Das Projekt "Untersuchung der Bildung und der Struktur gebundener Rückstände des Fungizids Cyprodinil in Pflanzen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Fachbereich 01 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl Biologie V - Umweltanalytik.Ziel des Projektes ist es, die gebundenen Rückstände des Fungizids Cyprodinil, die in Weizenstroh bis zu 45 Prozent und in Körnern bis zu 30 Prozent des applizierten Wirkstoffs betragen können, bezüglich ihrer Struktur und der Art der Bindung zu charakterisieren. Die in den unlöslichen Pflanzenfraktionen festgelegten Rückstände sollen durch klassische Aufschlüsse und, als zu entwickelnde neue Methode, durch Silylierung freigesetzt, in organische Lösungsmittel überführt und mit hochauflösender NMR-Spektroskopie sowie mit chromatographischen Methoden untersucht werden. Weiterhin sind Festkörper-NMR-Untersuchungen der Rückstände in festen Pflanzenproben und -fraktionen vorgesehen. Cyprodinil wird für die geplanten NMR-Untersuchungen vom Hersteller, Novartis, an geeigneten Molekülpositionen mit 13C markiert. Für die Lokalisation und quantitative Erfassung der Rückstände wird zusätzlich 14C-markierter Wirkstoff eingesetzt. Um größere Mengen von Metaboliten und gebundenen Rückständen für die geplanten Charakterisierungen herzustellen, soll Cyprodinil auch in Weizen-Zellkulturen inkubiert werden. Zur Verminderung der NMR-Untergrundsignale der Pflanzenmatrix ist vorgesehen, die Inkubation in Pflanzen bzw. Zellkulturen durchzuführen, deren natürlicher 13C-Gehalt abgereichert wurde. Für spektroskopische Vergleichsmessungen ist die Kopplung des Fungizids an synthetische Ligninpolymere geplant.
Das Projekt "Theoretische Untersuchung heterogener Li-Strukturen während der Galvanisierung und des Auflösens, Lillint II - Theoretische Untersuchung heterogener Li-Strukturen während der Galvanisierung und des Auflösens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Westfälische Wilhelms-Universität Münster, MEET Batterieforschungszentrum.
Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst. Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.
Das Projekt "Neuartige Prozesse während des Recyclings von wässrig prozessierten und zukünftigen Batterien, ProRec - Neuartige Prozesse während des Recyclings von wässrig prozessierten und zukünftigen Batterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Clausthal, Institut für Aufbereitung, Recycling und Kreislaufwirtschaftssysteme, Professur für Hydrometallurgische Aufbereitungsverfahren.
Das Projekt "Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien" wird/wurde ausgeführt durch: se ma Gesellschaft für Innovationen mbH.
Das Projekt "Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien, WaZABi - Maßgeschneiderte Elektroden und Elektrolyte zur Verbesserung der Wiederaufladbarkeit von Zink-Luft-Batterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: se ma Gesellschaft für Innovationen mbH.
Mit Datum vom 30. März 2023 beantragte die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG die Genehmigungen nach den § 4 und § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in Verbindung mit § 1 und den Nummern. 5.1.1.1, 9.3.1 und 10.25 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Ammoniak-Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Ammoniak von 13 t sowie die wesentliche Änderung der Anlagen zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel (Nasschemie und Lithografie) durch Erweiterung um einen zusätzlichen Anlagenteil in einem neuen Gebäude B37/39 (Modul 4) am Standort Königsbrücker Straße 180 in 01099 Dresden. Dabei soll sich der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Nasschemie von 270 t/a auf 786 t/a und der Lösungsmittelverbrauch der Anlage Lithografie von 520 t/a auf 1.384 t/a erhöhen. Mit Datum vom 23. Juni 2023 wurde weiterhin die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (Teilereinigung) nach Nr. 5.1.1.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit einem Lösungsmittelverbrauch von 33 t/a beantragt. Dieses Verfahren ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese wird später nachgeholt.
Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten regelt detailliert, wie die Behörden die Marktüberwachung durchzuführen haben. Es besteht das Ziel, in der Europäischen Union einen freien und fairen Warenverkehr zu sichern. Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle hier hergestellten oder hierher importierten Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Diese Harmonisierungsrechtsvorschriften sind im Anhang I der Verordnung zu finden. Von der Marktüberwachung im Bereich Chemikaliensicherheit sind die folgenden Rechtssetzungen (nicht abschließend) der Europäischen Union betroffen: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe „POP-VO“ Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken, „Decopaint-RL“, in nationales Recht umgesetzt mit der ChemVOCFarbV Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, „REACH-VO“ Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, „CLP-VO“ Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase, „F-Gase-VO“ Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Die Firma hat mit Datum vom 19.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Rückgewinnung von organischem Lösungsmittel durch die Errichtung und den Betrieb der Entleerstelle B229 zur aktiven Lagerung von Flüssigkeiten beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Die Errichtung und den Betrieb einer Entleerstelle B229 zur aktiven Lagerung von Flüssigkeiten mit einer maximalen Lagerkapazität von je 30 t pro Kammer (bei 3 Kammern). 2. Die Errichtung/Änderung und den Betrieb von Netzleitungen zur Anbindung der neuen Entleerstelle B229 an diverse Betriebe/ Tanklager.
Das Projekt "Thermische Solvolyse von Lignin in Dimethylcarbonat zu biobasierten Aromaten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Zentrum für Chemisch-Biotechnologische Prozesse.Gesamtziel des Vorhabens ist die Durchführung einer Machbarkeitsphase zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Prozesses zur basenkatalysierten thermischen Solvolyse von Lignin in Dimethylcarbonat (DMC, grünes, nicht-toxisches und umweltfreundliches Lösungsmittel) zu Monoaromaten und niedermolekularen Ligninderivaten. Dadurch wird eine höhere thermische Stabilität verbunden mit einer geringeren Glasübergangstemperatur sowie einer höheren Löslichkeit in aprotischen organischen Lösungsmitteln und damit auch einer besseren Kompatibilität mit hydrophoben Materialien der Ligninderivate erwartet. Diese Eigenschaften machen die Ligninderivate vielversprechend für den Einsatz in Blends mit Polymeren oder Kautschuk in fortlaufenden Projekten.
Origin | Count |
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Bund | 496 |
Land | 14 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 5 |
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Förderprogramm | 119 |
Gesetzestext | 2 |
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