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s/oslo-/Oslo/gi

Lastenfahrräder und Nachbarschaftsengagement in der 15-Minuten-Stadt: Effektive gemeinsame Fahrradmobilität zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Reduzierung der Autonutzung, Teilprojekt: Partizipative Gamification von Verkehrsplanungsszenarien

Klimagerechtes Haushalten

Im Zuge des klimagerechten Haushaltens werden klimaschutzbezogene Daten zu ausgewählten öffentlichen Klimaschutzinvestitionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung systematisch erfasst und ausgewertet. Dies soll es erleichtern, finanzpolitische Entscheidungen gezielter an den Berliner Klimaschutzzielen auszurichten. Ein erstes Pilotprojekt wurde im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 durchgeführt. Die gewonnenen Ansätze werden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 weiterentwickelt und fortgeführt. Der Senat von Berlin hat sich zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zu den Zielen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes bekannt. Das macht Investitionen in Klimaschutz und Klimaanpassung sowie eine entsprechende Schwerpunktsetzung in der Haushaltspolitik erforderlich. Das gilt unter anderem für Ausgaben in öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Solarausbau, dem Stadtgrün, der Begrünung von Dächern und Fassaden oder der Ausweisung von Fördermitteln. Die öffentlichen Mittel sollten aus Sicht des Klimaschutzes möglichst so eingesetzt werden, dass die Potenziale zur Einsparung von CO 2 -Emissionen im Einflussbereich des Landes ausgeschöpft werden können und dadurch eine Erreichung der Berliner Klimaschutzziele sichergestellt wird. Einen Beitrag dazu soll das klimagerechte Haushalten leisten. Es handelt sich dabei um einen innovativen Governance-Ansatz, mit dem der Anspruch, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen, praktisch umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, Klimaschutz stärker in bestehende Strukturen und Prozesse – wie hier in der Haushaltsaufstellung – zu integrieren. Beim klimagerechten Haushalten besteht eine Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Senatsverwaltung für Finanzen. Das klimagerechte Haushalten schafft in erster Linie Transparenz. Ein direkter Einfluss auf die Entscheidung über Haushaltsmittel ist nicht gegeben. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 wurde eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu einer Auswahl von klimaschutzrelevanten Ausgabenpositionen durchgeführt. Dazu gehörte auch die Benennung der jeweils mit den Investitionen zu erreichenden CO 2 -Einsparungen. Die entsprechende Aufforderung erfolgte mit dem Aufstellungsrundschreiben. Die Eingaben wurden ausgewertet und in zwei Berichten zum klimagerechten Haushalten, jeweils für die Haupt- und Bezirksverwaltungen, veröffentlicht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in allen betrachteten Bereichen Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz in Ansatz gebracht wurden. Das gilt für Investitionen in den Neubau energieeffizienter öffentlicher Gebäude ebenso wie für Investitionen in die eergetische Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands, den Ausbau der Photovoltaik auf öffentlichen Dächern, die Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten auf CO 2 -freie Antriebe und den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Zusätzlich sieht der Doppelhaushalt 2024/2025 erhebliche Mittel für die Förderung von Investitionen verschiedenster privater oder öffentlicher Akteure in wichtige Klimaschutzmaßnahmen vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sind weitere, öffentliche Investitionen, aber auch solche aus der Wirtschaft und Privathaushalten erforderlich. Die Ergebnisse sind den Berichten zum klimagerechten Haushalten zu entnehmen. Der Senat hatte beschlossen, die entwickelten Ansätze entlang der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 fortzusetzen. Dabei wurde erneut eine Abfrage von klimabezogenen Daten zu Haushaltsanmeldungen in ausgewählten Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt. Zu den technischen Fragen der Abfrage stehen weitere Informationen im Beschäftigtenportal zur Verfügung. Die sich daraus ergebenden Berichte zum klimagerechten Haushalten werden auf dieser Seite veröffentlicht. Viele andere Städte weltweit führen bereits Klimabudgets. Darunter sind im Allgemeinen Verfahren zu verstehen, mit denen Erwägungen zum Klimaschutz in die Aufstellung öffentlicher Haushalte eingebracht werden. Die norwegische Hauptstadt Oslo nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Aber auch andere Städte wie London, New York City, Paris und Wien sind entsprechende Schritte gegangen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz steht mit diesen in einem fachlichen Austausch. Unter den Bundesländern nimmt Berlin bisher eine Vorreiterrolle ein. Pressemitteilung vom 10.10.2023: Senat legt Bericht zu Auswirkungen des Haushalts auf den Klimaschutz vor

SÖF: Nachhaltige urbane Mobilität, Teilprojekt: Kommunaler Wissenstransfer

Studie: Berlin könnte Drehkreuz für europäisches Nachtzugnetz werden

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat mit einer Studie die Potenziale Berlins als künftigem Drehkreuz für ein europäisches Nachtzugnetz bis zum Jahr 2040 untersuchen lassen. Die Analyse der Beratungsagentur Ramboll (Titel: „Berlin als europäischer Nachtzug-Hub?“) wurde am Mittwoch auf einer Videokonferenz-Tagung mit internationaler Beteiligung vorgestellt. Wichtigstes Ergebnis: Für Berlin mit seiner günstigen Lage im Zentrum Europas ergeben sich große Chancen, zum Nachtzughub für Verbindungen in andere Großstädte in Ost, West, Nord und Süd zu werden. Konkret sieht die Studie – zusätzlich zu bereits geplanten Verbindungen nach Brüssel und Paris – Potenzial für Nachtzüge von Berlin ins Baltikum (Vilnius), nach Zagreb und Belgrad, Richtung Westen nach Lyon, Richtung Süden nach Italien (Mailand, Rom) und Richtung Norden nach Oslo und Stockholm. Voraussetzungen hierfür sind unter anderem der massive Netzausbau in Europa wie in den laufenden Projekten Rail Baltica oder dem Brennerbasistunnel. Senatorin Bettina Jarasch: „Wenn Berlin zum europäischen Zentrum und Drehkreuz für Nachtzüge würde, wäre das nicht nur ein Schritt, sondern es wäre ein großer Sprung Richtung Klimaschutz. Per Nachtzug in den Urlaub beziehungsweise ins Ausland zu fahren ist dabei nicht nur besser fürs Klima, sondern eine ganz andere, gesündere, entspanntere Form des Reisens. Die Studie zeigt eindrucksvoll die Möglichkeiten für den Bahn-Fernverkehr, eine attraktive Alternative zum klimabelastenden Fliegen zu werden. Bequem und mit hohem Serviceangebot direkt von Zentrum zu Zentrum zu reisen ist ein entscheidender Vorteil der Bahn. Wir werden uns beim Bund intensiv dafür einsetzen, dass Berlin seine Chance nutzen kann, sich zu einem europäischen Nachtzugdrehkreuz zu entwickeln.“ Damit ein reaktivierter Nachtzugverkehr einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz – als Ersatz fürs Fliegen – leisten kann, sind noch weitere Hindernisse zu überwinden. So verhindern laut Studie derzeit die hohen Trassenpreise in Europa einen wirtschaftlich zu betreibenden Nachtzugverkehr, bis auf wenige Strecken. In der Videokonferenz zur Studie am Mittwoch stellte die beteiligten Expert*innen einhellig heraus, dass es dringend erforderlich sei, auch die deutschen Trassenpreise zu senken und die Bestellung von Schlaf- und Liegewagen durch Förderprogramme zu unterstützen. Hier gebe es dringenden Handlungsbedarf auf Bundes- sowie EU-Ebene. Weitere wichtige Voraussetzungen werden in der Beseitigung von Hemmnissen des Bahnverkehrs an den Grenzen sowie im Ausbau des digitalen europäischen Signalsystem ETCS gesehen, das für Nachtzüge sehr wichtig ist. Die Studie liefert erstmals eine Datengrundlage für den Fernverkehr, um Bündelungen von Urlaubern und Geschäftsreisenden für Nachtzüge herauszuarbeiten. Wesentlich war hier die Analyse von Daten der Fluggesellschaften vor der Pandemie, um eine Übersicht zu erhalten, wo die Berliner und Brandenburger Urlauber*innen und Geschäftsleute in Europa bisher hingeflogen sind und woher die Besucherverkehre kommen. Bündelungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt für eine höhere Wirtschaftlichkeit von Nachtzügen. Für verschiedene Zeithorizonte (2025+, 2030+, 2040) wurde in der Studie der Aktionsradius (abends einsteigen, vormittags am Ziel) auch anhand der in der EU geplanten Ausbauvorhaben und Schnellfahrstrecken berücksichtigt. Die Studie bietet somit einen guten Ausgangspunkt für notwendige weitergehende Schritte und ist ein erster Baustein für eine weiterführende Machbarkeits- und Potenzialanalyse für ein Nachtzugnetz von und nach Berlin. An der Videokonferenz-Tagung nahmen mehr als 150 Vertreterinnen und Vertreter von Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrgastverbänden, Industrie- und Handelskammern, zudem von Behörden aus Deutschland, Frankreich, Polen, Schweden, Norwegen, Österreich, den Benelux-Staaten sowie viele Abgeordnete teil. Die Präsentationen der Tagung werden zeitnah auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht.

Oslo ist die Grüne Hauptstadt Europas 2019

Am 2. Juni 2017 erhielt die norwegische Stadt Oslo den Titel „Grüne Hauptstadt Europas 2019“ von der Europäische Kommission in Essen verliehen. Die Preisverleihung fand im Rahmen der europäischen Grünen Woche statt.

Konferenz zum Schutz der Eisbären in Tromsø

In Norwegen trafen sich die Vertreter aus den fünf Arktis-Anrainerstaaten zu einer Konferenz zum Schutz der Eisbären vom 17. - 19. März 2009. Schon 1973 hatten Russland, Kanada, Dänemark, die USA und Norwegen das "Internationale Abkommen zum Schutz des Eisbären und seines Lebensraums" ausgehandelt. Damals war die Art durch intensive Bejagung bedroht. Heute sind der Klimawandel und die damit verbundene Eisschmelze in der Arktis die größte Bedrohung für die Eisbären. Das dreitägige Treffen von Tromsoe war das erste seit 1981 in Oslo. Nun sollen im zweijährigen Rhythmus weitere Konferenzen folgen.

OneGeology - Projekt: Erste geologische Weltkarte im Internet

Die erste geologische Weltkarte ist seit dem 1. August 2008 im Internet verfügbar. Zu den ersten 29 nationalen geologischen Diensten, die ihre Daten für die digitale Karte im Maßstab 1:1 Million aufbereitet und zur Verfügung gestellt haben, gehörte auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Weitere 60 Länder haben ihre Mitarbeit bereits zugesagt. OneGeology gehört zu den Leuchtturm-Projekten im Internationalen Jahr des Planeten Erde und wurde am 6. August im Rahmen des 33. Internationalen Geologen-Kongresses in Oslo vorgestellt.

Arktis-Staaten unterzeichnen Abkommen über Fischfangverbot

Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.

Entwicklung und Validierung einer Methode zur Bestimmung von organischen Quecksilberverbindungen in Fischgewebe und Zooplankton

Organometallverbindungen werden von internationalen Meeresschutzuebereinkommen (Helsinki Konvention, 1992; Oslo und Paris Konvention, 1992) als gefaehrliche Stoffe eingestuft. Verfahren zur Bestimmung von organischen Quecksilberverbindungen wie Monomethylquecksilber werden jedoch im Rahmen des Bund/Laender-Messprogramms Nord- und Ostsee (BLMP) noch nicht eingesetzt. Mit Hilfe dieses Forschungsvorhabens sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das Monitoring des BLMP um eine wichtige Komponente zu erweitern und zugleich internationalen Anforderungen gemaess den genannten Meeresschutzuebereinkommen zu entsprechen. Als Ergebnis mikrobieller Umsetzungen entstehen in Sedimenten und in der Wassersaeule von Gewaessern Methylquecksilberverbindungen. Monomethylquecksilber vermag aufgrund seiner chemischen Konstitution Zellmembranen zu durchdringen und im Zellinneren verschiedene Enzymsysteme zu blockieren. Hiervon sind vor allem Zellen des Nervensystems betroffen. Innerhalb biologischer Systeme wird es erheblich angereichert. Aussagen ueber die Bioverfuegbarkeit, Akkumulation und schaedigende Wirkung von Quecksilber auf biologische Systeme koennen nur bei genauer Kenntnis der jeweiligen Konzentration der hauptsaechlich vorkommenden Verbindung dieses Elements, d.h. des Monomethylquecksilbers, gemacht werden. Das Vorhaben soll in mehreren Schritten realisiert werden: 1. Aufbau und Test einer Messanordnung zur Bestimmung von Monomethylquecksilber. 2. Optimierung von Probenvorbehandlung. 3. Validierung der Methode durch experimentelle Ermittlung analytischer Kenndaten. 4. Planung und Durchfuehrung eines (nationalen) Workshops zur Vermittlung der Methode an Laboratorien, die am BLMP beteiligt sind. 5. Planung, Durchfuehrung und Auswertung eines Ringversuchs zur Validierung der neuen Methode. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens sind unverzichtbarer Bestandteil der Qualitaetssicherung im BLMP Nord- und Ostsee und leisten einen wichtigen Beitrag fuer die weitere Arbeit der Qualitaetssicherungsstelle des BLMP im Umweltbundesamt.

FP4-ENV 2C, Joint implementation: accounting and accreditation of joint implementation projects under the framework convention on climate change and the Oslo protocol

Objective: To examine the 'joint implementation' of technical measures undertaken by European countries to abate the emissions of greenhouse gases and sulphur dioxide; to analyse issues related to accounting for emission reductions and costs and to assigning credit for emission reductions between countries. General Information/Objectives: To examine the 'joint implementation' of technical measures undertaken by European countries to abate the emission of greenhouse gases and sulphur dioxide; to analyse issues related to accounting for emission reductions and costs and to assigning credit for emission reductions between countries. DESCRIPTION: The concept of 'joint implementation' -or 'actions implemented jointly'- has now entered the language of several key international environmental conventions, including the Framework Convention on Climate Change (FCCC) and the Oslo Protocol on sulphur emissions. In brief, the language of these conventions allows that two or more parties may meet jointly their individual commitments to emission reductions under the Convention. Beyond this statement of intent, there is as yet no clear indication of how joint implementation is to operate. Critical questions remain about the appropriate means of accounting for emission reductions, and assigning credit for the emissions reductions to collaborating parties. This project gathers information relating to 'pilot phase' joint implementation projects under the FCCC and the Oslo Protocol, with particular focus on collaborations between Northern and Eastern European partners. It carries out broad-based economic and technical analyses of these projects, examining questions of economic efficiency, environmental effectiveness, distributional impacts and institutional feasibility. It examines, in particular, the methodological difficulties of accounting for emission reductions against a counterfactual baseline, and the complexities associated with assigning credit to the 'donor' for emission reductions implemented by the 'host' nation. The use and relevance of integrated assessment models in addressing these questions is examined. The project reports on the findings of these analyses within the time-frame of joint implementation 'pilot phases' in the FCCC, thereby informing national and European Union policy at a critical stage of international negotiations. Prime Contractor: University of Surrey, School for Engineering in the Environment; Guildford; UK.

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