Sachsen-Anhalt gehört zu den kleinen Flächenländern in der Bundesrepublik Deutschland, besitzt aber eine ausgesprochen vielfältige Naturausstattung. Geprägt durch den Harz mit seinem höchsten Gipfel, dem Brocken, und naturnahen Lebensräumen entlang der Elbe und anderer Flüsse, bietet das Land zahllosen Tier- und Pflanzenarten geeignete Lebensräume. Dazu zählen seltene Orchideen ebenso wie Rotmilane und Elbebiber. Um sie und weitere Besonderheiten der Natur, so z. B. auch geologische Formationen wie die Teufelsmauer zu bewahren, besteht seit langem die Tradition, diese Flächen unter Schutz zu stellen. Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG und § 21-22 NatSchG LSA Aktuelle Daten erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Landkreise. Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) und andere wissenschaftliche Arbeiten (PDF 862 KB) Stand September 2022 Bekanntmachung von Kartierungsarbeiten (2021-2024) „Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan (PEIP) zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt – vom Todesstreifen zur Lebenslinie, Teilleistung naturschutzfachliche Planung sowie Grundlagenerhebung baulicher Grenzrelikte“ ... hier weiterlesen Bücher Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts. Ergänzungsband 2003 Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 2003. - 457 S., 2686 Literaturangaben, Farbbilder, farbige Karten, broschiert (pdf-Datei 64 MB) Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 2000. - 496 S. - 59 Landschaftsschutzgebiete, über 1600 Literaturangaben, 177 Farbbilder, farbige Karten, gebunden Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. 1997. - 544 S. - 217 Naturschutzgebiete, über 1400 Literaturangaben, 384 Farbbilder, farbige Karten, gebunden; Gustav Fischer Verlag Jena Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
Zielsetzung dieses Vorhabens ist die systematische Erfassung der Boeden im nordbayerischen Raum sowie ihrer fuer die Beurteilung oekologischer Bodenfunktionen (Speicherfunktion, Filterfunktion, Transformationsfunktion etc.) wesentlichen Merkmale. In diesem Rahmen werden auch Transfervorgaenge von Schwermetallen vom Boden in die Pflanze am Beispiel von Orchideen auf Erzhalden untersucht.
Entwicklung molekularer Marker (Mikrosatelliten PCR, DNA-Sequenzen, DNA-Fingerprint) fuer Evolutionsforschung, Systematik, Biodiversitaet, Sozialsysteme, Forensik bei Pflanzen (Leguminosae, Labiatae, Orchidaceae), Insekten und Voegel.
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungsdatenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF
Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich bei Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) bei Siesbach über Vorkommen und Verhalten von Tagfaltern – Bürgerinnen und Bürger können helfen, Arten mit einer App zu dokumentieren „Wiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Das ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass weltweit jeden Tag rund 150 Arten für immer aussterben. Dagegen können und müssen wir etwas tun. Denn die Vielfalt der Arten hilft uns, besser mit den Auswirkungen des Klimawandels zurechtzukommen. Vielfältige Ökosysteme sind gegenüber Veränderungen robuster. Sie können sich besser anpassen, da der Genpool größer ist. Die Artenvielfalt ist wie ein großes Puzzle: Je mehr Teile fehlen, desto schwächer wird das Bild – je mehr Arten fehlen, desto schwächer wird die Leistung eines Ökosystems, wie die Fähigkeit Wasser aufzunehmen, CO2 im Boden zu speichern oder für Bestäubung zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag in Siesbach im Hunsrück. Dort besuchte sie ein Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Über 70 Hektar Projektfläche, davon 50 Hektar zusammenhängende Wiesen, darunter viele Nass- und Feuchtwiesen, die von Wald umgeben sind und durch Hecken und Säume ergänzt werden, bieten bei Siesbach einen vielgestaltigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Dort wurden bereits über 200 Pflanzenarten und bisher 52 Insektenarten dokumentiert – darunter allein 35 Schmetterlingsarten. „Wiesen sind nicht einfach nur Gräser – sie haben wichtige Funktionen für uns alle. Sie prägen das Landschaftsbild - gerade, wenn sie so farbenfroh und artenreich wie diese Orchideenwiesen sind. Sie halten durch die Wurzeln der Gräser das Erdreich fest und schützen so vor Erosion und können durch die verschieden tiefe Durchwurzelung der unterschiedlichen Pflanzen gut Wasser aufnehmen. Außerdem sorgen sie für den Erhalt wichtiger Bestäuber, wie Bienen, Schmetterlinge und Hummeln. Von diesen sind wiederum zahlreiche Obst- und Gemüsesorten abhängig. Zudem sind Insekten wichtiges Vogelfutter. Sinkt die Zahl der Insekten, zwitschern also auch weniger Vögel – so hängt alles mit allem zusammen“, so Katrin Eder. Inmitten der bunten Wiesen des Projekts „Schmetterlingswiesen bei Siesbach“ der SNU tummeln sich auch seltene Arten wie der Baldrian-Scheckenfalter, der Schlüsselblumen-Würfelfalter oder der Magerrasen-Perlmuttfalter. Diese gibt es dort, weil es da auch die entsprechenden namensgebenden Pflanzen, wie Baldrian, Schlüsselblume und Magerrasen gibt. Das alles kommt aber nicht von ungefähr. Würde man sich nicht um die Wiesen kümmern, würden sie nach und nach verbuschen. Im Schatten hätten aber viele der Blumen und damit auch der Schmetterlinge keine Chance. Deshalb werden die Wiesen von engagierten Landwirtinnen und Landwirten gemäht. Dabei spielt auch der Zeitpunkt der Mahd eine wichtige Rolle. Hier ist sie zeitlich so gestaffelt, dass den Insekten ganzjährig blütenreiche Lebensräume zur Verfügung stehen. Das fördert eine individuenreiche Artenvielfalt. Die späte Mahd ermöglicht die Samenreife auch spätblühender oder langsam reifender Pflanzen wie Orchideen oder Arnika. Der heute übliche frühe landwirtschaftliche Mähtermin hat im Hunsrück zum weitgehenden Verschwinden der Orchideenwiesen geführt. Die Mähnutzung erhält eine Vielfalt seltener Arten mit einer hohen Zahl an Individuen. Gerade Wiesen mit einem späten Nutzungstermin sind für eine Beweidung nicht geeignet, da altes Futter nicht gefressen, sondern zertreten wird. Damit fehlt der Nährstoffentzug und das entscheidende Merkmal der Magerwiesen, nämlich Licht bis auf den Boden für die konkurrenzschwachen Pflanzen, geht verloren. Mähen ist allerdings aufwendiger als Beweiden, gerade wenn die Wiesen feucht oder nass sind. Hier leistet das Naturschutzprojekt wertvolle Unterstützung bei der gezielten Weiterentwicklung des Mahdregimes auf den Wiesen bei Siesbach. Das Naturschutzprojekt hat eine Laufzeit von 15 Jahren und wurde in Zusammenarbeit mit Margret Scholtes, der Biotopbetreuerin im Landkreis Birkenfeld, entwickelt. Es wird mit rund 1,6 Millionen Euro aus Mitteln der Ersatzzahlungen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung finanziert. Träger des Projektes ist die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Die Flächen für das Projekt stellen die Ortsgemeinde Siesbach, die Kreisverwaltung Birkenfeld sowie viele private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer in Absprache mit dem langjährigen Bewirtschafter zur Verfügung. „Hier ist Gemeinschaft das Erfolgskonzept, um diesen seltenen Reichtum der Arten und die Schönheit der Natur zu erhalten“, so Katrin Eder. Bei ihrem Besuch nahm Eder gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung an einer Tagfalter-Exkursion mit Schmetterlingsexpertinnen und -experten aus dem ehrenamtlichen und beruflichen Naturschutz teil. Denn die Artenvielfalt im Gebiet ist nicht nur für Spezialistinnen und Spezialisten interessant. Über die Meldeplattform ArtenFinder Rheinland-Pfalz können Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dokumentieren, welche Tier- und Pflanzenarten sich in der Region befinden – viele Menschen machen das in „ihrem“ Gebiet oft über mehrere Jahre. Ausgestattet mit der App kann jede und jeder Fotos machen und so dazu beitragen, dass eine Datenbank entsteht, in der dokumentiert wird, wie sich das Vorkommen der Arten im Lauf der Jahre entwickelt. Jochen Krebühl, Geschäftsführer der SNU, erklärte: „Mit der ArtenFinder-App kann sich jede und jeder an der Beobachtung der Gebietsentwicklung beteiligen. Die Exkursion bietet somit nicht nur Einblicke in die Lebenswelt von Schmetterlingen, sondern auch die Möglichkeit, selbst aktiv am Naturschutz mitzuwirken.“ Die Daten fließen über den ArtenFinder Rheinland-Pfalz in die Landesdatenbank ein und liefern so wertvolle Informationen zur Verbreitung von Arten in unserem Bundesland.
Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich bei Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) bei Siesbach über Vorkommen und Verhalten von Tagfaltern – Bürgerinnen und Bürger können helfen, Arten mit einer App zu dokumentieren „Wiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Das ist besonders bedeutsam vor dem Hintergrund, dass weltweit jeden Tag rund 150 Arten für immer aussterben. Dagegen können und müssen wir etwas tun. Denn die Vielfalt der Arten hilft uns, besser mit den Auswirkungen des Klimawandels zurechtzukommen. Vielfältige Ökosysteme sind gegenüber Veränderungen robuster. Sie können sich besser anpassen, da der Genpool größer ist. Die Artenvielfalt ist wie ein großes Puzzle: Je mehr Teile fehlen, desto schwächer wird das Bild – je mehr Arten fehlen, desto schwächer wird die Leistung eines Ökosystems, wie die Fähigkeit Wasser aufzunehmen, CO 2 im Boden zu speichern oder für Bestäubung zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag in Siesbach im Hunsrück. Dort besuchte sie ein Naturschutzprojekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Über 70 Hektar Projektfläche, davon 50 Hektar zusammenhängende Wiesen, darunter viele Nass- und Feuchtwiesen, die von Wald umgeben sind und durch Hecken und Säume ergänzt werden, bieten bei Siesbach einen vielgestaltigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Dort wurden bereits über 200 Pflanzenarten und bisher 52 Insektenarten dokumentiert – darunter allein 35 Schmetterlingsarten. „Wiesen sind nicht einfach nur Gräser – sie haben wichtige Funktionen für uns alle. Sie prägen das Landschaftsbild - gerade, wenn sie so farbenfroh und artenreich wie diese Orchideenwiesen sind. Sie halten durch die Wurzeln der Gräser das Erdreich fest und schützen so vor Erosion und können durch die verschieden tiefe Durchwurzelung der unterschiedlichen Pflanzen gut Wasser aufnehmen. Außerdem sorgen sie für den Erhalt wichtiger Bestäuber, wie Bienen, Schmetterlinge und Hummeln. Von diesen sind wiederum zahlreiche Obst- und Gemüsesorten abhängig. Zudem sind Insekten wichtiges Vogelfutter. Sinkt die Zahl der Insekten, zwitschern also auch weniger Vögel – so hängt alles mit allem zusammen“, so Katrin Eder. Inmitten der bunten Wiesen des Projekts „Schmetterlingswiesen bei Siesbach“ der SNU tummeln sich auch seltene Arten wie der Baldrian-Scheckenfalter, der Schlüsselblumen-Würfelfalter oder der Magerrasen-Perlmuttfalter. Diese gibt es dort, weil es da auch die entsprechenden namensgebenden Pflanzen, wie Baldrian, Schlüsselblume und Magerrasen gibt. Das alles kommt aber nicht von ungefähr. Würde man sich nicht um die Wiesen kümmern, würden sie nach und nach verbuschen. Im Schatten hätten aber viele der Blumen und damit auch der Schmetterlinge keine Chance. Deshalb werden die Wiesen von engagierten Landwirtinnen und Landwirten gemäht. Dabei spielt auch der Zeitpunkt der Mahd eine wichtige Rolle. Hier ist sie zeitlich so gestaffelt, dass den Insekten ganzjährig blütenreiche Lebensräume zur Verfügung stehen. Das fördert eine individuenreiche Artenvielfalt. Die späte Mahd ermöglicht die Samenreife auch spätblühender oder langsam reifender Pflanzen wie Orchideen oder Arnika. Der heute übliche frühe landwirtschaftliche Mähtermin hat im Hunsrück zum weitgehenden Verschwinden der Orchideenwiesen geführt. Die Mähnutzung erhält eine Vielfalt seltener Arten mit einer hohen Zahl an Individuen. Gerade Wiesen mit einem späten Nutzungstermin sind für eine Beweidung nicht geeignet, da altes Futter nicht gefressen, sondern zertreten wird. Damit fehlt der Nährstoffentzug und das entscheidende Merkmal der Magerwiesen, nämlich Licht bis auf den Boden für die konkurrenzschwachen Pflanzen, geht verloren. Mähen ist allerdings aufwendiger als Beweiden, gerade wenn die Wiesen feucht oder nass sind. Hier leistet das Naturschutzprojekt wertvolle Unterstützung bei der gezielten Weiterentwicklung des Mahdregimes auf den Wiesen bei Siesbach. Das Naturschutzprojekt hat eine Laufzeit von 15 Jahren und wurde in Zusammenarbeit mit Margret Scholtes, der Biotopbetreuerin im Landkreis Birkenfeld, entwickelt. Es wird mit rund 1,6 Millionen Euro aus Mitteln der Ersatzzahlungen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung finanziert. Träger des Projektes ist die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz. Die Flächen für das Projekt stellen die Ortsgemeinde Siesbach, die Kreisverwaltung Birkenfeld sowie viele private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer in Absprache mit dem langjährigen Bewirtschafter zur Verfügung. „Hier ist Gemeinschaft das Erfolgskonzept, um diesen seltenen Reichtum der Arten und die Schönheit der Natur zu erhalten“, so Katrin Eder. Bei ihrem Besuch nahm Eder gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung an einer Tagfalter-Exkursion mit Schmetterlingsexpertinnen und -experten aus dem ehrenamtlichen und beruflichen Naturschutz teil. Denn die Artenvielfalt im Gebiet ist nicht nur für Spezialistinnen und Spezialisten interessant. Über die Meldeplattform ArtenFinder Rheinland-Pfalz können Bürgerwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dokumentieren, welche Tier- und Pflanzenarten sich in der Region befinden – viele Menschen machen das in „ihrem“ Gebiet oft über mehrere Jahre. Ausgestattet mit der App kann jede und jeder Fotos machen und so dazu beitragen, dass eine Datenbank entsteht, in der dokumentiert wird, wie sich das Vorkommen der Arten im Lauf der Jahre entwickelt. Jochen Krebühl, Geschäftsführer der SNU, erklärte: „Mit der ArtenFinder-App kann sich jede und jeder an der Beobachtung der Gebietsentwicklung beteiligen. Die Exkursion bietet somit nicht nur Einblicke in die Lebenswelt von Schmetterlingen, sondern auch die Möglichkeit, selbst aktiv am Naturschutz mitzuwirken.“ Die Daten fließen über den ArtenFinder Rheinland-Pfalz in die Landesdatenbank ein und liefern so wertvolle Informationen zur Verbreitung von Arten in unserem Bundesland.
Besonderes Schutzgebiet Nr. 307 Code: DE 4032-301 Schutzstatus: LSG0026HBS - Huy Neumeldung: 20,19 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf den qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen mehrerer prioritären Lebensraumtypen. Insbesondere der LRT 6240* tritt im Gebiet großflächig in hervorragender Ausprägung sowie mit überregional bedeutsamen, sehr individuenreichen Vorkommen stark gefährdeter Arten, wie Deutscher Enzian (Gentianella germanica), aber auch Frühlingsadonisröschen (Adonis vernalis) und Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum) auf, ist aber im Natura 2000-Netz nur lückenhaft repräsentiert. Zwar wird der Erhaltungszustand dieses LRT in der atlantischen biogeografischen Region (BGR) insgesamt als „günstig“ eingeschätzt, jedoch ist die eingenommene Fläche zu gering. Überregional bedeutsam ist das Vorkommen des in der gesamten atlantischen biogeografischen Region stark gefährdeten, prioritären LRT 6110* (Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in der BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Sicherung der verbliebenen Vorkommen einschließlich ihrer Pufferzonen. Das Vorkommen des LRT 8160* stellt eine Besonderheit für die atlantische biogeografische Region dar und wurde in der vergangenen Berichtsperiode noch nicht gemeldet. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland und umfasst einen Teilbereich eines dem Huy nordöstlich vorgelagerten Muschelkalk-Höhenzuges. Im Plateaubereich sowie auf den südexponierten Hanglagen am Oberhang ist ein großräumiger Komplex aus Trockenlebensräumen über Muschelkalk entwickelt. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 6110* - Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) LRT 6240* - Subpannonische Steppen-Trockenrasen LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines Kalk-Trockenrasen-Komplexes mit gut erhaltenen Vorkommen von für diese Standortbedingungen typischen Lebensraumtypen, wie Kalk-Pionierrasen, Kalk-Schutthalden, Volltrocken- und Halbtrockenrasen mit teils kontinentaler Tönung und einem typisch ausgeprägten Artinventar mit Frühlingsadonisröschen, Deutschem Enzian, Bocksriemenzunge und Bienen-Ragwurz. Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: LRT 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen, LRT 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), LRT 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, LRT 8160* - Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Kalkmagerrasen (LRT6110*, 6210, 6210*, 6240*): - lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (insbesondere nährstoffarme, trockene), - ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, - lückige, niedrigwüchsige, besonnte Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen (LRT 6110*, 6120*, 6210, 6210*, 6240*) und anstehendem Festgestein, - LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, 2. für die LRT der Schutthalden und Felsen (LRT 8160*): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen (lückige Vegetation, insbesondere auf offenen, natürlich anstehenden Felsflächen oder Geröllhalden mit sich ggf. umlagerndem Gesteinsmaterial), - natürliches oder naturnahes, lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten Meldekarte (pdf-Datei 4,9 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 425 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. 1 Quelle: EURO-Lex Naturschutzfachliche Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz 2021-2025 Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA). Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen ... hier weiterlesen Neumeldungen von FFH-Gebieten (2021) Standarddatenbögen 2020 Aktualisierung der Standarddatenbögen 2020 Gebiete mit unbestätigten Planungen Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Faltblätter: Wald-Lebensraumtypen und Artenschutz im Wald Beschreibung der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (312 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (293 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Artenschutz im Wald (386 KB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachgebiet 45 Wald-FFH, 2012 Broschüren: Natur a verbunden Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (1,7 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (1,4 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Das Wildtier Wolf (3,4 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Wildkatze in Sachsen-Anhalt (2,7 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Die Vogelschutzrichtlinie (2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2012 Orchideen in Sachsen-Anhalt (2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2014 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (pdf-Datei 3 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2011 Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume (3,2 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013, 1. Nachauflage Die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (4,1 MB, nicht barrierefrei) Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Fachbereich Naturschutz 2013 Bücher Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Hrsg. vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Während der Begriff „Natura 2000“ für Fachleute allgegenwärtig ist, besteht ein Defizit bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Inhalte und Ziele dieser europäischen Naturschutzinitiative. Dank der Verfügbarkeit europäischer Fördermittel konnte kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt eine ansprechende Wanderausstellung konzipiert und realisiert werden (ELER – Projekt Nr.: 407.1.1-60128/323011000017). Diese bietet umfassende Informationen ... hier weiterlesen Letzte Aktualisierung: 17.04.2023
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