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Bundesregierung bringt Waldklimafonds auf den Weg

Anfang Juli 2013 brachte die Bundesregierung den Waldklimafonds auf den Weg. Umgesetzt wird er gemeinsam vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Finanziert wird der Waldklimafonds aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Ausgestattet ist er zunächst mit insgesamt 34 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Mit den Mitteln des Waldklimafonds soll der Beitrag von Wald und Holz zum Klimaschutz unter Beachtung aller Waldfunktionen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt im Rahmen einer nachhaltigen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden. Ziel des Fonds ist es außerdem, die notwendige Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel zu unterstützen.

Naturschutz und Forstwirtschaft: Bausteine einer Naturschutzstrategie im Wald

Im vorliegenden Bericht werden ausgehend von einer umfassenden Lageanalyse die Konfliktfelder sowie Risiken und Chancen der Waldnaturschutzpolitik dargestellt und Vorschläge für die Ausgestaltung eines künftigen naturschutzpolitischen Instrumentariums gemacht. Im Zentrum steht hierbei die Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft. Neben einer Betrachtung der rechtlichen Grundlagen dieses Instruments werden Vorschläge für die naturschutzpolitische Steuerung gegeben. Diese Vorschläge beziehen sich sowohl auf die Ausgestaltung des rechtlichen Instrumentariums als auch auf dessen Kopplung mit weiterführenden Instrumenten wie der Förderung der Zertifizierung. Einen Schwerpunkt nimmt hierbei die Erarbeitung eines Systems zur ergebnisbezogenen Honorierung ein. Der Bericht bietet eine umfassende wissenschaftliche Grundlage für die Diskussionen über die zukünftige Gestaltung der Naturschutzpolitik im Wald.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Altersklassenwald (schlagweiser Hochwald): In Mitteleuropa dominierende Betriebsart mit räumlich voneinander getrennten Altersklassen und bestandesweiser Nutzung und Verjüngung. Kennzeichnend sind eine flächige Differenzierung nach Altersklassen (Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz, Altholz) und eine deutliche Zäsur durch flächigen Verjüngungshieb. In einem Altersklassenwald finden Pflanzen und Tiere wegen der unterschiedlichen Biotopqualität der einzelnen Altersklassen nur in der ihnen zusagenden Altersphase günstige Lebensbedingungen. Wegen der Gleichaltrigkeit innerhalb der Altersklassen finden Schädlinge optimale Lebensbedingungen. Das macht ihn anfällig. Ihm gegenüber steht der → Dauerwald. Altholz: (Alter) Waldbestand, dessen Bäume die Zielstärke erreicht haben und genutzt werden können. Dauerwald: Waldgefüge, in dem trotz forstlicher Nutzung ein geschlossener Bestand ständig erhalten bleibt. Durch Einzelstammentnahme entstehende Lichtungen im Oberstand werden durch Lichtungszuwächse des Mittel- und Unterstandes sofort wieder geschlossen (Plenterbetrieb). Der Begriff Dauerwald erlangte in Brandenburg erstmals in den 20er Jahren große Bedeutung, als A. Möller (1922) als Reaktion auf den Kiefern-Kahlschlagbetrieb den naturnahen Plenterbetrieb propagierte. Seinen Ausdruck fand der Dauerwaldgedanke damals in dem Fläming-Revier Bärenthoren. Dauerwaldvertrag: Im Jahre 1915 geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Kommunalen Zweckverband Groß-Berlin und dem Preußischen Staat über die ehemaligen Domänenforsten in der näheren Umgebung Berlins. Der Zweckverband wurde 1920 in die Einheitsgemeinde Groß-Berlin umgewandelt. Berlin gelangte damit zu einem großen Waldbesitz. Die Bezeichnung Dauerwald steht nicht in Verbindung mit der von Möller (1922) vertretenen naturnahen Bewirtschaftungsform. Sie beinhaltet vielmehr die vertraglich festgeschriebene Verpflichtung des Zweckverbandes bzw. Berlins als Rechtsnachfolger, den Wald nicht als Bauland zu veräußern. FSC, Forest Stewardship Council: Er wurde 1993 in Folge des Umweltgipfels von Rio ins Leben gerufen. Der FSC ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessenvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung weltweit zu leisten. Es werden Standards entwickelt und Mechanismen für die Vermarktung von entsprechend erzeugten Waldprodukten abgeleitet. Wichtigstes Merkmal des FSC ist die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Umweltinteressen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Wald. Es werden ökologische Mindeststandards definiert, die garantieren, dass die ökologischen Grundfunktionen des Waldökosystems langfristig gewährleistet werden können; → Naturland. Forsteinrichtung: In periodischen Abständen (10 Jahre) durchgeführte Erfassung des Waldzustandes und Erfolgskontrolle. Verbunden mit der Erfassung wird die mittelfristige Betriebsplanung für den nächsten Einrichtungszeitraum erstellt. Holzproduktion: Sie ist ein wichtiger Zweig der Urproduktion. Die jährliche Nutzung von Holz (Rohholzeinschlag) beträgt in Deutschland ca. 31 Mio. qm (39,3 Mio. 1995), wobei der Zuwachs um einige Mio. höher liegt. Die deutschen Wälder bieten ein nachhaltig nutzbares Potential von jährlich ca. 57 Mio. qm. Hutewälder: Etwa vom Mittelalter an bis weit in die Neuzeit hinein Wälder, in denen weiträumig großkronige alte Eichen und Buchen standen, mit einer Bodendecke aus Gras, Heide oder Heidelbeere. Der Hutewald diente u.a. der Waldweide und der Mastnutzung. Auf Grund eines Hüterechtes musste der Waldeigentümer das Eintreiben von Vieh dulden. Durch den intensiven Vieheintrieb wurden die Wälder aber ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit beraubt, natürliche Verjüngung konnte nicht aufkommen. So verödeten diese Wälder immer mehr. Sie haben noch im 18. Jahrhundert erhebliche Flächen eingenommen. Läuterung: Forstliche Pflegemaßnahme in jungen Waldbeständen zur Stammzahlreduktion, zur Regelung der Konkurrenzsituation und der Baumartenmischung. Es fällt noch kein verwertbares Holz an. Melioration: Bodenmelioration ist allgemein die Bezeichnung für Maßnahmen zur Bodenverbesserung. Im Bereich der ehemaligen Rieselfelder erfolgt dies durch Einarbeitung von mergeligem Lehmboden zur pH-Wert-Stabilisierung und damit Festlegung von Schwermetallen. Naturgemäße Waldwirtschaft: Als Alternative zur schlagweisen Wirtschaft propagiert die n. W. einen naturgemäßen Wald aus standortgerechten Mischbeständen zur bestmöglichen Ausnutzung und gleichzeitigen Pflege des Standortes. Substanzielle Elemente sind: Dauerbestockung mit standortgemäßem Mischwald, Holzproduktion mit hoher Wertschöpfung und reduzierter Arbeitsintensität. Dabei steht der Wunsch nach Stabilität, nach voller dauernder Ausschöpfung der Produktionskräfte unter Wahrung des Waldinnenklimas im Vordergrund. Diesen Zielen sollen dienen: Modifizierung der bestandsweisen Wirtschaft zu mehr Ungleichaltrigkeit und Stufigkeit des Waldgefüges und an der Wertentwicklung der Einzelbäume orientierte Nutzung über die ganze Fläche. Verzicht auf Kahlschläge und Verschiebung des zeitlichen Nacheinanders von Ernte und Kultur zugunsten eines gleichzeitigen Miteinanders. Verlegung der Verjüngung unter dem Schirm der Altbäume. Förderung des Mischwaldgedankens. Stetigkeit der Waldpflege durch häufigere Wiederkehr der Pflegeeingriffe. Bei der n. W. schützt der Wald seinen eigenen Standort, hat eine artenreiche Flora und Fauna und ist damit insgesamt widerstandsfähiger gegen Schäden. Die kleinflächige Mischung und der ungleichaltrige Aufbau machen gleichzeitig einzelstammweise Nutzung, Pflege und Verjüngung möglich. Durch n. W. ist eine Kontinuität des Ökosystems Wald einschließlich der Stoffkreisläufe auf kleinster Fläche gewährleistet, werden die Funktionen des Waldes dauernd erfüllt, wird Naturverjüngung und damit die Erhaltung der forstlichen Genressourcen gewährleistet. Um stabile und gesunde Wälder auf Bundesebene bemüht sich schon seit 50 Jahren die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Als europaweite Arbeitsgemeinschaft wurde Pro Silva gegründet. Naturland: Der Naturland-Verband hat 1996 mit großen Naturschutzorganisationen wie Greenpeace, dem BUND und Robin Wood seine Richtlinien für eine ökologische Waldnutzung entwickelt. Einige deutsche Städte wie z.B. der Lübecker-, Göttinger- und Hannoversche Stadtwald haben sich entschieden, neben den anspruchsvollen FSC-Richtlinien (→ FSC) auch die ergänzenden Anforderungen des Naturland-Zertifikates zu akzeptieren. Auch das Land Berlin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. Unvereinbar mit einer ökologischen Waldnutzung sind insbesondere: Kahlschläge Anpflanzungen von Monokulturen Ansiedlung von nicht heimischen sowie gentechnisch veränderten Baumarten Einsatz von Giften, Mineraldüngern, Gülle, Klärschlämmen Bearbeiten oder Verdichten des Bodens Flächiges Abräumen oder Verbrennen von Biomasse Entwässerung von Feuchtgebieten Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten Fütterung von Wildtieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung sind darüber hinaus die so genannten Referenzflächen, auf denen die Waldbewirtschaftung eingestellt und der Wald seiner natürlichen Entwicklung überlassen wird. Daraus können wiederum Rückschlüsse für die sinnvollste Art der Bewirtschaftung im übrigen Wald abgeleitet werden. In den Berliner Wäldern werden die genannten Anforderungen bereits seit vielen Jahren zum großen Teil erfüllt. Natürliche Waldgesellschaft: Je nach Standort haben sich ohne Einwirkung des Menschen unterschiedliche nat. Waldgesellschaften gebildet, d.h. Waldtypen, die an das spezielle Klima und Boden angepasst sind. Die verschiedenen nat. W. werden aufgrund ihrer sehr ähnlichen Kombinationen der Charakterarten ausgeschieden. Unter bestimmten Standortbedingungen kann sich nur eine bestimmte Kombination von Pflanzengesellschaften ansiedeln und halten. Im Berliner Raum dominieren die Eichen-Hainbuchenwälder, bodensauren Eichenwälder, Eichen-Kiefernwälder und Kiefernwälder trockenwarmer Standorte. Neophyten: Gezielt gepflanzte oder zufällig eingeschleppte Pflanzen aus weit entfernten Lebensräumen oder anderen Kontinenten, die nicht Bestandteil der natürlich vorkommenden Artenzusammensetzung sind. N. können einheimische Pflanzen auch verdrängen, wie z. B. die Spätblühende Traubenkirsche (_Prunus serotina_) (→ Spätblühende Traubenkirsche) und die Schneebeere (_Symphoricarpos albus_). In Brandenburg ist besonders die Robinie problematisch. Sie dringt in Magerrasen ein und verändert deren Lebensgemeinschaften durch Beschattung und Stickstoffanreicherung. Ordnungsgemäße Forstwirtschaft: „Ordnungsgemäße Forstwirtschaft" beschreibt die sich aus der Summe aller gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald ergebenden Mindestanforderungskriterien an die multifunktionale Forstwirtschaft, also neben den naturschutzfachlichen Anforderungen auch Anforderungen zur Gewährleistung der Erholungsfunktion, ressourcenökonomische Anforderungen oder Anforderungen des Waldschutzes usw. (Winkel 2006). Provenienzen: Eine autochthone oder nicht autochthone Population von Bäumen, die an einem bestimmten, abgegrenzten Ort wächst und bestimmte charakteristische und genetisch fixierte Eigenschaften aufweist. Die P. wird mit dem Namen des Ortes belegt, z.B. Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben. Referenzflächen: Für den wiederkehrenden Vergleich mit den bewirtschafteten Flächen werden unbewirtschaftete Referenzflächen ausgewiesen, welche die wichtigsten Bestandestypen des Waldbetriebes repräsentieren. Ziel ist es, lokale und standörtliche Informationen über die natürliche Waldentwicklung und damit für die ökologische Waldnutzung zu erhalten. Reparationshiebe: Nach dem 1. und 2. Weltkrieg tätigten die Alliierten Einschläge in den deutschen Wäldern, überproportional im Staatswald, die als Reparationsleistungen gedacht waren. Dabei wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit nicht beachtet. Der erkennbare Raubbau führte - nach 1945 zusammen mit den UNRRA-Hieben (Brennholzhiebe u.a. zur Versorgung der über 1 Mio. „Displaced Persons" und anderer notleidender Personenkreise in Deutschland) durch die United Nations Reconstruction and Rehabilitation Administration - zu Bürgerprotesten und schließlich auch zur Gründung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Schlussgrad, Beschirmungsgrad: Bezeichnung für das Maß an Überschirmung (Überdeckung) des Waldbodens durch die Kronen aller Bestockungsglieder eines Bestandes. Spätblühende Traubenkirsche (*lat. _Prunus serotina_) :* Aus Nordamerika stammende Gehölzart. Einführungszeit in Deutschland 1685 zunächst als Zierbaum in Gärten und Parks, in Berlin - Brandenburg erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts, von 1900 bis ca. 1950 auch planmäßige forstliche Anbauten zur Standortverbesserung . Sie wird in Berlin aus ökologischen und waldbaulichen Gründen seit 1986 durch Rodung aus den Beständen verdrängt, damit sich die heimischen Wälder natürlich entwickeln können. Standortkartierung: Methode, bei der alle für das Waldwachstum wichtigen natürlichen und ökologischen Bedingungen als Grundlage für eine standortgerechte leistungsfähige Waldwirtschaft erhoben werden. Darauf aufbauend wird eine Beschreibung und kartenmäßige Darstellung von Standorttypen, bzw. Standorteinheiten angefertigt. Das sind forstökologische Grundeinheiten mit annähernd gleichen waldbaulichen Möglichkeiten und Gefährdungen sowie mit einer annähernd gleichen Ertragsfähigkeit. Die S. dient in erster Linie als Grundlage für die Baumartenwahl und die Bestimmung des Bestandesaufbaus. Totholz: Stehende und liegende Bäume oder Teile davon, die abgestorben sind. Totholz entsteht u.a. in überreifen Naturwäldern, aber auch durch Krankheit (z.B. Insekten- und Pilzbefall), durch Wind- und Schneebruch und Feuer. Sich zersetzendes Holz wird von einer großen Menge von Pilzen (darunter viele gefährdete Großpilze), Käfern (für mehr als die Hälfte aller Arten ist Holz die Lebensgrundlage), Holzwespen, Wildbienen, Ameisen und einer Reihe weiterer Tierarten bewohnt. Totholz trägt ganz entscheidend zur Erhaltung der Artenvielfalt im Wald bei. Umtriebszeit: Mit Umtriebszeit bezeichnet der Forstwirt die durchschnittliche Dauer von der Begründung eines Waldes bis hin zu seiner Ernte. Diese ist je nach Baumart und Standort unterschiedlich. Verjüngung: Begründung eines neuen Waldbestandes durch Natur- oder Kunstverjüngung. Bei der Naturverjüngung sorgt der Bestand selbst durch Samenausstreuung in der Nähe stehender Mutterbäume oder durch vegetative Vermehrung für den Nachwuchs. Das spart Arbeit und Kosten. Bei der Kunstverjüngung werden auf einer bestimmten Fläche die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung nachgezogen. Waldaufbauformen: Der Aufbau des Waldes hat je nach Betriebsart unterschiedliche Formen. Der Niederwald ist gleichaltrig, einschichtig und gemischt. Der Mittelwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und einzel- bis gruppenweise gemischt. Der schlagweise Hochwald ist gleichaltrig bis ungleichaltrig, ein- oder mehrschichtig und stufig aufgebaut, als Reinbestand oder einzel- bis gruppenweise gemischt. Der Plenterwald ist ungleichaltrig, mehrschichtig und stufig aufgebaut, einzel- bis gruppenweise gemischt. Waldbiotopkartierung: Kartierung von Biotopen, wie z.B. Beständen mit seltenen einheimischen Tier- und Pflanzenarten, Lebensgemeinschaften, ehemaligen Hutewäldern, Naturwaldrelikten, besonderen Naturgebilden und Bodendenkmalen, aber auch Bruch-, Schlucht -, Moorrand- und Trockenwäldern sowie Sukzessionsflächen. Ziel einer Waldbiotopkartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Beurteilung des ökologischen Zustandes und des Naturschutzwertes von Biotopen in Waldgebieten, um damit die Grundlage für eine Abstimmung zwischen den ökologischen Bedingungen der Wälder und den vielfältigen Zielen einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu schaffen. Zwei Arten der W. werden unterschieden: 1. die flächendeckende und 2. die selektive. Z-Baum, Zukunftsbaum, Auslesebaum: Ein besonders ausgesuchter und gut gewachsener Baum, der hinsichtlich Wachstum, Stabilität, Erscheinungsform und Gesundheitszustand gute Massen- und Wertleistung verspricht, d.h. den Zielvorstellungen des Waldbaues weitgehend nachkommt. Ein Z-Baum wird durch die Wegnahme von Konkurrenzbäumen, die sein Wachstum einengen, gefördert. Zertifizierung: Nachweissystem für eine umweltorientierte, von den Verbrauchern anerkannte Kennzeichnung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Sie beruhen auf dem UNCED-Kongress in Rio de Janeiro (1992) und auf ihre Folgekonferenzen. Dort haben die teilnehmenden Staaten das Ziel bejaht, einheitliche Kriterien und Indikatoren für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder festzulegen. 1993 wurden in Helsinki, bzw. 1998 in Lissabon, von allen westeuropäischen Industriestaaten „Allgemeine Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder" und „Allgemeine Richtlinien zur Erhaltung der biologische Vielfalt" verabschiedet. Dabei wird die Nachhaltigkeit sowohl aus der Sicht der Holzproduktion, der Vielfalt der Waldnatur als auch der Nutzung der Wälder unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten betrachtet. Die Berliner Wälder sind seit Juni 2002 nach den Kriterien von FSC-Forest Stewardship Council und Naturland zertifiziert. Zielstärkennutzung: Mindestdurchmesser, an dem die Endnutzung der verschiedenen Baumarten im naturnahen Betrieb einsetzen darf. Diese Regelung ersetzt in Berlin seit 1992 die bis dahin gültigen festen Umtriebszeiten. Bezeichnungen der vorhandenen Baumarten Kürzel Wissenschaftlich Deutsch Englisch AHS Acer Ahorn Maple AS Populus tremula Aspe Common Aspen BPA Populus balsamifera Balsampappel Balsam Poplar SBW Salix Baumweiden Willow BAH Acer pseudoplatanus Bergahorn Sycamore Maple BRU Ulmus glabra Bergrüster Wych Elm BIS Betula Birke Birch Blö Blöße bareness BWE Salix fragilis Bruchweide Crack Willow BUS Fagus Buche Beech DGS Pseudotsuga menziesii Douglasie Douglas Fir EB Sorbus aucuparia Eberesche Rowan EIB Taxus baccata Eibe Yew Ei Quercus x Eiche Oak ELS Sorbus torminalis Elsbeere Wild Service Tree ESS Fraxinus Esche Ash EAH Acer negundo Eschenblättriger Ahorn Ashleaf Maple EK Castanea sativa Eßkastanie Sweet Chestnut ELA Larix decidua Europäische Lärche European Larch SPA Populus nigra Europäische Schwarzpappel Black Poplar FAH Acer campestre Feldahorn Field Maple FRU Ulmus minor Feldrüster Field Elm WRU Ulmus laevis Flatterrüster European White Elm GBI Betula pendula Gemeine Birke Silver Birch GES Fraxinus excelsior Gemeine Esche Common Ash GFI Picea abies Gemeine Fichte Norway Spruce GKI Pinus sylvestris Gemeine Kiefer Scots Pine GSB Symphoricarpos albus Gemeine Schneebeere Common Snowberry GTK Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche Bird Cherry WER Alnus incana Grauerle Grey Alder GPA Populus canescens Graupappel Grey Poplar HBU Carpinus betulus Hainbuche Common Hornbeam HAS Corylus Hasel Hazel JLA Larix kaempferi Japanische Lärche Japanese Larch KTA Abies grandis Küstentanne Grand Fir MEH Sorbus Mehlbeere Whitebeam MBI Betula pubescens Moorbirke Moor Birch PAS Populus Pappel Poplar RO Robinia pseudoacacia Robinie Black Locust RKA Aesculus hippocastanum Roßkastanie Horse-chestnut RBU Fagus sylvatica Rotbuche European Beech REI Quercus rubra Roteiche Northern Red Oak RER Alnus glutinosa Roterle Common Alder RUS Ulmus Rüster Elm SKI Pinus nigra Schwarzkiefer Black Pine WWE Salix alba Silberweide White Willow SLI Tilia platyphyllos Sommerlinde Large-leaved Lime EIS Quercus sonstige Eichen other Oaks FIS Picea sonstige Fichten other Spruces HLS Sonstige Hartlaubbaumarten other Sclerophyll KIS Pinus sonstige Kiefern other Pines NHS Sonstige Nadelbaumarten other Conifers TAS Abies Sonstige Tanne other Firs WLS Sonstige Weichlaubbaumarten other Softwoods STK Prunus serotina Spätblühende Traubenkirsche Black Cherry SPE Sorbus domestica Speierling Service Tree SAH Acer platanoides Spitzahorn Norway Maple SEI Quercus robur Stieleiche English Oak TEI Quercus petraea Traubeneiche Sessile Oak VKB Prunus avium Vogelkirsche (-baum) Wild Cherry WTA Abies alba Weißtanne European Silver Fir WKI Pinus strobus Weymouthskiefer Eastern White Pine WLI Tilia cordata Winterlinde Small-leaved Lime

Erstaufforstung Hottendorf

Der Bittsteller hat einen Antrag zur Erstaufforstung in der Gemarkung Hottendorf gestellt. Die Erstaufforstung dient der Teilkompensation des Waldflächenverlustes für die Erweiterung der Sandgrube Hottendorf. Hierzu sollen die Flurstücke in der Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 29/1 (tw.) Gemarkung Hottendorf Flur 1 Flurstück 107 (tw.) aufgeforstet werden. Der Maßnahmeumfang beträgt 2,7452 ha Vorgesehen ist die Erstaufforstung im ehemaligen Abbaubereich, der verfüllt werden soll. Die Waldbegründung soll mit geeigneten Strauch- und Baumarten erfolgen. Es gelten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft (Bodenbearbeitung, Pflanzung verschiedener überwiegend heimischer Strauch- und Baumarten, Anlage eines Waldaußenrandes, forstübliche Reihen- und Pflanzabstände, ggf. Zaunbau). Das Pflanzgut hat der Herkunftsverordnung für forstliches Vermehrungsgut zu entsprechen, Straucharten unterliegen den Forderungen des § 40 BNatschG. Grenzabstände zu anderen Nutzungsarten sowie Bestimmungen zur Einfriedung werden durch das NbG bestimmt.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

Anhang_Muster-WSG_VO_29.10.2013.pdf

Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 1. Gewinnen von Rohstoffen und 1.1 sonstige Abgrabungen mit Freilegung des Grundwassers Gewinnen von Rohstoffen und 1.2 sonstige Abgrabungen ohne Freilegung des Grundwassers verboten verboten Errichten, Erweitern und Betreiben 1.3 von Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme 1.4 Untertagebergbau, Tunnelbau 1.5 Durchführen von Bohrungen III B verbotenverboten, wenn die Schutzfunktion der Deckschicht hierdurch wesentlich gemindert wird verboten, wenn Schutzfunktion der Deckschicht wesentlich gemindert oder reinigende Schicht freigelegt wird und keine ausreichende und dauerhafte Sicherung zum Schutz des Grundwassers vorgenommen werden kann verboten, ausgenommen Anlagen mit Sekundärkreislauf verboten verboten verboten verboten, ausgenommen Bohrungen für die öffentliche Wasserversorgung und deren Überwachung sowie zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser und Anlagen nach Nummer 1.3 verboten, sofern die Gefahr besteht, dass dabei das Grundwasser angeschnitten wird verboten 1.6 Durchführung von Sprengungen 2. III/III A Sachgebiet Bergbau, Erdaufschlüsse und unterirdische Lager Sachgebiet Kommunalwirtschaft, Industrie und Gewerbe Errichten, Betreiben und Erweitern von Betrieben und Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, 2.1 Behandeln, Verwenden und Umschlagen von radioaktiven Stoffen Errichten, Erweitern und Betrieb von Wärmekraftwerken Errichten, Erweitern und Betrieb von Transformatoren und 2.3 Stromleitungen mit flüssigen, wassergefährdenden Kühl- und Isoliermitteln verboten, ausgenommen für medizinische Anwendung und Mess-, Prüf- und Regeltechnik verboten verboten, soweit nicht gasbetrieben 2.2 verboten, ausgenommen oberirdische Aufstellung von Transformatoren verboten Errichten, Erweitern und Betrieb von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen und bergbaulichen 2.4 Rückständen, Biogasanlagen sowie die Errichtung und der Betrieb von Deponien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes1.) Errichten, Erweitern und Betrieb von Anlagen zur Behandlung oder 2.5 Lagerung von Schrott, Altfahrzeugen und Altreifen Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.6 Friedhöfen Vergraben und Ablagern von 2.7 Tierkörpern und Tierkörperteilen Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.8 Fahrzeugwaschanlagen Ausweisung und Erweiterung von Baugebieten einschließlich Gebiete 2.9 für Industrie und produzierendes Gewerbe Errichten und Betreiben von sonstigen baulichen Anlagen, 2.10 soweit sie nicht an anderer Stelle des Anhangs aufgeführt sind Errichten, Erweitern und Betrieb von 2.11 Rohrfernleitungen verboten verboten verboten zulässig verboten verboten verboten verboten, ausgenommen Baugebiete für Wohnbebauung verbotenbeschränkt zulässig, ausgenommen baugenehmigungsfreie Vorhaben nach BauO LSA2.) verbotenbeschränkt zulässig Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 3. III B Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Errichten und Betreiben von Anlagen zum Umgang mit 3.1 wassergefährdenden Stoffen einschließlich Windkraftanlagen Befördern wassergefährdender 3.2 Stoffe 3.3 III/III A Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen Sachgebiet Abwasser und Abwasseranlagen Einleiten oder Versickern von Abwasser in den Untergrund einschließlich Abwasserver- sickerung,- verrieselung und - 4.1 verregnung, ausgenommen nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser und Abwasser aus Kleinkläranlagen verboten verboten verboten verboten, ausgenommen alle oberirdischen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 100 m³ wassergefährdenden Stoffen der WGK 2 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 10 m³ wassergefährdenden Stoffen der WGK 3 und alle unterirdischen Anlagen mit einem maßgebenden Volumen von <= 1.000 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 1 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 10 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 2 oder mit einem maßgebenden Volumen von <= 1 m³ wassergefährdender Stoffe der WGK 3 verboten, ausgenommen auf Straßen, die nach RiStWag3.) ausgebaut und entwässert sind und Kleinstmengen für den Haushaltsbedarf verboten, ausgenommen Umgang mit Kleinstmengen für den Haushaltsbedarf 4. 4.2 Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in den Untergrund Einleiten von Abwasser in oberirdische Gewässer, 4.3 ausgenommen Niederschlagswasser verbotenverboten, ausgenommen das großflächige Versickern des auf Straßen und Wegen anfallenden Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone verbotenverboten, ausgenommen flächenhafte Versickerung von häuslichem oder kommunalem Abwasser aus Kleinkläranlagen, das mindestens mit einem Verfahren nach dem Stand der Technik behandelt wurde und wenn eine Ableitung zu aufnahmefähigen Fließgewässern nicht möglich ist verbotenverboten, verboten, ausgenommen Abwasser aus ausgenommen Abwasser aus Abwasserbehandlungsanlagen, das Kleinkläranlagen, das mindestens mit mindestens mit einem Verfahren einem Verfahren nach dem Stand nach dem Stand der Technik der Technik behandelt wurde behandelt wurde verboten, ausgenommen Anlagen zum verboten, Herausleiten von Abwasser ausgenommen Entwässerungsanlagen, deren Dichtheit vor Inbetriebnahme vorhandener Anwesen, wenn die in und mindestens alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle zehn Jahre SZ III genannten besonderen durch Druckprobe oder ein anderes gleichwertiges Verfahren überprüft wird. Anforderungen an die Dichtheit und deren Überprüfung eingehalten sind verboten, ausgenommen Anlagen, die die Errichten und Erweitern von Regen- Anforderungen an die verboten 4.5 und Mischwasserent- Niederschlagswasserbehandlung des lastungsbauwerken RdErl. des MLU vom 23.05.20134.) erfüllen verboten, Errichten und Erweitern von ausgenommen die Sanierung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen Abwasserbehandlungsanlagen i.S. des Gewässerschutzes, Kleinkläranlagen in monolitischer Bauweise 4.6 verboten einschließlich Kleinkläranlagen, nach Nummern 4.2 und 4.3 und abflusslose Sammelgruben. wenn die abflusslosen Sammelgruben Dichtigkeit und die Standsicherheit sichergestellt sind Errichten und Erweitern von Kanalisationen einschl. Regen- und Mischwasserentlastungs- 4.4 bauwerken, Anlagen zum Durchleiten oder Herausleiten von Abwasser Sachgebiet Land- und 5. Forstwirtschaft sowie Erwerbsgartenbau Errichten oder Erweitern von ortsfesten baulichen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, 5.1 Gülle und Silagesickersaft und Anlagen zum Lagern von Festmist und Silage Errichten oder Erweitern von Erdbecken, auch mit 5.2 Foliendichtung, für die Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern Errichten oder Erweitern von 5.3 Erdsilos zur Bereitung und Lagerung von Silage verboten beschränkt zulässig, ausgenommen sind Anlagen mit Leckerkennungseinrichtung oder oberirdische Anlagen mit doppelwandigem Behälter verboten verboten Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Anlage (zu § 3 Abs. 1) Handlungen bzw. Nutzungen II 5.4 Festmistaußenlagerungverboten Düngen mit Gülle, Jauche, Geflügelkot, Festmist, 5.5 Silagesickersaft und Festmistkompostverboten Lagern und Ausbringen von Klärschlamm, klärschlammhaltigen Düngemitteln, Fäkalschlamm, 5.6 Gärsubstraten aus Biogasanlagen bzw. Kompost aus zentralen Bioabfallanlagen Bau und Betrieb von Anlagen zum Lagern, Zwischenlagern und zum 5.7 Abfüllen fester und flüssiger mineralischer Düngemittel Ausbringen von mineralischen 5.8 Düngemitteln durch Agrarflugzeuge III/III A III B verboten, ausgenommen wenn die Bedingungen des KTBL-Positionspapieres, 1. überarbeitete Auflage Mai 20115.), eingehalten werden verboten, ausgenommen es wird eine jährliche einzelschlagbezogene Aufzeichnung über die Zu- und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor erstellt und ausgewertet. Die Bewertung der Bilanzsalden hat schlagbezogen analog der Vorgaben der DüV6.) zu erfolgen. verbotenbeschränkt zulässig verbotenverboten, ausgenommen sind Anlagen gem. Nummer 3.1 verbotenzulässig Lagern und Anwenden von Pflanzenschutzmittelnverboten5.10 Kahlschlag und Waldrodungverboten5.11 Umbruch von Dauergrünland Feldanbau von Mais, Leguminosen, Hackfrüchten, Gemüse und 5.12 gewerblicher Obstbau sowie Sonderkulturen Beregnung landwirtschaftlich oder 5.13 erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen Bau und Betrieb gewerblicher Fischzucht- und –mastanlagen in 5.14 Teichen und Netzgehegehaltungen und Fütterung Bau und Betrieb von Anlagen zur 5.15 gewerblichen Wassergeflügelhaltung Errichten und Erweitern von 5.16 Stallanlagen sowie Tierhaltung in Freigehegen Errichtung und Erweiterung von 5.17 Viehfütterungs-, Tränk- und Melkständen Errichten und Erweitern von 5.18 Dämpfanlagen und Waschplätzen für Maschinen und Geräteverbotenverboten, ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel ohne W-Auflage und Anlagen, die nach VAwS LSA errichtet wurden. verboten, ausgenommen ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung beschränkt zulässig verbotenzulässig verbotenzulässig bis zu einer maximalen Bodenfeuchte von 80 v.H. verbotenzulässig verbotenzulässig verboten, ausgenommen Kleintierhaltung für die Eigenversorgungbeschränkt zulässig verbotenzulässig verbotenbeschränkt zulässig 5.9 5.19 Beweidung Neuanlage und Erweiterung von 5.20 Gartenbaubetrieben, Baumschulen und Kleingartenanlagen verboten ab einer Besatzstärke von einer Großvieheinheit je Hektar (GVE/ha) (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) verboten ab einer Besatzstärke von zwei GVE/ha (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) verboten ab einer Besatzstärke von 2,5 GVE/ha (Bedingung: Nachweisführung eines Weidetagebuches) beschränkt zulässig verboten Sachgebiet Gewässerunterhaltung und Hydromelioration Gewässerunterhaltung mit 6.1 chemischen Mitteln 6. 6.2 Ausbau von Gewässern Verletzung der Kolmationsschicht durch wasserbauliche Maßnahmen 6.3 an Vorflutern im Bereich von Uferfiltratfassungen Errichten und Erweitern von 6.4 Dränagen, Entwässerungsgräben und Schöpfwerken Sachgebiet Verkehrswesen Bau und Betrieb von Flugplätzen 7.1 und zugehörigen Anlagen verboten verboten, ausgenommen zur Verbesserung des ökologischen Zustandszulässig verbotenzulässig verboten verboten, wenn die Schutzfunktion der Deckschicht hierdurch wesentlich gemindert wird 7. verboten Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt soll neues Waldgesetz bekommen

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Sachsen-Anhalt soll ein neues Waldgesetz bekommen. ?Das Landeswaldgesetz von 1994 hat sich prinzipiell bewährt, es ist aber in die Jahre gekommen?, sagte Landwirtschafts- und Umweltstaatsekretärin Anne-Marie Keding am Mittwoch nach der Kabinettsitzung in Magdeburg. ?So müssen wir die Landesgesetzgebung dem 2010 geänderten Bundeswaldgesetz anpassen. Außerdem nutzen wir die Gelegenheit, die gesetzlichen Regelungen schlanker und unbürokratischer zu gestalten?, sagte Keding weiter. Deshalb werde das Feld- und Forstordnungsgesetz in das neue Gesetz integriert und entfalle damit künftig. Keding sagte, damit würde die Zuständigkeit der Forstbehörden klarer und eindeutiger definiert. So werden die Zuständigkeiten für den Waldschutz und den Waldbrandschutz eindeutig dem Landeszentrum Wald zugeordnet. Nicht mehr erforderliche Vorschriften fallen künftig weg. Dazu zählen zum Beispiel die Ausweisungen von Schutz- und Erholungswald, die in der Praxis bedeutungslos waren, und das Recht zur Entnahme von Früchten und Pflanzen aus der Natur, das nun bundeseinheitlich im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Waldumwandlungen aus Gründen des Naturschutzes werden künftig privilegiert behandelt. Dies gilt besonders für Biotoppflegemaßnahmen von FFH-Offenlandlebensraumtypen. Hingegen soll durch das Gesetz verhindert werden, dass Wald für die Errichtung von Windenergieanlagen in Anspruch genommen wird. Die Staatssekretärin dazu: ?Sachsen-Anhalt hat genug Freiflächen als Standorte für Windkraftanlagen. Der Bau von Windkraftanlagen bedeutete einen erheblichen Eingriff in den Wald, wir wollen darauf verzichten.? Neu ist auch, dass das neue Gesetz die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung als zentrale Anforderung definiert. Das betont neben der wirtschaftlichen Nutzung die ökologische Komponente und den Wert des Waldes für die Biodiversität. Der Schutz von Wegen in freier Landschaft wird verbessert und erstreckt sich dem Entwurf zufolge künftig auch ausdrücklich auf die Randbereiche. So soll verboten werden, Wege einschließlich des Seitenstreifens zu beschädigen oder zu zerstören. Das Kabinett hat den Entwurf des Landeswaldgesetzes zur Anhörung freigegeben. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

LSG Ostrand der Arendseer Hochfläche

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Nordosten der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten und erstreckt sich zwischen den Orten Seehausen, Osterburg, Höwisch und Bretsch. Es liegt im Bereich einer sanft nach Osten ansteigenden Grundmoränenplatte der Altmark, der sogenannten Arendseer Hochfläche. Von ca. 25 m über NN am Westrand steigt das Gelände über eine Strecke von etwa 6 km allmählich auf 72 über NN an, um dann mit einem markanten Steilhang in das rund 20 m über NN gelegene Elbetal wieder abzufallen. Die Anhöhen bieten herrliche Fernsichten über die Altmärkische Wische bis hin nach Werben und Havelberg. Im Süden ist die von Grünland dominierte Niederung der Biese mit in das LSG einbezogen. Die Biese entwässert einen großen Teil der nordöstlichen Altmark, in ihrem Oberlauf trägt sie den Namen Milde. Bei Osterburg tritt sie in das weite Elbetal der Wische ein. Das LSG hat mit etwa 42 % seiner Gesamtfläche einen hohen Waldanteil. Die Wälder erstrecken sich insbesondere in der Osthälfte des Gebietes nahe dem Steilabfall der Grundmoränenplatte in das angrenzende Elbetal. Es handelt sich vorwiegend um Kiefernforste, jedoch auch um naturnahe Eichen- und Buchen-Eichenwälder. Im Norden des Schutzgebietes erstrecken sich zwischen Höwisch im Westen und Seehausen im Osten im Bereich eiszeitlicher Dünenzüge ausgedehnte Kiefernforste. Der Westen des LSG wird durch große Ackerflächen charakterisiert, die in geringem Ausmaß durch Kiefern- und Eichenforste gegliedert werden. Lediglich im Bereich der Niederung des Zehrengrabens, zwischen Bretsch und Höwisch und in der Biese-Niederung im Süden finden sich ausgedehnte Grünlandflächen. In der Agrarlandschaft liegen zahlreiche kleine, aufgelassene und heute mit Gehölz bestandene Mergelgruben. Viele führten ehemals Wasser. Die Absenkung des Grundwasserspiegels ließ sie jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, trockenfallen. Eine weithin sichtbare Landmarke innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist der Sendeturm bei der Ortschaft Dequede. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der Ostrand der Arendseer Hochfläche dürfte bereits seit der Frühzeit ein bevorzugtes Siedlungsgebiet gewesen sein. Auf hochwassersicherem Grund bot es Ackerland und unterhalb des Steilabfalls in der Elbeniederung Fischgründe sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie das schiffbare Gewässer der Biese. Die Zeugnisse der jungsteinzeitlichen Besiedlung häufen sich zum einen im Dreieck zwischen Losse, Höwisch und Lückstedt mit Zentrum um Bretsch sowie zum anderen entlang der B 189 und entlang dem westlichen Altarm der Biese mit einer deutlichen Verdichtung auf dem Stadtgebiet von Osterburg einschließlich dem Ort Zedau. Der älteste Nachweis jungsteinzeitlichen Materials stammt von Bretsch. Es handelt sich dabei um Gefäße der Linienbandkeramikkultur, die in einem Gebiet zum Vorschein kamen, aus dem in der frühen Jungsteinzeit noch kein Ackerbau bekannt war, da sich die Verbreitung ackerbauführender Kulturen damals weitestgehend auf die Lößgebiete beschränkte, und zu dieser Zeit von Jäger- und Fischer-Gemeinschaften besiedelt war. Es ist deshalb eine rituelle Deponierung in Erwägung zu ziehen. Eine erste Besiedlung mit Ackerbauern schien aber bereits am Ende der frühen Jungsteinzeit mit der Rössener Kultur einzusetzen, wie Grabfunde vom Thüritzberg bei Losse und bei Bretsch belegen. Eine Verdichtung der Besiedlung fand in der Alttiefstichkeramikkultur statt. Dieser verdankt man die Errichtung von Großsteingräbern. 13 Anlagen haben sich im und randlich zum LSG bei Bretsch (9) und Krevese (4) erhalten, zwei weitere stehen in geringer Entfernung bei Gagel. Siedlungen dieser Kultur befanden sich bei Osterburg, Zedau und Dewitz. Bei Höwisch, Polkern und Osterburg häufen sich Siedlungen der Schönfelderkultur. Während der Bronzezeit ließ die Besiedlungsdichte stark nach. Im Dreieck zwischen Bretsch, Losse und Höwisch dünnte sie bis auf einen Wohnplatz mit Gräberfeld bei Priemern aus. Dicht blieb die Besiedlung nur am Rande des LSG um Dewitz. Von dort verlagerte sie sich während der Eisenzeit wieder nach Bretsch. Zudem verdichtete sie sich in der südöstlichen Ecke des LSG bei Krevese, Dequede, Polkern, Schliecksdorf, Zedau und Osterburg, wobei sich hier in der Bronzezeit nach Aussage eines Bronzehortfundes bei Polkern eine gewisse Wohlhabenheit der im Biesebogen ansässigen Bevölkerung eingestellt hatte, was durch eine Reihe weiterer Hortfunde der frühen Bronzezeit außerhalb des Landschaftsschutzgebietes bei Osterburg, Kattwinkel und Uchtenhagen bestätigt wird. Bei Zedau bestand zudem im Bereich einer spätbronze- bis früheisenzeitlichen Siedlung eine Feuerkultstätte. Diese Verdichtung des Siedlungsgebietes in und um Osterburg nahm während der römischen Kaiserzeit zu, während das übrige LSG mit Ausnahme von Losse, wo auch Eisenverhüttung belegt ist, vollkommen unbesiedelt war. Hier zeigte sich dann stets auch eine Kontinuität seit der Eisenzeit. Bei Krevese arbeitete ein Töpfereibetrieb, bei Ledau wurde Raseneisenerz verhüttet. Bemerkenswert ist ein ausgedehntes Gräberfeld mit 129 Bestattungen aus der späten römischen Kaiserzeit bei Ledau. Aus der Zeit der slawischen Besiedlung der Altmark stammen die Burgwälle von Osterburg und Priemern sowie ein Silberschatzfund, der bei Polkern zum Vorschein kam. Die ebenen Grundmoränenplatten wurden, wie überall in der Altmark, schon im Mittelalter, mit Beginn der deutschen Besiedlung, gerodet und in Ackerland umgewandelt. Der Wald erhielt sich nur auf den flachgründigen Standorten der höchsten Erhebungen, auf den steilen Hängen des Ostabfalls und auf den armen Dünenzügen im Norden des LSG. Auch hier dürfte der Waldanteil in den letzten Jahrhunderten noch geringer als heute gewesen sein. Mit Beginn der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft Ende des 18. Jahrhunderts wurden arme Heiden und Ödländer in der Altmark vielerorts mit der Wald-Kiefer aufgeforstet. In Osterburg stand im Mittelalter eine slawische Burg, von der heute noch Reste des Ringwalls zu sehen sind. Nach der deutschen Besiedlung folgte ihr im 10. Jahrhundert ein Burgward. Im Jahre 1151 wird der Ort in der Gründungsurkunde Stendals erstmals erwähnt. In der Frühzeit der deutschen Besiedlung und durch die Eindeichung der Elbe erlebte das Gebiet mit den Städten Osterburg und Seehausen eine wirtschaftliche Blüte. Im Dreißigjährigen Krieg wurden Osterburg und Seehausen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Im Jahre 1761 wurde die Stadt Osterburg durch einen Brand fast gänzlich zerstört. Entsprechend haben sich nur wenige bedeutende Gebäude erhalten. Dagegen besitzt Seehausen mit Fachwerkhäusern, von denen die ältesten aus dem 17. Jahrhundert stammen, eine größere Vielfalt siedlungsgeschichtlicher Zeugen. Im 19. Jahrhundert erfolgte nach dem Anschluß an die Eisenbahn eine bescheidene Industrialisierung. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das Gebiet befindet sich im Nordosten der Altmarkscholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Im Bereich des LSG befinden sich zwar keine Salzstöcke. In die Entwicklung des Salzstockes Meseberg, der etwa 3,5 km nordöstlich von Osterburg bei zirka 35 m Tiefe sehr nah der Oberfläche ansteht, wurden aber zumindest während des Quartärs große Teile des LSG einbezogen. Am Anfang der Elsterkaltzeit bildete sich in der sekundären Randsenke um den Salzstock Meseberg eine tiefe Erosionsrinne, deren Basis im Norden und Süden des Salzstockes bis unter -300 m NN reicht. Die nördliche verläuft bis nach Seehausen, wo ihre Basis bis auf -100 m NN abflacht. Die südliche verzweigt sich bei Osterburg, wobei sich der nordwestliche Zweig bis nach Drüsedau erstreckt, um dort ebenfalls bis auf -100 m NN abzuflachen. Die Quartärbasis der übrigen LSG-Teile befindet sich zwischen -100 m NN und -50 m NN. Die Unebenheiten im Relief wurden während der Elsterkaltzeit durch Ablagerungen von meist glazilimnischen, teilweise glazifluviatilen Sedimenten, die oft von Grundmoräne überlagert sind, bis auf 0 m NN ausgeglichen. Die Elstergrundmoräne kann örtlich sogar bis 15 m über NN, wie zum Beispiel westlich Behrend, nahe der Oberfläche anstehen. Die Erosions- und Sedimentationsprozesse während der Holsteinwarmzeit ebneten das Relief weitgehend ein, so daß die drenthestadialen glazigenen Ablagerungen der Saalekaltzeit relativ flach mit etwa 10-20 m Mächtigkeit über elsterkaltzeitlichen und zum Teil über holsteinwarmzeitlichen Bildungen lagern. Für die Reliefentwicklung des Gebietes sind vor allem die Vorgänge während des Warthestadiums der Saalekaltzeit entscheidend gewesen. Mit dem Vorrücken des Eises wurden unter anderem große zusammenhängende Blöcke des Untergrundes als Schuppen verfrachtet. Das Vorkommen der miozänen Glimmersande und braunkohleführenden Tone nordöstlich Krumke könnte beispielsweise eine solche Schuppe darstellen. Sie stammt wahrscheinlich von der Spitze des Salzstockes Meseberg, der auch während des Quartärs aktiv blieb. Noch zur Zeit der maximalen Letzlinger Randlage entstanden im Rückland des Eises neue Abflußbahnen, die das heutige Abflußsystem in der Altmark vorzeichneten. Bei Abschmelzen des Eises bildeten sich mehrere große Blöcke von Toteis, um die die Schmelzwässer nach Norden abflossen. Die oft als Endmoränen und Eisrandlagen gedeuteten Höhenrücken, wie zum Beispiel die zwischen Losse und Osterburg am Rand der Biese-Elbe-Niederung, bis ungefähr 70 m über NN hoch, könnten ebenso als Spaltenfüllungen zwischen den Eisblöcken beziehungsweise als Schüttungen innerhalb der Schmelzwasserbahnen entstanden sein. Am Ende des Warthestadiums brach die Elbe bei Rogätz nach Norden durch. Die Entwässerung des LSG stellte sich endgültig auf die Elbe ein, im Süden und im Osten durch die Biese, im Westen durch den Zehrengraben. Im Bereich der Täler fand eine Ausräumung der älteren Sedimente statt, die bis in 15-20 m Tiefe reichte. Die vollständig abgetauten Toteisblöcke hinterließen eine maximal 10 m mächtige, sehr kalkreiche Grundmoräne, die die heutige Hochfläche bildet. Während der Weichselkaltzeit wurden die Niederungen mit Talsanden bis 20-25 m über NN wieder aufgefüllt, auf der Hochfläche fanden periglaziäre Prozesse statt, das heißt Entkalkung, Umlagerung und Ausblasung der anstehenden Sedimente. Im Holozän lagerten sich in den Auen humose Sande, Auenlehme und Torfe ab, am Süd- und Ostrand der Aland-Biese-Elbe-Niederung zwischen Lösse, Seehausen und Behrend häuften sich junge Dünen an. Das LSG umfaßt zwei Bodenlandschaften: Die Bodenlandschaft der lehmigen Grundmoränenplatten, speziell die Platte von Krevese im Westen, und die Bodenlandschaft der Lüchower Niederung im Osten. Beide Bodenlandschaften grenzen an einer zirka 20 m hohen Steilstufe aneinander. In ihrem westlichen Teil besteht die Platte von Krevese aus saalekaltzeitlichem Geschiebemergel, der von weichselkaltzeitlichem Geschiebedecksand überlagert wird. In diesen Substratprofilen sind überwiegend Parabraunerde-Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden entstanden. Die Böden werden meist landwirtschaftlich genutzt. Am Westrand befindet sich die Senke des Zehrenbaches, in der Gleye aus lehmigem Auensand vorkommen. Im östlichen Teil der Platte von Krevese stehen im Untergrund statt des Geschiebemergels Schmelzwassersande an. Hier sind sandige Böden mit Neigung zur Podsolierung entstanden, das heißt Braunerde-Podsole unter Wald und Acker-Braunerden. Südlich und östlich, in der Biese-Niederung beziehungsweise im Elbetal, dominieren Gleye aus Niederungssand. In dem nordöstlichen Randbereich der Platte von Krevese sind Dünen abgelagert, auf denen Podsole bis Regosole entwickelt sind. Die sanft nach Westen geneigte Hochfläche entwässert über verschiedene Gräben nach Westen zur Niederung des Zehrengrabens. Im Zehrengraben fließt das Wasser nach Norden dem Aland zu. Die südlichsten Abschnitte der Hochfläche und der unmittelbare Steilhang am Ostabfall der Hochfläche entwässern zur Biese. Die Biese nimmt einen großen Teil der Niederschläge der östlichen Altmark auf und tritt bei Osterburg in das Elbetal ein. Das LSG liegt im Randbereich des subkontinental getönten Stendaler Raumes. Während die Niederschläge im langjährigen Mittel bei Seehausen die 550-mm-Marke überschreiten, liegen die Niederschlagswert in Osterburg schon unterhalb dieser Marke. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,5°C. Pflanzen- und Tierwelt Im Bereich des steil abfallenden Osthanges der Hochfläche sind neben Kiefernforsten auch Laubmischwälder vorhanden. Die Laubmischbestände bestehen zum Teil aus relativ straucharmen Traubeneichen-Wäldern mit hoher Deckung der Heidelbeere in der Krautschicht. Daneben sind strukturreiche Buchen-Traubeneichen-Mischwälder mit zahlreichen alten Rot-Buchen ausgebildet. Auf den hageren Hangschultern sind bodensaure Bestände mit Heidelbeere, Hain-Simse, Pillen-Segge und Draht-Schmiele vorhanden. Auf der Hochfläche und auf Anreicherungsstandorten des Hangfußes stocken dagegen Mull-Buchenwälder mit Busch-Windröschen, Wald-Flattergras und Vielblütiger Weißwurz. Im Bereich der Wolfsschlucht weisen die Wälder einen hohen Totholzanteil auf. Charakteristische Vogelarten sind Waldlaubsänger, Waldbaumläufer und Schwarzspecht. Am Hangfuß, unmittelbar westlich der Bahntrasse Stendal-Wittenberge, finden sich Erlenwälder vom Typ des Brennessel-Erlenbruchs und kleinflächig, auf den feuchtesten Standorten, auch die Gesellschaft des Walzenseggen-Erlenbruches. Charakteristische Arten der Krautschicht sind Sumpf-Haarstrang, Walzen-Segge, Sumpf-Segge, Gelbe Schwertlilie und Rasenschmiele. Die durch Ackerbau geprägte Hochfläche weist nur sehr wenige Gewässer auf. Sie liegen zum Teil in aufgelassenen Abgrabungen. Im Bereich von Gehöften und auf Viehweiden sind vereinzelt kleine Sölle zu finden, wo unter anderem Gemeiner Wasserhahnenfuß, Ästiger Igelkolben und Froschlöffel vorkommen. Die Sölle sind teilweise verlandet und mit Sumpf-Segge, RasenSchmiele, Sumpf-Kratzdistel, Sumpf-Labkraut und Kuckucks-Lichtnelke bewachsen. Eine charakteristische Insektenart dieser Lebensräume ist die Große Goldschrecke. Am Westrand des LSG stocken im Bereich der Niederung des Zehrengrabens zwischen Priemern und Bretsch strukturreiche Laubmischwälder. Ein Bestand am Ortsrand von Priemern ist teils parkartig gestaltet und weist einen hohen Holzartenreichtum auf. Vorkommende Baumarten sind Stiel-Eiche, Rot-Buche, Winter-Linde, Flatter-Ulme, Hainbuche, Berg-Ahorn, Spitz-Ahorn, Esche, Platane und Roß-Kastanie. In der Krautschicht treten unter anderem Lungenkraut, Goldnessel, Maiglöckchen, Vielblütige Weißwurz, Wald-Flattergras, Giersch und Einbeere auf. Südlich angrenzend gehen die Laubmischwälder im Bereich des sogenannten „Großen Bauernholzes“ von Buchen-Stieleichenbestockung in Erlen-Eschen- und zum Teil Erlenbruchwald über. Auf den feuchteren Standorten ist die Krautschicht durch Sumpf-Segge, Gemeines Helmkraut, Rasen-Schmiele und Winkel-Segge charakterisiert. Südlich des Tannenkruges befindet sich ein kleiner, trockengefallener Erlenbruchwald. Die auf Stelzen stehenden Erlen zeigen die Sackung des Torfkörpers an. Vor dem Gehölz befindet sich eine Feuchtwiese mit Vorkommen von Sumpf-Pippau, Sumpf-Dotterblume, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpf-Kratzdistel, Flammendem Hahnenfuß und andere Arten. Im Bereich der Priemernschen Heide liegt in einer feuchten Senke zwischen Dünenzügen ein Erlenbruchwald mit einem angrenzenden Großseggenried. Das Seggenried wird von einem Gürtel aus Faulbaumgebüsch umgeben. Charakteristische Arten sind Sumpf-Segge, Steiff-Segge, Sumpf-Haarstrang, Wassernabel, Sumpf-Pippau und Gemeines Helmkraut. In den verschieden strukturierten Wäldern ist eine reiche Ornithofauna zu finden. Von den Greifvögeln sind Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Habicht, Turmfalke sowie Wespenbussard zu nennen. Vom Schwarzstorch sind ebenso Brutvorkommen bekannt. Kleiber, Schwarzspecht, Grünspecht, Mittelspecht sowie Sumpf,- Weiden- und Schwanzmeise sind häufig anzutreffen. In den Kiefernforsten ist der Trauerschnäpper häufig, dort brütet ebenfalls der Kolkrabe. Die Ackerflächen werden zu den Zugzeiten und im Winter von Saat- und Bläßgänsen sowie Singschwänen zur Nahrungssuche genutzt. Entwicklungsziele Im Bereich der Wälder und Forste sollte der Laubholzanteil durch Umbau der Kiefernforste erhöht werden. Aus landschaftsästhetischen Gründen wären insbesondere an den Waldrändern und Waldwegen Laubholzgürtel zu entwickeln. Kleinflächige Waldwiesen sind durch geeignete Pflege zu erhalten. Die vorhandenen Laubmischbestände bei Priemern, Barsberge und in den Rossower Bergen sind besonders wertvoll. Für die Bestände in den Rossower Bergen ist der Status eines Naturschutzgebietes, unter Umständen auch eines Totalreservates, in Erwägung zu ziehen. In der offenen Ackerlandschaft der Grundmoränenplatte sind die vorhandenen Gehölze zu schützen. Durch Anlage weiterer Feldgehölze, Hecken und Alleen könnten strukturarme Flächen ökologisch und landschaftsästhetisch aufgewertet werden. Für die Niederungen der Biese und des Zehrengrabens steht die Erhaltung der Grünlandnutzung zum Schutz des Grundwassers und zur Erhaltung des Landschaftsbildes als vordringliches Entwicklungsziel im Vordergrund. Ein Fließgewässerschonstreifen, 10 m beidseitig der Gewässer, sollte unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes extensiv bewirtschaftet werden. Ackerflächen im Schonstreifen wären in Grünland umzuwandeln. Die vorhandenen Erlenbestände an der Biese sind zu durchgehenden Erlengalerien zu entwickeln. Unter Umständen könnten begradigte Fließgewässerabschnitte unter Anlage eines geschwungenen Laufs und wechselnder Profile renaturiert werden. Verrohrungen und Sohlabstürze sollten zur Entwicklung einer ökologischen Durchgängigkeit entfernt werden. Die Einleitung von Abwässern aus den Siedlungen wird unterbunden. In den Niederungen wäre die Vielfalt an landschaftsgliedernden Elementen zu erhalten und durch Anlage von Erlenreihen, Kopfbäumen und Solitärbäumen zu verbessern. Die vorhandenen wertvollen Feuchtwälder bei Tannenkrug, in der Priemernschen Heide und am Hangfuß des Hochflächenostrandes sind durch Verbesserung des Wasserhaushaltes zu erhalten. Die Parkanlagen bei Krumke und Priemern bedürfen der Pflege. Um das Durchfahren dieser Wälder für Radfahrer zu verbessern, sollten Radwege zwischen Drüsedau und Seehausen angelegt werden. Exkursionsvorschläge Von Seehausen durch die Baarsberge nach Drüsedau Man verläßt Seehausen in südwestlicher Richtung und erreicht am Ortsrand die Bundesstraße B 189. Nach deren Überquerung geht es auf einer Forststraße durch weitgehend ebene Kiefernwälder. Etwa 1,5 km hinter der Bundesstraße steigt das Gelände plötzlich an. Man hat hier den Rand der Arendseer Hochfläche erreicht. Rechts werden die Kiefernforste jetzt durch einen Bestand aus alten Trauben-Eichen, jungen Rot-Eichen und Buchen abgelöst. Hinter dem Laubwald liegt die Wirtschaft „Baarsberge“, die zum Verweilen einlädt. Nach einem weiteren Kilometer durch Kiefernforste ist die Ortschaft Drüsedau erreicht. Hier öffnen sich die Wälder des Ostrandes der Hochfläche zu den weiten Ackerebenen der eigentlichen Hochfläche. Deshalb biegt man bereits am Ortseingang von Drüsedau in einer Rechtskurve nach Norden ab und erreicht nach einem Kilometer Strecke, während der Weg waldrandparallel durch Äcker führt, wieder die Forste. Nach drei Kilometern Strecke durch stille Wälder wird die Bundesstraße B 190 erreicht. Hier bietet die Wirtschaft „Tannenkrug“ wieder eine Einkehrmöglichkeit. Vom „Tannenkrug“ geht es auf Waldwegen parallel zur B 190 in östlicher Richtung zurück nach Seehausen. Von Seehausen durch die Wälder am Steilabfall der Arendseer Hochfläche nach Osterburg Die ersten zwei Kilometer sind identisch mit denen der vorher beschriebenen Wanderung. Wo das Gelände kurz vor Baarsberge anzusteigen beginnt, wählt man einen in südöstlicher Richtung verlaufenden Waldweg. Dieser stößt nach einem guten Kilometer auf die Kreisstraße von Seehausen nach Drüsedau. Man überquert die Straße und hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder man folgt dem Weg am Hangfuß nach Süden. Dieser führt knapp drei Kilometer vor der Ortschaft Polkern auf die Hochfläche. Oder aber man biegt nach Südwesten ab und steigt durch einen tiefen Geländeeinschnitt direkt auf die Hochfläche. In Anbetracht der sich gelegentlich von der Hochfläche bietenden Sichten auf die Wische ist die letztere Möglichkeit vorzuziehen. Hat man die 30-40 Höhenmeter überwunden, so folgt man einem unmittelbar am Hochflächenrand nach Süden verlaufenden Weg. Er führt zunächst durch Kiefernforste, aber bald öffnen sich die Wälder im Bereich der sogenannten Rossower Berge zu attraktiven Laubmischbeständen mit teilweise alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Im Frühjahr ertönen die Rufe und Gesänge von Schwarzspecht, Hohltaube, Waldlaubsänger, Buchfink und Kleiber. An einem tiefen Geländeeinschnitt, der ”Wolfsschlucht”, biegt der Weg nach rechts ab. An den Hängen der Wolfsschlucht stehen malerische, halb abgestorbene Buchen. Am westlichen Ende der Schlucht führt ein Weg nach Süden, am Waldrand entlang auf die Ortschaft Polkern zu. Rechts erhebt sich der markante Sender Dequede aus der Ackerlandschaft. Von Polkern geht es über die mit 72 Metern höchste Erhebung des Hochflächenrandes durch das Krumker Holz nach Südosten. Knapp zwei Kilometer hinter der Anhöhe erreicht man eine Abzweigung nach Süden, auf der man bald Krumke erreicht. Schloß Krumke und der umgebende Schloßpark mit seinem alten Baumbestand laden zum Verweilen ein, bevor man längs des Flüßchens Biese Osterburg erreicht. Von Osterburg nimmt man den Zug zurück nach Seehausen. Verschiedenes Seehausen Seehausen ist durch die mit barocken Hauben abgeschlossene Doppelturmfront der Kirche St. Petri schon von weitem in der östlich angrenzenden Niederungslandschaft der Wische sichtbar. Die Stadt am Aland ging aus der Neustadt hervor, die schon im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts bestand und zu dieser Zeit gegenüber der Altstadt bei einer den Flußübergang schützenden Burg an Bedeutung gewann. Bevorzugt war die neustädtische Ansiedlung wegen ihrer Befestigung: Ein Wassergraben im Westen der Alandschleife schuf eine künstliche Insellage. Die über den schiffbaren Aland mit der Elbe in Verbindung stehende Handelsstadt hatte ihre Blütezeit im Spätmittelalter. Dem wirtschaftlichen Niedergang folgte eine Industrialisierung in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Kirche St. Petri geht auf eine Feldsteinbasilika des ausgehenden 12. Jahrhunderts zurück, die im 13. Jahrhundert den doppeltürmigen Westbau aus Backsteinmauerwerk erhielt und im 15. Jahrhundert in eine dreischiffige gotische Hallenkirche umgebaut wurde. Im Jahre 1486 wurde die Marienkapelle angebaut. Mit St. Petri ist eines der schönsten spätromanischen Backsteinportale in der Altmark erhalten geblieben, das seinen Reiz aus dem Wechsel von Sand- und Backstein bezieht. Der Triumphbogen des romanischen Vorgängerbaus scheidet das großräumige Schiff vom engeren und kleinteiligeren Chor. Ein in ein neugotisches Gehäuse gefaßter Schnitzaltar vom Anfang des 16. Jahrhunderts lädt zum längeren Betrachten ein. Die Innenstadt wird von zahlreichen Fachwerkhäusern des 17. bis 19. Jahrhunderts geprägt. Die Reste der alten Stadtbefestigung sind teils in ihrer originalen Höhe von 4 m erhalten. Als letztes der ehemals vier Tore ist das Beuster Tor vorhanden. Osterburg Ebenfalls am Übergang von der Wische zum Ostrand der Arendseer Hochfläche liegt weiter südlich der Ort Osterburg. Hier ist es die Pfarrkirche St. Nikolai, die mit ihrem trutzig wirkenden Turm die Stadt schon von weitem in der Niederung markiert. Zur Sicherung der Grenzen gegen das Slawenland spielten in der Gründungszeit Osterburgs, im 10. bis 12. Jahrhundert, zwei Burgen im Nordosten und Westen der Altstadt eine Rolle. Sie sind heute verschwunden. Auch St. Nikolai basiert auf einer Feldsteinbasilika vom Ende des 12. Jahrhunderts. Sie wurde im 13. Jahrhundert zu einer dreischiffigen Halle umgebaut und um 1484 mit einem unregelmäßigen, dreischiffigen und dreiapsidial geschlossenen Chor vollendet. Die unteren Geschosse des aus Feldsteinquadern gefügten Westturmes stammen noch aus romanischer Zeit. Auch der Raumeindruck im Inneren wird vom veränderten romanischen Vierungsquadrat bestimmt, das den Chor deutlich vom Kirchenschiff abschließt. Schloß Krumke Unweit Osterburgs liegen das Schloß und der umgebende Park Krumke. Der Park ist dendrologisch wertvoll. Er besitzt eine etwa 300 Jahre alte Buchsbaumhecke sowie mit Tulpenbaum, Ginkgo, Magnolie und Sumpfzypresse bemerkenswerte Bäume. Aus einer aus dem 12. Jahrhundert überlieferten Burg ging ein Adelssitz hervor, von dem heute noch der Park, entworfen von Charle la Ronde, in seinen Grundzügen erhalten geblieben ist. Die Anlage wurde zwischen 1854 und 1860 erneuert und der Schloßbau entstand. Kloster Krevese Von den Grafen von Osterburg wurde in Krevese Ende des 12. Jahrhunderts ein Benediktinerinnenstift als Hauskloster gegründet. Es bestand von 1541 bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts noch als adliges Damenstift fort. Mit der dreischiffigen, querschifflosen Feldsteinbasilika ist der Gründungsbau erhalten, datierbar dank der in Backstein ausgeführten kargen Zierformen. Veränderungen wie die Vergrößerung der Seitenschiffe (1527), der Bau eines Fachwerkturms über dem West-Giebel (1598, die Turmhaube 1707) oder etwa die Einwölbung innen (14. Jahrhundert) fügen sich dem romanischen Bau in malerischer Weise an. Von besonderem Reiz ist die gut erhaltene Ausstattung aus dem 17. und 18. Jahrhundert: die Kanzel in Spätrenaissanceformen, die Orgel (1721) und, zuletzt entstanden, der prächtige Kanzelaltar mit seinen Umgangstüren sowie die repräsentative Loge der Ratsherren von Bismarck. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Wald

Welche Arten und weshalb? © U. Drehwald Als Leitarten für die Förderung in Natura 2000-Gebieten wurden folgende Arten ausgewählt: Ziegenmelker Haselhuhn Grauspecht Mittelspecht Bechsteinfledermaus Diese Arten stehen für die wichtigsten Merkmale von Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität, nämlich Lichtstellung (Ziegenmelker, Haselhuhn, z. T. Grauspecht und Bechsteinfledermaus) und alte Baumsubstanz (Grauspecht, Mittelspecht und Bechsteinfledermaus). Alle genannten Spezies sind Zielarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Sie befinden sich überwiegend in schlechtem Erhaltungszustand und sind nach den einschlägigen Roten Listen gefährdet (verschiedene Kategorien). Sie bilden in ihrer Verbreitung verschiedene Landesteile ab (verschiedene Verbreitungsschwerpunkte) und sind Indikatoren für gefährdete Lebensgemeinschaften. Beim Haselhuhn handelt es sich darüber hinaus um eine endemische Subspezies, also um eine Unterart, die ausschließlich in einem begrenzten Gebiet vorkommt, weshalb eine besondere Verantwortung für diese vorliegt. Ziel und Gegenstand der Zuwendung Förderfähig sind Maßnahmen, die im Rahmen von Bewirtschaftungsplanentwürfen und endgültig abgestimmten Bewirtschaftungsplänen sowie vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden. Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Schutz von durch Nutzungsverzicht und Nutzungsänderungen (Intensivierungen/Extensivierungen) bedrohten und gefährdeten Arten und Lebensräumen. Sicherung günstiger und Verbesserung ungünstiger Erhaltungszustände naturschutzfachlich wertvoller Waldflächen. Diese Maßnahmen haben folgende Ziele: Förderung bestimmter Arten Schaffung von Ruhezonen Erhöhung und Erhalt von Alt- und Totholz Erhöhung und Erhalt von Habitatbäumen Förderung natürlicher Entwicklung Vollständiger Nutzungsverzicht: Ausgleich für den Verzicht auf forstliche Bewirtschaftungsmaßnahmen. In Frage kommen alte Laubholzbestände, um als Habitat, Ruhezonen oder als Altholzreservoir zu dienen. Begünstigung lichtbedürftiger Arten und Lebensraumtypen mit lichtbedürftigen Baumarten durch waldbauliche Maßnahmen mit nachfolgender Ruhephase im Hinblick auf die forstliche Bewirtschaftung. Bei der Herstellung lichter Waldstrukturen sind die Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gemäß § 5 Landeswaldgesetz (LWaldG) zu beachten. Insbesondere gilt das Verbot von Kahlschlägen über 0,5 ha sowie das Verbot der Absenkung des Bestockungsgrades unter 0,4 (zuwachsmindernde Lichtstellung). Weiterhin gilt das Verbot der vorzeitigen forstwirtschaftlichen Nutzung von Nadelbaumbeständen unter 50 Jahren sowie bei Laubbaumbeständen unter 80 Jahren. Arten- und Lebensraumtypenauswahl, Gebietskulissenauswahl und Maßnahmenauswahl Die oberste Naturschutzbehörde legt für Maßnahmen gemäß Nummer 3.1 und 3.2 FörderRL anhand von naturschutzfachlichen Prioritäten die zu begünstigenden Arten und Lebensraumtypen fest. Die Empfehlungen für Maßnahmen werden in den Dokumenten zu den einzelnen Arten ausführlich beschrieben (siehe rechter Kasten "Naturschutzmaßnahmen im Wald"). Vorrangig zu begünstigende Arten Ziegenmelker und Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen Haselhuhn und Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen Grauspecht und Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen Mittelspecht und Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen Bechsteinfledermaus und Arten mit ähnlichen Habitatansprüchen Anhand oben genannter Arten- und Lebensraumtypen wird durch die oberste Naturschutzbehörde die jeweilige Gebietskulisse mit Potentialflächen ermittelt. In Abstimmung mit der obersten Forstbehörde werden die Vorgaben für die sich daraus ergebenden notwendigen waldbaulichen Maßnahmen festgelegt. Die naturschutzfachlichen Prioritäten, die daraus resultierenden Arten und Lebensraumtypen und die Potentialflächen werden gemeinsam mit den Festlegungen im Internet veröffentlicht. Die planerische Umsetzung der Maßnahmen, bezogen auf die Potentialflächen, erfolgt in der mittelfristigen Betriebsplanung im Rahmen der Umweltvorsorgeplanung als Eventualplanung. Ermittlung der Potentialflächen Potentialflächen sind Flächen, in deren Bereich die Forsteinrichtung nach geeigneten Flächen für die einzelnen Maßnahmen sucht. Es handelt sich also um eine potentielle Maßnahmenkulisse zur Anwendung der 'Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald'. Die Kriterien zur Suche nach den Potentialflächen sind je nach Art unterschiedlich: Bechsteinfledermaus und Grauspecht: Ausgehend von bestehenden Vorkommen wurden im Radius bekannter Habitatgrößen die Laubalthölzer und alle umliegenden Waldorte arrondiert. Mittelspecht: Anhand der Forsteinrichtungsdaten wurden passende Habitate (Vegetationsstrukturen) herausgefiltert, deren geschlossene Bestände aus Eichen-Altholz bestehen, welche älter als 100 Jahre und über 1 ha groß sind. Ziegenmelker: Die Potentialflächen ergaben sich aus den Typ II Zielräumen der Bewirtschaftungspläne der Vogelschutzgebiete mit Ziegenmelkervorkommen. Es handelte sich dabei um Flächen, die an bestehende Vorkommen angrenzen und die die Möglichkeit bieten, lichte Waldstrukturen zu entwickeln. Haselhuhn: Geeignete Flächen, die sich überwiegend an den Vorkommen orientieren, wurden aufgrund der Einschätzung von Experten herausselektiert. Empfehlungen für flankierende Maßnahmen Flankierende Maßnahmen, die schwer zu kontrollieren sind oder bei (geringen) Verstößen Anlastungen nach sich ziehen, sollen beratend vermittelt werden. Beispiel: Stubben stehen lassen für Ameisen, Wildbienen, Käfer, Wanzen, Pilze u. a. Höhe: mind. 50 cm; 10-20 % der gefällten Bäume. Vernetzungsaspekte Maßnahmen im räumlichen Verbund durchführen Anbindung an geeignete Habitate sichern Isolationssituationen vermeiden

Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft

Das Projekt "Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik durchgeführt.

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