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s/pca/NCA/gi

Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Wald in Hamburg

Im Themengebiet "Wald in Hamburg" werden flächenhafte Informationen über verschiedene Aspekte der Beschaffenheit der Wälder in Hamburg wiedergegeben. Dargestellt sind 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Wälder in Hamburg gemäß der Forsteinrichtung 2008. In der Forsteinrichtung werden der Zustand der Waldbestände gutachterlich und systematisch erfasst und anhand fachlicher Vorgaben und Ziele die erforderlichen Maßnahmen (einschließlich des kurz-, mittel- und langfristigen Verzichts auf Pflegemaßnahmen) für die nächsten 10 Jahre festgelegt. Die Darstellung erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. und 2. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) des übrigen Waldes in Hamburg, soweit diese mindestens einen Hektar (= 10.000 Quadratmeter) groß sind. Die Darstellung erfolgt unabhängig von Eigentumsgrenzen und umfasst alle Eigentumsarten. Sie erfasst den Bestand und trifft keine planungsrechtlichen Aussagen oder Festlegungen. Grundlage der Daten ist eine gutachterliche Datenerhebung mit Ergänzungen und Anpassungen Stand 2019. Wälder, die dauerhaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, werden in Hamburg als Bannwälder bezeichnet. Die rechtliche Bindung erfolgt durch Ausweisung der Waldflächen im Naturwaldstrukturprojekt, welches am 17. Dezember 2019 vom Senat beschlossen wurde. Die Flächen dieser Bannwälder werden ebenfalls als Daten allgemein zugänglich gemacht. Dargestellt werden 1. die mit Bäumen bestandenen Waldflächen (Holzbodenfläche) der von den Revierförstereien betreuten Bannwälder. Mit Ausnahme der Jagd und erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen finden auf diesen Flächen dauerhaft keine Pflegemaßnahmen mehr statt. und 2. die im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie befindlichen Flächen des Naturschutzgebietes Heuckenlock, auf denen eine von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Entwicklung der bewaldeten Vordeichsflächen in Form der natürlichen Sukzession möglich ist.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Tourismus - Informationspunkte zu den Premiumwanderwegen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Die Informationen erstrecken sich über Sehenswürdigkeiten, Gaststätten, Restaurant, Hotel, Jugendherberge, Parkplätze, Wildparks, Naturschutzgebiete, usw. Die Attributtabelle beinhaltet weiterhin, den Namen des Objekts und die Beschreibung (Quelle: Tourismuszentrale des Saarlandes 2016, Maximalmaßstab 1:10.000).

Wirkung von polychlorierten Bipheylon auf pflanzliche Membranen

Die polychlorierten Biphenyle werden in der Natur nicht abgebaut. Wegen ihrer Lipidloeslichkeit stellen sie eine Gefahr nicht nur fuer tierische und menschliche Gewebe dar, sondern beeinflussen auch pflanzliche Zellen. Die bisher beobachtete Anreicherung in Algen soll durch Untersuchung der Veraenderung von Membraneigenschaften analysiert werden.

Naturschutzgebiete der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiete in der Stadt Osnabrück.

Naturschutzgebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.

Reduzierung der Schadstoffabgabe mit PCP-haltigen Impraegniermitteln behandeltem Holz

Millionen von Wohn- und Arbeitsraeumen, Schulen, landwirtschaftlichen Gebaeuden etc. sind mit pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln oder Lasuren behandelt worden; die Halbwertzeit von PCP liegt bei 7 Jahren. Durch chemische Absorption, Verdampfen (Erwaermen), Abschleifen etc. koennten Schaeden gemindert oder aufgehoben werden.

Strategien und Instrumente zum Erreichen klimaneutraler Gebäude und Gebäudebestände. Deutscher Beitrag zu IEA EBC Annex 89: Ways to implement net-zero whole life carbon building

Bis zu 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen (THG) sind dem Handlungsfeld 'Errichtung, Erhalt und Betrieb von Gebäuden' zuzuordnen. Diese als Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung zu mindern ist Ziel von Projekten der Internationalen Energie-agentur (IEA). Wurden im Vorläuferprojekt IEA EBC Annex 72 unter deutscher Mitwirkung die Grundlagen für die Bewertung der THG-Emissionen im Lebenszyklus von Gebäuden erarbeitet wird mit dem IEA EBC Annex 89 das Ziel verfolgt, umsetzungsorientierte Strategien und Instrumente für den Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich zu entwickeln und einzuführen. Forschungsthemen und die dabei in Deutschland verfolgten Ansätze sind (1) Zeit- und Stufenpläne für die sektorübergreifende Minderung von THG-Emissionen im Handlungsfeld, die in Deutschland die Umstellung auf THG-Emissionen als Ziel- und Nachweisgröße befördern und verbleibende THG-Budgets definieren; (2) praxistaugliche, zielführende und rechtssichere Anforderungen und Nachweisverfahren, die national eine Basis für die Einführung einer ökobilanziellen Bewertung im Ordnungsrecht liefern können; (3) spezifische Instrumente zur Ermittlung und Beeinflussung von THG-Emissionen, die in Deutschland nicht nur die Planung von Gebäuden unterstützen sondern sämtliche Entscheidungsprozesse durchdringen sowie (4) Ansätze zur Überwindung von Hemmnissen und Stärkung der Handlungsbereitschaft bei ausgewählten Akteursgruppen, darunter Immobilien- und Finanzwirtschaft. Hier sind national Umfragen und Workshops geplant, mit dem Ziel, die in (3) entwickelten Instrumente zur Anwendung zu bringen. Im engen Austausch mit dem nationalen Spiegelprojekt LezBAU (FKZ 03EN1074A, C, D) sollen als deutscher Beitrag zu (2) und (3) u.a. Hilfsmittel erarbeitet werden, die einen niedrigschwelligen Einstieg in die Thematik der ökobilanziellen Bewertung (z.B. Bauteilkataloge) erlauben. Ein Ziel ist die Stärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit beim Klimaschutz im Bau- und Gebäudebereich.

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