Auf Blatt Neumünster ist das Norddeutsche Tiefland mit dem Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer erfasst. Bei Brunsbüttel münden der Nord-Ostsee-Kanal und die Elbe in die Nordsee. Die Morphologie des Norddeutschen Tieflandes ist eiszeitlich geprägt. Zu den glazialen Ablagerungen der Elster-, Saale- bzw. Weichselkaltzeit zählen glazilimnische Beckensedimente, Geschiebelehm der Grundmoränen, fluviatile und glazifluviatile Ablagerungen sowie äolische Sande. Im Küstenbereich wird die Sedimentverteilung von holozänen Lockergesteinen verschiedener Faziesbereiche dominiert: Meeresboden, Hallig- und Strandbereich sowie Watt- und Marschgebiete. In den Flusstälern der Elbe, Eider, Oste und Stör reichen die brackischen Ablagerungen des Holozäns weit in das Festland hinein. Die Aufbrüche von älteren Sedimentgesteinen sind an die Dynamik der Zechstein-Salze im Untergrund gebunden. In Folge des Salzauftriebs kam es zum Aufbeulen der überlagernden (mesozoischen und känozoischen) Schichten, zu tektonischen Brüchen und Verwerfungen. So tritt beispielsweise Oberkreide in der Gegend südlich von Itzehoe unter der quartären Deckschicht zu Tage; Tonsteine des Rotliegenden sind südöstlich von Elmshorn aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nordwest-Südost-Profil schneidet die Salzstöcke von Westerhever, Oldenswort, Heide, Süderhastedt, Krempe, Elmshorn und Quickborn und veranschaulicht die Dynamik der Zechstein-Salze.
Die Trasse des 6. Abschnitts der Autobahn A 20 verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Dieser hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km. ***Historie*** Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der historischen Samtgemeinde Oldendorf, heute Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben. Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Punkte (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wurde. Im Rahmen des Planänderungsverfahrens lagen die geänderten Unterlagen in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020 bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus. Darüber hinaus ergaben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen wurden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen). Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endete mit Ablauf des 25. März 2020. Eingegangen sind 35 private Einwendungen, 3 davon sind Einwendungen von einem Rechtsanwalt mit Mandantenliste. Ferner sind 2 Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen, die ebenfalls anwaltlich vertreten werden. Außerdem sind wiederum rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie 2012 sind die Themen breit gefächert (Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelange, Lärm- und Abgasemissionen, Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen etc.). Infolge veränderter Anforderungen an die Planung von großen Straßenbauprojekten, sowohl der sich entwickelnden Richtlinien als auch der gesetzlichen Vorgaben, sind die Anforderungen an den Straßenentwurf gestiegen. Mit der 2. Deckblattänderung (Stand Mai 2022) wird diesen gestiegenen Ansprüchen in den folgenden Bereichen Rechnung getragen: • Wasserwirtschaft • Schalltechnische Untersuchung und Luftschadstoffuntersuchung • Belange Klimaschutz / CO2-Bilanz Mit der aktuellen 2. Deckblattänderung wurde der im Rahmen der 1. Deckblattauslegung eingeführte Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2) nach Auswertung weiterer wasserwirtschaftlicher Untersuchungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der geänderten Rechtlinie zur Straßenentwässerungstechnik (REwS Ausgabe 2021) überarbeitet und durch den neu ausgelegten Fachbeitrag WRRL (Unterlage 20.2 D) ersetzt. Die Auslegung fand in dem Zeitraum vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 nach vorheriger Bekanntmachung bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und der Stadt Bremervörde statt. Daneben wurden ergänzende immissionstechnische Untersuchungen (Unterlagen 17.1.4, 17.2.3, 17.4.1.5, 17.5.1.5) in das Verfahren eingebracht und der umweltfachliche Variantenvergleich Bremervörde (Unterlage 25) durch eine Betrachtung (Unterlage 25.1.8) von Klimaschutzbelangen nach § 13 Abs. 1 S. 1 KSG (Inanspruchnahme von Treibhausgassenken, Bau- und Lebenszyklus Emissionen, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen) ergänzt. Im Rahmen der 2. Änderungsplanauslegung sind weitere Einwendungen eingegangen, von denen eine Vielzahl erstmals im Verfahren erhoben worden sind. Ein Schwerpunkt dieser erstmals erhobenen Einwendungen thematisiert die großräumigen Klimaeinwirkungen des Gesamtprojekts der A20 (Küstenautobahn). Daneben sind weiterhin agrarstrukturelle und Umweltbelange abschnittsbezogen Gegenstand der neuerlichen Einwendungen. Insbesondere auf die vielfach erstmals im Verfahren erhobenen Einwendungen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im förmlichen Planfeststellungsverfahren keine gesonderten Eingangsbenachrichtigungen versandt werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Zur weiteren Sachaufklärung und möglichen Planoptimierung fand in der Zeit vom 20.02.2024 bis zum 22.02.2024 ein Erörterungstermin in dem Rathaus Bremervörde statt. Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 und/oder im Rahmen der 1. Änderungsplanauslegung 2020 vorgetragen wurden, waren weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. ***Aktuell*** Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens erging der Planfeststellungbeschluss am 18.Dezember 2025. Der Plan sowie der Beschluss können ab dem 28.01.2026 unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview heruntergeladen und eingesehen werden. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan vom 28.01.2026 bis zum 10.02.2026 auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde elektronisch veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bekanntgemacht. Im UVP-Verbundportal sind die genannten Unterlagen dauerhaft zugänglich. Die Klagefrist lief vom 11.02.2026 bis zum 10.03.2026. Die Klagefrist lief vom 11.02.2026 bis zum 10.03.2026. Im Zuge dessen sind drei Klagen vor der Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Das Verfahren wird weitergeführt.
Von Frank Thorenz und Jörn Drosten Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Sie stellen die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in einer Gesamtschau dar. Ziel ist es, die Küstenregion als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und fast 218 Milliarden Euro an Sachwerten langfristig für eine nachhaltige Nutzung zu sichern. Die Generalplanung bildet damit einen Kernbaustein des Hochwasserrisikomanagements für die Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen. An Ems, Weser und Elbe verhindern Sturmflutsperrwerke als Teil des Küstenschutzsystems in Niedersachsen und Bremen wirksam, dass Sturmfluten über die tidebeeinflussten Nebenflüsse weit in das Hinterland vordringen. Die auf Grundlage des niedersächsischen Deichgesetzes über eine Rechtsakt festgesetzten Schutzdeiche reichen vom Sperrwerk bis zur Tidegrenze. Sie gewährleisten bei Schließung des Sperrwerks, dass die Niederungsgebiete gegen Überflutung durch zuströmendes Oberwasser geschützt sind. Im Fall einer Fehlfunktion des Sperrwerks stellen sie zudem eine weitere Sicherheit dar. Die Erhaltung der Schutzdeiche liegt in Niedersachsen und Bremen überwiegend in der Verantwortung von Deichverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterliegt der Aufsicht der Deichbehörden. Für die Erstellung des Generalplans Schutzdeiche wurden sämtliche Schutzdeiche in Niedersachsen und Bremen mit Hilfe von flugzeuggestützten Laserscanner flächenhaft neu vermessen. Damit wurde eine Bestandsaufnahme geschaffen, die erstmals einen vollständigen Überblick über die Situation aller betroffenen Deiche ermöglicht, aus welcher Handlungsbedarfe abgeleitet wurden. In Niedersachsen ergibt sich eine Gesamtlänge aller Deiche von rund 566 Kilometer und in Bremen von rund 32 Kilometer. In Kombination mit zusätzlichen Flutpoldern, die über Ein- und Auslassbauwerke gesteuert oder über definierte Überlaufschwellen angesprochen werden, mit naturnahen Deichvorländern als Überflutungsräume und Schutzwerken bilden diese ein zusammenwirkendes Schutzdeichsystem. Die Höhe der Schutzdeiche wird nach dem zu erwartenden höchsten Wasserstand beim Sperren des Tidegewässers durch ein Sturmflutsperrwerk bestimmt. Diesen ermittelt der NLWKN gewässerspezifisch mittels hydronumerischer Berechnungen in Abhängigkeit von den orts- und gewässerspezifischen Rahmenbedingungen. Zusammen mit dem örtlichen Wellenauflauf und einem Mindestfreibord von 50 Zentimetern ergibt sich die Solldeichhöhe. Weiterhin definiert der Generalplan technische Standards für die präferiert in Erdbauweise auszuführenden Schutzdeiche. Generelles Ziel ist es, für zukünftige Planungen und Maßnahmen an Schutzdeichsystemen im Kontext des Klimawandels bereits heute verschiedene möglichst flexible Anpassungsoptionen als Teil eines Hochwasserrisikomanagements weiter zu verfolgen. Hierzu zählen Untersuchungen zum Einfluss des Meeresspiegelanstiegs und der Veränderung der Oberwasserabflüsse, konzeptionelle gewässerspezifische Untersuchungen zu wasserstandsmindernden Maßnahmen sowie die Freihaltung von Planungsräumen für den Küstenschutz. Schutzdeiche sollten dabei bevorzugt in Erdbauweise ausgeführt werden, damit eine Nacherhöhung und Verstärkung einfach möglich ist und das Material wiederverwendet werden kann. Der im Generalplan dokumentierte Investitionsbedarf von 625 Millionen Euro stellt einen Orientierungsrahmen für erforderliche Maßnahmen an den Schutzdeichen dar. Neben dem Abbau prioritärer Defizite wird als wesentliches Ziel formuliert, auf Basis des Generalplans flussgebiets- beziehungsweise gewässerspezifisch integrierte, ganzheitliche kostenoptimierte Konzepte und Planungen zu erstellen. Diese zielen auf die Entwicklung resilienter Schutzdeichsysteme bestehend aus Schutzdeichen, Poldern und Retentionsflächen, welche eine Anpassung an sich verändernde klimatisch-hydrologische Rahmenbedingungen ermöglichen. Hierbei besteht neben dem Ziel der Wasserstandsminimierung das Potential, in den Gewässerlandschaften Synergieeffekte zu nutzen und mit der Küstenschutzmaßnahme für den Naturschutz wertvolle Lebensräume zu schaffen. Alle drei bisher veröffentlichten Generalpläne finden Sie hier . Der Verlauf der Haupt- und Schutzdeichlinien finden Sie hier . (Heranzoomen auf einen Maßstab von 1:90.000 oder größer ) Übersichtsplan der Hauptdeiche, Schutzdeiche und Sperrwerke in Niedersachsen (Bild NLWKN). Schematische Darstellung des Schutzdeichsystems in Niedersachsen (Bild NLWKN). Deichrückverlegung an der Oste (Bild NLWKN).
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Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.
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Messstelle betrieben von STANDORT CUXHAVEN.
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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 123 |
| Kommune | 9 |
| Land | 197 |
| Weitere | 8 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 37 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 142 |
| Förderprogramm | 11 |
| Infrastruktur | 5 |
| Text | 74 |
| Umweltprüfung | 11 |
| WRRL-Maßnahme | 117 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 100 |
| Offen | 257 |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 365 |
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|---|---|
| Archiv | 6 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 190 |
| Lebewesen und Lebensräume | 342 |
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