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Berlin entwickelt neues Mobilitätsmanagement für Schulen und Kitas

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erarbeitet gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein neu konzipiertes Mobilitätsmanagement an Schulen und Kitas. Schwerpunkte sind die Themen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehr und Infrastruktur sowie Organisation. Im Beratungsgremium Fußverkehr, in dem seit vorigem Jahr Behörden, Verbände und Zivilgesellschaft unterschiedliche Aspekte zum Thema erörtern, wurde das Beteiligungsverfahren zur Konzeptentwicklung vorgestellt: Das neue Mobilitätsmanagement wird in enger Abstimmung mit den Beteiligten des Themenfelds entwickelt. Das Konzept soll die Perspektiven und Interessen von Kindern und Eltern, von Schulen und Kitas und auch von Verwaltung, Wissenschaft sowie Verbänden integrieren. Neben einem Dialogforum aus dem erweiterten Gremium Fußverkehr werden dafür eine Interviewreihe und mehrere Befragungen organisiert. Das fertige Konzept soll Anfang 2023 vorgestellt werden. Abhängig vom Haushaltsbeschluss ist auch geplant, parallel zur Konzepterstellung einzelne Modellprojekte an Schulen und Kitas durchzuführen. In die Gesamtkonzeption des Berliner Mobilitätsmanagements an Schulen und Kitas fließen die Erkenntnisse dieser Modellprojekte ebenso ein wie die Erfahrungen aus den Berliner Projekten an der Reinhardswald-Grundschule und dem Bildungscampus Marienfelde. Die Konzepterarbeitung wird unterstützt vom Berliner Büro RAMBOLL Deutschland GmbH in Zusammenarbeit mit dem Büro MOBILITÄTSLÖSUNG aus Darmstadt.

Lehrmaterialien

Die Erfahrungen und Rückmeldungen zur Ausstellung Boden - Wir stehn drauf zeigen, dass insbesondere im schulischen Bereich ein großes Interesse an Informationen zum und über den Boden besteht. Entsprechende Lehrmaterialien sind bisher aber nur spärlich vorhanden. Zwar haben mehrere Bundesländer mit erheblichem Aufwand sehr gute Informationen zusammengestellt oder Hilfestellungen und Vorschläge zum Thema erarbeitet. Auch von privater Seite werden Materialien zum Kauf oder auch Workshops angeboten. Speziell auf die Lerninhalte der Schulen abgestimmte Veröffentlichungen, die überdies zusammen mit Lehrkräften erarbeitet wurden, waren bislang aber nicht verfügbar. Das saarländische Umweltministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien Lehrmaterialien für die Grundschulen erstellt, die über die Behandlung des Themas im Sachunterricht hinausgehen.

Amtsblatt 08/2002

5 Quedlinburger KREISBLATT 08/02 Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg – Amtlicher Teil INHALT A. Landkreis Quedlinburg • Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) . . . . . . . . Seite 5 • Fünfte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg . . . . . . . . Seite 6 • Satzung des Landkreises Quedlinburg zur Schülerbeförderung . . Seite 9 B. Kommunale Gebietskörperschaften • Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der VG „Stadt Quedlinburg“ vom 07.03.1995. . . . . . . . . . . . . Seite 10 A. Landkreis Quedlinburg Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule GEBÜHRENSATZUNG der Kreisvolkshochschule Quedlinburg (KVHS) Aufgrund des § 6 Abs. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-An- halt vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ersten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform vom 05. De- zember 2000 (GVBl. LSA S. 664) und § 5 des Kommunalabgabengeset- zes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 406), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des KAG-LSA und des Wassergesetzes für das Land Sach- sen-Anhalt vom 15. August 2000 (GVBl. LSA S. 526) mache ich die Neu- fassung der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Quedlinburg (hier KVHS genannt) bekannt: §1 Pflicht zur Entrichtung von Teilnehmergebühren (1) Die Teilnehmer von Veranstaltungen der KVHS sind verpflichtet für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Gebühren zu entrichten. (2) Die Teilnehmergebühren sind öffentlich rechtliche Abgaben im Sin- ne des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie dienen ausschließlich der Unterhaltung und dem Betrieb der KVHS. §2 Teilnehmergebühr (1) Die Gebühren der Kurse sind grundsätzlich so zu kalkulieren dass die Honorarkosten durch die jeweiligen Teilnehmergebühren ge- deckt sind. Grundsätzliche Berechnungsbasis ist die in § 3 definierte Mindestteilnehmerzahl und der laut aktueller Honorarordnung fest- gelegte Honorarsatz je Unterrichtseinheit. Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht einer Zeit von 45 Minuten. (2) Darüber hinaus ist ein Deckungsbeitrag zu den indirekten Kosten zu erbringen. Die entsprechenden Zuschläge sind in fünf Kategorien un- terteilt. Zur Kategorie I gehören Veranstaltungen die sich an Bildungsbe- nachteiligte wenden und insofern zum Kernbereich öffentlicher Wei- terbildung gehören wie Politische Bildung; Geschichte; Interkultu- relle Weiterbildung; Umwelt; Heimatkunde; Gesundheit; Medizin; Deutsch als Fremdsprache (Grund- und Mittelstufe); Vorbereitung auf den Schulabschluss (Haupt- und Sekundarstufe); Verbraucher- fragen. Diese erhalten einen Zuschlagsatz von 0-10%. Zur Kategorie II gehören Veranstaltungen die zur Pflichtaufgabe kommunaler Weiterbildung gehören, bei denen sich die KVHS aber auch vermehrt im Wettbewerb mit anderen Anbietern behaupten muss wie Geographie; Länderkunde; Wirtschaft; Recht; Pädagogik; Psychologie; Soziologie; Ernährung; Mathematik; Naturwissen- schaften; Technik-Grundkurse; Kunst; Künstlerisches Gestalten; Handwerkliches Gestalten; Musik (Theorie); Medien und Kommu- nikation (ohne EDV-Unterstützung) Deutsch für Deutschsprachige; Deutsch als Fremdsprache (Oberstufe); Sprachen; Vorbereitung auf den Schulabschluss (Abitur); kaufmännische Grundlehrgänge; Büro- praxis. Diese erhalten einen Zuschlagsatz von 10-80%. Zur Kategorie III gehören Veranstaltungen die darüber hinaus eine hohe persönliche oder berufliche Verwertbarkeit haben und nur mit • Gefahrenabwehrverordnung der VG Thale. . . . . . . . . . . . . . . Seite 11 C. Sonstige Dienststellen • Wirtschaftsplan des ZVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12 • Amtliche Mitteilung des ZVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 • Offenlegung des Katasteramtes Wernigerode . . . . . . . . . . . . . . Seite 7 D. Sonstige Mitteilungen erhöhtem Ressourceneinsatz durchgeführt werden können wie In- formations- und Kommunikationstechnik mit den Teilbereichen Umgang mit PC-Betriebssystemen Anwenderschulungen und Spezi- elle Programme; Medien und Kommunikation (mit EDV-Unterstüt- zung); Organisation; Management; Wirtschaft; gewerblich-techni- sche Weiterbildung; EDV; Musik (Praxis); Ernährung mit Küchen- nutzung; Rhetorik; Technische und kaufmännische Fachlehrgänge. Diese erhalten einen Zuschlagsatz ab 80%. Zur Kategorie IV gehören Veranstaltungen mit spezifischer (politi- scher) Bedeutung welche im Interesse der KVHS bzw. des Land- kreises durchgeführt werden wie Benachteiligtenförderung; Alpha- betisierung. Bei diesen Veranstaltungen liegen die Gebühren unterhalb der Ho- norarkostendeckung. Zur Kategorie V gehören Veranstaltungen welche gemäß § 4 Abs. 8 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung im Land Sach- sen-Anhalt von der Förderung ausgeschlossen sind. Diese erhalten einen Zuschlagsatz ab 60%. Die Einzelfestlegungen sind dem geson- derten Kostentarif zu entnehmen. (3) Bei Kompaktveranstaltungen, wie z.B. Wochenkursen, erhöht sich die Gebühr um 10 %. Bei Wochenendveranstaltungen erhöht sich die Gebühr um 25%. (4) Für Studienfahrten/Studienreisen und Internatsveranstaltungen hat die Teilnehmergebühr die auf die teilnehmende Person entfallenden Sachkosten, die direkt zurechenbaren Personalkosten und einen Ver- waltungszuschlag in Höhe von 15% der so ermittelten Kosten abzu- decken. (5) Für Besichtigungen, Führungen, Exkursionen beträgt die Teilneh- mergebühr je Unterrichtseinheit 2,50 € zuzüglich der auf die teil- nehmende Person entfallenden Sachkosten. (6) Für bedarfsorientierte Sonderschulungen wird die Teilnehmerge- bühr so festgesetzt dass die Summe der Gebühren mindestens die der Veranstaltung direkt zurechenbaren Personal- und Sachkosten deckt. (7) Für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen beträgt die Teilneh- mergebühr jeweils 5,00 €. Für im Interesse der KVHS bzw. des Landkreises stattfindende Vor- trags- und Diskussionsveranstaltungen kann eine niedrigere Gebühr festgelegt bzw. die Gebühr erlassen werden. (8) Soweit die KVHS ihren Teilnehmern Unterrichtsmaterial zur Ver- fügung stellt, kann hierfür eine zusätzliche kostendeckende Gebühr erhoben werden. (9) Die Teilnehmergebühren werden auf volle Euro-Beträge aufgerun- det. (10) Alle oben genannten Gebühren sind so zu kalkulieren dass die einer Veranstaltung zurechenbaren Kosten nicht überschritten werden. §3 Mindestteilnehmerzahl Veranstaltungen werden in der Regel mit mindestens 10 Personen durch- geführt. Eine geringere Mindestteilnehmerzahl ist möglich, wenn die Platzzahl bzw. spezifische Bedingungen die Mindestteilnehmerzahl von 10 nicht zulassen. Wird eine Veranstaltung mit weniger als der Mindest- teilnehmerzahl geplant oder durchgeführt, so erhöht sich die Teilneh- mergebühr prozentual entsprechend dem Verhältnis der geringeren zur vollen Mindestteilnehmerzahl bzw. wird die Zahl der Unterrichtseinhei- ten prozentual gekürzt. Rechnerisch muss eine Mindesteinnahme von 30,00 € je Unterrichtseinheit erreicht werden. Im Laufe des bereits stattfindenden Kurses verspätet einsteigende Teil- nehmer zahlen ebenfalls die neu festgesetzte Gebühr. 6 Quedlinburger KREISBLATT 08/02 Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg – Amtlicher Teil In begründeten Ausnahmefällen kann eine Veranstaltung aus pädagogi- schen oder organisatorischen Gründen auch ohne Erhöhung der Teil- nehmergebühr oder Reduzierung der Stundenzahl mit weniger als 10 Per- sonen durchgeführt werden. §4 Förderungswürdige Veranstaltungen Besonders förderungswürdige Veranstaltungen können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit ermäßigter Gebühr (z. B. im Bereich Al- phabetisierung) durchgeführt werden (1) (2) (3) (4) (5) (6) §5 Ermäßigung Arbeitslose, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivil- dienstleistende erhalten eine Gebührenermäßigung von 20 %. Inhaber des „Kulturpasses“ des Landkreises Quedlinburg Arbeitslo- senhilfe- und Sozialhilfeempfänger erhalten eine Ermäßigung von 50 %. Die Ermäßigung ist schriftlich mit der Anmeldung zu beantragen und die Berechtigung nachzuweisen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßi- gung finden keine Berücksichtigung. Eine doppelte Inanspruchnahme der Gebührenermäßigung ist aus- geschlossen; die jeweils höchste zutreffende finanzielle Ermäßigung wird gewährt. Einzelveranstaltungen und Vorträge sind von der Ermäßigung aus- geschlossen. Sonstige Ermäßigungen sind ausgeschlossen. §6 Anmeldung Bei der Anmeldung zu allen Veranstaltungen mit Ausnahme der Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und organisatorisch vergleichbaren Einzel- veranstaltungen ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei der Anmeldung können freiwillig weitere persönliche Daten angege- ben werden die zur statistischen Auswertung (z. B. Geburtsjahr und Ge- schlecht) zur Teilnehmerinformation (z. B. Telefon-Nr.) oder zur Zah- lungsabwicklung (z. B. Konto-Nr.) verwendet werden. Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der festgesetzten Teilnahmegebühr. Die KVHS ist berechtigt in den Veranstaltungen Anwesenheitslisten zu führen. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) §7 Zahlungsmodalitäten Die Gebühren für Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und or- ganisatorisch vergleichbare Einzelveranstaltungen entstehen unmit- telbar vor der Veranstaltung und sind sofort in voller Höhe fällig und bar zu zahlen. Die übrigen Gebühren entstehen mit der schriftlichen Anmeldung und sind sofort in voller Höhe fällig. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, wird die Teilnehmergebühr zum Veranstaltungsbeginn abgebucht. Ist die für einen Kurs zu zahlende Gebühr höher als 100,00 € kann sie auf Antrag in maximal drei Raten gezahlt werden. Die erste bei Anmeldung fällige Rate beträgt mindestens 30,00 €. Die Restforde- rung ist gleichmäßig auf die Folgeraten aufzuteilen. Die zweite Rate ist 1 Monat nach Veranstaltungsbeginn fällig, die dritte Rate 2 Mo- nate nach Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch zwei Wochen vor Veranstaltungsende. Falls die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden kann die KVHS den betreffenden Teilnehmer von dem Kurs ausschließen. Bei Lehrgängen mit über halbjähriger Dauer kann die Gebühren- zahlung in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten auf An- trag bewilligt werden. Rückständige Gebühren und Mahngebühren werden im Verwal- tungsverfahren eingezogen. Zweimalige Verstöße gegen die Zah- lungsfristen berechtigen die KVHS, den betreffenden Teilnehmer von den Veranstaltungen auszuschließen. Das Gleiche gilt, wenn Ge- bühren für sechs Monate rückständig sind. Für zusätzliche Leistungen der KVHS, wie Ausgabe von Um- drucken, Ablichtungen u.ä. gelten die Kostentarife der Verwal- tungskostensatzung des Landkreises Quedlinburg in der jeweils gül- tigen Fassung. Für Zweitausfertigungen von Zeugnissen und Bestätigungen sind Ge- bühren zu entrichten. Es gelten die Kostentarife der Verwaltungsko- stensatzung des Landkreises Quedlinburg in der jeweils gültigen Fas- sung. (9) Für die Fremdnutzung von Räumen und audiovisuellen Unter- richtsmitteln der KVHS gilt die „Entgeltsatzung für die Überlassung von Schulräumen und Schulplätzen für schulfremde Zwecke“ sinn- gemäß in der jeweils gültigen Fassung. (1) (2) (3) (4) (5) (6) §8 Erstattungen Kommen Veranstaltungen der KVHS nicht zustande, werden die Zahlungen in voller Höhe erstattet. Bei allen Veranstaltungen wird bei schriftlicher Abmeldung an die Geschäftsstelle der KVHS bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die gezahlte Teilnehmergebühr in voller Höhe erstattet. Eine 90%ige Erstattung erfolgt wenn aus Gründen, welche die KVHS zu vertreten hat, mehr als die Hälfte der angebotenen Unterricht- seinheiten ausgefallen ist. Erfolgt die schriftliche Abmeldung an die Geschäftsstelle der KVHS vor Beginn der 2. Veranstaltung des entsprechenden Kurses wird die gezahlte Teilnehmergebühr unter Einbehalt von 10% der Teilneh- mergebühr aber max. 40,00 € erstattet. Darüber hinaus kann die Teilnehmergebühr insofern einbehalten werden, als die KVHS finanzielle Verpflichtungen in Zusammen- hang mit der Anmeldung eingegangen ist. Bei Abmeldungen zu späteren Zeitpunkten oder bei Fernbleiben von der gebuchten Veranstaltung ohne schriftliche Abmeldung vor Veranstal- tungsbeginn an die Geschäftsstelle der KVHS erfolgt keine Erstattung. $9 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in der männlichen und weiblichen Form. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2001 in Kraft. Quedlinburg, den 25.10.2001 gez. Kullik Landrat (Siegel) Anlage Kostentarif zur Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Quedlinburg (KVHS) vom 24. Oktober 2001 Nach § 2 Absatz 2 der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule Qued- linburg (KVHS) vom 24. Oktober 2001 werden Gebühren für Kurse in den einzelnen Fachbereichen wie folgt festgesetzt: Kategorie Fachbereich 1 1. Geschichte/Zeitgeschichte 2. Politik 3. Soziologie 4. Wirtschaft 5. Recht 6. Erziehung/Pädagogik 7. Psychologie 8. Philosophie 9. Religion/Theologie 10. Länderkunde/Geographie 11. Heimatkunde 12. Physik 13. Chemie 14. Biologie 15. Umweltbildung 16. Verbraucherfragen 17. Gesellschaft und Leben Gebühr je Gebühr je Unterrichtseinheit Zeitstunde in EURO in EURO I I I II II II II I I II I II II II I II 1,90 1,90 1,90 2,00 2,00 2,30 2,30 1,90 1,90 2,30 1,90 2,30 2,30 2,30 1,90 2,30 2,60 2,60 2,60 2,70 2,70 3,10 3,10 2,60 2,60 3.10 2,60 3,10 3,10 3,10 2,60 3,10 7 Quedlinburger KREISBLATT 08/02 Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg – Amtlicher Teil fachübergreifend II Fachbereich 2 1. Literatur/Theater II 2. Theaterarbeit/Sprecherziehung II 3. Kunst/Kulturgeschichte II 4. Bildende Kunst II 5. Malen/Zeichnen/Drucktechniken II 6. Plastisches Gestalten II 7. Musik II 8. Musikalische Praxis II 9. Tanz V 10. Medien u. Kommunik. (ohne EDV-Unterstützung) II 11. Medien u. Kommunik. (mit EDV-Unterstützung) III 12. Werken II 13. Textiles Gestalten II 14. Textilkunde/Mode/Nähen II 15. Textilkunde/Mode/Nähen (mit Nähmaschine) II 16. Kultur und Gestalten fachübergreifend III 3,10 15. Beruf und Karriere fachübergreifend III 3,805,10 1,902,60 1,902,60 3,004,00 3,004,00 3,004,00 3,004,00 1,50 2,10 3,002,00 2,80 4,00 2,303,102,30 2,30 2,303,10 3,10 3,102,30 2,30 2,30 3,10 3,103,10 3,10 3,10 4,20 4,203,104,205,00 2,30 2,30 2,305,10 3,10 3,10 3,102,703,603,805,103,004,00Vom 03. April 2002 3,004,001,902,60Auf Grund des § 20 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Februar 1992 (GVBl. LSA S. 108), zu- letzt geändert durch Artikel 90 des Gesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBl. LSA S. 540), wird verordnet: 1,902,601,90 1,90 2,302,60 2,60 3,103,00 3,004,00 4,003,004,00II2,002,70I1,902,60II II II II2,00 2,00 2,50 2,502,70 2,70 3,40 3,403,80 3,80 4,105,10 5,10 5,503,805,10§2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Quedlin- burger Kreisblatt, Amtsblatt des Landkreises Quedlinburg, in Kraft. 3,80 3,00 3,005,10 4,00 4,00Quedlinburg, den 03.04.2002 3,004,003,50 3,00 3,504,70 4,00 4,703,80 3,805,10 5,10 Fachbereich 3 1. Autogenes Training/ Yoga/Entspannung V 2. Gymnastik/Bewegung/ Körpererfahrung V 3. Abhängigkeiten/ Psychosomatik I 4. Erkrankungen/Heilmethoden I 5. Gesundheitspflege/ Krankenpflege I 6. Gesundheitspolitik/-wesen I 7. Ernährung (Theorie) II Ernährung mit Küchen- nutzung III 8. Erste Hilfe V 9. Gesundheit und Fitness fachübergreifend V Fachbereich 4 1. Deutsch als Muttersprache 2. Deutsch als Fremdsprache (Grund- u. Mittelstufe) 3. Deutsch als Fremdsprache (Oberstufe) 4. Sprachen Grundkurse 5. Sprachen Aufbaukurse 6. Sprachen fachübergreifend 2,30 Fachbereich 5 1. IuK-Grundlagen III 2. IuK allg. Anwendungen III 3. IuK Spezielle Programme III 4. Kaufmännische IuK- Anwendungen III 5. Technische IuK-Anwend- ungen III 6. Büropraxis II 7. Rechnungswesen II 8. Kaufmännische Grundlehrgänge II 9. Kaufmännische Fachlehr- gänge III 10. Technische Grundlehrgänge II 11. Technische Fachlehrgänge III 12. Branchenspezifische 13. Fachlehrgänge III 14. Organisation/Management III Fachbereich 6 1. Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss I 2. Vorbereitung auf den Realschulabschluss I 3. Vorbereitung auf die FHS-Reife/den FOS-Ab- schluss II 4. Vorbereitung auf das Abitur/ die allg. Hochschulreife II 5. Vorbereitung auf den HS-Zugang ohne Abitur II 6. Vorbereitung auf sonstige Schulabschlüsse II 7. Alphabetisierung/ Elementarbildung IV 8. Rechnen/Mathematik II 9. Spezial fachübergreifend II Fünfte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutz- gebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg §1 Aus dem Geltungsbereich der Verordnung über das Landschaftsschutz- gebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg vom 04. Februar 1994 (Quedlinburger Kreisblatt Nr. 5/94 S. 9), zuletzt geändert durch Vierte Verordnung des Landkreises Quedlinburg zur Än- derung der Verordnung über das LSG „Harz und nördliches Harzvor- land“ im Landkreis Quedlinburg vom 18. April 2001 (Quedlinburger Kreisblatt Nr. 09/2001 S. 5) wird in der Gemarkung Güntersberge eine Fläche entlassen. Es handelt sich dabei um eine Fläche am östlichen Orts- rand von Güntersberge (Gemarkung Güntersberge Flur 10 Flurstücke 81, 71/4 (teilweise), 68 (teilweise). Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes verkleinert sich durch die Ent- lassung um ca. 4,1 ha. In dem beim Landkreis Quedlinburg hinterlegten Satz topografischer Karten im Maßstab 1:10.000, der den genauen Grenzverlauf des Landschaftsschutzgebietes darstellt und von welchem Mehrfertigun- gen bei den Gemeinden, die Flächenanteile an diesem haben, hin- terlegt sind, wird die Grenze des Landschaftsschutzgebietes auf der Karte Nr. 106 geändert. Ein Ausschnitt der geänderten Karte im Maß- stab 1:10.000 ist Bestandteil dieser Verordnung und wird hiermit be- kanntgemacht. Kullik Landrat - Siegel - Zustimmungsvermerk: Mit Schreiben des Regierungspräsidium Magdeburg vom 27.02.2002 (Az.: 47.23-22431-QLB) hat die obere Naturschutzbehörde gemäß § 26 Abs. 6 S. 2 NatSchG LSA die Zustimmung zum Erlass der Verordnung erteilt.

Schule am Regenweiher

Die Neuköllner Grundschule leistet mit ihrer Bienen-AG, viel Grün auf dem Schulgelände und der schuleigenen Solaranlage einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Bienen-AG Auf dem Schulgelände der Grundschule am Regenweiher leben rund 400.000 Honigbienen. In der Bienen-AG können die Schülerinnen und Schüler Wissenswertes über die fleißigen Insekten und den Umgang mit ihnen lernen. Die Kinder pflegen die 8 Bienenvölker, bauen Rähmchen, ernten Honig und gießen Kerzen aus Bienenwachs. Die Beschäftigung mit den Bienen lehrt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Respekt vor der Natur und im Umgang mit Tieren. Sie leisten mit ihrer Arbeit auch einen Beitrag zum Umweltschutz: Bienen haben einen hohen ökologischen Wert, da sie erheblich zur Bestäubung zahlreicher Pflanzen beitragen und die Artenvielfalt sichern. Gleichzeitig vermittelt der selbst hergestellte Honig Achtung vor Lebensmitteln. Einen Beitrag zur Artenvielfalt und zum sorgsamen Umgang mit Umwelt und Lebensmitteln leisten auch der Schulhof und der Schulgarten. Bäume, Sträucher, Stauden, Gräser, Wiesen und ein selbstgebautes Insektenhotel bieten Bienen, Käfern und Co. Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten. Hochbeete mit Sitzgelegenheiten laden zur Pause in der Natur ein und sind Anbaufläche für selbst gezogene Köstlichkeiten. Im Innenhof der Schule gibt es einen grünen Lernort, der in naher Zukunft mit weiteren Hochbeeten ergänzt werden soll. Nachhaltig geht es auch beim Schulessen zu. Die Grundschule hat sich für eine Cateringfirma entschieden, die auf biozertifizierte Zutaten setzt. Noch ziemlich neu ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grundschule. Die Solaranlage wurde von den Berliner Stadtwerken installiert, die mit dem Bezirk Neukölln ein umfangreiches Solarpaket geschnürt hat. Und die Anlage kann sich sehen lassen: Sie hat eine Leistung von 42,56 kWp, die Eigenversorgungsquote liegt bei stolzen 65 Prozent. Damit trägt die Photovoltaikanlage zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Schule am Regenweiher bei – und zur Energiewende in Berlin. Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Grünes Klassenzimmer | Schulprogramm | Projekte | Regenerative Energien An der Grundschule mit offener Ganztagsbetreuung im Süden Neuköllns werden 375 Schülerinnen und Schüler von 44 Pädagoginnen und Pädagogen unterrichtet. Die Schule am Regenweiher zeichnet sich durch eine durchgängige Sprachbildung aus und legt besonders großen Wert auf soziales Lernen, Demokratieerziehung und Medienbildung. Weitere Schwerpunkte sind Inklusion und inklusive Pädagogik. Bild: Kepler-Schule Neukölln Weitere engagierte Schulen in Neukölln Übersicht: Diese Neuköllner Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung

Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Sie sollen dazu beitragen, dass in Berlin erheblich weniger Menschen im Straßenverkehr verunglücken. Das Erlernen von Alltagstechniken ist so wichtig wie die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Dazu zählt eine moderne Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Die Schwerpunkte dazu sind im Verkehrssicherheitsprogramm 2020 festgehalten. Mobilitätslernen in der Schule Lernen durch die Eltern Jugendverkehrs­schulen Geschwindigkeits­überwachung In der neuen Grundschulverordnung des Landes Berlin wurde die Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages verankert. Die Umsetzung der Verordnung im Schulalltag ist eine Aufgabe, die durch die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin wirksam unterstützt wird. Die Online-Kommunikationsplattform “Berlin Sicher Mobil” ist ein wichtiger Schritt für die verbesserte Vermittlung von vorhandenen Angeboten in die Erziehungseinrichtungen. Die Einführung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements an Berliner Schulen ist im Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Der Begriff „Schulisches Mobilitätsmanagement“ fasst alle Strategien und Maßnahmen zusammen, die dazu dienen, den Verkehr von und zu Schulen sicherer, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten und zugleich von Kind an eine bewusste und nachhaltige Mobilität zu fördern. Dabei werden die Themen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehr und Infrastruktur sowie Organisation in den Blick genommen. Derzeit erarbeiten die Senatsverwaltung für Bildung und die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung des schulischen Mobilitätsmanagements, in enger Abstimmung mit vielfältigen Beteiligtengruppen dieses Themenfelds. Dabei werden die Erfahrungen aus vier Modellprojekten an Grund- und weiterführenden Schulen in Berlin berücksichtigt. als Maßnahme Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms “Berlin Sicher Mobil 2020”. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms hat die federführende Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Umsetzung eines Pilotprojektes an der Reinhardswald-Grundschule in Berlin-Kreuzberg unterstützt. Das Projekt wurde Anfang 2015 begonnen und versteht sich als begleitender Einstieg in den langfristigen Prozess “Schulisches Mobilitätsmanagement”. Der Schlussbericht zum Teil 2 (Durchführung) kann hier heruntergeladen werden. Kinder erhalten für das Mobilitätslernen wesentliche Orientierung von ihren Eltern. Dies betrifft sowohl die Fähigkeit zur selbstbestimmten Nutzung aller Verkehrsmittel, wie das individuelle Verhalten im Verkehr. Die Sorgen und Ängste vieler Eltern um ihre Kinder sowie die realen Risiken im Verkehr wirken sich als hemmende Randbedingungen aus. Ein an alle Grundschulen verteilter “Elternbrief” greift diese Situation auf und bietet den Eltern Unterstützung und Hilfestellung bei der Mobilitätserziehung ihrer Kinder an. Die Zielgruppe “Kinder im Grundschulalter” hat für das Erlernen selbstständiger Mobilität maßgebende Bedeutung. Weitere Informationen Berlin Sicher Mobil Kampagne “Zu Fuß zur Kita und zur Schule” Die Stadt Berlin verfügt über 25 Jugendverkehrsschulen. Ausstattung, Nutzerkreis, Art und Häufigkeit der Nutzung, Organisation, Finanzierung etc. sind jedoch unterschiedlich. In zwei Projekten zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen wurden daher mit den in den Bezirken für die Jugendverkehrsschulen Zuständigen sowie weiteren die Arbeit vor Ort unterstützenden Institutionen und Akteure geeignete Ansätze eingehend diskutiert und abgewogen. Die Jugendverkehrs­schulen der Bezirke Auf dieser Basis konnte gemeinsam mit den Trägern ein wünschenswerter Standard für die Betreuung, Gestaltung und Nutzung der Jugendverkehrsschulen ausgearbeitet werden, der zwei unterschiedliche Konzepte für die künftige Weiterentwicklung der einzelnen Standorte zugrunde legt: Das Konzept “Verkehrsschule” stellt den Bildungs- und Trainingsauftrag der Jungendverkehrsschule im Hinblick auf sicheres Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in den Vordergrund. Beim Konzept “Verkehrsgarten” steht die Bedeutung des einzelnen Standorts der Jugendverkehrsschule als betreuter “Fahrspielplatz” im Kiez im Vordergrund. Ergänzend zu der bestehenden polizeilichen Überwachungstechnik hat Berlin als erste deutsche Stadt mit beabsichtigter “flächendeckender” Wirkung im Nebennetz, insbesondere in Tempo 30-Zonen sogenannte Dialog-Displays zum Einsatz gebracht. “Dialog-Displays” signalisieren Kraftfahrern und -fahrerinnen mit dem Wort “Langsam”, wenn sie die zugelassene Geschwindigkeit überschritten haben. Korrektes Geschwindigkeitsverhalten wird demgegenüber mit einem “Danke” beantwortet. Das dem Display hinterlegte Bild eines Kindes liefert gleichzeitig die Begründung für die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung. Anderes Displays zeigen die gefahrene Geschwindigkeit eines sich näheren Fahrzeugs, wobei diese bei einer Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit in Rot angezeigt wird. Wirkungsuntersuchung hat belegt, dass Dialog-Displays das Geschwindigkeitsverhalten von Kraftfahrern und -fahrerinnen positiv beeinflussen. Gegenwärtig sind rund 120 Dialog-Displays in den Bezirken im Einsatz. Einsatzorte sind vor allem Tempo-30-Straßenabschnitte mit schützenswerten Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen.

Begleitgremium

Das Begleitgremium begleitet die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie, berät bei der Ausarbeitung und spricht Empfehlungen aus. Das Gremium unter Vorsitz der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, setzt sich aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft zusammen. Es besteht bis zur Verabschiedung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Leitung des Begleitgremiums zur Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Staatssekretär für Wirtschaft Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Staatssekretärin für Arbeit und Gleichstellung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bezirksbürgermeisterin Berlin Mitte Bezirksbürgermeister Berlin Lichtenberg Vorsitzende des Vorstands Berliner Stadtreinigungsbetriebe ehemaliger Landesgeschäftsführer BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Mitgründerin und Executive Director Politics for Tomorrow c/o nextlearninge. V. Professorin für Soziale Arbeit und Sozialpädagogik Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP) Geschäftsführer Wirtschaft und Politik, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Industrie und Handelskammer zu Berlin

Das Land Sachsen-Anhalt begleitet die Franckeschen Stiftungen auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe

Die Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) stehen seit 1999 auf der deutschen Tentativliste für die UNESCO-Welterbeliste. Ein erster Antrag wurde 2015 nach eingehenden Diskussionen aus dem Wettbewerbsverfahren zurückgezogen. Seitdem haben die Stiftungen zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt und dem Auswärtigen Amt über mögliche Perspektiven gesprochen. Dank der vollen Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt kann jetzt die Arbeit an einem zweiten Antrag aufgenommen werden Hierzu überreicht Staats- und Kulturminister Rainer Robra Stiftungsdirektor Prof. Dr. Thomas Müller-Bahlke einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von 186.600 Euro. Minister Robra zeigt sich vom Förderziel überzeugt: »Die UNESCO-Stätten Sachsen-Anhalts sind in ihrer Mehrheit nicht einfach herausragende kulturelle Zeugnisse; sie stehen auch für Ideen, die die Welt verändert haben. Das gilt selbstredend für die Reformation Martin Luthers und für das Bauhaus in Dessau als Grundlage der weltweiten Moderne. Es gilt aber auch für das Gartenreich Dessau-Wörlitz als praktische Anwendung der philosophischen Ideen der Aufklärung. Zur Reihe dieser Orte revolutionärer Ideen zählen auch die Franckeschen Stiftungen. Franckes Vision war die Verbesserung des Menschengeschlechts, die Erziehung und Bildung jedes Einzelnen entsprechend seiner individuellen Begabungen – Waisen und Fürstenkinder gleichermaßen, Jungen ebenso wie Mädchen. Seine Pädagogik ist bis heute wirksam in den Schulen unseres Landes, seine Schulstadt hier in Halle gibt als Kulturdenkmal ersten Ranges Zeugnis von dieser Leistung und ist es wert, als Erbe der Menschheit anerkannt zu werden. Staatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger unterstreicht:  »August Herrmann Franckes Idee ist heute so aktuell wie je: die bestmögliche Bildung aller Schülerinnen und Schüler nach Fähigkeit und Neigung zu ermöglichen, unabhängig von Stand und Vermögen ihrer Eltern. Sie ist als Schlüssel für Innovation und persönliche Entfaltung ein Ideal, das mir als langjährigem Pädagogen besonders am Herzen liegt und das in den Franckeschen Stiftungen schon vor über 300 Jahren verwirklicht wurde. Diesen andauernden Auftrag der Franckeschen Stiftungen für die Gegenwart und Zukunft wird die Überarbeitung des UNESCO-Antrags in den Mittelpunkt stellen. Als Mitglied des Kuratoriums der Franckeschen Stiftungen ebenso wie als Staatssekretär für Kultur ist es mir eine Freude, dieses Verfahren finanziell zu unterstützen!« Die Förderung dient der Erarbeitung der inhaltlichen Grundlagen eines neuen Antragsverfahrens. Der geplante Welterbeantrag der Franckeschen Stiftungen wird unter dem Thema Bildung für Alle stehen. »Vor allem im Bauensemble der Franckeschen Stiftungen kommt die grundlegende Idee der Bildung für Alle einzigartig zur Geltung.«, erläutert Stiftungsdirektor Thomas Müller-Bahlke und ergänzt: »Damit greifen die Stiftungen eines ihrer eigenen Kernthemen auf, das bis heute von höchster Aktualität ist und unsere gesellschaftlichen Debatten bestimmt sowie global eine der größten Zukunftsherausforderungen für die Menschheit darstellt.« Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen unterteilt. Der Zuwendungsbescheid ermöglicht die Durchführung der ersten Phase. Dabei liegt der Fokus auf einem sogenannten »Upstream-Prozess«, der jetzt vorbereitet und voraussichtlich im Jahr 2023 durchgeführt werden soll. Hierfür werden mit internationaler fachwissenschaftlicher Unterstützung Konzept und Argumentationslinien für den eigentlichen Antrag erarbeitet und anschließend kritisch durch ICOMOS International in einem Dialog geprüft. Erst nach erfolgreichem Abschluss erfolgt in der zweiten Phase die Erarbeitung des eigentlichen Welterbeantrags. Hintergrund Die Franckeschen Stiftungen sind ein einzigartiges Zeugnis sozialer und pädagogischer Architektur bürgerlichen Ursprungs aus dem Zeitalter des Barock. Sie wurden 1698 von dem Theologen und Pädagogen August Hermann Francke (1663–1727) gegründet. Im Zentrum des Gebäudeensembles stand die Idee von einer bestmöglichen Bildung für Alle. Das Hauptaugenmerk lag darauf, jungen Menschen gemäß ihren individuellen Begabungen maßgeschneiderte schulische Ausbildungsgänge zu ermöglichen. Dabei sollte die Herkunft – vom Waisen bis zum Adelskind – keine Rolle spielen. Dieser Ansatz war zukunftsweisend und ist bis heute beispielgebend. Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts herrscht über politische und kulturelle Grenzen hinweg Einigkeit darüber, dass die Bewältigung der anstehenden Aufgaben der Menschheit im Allgemeinen und die Behebung von sozialen, ökonomischen, gesundheitlichen und ökologischen Herausforderungen im Besonderen nur durch den Zugang zu Bildung für alle Menschen gelingen kann und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Zugehörigkeit. Eben diese Idee hat Francke vor dreihundert Jahren auf eindrucksvolle Weise umgesetzt und dafür ein architektonisch vorbildhaftes und weltweit zugleich einzigartiges Bauensemble errichtet. Zwischen 1698 und 1748 entstand eine ganze Schulstadt, zu der ein Waisenhaus, zahlreiche Schulen (für Jungen und Mädchen) und Internate, eine Bibliothek, eine berühmte Kunst- und Naturalienkammer sowie Wirtschafts- und Fürsorgebetriebe (Apotheke, Labore, Buchdruckerei, Verlag, Buchhandlung, Krankenhaus, landwirtschaftliche Betriebe) gehörten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz wird Präsident des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik e.V. / Hans-Dietrich Genscher wird Ehren-Präsident

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 148/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 148/04 Magdeburg, den 22. Juni 2004 Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz wird Präsident des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik e.V. / Hans-Dietrich Genscher wird Ehren-Präsident Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz wurde gestern zum Präsidenten des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik e.V. gewählt. Er tritt die Nachfolge von Bundesaußenminister a.D. Hans-Dietrich Genscher an, der zum Ehren-Präsidenten berufen wurde. Auf amerikanischer Seite bleibt weiterhin US-Botschafter a.D. Andrew Young Präsident des Wittenberg-Zentrums. Professor Olbertz erklärte anlässlich seiner Wahl: ¿Als Präsident des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik möchte ich dazu beitragen, das Anliegen der globalen Ethik zu befördern, weil sie für das Zusammenleben der Menschen in aller Welt eine zentrale Rolle einnimmt. Es ist für Sachsen-Anhalt eine außergewöhnliche Chance, wenn die für uns alle so bedeutenden Zukunftsfragen in Wittenberg bearbeitet werden. Hier an diesem authentischen Ort der Weltgeschichte kann es gelingen, ein wissenschaft­liches Kompetenzzentrum und Dialogforum für internationale Begegnungen aufzubauen. Diese Idee möchte ich im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen. Wir haben in Wittenberg eine einzigartige Chance, den internationalen Theorie-Praxis-Dialog ergebnisorientiert voranzutreiben.¿ Hans-Dietrich Genscher zu der Wahl von Professor Olbertz: ¿Ich bin glücklich, dass Professor Olbertz dieses wichtige Amt übernimmt, zumal ich ihn seit Jahren kenne und persönlich sehr schätze. Er hat als anerkannter Erziehungswissenschaftler inhaltlich hohe Kompetenz in Fragen der Ethik, zugleich hat er Erfahrung und organisatorisches Geschick in der Leitung einer solchen Institution. Das Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik hat hier eine exzellente Persönlichkeit gewonnen! Die Mission unseres Zentrums halte ich für eine Aufgabe von zunehmender Bedeutung. Die Entwicklung gibt Anlass zu der Erwartung, dass das Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik dieser Aufgabe immer stärker gerecht werden kann.¿ Die Vize-Präsidenten Dr. Eberhard von Koerber und Ministerpräsident a.D. Dr. Reinhard Höppner sowie Präsidiums­mitglied Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer unterstrichen ebenfalls die Bedeutung der Wahl von Professor Olbertz und dankten Herrn Genscher für seine großen Verdienste um die Gründung und den Aufbau des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik e.V.. Insbesondere die Bereitschaft von Herrn Genscher, als Ehren-Präsident  weiterhin dem Zentrum zur Verfügung zu stehen, wurde besonders begrüßt. Professor Jan-Hendrik Olbertz (Jahrgang 1954) ist von Hause aus Professor für Erziehungswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und derzeit Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt (parteilos). Zuvor war er Direktor der Franckeschen Stiftungen zu Halle und von 1996-2000 Gründungsdirektor des Instituts für Hochschulforschung (HoF) Wittenberg. Zum Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik e.V. Das Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik ist dem Ziel verpflichtet, den Aufbau einer neuen, stärker Prinzipien orientierten Weltordnung mitzugestalten. Es geht darum, tragfähige ethische Kernprinzipien der zukünftigen Weltgesellschaft zu entwickeln, zu diskutieren und zu implementieren, die auf wechselseitige Kooperation in globalem Maßstab ausgerichtet sind: auf Frieden, Gerechtigkeit, Demokratie und allgemeinen Wohlstand. Diese Initiative ist bewusst in der Lutherstadt Wittenberg als welthistorischem Ort reformatorischen Denkens angesiedelt worden. Das Wittenberg-Zentrum wurde 1998 gegründet unter dem Vorsitz von Bundesaußenminister a.D. Hans-Dietrich Genscher und Botschafter a.D. Andrew Young, dem Weggefährten von Martin Luther King in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung und späteren Bürgermeister von Atlanta. Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner, der Unternehmer Eberhard von Koerber und der amerikanische Geschäftsmann Paul Rosser sind ebenso Gründungsväter wie der verstorbene Wirtschaftsminister Dr. Klaus Schucht. Die Initiative wird unterstützt von namhaften Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kirchen. Im Präsidium sitzen derzeit neben den beiden Präsidenten Prof. Olbertz und Botschafter Young die vier Vize-Präsidenten Dr. Eberhard von Koerber, Dr. Reinhard Höppner, Paul Rosser und Dr. Claus Halle, außerdem Ministerpräsident Prof. Wolfgang Böhmer, Minister Jeffrey T. Radebe aus Südafrika, Prof. Roland Berger, der Wirtschaftsethiker Prof. Dr. Dr. Karl Homann, Wittenbergs Oberbürgermeister Eckhard Naumann,  Pater Dr. Clemens Dölken O.Praem., Stefanie Haccius und Norbert Wenner. Mitglieder des Vorstands sind Minister a.D. Johann Konrad Keller und Prof. Dr. Ingo Pies, der zugleich Wissenschaftlicher Direktor des Forschungsinstituts ist. Mitglieder des Vereins sind u.a. der Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, der Magdeburger Altbischof Dr. Christoph Demke sowie die evangelischen Theologen Dr. Friedrich Schorlemmer und Prof. Richard Schröder. Das Zentrum, das im Gebäude der altehrwürdigen Wittenberger Universität  Leucorea beheimatet ist, hat drei Aktivitätsfelder: 1. Reflexion: Angebote zur verantwortungsbewussten Entwicklung von Nachwuchs-/ Führungskräften aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft 2. Dialog: Konkrete Praxisprojekte im Rahmen des Programms ¿Building Global Cooperation¿ mit Dialogprozessen für globale Fragen 3. Forschung: Wissenschaftliches Kompetenzzentrum für die Fragen der Ethik im Zeitalter der Globalisierung Zur wissenschaftlichen Fundierung dieser Aktivitäten hat das Wittenberg-Zentrum in Zusammenarbeit mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der Dieter-Schwarz-Stiftung einen Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg initiiert. Dieser ist seit Oktober 2002 mit Prof. Dr. Ingo Pies besetzt. Zum Januar 2003 wurde ein Forschungsinstitut mit fünf Abteilungen eingerichtet, die von externen Professoren geleitet werden. In Wittenberg ist bereits jetzt ein 15köpfiges Team aus Mitarbeitern, Doktoranden und Stipendiaten tätig. Für die Abteilung 1 ¿Nachhaltigkeit¿ hat Dow Chemical zwei weitere Forschungs­professuren bereitgestellt, die an der Handelshochschule Leipzig angeglie­dert sind und ab September 2004 ihre Arbeit in Wittenberg aufnehmen werden. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/ Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

Auszeichnung für Vorreiter in der Bildung: Zehn Schulen in Sachsen-Anhalt als ‚Digitale Schule‘ und neun als ‚MINT-freundliche Schule‘ geehrt

Zehn Schulen in Sachsen-Anhalt haben heute den Titel „Digitale Schule“ und neun Schulen den Titel „MINT-freundliche Schule“ erhalten. Sie wurden in den Räumen der IHK Magdeburg von Bildungsministerin Eva Feußner, Stefanie Klemmt (Geschäftsführerin IHK Magdeburg), Angela Papenburg (Vorsitzende von SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland), Benjamin Gesing (Geschäftsführer MINT Zukunft schaffen!) und Ralf Tregl (Leiter Jugendprogramme MINT Zukunft schaffen!) ausgezeichnet. Eva Feußner, Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt : „Die prämierten Schulen setzen ein klares Zeichen für die Zukunft: MINT-Fächer und Digitalisierung sind von entscheidender Bedeutung, um unsere Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen der modernen Welt vorzubereiten. Die heutige Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung, sondern auch eine Verpflichtung, das digitale Profil und das MINT-Profil weiter zu schärfen und ihre Inhalte nachhaltig in den Unterricht zu integrieren. Herzlichen Glückwunsch an alle ausgezeichneten Schulen, die mit ihrer Arbeit unsere Bildungslandschaft bereichern und vorantreiben und den Weg in die Zukunft der Bildung aktiv gestalten.“ Stefanie Klemmt, Geschäftsführerin Berufsbildung, IHK Magdeburg : „Seit vielen Jahren unterstützen wir die Initiative MINT Zukunft schaffen als auszeichnender Partner und freuen uns über jede Schule in der Region, die ihr Profil auf IT-Bildung und Digitalisierung ausrichtet. Das natürliche Interesse von Schülerinnen und Schülern kann durch diese Angebote gehalten und gefördert werden. Das ist so wichtig, auch im Prozess der Berufsorientierung. Unsere Region braucht Auszubildende und Fachkräfte im MINT-Sektor. Und Schulen, die sich hierfür stark machen, sollen ausgezeichnet und unterstützt werden. Herzlichen Glückwunsch allen prämierten Schulen!” Prof. Dr. Christoph Meinel, Vorsitzender der Nationalen Initiative "MINT Zukunft schaffen!": „ Deutschlands Zukunft schlummert in den Köpfen junger MINT-Talente! In ihnen liegt der Schlüssel zu Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und Fortschritt im 21. Jahrhundert. Um diese Potenziale zu entfalten, bedarf es eines soliden Fundaments. MINT-freundliche und Digitale Schulen spielen hierbei eine tragende Rolle. Sie bieten ihren Schülern ein inspirierendes Umfeld, in dem naturwissenschaftliches und technisches Wissen mit Leidenschaft und Begeisterung vermittelt wird. Diese Schulen gehen weit über den reinen Lehrplan hinaus. Sie fördern kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten und Teamgeist – Fähigkeiten, die in der modernen Arbeitswelt unverzichtbar sind. Darüber hinaus ermöglichen sie jungen Menschen den Zugang zu modernster Technik und digitalen Lernwelten. So werden sie fit gemacht für die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Die Auszeichnung der MINT-freundlichen und Digitalen Schulen ist daher nicht nur eine verdiente Anerkennung ihres Engagements, sondern auch ein Symbol für die immense Bedeutung der MINT-Bildung in Deutschland. Mit vereinten Kräften – Politik, Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und Eltern – können wir den Weg für eine innovative Zukunft ebnen, in der junge MINT-Talente ihre Ideen verwirklichen und Deutschland zu einem Vorreiter in Wissenschaft und Technologie machen." Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) : Um in Zukunft die Digitalisierung nicht nur kompetent anwenden, sondern auch aktiv mitgestalten zu können, brauchen wir bereits in unseren Schulen dringend qualitativen Unterricht, der Digitalkompetenzen und Informatik vermittelt. Wir gratulieren daher den hier ausgezeichneten Schulen, die die junge Generation auf die digitale Gesellschaft und Wirtschaft vorbereiten. Sie setzen ein Beispiel für zukunftsorientierte Bildung, die nicht nur den Schülern selbst unverzichtbare Fähigkeiten für ihren Alltag und ihre berufliche Zukunft an die Hand gibt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu unserer Digitalen Souveränität leistet.“ Die Ehrung der „MINT-freundlichen Schulen“ in Sachsen-Anhalt steht unter der Schirmherrschaft der Kultusministerkonferenz (KMK). Die Ehrung der „Digitalen Schulen“ steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing. Die Auszeichnungen sind drei Jahre gültig. Diese zehn Schulen in Sachsen-Anhalt wurde 2024 als „ Digitale Schule “ geehrt: Diese neun Schulen wurden 2024 als „ MINT-freundliche Schule “ geehrt: Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben sich Schulen stärker für die Chancen der digitalen Bildung geöffnet. Sie wollen sich entwickeln und die eigene digitale Veränderung vorantreiben. Um Schulen zu motivieren, ihr digitales Profil weiter zu schärfen und informatische Inhalte verstärkt in den Unterricht zu bringen, hat die Nationale Initiative »MINT Zukunft schaffen!« die Auszeichnung „Digitale Schule“ ins Leben gerufen. Mit dem Signet soll das Engagement der Schulleitungen und Lehrkräfte gewürdigt und bestärkt werden, die sich für eine zeitgemäße Bildung in der digitalen Welt stark machen. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) haben für die Schulentwicklung an Bedeutung gewonnen. Die heute ausgezeichneten »MINT-freundlichen Schulen« zeigen, dass sie mit ihrem schulischen Konzept in der Lage sind, Ad-Hoc-Maßnahmen – z. B. zur Digitalisierung – didaktisch und pädagogisch durchdacht in den Schulalltag einzubinden. Die »MINT-freundlichen Schulen« werden für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Unternehmen sowie die Öffentlichkeit durch die Ehrung sichtbar und von der Wirtschaft nicht nur anerkannt, sondern auch besonders unterstützt. Bundesweite Partner der Nationalen Initiative »MINT Zukunft schaffen!« zeichnen diejenigen Schulen aus, die bewusst MINT-Schwerpunkte setzen. Die Schulen werden auf Basis eines anspruchsvollen, standardisierten Kriterienkatalogs bewertet und durchlaufen einen bundesweit einheitlichen Bewerbungsprozess. Die MINT-freundliche Schulen weisen nach, dass sie mindestens 10 von 14 Kriterien im MINT-Bereich erfüllen. Den Digitalen Schulen wurde es durch einen Kriterienkatalog ermöglicht, eine Standortbestimmung sowie eine Selbsteinschätzung zum Thema „Digitalisierung“ vorzunehmen und Anregungen umzusetzen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Profilbildung kann von einer digitalen Schule gesprochen werden. Der Kriterienkatalog „Digitale Schule“ umfasst fünf Module: 1. Pädagogik & Lernkulturen 2. Qualifizierung der Lehrkräfte 3. regionale Vernetzung 4. Konzept und Verstetigung 5. Technik und Ausstattung. Die Module sind orientiert an der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und wurden von Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der u.g. Verbände entworfen. Die Ehrung „Digitale Schule“ ist wissenschaftlich basiert, verbandsneutral sowie unabhängig. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

Kultusminister Olbertz verleiht Nietzsche-Preis des Landes Sachsen-Anhalt 2006 an Silvio Vietta

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 179/06 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 179/06 Magdeburg, den 25. August 2006 Kultusminister Olbertz verleiht Nietzsche-Preis des Landes Sachsen-Anhalt 2006 an Silvio Vietta Den Friedrich-Nietzsche-Preis des Landes Sachsen-Anhalt 2006 erhält der Philologe und Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Silvio Vietta. Die Vergabe des mit 15.000 Euro dotierten Preises durch Kultusminister Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz findet am 26. August im Rahmen des Internationalen Nietzsche-Kongresses in Naumburg statt. Die Laudatio hält Prof. Dr. Rüdiger Görner, Mitglied der Jury zur Verleihung des Preises. Der Preis wird in diesem Jahr zum sechsten Mal vergeben. Nach Wolfgang Müller-Lauter (1996), Curt Paul Janz (1998), Rüdiger Safranski (2000), Marie-Luise Haase/Michael Kohlenbach (2002) und Durs Grünbein (2004) wird in diesem Jahr ein Philologe und Literaturwissenschaftler geehrt. Prof. Dr. Silvio Vietta, 1941 in Stade geboren, ist heute als Professor an der Universität Hildesheim (Institut für deutsche Sprache und Literatur) tätig. Er studierte Germanistik, Philosophie, Anglistik und Pädagogik, promovierte an der Universität Würzburg und habilitierte sich an der Universität Mannheim für Neuere deutsche Philologie. Silvio Vietta erhält den Preis für sein Gesamtwerk, insbesondere jedoch für seine Publikation ¿Europäische Kulturgeschichte¿. Seit Jahrzehnten gehört er zu den herausragenden kulturtheoretisch arbeitenden Philologen und Literaturwissenschaftlern, die das Gravitationsfeld der literarischen Moderne und ihrer europäischen Ausprägungen von der Frühromantik bis zum Expressionismus auf vielfältige Weise untersucht haben. In seinen Untersuchungen zur literarischen Moderne und ihrer Ästhetik hat Vietta wiederholt Nietzsches zentrale Bedeutung in diesem Diskurs thematisiert - auch im Rückblick auf die (früh-)romantische Sinnlichkeitskultur, deren Abwertung er in seiner "Europäischen Kulturgeschichte" eingehend analysiert. Mit dem Preis wird Silvio Vietta auch für sein kulturvermittelndes Engagement ausgezeichnet, insbesondere in den romanischen Kulturen, aber auch in der angelsächsischen Welt. Vietta repräsentiert, so die Jury, ein Verständnis von Gelehrsamkeit und philologischer Forschung, das - ganz im Sinne Nietzsches - den Lebensbezug der Wissenschaften in den Mittelpunkt stellt. Seit 1996 verleiht das Land Sachsen-Anhalt einen Literaturpreis, der im jährlichen Wechsel als Friedrich-Nietzsche-Preis, Wilhelm-Müller-Preis und Förderpreis für Literatur vergeben wird. Auf der Grundlage von Vorschlägen einer hierfür gebildeten Jury, deren Mitglieder auf Vorschlag des Kultursenats des Landes Sachsen-Anhalt vom Kultusminister berufen worden, wird der Literaturpreis vom Kultusminister verliehen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/ Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de

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