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s/ped/IED/gi

Industrial Reporting under the Industrial Emissions Directive 2010/75/EU and European Pollutant Release and Transfer Register Regulation (EC) No 166/2006 Ver 12.0 Mar. 2025 (Spatial data)

This metadata refers to the geospatial dataset representing the status of the EEA Industrial Reporting database as of 10 March 2025 (version 14). The release and emissions data cover the period 2007-2023 as result of the data reported under the E-PRTR facilities, 2017-2023 for IED installations and WI/co-WIs, and 2016-2023 for LCPs. These data are reported to EEA under Industrial Emissions Directive (IED) 2010/75/EU Commission Implementing Decision 2018/1135 and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) Regulation (EC) No 166/2006 Commission Implementing Decision 2019/1741. The dataset brings together data formerly reported separately under E-PRTR Regulation Art.7 and under IED Art.72. Additional reporting requirements under the IED are also included.

Immissionsschutz - IED Anlagen

Der Kartendienst stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ("Industrial Emissions Directive", kurz IED) im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen.

Geruchsreduzierung als Schlüsseltechnologie für den Einsatz von rezykliertem Post-Consumer Polyethylen, Teilvorhaben 7: Entwicklung einer Entgasungsstrategie für das Regranulieren von PCR-PE-Flakes

Umweltbetriebspruefung und Bilanzierung bei der Margon Brunnen GmbH

Das Unternehmen der Mineralwasserproduktion, Margon Brunnen GmbH, wurde 1995/96 auf der Grundlage der EG-Verordnung 1836/93 ueber die freiwillige Beteiligung am Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement hinsichtlich seines Umweltverhaltens geprueft und zertifiziert. Den Regeln der Verordnung gemaess sind wesentliche Schritte der Umweltbetriebspruefung sowie die Zertifizierung mindestens alle drei Jahre zu wiederholen, wobei insbesondere die Erfuellung der Umweltziele und des Umweltprogramms ueberprueft wird. Dazu erfolgte im Vorhaben die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Bilanzierung zum Umweltverhalten des Unternehmens insbesondere unter Beachtung der seit der Erstpruefung veraenderten Rahmen- bzw. Betriebsbedingungen, die Erfassung der betrieblichen Umweltwirkungen durch das neu eingefuehrte PET-Gebinde im Vergleich mit dem aus Glas, die Erarbeitung einer umfassenden Energiebilanz fuer die bereits installierte Rueckgewinnung und Nutzung von Abwaerme aus verschiedenen Prozessen, eine kritische Diskussion mit Schlussfolgerungen fuer die Betriebspraxis sowie Zuarbeiten zur Gefaehrdungsanalyse und zur Ueberarbeitung des betrieblichen Umweltprogramms.

Immissionsschutz - IED_Anlagen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen ("Industrial Emission Direktive", kurz IED) im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen.

Immissionsschutz - BImsch_Anlagen - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Datengrundlagen aus dem Bereich Immissionsschutz dar.:Der Geodatensatz enthält die genehmigungsbedürftigen Industrieanlagen nach §§4 ff. Bundesimmissionsschutzgesetz im Saarland, die im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz liegen (ohne Windkraftanlagen).

Spezial Extrusionsverfahren im Einsatz für medizintechnische Halbzeuge (EXT4Med)

Die Mitsubishi Chemical Advanced Materials GmbH stellt in Vreden (Nordrhein-Westfalen) thermoplastische Werkstoffe unter anderem für die Medizintechnik her. Sie ist eine Tochter des japanischen Konzerns „Mitsubishi Chemical Corporation“. Das Unternehmen stellt dabei unter anderem medizintechnische Produkte aus Polyethylen her. Beim bisher üblichen Herstellungsverfahren für diese Produkte kommt es in der Fertigung zu erheblichem Nachbearbeitungsbedarf und damit zu hohen Produktionsabfällen. In dem von der Mitsubishi Chemical Advanced Materials GmbH am Standort Vreden geplanten Hochtechnologiezentrum soll erstmalig in Deutschland die Produktion dieser medizintechnischen Teile mittels einer neu entwickelten Extrusionsanlage erfolgen. Diese innovative Verfahrenstechnik steigert die Ressourceneffizienz in der Produktion erheblich. Die aufwändige Nachbearbeitung entfällt. Weiterhin erlaubt das Verfahren erstmals die Verwertung von Produktionsabfällen, da diese direkt beim Hersteller anfallen. Schließlich zeichnet sich das neue Verfahren durch eine höhere Energieeffizienz aus, da eine Kühlung der Produktionsstücke bei der Extrusion entfällt. Der Energiebedarf sinkt von 6,7 Kilowattstunden pro Kilogramm Rohmaterial auf 4,4 Kilowattstunden pro Kilogramm Rohmaterial. Es kommt insgesamt zu einer Umweltentlastung von 400 Tonnen CO 2 pro Jahr. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Mitsubsihi Chemical Advanced Materials GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme; Süd-G03824

Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.

Information about Techniques to consider in the Determination of BAT for the Intensive Rearing of Cattles

In the project techniques have been presented that can be ‘best available techniques’ (BAT) in cattle farming according to the German ⁠ Immission ⁠ Control Act criteria for BAT. The techniques are suitable for reducing environmental impacts. Since the new Industrial Emissions Directive (IED, EU 2024/1785) does not include cattle in its scope, the results will currently have no direct influence on the ‘European Uniform Operating Rules for Livestock Rearing’ based on the IE-RL. However, there is an audit mandate from the EU COM concerning the cattle farming. Therefore, the project results will be relevant if the audit might show that cattle farming shall be included in Annex 1 of the IED. Veröffentlicht in Texte | 25/2025.

Schutz bei sichtbarem Licht

Schutz bei sichtbarem Licht Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund. Das Warn- und Schutzsystem des Körpers trägt dazu bei, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Auch geeignete Sonnenbrillen können dabei helfen. Licht emittierende Produkte (wie z.B. Lampen und Lampensysteme, Laserpointer) müssen Sicherheitsstandards einhalten. Bei der Betrachtung möglicher Risiken des sichtbaren Lichts stehen die Augen im Vordergrund, vor allem photochemische Wirkungen auf die Netzhaut. Thermische, das heißt durch Erwärmung bedingte Schäden sind zwar ebenfalls möglich, benötigen aber höhere Strahlungsintensitäten. Warn- und Schutzsystem des Körpers Normalerweise wird der Blick in eine (zu) helle Lichtquelle als unangenehm empfunden. Es empfiehlt sich nicht, dieses Gefühl zu ignorieren und bewusst aus kurzem Abstand in eine helle Strahlungsquelle zu schauen. Dies gilt vor allem für Kinder, bei denen die Durchlässigkeit der Augenlinse für sichtbares Licht (und für UV -A-Strahlung) größer ist als bei Erwachsenen. Eine wichtige Schutzfunktion erfüllt die Iris: Sie reguliert den Lichteinfall durch Eng- oder Weitstellung der Pupille und schützt das Auge so vor Überreizung (Hell- oder Dunkeladaptation). Auch unwillkürliche oder absichtliche Reaktionen wie Kopf- und Augenbewegungen können dazu beitragen, die Augen vor zu viel Licht zu schützen. Der Lidschlussreflex Der Lidschlussreflex schützt das Auge vor allem vor Austrocknung und vor Schädigung durch Fremdkörper. Er wird aber ebenfalls durch starken Lichteinfall ausgelöst. Eine im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) durchgeführte Untersuchung zeigte jedoch, dass dieser Reflex nur bei einer Minderheit der Probanden tatsächlich auftrat. Er darf also nicht überschätzt werden. Sonnenbrillen Eine geeignete Sonnenbrille kann die Augen nicht nur vor UV -Strahlung und Blendung schützen, sondern auch den die Netzhaut erreichenden Blaulichtanteil vermindern. Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Blaulichtgefährdung Bei der Beurteilung der photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen steht meist die sogenannte Blaulichtgefährdung im Vordergrund. Unter Blaulichtgefährdung versteht man das Risiko einer photochemischen Schädigung der Netzhaut oder des retinalen Pigmentepithels (RPE) durch energiereiches Licht. Der Hersteller eines Produktes hat zu gewährleisten, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für die Nutzerinnen und Nutzer ungefährlich ist. Bei der Beurteilung der Sicherheit stützt er sich auf Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und in der Regel – je nach Art des Produktes - auf einschlägige, möglichst spezifische Normen. Gefährdungspotenzial: Aufteilung in 4 Risikogruppen Für die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen gilt die Norm DIN EN 62471. Nach dieser Norm werden Lampen und Lampensysteme vier Risikogruppen zugeordnet. Risikogruppen für Lampen und Lampensysteme Risikogruppe Photobiologische Gefahr 0 (freie Gruppe) Kein Risiko 1 Geringes Risiko 2 Mittleres Risiko 3 Hohes Risiko Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen Bei der freien Gruppe (Gruppe 0) besteht kein Risiko. Die Risikogruppen 1, 2 und 3 stehen für steigendes Gefährdungspotenzial. Die genauen Voraussetzungen für die jeweiligen Gruppenzuordnungen sind in der Norm beschrieben. Beurteilt werden Risiken aufgrund von UV -Strahlung, Risiken für die photochemische und thermische Netzhautgefährdung sowie für die Gefahr aufgrund von Infrarotstrahlung. Die meisten für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzten Lichtquellen fallen in die sogenannte Freie Gruppe oder in die Risikogruppe 1. Manche lichtemittierenden Dioden ( LED ) können, wie Messungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) zeigen, auch in die Risikogruppe 2 fallen. Es kommt allerdings immer darauf an, ob die pure Leuchtdiode vermessen wird, die Lampe, in der die Diode verbaut ist, oder die fertige Leuchte. Bei der Einordnung in Risikogruppen werden "normale Einschränkungen durch das Verhalten" (Risikogruppe 1) beziehungsweise "Abwendreaktionen" (Risikogruppe 2) vorausgesetzt. Lampen der Risikogruppe 3 stellen sogar für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Die Risikogruppe 3 ist daher für die Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen. Im Rahmen des Ressortforschungsprojekts "Messung und Bewertung für die Allgemeinbevölkerung relevanter optischer Strahlenquellen - Abschätzung von Risiken für das Auge" wurden verschiedene am Markt verfügbare Verbraucherprodukte wie Laserpointer, Fahrrad- oder Taschenlampen und Gartenlaser untersucht. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine mögliche Blaulichtgefährdung und auf Blendung gelegt. Unter anderem wurde festgestellt, dass mehrere der untersuchten Fahrradlampen und LED-Taschenlampen gemäß der Norm DIN EN 62471 der Risikogruppe 2 (mittleres Risiko) zuzuordnen sind, ohne mit entsprechenden Sicherheits- bzw. Warnhinweisen versehen zu sein ( Abschlussbericht ). Arbeitsschutz Viele Menschen sind beruflich natürlicher oder künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt. Hier greift das rechtliche Regelwerk des Arbeitsschutzes. So legt zum Beispiel die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ( OStrV ) unter Bezugnahme auf die europäische Richtlinie 2006/25/EG auch für die Wellenlängen des sichtbaren Lichts Grenzwerte für Arbeitnehmer fest, die nicht überschritten werden dürfen. Stand: 07.10.2025

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