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s/pcr-verfahren/SCR-Verfahren/gi

Emissionsverhalten von Linienbussen - Teil 3. Dieselantrieb mit werkseitigem Bluetec ® -System mit Partikelfilter und Hochdruck-AGR mit CRT ® -System im Vergleich

Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte ( LANUV-Fachbericht 14 ). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen.

Emissionsverhalten von Linienbussen - Teil 2. Dieselantrieb mit nachgerüstetem SCR-System kombiniert mit einem CRT-Partikelfilter

Eine der möglichen Maßnahmen in Luftreinhalteplänen zur Verbesserung der Immissionsbelastungen in hoch belasteten Innenstädten ist eine vorzeitige Umrüstung der Busflotten auf verschärfte Abgasnormen. Im Auftrag des LANUV NRW wurde ein Projekt durchgeführt, welches die Umrüstung zweier Busse bei der Rheinbahn in Düsseldorf mit einer Abgasnachbehandlung auf Basis einer Niederdruck-Abgasrückführung zum Thema hatte (LANUV-Fachbericht 14). Um die Kenntnisse um ein weiteres Nachrüstsystem zu erweitern und um die besondere Situation bei der Hagener Straßenbahn, die ihre Busse mit Biodiesel betreibt, zu berücksichtigen, wurde ein weiteres Projekt in Hagen veranlasst. Hier wurde die Nachrüstung eines Gelenkbusses mit einem Abgasnachbehandlungssystem auf Basis eines SCR-Systems (Selectiv Catalytic Reduction) kombiniert mit einen CRT Partikelfilter (Continously Regenerating Trap) untersucht. Um speziell die Bedingungen des Busbetriebes in Hagen darzustellen, war ein Ziel die Entwicklung eines Fahrzyklus (»Hagener Zyklus«), der für eine Stadt mit den topographischen und verkehrstechnischen Bedingungen, die man in Hagen vorfindet, repräsentativ ist, um die Möglichkeit zu eröffnen, vergleichende Untersuchungen auf einem Motorprüfstand durchzuführen

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Stadtwerke Duisburg AG

Die Stadtwerke Duisburg AG hat mit Datum vom 21.12.2022, zuletzt ergänzt am 30.08.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Heizwerks Mitte durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotorenkraftwerks "Mitte BHKW 3" am Standort Duisburg, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:  Errichtung und Betrieb von zwei Erdgasbefeuerten BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 20,4 MW (jeweils 10,2 MW FWL pro Modul) mit Oxidationskatalysator und SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion) und Harnstoffeindüsung  Errichtung eines 61,5 m hohen Kamins in Stahlbauweise mit zwei Innenzügen

Feststellung nach § 5 UVPG - Geka mbH - Rauchgasreinigung

Mit der Einbindung einer Stickoxidminderung in Form eines SCR-Katalysators soll sichergestellt werden, dass der Grenzwert des Tagesmittelwertes für NO ₂ von 200 mg/m³ eingehalten wird.

Wesentliche Änderung (§ 16 Abs. 1 BImSchG) des bestehenden Blockheizkraftwerkes durch die Rothmoser GmbH & Co. KG in 85567 Grafing

Die Firma Rothmoser GmbH & Co. KG, Am Urtelbach 4, 85567 Grafing, hat am 20.08.2020 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung des bestehenden Blockheizkraftwerkes (bestehend aus 2 Biomethanmotoren und 2 Biogasmotoren, 3 Feuerungskessel für den Einsatz von Erdgas oder Heizöl EL sowie eines Notstromaggregates im Dieselbetrieb) am Betriebsstandort mit der Fl.Nr. 535 der Gemarkung Grafing in der Stadt Grafing b. München beantragt. Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Installation eines Verbrennungsmotors des Herstellers MTU, Fabrikat: 12V400GS, Typ: E3042Z6 Otto-Gasmotor, zum Einsatz von Biomethan (Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung) mit max. 1,052 MW Feuerungswärmeleistung als Ersatz für das Dieselnotstromaggregat mit 900 kW. Die Feuerungswärmeleistung der Anlagen zum Einsatz von Biomethan wird dann 2,177 MW, die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Gesamtanlage wird dann 4,077 MW betragen. Damit soll die Betriebsweise der „erweiterten Flexibilisierung“ der Verbrennungsmotorenanlage ermöglicht werden. Weiterhin ist eine Erneuerung der SCR-Reduktion (selektive katalytische Reduktion als Technik zur Reduktion von Stickoxiden in Abgasen) für den Bestands-Biomethanmotor 1 und die Nachrüstung eines SCR-Katalysators für den Bestands-Biomethanmotor 2 vorgesehen.

Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die Änderung des HKW Oberaustraße der Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co.KG

Die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Gasmotoren-Heizkraftwerkes am Standort Oberaustraße 10b und 12, 83026 Rosenheim, Fl. Nrn. 2140/44 und 2140/59 der Gemarkung Rosenheim beantragt. Im Einzelnen sind insb. folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb der Gasmotorenanlage 7, im Wesentlichen bestehend aus  einem Gasmagermotor mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 12 MW,  Einrichtungen zur Abgasabführung wie Primärschalldämpfer mit integriertem SCR- und Oxidations-Katalysator, Abgaswärmetauscher, Sekundärschalldämpfer und einem Kamin mit einer Höhe von 32 m über Grund, Errichtung und Betrieb sonstiger zugehöriger technischer Anlagen, insb. Generator, Transformator, Mittelspannungsschaltanlage, Eigenbedarfstrafo, Wärmetau-scher, Kühleinrichtungen, Lüftungsanlagen, Tanks für Frischöl, Altöl und sonstige Stoffe, - Errichtung und Betrieb eines Elektrokessels mit einer elektrischen Leistung von 1,8 MW einschließlich Mittelspannungsschaltanlage, Gießharztrafo und sonstiger technischer Anlagen, - Anbau eines neuen Gebäudes an das Gebäude des bestehenden Gasmotoren-Heizkraftwerkes (Gasmotorenanlage 5) für die Aufstellung der Gasmotorenanlage 7 und des Elektrokessels sowie Aufstellung des neuen Schornsteins auf dem Dach des Anbaus, - Nachrüstung des bestehenden Gasmotors 5 mit einem SCR-Katalysator und sonstigen technischen Anlagen sowie Absenkung der Abgastemperatur am bestehenden Schornstein auf mindestens 65 °C mit einem neuen Abgaswärmetauscher zur thermischen Optimierung, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des bestehenden Reserve- und Spitzenlast-Heizwerks (RSHW) von 10,75 MW auf 9,9 MW, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort durch die o.g. Maßnahmen von 19,8 MW auf 33,9 MW.

Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale in der Jeanette-Wolff-Str. 11 in 12355 Berlin-Rudow

Die BTB Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin plant, die Reste des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow in der Jeanette-Wolff-Str. 11 in Berlin-Rudow zu einem Spitzenheizwerk umzubauen. Dazu soll ein BHKW-Modul mit 1,117 MW Feuerungswärmeleistung (FWL), ein Heißwasserkessel mit 10,287 MW FWL und eine Wärmepumpe neu errichtet werden Die Gesamt-FWL des geplanten Spitzenheizkraftwerkes beträgt damit zukünftig 11,404 MW. Als Brennstoff wird Erdgas eingesetzt. Die Energiezentrale befindet sich im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes. Dort ist eine Wärmeüberträgerstation installiert, die das Wohngebiet Rudower Felder mit Wärme versorgt. Die Abgase von Kessel und BHKW werden zweizügig über einen der vorhandenen Kamine abgeleitet. Zur Reduzierung der Schadstoffe im Abgas des BHKW-Moduls wird das Abgassystem mit einem „Kombi-Katalysator“ ausgerüstet, welcher aus einem Oxidationskatalysator und einem SCR-System besteht. Das BHKW wird wärmegeführt und dient zur Grundlastsicherung des Wärmebedarfs. Der Heißwasserkessel deckt die Spitzenlasten der Fernwärmeversorgung ab. Die Wärmepumpe wird zur Effizienzsteigerung eingesetzt; sie nutzt die Kessel- und BHKW-Abwärme als Wärmequelle und erhöht dadurch die Kesselrücklauftemperatur. Zur Ableitung der Wärmeenergie vom Motor des BHKWs wird ein Gemischkühler auf dem Dach des Spitzenheizwerks installiert. Die Anlage fällt unter die Nr. 1.2.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer standortbezogenen Vorprüfung zu unterziehen.

Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Biogasanlage (Verbrennungsmotoranlage zur Stromerzeugung durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 4,41 MW durch den Neubau eine Gärrestelagers und die Anpassung der Umwallung

Die Andreas Blum & Sohn GbR hat am 28.04.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaf-fenheit und des Betriebes ihrer Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - Neubau eines Gärrestelagers - Anpassung der Umwallung Außerdem ist aus formellen Gründen der bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetz-te Austausch des bestehenden Feststoffdosierers Inhalt des Antrags. Des Weiteren war zwischenzeitlich auch die Ausrüstung des BHKW 4 (MTU 800) mit einem SCR-Katalysator und der Austausch eines defekten Notkühlers nach § 15 BImSchG angezeigt worden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 (V) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 1.2.2.2 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht generell vorgeschrie-ben. Zur Feststellung der UVP-Pflicht ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde nach § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Absatz 2 Satz 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Änderungs-vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2 des UVPG auf-geführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gege-benheiten vorliegen. Deshalb besteht keine UVP-Pflicht. Die näheren Gründe für diese Feststellung sind im Aktenvermerk vom 06.06.2023, Az. 34-1711.3/2-G7, angeführt. Dieser kann beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 34 - Team Im-missionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 219, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, eingesehen werden. Diese Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, wird entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft.

Wesentliche Änderung eines Blockheizkraftwerkes in 23569 Lübeck - Az. G30/2024/045

Die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH in Geniner Straße 80, 23560 Lübeck, plant die wesentliche Änderung eines Blockheizkraftwerkes in 23569 Lübeck, Vorderteichweg 2, Gemarkung Kücknitz, Flur 4, Flurstück 39/7. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen die Installation eines SCR-Katalysators sowie die Errichtung eines doppelwandigen Harnstoff-Lagertanks mit einem Volumen von 5 m³ in einem bestehenden Gebäude.

028.Ä0.00/23 wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort 16766 Kremmen

Die Firma KTW agrar GmbH & Co. KG, Groß Ziethener Weg 3 in 16766 Kremmen beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kremmen, Flur 10, Flurstück 442 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Kremmen werden im Wesentlichen die unbefristete Erhöhung der Rohgasproduktion von 2,212 Mio. Nm³/a auf 3,702 Mio. Nm³/a, die Ausrüstung des BHKW 3 mit einem SCR-System sowie die Errichtung und der Betrieb einer Notfackel beantragt. Auch die Inputstoffe sollen sich in Art, Menge und Zusammensetzung ändern. Die störfallrelevante Biogasmenge bleibt mit 26.662 kg bestehen. Das Transportaufkommen wird sich nicht erhöhen, da sich die tägliche Menge der zugeführten Stoffe nur unwesentlich ändert. Es werden energiereichere Stoffe in der Biogasanlage eingesetzt und somit mehr Rohbiogas erzeugt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A sowie der Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind die Veränderung von Bodeneigenschaften durch Austausch, Abtrag, Umlagern o. Verdichten, Verlust und Versiegelung des gewachsenen Bodens sowie ggf. Nährstoffeinträge. Da die Änderung im zentralen Teil der Biogasanlage stattfindet und dieser bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind Veränderungen des Wasserhaushaltes durch Bodenversiegelung und –verdichtung. Geplant ist im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Gewässerbenutzung. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt wie zuvor über Versickerung. Wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Motoröle können im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht ins Grundwasser gelangen (doppelwandige Lagerung und Aufstellung des Containers als Ölwanne). Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Das SPA-Gebiet SPA DE 7019 „Rhin-Havelluch“, das NSG „Kremmener Luch“ sowie das LSG „Nauen-Brieselang-Krämer“ befinden sich mit deutlich mehr als 1.000 m Abstand in ausreichend großer Entfernung. Beeinträchtigungen der Lebensräume und Habitate geschützter Arten sind daher auszuschließen. Zusätzliche lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, da die 3 BHKW flexibel deutlich länger betrieben werden sollen als zuvor. Sie werden jedoch zu keinem Zeitpunkt alle zugleich betrieben. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach der Änderung nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Zusätzliche betriebsbedingte Geruchsemissionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut den Ausführungen zu Geruchsimmissionen des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023, zuletzt geändert am 11.12.2023, ergeben die Berechnungen für das Vorhaben eine Einhaltung der Immissionswerte sowie eine Unterschreitung der Irrelevanz. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Gerüche sind daher nicht zu erwarten. Zusätzliche betriebsbedingte Ammoniak- und Stickstoffdepositionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut der Ammoniak- und Stickstoffdepositionsprognose des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023 werden diese aber keine erheblichen Auswirkungen haben. Die Untersuchung der Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition ergab ebenfalls eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben. Die in der Anlage 3 des Gutachtens dargestellten Isolinien bis zum Erreichen der irrelevanten Belastung von 0,3 kg N/ha*a zeigen, dass sich dieser Bereich ausschließlich auf dem Betriebsgelände befindet. Hier befinden sich keine geschützten Biotope. Somit können erhebliche Beeinträchtigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

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