. die Benachrichtigung über fertiggestellte Anfragen. 2. Aktuelle Daten und ausführliche Informationen zum WGMN finden sich im Internet unter www.wgmn.hamburg.de 3. App "Gewässerdaten Hamburg" informiert über Temperatur, Algenentwicklungen, Sauerstoffkonzentration, pH-Wert, Leitfähigkeit und Trübung der Alster, Elbe und Bille. Die App liefert die Daten der zehn automatischen Messstationen an Alster, Elbe und Bille als Grafiken und die aktuellen Werte als Listen. Die Daten können auch als Textdatei heruntergeladen werden. 4. Karten zu den Hafenmessfahrten: Die der Ergebnisse der Hafenmessfahrten sind als Karten bei geo-online verfügbar.

Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE)

Die Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE) hat das Ziel, Daten und Informationen aus dem Küsteningenieurwesen, dem Küstengewässerschutz, dem Meeresumweltschutz und dem Meeresnaturschutz über ein gemeinsames Internetportal nachzuweisen. Mithilfe von Metadaten und Webservices werden die Suche nach Daten und deren Nutzung unterstützt. Dabei baut MDI-DE synoptische Verzeichnisse mariner Datenbestände mit einer einheitlichen fachlichen Datengrundlage auf. Damit steht ein qualitätsgesichertes Informationsangebot zur deutschen Küstenzone von Nord- und Ostsee sowie den angrenzenden Meeresgebieten zur Verfügung. Dieser standardisierte Zugang zu Fachdaten entlastet die Partnerdienststellen von Dienstleistungs-Routinearbeiten bei der Bedienung von Nutzeranfragen, Maßnahmenplanung und unterstützt die Interoperabilität. Die MDI-DE ist als operationelles Verfahren für den dauerhaften Einsatz der integrativen Datenbereitstellung und Aufbereitung konzipiert. Die Entwicklung und Implementierung internetbasierter integrierter multidisziplinärer Werkzeuge ermöglicht die gezielte Datenrecherche und die Erfüllung bestehender Informationspflichten. Mit den standardisierten Metadaten zur Dokumentation und den zugehörigen OGC-konformen Webservices zur Nutzung mariner Daten erleichtert MDI-DE wesentlich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen von INSPIRE und anderer EG-Richtlinien. Die dort geforderten Informationsflüsse werden von der MDI-DE-Informationsinfrastruktur optimal unterstützt. Dadurch hilft MDI-DE den Behörden in der Küstenzone bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten für EU-Rahmenrichtlinien wie MSRL und INSPIRE.

Bodensee Pegelstand Konstanz

<p>Dieser Datensatz bietet aktuelle Pegelstanddaten in Konstanz. Über die <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/ueberblick" target="_blank">PegelOnline Webservices</a></strong> der <strong><a href="https://www.gdws.wsv.bund.de/" target="_blank">Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes</a></strong> werden Daten aus dem Projekt Gewässerkundliches Informationssystem bereitgestellt. Diese Daten können per <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/guideRestapi" target="_blank">REST-API</a></strong> über spezielle URL-Paramter automatisiert abgerufen werden. Die bereitgestellten Daten enthalten diverse Informationen, die am bundesweiten gewässerkundlichen Messstellennetz ermittelt werden.</p> <p>Alle möglichen Abfragen werden auf der Seite zur <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/guideRestapi" target="_blank">REST-API</a></strong> erklärt. Weitere Informationen zu den enthaltenen Daten siehe <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/webservice/dokuRestapi" target="_blank">API-Dokumentation</a></strong>. <strong><a href="https://www.pegelonline.wsv.de/gast/stammdaten?pegelnr=906" target="_blank">Stammdaten</a></strong> der Messstelle in Konstanz.</p> <p>Das ITZBund stellt die Daten kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Die Quelle <a href="http://www.pegelonline.wsv.de" target="_blank">www.pegelonline.wsv.de</a> muss bei Verwendung der Services immer angegeben werden.</p> <p>Wir weisen ebenfalls an dieser Stelle auf das Angebot der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg hin und verlinken die beiden Pegel in Konstanz.</p>

PEGELONLINE, gewässerkundliches Informationssystem der WSV

PEGELONLINE (www.pegelonline.wsv.de) ist das gewässerkundliche Informationssystem der WSV. PEGELONLINE bietet den Zugang zu unplausibilisierten Messwerten (Rohdaten) für Wasserstände und Abflüsse sowie weiteren Parametern, die an den Pegeln der WSV gemessen, zu PEGELONLINE übertragen und für 30 Tage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Alle veröffentlichten Messstellen der WSV sind hier dokumentiert (http://www.pegelonline.wsv.de/gast/pegelinformationen). Die Messwerte können mittels verschiedener Webservices visualisiert und bezogen werden. (http://www.pegelonline.wsv.de/webservice/ueberblick)

Entwicklung eines Sensors für Laubfangkörbe, um Echtzeitdaten über den Füllstand des Korbs mit Laub/Abfall zu generieren, Teilvorhaben: 4traffic SET GmbH

'Innenstadt' - 'Grüne Wiese' - 'Bunter Bildschirm'. Auswirkungen des 'Online-Shopping' auf die Standortentwicklung im Einzelhandel

Der Einzelhandel in der Bundesrepublik Deutschland steht zunehmend in einer Standortkonkurrenz zwischen Innenstadt und 'grüner Wiese'. In diese bestehende Standortkonkurrenz greift seit einigen Jahren mit inzwischen hohen Zuwachsraten der e-commerce oder e-tail ein (Internet- bzw. Online-Dienste); es entwickelt sich ein neuer Markt mit erheblichen räumlichen Auswirkungen auf das bestehende Standortgefüge. Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, solche Veränderungen der Standortsituation des konventionellen Einzelhandels durch e-commerce im Bereich 'business to consumer' zu untersuchen. Folgende Fragestellungen stehen im Mittelpunkt: - Analyse des lebenzyklus- bzw. lebensstilspezifischen Konsumentenverhaltens im Hinblick auf die Akzeptanz des elektronischen Einkaufs (Konsumentenanalyse). - Analyse und Bewertung des branchenspezifischen Angebots und der Anbieterstrategien (Anbieteranalyse). - Folgenabschätzung für bestehende Standortcluster des Einzelhandels (großstädtische Innenstadtzentren, Stadtteilzentren, Grundzentren im ländlichen Raum, nicht-integrierte Standortagglomerationen des Einzelhandels...). - Ausarbeitung von Perspektiven für die zukünftige Entwicklung von innerstädtischen und randstädtischen Standortclustern.

ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung

Die ELiA Version 2.8 für Berlin ist online. ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller finden eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor, deren Anwendung durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt wird. ELiA ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Bundesländern Brandenburg , Bremen , Hamburg , Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen , Schleswig-Holstein , Sachsen Thüringen und Berlin. ELiA wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen. Das Programm ist eine plattformunabhängige JAVA-Anwendung mit automatischer Update-Funktion, die auf XML-Datenstrukturen basiert. ELiA wird seit der Version 2.6 als Länderversion bereitgestellt. Die Länderversionen können nebeneinander installiert und betrieben werden. Das Programm unterstützt die von den Herstellern gepflegten Betriebssysteme von Windows (Version 7, 8, 8.1 und 10) und Mac OS. Bitte beachten Sie bei Windows den Systemtyp Ihres Rechners (64- oder 32-Bit). Technische Voraussetzungen Besondere technische Voraussetzungen für den Betrieb von ELiA sind nicht erforderlich. Das Programm funktioniert unabhängig von der auf Ihrem Rechner installierten JAVA-Version. Die JAVA-Laufzeitumgebung ist in die Anwendung integriert und wird in zeitlichen Abständen zwecks Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung automatisch mit dem Programm aktualisiert. Downloadlinks Windows : Start ELiA 2.8 / Windows 64-Bit Start ELiA 2.8 / Windows 32-Bit Mac OS : Start EliA 2.8 / Mac OS (bitte TXT-Datei mit zusätzlichen Hinweisen zur Installation beachten) Nach der Installation starten Sie ELiA über die Verknüpfung auf Ihrem Desktop. ELiA aktualisiert sich zukünftig bei jedem Start automatisch, sobald eine Internetverbindung vorliegt und eine neue Version im Internet verfügbar ist. Die Funktion für das automatische Update über das Internet nutzt die eventuell vorhandenen Konfigurationseinstellungen für einen Internet-Proxy-Server. Wird diese Konfiguration nicht automatisch erkannt, werden Sie zur manuellen Angabe des in Ihrem lokalen Netzwerk verwendeten Internet-Proxy-Servers aufgefordert. Sie können ELiA nach der Installation auch „offline“ (ohne Internetverbindung) nutzen. Der Antrag ist in mindestens einer Ausfertigung als Papierexemplar sowie in elektronischer Form einzureichen. Nach Nr. 6.2 der unten verlinkten Kurzanleitung ist eine einzelne PDF-Datei des kompletten Antrags bereitzustellen. Bitte stimmen Sie sich hinsichtlich der Übermittlung (postalischer Versand per CD/DVD-ROM oder USB-Medium bzw. digitale Übertragung per Onlinedienst) und der Notwendigkeit der Bereitstellung weiterer Papierexemplare mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt I C 2) ab. Für den postalischen Versand verwenden Sie bitte folgende Adresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt I C 2* Brückenstraße 6 10179 Berlin *wenn bekannt, an die zuständige bzw. den zuständigen Sachbearbeiter/in Verwendung von ELiA Für die Anzeige einer nicht wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage können die ELiA-Formulare ebenfalls verwendet werden. Im Formular 1.1 ist dann unter Punkt 3 (Art des Verfahrens) die Anzeige zur Änderung nach § 15 Abs. 1 BImSchG oder die Anzeige der Betriebseinstellung nach § 15 Abs. 3 BImSchG auszuwählen. Zur Beschreibung der Änderung können entweder die weiteren ELiA-Formulare ausgefüllt oder die Beschreibung als PDF dem ELiA Formular beigefügt werden. Verwendung der Formulare Alternativ besteht die Möglichkeit folgende von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zur Verfügung gestellte Formulare zu verwenden. Anzeigen nach § 15 BImSchG

Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz (9. Fortschreibung)

Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 9. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 10 12 12 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“, Abb. 4 Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“, Abb. 5 Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“, Abb.6 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der vorliegenden Überarbeitung des Leitfa- dens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wodurch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die vorliegende Fortschreibung des Leitfadens liefert hierfür wertvolle Informati- onen und Hilfestellungen, um Sie bei der Um- setzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland- Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die mitteltiefe und tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5

Weiterführende Informationen für Messstellen und Behörden

Weiterführende Informationen für Messstellen und Behörden Diese zusätzlichen Informationen richten sich an nach § 169 StrlSchG bestimmte Messstellen, das Luftfahrt-Bundesamt und Registrierbehörden, die Dosiswerte und Strahlenpassmeldungen an das Strahlenschutzregister übertragen. Die SSR -Nummer muss bei der Übertragung mit angegeben werden. Zudem ergaben sich seit dem 31.12.2018 noch weitere inhaltliche und technische Änderungen bei der Datenübertragung. Diese Information fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Wie werden die Daten an das BfS übertragen? Für den Datenaustausch zwischen den Messstellen/Behörden und dem BfS stellt das BfS seit dem 31.12.2018 grundsätzlich zwei technische Übertragungsoptionen (Webanwendung und Webservice) zur Verfügung. In beiden Fällen handelt es sich um ein Online-Verfahren mittels verschlüsselter und passwortgeschützter Internetverbindung. Schritt 1: Beantragung eines Zugangs Für die Beantragung eines Zugangs für Messstellen/Behörden genügt ein formloser schriftlicher Antrag per E-Mail oder per Post an das BfS . Bitte geben Sie für die Antwort hierbei in jedem Fall eine personenbezogene E-Mail-Adresse (keine Gruppen-Adresse) an, da diese als eindeutiger personenbezogener Benutzername fungieren wird. Das BfS legt Ihnen ein Profil an und sendet Ihnen die Zugangsdaten an die angegebene E-Mail-Adresse. Damit können Sie auf einer dafür vorgesehenen SSR-Internetseite (genaue URL wird in Antwortmail bekannt gegeben) Ihr eigenes Profil verwalten und ggf. weitere interne Anwender anlegen. Schritt 2: Datenübermittlung Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option eignet sich vor allem, wenn Sie als Messstelle/Behörde eine geringe Anzahl an Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragen wollen. Die Datensätze werden direkt über die oben beschriebene SSR -Internetseite übermittelt. Sie benötigen dafür lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Sie können die Daten manuell per Tastatur in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung eingeben. Alternativ können Sie in die Dialogmaske eine Datei (CSV/TXT-Format) einlesen (siehe Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. CSV/TXT-Datei) für Messstellen/Behörden ). Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle) Diese Option ist vor allem dann geeignet, wenn Sie als Messstelle/Behörde eine größere Anzahl an Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen der Messstelle/Behörde und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Über diese Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters (Dosis-/Strahlenpassmeldungen, Validierung der SSR -Nummer) direkt an das interne IT -System auf Seiten der Messstelle/Behörde angebunden werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Spezifikationen für die Nutzung des Webservices . Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten der Messstelle/Behörde ein IT -Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten zur Datenvalidierung bestehen? Grundsätzlich werden die im Rahmen der Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen an das BfS übertragenen Daten automatisch auf Syntax überprüft und mit dem SSR -Datenbestand auf Plausibilität und Eindeutigkeit abgeglichen. Valide Meldungen werden im SSR -Datenbestand gespeichert. Fehlerhafte Meldungen werden mit Ausgabe einer entsprechenden Fehlermeldung an die Messstelle/Behörde zurückgewiesen. Unabhängig von der Datenübertragung im Rahmen der Dosis- bzw. Strahlenpassmeldungen können Sie mit Hilfe der Webanwendung oder des Webservices die Ihnen vorliegenden personenbezogenen Datensätze der zu überwachenden Beschäftigten (< SSR -Nummer/Geburtsdatum/Geburtsname>) beim Strahlenschutzregister auf Richtigkeit überprüfen. Stand: 30.10.2025

1 2 3 4 532 33 34