Berichtsjahr: 2022 Adresse: Zweibrückenstr. 15-25 91301 Forchheim Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Loparex Manufacturing GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Berichtsjahr: 2009 Adresse: Huttenheimer Landstr. - 76676 Graben-Neudorf Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: - Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Based on the Industrial Emissions Directive (2010/75/EU), the European Commission started 2014 an information exchange on best available techniques (BAT), aiming at the revision of the BAT Reference Document for Surface Treatment Using Organic Solvents” (STS BREF 2007). Germany participates actively in the information exchange to promote an ambitious level of environmental regulation in Europe. The research project evaluated and documented best available techniques in plants in Germany. Technical information and emission data were documented and assessed for these plants, either applying process-integrated measures or end-of-pipe techniques for emission reduction. Veröffentlicht in Texte | 20/2017.
In Deutschland ist die Lösemittelverordnung (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen - 31. BImSchV) in Kraft getreten. Damit wurde die EG-Lösemittelrichtlinie (Richtlinie 1999/13/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Verordnung gilt ab sofort für neue Industrieanlagen und - mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2007 - auch für bestehende Anlagen. Ziel ist es, den Ausstoß von organischen Lösemitteln bei ihrer Anwendung um weitere 250.000 Tonnen im Jahr zu senken. Unter die Verordnung fallen sehr verschiedene Tätigkeiten, vom Lackieren, Drucken, Kleben über die Textilreinigung bis hin zur Herstellung von Schuhen und Arzneimitteln, wenn deren Lösemittelverbrauch einen branchenspezifischen Schwellenwert überschreitet.
Von 2014 bis 2019 hat das Büro der European Commission´s Integrated Pollution Prevention and Control Bureau (EIPPCB) der EU das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS- BREF ) überarbeitet. Mit Hilfe dieses Merkblattes sollen harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedsstaaten geschaffen und eine Annäherung der Umweltschutzstandards auf hohem Niveau erreicht werden. Der Abschlussbericht dokumentiert die fachliche Begleitung des Umweltbundesamtes als nationale Koordinierungsstelle des BVT-Prozesses durch den Autor. Veröffentlicht in Texte | 46/2020.
In diesem Forschungsvorhaben wurden die Vergabekriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) einer periodischen Überprüfung unterzogen. Druckerzeugnisse benötigen zur Herstellung Energie und Ressourcen, vor allem Strom, Papier, Farbe und Lösungsmittel. Der Druckprozess und die Maschinenreinigung verursachen häufig Emissionen flüchtiger organischer Lösungsmittel, die den Treibhauseffekt verstärken und bodennahes Ozon ("Sommersmog") mit verursachen. Die Anforderungen des Blauen Engels für Druckerzeugnisse schreiben neben einem hohen Altpapieranteil vor, dass Druckfarben, Klebstoffe und Chemikalien eingesetzt werden, die weniger umwelt- und gesundheitsbelastend sind. Der Lösungsmitteleinsatz muss gegenüber konventioneller Herstellung gemindert werden, sodass weniger Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen entstehen. Es müssen Materialien verwendet werden, die nachweislich das Papierrecycling nicht behindern. Bei der Revision wurden die Anforderungen an die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe von der Papierfaser verschärft, um das Recycling der Druckprodukte zu verbessern. Die Auflagen zur Verwendung bestimmter Mineralöle, die beim Papierrecycling stören, wurden verschärft. Zum Gesundheitsschutz wurde der Aromatengehalt und der Anteil der PAK-Verunreinigungen stärker beschränkt. Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Vorlage anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate, wenn natürliche Rohstoffe wie Sojaöle für Druckfarben oder Reiniger verwendet werden. Neu ist auch die Anforderung zur Vermeidung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die als Abriebschutz in Druckfarben verwendet werden. Zudem wurden die Grenzwerte für die Emissionen leicht flüchtiger organischer Verbindungen verschärft, die v. a. aus der Anwendung von Reinigern, Farblösungsmittel oder Feuchtwasserzusatz stammen. Quelle: Forschungsbericht
Die EU-Kommission hat Ende des Jahres 2014 einen Informationsaustausches zu besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) begonnen ("Sevilla-Prozess"), um das BVT-Merkblatt für Anlagen der "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) zu überarbeiten. Ziel der Richtlinie und der BVT-Merkblätter sind harmonisierte Genehmigungsgrundlagen für die betroffenen Anlagen in allen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland beteiligt sich intensiv am Informationsaus-tausch, um die Anwendung hoher Umweltstandards europaweit zu fördern. Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie betrifft folgende Lösemittelanwender: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Im-prägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von > 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder > 200 t pro Jahr". Das Forschungsvorhaben ermittelt und dokumentiert den Stand der Technik in Anlagen in Deutschland. Von betroffenen Branchen wurden technische Informationen und Emissionsdaten aus Anlagen dokumentiert und bewertet, die entweder produktionsintegrierte Maßnahmen oder fortgeschrittene nachgeschaltete Emissionsminderungstechniken anwenden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat als nationale Koordinationsstelle im Sevilla-Prozess im April 2014 eine Expertengruppe aus Behörden, Industrie und Wissenschaft einberufen, die die Revisionsarbeiten begleitet. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden der Gruppe im Juni 2015 auf einem Fach-gespräch im UBA vorgestellt und mit ihr diskutiert. Kommentare der Gruppe wurden im Endbericht berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht
Das vorliegende Projekt stellt die Installation einer Fertigung für Trimethylgallium (TMG) dar, einem wesentlichen Vorprodukt für die Herstellung bestimmter Halbleitermaterialien, z.B. zur Herstellung von anorganischen LEDs. Die Anlage basiert auf einem neu entwickelten und patentgeschützten Verfahren, welches eine hohe Atomökonomie und damit verbunden niedrige Verluste und Abfallmengen gegenüber alternativen Herstellwegen aufweist. Die Anlage wurde zwischen 2015 und 2017 gebaut und erfolgreich in Betrieb genommen; Kunden werden mit hochreinem TMG beliefert. Das ursprüngliche Projektziel einer nahezu quantitativen Galliumausbeute konnte für Roh-Trimethylgallium bereits realisiert werden. An Lösungen diesem Ziel auch für reinst-TMG noch näher zu kommen als es während der Projektlaufzeit erreicht wurde, wird gearbeitet. Die Reaktion zur Herstellung von TMG läuft wie geplant ohne organische Lösemittel, sondern in einer Salzschmelze; allerdings konnte das Ziel komplett auf organische Lösemittel zu verzichten derzeit noch nicht ganz erreicht werden, da damit momentan noch kleine Mengen pyrophorer Reststoffe deaktiviert werden müssen. Quelle: Forschungsbericht
Die Industrieemissionsrichtlinie der EU (2010/75/EU, kurz: IED) sieht in Artikel 13 einen Informationsaustausch ("Sevilla-Prozess") zur Aktualisierung von Merkblättern zu besten verfügbaren Techniken (BVT) vor. Vor diesem Hintergrund wurde im Zeitraum 2014 bis 2019 das BVT-Merkblatt "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" (STS BREF 2007) unter Beteiligung der Vertreter von EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden aktualisiert. Die BVT-Schlussfolgerungen des aktualisierten BVT-Merkblattes sind die Genehmigungsgrundlage für folgende Tätigkeiten nach Anhang I Nr. 6.7 der Industrieemissionsrichtlinie der EU: "Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr". Ökopol hat im Auftrag des Umweltbundesamtes den Stand der Technik in entsprechenden Anlagen der Oberflächenbehandlung in Deutschland ermittelt. Dabei wurde an ein Vorgängerprojekt angeknüpft, das ebenfalls im Kontext der Aktualisierung des STS BREF von Ökopol im Zeitraum 2014 bis 2015 durchgeführt wurde (FKZ 3714433125). 1 Im Projekt wurden Informationen zu fortschrittlichen Emissionsminderungsmaßnahmen dokumentiert und dem europäischen IPPC-Büro (EIPPCB) in Sevilla in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind in das aktualisierte BVT-Merkblatt STS BREF eingeflossen. Weiterhin hat Ökopol die nationale und die erweiterte nationale Expertengruppe des Umweltbundesamtes bei der Kommentierung der Ergebnisse der europaweiten Informationserhebung und der Kommentierung der Entwurfsfassungen des BVT-Merkblattes unterstützt. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma hat mit Datum vom 19.04.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Rückgewinnung von organischem Lösungsmittel durch die Errichtung und den Betrieb der Entleerstelle B229 zur aktiven Lagerung von Flüssigkeiten beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Die Errichtung und den Betrieb einer Entleerstelle B229 zur aktiven Lagerung von Flüssigkeiten mit einer maximalen Lagerkapazität von je 30 t pro Kammer (bei 3 Kammern). 2. Die Errichtung/Änderung und den Betrieb von Netzleitungen zur Anbindung der neuen Entleerstelle B229 an diverse Betriebe/ Tanklager.
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