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WFS - Hintergrundwerte von Böden

Der WFS-Dienst Hintergrundwerte von Böden liefert die beiden Layer "Hintergrundwerte Anorganik" und "Hintergrundwerte Organik". Der erste Layer "Hintergrundwerte Anorganik" enthält die aggregierten Leitsubstrate der Bodenbildung. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden nach ihrem Ausgangsgestein bei der Berechnung von Hintergrundwerten für anorganische Stoffe. Für die Auswertung der Hintergrundwerte Anorganik wurden Analysedaten für 16 Elemente von ca. 19.000 Standorten mit bis zu 40.000 Proben aus dem Fachinformationssystem Boden herangezogen. Der zweite Layer "Hintergrundwerte Organik" basiert auf der Karte der Raumkategorien für den Landesentwicklungsplan (LEP) von 2013. Dieser teilt Sachsen in drei Raumkategorien ein, welche die Grundage für die Berechnung von Hintergrundwerten für organische Stoffe bilden. Die Leitsubstrate dienen zur Zusammenfassung der Böden. Für die Auswertung der Hintergrundwerte wurden je nach Stoff Analysedaten aus dem Fachinformationssystem Boden von bis zu 2.300 Proben an 2.200 Standorten für 10 Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen herangezogen.

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2026 Artenhilfsprogramm Kreuzotter Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 60 MB) ja 1/2025 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 (pdf-Datei 20 MB)) nein 1/2023 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2021 (pdf-Datei 7 MB) ja 1/2022 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2020 ja 1/2021 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2019 ja 3/2020 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2018 nein 2/2020 Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 21 MB) ja 1/2020 Rote Listen Sachsen-Anhalt nein 2/2019 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 16 MB) nein 1/2019 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2015-2017 (pdf-Datei 8 MB) ja 1/2017 Bestimmung des atmosphärischen Konvektionspotenzials über Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2016 Hintergrundwerte organischer Schadstoffe in Oberböden des ländlichen Raumes von Sachsen-Anhalt - aktualisierte Fassung (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2016 Klimaanalyse Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1951-2014 auf Basis von Beobachtungsdaten (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2015 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2014 (pdf-Datei 10,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2015 Die Lurche & Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nicht barrierefrei) nein 3/2015 Frachtemission Mischwasser Sachsen-Anhalt Sonderuntersuchungen im Ablauf zweier Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungssystem von Halberstadt Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) (pdf-Datei 8 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) (pdf-Datei 11,5 MB, nicht barrierefrei) ja 7/2014 Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17,5 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2013 (pdf-Datei 6,9 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2014 Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 7,7 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2014 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2014 Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) Tabelle 4 (pdf-Datei 614 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2012 (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) nein 12/2013 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen nein 11/2013 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen bei der Verbrennung von Getreide, Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) nein 10/2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 9/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Anpassungsmaßnahmen (pdf-Datei 3,2 MB, nicht barrierefrei) nein 8/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Forstwirtschaft (pdf-Datei 10,7 MB, nicht barrierefrei) nein 7/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Landwirtschaft (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Naturschutz (pdf-Datei 27 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 2) (pdf-Datei 42 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 1) (pdf-Datei 17,6 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Klimadiagnose und Klimaprojektion, Extremereignisse (pdf-Datei 18,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 2 - Anhang (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 1 - Bericht (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2013 Die Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt Kurzfassungen der Studien von 2009 und 2012 (pdf-Datei 3,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts (pdf-Datei 6,5 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2012 Untersuchung von Abfällen aus der thermischen AbfallbehandlungEinschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle an Hand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege, Kurzbericht (pdf-Datei 751 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2012 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2011 (pdf-Datei 4 MB, nicht barrierefrei) nein 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 (nicht barrierefrei) ja Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt 2004 bis 2020 (nicht barrierefrei) 38/2002 Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2001 (pdf-Datei 3,6 MB, nicht barrierefrei) nein 37/2002 OFULSA - Operationalisierung von Fernerkundungsdaten für die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ja 36/2002 Schadstoffemissionskataster - Straßenverkehr Sachsen-Anhalt ja 35/2000 Bodendauerbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt ja 34/2000 Immissionsschutzbericht 1999 ja 33/2000 FCKW und FCKW-Ersatzstoffe - Verwendung und Entsorgung ja 32/1999 Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung ja 31/1999 Immissionsschutzbericht 1998 ja 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 ja 29/1998 Bodenschutz in der räumlichen Planung nein 28/1998 Leitfaden zum Altlastenprogramm - Fortschreibung ja 27/1998 Immissionsschutzbericht 1997 ja 26/1998 Leitfaden für die Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und betrieblichen Abfallbilanzen ja 25/1997 Handlungsempfehlung zur Messung von Deponiegas und Bodenluft ja 24/1997 Luftreinhaltung in Sachsen-Anhalt ja 23/1997 Bodenbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt nein 22/1997 Immissionsschutzbericht 1996 ja 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz ja 20/1996 Leitfaden zum Altlastenprogramm ja 19/1996 Immissionsschutzbericht 1995 ja 18/1995 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 ja 17/1995 Immissionsschutzbericht 1994 ja 16/1995 Stand Kompostierung in Sachsen-Anhalt ja 15/1994 Das Frühjahrshochwasser vom April 1994 nein 14/1994 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte ja 13/1994 Biotopkartierung im besiedelten Bereich ja 12/1994 Immissionsschutzbericht 1993 ja 11/1993 Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt nein 10/1993 Recycling von Kunststoffen ja 9/1993 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 ja 8/1993 Immissionsschutzbericht 1992 ja 7/1993 Klärschlammverwertung im Landschaftsbau ja 6/1992 Schutz, Pflege und Entwicklung der Karstlandschaft im Südharz Tagung am 24.04.1992 in Uftrungen nein 5/1992 Naturschutz im Elbegebiet Fachtagung am 10.04.1992 in Dessau ja 4/1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR -luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt, Stand 14.08.1992 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1992 Landschaftsrahmenplanung Seminar am 27.02./28.02.1992 in Magdeburg ja 2/1992 Immissionsbericht 1991 ja 1/1992 Rote Liste Sachsen-Anhalt nein Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

Suchraum für Boden-Dauerbeobachtungsflächen auf forstlich genutzten Standorten (WMS Dienst)

Seit langem ist bekannt, dass sich Böden mehr oder weniger schnell verändern. Manche dieser Veränderungen haben natürliche Ursachen. Andere wiederum sind auf Bodenbelastungen zurückzuführen, die der Mensch direkt oder indirekt verursacht. Hierzu gehören zum Beispiel die Stoffeinträge über Niederschlag und Staub (Säuren, Nährstoffe, Schwermetalle, Radionukleide, organische Schadstoffe usw.). Aber auch der Land- oder Forstwirt verändert die Böden seit eh und je durch Kultivierung und Nutzung. Die weitaus meisten dieser Prozesse laufen sehr langsam und für die menschlichen Sinne nur schwer wahrnehmbar ab. Um mögliche Veränderungen zu dokumentieren, führt das LBEG das niedersächsische Boden-Dauerbeobachtungsprogramm durch. Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 so genannten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut. Siebzig entfallen auf ortsüblich landwirtschaftlich (BDF-L) genutzte und zwanzig auf forstlich genutzte (BDF-F) Standorte. Die Auswahl von repräsentativen Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) erfolgte anhand geowissenschaftlicher Kriterien wie Boden- und Gesteinsverhältnisse, Klima und Morphologie. Darüber hinaus berücksichtigte das LBEG typische Bodennutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Naturschutzflächen) und Belastungsfaktoren (Immissionen, nutzungsbedingte Belastungen etc.). Ziel ist es, auf Basis dieser repräsentativ ausgewählten Messflächen mögliche Bodenveränderungen aufzudecken, Ursache und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Gelingt dies, steht den Handelnden in Politik, Verwaltung und Bodennutzung rechtzeitig eine gesicherte Datengrundlage für ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung. Das BDF-F-Programm besteht aus einer Kombination von Merkmals- und Prozessdokumentation. Die Merkmalsdokumentation beinhaltet die periodische Bestimmung von Vorräten und Zuständen wie physikalische, chemische und biologische Bodenuntersuchungen, Erhebungen der Biomasse und deren Inhaltsstoffe, Beurteilungen des Waldzustands durch Kronenansprache und Nadel-/Blattanalysen sowie Aufnahmen der Bodenvegetation. Die Prozessdokumentation geschieht durch die Messung von Flüssen im und über die Grenzen des Ökosystems. In Waldökosystemen stellen die Deposition, die Freisetzung durch Verwitterung, die Aufnahme in die Biomasse und der Sickerwasseraustrag wichtige Flüsse für viele Elemente dar. Daneben werden auch der Streufall und physikochemische Milieugrößen (Immission, Meteorologie) zur Beurteilung von Stresssituationen für die Waldökosysteme gemessen (Text: Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt). In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme, deren inhaltlicher Umfang unter den durchführenden Institutionen abgestimmt ist. Innerhalb Europas ist eine entsprechende Rahmenrichtlinie in Vorbereitung.

Suchraum für Boden-Dauerbeobachtungsflächen auf forstlich genutzten Standorten

Seit langem ist bekannt, dass sich Böden mehr oder weniger schnell verändern. Manche dieser Veränderungen haben natürliche Ursachen. Andere wiederum sind auf Bodenbelastungen zurückzuführen, die der Mensch direkt oder indirekt verursacht. Hierzu gehören zum Beispiel die Stoffeinträge über Niederschlag und Staub (Säuren, Nährstoffe, Schwermetalle, Radionukleide, organische Schadstoffe usw.). Aber auch der Land- oder Forstwirt verändert die Böden seit eh und je durch Kultivierung und Nutzung. Die weitaus meisten dieser Prozesse laufen sehr langsam und für die menschlichen Sinne nur schwer wahrnehmbar ab. Um mögliche Veränderungen zu dokumentieren, führt das LBEG das niedersächsische Boden-Dauerbeobachtungsprogramm durch. Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 so genannten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut. Siebzig entfallen auf ortsüblich landwirtschaftlich (BDF-L) genutzte und zwanzig auf forstlich genutzte (BDF-F) Standorte. Die Auswahl von repräsentativen Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) erfolgte anhand geowissenschaftlicher Kriterien wie Boden- und Gesteinsverhältnisse, Klima und Morphologie. Darüber hinaus berücksichtigte das LBEG typische Bodennutzungen (Land- und Forstwirtschaft, Naturschutzflächen) und Belastungsfaktoren (Immissionen, nutzungsbedingte Belastungen etc.). Ziel ist es, auf Basis dieser repräsentativ ausgewählten Messflächen mögliche Bodenveränderungen aufzudecken, Ursache und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Gelingt dies, steht den Handelnden in Politik, Verwaltung und Bodennutzung rechtzeitig eine gesicherte Datengrundlage für ihre Entscheidungsprozesse zur Verfügung. Das BDF-F-Programm besteht aus einer Kombination von Merkmals- und Prozessdokumentation. Die Merkmalsdokumentation beinhaltet die periodische Bestimmung von Vorräten und Zuständen wie physikalische, chemische und biologische Bodenuntersuchungen, Erhebungen der Biomasse und deren Inhaltsstoffe, Beurteilungen des Waldzustands durch Kronenansprache und Nadel-/Blattanalysen sowie Aufnahmen der Bodenvegetation. Die Prozessdokumentation geschieht durch die Messung von Flüssen im und über die Grenzen des Ökosystems. In Waldökosystemen stellen die Deposition, die Freisetzung durch Verwitterung, die Aufnahme in die Biomasse und der Sickerwasseraustrag wichtige Flüsse für viele Elemente dar. Daneben werden auch der Streufall und physikochemische Milieugrößen (Immission, Meteorologie) zur Beurteilung von Stresssituationen für die Waldökosysteme gemessen (Text: Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt). In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Programme, deren inhaltlicher Umfang unter den durchführenden Institutionen abgestimmt ist. Innerhalb Europas ist eine entsprechende Rahmenrichtlinie in Vorbereitung.

Mathematische Modelle zur Haemopoese

Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung quantitativer Modelle, welche die Regulation der Blutbildung fuer die Stammzellen und die Entwicklungsreihen der roten und weissen Blutzellen sowie der Blutplaettchen beschreiben. Speziell wird die Frage der Wirkung von chemischen Noxen (Benzol, BaP, Blei) untersucht.

Lagerfeuer können für Mensch und Umwelt schädlich sein – Gesundheit und Sicherheit gehen vor

<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die&nbsp; Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das&nbsp; im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong>&nbsp;Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a>⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen:&nbsp;</strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a>&nbsp;ist die Kompostierung auf dem eigenen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a>&nbsp;oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong>&nbsp;Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong>&nbsp;Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong>&nbsp;Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn:&nbsp;</strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong>&nbsp;Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong>&nbsp;Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a>&nbsp;(PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die&nbsp; Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das&nbsp; im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong>&nbsp;Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong>&nbsp;Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige&nbsp;⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a>⁠ und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen:&nbsp;</strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a>&nbsp;ist die Kompostierung auf dem eigenen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a>&nbsp;oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong>&nbsp;Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong>&nbsp;Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong>&nbsp;Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn:&nbsp;</strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong>&nbsp;Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong>&nbsp;Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>⁠. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a>&nbsp;(PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p>Informationen für...</p>

Bodensanierung Reinigung oelkontaminierter Feinkornschlaemme mittels Ultraschall - Impulswaesche

Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.

Ökosystemforschung Südwest-Bulgarien: Organische Schadstoffe in Böden und Gewässern des nördlichen Pirin/Becken von Razlog

Mit dem geplanten Projekt kann die 'Ökosystemforschung Südwest Bulgarien' fortgeführt und abgerundet werden. Die 1998 an charakteristischen Standorten im nördlichen Pirin und Becken von Razlog vorgenommenen Boden-, Vegetations- und gewässerökologischen Untersuchungen sollen wiederholt und damit abgesichert werden. Das Parameterspektrum der Boden- und Wasseranalytik ist auf umweltrelevante organische Komponenten, deren Anreicherung aufgrund der Nutzungs- und Naturraumstruktur zu erwarten ist, auszuweiten. Ziel ist die abschließende Beurteilung des gegenwärtigen Umweltzustandes im Untersuchungsgebiet. Die Ergebnisse sollen den bulgarischen Entscheidungsträgern vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

Wirkung von polychlorierten Bipheylon auf pflanzliche Membranen

Die polychlorierten Biphenyle werden in der Natur nicht abgebaut. Wegen ihrer Lipidloeslichkeit stellen sie eine Gefahr nicht nur fuer tierische und menschliche Gewebe dar, sondern beeinflussen auch pflanzliche Zellen. Die bisher beobachtete Anreicherung in Algen soll durch Untersuchung der Veraenderung von Membraneigenschaften analysiert werden.

Freisetzungspotential, Mobilität und Umwandlungsprozesse von Spurenelementen, PFAS und weiteren organischen Schadstoffen in Spülfeldern

Veranlassung Baggergut das aufgrund erhöhter Nährstoffkonzentrationen für eine Umlagerung in der Ostsee nicht geeignet ist, wird häufig auf Spülfeldern im Küstenbereich abgelagert, um anschließend verwertet zu werden. Gelegentlich kann das Überschreiten von Grenzwerten des Arsens (As) im Eluat dazu führen, dass das Ausleiten des Überstandwassers seitens der zuständigen Landesbehörden nicht genehmigt wird, wodurch das Abtrocknen des Sediments, und somit der wichtigste Prozess der As-Retention, verlangsamt wird. Die Aussagekraft der Eluattests zur Abschätzung der Metall(oid)-Freisetzung aus den Spülfeldsedimenten ist sehr begrenzt, da die an Organik reichen, anaeroben Sedimente der Ostsee nach dem Aufbringen auf ein Spülfeld zeitlichen Änderungen von z.B. Temperatur- und Redoxbedingungen unterliegen. Darüber hinaus ist damit zur rechnen, dass diese Situation klimawandelbedingt durch ein häufigeres Auftreten von Trockenheitsereignissen weiter erschwert wird, da es zu einer Verstärkung vertikaler pH- und Redox-Gradienten und einer beschleunigten Mobilisierung von Cadmium, Nickel oder Zink unter oxischen Bedingungen als Folgewirkung der Sulfid-Oxidation kommt. Es besteht ein hoher Bedarf die Möglichkeiten der Verwertung von Spülfeldsedimenten zu verbessern und die Kapazitäten der Spülfelder für zukünftig anfallendes Baggergut zu erhalten. Kenntnisse über die Zusammenhänge der Metall(oid)mobilität mit zeitlich dynamischen Sedimenteigenschaften können hierzu einen wichtigen Beitrag liefern. Darüber hinaus soll in diesem Projekt untersucht werden inwieweit Unterschiede je nach Alter und Herkunft der Spülfeldsedimente bei der Transformation von PFAS-Vorläufersubstanzen hin zu Perfluorcarbonsäuren bestehen. Dies ist für Spülfeldsedimente der Ostsee bisher nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass relevante Grenzwerte nicht überschritten werden, da auch andere ubiquitäre Schadstoffe gewöhnlich in unterdurchschnittlichen Mengen auftreten. Vor dem Hintergrund ihrer guten Wasserlöslichkeit sind vertiefte Kenntnisse zur Bildung der Perfluorcarbonsäuren allerdings von hoher Bedeutung. Eine Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten des Baggerguts der Ostsee-Spülfelder liefert auch für Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) der Binnenbereiche eine wichtige theoretische Arbeitsgrundlage. Dies betrifft einerseits die Handhabung des Baggerguts aus WSA-Talsperren, in denen ebenfalls schadstoffarmes, nährstoffreiches und stark organikhaltiges Baggergut anfällt, und welches somit im Beräumungsfall einer Problematik ähnlich den Ostsee-Spülfeldsedimenten unterliegt. Andererseits befinden sich im norddeutschen Raum zahlreiche WSA-Spülfelder deren Betrieb innerhalb der letzten Dekade eingestellt oder stark zurückgefahren wurde. Hier könnten die Projektergebnisse als Orientierung dienen, wenn eine Reaktivierung dieser Spülfelder gewünscht wird. Ziele - Erfassung des Einflusses verschiedener Bearbeitungstechniken auf die Mobilität anorganischer und organischer Schadstoffe in aufgespültem Baggergut - Erarbeitung detaillierter Kenntnisse zur Mobilität verschiedener Arsenspezies und weiterer Metall(oid)e, zu den dabei relevanten mikrobiologischen Prozessen sowie zu Möglichkeiten der Reduzierung der Arsenfreisetzung - Untersuchung des Freisetzungsverhaltens perfluorierter Verbindungen (PFAS) im Kontext des Reifungsprozesses von Baggergut sowie in Abhängigkeit des fluvialen Sedimenttransports - Ableitung und Anwendung geeigneter Remediationstechniken zur Behandlung von anoxischem Überstandwasser.

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