Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 S. 1. Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Bei diesem Projekt handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. In Zusammenhang mit der Errichtung der Höchstspannungsfreileitung sollen Änderungen an der 110-KV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr und der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren durchgeführt werden.
Für die Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F..
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern, Ohne Getelo, Gildehaus, Schwefingen, Nordhorn, Vierhöfen, Hesepe, Engden, Ringe, Hoogstede, Osterwald, Emlichheim, Wietmarschen, Neuenhaus und Steinau beansprucht. Darüber hinaus erfolgt ein Teil der Kompensation im Kompensationsflächenpool der Niedersächsischen Landesforsten „Heidfeld“ in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden rund 57 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Meppen (Mast 344) bis zum Punkt Haddorfer See (Mast 203). Eine Realisierung mit Erdkabeln ist in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen. Der beantragte Leitungsabschnitt ist Teil des Neubauprojektes Dörpen West – Niederrhein, das sich in insgesamt acht planfestzustellenden Abschnitte gliedert; sechs Abschnitte in Nordrhein-Westfalen und zwei Abschnitte in Niedersachsen. Der Bundesgesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das Leitungsvorhaben festgestellt. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken nach § 2 EnLAG (a.F.), die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen dienen sollen.
Die plangegenständliche Leitung verläuft durch den Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim. Sie beginnt im Gebiet der Stadt Meppen, verläuft dann durch die Gemeinden Emsbüren, Geeste und Wietmarschen und die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Salzbergen und Twist sowie die Samtgemeinde Schüttorf. Sie berührt dabei die Gebiete Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern und Ohne.
Im Rahmen des Neubaus werden zwei bestehende 110-kV-Leitungen teilweise zurückgebaut:
1. Leitungen Salzbergen – Haren, Nr. 0541, der Deutschen Bahn (DB) Netz Service GmbH, von Punkt Lohne bis Punkt Dalum
2. Leitung eines regionalen Versorgers, ebenfalls von Punkt Lohne bis Punkt Dalum
In Zusammenhang mit dem Rückbau der DB Leitung Nr. 0541 wird ein 110-kV- Mast neu errichtet.
Erreicht werden soll mit diesem Vorhaben die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der nordwestlichen Küstenregion und der Region Niederrhein. Die 380-kV-Verbindung dient vor allem dem Abtransport der Energie aus Offshore- und Onshore-Windparks.
ERGÄNZUNG 1. DECKBLATTÄNDERUNG
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen 1. Planänderung Abschnitt Haddorfer See-Meppen“ zugänglich.
ERGÄNZUNG 2. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG
Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen.
Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 2. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen:
• Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254
• Geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253 auf dem Gebiet der Gemeinde Emsbüren
• Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie) auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste
• Anpassung des Schutzstreifens im Mastbereich Nr. 232 - 238
• Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015
• Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecke im Mastbereich 302
Von der Änderung betroffen sind Grundstücke in den Gemeinden Emsbüren und Geeste. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich.
ERGÄNZUNG 3. DECKBLATTÄNDERUNG
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA 7 Haddorfer See-Meppen DB 3“ zugänglich.
ERGÄNZUNG 4. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG
In der 4. Deckblattänderung erfolgt eine Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Einwendungen Privater und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Hierbei erfolgen keine Änderungen von Leitungseinführung, Maststandorten, - höhen oder anderer technischer Parameter. Inhalt der beantragten 4. Deckblattänderung ist die Aktualisierung der umweltfachlichen Unterlagen im Genehmigungsabschnitt. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2024. Diese konnten bis zum 06.03.2024 eine Einwendung oder Stellungnahme übermitteln.
In den Unterlagen des vorliegenden Antrags ist die beantragte Trasse in rot dargestellt. Änderungen im Rahmen der 2. Deckblattänderung sind grün dargestellt, während der entfallende ursprüngliche Planungsstand durch grüne Kreuze markiert ist. Die im Rahmen der vorhergehenden 1. Deckblattänderung erfolgten Änderungen sind zudem in blau dargestellt. Die Änderungen aufgrund der 4. Deckblattänderung erfolgte in magentafarbener Schrift.
Das Projekt "OFFSHORE-WMEP - Wissenschaftliches Monitoring- und Evaluierungsprogramm zur Offshore-Windenergienutzung - Erste Durchführungsphase" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel durchgeführt. Das OffshorecaWMEP soll Fragestellungen zu Ertrag, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit, die sich während der ersten Jahre der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland und Europa sowie beim weiteren Ausbau ergeben, formulieren oder aufgreifen und durch eine systematische Erfassung und Auswertung von Daten eine Basis für objektive Bewertungen schaffen, die für Öffentlichkeit, Förderer, Hersteller, Betreiber, oder Versorgungsunternehmen von strategischem Interesse sind. Dazu wird im Rahmen des Projekts ein Datenpool mit Betriebsdaten von Offshore-Windenergieanlagen (WEA) aufgebaut. Neben den Betriebsergebnissen sollen weiterhin die Besonderheiten der Logistik bei Betrieb und Errichtung von Offshore-Windparks sowie die Anbindung an das elektrische Netz in die wissenschaftliche Evaluierung mit einbezogen werden. Die Ergebnisse dieses Vorhabens sollen helfen, die Risiken für Aufbau, Betrieb und Netzintegration großer Offshore-Windparks zu minimieren und damit den weiteren Ausbau der Windenergie auf See voranzutreiben. Ein weiteres entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Offshore-Windenergienutzung ist die Zuverlässigkeit und somit die Verfügbarkeit der eingesetzten Anlagen. Im Vergleich zu Onshore-Windparks ist die technische Verfügbarkeit wegen der eingeschränkten Erreichbarkeit und einer unzureichenden Zuverlässigkeit größerer und modernerer Offshore-Anlagen geringer. Daher besteht, gerade im Bereich der Offshore-Windenergienutzung, ein sehr hoher Bedarf, die Zuverlässigkeit der Anlagen sowie den Wartungs- und Instandhaltungsservice zu optimieren. Das Konzept beinhaltet die Organisation einer strukturierten, standardisierten Datenhaltung und weitgehend automatisierten Datenübertragung auf Seiten der beteiligten Betreiber sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit um eine gemeinsame Datenzentrale zu generieren. Diese ermöglicht einerseits die Beantwortung grundlegender Fragestellungen zur Offshore-Windenergienutzung und andererseits die Verwertung von Erfahrungen zur Optimierung des Betriebs, der Wartungs- und Instandhaltungsabläufe sowie der Zuverlässigkeit der Anlagen. Dieses Monitoringprogramm soll künftig bei Entscheidungen sowohl in der Politik als auch bei technischen Weiterentwicklungen in der Windindustrie unterstützend mit belegbarem Zahlenmaterial beitragen. Das Vorhaben ist grundsätzlich für einen langen Zeitraum angelegt, da sowohl das allgemeine Monitoring als auch die Erhebung von Betriebs- und Instandhaltungsdaten mit dem Ziel statistischer Belastbarkeit nur über einen längeren Beobachtungszeitraum sinnvoll sind. Die erste Durchführungsphase hat eine Laufzeit von 3 Jahren.