Das Projekt "Entwicklung eines Rotorblattes aus Stahl für Onshore Windenergieanlagen" wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Center for Wind Power Drives.Das Projekt SteelBlade beschäftigt sich mit der Entwicklung und Konstruktion eines Onshore Rotorblattes für Windenergieanlagen (WEA), das für den Einsatz des Werkstoffs Stahl optimiert wird. Leichtbau- und Optimierungsmethoden aus der Luft- und Raumfahrt sollen dabei den effizienten Einsatz des Werkstoffes sichern, sodass die Rotorblattkonstruktion in einem für das System Windenergieanlage verträglichen Bereich liegen wird. Durch eine gleichzeitige Akustik-Optimierung der Struktur kann die Umweltbelastung durch Schallemissionen für Mensch und Tier kontrolliert und eventuell sogar weiter gesenkt werden. Der Fokus bei der Entwicklung des Stahlrotorblattes liegt auf der Konstruktion der inneren Struktur sowie der Auslegung einer Blattaußenhülle, die auf Basis aerodynamischer Gesichtspunkte entwickelt wurde. Die Konstruktion des Stahlrotorblattes erfolgt durch den konsequenten Transfer innovativer Leichtbautechniken aus der Luft- und Raumfahrt sowie dem Automobilbau in den Windenergieanlagenbau mit dem Ziel, dass das Gesamtgewicht des Stahlblattes auf dem Niveau des GFK-Blattes liegt. Im Rahmen des Projektes werden zunächst die technische, wirtschaftliche und nachhaltige Machbarkeit konkret nachgewiesen. Dabei werden insbesondere auch Transport-, Standardisierungs- und Nachhaltigkeitspotentiale berücksichtigt. Bei der Auslegung wird neben den strukturellen und dynamischen Eigenschaften des Rotorblattes ebenfalls das strukturdynamische Verhalten der gesamten WEA über den vollen Betriebsbereich ermittelt. Die Gesamtanlagensimulation wird basierend auf einer flexiblen Mehrkörpersimulation (MKS) im Zeitbereich durchgeführt und ermöglicht eine genaue Auflösung der dynamischen, nichtlinearen Lasten im Antriebsstrang, deren Kenntnis für die Lebensdauervorhersage sowie der Ermittlung der Belastungen der einzelnen Komponenten der WEA erforderlich ist. Im Rahmen dieses Projektes wird das dynamische Verhalten der gesamten WEA sowie der Schallemission untersucht.
Die Firma RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, Lister Straße 10 in 30163 Hannover hat nach § 9 Absatz 1a des BImSchG die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) in der Stadt Bergheim, Gemarkung: Hüchelhoven, Flur: 1, Flurstücke: 1, 2, 27, Flur: 28, Flurstücke: 49, 104 sowie Flur: 29, Flurstück: 12, beantragt.
Das Projekt "Entwicklung eines Rotorblattes aus Stahl für Onshore Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Konstruktion und techno-ökonomische Bewertung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Center for Wind Power Drives.Das Projekt SteelBlade beschäftigt sich mit der Entwicklung und Konstruktion eines Onshore Rotorblattes für Windenergieanlagen (WEA), das für den Einsatz des Werkstoffs Stahl optimiert wird. Leichtbau- und Optimierungsmethoden aus der Luft- und Raumfahrt sollen dabei den effizienten Einsatz des Werkstoffes sichern, sodass die Rotorblattkonstruktion in einem für das System Windenergieanlage verträglichen Bereich liegen wird. Durch eine gleichzeitige Akustik-Optimierung der Struktur kann die Umweltbelastung durch Schallemissionen für Mensch und Tier kontrolliert und eventuell sogar weiter gesenkt werden. Der Fokus bei der Entwicklung des Stahlrotorblattes liegt auf der Konstruktion der inneren Struktur sowie der Auslegung einer Blattaußenhülle, die auf Basis aerodynamischer Gesichtspunkte entwickelt wurde. Die Konstruktion des Stahlrotorblattes erfolgt durch den konsequenten Transfer innovativer Leichtbautechniken aus der Luft- und Raumfahrt sowie dem Automobilbau in den Windenergieanlagenbau mit dem Ziel, dass das Gesamtgewicht des Stahlblattes auf dem Niveau des GFK-Blattes liegt. Im Rahmen des Projektes werden zunächst die technische, wirtschaftliche und nachhaltige Machbarkeit konkret nachgewiesen. Dabei werden insbesondere auch Transport-, Standardisierungs- und Nachhaltigkeitspotentiale berücksichtigt. Bei der Auslegung wird neben den strukturellen und dynamischen Eigenschaften des Rotorblattes ebenfalls das strukturdynamische Verhalten der gesamten WEA über den vollen Betriebsbereich ermittelt. Die Gesamtanlagensimulation wird basierend auf einer flexiblen Mehrkörpersimulation (MKS) im Zeitbereich durchgeführt und ermöglicht eine genaue Auflösung der dynamischen, nichtlinearen Lasten im Antriebsstrang, deren Kenntnis für die Lebensdauervorhersage sowie der Ermittlung der Belastungen der einzelnen Komponenten der WEA erforderlich ist. Im Rahmen dieses Projektes wird das dynamische Verhalten der gesamten WEA sowie der Schallemission untersucht.
Das Projekt "Gründungen von Windenergieanlagen auf jungen Tagebaukippen, Teilvorhaben: Feldversuch und Bewertung der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH.Das hier vorgeschlagene Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, die Gründung von WEA auf rekultivierten Flächen von Tagebaukippen deutlich früher als bisher zu ermöglichen. Die RWE steht mit Ihrem tagebauspezifischen Fachwissen und Knowhow bei der Planung und Ausführung der geotechnischen Erkundung zur Seite. Neben der Koordination der Erkundung beteiligt sich die RWE bei der Auswertung und Interpretation der Erkundungsergebnisse, die die Basis für das Bodenmodell in den numerischen Simulationen liefern. Die Aufgaben der RWE umfassen hauptsächlich die vor Ort Betreuung externer sowie interner Arbeitsvorgänge für das geplante Versuchsfeld im Tagebau Inden, sowie die damit einhergehende genehmigungstechnische Betreuung der Bergbehörde. Die messtechnische Datenerfassung wird seitens der Hauptabteilung Markscheidewesen & Bergschäden koordiniert und ausgeführt. Darüber hinaus stehen die gebirgsmechanischen Experten der RWE den Forschungspartnern bei tagebauspezifischen Fragestellungen zur Seite.
Das Projekt "Validierte Dynamic Inflow Modelle für inhomogene Einströmung von großen Offshore Windturbinen-Rotoren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Physik, ForWind - Zentrum für Windenergieforschung.Das Projekt DIMOR zielt auf die Verbesserung und Validierung aerodynamischer Modelle für die Auslegung großer Rotoren von Off- und Onshore-Windturbinen, um die Energiegestehungskosten weiter zu senken. Die verbesserte Genauigkeit aerodynamischer Modelle wird die Entwicklungsrisiken sehr großer Windenergieanlagen senken. Die binationale Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und Deutschland unter dem Schirm der SET Wind-Initiative besteht aus zwei komplementären, national geförderten Teilprojekten. In aeroelastischen Simulationen basierend auf der industriell angewandten Blattelementimpulstheorie haben sich erhebliche Unsicherheiten in der Modellierung und eine Überschätzung von Ermüdungslasten aufgrund der stark inhomogenen und dynamischen Einströmung gezeigt. Bei ForWind - Universität Oldenburg sollen avancierte Windkanaluntersuchungen mit einem aktiven Gitter zur Erzeugung realitätsnaher Windfelder mit Scherung, Turbulenz und Böen, einer regelbaren, instrumentierten Modellwindturbine sowie umfangreicher Strömungsmesstechnik durchgeführt werden. Hiermit kann die Lücke zwischen klassischen Windkanalexperimenten in homogener Anströmung und Freifelduntersuchungen gefüllt werden. Aeroelastische Simulationen mit Free Vortex Wake Modellen bei TNO, Niederlande sollen den Datensatz erweitern. Hiermit sollen verbesserte Ingenieurmodelle und deren Implementierung zur genaueren Abbildung des Dynamic Inflow-Effekts in realitätsnaher inhomogener Anströmung erforscht und validiert werden. Die durch den Industriepartner Suzlon Energy Ltd. in Deutschland bzw. den Niederlanden durchgeführte Freifeldexperimente bzw. weitere Simulationsstudien sollen zur Validierung und Bewertung anhand realer Anlagen genutzt werden. Der Einfluss der Verbesserungen auf die Regelung und Lasten soll untersucht werden. Die verbesserten aerodynamischen Modellierungen, die in industrielle Entwurfssoftware implementiert werden können, sollen der gesamten Windenergiebranche zur Verfügung stehen.
Das Projekt "Windinnovationspark Sehnde/Hannover - WISH" wird/wurde ausgeführt durch: Windwärts Energie GmbH.WISH - Vorranggebiet für Windenergieanlagen in dem: - Prototypenanlagen verschiedener Windenergieanlagenhersteller errichtet, vermessen und getestet werden können - Komponenten, Technologien und Konzepte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energie erprobt werden können - Forschungsvorhaben im Bereich Technik, Natur- und Artenschutz durchgeführt werden können - konventionelle Windenergieanlagen errichtet werden, bei denen innovative Beteiligungskonzepte Anwendung finden sollen
Die Windpark Steinheim-Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragte am 21.07.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errich-tung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit einer Nabenhöhe von 199,00 m und einer Gesamthöhe von 285,00 m und einer Leistung von je-weils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 1: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstück 6 Mit Genehmigungsbescheid vom 02.01.2025 wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen worden sind. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung und Umweltverträglichkeitsprüfung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Zimmer 201 aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim: Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau C. Lohre, c.lohre@kreis-hoexter.de; 05271/965-4475 (Kreisverwaltung Höxter), Herr C. Nöl-ker, c.noelker@steinheim.de; 05233/21-170 (Stadtverwaltung Steinheim). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Personen die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Kreis Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, schrift-lich oder elektronisch anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Bekannt-gabe Klage erhoben werden.“ Hinweis: Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zu-lassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Lohre. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 44.0042/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Die Windpark Steinheim-Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragte am 21.07.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errich-tung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit einer Nabenhöhe von 199,00 m und einer Gesamthöhe von 285,00 m und einer Leistung von je-weils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 2: Gemarkung Steinheim; Rolfzen, 1; 12 /6, 16, 17, 124; 124-128 (Flur / Flst.) Mit Genehmigungsbescheid vom 02.01.2025 wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen worden sind. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung und Umweltverträglichkeitsprüfung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Zimmer 201 aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim: Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau C. Lohre, c.lohre@kreis-hoexter.de; 05271/965-4475 (Kreisverwaltung Höxter), Herr C. Nöl-ker, c.noelker@steinheim.de; 05233/21-170 (Stadtverwaltung Steinheim). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Personen die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Kreis Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, schrift-lich oder elektronisch anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Bekannt-gabe Klage erhoben werden.“ Hinweis: Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zu-lassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Lohre. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 44.0049/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Die Windpark Steinheim-Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragte am 21.07.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errich-tung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit einer Nabenhöhe von 199,00 m und einer Gesamthöhe von 285,00 m und einer Leistung von je-weils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 4: Gemarkung Steinheim, 12 / 148,149 (Flur / Flst.) Mit Genehmigungsbescheid vom 02.01.2025 wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen worden sind. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung und Umweltverträglichkeitsprüfung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Zimmer 201 aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim: Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau C. Lohre, c.lohre@kreis-hoexter.de; 05271/965-4475 (Kreisverwaltung Höxter), Herr C. Nöl-ker, c.noelker@steinheim.de; 05233/21-170 (Stadtverwaltung Steinheim). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Personen die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Kreis Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, schrift-lich oder elektronisch anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Bekannt-gabe Klage erhoben werden.“ Hinweis: Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zu-lassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Lohre. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 44.0051/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Die RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, v. d. RWE Renewables Europe & Australia GmbH, v. d. GF Dr. Mathias Leistenschneider hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 17.12.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 WEA vom Typ Nordex N 175/6.X beantragt. Antragsgegenstand: Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB, Darstellungen des Landschaftsplans gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB, Ausweisung an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB und Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des Landschaftsplans (Verboten in Landschaftsschutzgebieten) gem. § 26 Abs. 3 S. 4 BNatSchG. Die Anlage soll auf dem Grundstück in der Gemarkung Olsberg, Flur 7, Flurstücke 166 und 1 errichtet werden.
Origin | Count |
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Bund | 155 |
Land | 17 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 113 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 32 |
Umweltprüfung | 14 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 55 |
offen | 117 |
Language | Count |
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Deutsch | 170 |
Englisch | 14 |
Resource type | Count |
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Datei | 4 |
Dokument | 21 |
Keine | 75 |
Webseite | 85 |
Topic | Count |
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Boden | 97 |
Lebewesen & Lebensräume | 107 |
Luft | 110 |
Mensch & Umwelt | 172 |
Wasser | 68 |
Weitere | 164 |