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Strategien und Instrumente zum Erreichen klimaneutraler Gebäude und Gebäudebestände. Deutscher Beitrag zu IEA EBC Annex 89: Ways to implement net-zero whole life carbon building

Bis zu 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen (THG) sind dem Handlungsfeld 'Errichtung, Erhalt und Betrieb von Gebäuden' zuzuordnen. Diese als Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu mindern ist Ziel von Projekten der Internationalen Energie-agentur (IEA). Wurden im Vorläuferprojekt IEA EBC Annex 72 unter deutscher Mitwirkung die Grundlagen für die Bewertung der THG-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden erarbeitet wird mit dem IEA EBC Annex 89 das Ziel verfolgt, umsetzungsorientierte Strategien und Instrumente für den Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich zu entwickeln und einzuführen. Forschungsthemen und die dabei in Deutschland verfolgten Ansätze sind (1) Zeit- und Stufenpläne für die sektorübergreifende Minderung von THG-Emissionen im Handlungsfeld, die in Deutschland die Umstellung auf THG-Emissionen als Ziel- und Nachweisgröße befördern und verbleibende THG-Budgets definieren; (2) praxistaugliche, zielführende und rechtssichere Anforderungen und Nachweisverfahren, die national eine Basis für die Einführung einer ökobilanziellen Bewertung im Ordnungsrecht liefern können; (3) spezifische Instrumente zur Ermittlung und Beeinflussung von THG-Emissionen, die in Deutschland nicht nur die Planung von Gebäuden unterstützen sondern sämtliche Entscheidungsprozesse durchdringen sowie (4) Ansätze zur Überwindung von Hemmnissen und Stärkung der Handlungsbereitschaft bei ausgewählten Akteursgruppen, darunter Immobilien- und Finanzwirtschaft. Hier sind national Umfragen und Workshops geplant, mit dem Ziel, die in (3) entwickelten Instrumente zur Anwendung zu bringen. Im engen Austausch mit dem nationalen Spiegelprojekt LezBAU (FKZ 03EN1074A, C, D) sollen als deutscher Beitrag zu (2) und (3) u.a. Hilfsmittel erarbeitet werden, die einen niedrigschwelligen Einstieg in die Thematik der ökobilanziellen Bewertung (z.B. Bauteilkataloge) erlauben. Ein Ziel ist die Stärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit beim Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich.

Landwirtschaft

<p> <p>Die Landwirtschaft hat als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, biologische Vielfalt – und auf die Gesundheit der Menschen.</p> </p><p>Die Landwirtschaft hat als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, biologische Vielfalt – und auf die Gesundheit der Menschen.</p><p> Landwirtschaft heute <p>Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung.&nbsp;</p> <p>In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein landwirtschaftlicher Betrieb im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1960 17 und 2023 bereits 153 Menschen – mit steigender Tendenz (<a href="https://www.landwirtschaft.de/infothek/infografiken/uebersicht-aller-infografiken/wie-viele-menschen-ernaehrt-ein-landwirt">BLE 2025</a>).</p> <p>Mit der intensiven landwirtschaftlichen <a href="https://www.landwirtschaft.de/infothek/infografiken/uebersicht-aller-infografiken/wie-viele-menschen-ernaehrt-ein-landwirt">Flächenbewirtschaftung</a> sind Auswirkungen auf die Umwelt, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und den Naturhaushalt verbunden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Infografik_Landwirtschaft_2026-07-01_0.png"> </a> <strong> Infografik: Umwelt und Landwirtschaft </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/Infografik_Landwirtschaft_2026-07-01.pdf">Infografik als PDF (292,26 kB)</a></li> </ul> </p><p> Umweltwirkungen <p>Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Düngung (organisch und mineralisch) verursacht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-stickstoffueberschuss-der-landwirtschaft">Stickstoffüberschüsse</a>, klimaschädliche Treibhausgase, führt zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/grundwasserbeschaffenheit#nitratbelastung-des-grundwassers-unter-landwirtschaftlich-genutzten-flchen">Nitratbelastungen des Grundwassers</a> und trägt zur Nährstoffüberversorgung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-eutrophierung-von-fluessen-durch-phosphor">Flüssen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">Seen </a>und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">Meeren </a>bei.</p> <p>Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13793">Grünlandumbruch</a> und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#feuchtgebiete"> Moornutzung</a>), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas">Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase</a> sind weitere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8780">Folgen intensiver Landwirtschaft.</a></p> <p>Eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/pflanzenschutzmittelverwendung-in-der">Einsatz von Pflanzenschutzmitteln</a> tragen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-artenvielfalt-landschaftqualitaet">Verlust der Biodiversität</a> bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/verdichtung#bodenverdichtung-ein-problem">Boden verdichten</a>, die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen und die Gefahr für&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/erosion-jede-krume-zaehlt">Wasser- und Winderosion</a> steigern. &nbsp;</p> <p>Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft, die gesunde Produkte zu günstigen Preisen erzeugen soll.&nbsp;</p> <p>Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und für die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich.&nbsp;</p> <p>Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem&nbsp;<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/abschlussbericht-der-zukunftskommission-landwirtschaft">Abschlussbericht</a> umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte.&nbsp;Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt. Zwar fanden einzelne Vorschläge Eingang in die Agrar-, Umwelt- und Tierwohlpolitik, eine umfassende Transformation des Agrar- und Ernährungssystems im Sinne der ZKL steht jedoch weiterhin aus.</p> 16.02.2018 Nachgefragt: Umweltwirkungen durch die Landwirtschaft <p>Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren

In diesem Forschungsprojekt geht es um die 'Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren' (siehe dazu aus soziologischer Sicht Mayntz/Scharpf, Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 1995), wozu in besonderer Weise auch der Umweltschutz zaehlt. Am Institut fuer Technik- und Umweltrecht wird vor diesem Hintergrund an einer rechtsvergleichenden Untersuchung gearbeitet, die sich mit dem Verhaeltnis von Ordnungsrecht und marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten im Umweltrecht der USA beschaeftigt. Dabei geht es speziell um den Einsatz handelbarer Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik. In der Bundesrepublik Deutschland und in Europa werden handelbare Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik bislang nicht eingesetzt.

Dynamische Anreizwirkungen umweltpolitischer Instrumente und Endogenisierung technischen Fortschritts

Pretiale umweltpolitische Instrumente wie Emissionssteuern und handelbare Verschmutzungszertifikate haben gegenueber dem Ordnungsrecht nicht nur den Vorteil der statischen Effizienz, sondern liefern auch langfristig Anreize, in neue umweltfreundliche Technologien zu investieren. In diesen Projekt sollen zum einen Steuern, Zertifikate, wie auch das Ordnungsrecht im Hinblick auf ihre unterschiedliche Anreizwirkung hin untersucht werden. Darueber hinaus sollen die so gewonnenen Erkenntnisse in Zusammenarbeit mit dem ZEW fuer die Endogenisierung technischen Fortschritts im Umweltbereich in berechenbaren allgemeinen Gleichgewichtsmodellen, insbesondere fuer die BRD und die EU verwendet werden.

Bewertung von Instrumenten der Energieeffizienzpolitik

In einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat Ecofys in einem Konsortium mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI und dem Öko-Institut eine Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Einführung eines Energieeinsparquotensystems und eines Energieeffizienz-Fonds in Deutschland durchgeführt. Zusätzlich wurde untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist. Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die - allerdings deutliche - Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung grundsätzlich erschlossen werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder eines Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung, die diese Instrumente bei entsprechender Ausgestaltung gewährleisten würden. Dieser Vorteil ist jedoch sorgfältig gegen mögliche nachteilige Effekte wie steigende Energiepreise, mögliche Wettbewerbsverzerrung und den Aufwand, der hinter der Einführung eines völlig neuen Mechanismus steht, abzuwägen.

Landwirtschaft und Ernährung mit Zukunft - Nutzierhaltung umweltverträglich gestalten

Die Landwirtschaft verursacht gegenwärtig massive Umweltschäden. Die intensive Tierhaltung ist dabei ein entscheidender Treiber - über ihre direkten Umweltwirkungen und indem sie über den hohen Futtermittelbedarf eine Intensivierung des Ackerbaus notwendig macht. Ein alleiniger Wandel der Nutztierhaltung reicht jedoch nicht aus, da sonst die Gefahr besteht, dass negative Umwelteffekte lediglich verlagert werden. Eine dauerhaft umweltverträgliche Nutztierhaltung daher ist nur in Kombination mit einem korrespondierenden, nachhaltigen Konsum und entsprechenden Veränderungen in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette denkbar. Ziel des Vorhabens ist es anhand politischer Handlungsempfehlungen der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik Orientierung zu geben, wie der nötige Wandel von Landwirtschaft, Verarbeitung, Distribution und Konsum mit Fokus auf eine umweltverträgliche Nutztierhaltung gelingen kann. Zum anderen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachgesprächen direkt in die Gesellschaft und Fachöffentlichkeit hinein gewirkt werden, um nachhaltige Ernährungsweisen und ein gesellschaftliches Umfeld zu unterstützen, das für die Erreichung einer umweltverträglichen Nutztierhaltung zuträglich ist. Dazu werden, verbunden über alle Bereiche und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse, konkrete, praktikable und umsetzbare Vorschläge entwickelt, wie wesentliche Instrumente der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik (Ordnungsrecht, Steuern und Abgaben, Subventionen, Kennzeichnungen, Angebotsgestaltung in öffentlichen Kantinen, Informationskampagnen, vielfältige Förderprogramme) ausgestaltet und in Einklang gebracht werden können, um einen Wandel zu ermöglichen. Besondere Bedeutung werden hierbei die gemeinsame Agrarpolitik der EU und wie Weiterentwicklung und Konkretisierung der 'Farm-to-Fork-Strategy' der EU-KOM einnehmen. Hierzu ist vorgesehen, die Einzelaktivitäten der UBA-Facheinheiten im Rahmen eines übergeordneten Ansatzes zusammen zu führen.

Güterverkehr der Zukunft: klimaneutral, elektrifiziert, verlagert

<p> <p>Ohne den Güterverkehr wären Ladenregale leer und die Wirtschaft stünde still. Doch der Transport von Waren und Abfall verursacht Lärm, Luftschadstoffe und immer mehr Treibhausgase. Um dem zu begegnen, empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Vision für das Jahr 2045: Transporte stärker auf Züge und Schiffe verlagern, Lkw und Binnenschiffe batterieelektrisch antreiben und auch Transporte vermeiden.</p> </p><p>Ohne den Güterverkehr wären Ladenregale leer und die Wirtschaft stünde still. Doch der Transport von Waren und Abfall verursacht Lärm, Luftschadstoffe und immer mehr Treibhausgase. Um dem zu begegnen, empfiehlt das Umweltbundesamt in seiner Vision für das Jahr 2045: Transporte stärker auf Züge und Schiffe verlagern, Lkw und Binnenschiffe batterieelektrisch antreiben und auch Transporte vermeiden.</p><p> <p>Der Güterverkehr verursacht rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors in Deutschland und wächst zudem deutlich stärker als der Personenverkehr. Der Güterverkehr nahm zwischen 1991 und 2022 um rund 75 Prozent zu, im Personenverkehr fiel das Wachstum mit 22 Prozent deutlich geringer aus. Aktuelle Verkehrsprognosen zeigen, dass die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verkehrsleistung">Verkehrsleistung</a> des Güterverkehrs bis zum Jahr 2051 um 46 Prozent zunehmen wird im Vergleich zum Jahr 2019, wenn nicht umgesteuert wird.</p> <p>Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA):<em> „Die Entwicklungen im Güterverkehr zeigen deutlich, dass die Verkehrswende trotz der sektorübergreifenden Betrachtung im überarbeiteten Klimaschutzgesetz dringend notwendig ist. Mit einer Zunahme des Güterverkehrs werden wir die Klimaziele ohne stärkeres Handeln nicht erreichen. Politik und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Weichen für einen umweltschonenden Güterverkehr zu stellen – auch wenn sich die Effekte zeitlich verzögert einstellen. Gleichzeitig können wir alle unseren Beitrag leisten, indem wir hinterfragen, ob und wie schnell wir ein bestimmtes Gut tatsächlich brauchen.“ </em></p> <p>Globale und nationale Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Güterverkehr tragen dazu bei, die gesamte Logistikbranche mit den mehr als drei Millionen Beschäftigten allein in Deutschland zukunftsfähig, dauerhaft leistungsfähig und resilienter zu machen.</p> Eine Vision und mehr als 70 Maßnahmenempfehlungen <p>Das UBA legt mit seiner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110449">Broschüre „Schwere Lasten. Große Aufgabe. Ein Ziel. – Umweltschonender Güterverkehr: international, national, lokal“</a> eine Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr im Jahr 2045 vor. Sie richtet sich sowohl an politische als auch wirtschaftliche Entscheidungsträger*innen, die auf globaler, nationaler und kommunaler Ebene agieren. Um die Vision Realität werden zu lassen, wurden über 70 Maßnahmen erarbeitet und zusammengestellt, die vor allem die Elektrifizierung und Verlagerung im Güterverkehr voranbringen können.</p> <p>Konkrete Vorgaben im Sinne des Ordnungsrechts (zum Beispiel CO2-Flottenzielwerte oder Quoten für alternative Kraftstoffe) spielen genauso eine Rolle wie ökonomische Instrumente, die CO2-Emissionen im Güterverkehr verteuern oder Emissionsrechte verknappen (beispielsweise der nationale Emissionshandel für Brennstoffe).</p> <p>Die mit den ökonomischen Instrumenten generierten Einnahmen sollten genutzt werden, um gezielte Anreize hin zu umweltfreundlichem, treibhausgasneutralem Wirtschaften im Güterverkehr zu setzen. Zudem sollten diese Mittel für Maßnahmen verwendet werden, die Hemmnisse einer Verkehrsverlagerung aus dem Weg räumen. Dazu gehören zum Beispiel die zuverlässige Finanzierung der Schieneninfrastruktur.</p> Elektrifizierung und Verlagerung als Schlüssel zum umweltschonenden Güterverkehr <p>Um bis zum Jahr 2045 einen treibhausgasneutralen, resilienten, emissionsarmen, bezahlbaren und generationengerechten Güterverkehr zu erreichen, ist wichtig, dass der Güterverkehr weiter und umfassend elektrifiziert wird. Dafür sind batterieelektrische Antriebe bei Lkw und Binnenschiffen, Oberleitungen für Schienen und – wo passend eventuell auch – für Straßen und mit Hilfe von erneuerbarem Strom generierte Kraftstoffe im internationalen See- und Luftverkehr notwendig. Damit die Versorgung des Güterverkehrssektors jedoch möglichst vollständig mit erneuerbaren Energien erfolgen kann, ist es gleichzeitig notwendig, den Energiebedarf zu senken und den Güterverkehr noch stärker auf Effizienz auszurichten. So sollten möglichst viele Transporte von Lkw und Flugzeugen auf Züge und (Binnen-)Schiffe verlagert werden, da diese Verkehrsmittel deutlich energieeffizienter sind.</p> <p>Der Transport auf der Schiene ist bereits überwiegend elektrifiziert. Damit zukünftig mehr Güter mit der Bahn transportiert werden können, müssen erstens die bisherigen Kapazitäten erhöht werden. Zweitens muss dieses Transportsystem flexibler und zuverlässiger werden. Mit Hilfe von Automatisierung, Digitalisierung und strategischem Ausbau kann das gelingen.</p> <p>Die Binnenschifffahrt kann neben der Bahn zu einer bedeutenden Säule im zukünftigen Güterverkehr werden. Flachgehende, batterieelektrische und vollautomatisierte Schiffe können Waren umweltschonend, effizient und auch unter schwierigeren Bedingungen, beispielsweise bei niedrigerem Wasserstand, transportieren. Im internationalen Güterverkehr sollte die See- der Luftfracht vorgezogen werden, da der Warentransport per Flugzeug bis zu 200-mal mehr Treibhausgasemissionen freisetzt als per Schiff. Das heißt aber nicht, dass es keine Transporte mehr mit dem Flugzeug gibt – nur eben deutlich weniger als ohne diese Verlagerung.</p> <p>Auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel inklusive des Aufbaus entsprechender Umladepunkte zwischen diesen wird entscheidend sein, um die Vision zu verwirklichen und sollte daher gestärkt werden.</p> <p>Die Lebensqualität in Städten und Gemeinden kann deutlich gesteigert werden, wenn der Güterverkehr stärker bei der Verkehrsplanung berücksichtigt wird, alternative Transportkonzepte mit Lastenrädern und Mikrodepots erarbeitet und umgesetzt werden.</p> Ein weiterer wichtiger Baustein: Verkehrsvermeidung <p>Eine umfassende Verkehrsverlagerung und eine Energiewende im Verkehr sollten durch Ansätze zur Verkehrsvermeidung unterstützt werden. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz digitaler Lösungen zur Bündelung von Transporten, aber auch nachhaltige Warenangebote wie langlebige, reparaturfähige, regionale und lokale Produkte.</p> <p>Doch auch individuelle Konsumentscheidungen – wohnortnahe Einkäufe oder Onlinebestellungen mit sehr kurzen Lieferfristen – sind entscheidend dafür, ob der Güterverkehr reduziert wird oder zunimmt. Politisch gesetzte Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch die Förderung nachhaltiger Produkte&nbsp;oder Bestelloptionen, können hier helfen, Veränderungen herbeizuführen und gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern.</p> Diskussion der UBA-Vision mit der Logistikbranche <p>Die Erarbeitung der UBA-Vision für einen umweltschonenden Güterverkehr wurde begleitet durch fachliche Austausche mit Stakeholdern aus der verladenden Wirtschaft, der Politik und Gesellschaft. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/103108">Kolloquienreihe</a> mit 18 Veranstaltungen und einem Expertenworkshop wurden – auch jenseits der bekannten Diskurse – Wege diskutiert, wie der Güterverkehr umweltschonender aufgestellt werden kann. Das Ergebnis ist eine Fachbroschüre mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen, die am 12. und 13. Juni 2024 auf dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/107806">UBA-Forum „mobil &amp; nachhaltig“</a> vorgestellt wird.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Gesetzliche Grundlagen und Arbeitshilfen für den Bodenschutz

Historische und aktuelle Entwicklungen Rechtsvorschriften Arbeitshilfen Weitere Informationen Historie und Entwicklungen des deutschen Bodenschutzrechts Ursprünglich, vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1999, fiel der Bodenschutz, sofern keine spezielleren Regelungen in anderen Rechtsgebieten wie dem Wasserrecht existierten, als staatliche Aufgabe in die allgemeine Gefahrenabwehr. Der Bodenschutz wurde von den zuständigen Behörden durch das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht i. V. m. dem Berliner Wassergesetz (BWG) vollzogen. Mit Inkrafttreten des Berliner Bodenschutzgesetzes (BlnBodSchG) vom 10. Oktober 1995 änderte sich im Land Berlin die Verwaltungspraxis. Das Berliner Bodenschutzgesetz mit seinen Anordnungsbefugnissen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde seitdem als speziellere Regelung herangezogen. Neben der Bekämpfung von aktuellen Schadensereignissen war eine wesentliche Aufgabe die Erfassung der Altlasten(verdachts)flächen, deren Erkenntnisse in das spätere Bodenbelastungskataster (BBK) eingeflossen sind. Seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen und zur Sanierung von Altlasten ( Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG ), verkündet am 17. März 1998 und materiell am 1. März 1999 in Kraft getreten) war das Berliner Bodenschutzgesetz von 1995 weitestgehend obsolet geworden. Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz wurden im Jahr 1999 die Voraussetzungen für einen wirksamen Bodenschutz und die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen geschaffen. Zweck des Gesetzes ist es, bundesweit nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und schädliche Bodenveränderungen sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 rundete als untergesetzliches Regelwerk das Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahr 1999 ab. Die BBodSchV in der Fassung vom 9. Juli 2021 fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien neu (§§ 6 - 8 BBodSchV) und erweitert den Anwendungsbereich um den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Sie enthält zudem Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Erosion durch Wasser und Wind. Die BBodSchV n. F. ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. § 28 BBodSchV enthält zum Teil Übergangsregelungen. Da dem Bundesgesetzgeber für den Bodenschutz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis zusteht, hatte das Land Berlin die Befugnis zur Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht Gebrauch gemacht hatte. Der Spielraum für die Länder ist nunmehr in § 21 BBodSchG (aber auch in §§ 9 Abs. 2 Satz 3, 10 Abs. 2, 11 und § 18 Satz 2 BBodSchG) festgelegt. Bodenschutz ist grundsätzlich Aufgabe der Länder, die allerdings durch das Bodenschutzgesetz und durch die Bodenschutzverordnung des Bundes gebunden sind. Zur Koordination der Länder, auch mit dem Bund, gibt es die “ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Wichtiges Instrument der LABO ist das Länderfinanzierungsprogramm (LFP), aus dem Projekte zur Forschung und Entwicklung für Bodenschutz und Altlastensanierung finanziert werden. Die Ergebnisse dieser Projekte können bei der Geschäftsstelle des LFP heruntergeladen werden. Am 18. September 2019 ist die Novelle des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG) vom 24. Juni 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. September 2019, in Kraft getreten. Das Gesetz füllt seit 2004 den verbleibenden Regelungsrahmen des BBodSchG aus und regelt insbesondere folgende Bereiche: Melde-, Auskunfts- und Duldungspflichten, Ordnungswidrigkeiten sowie Bodeninformationssysteme. Mit der Novelle zum Berliner Bodenschutzgesetz hat der Berliner Landesgesetzgeber die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage (vgl. § 1 Abs. 4 Bln BodSchG) zur Erstellung einer Bodenschutzkonzeption und zur Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen geschaffen. Nach § 18 Satz 2 BBodSchG i. V. m. § 8 Bln BodSchG ist das Land Berlin, vertreten durch die für Bodenschutz zuständige Senatsverwaltung, ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz oder nach dem Bln BodSchG und den Rechtsverordnungen wahrnehmen, zu regeln. Die erlassene Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2006 (Bln BodSUV) wurde zuletzt mit der Verordnung vom 24. Mai 2024 geändert. Im Vollzug des Bodenschutzrechts ergeben sich zahlreiche Aufgaben, mit denen Sachverständige bzw. Untersuchungsstellen betraut werden können, wie z. B. die Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG, das Erstellen von Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplänen gemäß § 13 Abs. 2 BBodSchG und das Durchführen von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBodSchG. Im Bedarfsfall können sich weitere Tätigkeitsfelder für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen ergeben. Die erlassene Verordnung soll gewährleisten, dass im Land Berlin im Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts einheitliche Anforderungen für die Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie deren Aufgabenerfüllung gelten, die von fachkundiger Stelle kontrolliert werden. Dies dient der Sicherung einer gleichmäßig hohen Qualität der Arbeiten zur Umsetzung des Bodenschutzrechts und trägt dazu bei, unnötige Kosten durch unsachgemäße Sachverständigentätigkeit bzw. Laborarbeit zu vermeiden. Das Zulassungsverfahren für die Sachverständigen wird von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) übernommen; Untersuchungsstellen bedürfen einer entsprechenden Akkreditierung. Entwicklungen des europäischen Bodenschutzrechts seit dem Jahr 2020 In der Europäischen Union (EU) hat der Bodenschutz in den vergangenen Jahren eine Stärkung in der politischen und gesellschaftlichen Wahrnehmung der europäischen Institutionen, insbesondere der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates der EU, erfahren. Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Darin ist die Vision dargestellt, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden. Die Bodenstrategie 2030 rückt den Boden in den Fokus als Schlüssel zur Lösung der anstehenden aktuellen ökologischen und sozioökonomischen Herausforderungen: Erreichen von Klimaneutralität und Klimaresilienz, Entwicklung einer sauberen und kreislauforientierten (Bio-)Ökonomie, Umkehr des Biodiversitätsverlusts, Schutz der menschlichen Gesundheit, Aufhalten der Wüstenbildung und Umkehr der Bodendegradation. Die EU-Bodenstrategie für 2030 ist neben der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, dem Null-Schadstoff-Aktionsplan und der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des europäischen Grünen Deals der EU-Kommission. Abgesehen von einigen geltenden EU-Rechtsvorschriften (u. a. der Klärschlammrichtlinie, der Rechtsakte der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Umwelthaftungsrichtlinie, der LULUCF-Verordnung, der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur), die für den Bodenschutz relevant sind, kam es auf EU-Ebene nie zu einem gemeinsamen Konsens, einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, der dem Boden ein ähnliches Schutzniveau wie den Medien Wasser und Luft ermöglicht. In den letzten Jahren sind das Wissen über Böden und ihre Wertschätzung für die Bewältigung der Klima- und Biodiversitätskrise erheblich gewachsen. Die EU-Kommission hat hierzu im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz (Richtlinie (EU) 2025/2360) veröffentlicht. Nach der Einigung im Trilog-Verfahren im April 2025 und einer Zustimmung des Umweltausschusses des EU-Parlamentes im Juni 2025 nahm der Rat der EU die Richtlinie (EU) 2025/2360 am 29. September 2025 förmlich an. Deutschland stimmte dabei aufgrund von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag als einziges Land dagegen. Am 23. Oktober 2025 stimmte das EU-Parlament dem finalen Text in seiner Plenarsitzung offiziell zu. Am 16. Dezember 2025 trat die Richtlinie (EU) 2025/2360) dann offiziell in Kraft. Bis Dezember 2028 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie nun in nationales Recht überführen (Transpositionsfrist). In dem Zeitraum vom 2024 bis 2030 müssen die ersten europaweiten Messzyklen zur Bodengesundheit auf Basis harmonisierter Mindeststandards durchgeführt werden. Bis Dezember 2031 müssen die EU-Mitgliedstaaten dann ihren ersten offiziellen Bericht zur Bewertung der Bodengesundheit an die EU-Kommission übermitteln. Die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Bodenschutz gliedern sich auf in das Internationale Recht , Europarecht , Bundesrecht und Landesrecht . Sie werden ergänzt um dazugehörige Arbeitshilfen. Die folgenden Arbeitshilfen stellen eine Auswahl der für das Land Berlin besonders relevanten Arbeitshilfen in Bezug auf den Vorsorgenden Bodenschutz und die Altlastenbearbeitung dar. Weitere Arbeitshilfen für den Bereich Bodenschutz sind auf der LABO-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) sowie auf der LAWA-Homepage der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zu finden. InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) Das InformationsSystem zur Qualitätssicherung bei der AltlastenBearbeitung (ISQAB) ist ein Projekt des Ständigen Ausschusses Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. Es soll Vollzugsbehörden einen Überblick über Regularien (z. B. Länderverordnungen) und Methoden (z. B. Sickerwasserprognose) hinsichtlich der Bewertung und Sanierung von Altlasten sowie schädlichen Boden- und Grundwasserveränderungen geben. Es beinhaltet Verweise und Verlinkungen auf aktuelle Arbeitshilfen und vollzugsrelevante behördliche Dokumente.

CO2-Minderungsplan

Die Gesamtemission des Saarlandes werden in Anlehnung an das Klimaschutzgutachten aus 1999 für 1990 mit 22 Millionen Tonnen angenommen. Der Ausstoß an Treibhausgasen liegt - bedingt durch die Montanindustrie - mehr als 80 Prozent über dem Bundesdurchschnitt; die CO2-Emissionen aus der Energieerzeugung machen im Saarland mehr als 89 Prozent aus. Als deutscher Beitrag zur globalen CO2-Minderung wurde auf internationalen Konferenzen eine CO2-Einsparung von 21 Prozent bis 2012 vereinbart. Diese Rate kann realistischerweise nicht auf das Saarland mit seinen Exportstrom-Kraftwerken übertragen werden. Ein konkreter CO2-Minderungsplan kann erst nach Vorliegen einer CO2-Bilanz für das Saarland festgelegt werden. Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit der Landesregierung, dem Saarländischen Umweltpakt, haben sich saarländische Unternehmen zum Einsatz effizienter Produktionsprozesse, sauberer Produktionstechnologien, zur Vermeidung von Abfall sowie zur Einrichtung von Umweltmanagementsystemen verpflichtet. Damit wollen sie vorhandene Ressourcen sparsam nutzen und negative Wirkungen ihrer Betriebe auf die Umwelt verringern. Im Gegenzug verspricht die Landesregierung den Unternehmen vereinfachte verwaltungstechnische Abläufe in der Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien sowie die Überprüfung des Ordnungsrechts auf mögliche Erleichterungen. Die Landesregierung beabsichtigt, die CO2-Emissionen im Bereich der Landesgebäude (Ministerien, Landesämter, Krankenhäuser, Justizgebäude, etc) weiter zu senken. Das Öko-Audit des Umweltministeriums dient einerseits dazu, die klimarelevanten Emissionen des Ministeriums als Büro-Betrieb zu reduzieren. Andererseits geht es um eine Evaluation der politischen Maßnahmen des Umweltministeriums in Bezug auf Klimaschutz.

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz: Länder setzen klare Signale für Zukunft der Landwirtschaft

Bad Reichenhall/München. Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder haben auf der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall zentrale Weichen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume gestellt. Als Vorsitzland setzte Bayern wichtige Impulse – von der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik über einen Neustart im Düngerecht bis hin zu verlässlichen Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Michaela Kaniber, zog eine positive Bilanz: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten jeden Tag Enormes. Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel, pflegen unsere Kulturlandschaft und halten unsere ländlichen Räume lebendig. Dafür brauchen sie vor allem eines: Vertrauen, Planungssicherheit und weniger Bürokratie.“ Ein Schwerpunkt lag auf dem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union und der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Länder betonten die Bedeutung einer verlässlich finanzierten Agrarpolitik Ziel bleibt eine praxistaugliche, standortangepasste Förderung. Einig waren sich die Länder, dass die Agrarpolitik stärker auf die konkreten Bedürfnisse der Betriebe ausgerichtet werden muss – unabhängig von Bewirtschaftungs- und Rechtsform. Alle Betriebsformen sollen berücksichtigt, die Förderung der ersten Hektare fortgeführt und benachteiligte Regionen gezielt unterstützt werden. Die Länder forderten den Bund auf, sich für eine Aufstockung des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik einzusetzen und frühzeitig die nationale Umsetzung vorzubereiten. Das bisherige Kofinanzierungsniveau für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen soll erhalten bleiben. „Die Gemeinsame Agrarpolitik muss auch künftig verlässlich finanziert und deutlich einfacher werden. Nur so kommt die Unterstützung dort an, wo sie gebraucht wird – auf unseren Höfen“, unterstrich Kaniber. Die europäische Wiederherstellungsverordnung war ein weiterer zentraler Punkt. Die Länder bekräftigten, Biodiversität zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Zugleich verwiesen sie auf erhebliche Zielkonflikte – insbesondere bei der Wiedervernässung von Flächen sowie im Wasser- und Naturschutzrecht und vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Länder betonten den Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ und forderten eine verlässliche, langfristig gesicherte Finanzierung durch Europäische Union und Bund. Ohne ausreichende Mittel und Personal sei die Umsetzung nicht leistbar. Auch die Belange der Grundeigentümer müssten stärker berücksichtigt werden. „Wir stehen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Aber die Umsetzung muss machbar, fair und finanzierbar sein. Ohne ausreichende Mittel und ohne die Menschen vor Ort wird es nicht gelingen“, erklärte Kaniber. Auch die Entwicklung am Milchmarkt wurde intensiv diskutiert. Die Länder nahmen den aktuellen Milchpreisrückgang mit Sorge zur Kenntnis und unterstrichen die zentrale Bedeutung der Milchviehhaltung für die Landwirtschaft und den Erhalt von Grünlandstandorten. Die Mehrzahl der Agrarminister machte deutlich, dass staatliche Eingriffe in den Markt keine Lösung sind. Stattdessen setzen sie auf unternehmerische Freiheit, funktionierende Märkte und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Um Betriebe besser gegen Marktschwankungen abzusichern, sprachen sich die meisten Länder für die zügige Einführung einer Risikoausgleichsrücklage aus. „Staatliche Markteingriffe helfen unseren Betrieben nicht – sie schwächen sie. Unsere Milchbäuerinnen und Milchbauern brauchen faire Wettbewerbsbedingungen und verlässliche Perspektiven. Mit der Risikoausgleichsrücklage könnten wir ihnen ein Instrument an die Hand geben, mit denen sie besser durch schwierige Marktphasen kommen“, machte Kaniber deutlich. Bei der Neuausrichtung des Düngerechts drängten die Länder auf schnelle und rechtssichere Lösungen. Hintergrund sind insbesondere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die eine grundlegende Überarbeitung erforderlich machen. Die Länder forderten den Bund auf, die Vorgaben der Rechtsprechung vollständig zu berücksichtigen und rasch Klarheit über das nationale Aktionsprogramm Nitrat zu schaffen. Ziel ist eine gemeinsam entwickelte Neuausrichtung, die praktikabler, kontrollierbarer und wirksamer ist, Bürokratie reduziert und gleichzeitig den Gewässerschutz stärkt. Zudem sollen Alternativen zur pauschalen Ausweisung belasteter Gebiete geprüft und stärker an den Ursachen angesetzt werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird hierzu ein tragfähiges Konzept erarbeiten. Der Bund soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 Vorschläge vorlegen und rechtzeitig vor der Düngesaison 2027 Planungssicherheit schaffen. „Wir brauchen ein Düngerecht, das rechtssicher, praxistauglich und wirksam ist. Entscheidend ist, dass wir gezielt an den Ursachen ansetzen und unsere Betriebe spürbar entlasten“, führte Kaniber aus. Für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung drängen die Länder auf klare, verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen. Die Betriebe benötigen Planungssicherheit. Die Länder forderten den Bund auf, die Finanzierung für den Umbau hin zu tierwohlgerechten Haltungsverfahren deutlich zu stärken und dauerhaft abzusichern. Dazu gehört insbesondere, die Mittel in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu überführen. Zugleich sprach sich eine breite Allianz der Länder für den Abbau genehmigungsrechtlicher Hürden, 20jährigen Bestandsschutz für Tierwohlställe sowie mehr Flexibilität bei neuen Stallkonzepten aus. Auch bei der Tierhaltungskennzeichnung fordern sie praxistaugliche und bürokratiearme Lösungen. „Wer in Tierwohl investiert, braucht Verlässlichkeit über Jahrzehnte. Unsere Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass sich ihre Investitionen auch tragen. Deshalb brauchen wir weniger Hürden, mehr Planungssicherheit und eine langfristig gesicherte Förderung“, betonte Kaniber. Der bayerische Vorsitz der Agrarministerkonferenz 2026 steht unter dem Leitmotiv, Zielkonflikte offen anzusprechen und tragfähige Lösungen zwischen Umweltansprüchen, wirtschaftlicher Stabilität und Versorgungssicherheit zu entwickeln. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: „Die AMK hat erneut gezeigt: Demokratie lebt vom konstruktiven Miteinander, aber sie braucht auch entschlossenes Handeln. Unsere Landwirtschaft steht unter Druck durch geopolitische Krisen, volatile Energiepreise, überbordende Regulierung und die notwendige Neuordnung des Düngerechts. Gerade deshalb sorge ich dafür, dass aus Debatten konkrete Entscheidungen werden. Ich habe beim Wolf die gesetzliche Grundlage für mehr Rechtssicherheit auf den Weg gebracht, ich habe bei der GAK klargemacht, dass Kürzungen nicht zur Debatte stehen, und ich setze mich bei der EUDR für wirksamen Schutz ohne neue unnötige Bürokratie ein. Mein Anspruch ist eine Politik, die nicht abstrakt bleibt, sondern in der Praxis funktioniert. Denn am Ende geht es um Ernährungssicherheit, um starke Betriebe und um lebendige ländliche Räume.“ Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, Sprecher der SPD-geführten Agrarländer: „Die Landwirtschaft steht wirtschaftlich unter erheblichem Druck. Steigende Betriebsmittelkosten, volatile Märkte und zusätzliche Anforderungen im Umwelt- und Klimaschutz treffen auf sinkende Erlöse. Deshalb setzen wir als SPD-geführte Länder ein klares Signal: Einkommenssicherung und Kostendämpfung müssen jetzt im Mittelpunkt der Agrarpolitik stehen. Die Gemeinsame Agrarpolitik bleibt dafür das zentrale Instrument. Das aktuell vorgesehene Budget von rund 300 Milliarden Euro ist nicht ausreichend. Gleichzeitig lehnen wir Kappung und Degression entschieden ab. In Mecklenburg-Vorpommern würden sich die Direktzahlungen von derzeit rund 314 Millionen Euro auf etwa 151 Millionen Euro mehr als halbieren – mit gravierenden Folgen für über 2.000 Betriebe und den gesamten ländlichen Raum. Beim Düngerecht brauchen wir endlich Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Ziel ist ein System, das Gewässerschutz wirksam gewährleistet, aber zugleich praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Perspektivisch müssen wir uns auch ehrlich fragen, ob das System der sogenannten ‚Roten Gebiete‘ noch zielführend ist. Gleichzeitig müssen wir die Kostenentwicklung aktiv begrenzen. Dazu gehört, die Belastungen im Energiebereich zu senken und Anreize für erneuerbare Energien und alternative Antriebstechnologien zu stärken. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe sichern. Besonders deutlich zeigt sich der Handlungsbedarf aktuell im Milchmarkt. Sinkende Preise – zuletzt teils nur noch rund 38 Cent pro Kilogramm – treffen auf steigende Produktionskosten. Hier brauchen wir bessere Marktbedingungen, mehr Transparenz und eine stärkere Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist, die Ernährungssicherheit gewährleistet und den ländlichen Raum stärkt. Dafür braucht es jetzt verlässliche politische Entscheidungen.“ Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte: „Die Welt von heute ist geprägt von Krisenherden. Da braucht es Politik mit Weitblick, damit auch unsere Landwirtschaft unabhängiger von weltweiten Einflüssen wird. Das erreichen wir als demokratische Parteien nur gemeinsam. Dafür müssen wir alle Instrumente für mehr Krisenresilienz nutzen und uns insgesamt verlässlich für eine zukunftsfeste Landwirtschaft stark machen. Der Auswirkungen der Klimakrise, verändertem Konsumverhalten und dem gesellschaftlich gewollten Umbau der Tierhaltung, fordert unsere Landwirtschaft insgesamt, die tierhaltenden Betriebe jedoch besonders. Während viele schweinehaltende Betriebe mit hohen Investitionsbedarfen nach dem ersatzlosen Aus des Bundesprogramms vom Bund alleingelassen wurden, steht den Milchbauern aufgrund der desaströsen Preiskrise das Wasser bis zum Hals. Es ist eine vergebene Chance, wenn ein so einfaches, bereits wirksam erprobtes Instrument wie der freiwillige Lieferverzicht im Milchsektor nicht genutzt wird. Mit der neuen Förderperiode der GAP ab 2028 haben wir jetzt die große Chance, die Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten. Wenn wir gute Lebensmittel nachhaltig und bei fairen Erlösen für die Erzeuger in Deutschland weiter produzieren wollen, braucht es den Mut, manchmal über die persönliche Haltung hinweg, neue Wege zu gehen und Kompromisse einzugehen.“ Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk, Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts: „Die Vielzahl globaler Krisen führt uns deutlich vor Augen, unter welchem Druck unsere Landwirtschaft steht. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, bürokratische Hürden abzubauen, Preistreiber zu identifizieren und unsere landwirtschaftlichen Betriebe spürbar zu entlasten. Unsere Landwirte brauchen Perspektive, Verlässlichkeit und Planungssicherheit, insbesondere bei der Tierhaltung. Als unionsgeführte Agrarressorts haben daher bekräftigt, dass es einen Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre geben muss. Ansonsten wird doch niemand mehr investieren, wenn der neue Stall gerade fertig ist und es schon wieder neue Auflagen gibt. Ebenso brauchen wir ein verursachergerechtes, wirksames und unbürokratisches Düngerecht, das Gewässerschutz zielgenau sicherstellt, ohne unsere Betriebe über Gebühr zu belasten. Hier haben wir uns für einen Prüfauftrag ausgesprochen, künftig auf die Ausweisung belasteter Gebiete zu verzichten und dabei die Möglichkeit einer Regionalisierung auf Länderebene mit aufzunehmen. Darüber hinaus erwarten wir verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Biogas als regional verfügbare, flexible Energiequelle, die einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten leisten kann. Gleichzeitig dürfen wir die Menschen hinter unseren Betrieben nicht aus dem Blick verlieren. Mit dem Präventionsprojekt „In Verantwortung“ geht Baden-Württemberg hier voran und setzt ein starkes Signal für mehr Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe in Krisensituationen sowie für die mentale Gesundheit in der Landwirtschaft. Ich bin dankbar, dass dieser Ansatz aus Baden-Württemberg bundesweit bei allen Kolleginnen und Kollegen Anklang findet und wir uns darauf verständigen konnten, dass der Bund eine Studie zur Thematik mentale Gesundheit in der Landwirtschaft durchführen soll. Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine zukunftsfähige und resiliente Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig ist und zugleich gesellschaftliche Verantwortung übernimmt.“

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