Die Energiewende genießt in Deutschland sehr hohe Zustimmung in der Bevölkerung. Allerdings sind bei diesem Transformationsprozess auch andere Belange wie der Schutz der biologischen Vielfalt und die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie zeigt mit Szenarien Wege zur Lösung dieser Konflikte. Dazu wurde ein GIS-Modell entwickelt, das die Empfindlichkeiten von Mensch und Natur berücksichtigt und flächenkonkret sowie summativ für Deutschland Potenziale für erneuerbare Energien berechnet und einem für 2050 projizierten Bedarf gegenüberstellt. Das Modell dient der Entscheidungsunterstützung: Sowohl der Energiebedarf als auch die eingegebenen Daten können als Variablen behandelt werden. Die Projektionen zeigen, dass der Strombedarf von 1500 Terawattstunden(TWh)/a im Jahr 2050 bei einer intelligenten Verteilung von On-Shore-Windenergieanlagen und einer sehr ambitionierten Nutzung von Dachflächen mit Photovoltaik gedeckt werden kann. Das Modell liefert die Grundlage für ein Werkzeug, das einer wissensbasierten Lenkung der Energiewende dient und in Zukunft bereitgestellt werden kann.
Die Bundesnetzagentur eröffnete am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land für den Gebotstermin 1. Mai 2017. Bis zum 2. Mai können sich Investoren mit Projekten von mindestens 750 Kilowatt Nennleistung für eine Beteiligung am Umlageverfahren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewerben. Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 800 Megawatt und der Höchstwert ist auf 7 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt. Es gelten Sonderregeln für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften. Diese können sich bereits vor der Erteilung einer Genehmigung um die Förderung bewerben, erhalten den Zuschlagswert im Einheitspreisverfahren und haben eine längere Errichtungsfrist.
In diesem Abschlussbericht werden die Ergebnisse der Akteursstrukturanalysen für Windenergie an Land und große PV-Anlagen (> 750 kWp) auf Basis der hierfür entwickelten Methodik dargestellt. Die Ergebnisse werden mit den übergeordneten energiepolitischen Zielen abgeglichen, die zum Erhalt der Akteursvielfalt beitragen. Der betrachtete und ausgewertete Zeitraum umfasst die Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmejahr 2010 bis 2016 sowie Anlagen, die seit Beginn des jeweiligen Ausschreibungsregimes bis zum September 2019 teilnahmen. Hierdurch konnte ein Vergleich der Akteursstrukturen vor und nach der Einführung des Ausschreibungssystems für Windenergieanlagen an Land und große PV-Anlagen gezogen werden. Veröffentlicht in Climate Change | 49/2021.
In diesem Abschlussbericht werden die Ergebnisse der Akteursstrukturanalysen für Windenergie an Land und große PV-Anlagen (> 750 kWp) auf Basis der hierfür entwickelten Methodik dargestellt. Die Ergebnisse werden mit den übergeordneten energiepolitischen Zielen abgeglichen, die zum Erhalt der Akteursvielfalt beitragen. Der betrachtete und ausgewertete Zeitraum umfasst die Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmejahr 2010 bis 2016 sowie Anlagen, die seit Beginn des jeweiligen Ausschreibungsregimes bis zum September 2019 teilnahmen. Hierdurch konnte ein Vergleich der Akteursstrukturen vor und nach der Einführung des Ausschreibungssystems für Windenergieanlagen an Land und große PV-Anlagen gezogen werden. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht
Das UBA-Vorhaben "Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land" wurde von der IZES gGmbH in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt. Dabei wurde ein Konzept entwickelt, mit dem sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Akteure, die an großen Photovoltaik- und an Windenergieanlagen an Land seit Inbetriebnahmejahr 2010 beteiligt sind, erfassen lassen. Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten. In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies setzt jedoch eine wissenschaftlich belastbare Methodik zur Ermittlung dieser Akteursvielfalt voraus. Zunächst wurde eine wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen der Akteursstruktur entwickelt (Monitoring). Diese Methodik wurde angewendet, um die Akteursstruktur für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme ab 2010 sowie der Bieter und Gewinner der Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen (> 750 kW) bis Herbst 2019 zu untersuchen. Als Ergebnisse werden in diesem Bericht die Entwicklungen der Akteursstrukturen aufgezeigt und diese mit den übergeordneten politischen Zielstellungen, die hinter dem Erhalt der Akteursvielfalt stehen, abgeglichen. Dies lässt eine Bewertung zu, welchen Einfluss Verschiebungen in den Akteursstrukturen auf Entwicklungspfade und Ziele der Energiewende haben können. Quelle: Forschungsbericht
In diesem Abschlussbericht werden die Ergebnisse der Akteursstrukturanalysen für Windenergie an Land und große PV-Anlagen (> 750 kWp) auf Basis der hierfür entwickelten Methodik dargestellt. Die Ergebnisse werden mit den übergeordneten energiepolitischen Zielen abgeglichen, die zum Erhalt der Akteursvielfalt beitragen. Der betrachtete und ausgewertete Zeitraum umfasst die Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmejahr 2010 bis 2016 sowie Anlagen, die seit Beginn des jeweiligen Ausschreibungsregimes bis zum September 2019 teilnahmen. Hierdurch konnte ein Vergleich der Akteursstrukturen vor und nach der Einführung des Ausschreibungssystems für Windenergieanlagen an Land und große PV-Anlagen gezogen werden. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Das UBA-Vorhaben "Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land" wird von der IZES gGmbH in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg durchgeführt. Dabei wird ein Konzept entwickelt, mit dem sich die Veränderungen in der Zusammensetzung der Akteure, die an großen Photovoltaik- und an Windenergieanlagen an Land seit Inbetreibnahmejahr 2010 be-teiligt sind, erfassen lassen. Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten. In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies setzt jedoch eine wissenschaftlich belastbare Methodik zur Ermittlung - im besten Falle Quantifizierung - dieser Akteursvielfalt voraus. Wesentlicher Bestandteil dieses Projektvorhabens ist es, eine wissenschaftliche Grundlage für die Erfassung und Evaluierung von Änderungen im Bereich der Akteursstruktur zu entwickeln. Dieser Teilbericht stellt die hierfür entwickelte Methodik zur Akteursklassifizierung in folgenden Abschnitten dar: - Vorstellung der (energie-)politischen Ziele, zu denen die im Monitoring erhobenen Daten nutzbar sein sollen, - eine Ableitung hierzu passender Definitionen der relevanten Akteursgruppen und Klassifikationskriterien, insbesondere eine projektspezifische Klassifikation in Bezug auf "beteiligungsoffene Bürgerenergiegesellschaften", - eine Ausweisung geeigneter Datenquellen zur unternehmensbasierten Recherche sowie - die Diskussion und Vertiefung einzelner methodischer und praktischer Herausforderungen bei der Datenbeschaffung sowie ihrer Auswirkungen auf die Methodikentwicklung. Quelle: Forschungsbericht
Der Ausbau der Windenergie an Land ist dringend erforderlich, um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Pauschale Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnnutzungen auf Landesebene hält das UBA nicht für sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 2.000 m wäre kein nennenswerter Ausbau der Windenergie mehr möglich. Außerdem sind pauschale Vorgaben nicht immer geeignet, einen bestmöglichen Schutz der verschiedenen Schutzgüter (neben Lärmschutz zum Beispiel auch natur- und artenschutzrechtliche Belange) zu gewährleisten. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden den Spielraum behalten, zwischen den verschiedenen Belangen im Einzelfall abzuwägen und zu entscheiden. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig, transparent und umfassend informiert werden. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Die RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH, v. d. RWE Renewables Europe & Australia GmbH, v. d. GF Dr. Mathias Leistenschneider hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 17.12.2024 die Erteilung eines Vorbescheides gem. § 9 Abs. 1a BImSchG für 1 WEA vom Typ Nordex N 175/6.X beantragt. Antragsgegenstand: Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB, Darstellungen des Landschaftsplans gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB, Ausweisung an anderer Stelle gem. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB und Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des Landschaftsplans (Verboten in Landschaftsschutzgebieten) gem. § 26 Abs. 3 S. 4 BNatSchG. Die Anlage soll auf dem Grundstück in der Gemarkung Olsberg, Flur 7, Flurstücke 166 und 1 errichtet werden.
Origin | Count |
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Bund | 158 |
Land | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 116 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 32 |
Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 50 |
offen | 120 |
Language | Count |
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Deutsch | 168 |
Englisch | 10 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 4 |
Dokument | 23 |
Keine | 69 |
Webseite | 87 |
Topic | Count |
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Boden | 96 |
Lebewesen & Lebensräume | 105 |
Luft | 108 |
Mensch & Umwelt | 170 |
Wasser | 65 |
Weitere | 170 |