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INSPIRE-WMS SL Produktions- und Industrieanlagen SEVESO - Public order and safety activities

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Produktions- und Industrieanlagen SEVESO Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarl. Produktions- und Industrieanlagen zum Thema Öffentliche Ordnung und Sicherheitsaktivitäten. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.

Energieeffizienz von Wohngebäuden steigt – aber immer langsamer

Daten aus 17 Jahren zeigen Trends im Gebäudebestand Häuser und Wohnungen in Deutschland werden zwar energieeffizienter, aber die Entwicklung stagniert nahezu. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamts (UBA), in der bundesweite Daten zu Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden von 2002 bis heute ausgewertet wurden. „Sanierungen im Altbau und Neubaustandards wirken und tragen mit geringerem Energieverbrauch zum Klimaschutz bei“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Energieeffizienz der Wohngebäude ist bis etwa 2012 kontinuierlich gestiegen. Seitdem verbessert sie sich allerdings – anders als bei Mehrfamilienhäusern – bei Einfamilienhäusern kaum noch. Maria Krautzberger: „Die Politik muss jetzt schnell die richtigen Anreize setzen, vor allem für Einfamilienhäuser, damit der Gebäudesektor die Energie- und Klimaziele 2030 und 2050 erreicht. Dafür braucht es eine ausgewogene Mischung an Instrumenten: Ordnungsrecht, Förderung und Information.“ Beleuchten, Klimatisieren und vor allem Heizen: Im Gebäudebestand werden in Deutschland rund 35 Prozent der gesamten ⁠ Endenergie ⁠ verbraucht – und rund 30 Prozent der Treibhausgase in Deutschland ausgestoßen. Damit spielt der Bereich eine wichtige Rolle, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Von 2008 bis 2020 soll der Wärmebedarf von Gebäuden um 20 Prozent verringert werden, bis 2030 sollen ihre CO 2 -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, und bis 2050 soll sogar ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Die Studie bestätigt, wie gut energetische Sanierungen wirken: Nach umfassenden Sanierungen können Altbauten fast so sparsam beheizt werden wie Neubauten. Gleichzeitig gibt es auch Neubauten und sanierte Altbauten mit hohem Energieverbrauch – das zeigen die immer noch sehr großen Unterschiede im Energieverbrauch innerhalb dieser Gruppen. Dabei spielt auch das Nutzerverhalten eine Rolle. Die Daten zeigen auch, wieviel effizienter Sanierungen und Neubauten sein können, wenn gute Standards gewählt und die Häuser anschließend effizient betrieben werden (siehe Abbildung „Heizenergieverbrauch alter und neuer Wohngebäude“). Damit die Klimaziele für den Gebäudesektor erreicht werden, empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ eine Reihe verschiedener Maßnahmen, darunter energetische Anforderungen an Neubauten und Sanierungen, die dem Stand der Technik entsprechen, das heißt etwa ⁠ KfW ⁠-40- bzw. KfW-55-Standard. Darüber hinaus müssen weitere Instrumente Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit sicherstellen. Ein breites Informationsangebot, zum Beispiel mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, transparenten Heizkostenabrechnungen und Beratungsnetzwerken, ergänzt den Instrumenten-Mix. Das Projekt „Empirische Wohngebäudedaten“ macht die Datenbank der gemeinnützigen co2online GmbH erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Inzwischen enthält sie über eine Million anonymisierte Datensätze, die während langjähriger Beratungsarbeit mit den „Energiesparchecks“ von co2online gesammelt wurden. Die Daten wurden, unterstützt durch einen Fachbeirat, wissenschaftlich überprüft und ausgewertet. Als Kennwert für die Energieeffizienz von Wohngebäuden dient der Heizenergieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser, bezogen auf die Wohnfläche und bereinigt von Witterungseinflüssen. Die Besonderheit der Daten: Sie verknüpfen gemessene Heizenergieverbräuche mit detaillierten Informationen über die Eigenschaften der Gebäude. Damit lassen sich Energieverbrauch und Modernisierungsstand von Wohngebäuden in Deutschland von 2002 bis heute beschreiben und auswerten, sowohl für das ganze Bundesgebiet als auch für einzelne Bundesländer.

Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus

Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO 2 -Emissionen zu besteuern. Im Gutachten wurden zwei Reformoptionen erarbeitet: Option 1 (die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO 2 -Aufschlag ergänzen) wäre aus Sicht des UBA begrüßenswert und kurzfristig umsetzbar. Option 2 sieht vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Vor der Umsetzung eines CO 2 -Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des UBA  allerdings die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2018.

Sozialverträgliche Dekarbonisierung im Gebäudebestand

Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO 2 - und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Veröffentlicht in Texte | 05/2024.

Kommunale Konzepte zur Erreichung der Treibhausgasneutralität vor 2045

In den letzten Jahren beschlossen eine Vielzahl von deutschen Kommunen die Treibhausgasneutralität vor 2045 anzustreben. Diese Studie greift den derzeitigen Trend auf und untersucht anhand von sechs Fallkommunen, die kommunalen Konzepte zur Zielerreichung. Nach einer Einleitung folgt die Abgrenzung der Begriffe Klima- und Treibhausgasneutralität. Im weiteren Verlauf der Studie wird der wissenschaftlich korrekte Begriff der Treibhausgasneutralität genutzt. Das Kapitel 3 gibt einen Überblick über die Entwicklung des kommunalen Klimaschutzes seit den 1990-er Jahren. Lag der Fokus vor 30 Jahren noch auf den Energiesektor, so kann mittlerweile eine differenziertere Betrachtungsweise festgestellt werden. Die Nationale Klimaschutzinitiative als breites Förderprogramm unterstützte zudem den Aufbau des kommunalen Klimaschutz maßgeblich - als Meilenstein und Vorbild sind die Masterplan-Kommunen besonders hervorzuheben. 2019 erreichte die Klimanotstandsbewegung Deutschland mit Konstanz als erste Kommune die den Klimanotstand beschloss. Seitdem messen viele weitere Kommunen dem Klimaschutz eine hohe Priorität ein. Auch wenn der Klimanotstand keine rechtlichen Verpflichtungen erwirkt, so können doch erhöhte Klimaschutzbemühungen seitens der Kommunen festgestellt werden. In wie weit diese Dynamik den derzeitigen Trend der vorzeitigen Treibhausgasneutralitätsziele ausgelöst oder verstärkt hat, kann nicht gesagt werden. Eine Übersicht der Kommunen mit ambitionierten Klimaschutzzielen konnte nicht gefunden werden, weshalb ein Vergleich nicht möglich war. Die methodische Herangehensweise wird in Kapitel 4 erläutert. Nach einer Recherche zur aktuellen wissenschaftlichen Literatur und zu möglichen Fallkommunen erfolgte die Analyse der kommunalen Konzepte. Da kaum Literatur zum genannten Forschungsgegenstand vorhanden ist, stellte sich für die vorliegende Untersuchung die Aufgabe, eine grundlegende Basis zu schaffen. Zuvorderst wurden exemplarische Klimaschutzkonzepte, die das Ziel verfolgen, die THGN vor 2045 zu erreichen, analysiert und nach Sektoren und Maßnahmentypen neu strukturiert. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Fallkommunen wurden herauskristallisiert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden problemzentrierte Interviews mit den sechs Kommunen und einer wissenschaftlichen Expertin zur qualitativen Einordnung der Ergebnisse durchgeführt. Des Weiteren wird begründet, weshalb in diesem Fall nur eine rein quantitative Bewertung der Konzepte möglich war. Es werden Möglichkeiten einer qualitativen Bewertung aufgezeigt, bspw. nach eingesetzten Finanzmitteln oder nach Umsetzungsreife. Eine Vorstellung der hier analysierten Fallkommunen erfolgt in Kapitel 5. Untersucht wurden die Kommunen Marburg und Münster für das THGN-Ziel 2030, Konstanz und München für 2035 sowie Traunstein und Steinfurt für das Jahr 2040. Für jede Kommune werden die Umstände für das THGN-Ziel erläutert, sowie die aktuellste THG-Bilanz vorgestellt. In Kapitel 6 werden die Ergebnisse dieser Studie umfassend erläutert. Dazu werden die Interviewergebnisse und die Analyse der Konzepte herangezogen. Strukturiert nach Kategorien erfolgt eine systematische Aufbereitung der Ergebnisse. Die erste Initiative zum Beschluss der sogenannten "Klimaneutralität" entsteht oftmals außerhalb der Verwaltung, bspw. durch die Politik oder durch die Bewegung Fridays-for-Future. Die Definition der "Klimaneutralität" ist in allen untersuchten Kommunen sehr unterschiedlich. Einige lassen auch ein gewisses THG-Restbudget zu. Eine Kompensation wird in vielen Kommunen nur als letzte Möglichkeit zur Erreichung des Ziels angesehen, wenn verbliebene oder nicht vermeidbare THG-Emissionen ausgeglichen werden müssen. Der Prozess zur Erstellung eines Konzepts ist in den Kommunen sehr individuell, auch wenn oftmals ein externes Fachbüro miteinbezogen wurde oder eine Beteiligung der Bürger*innen stattfand. Die Expertin empfiehlt Kommunen eine gestufte Beteiligung. Nach einer Analyse der notwendigen Maßnahmen, könne den Bürger*innen die Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Eine THG-Bilanz wird in allen Kommunen erstellt und dient als Ausgangslage. Mit Hilfe einer "Einflussbilanz" könnten auch die relevanten, kommunalen Akteure zur Erreichung des Klimaschutzziels aufgezeigt werden, so die Expertin. Wie auch in den anderen Kategorien erfolgt für die einzelnen Sektoren Mobilität, Gebäude, Energie, Wirtschaft. Bildung/Konsum/Sonstiges, Flächennutzung/Umwelt und Verwaltung eine Gegenüberstellung der Interviewaussagen. Die Kommunen und die Expertin geben eine Einschätzung, welche Maßnahmenart sie als besonders relevant in dem jeweiligen Sektor erachten. Die Vorab-Analyse der Konzepte konnte zum einen feststellen, dass die Maßnahmen sehr breit gefächert sind. Zum anderen ist zwischen den Sektoren und den Maßnahmenarten eine hohe, quantitative Varietät vorzufinden. In allen Sektoren mit Ausnahme von Mobilität und Verwaltung, werden in den Konzepten Informations- und Bildungsmaßnahmen bevorzugt. Hingegen werden infrastrukturelle Maßnahmen insbesondere im Mobilitäts- und Verwaltungssektor geplant. Zwischen den Aussagen der Kommunen und der Expertin konnten einige Gemeinsamkeiten aufgezeigt werden. Von beiden Seiten werden Infrastruktur und Ordnungsrecht als sehr relevant eingestuft, insbesondere für Mobilität, Gebäude und Energie. Dennoch fehlt derzeit in der Praxis die Rückendeckung für mehr ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel bei Klagen gegen die Kommunen. Eine Diskrepanz besteht im Sektor Wirtschaft, wo die Kommunen insbesondere Unterstützung und Vernetzung als wichtig erachtet, die Expertin allerdings auch Ordnungsrecht, Infrastruktur und Strategien eine hohe Bedeutung zumisst. Auch für die Flächennutzung und die Verwaltung schätzt die Expertin das Ordnungsrecht und die strategischen Maßnahmen als relevant ein, während die Kommunen die Infrastruktur hervorheben und für die Verwaltung auch die Vorbildfunktion. Rückblickend betonen die Kommunen die Wichtigkeit des Energiesektors und der Informations- und Bildungsmaßnahmen. Letztere seien vor allem in den Konzepten enthalten, da die meisten Klimaschutzmanagements keine fachliche Zuständigkeit haben. Dies wirft die Frage auf, wie Klimaschutz integrativer in der Verwaltung verankert werden kann. Das vorzeitige THGN-Ziel wirkt sich positiv auf die Ressourcen für den Klimaschutz aus. Zusätzlich zu weiteren Personalstellen werden mehr finanzielle Mittel für den Klimaschutz bereitgestellt. Alle Kommunen geben an, ein regelmäßiges Monitoring durchführen zu wollen. Die Expertin betont, dass bisher, zusätzlich zur THG-Bilanz, maßgebliche Indikatoren fehlen, an denen der Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen gemessen werden kann. Als Ergebnis des gesamten Prozesses zum Beschluss eines ambitionierten THGN-Ziels sehen die Hälfte der Fallkommunen eine Diskrepanz zwischen den geplanten Maßnahmen aus ihrem Konzept und dem Ziel. Interessanterweise sind es die zwei Kommunen mit dem ambitioniertesten Ziel für 2030 und eine Kommune mit dem Ziel für 2035. Die Kommunen mit dem THGN-Ziel für 2040 meinen das Ziel mit Ihren Maßnahmen erreichen zu können. Die Expertin ist der Ansicht, dass keine Kommune das Ziel erreichen kann, wenn nicht die Rahmenbedingungen entsprechend ausgelegt sind und die höheren Ebenen (Länder, Bund, EU) ihre eigenen Klimaschutzziele konsequent verfolgen. Quelle: Studie

Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

Zur Minderung des Schienengüterverkehrslärms bildet zurzeit die Beseitigung der GG-Bremssohlen von in Deutschland verkehrenden Eisenbahngüterwagen einen Schwerpunkt. Bis 2020 soll diese wichtige Maßnahme abgeschlossen sein. Doch auch danach wird es noch weitere Notwendigkeit zur Lärmminderung geben. Die vorliegende Studie untersucht daher weitergehende technische Maßnahmen zur Lärmreduzierung und politische Instrumente zur Durchsetzung solcher Maßnahmen. Hierzu wer-den Maßnahmen an der Infrastruktur, an den Lokomotiven und - imFokus der Studie - weitere Maßnahmen am Wagen vorgestellt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik nach der Beseitigung der GG-Sohle (Ziel A) insbesondere beim Wagenaltbestand die Umsetzung einer Vielzahl kleinerer technischer Maßnahmen mit moderatem Lärmminderungspotenzial verfolgen sollte (Ziel B). Für Neuwagen sollte die Ausstattung mit Scheibenbremsen und lärmmindernden Radbauformen zum Standard werden (Ziel C). Das Instrument zur Erreichung dieser Ziele sollte ein fortgeführtes und nach Stärke der Lärmemission ausdifferenziertes lärmabhängiges Trassenpreissystem sein, grundsätzlich in einer unsubventionierten Form. Zusätzliche finanzielle Förderungkönnte der Bund in Form der Wagenhalterboni für neue scheibengebremste Wagen oder einer "Abwrackprämie" zur Verfügung stellen. Daneben ist zur Ergebnisüberwachung ein unabhängiges Lärm-Monitoring-System aufzubauen, welches in der Studie in seinen Grundsätzen entworfen wird.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Sozialverträgliche Dekarbonisierung im Gebäudebestand

Dieser Bericht untersucht Anreiz- und Verteilungswirkungen bestehender und diskutierter Instrumente für energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden und gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instrumentariums. Besonders im Fokus stehen Mietende und Vermietende. Wir untersuchen die Kostenteilung zwischen diesen Gruppen im Falle energetischer Sanierungen und die daraus resultierenden Anreizwirkungen für die Vermietenden einerseits und die Bezahlbarkeit für die Mietenden andererseits. In einem ersten Schritt werden die aktuell bestehenden Regelungen und Reformdiskussionen zu den für die energetische Sanierung zentralen Maßnahmen und Instrumenten zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wird die Wirkungsüberschneidung der Instrumente anhand von sieben Szenarien modelliert, in denen jeweils ein Wirkfaktor verändert und die Auswirkungen dieser Änderung auf die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden betrachtet wird. Es wird deutlich, dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen oft nicht sozialverträglich ausgestaltet sind und dass das aktuelle Instrumentarium das Mietenden-Vermietenden-Dilemma bisher nicht auflösen kann, da weiterhin die Anreize für Vermietende nicht mit für Mietende günstigen Entscheidungen zusammenfallen. In einem letzten Schritt diskutieren wir Reformoptionen in Bezug auf (i) die Beteiligung von Vermietenden an CO2- und Heizkosten, (ii) die Inanspruchnahme der Förderung durch Vermietende, (iii) die Modernisierungsumlage und umlagefähige Kosten und (iv) Sozialleistungen wie das Bürger- und Wohngeld. Wir schließen mit einem Ausblick, der einen möglichen Systemwechsel beschreibt, auf ein System, in dem Anreize nicht primär durch Förderung, sondern durch Ordnungsrecht gesetzt werden und diskutieren, dass dann die begrenzten Fördermittel für besonders betroffene Gruppen eingesetzt werden müssen. Beispiele für gezielte Förderung gibt es aus anderen EU-Ländern. Auch der EU-Klimasozialfonds verfolgt dieses Ziel. Quelle: Forschungsbericht

Updating an existing online adaptation support tool: insights from an evaluation

The Klimalotse ("climate navigator") is an online tool to support climate change adaptation. Its target audience is decision makers at the local and regional levels. The tool was first published in 2010 by the German Federal Environment Agency. After several years, the Agency evaluated the changing needs of decision makers and the real use of the tool. Decision makers are confronted with various challenges and barriers both prior to and while creating and implementing climate change adaptation measures. In order to be able to take these factors into account in the revision of the Klimalotse, the accompanying research looked into climate change adaptation from the perspective of public institutions and their decision-making processes. In the light of that work, the Agency published a completely revised second edition. This article summarises the lessons learned on that journey. © Springer Science+Business Media B.V., part of Springer Nature 2018

Press Release No. 10/21 – BGE site selection relies on Open Source

The final disposal of high-level radioactive nuclear waste is primarily about safety. Safety analyses are thus essential in the repository search, its operation, and decommissioning as well as after the emplacement of radioactive waste. The safety analyses are to take place three times during the site selection process. They will become more detailed, more complex, and thus more meaningful with each phase. In order to be able to make increasingly precise statements in the course of the procedure, codes for numerical models are being developed; with these calculations, various processes in a repository system can be simulated and evaluated. In order to ensure that all analyses can be viewed and used publicly, the BGE relies on freely accessible software. Together with the Helmholtz Centre for Environmental Research (UFZ) and the Freiberg University of Mining and Technology (TUBAF), an open source code is being developed for conducting preliminary safety analyses and maintaining a safety case for a repository for high-level radioactive waste. The project will run from July 2021 to the end of December 2024. The funding volume amounts to €4.96 million. The research project is called OpenWorkFlow With the special software developed in this way, all processes in and around a repository are to be modelled and, if possible, quantified. Because safety must be estimated over a period of one million years, the model statements are used as one element for evaluation. This applies to all three different host rocks (clay, crystalline, and salt); the BGE must make statements about these for the preliminary safety analyses. The model calculations can also be used to check whether the requirements and criteria from the Repository Site Selection Act and the safety ordinances are met. The aim of the research project “OpenWorkFlow” is to develop a well-documented, quality-assured, freely accessible (Open Source) synthesis platform for safety analyses as part of the site selection process. It is planned to continue to use these for the safety demonstration for the repository following the site selection procedure. The project is initially scheduled to run until 2024 but is projected to continue until 2031. The basis for the work is the already established and widely used open source software OpenGeoSys (OGS) (external link) . Transparency through accessibility The BGE works as transparently as possible in the site selection process. The software it uses for the safety analyses thus contains freely-available source code and extensive documentation. From the perspective of the BGE, the “OpenWorkFlow” project is one of the lighthouse projects in the site selection process. Not only because it runs over a long period of time but also because it gives the interested public a glimpse into the workshop of the BGE. The project aims to develop a work flow that can map all aspects to be considered when analysing the repository system and thus lead to new basic knowledge and improved reliability of statements on the safety of a repository.

Press release No. 13/22: BGE hopes to submit report on siting regions in 2027 at the latest

In Step 2 of Phase I of the search for a repository for high-level radioactive waste in Germany, the task of the Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) is to reduce 90 sub-areas to a small number of siting regions for surface exploration. By the second half of 2027, the BGE wants to have completed this work and to present its proposal for the siting regions to the relevant supervisory authority, the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE). The BASE will then also convene “regional conferences” in the affected regions to allow participation in further steps. After the BGE presented its methodological considerations for the first safety evaluations in spring, it has now used these as the basis for presenting a first general schedule leading up to the submission of the siting regions. This general schedule is backed up with specific steps from the BGE’s project management plan. A realistic estimate is therefore available of when the 90 sub-areas – 54% of the national territory – can expect greater clarity as to whether their region could still be considered as a possible site for a repository for highly radioactive nuclear waste. However, complete clarity will only be achieved when the BASE has reviewed the proposal for siting regions and the federal legislature has also reached a decision . With this general schedule based on siting regions, the BGE has also submitted an initial rough estimate of the time needed by the BGE for surface and underground exploration in Phases II and III. “With this document, the BGE is submitting a basis for discussions regarding the time needed for the site selection procedure,” says Steffen Kanitz, who is responsible for site selection on the BGE Management Board. The Forum Endlagersuche planning team is planning a workshop on the topic on 13 January 2023. The workshop will be held virtually from 4:00 p.m. onwards. With the submission of this general schedule and the first rough estimates of the time needed by the BGE’s work in Phases II and III, it is also clear that it will no longer be possible to achieve the objective of defining the siting region by 2031, as set out in the Repository Site Selection Act (StandAG). “This tight target helped the BGE to quickly find a competent team for site selection and build up structures,” says Stefan Studt, Chair of the BGE Management Board. “But it was always clear that the target was more than ambitious.” Why is 2031 no longer achievable? The 2031 target was set out back in 2013 in the first version of the Repository Site Selection Act – in the knowledge that there could be no project plan behind it. In its final report, the Repository Commission therefore also called for the BGE to submit a corresponding schedule based on its initial experiences in the repository search. The BGE is complying with this request by submitting the general schedule for the determination of siting regions for surface exploration (section 14, StandAG), as well as initial estimates of the time needed for the BGE’s work in Phase II and Phase III (in accordance with sections 16 and 18, StandAG). With a view to considering the timing of the overall site selection procedure, the BGE has drawn up two possible scenarios as examples and backed these up with corresponding assumptions regarding the time needed for revision by the BASE, the public participation that will take place in parallel, and decisions by the legislature at the end of each phase – although the BGE is only responsible for these parts of the search procedure as part of the collaboration and cannot have precise knowledge of the corresponding time requirements. What happens now? Once a year, beginning in 2024, the BGE will present an update on the progress of work on the representative preliminary safety analyses, which also serve as the basis for regional estimates. The BGE will seek to focus on the good areas as quickly as possible. With the continual publication of progress updates and possible favourable areas, affected areas will also have the opportunity to prepare themselves comprehensively before the regional conferences are convened. It is important to bear in mind that good areas are not siting regions yet. They are what are known as “A areas”, which are to be the subject of further work. The siting regions proposed by the BGE in the second half of 2027 for surface exploration will not be definite until they have been reviewed and decided on by the federal legislature. With a view to considering the timing of the entire site selection procedure and beyond, the BGE proposes holding public conferences on the required timeframe at certain intervals in order to jointly define milestones that can be achieved with realistic scheduling. About the BGE The BGE is a federally owned company within the portfolio of the Federal Environment Ministry. On 25 April 2017, the BGE assumed responsibility from the Federal Office for Radiation Protection as the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. Its other tasks include searching for a repository site for the disposal of high-level radioactive waste produced in Germany on the basis of the Repository Site Selection Act, which entered into force in May 2017. The managing directors are Stefan Studt (Chair), Steffen Kanitz (Deputy Chair) and Dr Thomas Lautsch (Technical Managing Director).

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