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s/paris-/Paris/gi

Über Kohlenstoff-Entnahme aus der Atmosphäre bis hin zum Erreichen des Ziels des Pariser Klimakommens: Temperature Stabilisation

Die anthropogenen Kohlendioxidemissionen (CO2) sind für den größten Teil der jüngsten globalen Oberflächenerwärmung der Erde um etwa 1°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau verantwortlich. Das Land und die Ozeane nehmen derzeit etwa die Hälfte unserer Emissionen durch komplexe Prozesse des Kohlenstoffkreislaufs auf. Der Klimaantrieb durch anthropogene CO2-Emissionen hört erst auf, wenn ein Gleichgewicht zwischen CO2-Quellen und -Senken erreicht ist. Da es nicht realisierbar ist, alle CO2-Emissionen bis Mitte des 21. Jahrhunderts zu eliminieren, bestehen alle plausiblen zukünftigen Emissionsszenarien, die auf eine mit dem Pariser Abkommen übereinstimmende Temperaturstabilisierung anstreben, aus einem Portfolio menschlicher Aktivitäten, die Emissionssenkungen mit Maßnahmen zur so genannten Kohlendioxidentnahme (CDR) kombinieren, die die verbleibenden positiven Emissionen kompensieren sollen.Allerdings werden CDR-Maßnahmen wie die meisten anderen menschlichen Aktivitäten durch Emissionen von andere Treibhausgase als CO2 (z.B. Methan oder Distickstoffoxid), Aerosolen oder durch Landnutzungsänderungen zusätzliche Klimaveränderungen verursachen. Gegenwärtig machen diese weiteren Treibhausgase mehr als 40% der globalen Oberflächenerwärmung aus, während Aerosole einen Teil der Erwärmung ausgleichen. Darüber hinaus beeinflussen diese zusätzlichen Klimaeinflüsse den Kohlenstoffkreislauf, der wiederum Einfluss auf die atmosphärische CO2-Konzentration und damit auf die Oberflächentemperatur nimmt (Abb. 1). Diese Wechselwirkung beeinflusst die Menge der CO2-Entnahme, die durch CDR-Maßnahmen erforderlich ist, um eine Temperaturstabilisierung zu erreichen.Es ist daher wichtig, die vollständige Reaktion des Klimas auf spezifische menschliche Aktivitäten, einschließlich CDR-Maßnahmen, zu erfassen, um gut informiert Maßnahmen zur Temperaturstabilisierung ein zu leiten. Insbesondere die Untersuchung der Reaktion des Erdsystems auf realistische Portfolios künftiger anthropogener Aktivitäten erfordert die Einbeziehung aller damit verbundenen Klimafaktoren - CO2, andere Treibhausgase als CO2, Aerosole und Landnutzungsänderungen - um bestmögliche Einschätzungen der möglichen Wege zur Temperaturstabilisierung zu erhalten.

Landweingebiete im Saarland

Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.

Vorhaben 3 BBPlG: Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink), Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg)

ID: 3883 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die ca. 70 km lange Vorzugstrasse beginnt an der Gemeindegrenze Poppenhausen – Oerlenbach. Die Trasse verläuft Richtung Westen zwischen Oerlenbach und Ebenhausen hindurch und unterbohrt anschließend einen Waldbereich. Nach Querung der KG 4 schwenkt die Trasse nach Süden und verläuft parallel zu einer Freileitung zwischen weiteren Waldflächen hindurch. Die Trasse führt weiter Richtung Süden, wobei die St 2290 und die SW 9 gequert werden. Südöstlich von Greßthal werden die St 2293 und die BAB 7 gequert. Anschließend verläuft die Trasse zwischen dem Aussiedlerhof „Weidenhof“ und Schwemmelsbach Richtung Südwesten, bevor östlich von Wülfershausen nahe des Waldbereichs Krämerholz die St 2433 gequert wird. Weiter Richtung Süden verlaufend schwenkt die Trasse nördlich von Schwebenried nach Westen, um die St 2433 nördlich der Zinkenmühle zu queren. Weiter südwestlich wird südlich der Galgenmühle ein längerer Abschnitt mit hochwertigen Biotopen und Lebensraumtypen inklusive Krebsbach und St 2294 geschlossen gequert. Kurz darauf knickt die Trasse nach Südwesten ab, wo sie nach Querung der geplanten B 26n in die Kabelabschnittsstation führt. Im weiteren Verlauf werden zunächst die MSP 6, der Waldbereich entlang des Wertgrabens sowie der Waldbereich am Etzwiesengraben einschließlich eines Bodendenkmals unterbohrt. Anschließend schwenkt der Verlauf nach Südosten westlich an Binsfeld vorbei und sieht dabei geschlossene Querungen der Waldbereiche des Forstberges und des Talbereichs einschließlich der Gewässer Wern und Kleine Wern, der B 26 und einer Bahnlinie vor. Südlich des Forstberges führt die Trasse entlang von Wegstrukturen durch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen, nähert sich dem Gramschatzer Wald, schwenkt südlich von Retzstadt nach Südwesten und führt durch Offenland zwischen Innenforst und Gramschatzer Wald hindurch, bevor der Ehrenforst geschlossen gequert wird.Südlich des Waldbereichs Oberloch verläuft die Trasse in westliche Richtung, umgeht ein Bodendenkmal und führt nordöstlich von Thüngersheim in geschlossener Bauweise in den Weinberg hinein. Im Hang verläuft die Trasse im Bereich des bestehenden Zwillingswegs und verlässt den Weinberg mit einer geschlossenen Querung. Dabei werden die B 27, die Bahnlinie, der Main und die St 2300 unterbohrt. Südwestlich von Zellingen führt die Trasse Richtung Leinachtalbrücke und weiter zum Schranngraben, wo wertvolle Biotopstrukturen unterbohrt werden. Weiter südwestlich wird der Waldbereich Hägholz geschlossen gequert, bevor die Trasse in südliche Richtung am Johannishof und westlich an Greußenheim vorbeiführt. Östlich von Uettingen werden die B 8 und der Aalbach samt Überschwemmungsgebiet geschlossen gequert, bevor die Trasse im Frohndellsgraben zwischen Waldbereichen und Wohn- und Gewerbeflächen Richtung Süden verläuft. Nach Querung der BAB 3 führt die Trasse östlich an Helmstadt vorbei. Die Trasse verläuft östlich des Waldbereichs Tannet und führt anschließend östlich um Altertheim herum, um ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze zu umgehen. Richtung Süden wird die St 2297 gequert, bevor die Trasse ca. 450 m weiter die Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.10.2020 Datum der Entscheidung: 30.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e1 ) • per E-Mail Vorhaben3e1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 Abschnitte E1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind  ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1. Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Veitshöchheim Ort der Erörterung MainfrankensäleVeitshöchheim Mainlände 1 97209 Veitshöchheim Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1

Gemeinschaftsgärten im Quartier

Urbane Gärten sind beliebt - von Selbsternteprojekten bis zu Gemeinschaftsgärten verschiedener Ausprägung. Die vielen Gartenprojekte zeigen, dass die Menschen das Gärtnern in der Stadt neu entdecken. Dabei wird vor allem das gemeinschaftliche Anlegen und Bewirtschaften von Gärten geschätzt. Welchen Beitrag Gemeinschaftsgärten zur Stadtentwicklung leisten können und welche Unterstützung diese Projekte vor allem in benachteiligten Quartieren benötigen, wird in diesem Projekt genauer untersucht. Anlass und Ausgangslage: Gärtnerische Aktivitäten in Städten sorgen derzeit für viel Aufmerksamkeit. In Metropolen wie New York City, London oder Paris, in München, Berlin oder den Städten des Ruhrgebiets entstehen Gemeinschaftsgärten, interkulturelle Gärten, Frauengärten, zu mietende Acker- oder Gartenparzellen. Engagierte Bürger bringen auf ungewöhnliche Art und an ungewöhnlichen Orten Grün in die Städte. Schon die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gärten zeigen ihre vielen Facetten und Formen. Die gärtnerischen Aktivitäten basieren auf dem Interesse an gesunden Nahrungsmitteln, auf dem Wunsch einen städtischen Freiraum selber zu gestalten und zu bewirtschaften oder auch auf dem Interesse, nachbarschaftliche und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Die aktuellen Gartenaktivitäten werden aus vielerlei Perspektive diskutiert. Ihnen werden soziale, integrative, kommunikative, gesundheitliche, psychologische, ökologische und klimatische Wirkungen attestiert. Ohne Zweifel stellen die derzeitigen Aktivitäten ernstzunehmende Beiträge zur Entwicklung unserer Städte und Quartiere dar. Und sie haben viele Vorbilder. Denn urbanes Gärtnern, insbesondere in den klassischen Kleingartenanlagen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Welche Rolle urbane Gärten für die Planung von und die Versorgung mit Grünräumen langfristig spielen werden, wird bisher allerdings wenig thematisiert. Ziel des Projekts: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Rolle und Bedeutung von Gemeinschaftsgärten für die Stadtentwicklung zu erörtern und dabei zu untersuchen, welchen Beitrag sie insbesondere in benachteiligten Quartieren leisten können. Hier stellt sich die Frage, wie die kommunale Planung die Verstetigung aktueller Gartenprojekte und Entwicklung neuer Initiativen sowie die Kommunikation wertvoller Erfahrungen befördern kann. Als Grundlage für das Projekt sind zunächst folgende Schritte erforderlich: - eine Recherche von Ausgangssituationen für die Entwicklung der Gärten, der beteiligten Akteure, der Rahmenbedingungen und der gemeinschaftsbildenden Aktivitäten, - eine Analyse der Ursachen und Wirkungen zwischen Gartenprojekten und Quartiersentwicklung und - schließlich die Ableitung von Konsequenzen für Planung und Steuerung sowie Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen.

Entwicklung von Leitfäden zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Integration erneuerbarer Energien, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte im Rahmen der Leitfadenentwicklung

Die deutsche und europäische Politik stimmt darin überein, dass Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag leisten wird, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Avisiert sind bis 2030 mindestens 40 GW Elektrolysekapazität und 100 Mio. Tonnen Wasserstoff in Europa sowie bis zu 10 GW Elektrolysekapazität und 110 TWh/a Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Die prognostizierte hohe Nachfrage nach Wasserstoff soll sowohl aus nationaler Erzeugung gedeckt als auch importiert werden. Dies lässt erwarten, dass sich der Wasserstoffmarkt und die dafür erforderliche Infrastruktur zügig entwickeln werden. Der Aufbau einer H2-Infrastruktur ist ein wesentliches Element eines klimaneutralen Energiesystems. Die bisherigen Projekte zu H2-Infrastrukturen sind vorwiegend technisch orientiert. Wie im Vorgängerprojekt PORTAL GREEN für Power-to-Gas-Anlagen gezeigt, besteht auch hinsichtlich der H2-Netzinfrastrukturen in der Praxis Bedarf an Klarstellung und Strukturierung der Verfahren zur Genehmigung, da sowohl auf Planer-, Betreiber- und Behördenseite Erfahrungen und etablierte Vorgehen fehlen. Insbesondere besteht noch deutlicher Klärungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für eine solche H2-Netzinfrastruktur. Hierzu zählt, neben der Neuerrichtung, und a. auch die Umstellung bestehender Erdgasinfrastrukturen für Wasserstoff. Die Schaffung eines aktuellen und praxisnahen Leitfadens für Bau und Betrieb inkl. Genehmigung von H2-Netzinfrastrukturen, als eine wesentliche Grundlage für deren effiziente Errichtung, soll mit diesem Projekt erreicht werden. Zusammen mit der Aktualisierung und Erweiterung der Leitfäden aus dem Vorgängerprojekt liefert PORTAL GREEN II damit einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Wasserstoff als innovativem Energieträger im zukünftigen Energiesystem.

Entwicklung von Leitfäden zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Integration erneuerbarer Energien

Die deutsche und europäische Politik stimmt darin überein, dass Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag leisten wird, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Avisiert sind bis 2030 mindestens 40 GW Elektrolysekapazität und 100 Mio. Tonnen Wasserstoff in Europa sowie bis zu 10 GW Elektrolysekapazität und 110 TWh/a Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Die prognostizierte hohe Nachfrage nach Wasserstoff soll sowohl aus nationaler Erzeugung gedeckt als auch importiert werden. Dies lässt erwarten, dass sich der Wasserstoffmarkt und die dafür erforderliche Infrastruktur zügig entwickeln werden. Der Aufbau einer H2-Infrastruktur ist ein wesentliches Element eines klimaneutralen Energiesystems. Die bisherigen Projekte zu H2-Infrastrukturen sind vorwiegend technisch orientiert. Wie im Vorgängerprojekt PORTAL GREEN für Power-to-Gas-Anlagen gezeigt, besteht auch hinsichtlich der H2-Netzinfrastrukturen in der Praxis Bedarf an Klarstellung und Strukturierung der Verfahren zur Genehmigung, da sowohl auf Planer-, Betreiber- und Behördenseite Erfahrungen und etablierte Vorgehen fehlen. Insbesondere besteht noch deutlicher Klärungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für eine solche H2-Netzinfrastruktur. Hierzu zählt, neben der Neuerrichtung, und a. auch die Umstellung bestehender Erdgasinfrastrukturen für Wasserstoff. Die Schaffung eines aktuellen und praxisnahen Leitfadens für Bau und Betrieb inkl. Genehmigung von H2-Netzinfrastrukturen, als eine wesentliche Grundlage für deren effiziente Errichtung, soll mit diesem Projekt erreicht werden. Zusammen mit der Aktualisierung und Erweiterung der Leitfäden aus dem Vorgängerprojekt liefert PORTAL GREEN II damit einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Wasserstoff als innovativem Energieträger im zukünftigen Energiesystem.

Entwicklung von Leitfäden zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Integration erneuerbarer Energien, Teilvorhaben: Technische Aspekte im Rahmen der Leitfadenentwicklung

Die deutsche und europäische Politik stimmt darin überein, dass Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag leisten wird, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Avisiert sind bis 2030 mindestens 40 GW Elektrolysekapazität und 100 Mio. Tonnen Wasserstoff in Europa sowie bis zu 10 GW Elektrolysekapazität und 110 TWh/a Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Die prognostizierte hohe Nachfrage nach Wasserstoff soll sowohl aus nationaler Erzeugung gedeckt als auch importiert werden. Dies lässt erwarten, dass sich der Wasserstoffmarkt und die dafür erforderliche Infrastruktur zügig entwickeln werden. Der Aufbau einer H2-Infrastruktur ist ein wesentliches Element eines klimaneutralen Energiesystems. Die bisherigen Projekte zu H2-Infrastrukturen sind vorwiegend technisch orientiert. Wie im Vorgängerprojekt PORTAL GREEN für Power-to-Gas-Anlagen gezeigt, besteht auch hinsichtlich der H2-Netzinfrastrukturen in der Praxis Bedarf an Klarstellung und Strukturierung der Verfahren zur Genehmigung, da sowohl auf Planer-, Betreiber- und Behördenseite Erfahrungen und etablierte Vorgehen fehlen. Insbesondere besteht noch deutlicher Klärungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für eine solche H2-Netzinfrastruktur. Hierzu zählt, neben der Neuerrichtung, und a. auch die Umstellung bestehender Erdgasinfrastrukturen für Wasserstoff. Die Schaffung eines aktuellen und praxisnahen Leitfadens für Bau und Betrieb inkl. Genehmigung von H2-Netzinfrastrukturen, als eine wesentliche Grundlage für deren effiziente Errichtung, soll mit diesem Projekt erreicht werden. Zusammen mit der Aktualisierung und Erweiterung der Leitfäden aus dem Vorgängerprojekt liefert PORTAL GREEN II damit einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Wasserstoff als innovativem Energieträger im zukünftigen Energiesystem.

Entwicklung von Leitfäden zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Integration erneuerbarer Energien, Teilprojekt: Weiterentwicklung der PORTAL GREEN Leitfäden, Kommunikation, Arbeitstreffen mit assoziierten Partnern und Workshops

Die deutsche und europäische Politik stimmt darin überein, dass Wasserstoff einen wesentlichen Beitrag leisten wird, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Avisiert sind bis 2030 mindestens 40 GW Elektrolysekapazität und 100 Mio. Tonnen Wasserstoff in Europa sowie bis zu 10 GW Elektrolysekapazität und 110 TWh/a Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Die prognostizierte hohe Nachfrage nach Wasserstoff soll sowohl aus nationaler Erzeugung gedeckt als auch importiert werden. Dies lässt erwarten, dass sich der Wasserstoffmarkt und die dafür erforderliche Infrastruktur zügig entwickeln werden. Der Aufbau einer H2-Infrastruktur ist ein wesentliches Element eines klimaneutralen Energiesystems. Die bisherigen Projekte zu H2-Infrastrukturen sind vorwiegend technisch orientiert. Wie im Vorgängerprojekt PORTAL GREEN für Power-to-Gas-Anlagen gezeigt, besteht auch hinsichtlich der H2-Netzinfrastrukturen in der Praxis Bedarf an Klarstellung und Strukturierung der Verfahren zur Genehmigung, da sowohl auf Planer-, Betreiber- und Behördenseite Erfahrungen und etablierte Vorgehen fehlen. Insbesondere besteht noch deutlicher Klärungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für eine solche H2-Netzinfrastruktur. Hierzu zählt, neben der Neuerrichtung, und a. auch die Umstellung bestehender Erdgasinfrastrukturen für Wasserstoff. Die Schaffung eines aktuellen und praxisnahen Leitfadens für Bau und Betrieb inkl. Genehmigung von H2-Netzinfrastrukturen, als eine wesentliche Grundlage für deren effiziente Errichtung, soll mit diesem Projekt erreicht werden. Zusammen mit der Aktualisierung und Erweiterung der Leitfäden aus dem Vorgängerprojekt liefert PORTAL GREEN II damit einen wichtigen Beitrag zur Etablierung von Wasserstoff als innovativem Energieträger im zukünftigen Energiesystem.

Carbon2Chem-2: Darstellung der Einsetzbarkeit von 'Grünem' aus Industrieabgasen hergestellten Methanol im Automobilsektor als CO2 neutraler, emissionsfreier und global einsetzbarer Kraftstoff

Synergien aus physikalischen und verkehrsplanerischen Modellen zur multikriteriellen Optimierung multimodaler nachfrageorientierter Verkehre

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