Aktenzeichen:
766.0013/22/1.6.2 [SG-45]
766.0014/22/1.6.2 [HB-41]
Immissionsschutz
Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA)
Herr Cord Bauerkämper, Bauerkamp 1 in 33189 Schlangen, sowie die Tölle Lackmann GbR, Dr.-Wessel-Weg 10 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG jeweils die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Rahmen eines gemeinsamen Repoweringvorhabens.
Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden:
- SG-45: Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstücke 51 und 52
- HB-41: Horn-Bad Meinberg, Germarkung Veldrom, Flur 4, Flurstücke 3 und 4
Für die SG-45 sollen die Bestandsanlagen SG-01, SG-02 und HB-04 zurückgebaut werden. Für die HB-41 sollen die Bestandsanlagen HB-05 und HB-06 zurückgebaut werden.
Bei der Anlage SG-45 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 115,7 m und einer Gesamthöhe von 192,9 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden.
Bei der Anlage HB-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,3 m und einer Gesamthöhe von 229,1 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden.
Die beantragten Anlagen sind jeweils im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für die Vorhaben wurde jedoch von den Antragsstellern gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigugns-behörde als zweckmäßig erachtet. Die Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung werden aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe als Untere Immissionsschutzbehörde.
Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwal-tungs-stellen auszulegenden Anträgen, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens und den ggf. bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen jeweils insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben: Antragsformula-re; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzepte; Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum
Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Turbulenzgutachten; Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung.
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, v. d. Ahn & Bockholt Management GmbH, v. d. GF Dr. Jochen Ahn mit Sitz in 65195 Wiesbaden, Unter den Eichen 7, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, am 02.09.2024 die Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m, einer Gesamthöhe von 261 m und einer Nennleistung von je 7.200 kW für folgende Genehmigungsvoraussetzungen: die Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, die optisch bedrängende Wirkung gem. § 249 Abs. 2 BauGB, die Ausschlusswirkung gem. § 35 abs. 3 S. 3 BauGB sowie den Darstellungen des Landschaftsplanes gem. § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB in dem Stadtgebiet Schmallenberg in der Gemarkung Fleckenberg in der Flur 9 auf den Flurstücken 13, 36 und 25 und in der Flur 10 auf dem Flurstück 30 beantragt.
Die Westwind Projekierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen.
Je eine der beantragten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden:
• LG-95: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 159
• LG-96: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 18, Flurstück 57
• LG-99: Stadt Lügde, Gemarkung Lüdge, Flur 20, Flurstück 44/1
• LG-100: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 20, Flurstück 154/76
• LG-101: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 153
• LG-102: Stadt Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 9, Flurstück 18
• LG-103: Stadt Lügde, Gemarkung Lügde, Flur 18, Flurstück 126/76
Bei den Anlage LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101, LG-102 und LG-103 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs GE 5.3-158 mit einer Nabenhöhe von 161,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 158,0 m und einer Gesamthöhe von 240,0 m sowie einer Leistung von 5,3 MWel.
Die Anlagen LG-95, LG-96, LG-99, LG-100, LG-101 und LG-102 sollen laut Antrag in 2021-2022 und die Anlage LG-103 laut Antrag in 2022-2023 in Betrieb genommen werden.
Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe.
Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Aussagen zur optisch bedrängenden Wirkung; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung; Zusammenfassenden Prüfbericht zur Standsicherheit.
Die WindStrom Niese-Köterberg GmbH & Co. KG, Alte Poststraße 17 in 32676 Lügde, beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen als Repowering für neun bestehende Windenergieanlagen, die im Zuge der Realisierung der neu beantragten Windenergieanlagen zurückgebaut werden sollen.
Je eine der beantragten Windenergieanlage soll auf nachfolgend aufgeführtem Betriebsgrundstück errichtet werden:
• LG-76: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 5, Flurstück 78
• LG-77: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 5, Flurstück 74
• LG-78: Stadt Lügde, Gemarkung Niese, Flur 2, Flurstück 7
Bei der Anlage LG-76 handelt es sich um eine WEA des Typs Nordex N149/4500 mit einer Nabenhöhe von 125,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 199,6 m sowie einer Leistung von 4,5 MWel.
Bei den Anlagen LG-77 und LG-78 handelt es sich jeweils um eine WEA des Typs Nordex N149/4500 mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 149,1 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m sowie einer Leistung von 4,5 MWel.
Die Anlagen sollen laut Antrag im dritten Quartal 2020 in Betrieb genommen werden.
Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe.
Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.
Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; Allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schatten-wurfprognose; Aussagen zur optisch bedrängenden Wirkung; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Bauantrag mit Bauvorlagen; Gutachten zur Baugrunderkundung/Gründungsberatung; Zusammenfassenden Prüfbericht zur Standsicherheit.