Auf zwei Versuchsflaechen wird diese historische Betriebsform in ihrer urspruenglichen Art betrieben. Ziel ist die Schaffung eines Anschauungs- und Studienobjektes. Daneben werden verjuengungsoekologische Fragen untersucht. Ornithologische und wildbiologische Begleituntersuchungen werden durchgefuehrt. Es wird untersucht: Zusammenhang zwischen Eichen-Naturverjuengung und Oberholzvorrat; Entwicklung der Naturverjuengung nach Lichtbedarf der Baumarten; zahlenmaessige Entwicklung nach Art, Lichtbedarf und Oberholzvorrat; Ausschlagsfaehigkeit der Stoecke im Unterholz nach Baumart, Alter des Stockes und Vitalitaet des stehenden Individuums vor der Nutzung; Entstehungsart und Ueberleben der Ausschlaege; Biomasse der Unterschicht ueber die Umtriebszeit; Kronenentwicklung und Vorratsentwicklung des Oberholzes ueber die Umtriebszeit.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
Presseanfrage um Fördergelder für das Beweidungsprojekt mit Exmoorponys der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. (GNOR) in Oberdiebach (Halboffene Weidelandschaft Oberdiebach).
Die kürzeste Route zwischen Brutgebiet und Überwinterungsquartier liegt auf einem Großkreis und sollte von den Vögeln bevorzugt werden. Danach müssten europäische Singvögel in ihre südlich gelegenen Winterquartiere direkt nach Süden ziehen. Jede Abweichung von dieser Route bedeutet, dass die Vögel einen Umweg machen. Offensichtlich ziehen die meisten europäischen Singvögel nicht nach Süden, sondern in südwestliche und südöstliche Richtung und meiden auf diese Weise die Überquerung der Alpen. Das Zugverhalten in Bezug zur Barriere der Alpen ist gut untersucht, nicht dagegen zu weiter südlich gelegenen Barrieren. Völlig unerforscht ist der Atlas in seiner Wirkung auf den Vogelzug. Für ihn liegen sich widersprechende Hypothesen vor, nach denen er auf dem Herbstzug entweder überquert oder umflogen wird. Auf dem Frühjahrszug lassen die mittleren Zugrichtungen in Gibraltar die Überquerung des Atlas erwarten, doch ist wegen der Größe der ökologischen Barriere ebenso eine Umgehung denkbar. Mit Hilfe von Radarstationen, die entlang einer W-E gerichteten Achse im Norden des Atlas errichtet werden, sollen die Zugrichtungen der nächtlich ziehenden paläarktischen Singvögel untersucht werden.
Zur Ableitung von Schutzmassnahmen sind genaue Kenntnisse zur Dismigration und Raumnutzung der Dohlen notwendig. Entscheidend ist die mittlere und maximale Ansiedlungsentfernung vom Geburtsort.
Comparative studies of urbanization phenomena in tropical and temperate zone birds. Cinematography, photography, statistics.
Mit gegenwärtig 328 Arten stellt die Familie der Kolibris ein bedeutendes Faunenelement der Neotropis dar. Die äquatorialen Regionen, insbesondere der Andenraum, bilden das zoogeographische Zentrum des Taxons. Als Nahrungsspezialisten (Nektarivorie) konnten sich die Trochiliden eine bedeutende ökologische Nische in fast allen terrestrischen Lebensräumen erschließen. Ihre homogene großräumige Verbreitung begünstigt die Dokumentation und Analyse der Biogeographie, der Ausbreitungs- und Speziationsgeschichte sowie der geographischen Variation. Auf der Grundlage rezenter Verbreitungsmuster und apomorpher Merkmale sollen intragenerische phylogenetische Zusammenhänge andiner Taxa rekonstruiert werden. Zur Beurteilung topographischer Strukturen auf den Genfluss zwischen benachbarten Subpopulationen wird anhand kleinräumiger geographischer Pools die Variation morphologischer Parameter analysiert. Hierfür werden Belegexemplare in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen untersucht. Zur Erklärung allo- bzw. sympatrischer Verbreitung werden Vikarianz- und Dispersionseffekte und daraus abgeleitete Speziationsmodelle (u.a. Refugialtheorie) untersucht. Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung von zeitlichen Eichparametern wie geologischen, phyto- und zoogeographischen Befunden Aufschlüsse über Evolutionszentren sowie Radiationsrichtungen und -zeiträume der einzelnen Trochilidentaxa zu erhalten. Die biogeographische und morphologische Rekonstruktion von Speziationsmustern bildet die Ausgangshypothese für weiterführende phylogenetische Fragestellungen, die in einem Anschlussprojekt mit Hilfe molekularbiologischer Methoden bearbeitet werden sollen.
Synthese sur les especes d'oiseaux nicheuses, migratrices et hivernantes liees au milieu lacustre (surtout Gaviidae, Podicipitidae, Phalacrocoracidae, Anatidae, Stercorariidae, Laridae, Sternidae). Comprenant: Historique sur l'evolution du peuplement en liaison avec celle de l'environnement. Etude des guides ecologiques en rapport avec les modes d'alimentation; des fluctuations des effectifs et de leur repartition; des rapports avec les regions voisines et d'autres lacs; de l'importance europeenne du Leman, etc. Le lac est considere dans son ensemble (Suisse et France). L'ouvrage est prevu pour un public averti et doit comporter des agrements litteraires (relations d'observations personnelles, etc.) et visuels (photos, dessins) en plus des cartes, graphiques et tableaux. Une bibliographie est prevue. (FRA)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 222 |
| Land | 116 |
| Schutzgebiete | 57 |
| Wissenschaft | 1 |
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| Förderprogramm | 162 |
| Taxon | 1 |
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| unbekannt | 63 |
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| geschlossen | 59 |
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| Archiv | 30 |
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| Boden | 110 |
| Lebewesen und Lebensräume | 280 |
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