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Flammenhemmendes Coating - ökologischer Brandschutz in Schienenfahrzeugen, Teilvorhaben 2: Untersuchungen zur Applikation und Verarbeitung

Flammenhemmendes Coating - ökologischer Brandschutz in Schienenfahrzeugen, Teilvorhaben 1: Vergleichende Untersuchungen zum Brandverhalten und Bestimmung von Gebrauchseigenschaften

Flammenhemmendes Coating - ökologischer Brandschutz in Schienenfahrzeugen, Teilvorhaben 4: Entwicklung eines Brandschutzlackes auf Basis von Phosphonsäuren

Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien

Flammenhemmendes Coating - ökologischer Brandschutz in Schienenfahrzeugen, Teilvorhaben 3: Entwicklung eines Flammschutzmittels auf Basis von Phosphonsäuren

Untersuchung der Bildung und der Struktur gebundener Rückstände des Fungizids Cyprodinil in Pflanzen

Ziel des Projektes ist es, die gebundenen Rückstände des Fungizids Cyprodinil, die in Weizenstroh bis zu 45 Prozent und in Körnern bis zu 30 Prozent des applizierten Wirkstoffs betragen können, bezüglich ihrer Struktur und der Art der Bindung zu charakterisieren. Die in den unlöslichen Pflanzenfraktionen festgelegten Rückstände sollen durch klassische Aufschlüsse und, als zu entwickelnde neue Methode, durch Silylierung freigesetzt, in organische Lösungsmittel überführt und mit hochauflösender NMR-Spektroskopie sowie mit chromatographischen Methoden untersucht werden. Weiterhin sind Festkörper-NMR-Untersuchungen der Rückstände in festen Pflanzenproben und -fraktionen vorgesehen. Cyprodinil wird für die geplanten NMR-Untersuchungen vom Hersteller, Novartis, an geeigneten Molekülpositionen mit 13C markiert. Für die Lokalisation und quantitative Erfassung der Rückstände wird zusätzlich 14C-markierter Wirkstoff eingesetzt. Um größere Mengen von Metaboliten und gebundenen Rückständen für die geplanten Charakterisierungen herzustellen, soll Cyprodinil auch in Weizen-Zellkulturen inkubiert werden. Zur Verminderung der NMR-Untergrundsignale der Pflanzenmatrix ist vorgesehen, die Inkubation in Pflanzen bzw. Zellkulturen durchzuführen, deren natürlicher 13C-Gehalt abgereichert wurde. Für spektroskopische Vergleichsmessungen ist die Kopplung des Fungizids an synthetische Ligninpolymere geplant.

Informationssystem Lösemittelverordnung

Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst. Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.

Neuartige Prozesse während des Recyclings von wässrig prozessierten und zukünftigen Batterien, ProRec - Neuartige Prozesse während des Recyclings von wässrig prozessierten und zukünftigen Batterien

Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien, WaZABi - Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien

Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH - Antrag auf Genehmigung zur Änderung der Anlage Lithografie mit Nasschemie

Mit Datum vom 13. Mai 2024 beantragte die Robert Bosch Semiconductor Manufacturing Dresden GmbH die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in Verbindung mit § 1 und den Nummern 5.1.1.1, 5.1.1.2, 8.8.1.2 und 9.3.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln. Antragsgegenstand ist eine Erweiterung der Produktionskapazitäten der Anlage. Der bisherige Lösungsmittelverbrauch der Anlage Nasschemie beträgt 140 Tonnen je Jahr, der Anlage Lithografie 70 Tonnen je Jahr und der Anlage Teilereinigung 40 Tonnen je Jahr. In Rahmen der Erweiterung der Produktionskapazitäten soll sich der Verbrauch an organischen Lösungsmitteln auf insgesamt 340 Tonnen je Jahr erhöhen.

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